Nach einem längeren Telefonat mit dem Innenausschuss des Bundestages
ist nun eine von mut kommentierte Version des geplanten Gesetzes im
email-Eingang der Beteiligten Politmenschen in Berlin. Eine Kopie davon
ging an den LSVD, dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland;
Inhalt der Mail waren die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die
Einbettung der Entscheidergewalt Dritter über die rechtliche Existent
eines Menschen (siehe oben!).
Eine weitere Kontaktaufnahme mit dem Bundesverband der Psychologen und
die Bitte nach Überprüfung der ethischen Probleme und der aus dem
bisherigen Verfahren resultierenden Menschenrechtsverletzungen führte
erneut zu einer ablehnenden Haltung. O-Ton der BDP-Pressesprecherin
Christa Schaffmann: "Aus meiner Sicht hat sich Ihre Anfrage damit erledigt". Auf
die ursprüngliche Anfrage steht eine Antwort auf die konkrete
Problematik immer noch aus... zur Anfrage vom November 2006 gab es
damals eine email von Bernhard Breuer, der folgende Zitate zu entnehmen
sind: "Ich kann allerdings nicht erkennen, dass eine Frau gezwungen wird, sich zum Mann zu erklären, der eine Störung hat.".
Auf die Eingangsproblematik, die sich aus Anwendung des TSG ergibt -
die Knüpfung der Existenzrechte eines transsexuellen Menschen an eine
Bedingung und die Verflechtung medizinischer Schritte in ein Gesetz -
ist weder Herr Breuer (und damit auch nicht der BDP) eingegangen. Damit
bleibt die Frage bis heute unbeantwortet, inwiefern dem BDP heute
überhaupt schon aufgefallen ist, daß nicht nur F64.0, sondern auch die
Einbettung dieser Sichtweise in das TSG/TGG unlogisch, paradox und
menschenrechtsverletzend ist (und eigentlich gegen das verstösst, was
das Bundesverfassungsgericht 1978 bereits verkündete: "Ist
es hiernach mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG
unvereinbar, die Berichtigung des Eintrags der Geschlechtszugehörigkeit
Transsexueller in das Geburtenbuch zu verweigern, so kann die daraus
sich ergebende Verpflichtung der Gerichte, grundrechtsgemäß zu
verfahren, nicht deshalb verneint werden, weil eine gesetzliche
Regelung fehlt."
Dieser rechtsfreie Raum besteht noch heute, schliesslich wird z.B. eine
transsexuelle Frau während ihres medizinischen Verfahrens rechtlich
noch als Mann betrachtet - was nach Auffassung des Verfassungsgerichtes
- 1 BvR 16/72 - ja gegen das Grundgesetz verstösst. Somit wird klar,
wie man den Satz "Ich kann allerdings nicht erkennen, dass eine Frau gezwungen wird, sich zum Mann zu erklären, der eine Störung hat." zu verstehen hat: Der Knackpunkt liegt auf dem Erkennen!
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