Home
Blog
Inhalt
Aktuelles
Suche
Ticker
Buntes
Gesellschaft
Politik
Wissenschaft
Recht
F64.0
Existenzforderung
Archiv
Aktionsmaterial
Download Texte
Freunde
Externe News
Gesetzgebung
Galerie
Filme
Reform-Stimmen
Impressum
Your IP address:
18.218.61.16
  Home
27.03.2010
Ich weiss nicht warum das häufiger so ist, aber immer wenn ich einen Artikel über Transsexualität lese, in welchem Halb- bzw. Unwahrheiten über die medizinische und rechtliche Situation transsexueller Menschen in Deutschland verbreitet wird, befindet sich am Ende dieser Artikel oft ein Link zu einer gewissen Organisation mit dem Kürzel DGTI.

Vielleicht mag man den Redakteurinnen und Redakteuren schlechte Recherche vorwerfen, oder gar unterstellen, sie hätten nicht richtig zugehört, aber nun frage ich mich: Ist dem wirklich so? Oder haben sie eventuell doch ganz genau hingehört und einfach das niedergeschrieben, was ihnen erzählt wurde?

Bevor ich hier ein aktuelles Beispiel (welches auch der Grund ist für mein Posting) nenne, nur kurz einmal folgende zwei Stichpunkte:

a) das deutsche Transsexuellengesetz ist nicht dafür da, dass transsexuelle Menschen medizinische Massnahmen (wie Hormone, Ops, u.ä.) erhalten. Das TSG regelt ausschliesslich die Änderung von Vornamen- und Personenstand und beinhaltet medizinische Bedingungen (wie der Zwang sich einem psychiatrischen Gutachterverfahren zu unterziehen für die Vornamensänderung und die gesetzlich erforderliche Zwangssterilisation für eine Personenstandsänderung).

Die medizinischen Bedingungen des TSG stehen nicht im Einklag mit internationalem Menschenrecht (worauf z.B. auch der Verein Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. hinweist).

Selbst nach erfolgter Vornamensänderung gibt es in Deutschland keinen Rechtsanspruch auf die Übernahme medizinischer Leistungen durch die Krankenkassen - was einige transsexuelle Menschen auch regelmässig immer wieder erleben müssen. Strengenommen gibt es übrigens auch keinen Rechtsanspruch auf Änderung der Papiere - da die Verfahren bei den Amtsgerichten angesiedelt sind und ein Dritter (ein Richter) über die Anträge entscheidet - was soviel bedeutet, dass auch negativ entschieden werden kann.

b) die medizinischen Leistungen werden in Deutschland nur nach "ultima ratio" übernommen. Der MDS (Spitzenverband der Medizinischen Dienste, die von den Krankenkassen zur Begutachtung der Leistungsübernahmen eingeschaltet werden) weist hierauf in seinem Papier von 2009 ausdrücklich hin. D.h. es gibt in Deutschland bis heute keinen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Übernahme von medizinisch-körperlichen Massnamen. "Ultima Ratio" bedeutet nämlich, dass erst einmal alles versucht werden muss, um einen transsexuellen Menschen auch ohne körperliche Massnahmen "glücklich" werden zu lassen. In der Regel handelt es sich dabei um eine Psychotherapie. Hier sieht der MDS Mindest-Zeiten vor, weist aber darauf hin, dass diese Zeiten auch verlängert werden können - sprich: nach Ablauf der Mindestwartezeiten hat ein transsexueller Mensch immer noch keine Garantie darauf körperlich behandelt zu werden.

Dass überhaupt eine Leistungspflicht der Krankenkassen existiert, ist Sozialgerichtsurteilen aus den 80er-Jahren (1981 und 1987) zu verdanken (und eben nicht dem TSG).

c) seit den 90er Jahren wird Transsexualität in den Büchern der psychischen Störungen nur noch als "Geschlechtsidentitätsstörung", eine Identitätsstörung wie Borderline, Schizophrenie, u.ä. augefasst. Mit der Reform des DSM 1994 (Ausgabe IV) gibt es den Begriff "Transsexualität" bzw. "Transsexualismus" im DSM nicht mehr. Ebenso wandelte sich seit den 90ern die Ansicht darüber, was Transsexualität sein soll. Berufen sich z.B. die Sozialgerichtsurteile der 80er, aus der die Leistungspflicht der Krankenkassen hervorgeht, noch darauf, Transsexualität wäre ein Zustand bei dem ein Mensch unter einer Abweichung von körperlichem zu geistigem/seelischen/Gehirngeschlecht leidet, so änderte sich diese Sichtweise durch Einfluss psychoanalytischer Sexologen (wie z.B. Kenneth Zucker, dem Mann der die DSM-Gruppe zu "Geschlechtsidentitätsstörungen" leitet, aber auch deutschen Kollegen wie Friedemann Pfäfflin, Sophinette Becker und co) gravierend. Aus einem Faktum - dass es Menschen gibt, die transsexuell sind - wurde nur noch eine "Identitätsstörung" - auch durch Mithilfe von trans-Organisationen, die in den 90er-Jahren mit der Sexologie zusammengearbeitet hat, um diese Sichtweise durchzusetzen (warum auch immer).

Nun zu dem Artikel. Er erschien am 26. März in der Onlineausgabe der Frankfurter Rundschau:

Artikel in der Version vom 26.März als Download

Hier heisst es u.a.

"Transsexualität ist ein medizinischer Begriff, den Trans-Menschen häufig als diskriminierend ablehnen, da er eine psychiatrische Störung, also eine Krankheit beschreibt."

Falsch. Transsexualität taucht seit den 90er-Jahren im DSM z.B. nur noch als "Geschlechtsidentitätsstörung" auf - der Begriff "Transsexualität" taucht seit Mitte der 90er nicht mehr im DSM auf. Das eigentlich diskriminierende ist also nicht der Begriff "Transsexualität", sondern der Begriff und die Idee der "Geschlechtsidentitätsstörung".

"Eine Geschlechtsangleichung durch Hormontherapie und Operation steht Trans-Menschen nach dem Transsexuellengesetz zu und wird von der Krankenkasse übernommen."

Falsch. Das Transsexuellengesetz regelt ausschliesslich die "Papieränderungen" und nicht mehr. Dass medizinische Massnahmen von den Krankenkassen pauschal übernommen werden ist ebenso falsch - da dies ja nur nach "ultima ratio" geschieht (siehe oben).

Es ist erschreckend, was hier für ein Eindruck erzeugt werden soll: Dass es in Deutschland Regelungen gäbe, in denen die Änderungen von Papieren und medizinische Massnahmen garantiert wären. Dies ist beides (überprüfbar) nicht der Fall. Schlimm, dass solche Artikel lediglich zur Verklärung der Situation transsexueller Menschen in Deutschland beitragen und ein Bild erzeugt wird, dass transsexuelle Menschen, die Probleme mit dem "System Trans" in Deutschland bekommen (z.B. bei den Kostenübernahmen, aber auch bei der Änderung der Papiere), irgendwie "selber schuld" an ihrem Schicksal wären, anstatt einmal zu offenbaren, was es tatsächlich an Sicherheit für transsexuelle Menschen in Deutschland gibt... nämlich: keine.

Es wäre Aufgabe von Organisationen, die für sich selbst in Anspruch nehmen, ein Sprachrohr für die Belange transsexueller Menschen zu sein, dafür zu sorgen, dass die Unwahrheiten über die Situation in Deutschland nicht weiter verbreitet werden. Dass sich machmal das Gegenteil wahrnehmen lässt, und unter einem Artikel wie dem der Onlineausgabe der Frankfurter Rundschau dann der Name DGTI auftaucht, stimmt tatsächlich nachdenklich.

Weil es nicht das erste mal ist, dass mir das über den Weg läuft, frage ich mich: Wie bewusst ist es manchen Menschen, die sich auf "tollen Posten" befinden, was sie für eine Verantwortung haben? Wie klar ist es ihnen, dass sie durch eine derartige Verfärbungspolitig unmittelbar für das Leid transsexueller Menschen, die das Pech hatten beim medizinischen und rechtlichen Verfahren Probleme zu bekommen, mitverantwortlich sind?
---

Nun denn. Hier vielleicht noch der Hinweis, dass es neben solch ärgerlichen Dingen, auch etwas gibt, über das es sich zu freuen lohnt...

Der Deutsche Presserat hat diese Woche einen Hinweis an den Focus ausgesprochen. Es ging um den 12. Artikel des deutschen Pressekodex, der wie folgt heisst:

"Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden."

Der Focus hatte über eine getötete transsexuelle Frau als "er" berichtet und von einem Mann gesprochen. Der Verein Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. hatte zu dieser Berichterstattung Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt, der nun der Presserat nachkam. Einer damaligen Aufforderung (November 2009) von ATME an die deutschen Transvereine, die Beschwerde gemeinsam zu verfassen, ist die DGTI mit folgender Aussage nicht nachgekommen:

"Auch unterscheiden sich ATME und die dgti in ihrer Strategie z.B. die Darstellung in den Medien zu ändern. Während ATME im wesentlichen versucht dieses über Beschwerden beim Presserat zu erreichen, arbeiten wir von der dgti eher im Stillen, wir werden mehr und mehr Ansprechpartner der Medien."
(Zitat: Vorstand DGTI, Nov2009)

...eine Aussage, die den Kreis zu oben (dem ersten Thema dieses Tagebucheintrags) schliessen kann. Wie dem auch sei, der Hinweis des Presserates befindet sich nun auch auf folgender Seite:

ATME-Presseerklärung zu Focus-Berichterstattung

Nachtrag:

Nicht, dass ich es nicht gut finde, wenn transsexuelle Menschen sich in Vereinen organisieren, um für ihre Rechte zu kämpfen - dennoch empfinde ich Korruption, Kompromisse und Inkonsequenz als stärkste Gegner der Gleichberechtigung transsexueller Menschen. Um so wichtiger sind in meinen Augen Selbstkritik und ein gewisses Mass an Willen zur Selbst-Reflexion.

Wenn wir es schaffen daraus dann eine gesunde Kritik zu formulieren, die auch uns selbst einschliesst, dann könnte das eine gute Chance sein, dass das irgendwann auch einmal etwas wird mit den Menschenrechten für transsexuelle Menschen. Hierarchien und Strukturen zu hinterfragen und Machtmechanismen zu durchschauen ist doch eine Aufgabe, die uns bereits damit aufgetragen wurden, dass wir sind, was wir sind. Transsexuell zu sein, kann nicht heissen, Strukturen durch sein eigenes Handeln weiterzutragen, in denen transsexuelle Menschen - ausser als Störung - bislang keinen Platz fanden, sondern aktiv für die Akzeptanz des eigenen (geschlechtlichen Selbst) zu streiten. Im Innen wie im Aussen.

 
< Zurück   Weiter >
 
(C) 2024 Menschenrecht und Transsexualität
Joomla! is Free Software released under the GNU/GPL License.