Es gibt nun einen offiziellen neuen Gesetzesentwurf mit dem Namen
"Transgendergesetz", der von den Grünen am 30. Januar 07 in den
Bundestag eingebracht wurde (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_028/02.html)
. Dieser Entwurf beinhaltet weiterhin die Kernproblematik: Die
Entscheidung über das geschlechtliche Selbst wird immer noch in die
Hände Dritter gelegt, da wohl am Gutachterverfahren festgehalten werden
soll (wahrscheinlich auf Anraten der Sexologen, die ja selbst in
Gutachterverfahren tätig sind). Sollte dieses Gesetz so verabschiedet
werden, verstösst es genau deswegen wieder gegen die Menschenwürde (und
widerspricht dem Verfassungsgerichtsurteil von 1978, das dem
psychischen Geschlecht eines Menschen mehr Gewicht gibt, als dem
Körper). Es wird Zeit für die Betroffenen endlich aufzuwachen und
konsequent für ihre Recht zu kämpfen - und zwar selbstbewusst. Die Zeit
der Sklavenhaltung muss ein Ende haben!
Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 -
"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis
angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht
allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale
bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe
diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in
gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen
Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die
sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der
auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen
Funktionen seien."
Ich habe nun den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages darum
gebeten, das Petitionsverfahren wieder weiter zu bearbeiten (mit dem
Hinweis auf das aktuelle Gesetzgebungsverfahren wurde ich darum gebeten
abzuwarten), da dieses TGG genau die selbe Menschenrechtsverletzung
beinhaltet wie das "alte" TSG: Die Entscheidergewalt über die
(geschlechtliche) Existenz eines Menschen (mit all ihren
Fehlentscheidungsmöglichkeiten).
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