Ich habe nun mehrere der Experten, die als Sachverständige zu dem
Gespräch am 28. in Berlin geladen waren, per email darum gebeten
(Deborah Campbell, Konstanze Plett, Manfred Bruns,...), mir zu
beantworten, in wie weit die Mißachtung des 78er-Urteils überhaupt als
Mißachtung wahrgenommen wird (eine Mißachtung, die Menschen bis heute
zu nicht-existent erklärt) und ob sie als Kernproblematik im
Zusammenhang mit dem Transsexuellenrecht erkannt wird.
Außerdem wurde mir ein Brief zugeschickt, der darauf hinweist, daß am
19. Februar beschlossen wurde, die Verfassungsklage, die ich im
Dezember beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte, aus Gründen
der Nichtausschöpfung des Rechtsweges, nicht zur Entscheidung
anzunehmen. Beteiligt war:
Die 1. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts, vertreten durch den Präsidenten Papier, die
Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem.
Kommentar: Wie kann ein Mensch, der nicht als
Rechtsperson existiert überhaupt einen Rechtsweg einhalten - vorallem
dann, wenn sich die Problematik ja genau darum dreht, nämlich die
Anerkennung als existente Rechtsperson? Welche offizielle Stelle
existiert, um einen deartigen Menschenrechtsverstoß zu ahnden? Wir
sehen weiter...
Rechtlosigkeit = im früheren Recht die Rechtsunfähigkeit, begründet durch Sklaverei oder Acht.
Quelle: http://www.wissen.de
In dem Augenblick, wo das Recht ausgesetzt und von der Person
"abgezogen" wird, bleibt der bloße Körper zurück. Er ist ein Nichts,
eine alphabetisierte Biomasse, die einen Menschen zu nennen die Mühe
nicht lohnt.
Quelle: http://zeus.zeit.de
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