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02.03.2007

Ich habe nun mehrere der Experten, die als Sachverständige zu dem Gespräch am 28. in Berlin geladen waren, per email darum gebeten (Deborah Campbell, Konstanze Plett, Manfred Bruns,...), mir zu beantworten, in wie weit die Mißachtung des 78er-Urteils überhaupt als Mißachtung wahrgenommen wird (eine Mißachtung, die Menschen bis heute zu nicht-existent erklärt) und ob sie als Kernproblematik im Zusammenhang mit dem Transsexuellenrecht erkannt wird.

Außerdem wurde mir ein Brief zugeschickt, der darauf hinweist, daß am 19. Februar beschlossen wurde, die Verfassungsklage, die ich im Dezember beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte, aus Gründen der Nichtausschöpfung des Rechtsweges, nicht zur Entscheidung anzunehmen. Beteiligt war:

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, vertreten durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem. 

Kommentar: Wie kann ein Mensch, der nicht als Rechtsperson existiert überhaupt einen Rechtsweg einhalten - vorallem dann, wenn sich die Problematik ja genau darum dreht, nämlich die Anerkennung als existente Rechtsperson? Welche offizielle Stelle existiert, um einen deartigen Menschenrechtsverstoß zu ahnden? Wir sehen weiter...

Rechtlosigkeit = im früheren Recht die Rechtsunfähigkeit, begründet durch Sklaverei oder Acht.
Quelle: http://www.wissen.de

In dem Augenblick, wo das Recht ausgesetzt und von der Person "abgezogen" wird, bleibt der bloße Körper zurück. Er ist ein Nichts, eine alphabetisierte Biomasse, die einen Menschen zu nennen die Mühe nicht lohnt.
Quelle: http://zeus.zeit.de
 
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