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06.02.2007

Nach einem längeren Telefonat mit dem Innenausschuss des Bundestages ist nun eine von mut kommentierte Version des geplanten Gesetzes im email-Eingang der Beteiligten Politmenschen in Berlin. Eine Kopie davon ging an den LSVD, dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland; Inhalt der Mail waren die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einbettung der Entscheidergewalt Dritter über die rechtliche Existent eines Menschen (siehe oben!).

Eine weitere Kontaktaufnahme mit dem Bundesverband der Psychologen und die Bitte nach Überprüfung der ethischen Probleme und der aus dem bisherigen Verfahren resultierenden Menschenrechtsverletzungen führte erneut zu einer ablehnenden Haltung. O-Ton der BDP-Pressesprecherin Christa Schaffmann: "Aus meiner Sicht hat sich Ihre Anfrage damit erledigt". Auf die ursprüngliche Anfrage steht eine Antwort auf die konkrete Problematik immer noch aus...  zur Anfrage vom November 2006 gab es damals eine email von Bernhard Breuer, der folgende Zitate zu entnehmen sind: "Ich kann allerdings nicht erkennen, dass eine Frau gezwungen wird, sich zum Mann zu erklären, der eine Störung hat.".

Auf die Eingangsproblematik, die sich aus Anwendung des TSG ergibt - die Knüpfung der Existenzrechte eines transsexuellen Menschen an eine Bedingung und die Verflechtung medizinischer Schritte in ein Gesetz - ist weder Herr Breuer (und damit auch nicht der BDP) eingegangen. Damit bleibt die Frage bis heute unbeantwortet, inwiefern dem BDP heute überhaupt schon aufgefallen ist, daß nicht nur F64.0, sondern auch die Einbettung dieser Sichtweise in das TSG/TGG unlogisch, paradox und menschenrechtsverletzend ist (und eigentlich gegen das verstösst, was das Bundesverfassungsgericht 1978 bereits verkündete: "Ist es hiernach mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar, die Berichtigung des Eintrags der Geschlechtszugehörigkeit Transsexueller in das Geburtenbuch zu verweigern, so kann die daraus sich ergebende Verpflichtung der Gerichte, grundrechtsgemäß zu verfahren, nicht deshalb verneint werden, weil eine gesetzliche Regelung fehlt."

Dieser rechtsfreie Raum besteht noch heute, schliesslich wird z.B. eine transsexuelle Frau während ihres medizinischen Verfahrens rechtlich noch als Mann betrachtet - was nach Auffassung des Verfassungsgerichtes - 1 BvR 16/72 - ja gegen das Grundgesetz verstösst. Somit wird klar, wie man den Satz "Ich kann allerdings nicht erkennen, dass eine Frau gezwungen wird, sich zum Mann zu erklären, der eine Störung hat." zu verstehen hat: Der Knackpunkt liegt auf dem Erkennen!

 
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