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20.04.2009
Es wurden ja nun mehrere Transsexuellen- bzw. Transgender-Organisationen in Deutschland (u.a. Triq Berlin, DGTI, VivaTS, LSVD, Transmann, Transpeople, AK TS-NRW) vom Bundesinnenministerium dazu eingeladen, den Entwurf eines neuen "Transsexuellen"-Gesetzes aus dem Hause des BMI zu diskutieren und zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Schön wäre es zwar anders herum gewesen (also z.B. durch Einrichten einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung von NGOs aus der dann ein Gesetzesentwurf hervorgeht), aber nun denn hier ist einmal die Stellungnahme von Menschenrecht und Transsexualität bzw. dem Verein Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.

Downloads:

Stellungnahme von ATME e.V. und Menschenrecht und Transsexualität
Transsexuellen-Gesetzentwurf des BMI 04/2009

Text:

Stellungnahme

zum Entwurf des Bundesministeriums des Innern für ein Gesetz zur Reform des Transsexuellenrechts
(Transsexuellenrechtsreformgesetz – TSRRG)
vom 7.4.2009

von Menschenrecht und Transsexualität (MUT) und Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. (ATME)
vom 15.04.2009

Sehr geehrte Damen und Herren,

es erstaunt uns doch sehr, dass derart plötzlich ein Entwurf für ein neues TSG vorliegt. Es erscheint uns, dass versucht wird, mit aller Gewalt eine Gesetzesänderung noch vor dem Wahlkampf durch zu drücken. Interessant ist hier der Hinweis "Die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes ergibt sich aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates."

Dennoch fallen ein paar Punkte positiv ins Auge - um leider meist anschließend weh zu tun.

Wir begrüßen das Anliegen, das Leben der Transsexuellen zu erleichtern und in der Begründung zu den Neuregelungen auch Argumente einiger Betroffener zu erwähnen. Doch unterlag die Auswahl der zu befragenden "Betroffenen" und selbst ernannten "Sachverständigen" 2007 für uns nicht nachvollziehbaren Kriterien. So dass wir die Begründungen für eine Neuregelung, für welche so genannte "Betroffene" herangezogen werden, doch für sehr fragwürdig halten. Es wäre sehr schön gewesen, hier nicht nur einen internen Kreis, nach fragwürdigem Auswahlschema, zu bilden, sondern einen offenen Dialog mit allen Betroffenen zu führen, auch mit solchen, die evtl. unangenehme Forderungen stellen.

Ebenfalls positiv fällt uns auf, dass im vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr die Rede von einem Gutachterverfahren ist. Das Wegfallen der Gutachter ist aus menschenrechtlicher Sicht sehr zu begrüßen, nicht nur, weil die Gutachter über das Geschlecht eines Menschen verfügen konnten, sondern auch, weil es immer wieder zu demütigenden und erniedrigenden Handlungen durch Gutachter kam.

Dass die Fremdbestimmung der Geschlechtlichkeit transsexueller Menschen (und damit die Verfügung über ihr Geschlecht) dennoch nicht entfällt, da transsexuelle Menschen im Entwurf des Bundesministeriums des Innern für ein Gesetz zur Reform des Transsexuellenrechts immer noch auf wohlwollende Ärzte und Richter angewiesen sind, halten wir weiterhin für menschenrechtlich sehr bedenklich. Dazu weiter unten mehr.

Wir begrüßen den Wegfall des "Vertreters des öffentlichen Interesses", da unserer Ansicht nach bei der Änderung eines Vornamens oder Geschlechtseintrages kein öffentliches Interesse besteht, sondern hier einzig und allein ein Persönlichkeitsrecht zum Schutze und Erhaltung der persönlichen Würde und zur Möglichmachung der Entfaltung der eigenen Persönlichkeit wahrgenommen wird.

Auch als positiv bewerten wir, dass "auf die bisher geforderte mindestens dreijährige Dauer des Zwangs des Zugehörigkeitsempfindens zum anderen Geschlecht verzichtet" wird und damit "einer Forderung der Betroffenen, die diese Frist unter Hinweis auf ihr Selbstbestimmungsrecht kritisiert haben, Rechnung getragen" wird. Dass dem Selbstbestimmungsrecht transsexueller Menschen jedoch an fast allen anderen Stellen des Gesetzes zur Reform des Transsexuellenrechts so wenig Rechnung getragen wird, finden wir sehr bedauerlich.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Transsexuellenrechts enthält außerdem weitere sehr positive Änderungen, die wir aber nicht gesondert betonen möchten, da diese selbstverständlich sind - das BVG hat sie gefordert.

Fortsetzung im Download (pdf)

Aus den Stellungnahmen der anderen Organisationen (TriQ, DGTI,...) sind dann auch ein paar Kernforderungen wieder zu erkennen, bei denen - so wie es aussieht - bundesweit Einigkeit besteht: Ansiedlung des Verfahrens bei den Standesämtern (damit Abschaffen des Gutachterverfahrens) und Beendigung des Kastrationszwang. Dass das BMI hier einen Entwurf vorgelegt hat, der diese Punkte entgegen der einhelligen Ansicht der Betroffenenverbände immer noch beinhaltet ist, nunja... wie nennt man so etwas? ...ignorant?

Hier ein Link zu den anderen Stellungnahmen: Klick

 
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