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Kunstfehler und Transsexualit
Die umstrittende Sichtweise, dass es sich bei Transsexualität um eine psychische Störung handelt, obwohl mitterlweile einiges dagegen spricht (vergleiche Untersuchungen aus den Bereichen Neorowissenschaft und Humangenetik - u.a. Prof Eric Vilain USA, Ingrid Reisert - Universität Ulm) muss sich der Frage stellen, ob damit nicht ein ärtzlicher Kunstfehler auf den anderen folgt. Hier ein Text zum Thema Kunstfehler in der Paychotherapie:

Quelle: Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie

Behandlungsfehler begleiten unseren psychotherapeutischen Alltag und sind unvermeidlich. Aber es kommt natürlich darauf an: welche, wie bedeutsam sind sie, wie können sie konstruktiv-positiv verwertet werden und wie geht man mit dem Fehlerproblem im allgemeinen und im besonderen um, wie korrigiert man sie und wie lernt man aus ihnen? Diskussion, Problematik und Ahndung der heilkundlichen Kunstfehler sind fast so alt wie die Heilkunde selbst. Bereits das babylonische Recht - rund 1700 Jahre vor Christus - sah im Codex Hammurabi drastische Strafen vor (ausführlich zur Geschichte der [ärztlichen] Kunstfehler: Mallach et al. 1993, S. 2 ff). So ist die Kunst-/ Fehler-Diskussion in der medizinischen Heilkunde hoch entwickelt. Juristisch ist dort klar:

"Übersieht der Arzt veröffentlichte neue Behandlungsmethoden und hält er an Überholtem fest, so handelt er pflichtwidrig (BGH NJW 1978 587, OLG Bamberg VerR 1977 436)" (a. a. O., S. 10).


Ersetzt man in dem Text das Wort "Arzt" durch "PsychotherapeutIn", wird klar, daß sich eine solche Auffassung nicht mit "Therapieschulen" verträgt. Eine wissenschaftliche Psychotherapie kann es sich daher nicht mehr leisten, dieses Thema als Nebenschauplatz am Rande zu behandeln. Tatsächlich ist es mit der Idee einer allgemeinen und wissenschaftlichen Psychotherapie unvereinbar, die Definition der Kunst-/ Fehler den Psychotherapieschulen zu überlassen, da die strenge Beschränkung auf eine "Schule" schon als grundsätzlicher allgemeiner Kunstfehler bewertet werden kann, es sei denn, eine SchulentherapeutIn nimmt eine relativ enge Indikationsbeschränkung an.


Potentielle Kunst-/ Fehler aus der Sicht der Allgemeinen und Integrativen Psychologischen Psychotherapie

(1) Potentielle Kunst-/ Fehler zu Beginn einer Behandlung

1.1 Wenn keine Aufklärung über Dauer, Erfolgsaussichten und Risiken erfolgt.

1.2 Wenn eine PatientIn angenommen wird, ohne sich dem Fall ausreichend gewachsen zu fühlen.

1.3 Wenn eine PatientIn angenommen wird, und bezüglich der Problematik keinerlei Erfahrungen vorliegen, ohne dies in den probatorischen Sitzungen anzusprechen und abzuklären.
       

(2) Potentielle Kunst-/ Fehler mangelhafter Diagnostik, Therapieplanung und therapiebegleitender Evaluation

2.1 Wenn der Realitätsrahmen des Einzelfalles nicht angemessen berücksichtigt wird (Zeit, Geld, Randbedingungen).

2.2 Wenn angebotene Symptome und SymptomträgerInnen nicht kritisch hinterfragt oder permanent kritisch überfragt werden (Relativität der Bedeutung von Symptom und SymptomträgerInnen).

2.3 Wenn versäumt wird, ein evaluierbares Behandlungskonzept zu entwickeln (hypothesengeleitetes Vorgehen), wie die Störungen beeinflußt werden sollen.

2.4 Fehlende therapiebegleitende Evaluation, damit rechtzeitig erkannt werden kann, wie die Erfolgs- und Mißerfolgsaussichten sind.

2.5 Wenn Entwicklung, Bereitschaft, Fähigkeit und Einsicht der PatientInnen nicht angemessen berücksichtigt werden (Überforderung, Widerstand, Abneigung).

2.6 Wenn nicht wenigstens stichprobenhaft (z. B. 10 : 1) Katamnesen zur Evaluierung von Behandlungserfolgen durchgeführt werden.
       
Bemerkung: nicht immer kann planmäßig vorgegangen werden. Nicht selten besteht der Hauptteil einer Psychotherapie aus dem Heilmittel Klären, dann ist sozusagen das Klären zu planen, um den Kunst-/ Fehler "unendlicher" Klärungstherapien zu vermeiden.


(3) Potentielle Kunst-/ Fehler mangelnder Abklärung oder Kooperation

3.1 Wenn mit anderen beteiligten TherapeutInnen (z. B. ÄrztInnen, SozialpädagogInnen, PädagogInnen, HeilpraktikerInnen, SeelsorgerInnen, PflegerInnen) nicht angemessen zusammengearbeitet wird, wenn erforderlich.

3.2 Besonders mangelnde medizinische Abklärung im Bereich Psychosomatik und Psychopathologie.


(4) Potentielle Kunst-/ Fehler gegen die therapeutische Beziehung

4.1 Mangelnder Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Beziehung.

4.2 Wenn Kritik, negative Rückmeldungen oder verstärktes negatives Befinden von PatientInnen nicht zu verstärkter Reflexion und Supervision führen und nicht erwogen wird, ob eine Veränderung der Therapierahmenmethode oder ein TherapeutInnenwechsel der PatientIn besser dient.

4.3 Unnötig starke Bindung aufbauen (abhängig machen), dadurch unnötige Ablösungsschwierigkeiten und Therapieverlängerung.
       

(5) Potentielle Kunst-/ Fehler mangelnder Reflexion, Supervision und Fortbildung

5.1 Wenn besonders in problematischen und unklaren Therapiesituationen keine entsprechende Reflexion, Auto-Supervision oder Supervision erfolgt.

5.2 Wenn keine ständige, auch schulenübergreifende Fortbildung erfolgt.
       

(6) Potentielle Kunst-/ Fehler gegen Ergebnisse allgemeiner Psychotherapieforschung

6.1 Wenn nicht alle therapierelevanten Dimensionen (Beziehung, Klärung, Ressourcenaktivierung, Bewältigung) angemessen berücksichtigt werden.

6.2 Wenn dem individuellen und spezifischen Einzelfall nicht angemessen Rechnung getragen wird.

6.3 Wenn das soziale Umfeld und die konkrete Lebenssituation der einzelnen PatientIn nicht angemessen einbezogen und berücksichtigt wird.

6.4 Wenn bewährte Standardmethoden ("kriterienvalide Heilmittel") nicht zur Lösung der ihnen zugeordneten Störungen angewendet werden (z. B. Stellen bzw. Konfrontieren in der Behandlung der Phobien).


(7) Potentielle Kunst-/ Fehler gegen das Persönlichkeitsrecht (Abstinenzgebot)

7.1 Wenn Behandlungsziele gegen den Willen von PatientInnen verfolgt werden. PatientIn hat ein Grundrecht auf persönliche Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung.

7.2 Wenn zu sehr in die Persönlichkeit der PatientIn eingedrungen wird, ohne daß dies nach den Therapiezielen erforderlich wäre.

7.3 Wenn das Abwehrsystem der PatientIn mit Brachialmethoden zum Wanken gebracht wird.

7.4 Besondere Merkmale, Fähigkeiten oder Dienste einer PatientIn für sich auszunutzen, etwa der narzißtische Mißbrauch und ganz extrem der sexuelle Mißbrauch von PatientInnen.
       

(8) Potentielle Kunst-/ Fehler gegen Effizienz und Wirtschaftlichkeit

8.1 Wenn nicht versucht wird, so kurz bzw. schnell und so schonend im Sinne der Lebenswerte der PatientIn wie sicher (bewährte Methoden) und ökonomisch wie möglich zu behandeln.

8.2 Wenn Therapiemethoden angewendet werden, von denen bekannt ist, daß sie für ein gegebenes Problem nicht so gut geeignet sind wie andere.

8.3 Wenn Therapiemethoden oder Techniken nicht angewendet werden, obwohl allgemein bekannt ist, daß sie für ein umschriebenes Problem sehr wirkungsvoll sind.

Hierbei muß aber berücksichtigt werden, daß nicht jede PsychotherapeutIn alles können kann und daß jede TherapeutIn im Einklang mit ihrer Persönlichkeit, Erfahrung und Kompetenz handeln muß.
       

aus:

Internet Publikation für Allgemeine und Integrative Psychotherapie
IP-GIPT DAS=06.01.1998 Internet-Erstausgabe, letzte Änderung 19.11.4
Sekretariat: Dipl.-Psych. Irmgard Rathsmann-Sponsel und Dr. phil.Rudolf Sponsel * Postfach 3147 D-91019  Erlangen

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