Da Kontaktaufnahmen (trotz Einschreiben) nicht immer gelingen, habe ich
nun mit der DGFS in Hamburg telefoniert. Hier gab man mir den Tipp, die
Unterlagen vom Oktober 2006 noch einmal zu senden, was ich nun in Form
einer Mail getan habe. Folgenden Fragenkatalog habe ich angefügt (in
Auszügen):
Warum gibt es ein Gesetz wie das TSG, in welchem ein
Gutachterverfahren eingeflochten ist, das gegen ein
Verfassungsgerichtsurteil von 1978 verstösst, indem es einen Menschen
als das Geschlecht behandelt, dem dieser psychisch (schon vom ersten
Tag der Behandlung an) nicht angehört?
Inwieweit ist die DGSF für ein falsches Bild über transsexuelle
Menschen in der Öffentlichkeit verantwortlich, wenn sie in der
Expertenfunktion gegenüber Medienvertretern äussert, daß
Transsexualität im medizinischen Sinne der "Wunsch ist dem
Gegengeschlecht anzugehören", anstatt zu verdeutlichen, daß es sich
lediglich um den Wunsch handelt, die Geschlechtsorgane des
Gegengeschlechtes "loszuwerden"?
Was ist für die DGSF geschlechtsbestimmend?
Wenn es die Psyche ist (und der Körper abweicht): Warum werden
transsexuelle Frauen als Männer bezeichnet, die "Frauen werden(!)
wollen"?
Wo befindet sich nach Ansicht der DGSF das Organ des Menschen, mit dem er in der Lage ist, sich selbst zu erkennen?
Wenn das Gehirn eines Menschen weiblich ist und die Genitalien "männlich"... welches Geschlecht hat dann dieser Mensch?
Setzt sich die DGSF dafür ein, das Geschlechts-Paradoxon hinter F64.0
derart umzugestalten, daß Frauen endlich die Chance erhalten, als
Frauen behandelt zu werden (und Männer als Männer)?
Eine weitere Mail ging - ebenfalls nach einem Telefonat - an die
SPD-Bundestagsfraktion, u.a. mit dem Hinweis, wie sich die medizinische
Diagnosestellung im Zusammenhang mit der Behandlung transsexueller
Menschen ändern liesse, nach einer Neuregelung des
Transsexuellengesetzes (zu dem der Gesetzgeber bis Juni 2007
verpflichtet ist), die menschenrechtskonform ist (ausgehend vom
BVG-Urteil von 1978, welches besagt, daß die Psyche eines Menschen
"wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen
Geschlechtsmerkmale" für die Geschlechtseinteilung - Stichwort:
Personenstand - bestimmend ist) und ohne Gutachterzwangsverfahren
auskommt.
"Der Wunsch, als Angehöriger des eigenen Geschlechtes anerkannt zu
leben. Dieser geht meist mit Unbehagen oder dem Gefühl der
Nichtzugehörigkeit zum eigenen Geschlecht einher. Es besteht der Wunsch
nach chirurgischer und hormoneller Behandlung, um den eigenen Körper
dem eigenen Geschlecht soweit wie möglich anzugleichen."
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