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19.02.2007

Da Kontaktaufnahmen (trotz Einschreiben) nicht immer gelingen, habe ich nun mit der DGFS in Hamburg telefoniert. Hier gab man mir den Tipp, die Unterlagen vom Oktober 2006 noch einmal zu senden, was ich nun in Form einer Mail getan habe. Folgenden Fragenkatalog habe ich angefügt (in Auszügen):

Warum gibt es ein Gesetz wie das TSG, in welchem ein Gutachterverfahren eingeflochten ist, das gegen ein Verfassungsgerichtsurteil von 1978 verstösst, indem es einen Menschen als das Geschlecht behandelt, dem dieser psychisch (schon vom ersten Tag der Behandlung an) nicht angehört?

Inwieweit ist die DGSF für ein falsches Bild über transsexuelle Menschen in der Öffentlichkeit verantwortlich, wenn sie in der Expertenfunktion gegenüber Medienvertretern äussert, daß Transsexualität im medizinischen Sinne der "Wunsch ist dem Gegengeschlecht anzugehören", anstatt zu verdeutlichen, daß es sich lediglich um den Wunsch handelt, die Geschlechtsorgane des Gegengeschlechtes "loszuwerden"?

Was ist für die DGSF geschlechtsbestimmend?

Wenn es die Psyche ist (und der Körper abweicht): Warum werden transsexuelle Frauen als Männer bezeichnet, die "Frauen werden(!) wollen"?

Wo befindet sich nach Ansicht der DGSF das Organ des Menschen, mit dem er in der Lage ist, sich selbst zu erkennen?

Wenn das Gehirn eines Menschen weiblich ist und die Genitalien "männlich"... welches Geschlecht hat dann dieser Mensch?

Setzt sich die DGSF dafür ein, das Geschlechts-Paradoxon hinter F64.0 derart umzugestalten, daß Frauen endlich die Chance erhalten, als Frauen behandelt zu werden (und Männer als Männer)?

Eine weitere Mail ging - ebenfalls nach einem Telefonat - an die SPD-Bundestagsfraktion, u.a. mit dem Hinweis, wie sich die medizinische Diagnosestellung im Zusammenhang mit der Behandlung transsexueller Menschen ändern liesse, nach einer Neuregelung des Transsexuellengesetzes (zu dem der Gesetzgeber bis Juni 2007 verpflichtet ist), die menschenrechtskonform ist (ausgehend vom BVG-Urteil von 1978, welches besagt, daß die Psyche eines Menschen "wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale" für die Geschlechtseinteilung - Stichwort: Personenstand - bestimmend ist) und ohne Gutachterzwangsverfahren auskommt.

"Der Wunsch, als Angehöriger des eigenen Geschlechtes anerkannt zu leben. Dieser geht meist mit Unbehagen oder dem Gefühl der Nichtzugehörigkeit zum eigenen Geschlecht einher. Es besteht der Wunsch nach chirurgischer und hormoneller Behandlung, um den eigenen Körper dem eigenen Geschlecht soweit wie möglich anzugleichen."
 
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