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15.03.2007

Ich habe Frau Sophinette Becker (Institut für Sexualwissenschaft in Frankfurt am Main) nun nochmal eine kleine Erinnerungsmail geschickt, mit der erneuten Bitte um eine Antwort. Hier der Inhalt der Mail in Auszügen:

Warum gibt es ein Gesetz wie das TSG in dem ein Gutachterverfahren eingeflochten ist, das gegen ein Verfassungsgerichtsurteil von 1978 verstösst, indem es einen Menschen als das Geschlecht behandelt, dem dieser psychisch nicht angehört?
Warum stellte die DGSF vor 30 Jahren fest, daß die Psyche für die Geschlechtsrollen-Einteilung wichtiger ist, als der Körper, und es werden trotzdem transsexuelle Menschen während des kompletten Vefahrens ausgehend von ihrem körperlichen Geschlecht behandelt (F64.0 = z.B. Männer die fühlen wie Frauen)?
Inwieweit ist die DGSF für ein falsches Bild über transsexuelle Menschen in der Öffentlichkeit verantwortllich, wenn sie in der Expertenfunktion gegenüber Medienvertretern äussert, daß Transsexualität im medizinischen Sinne der "Wunsch ist dem Gegengeschlecht anzugehören", anstatt zu verdeutlichen, daß es sich ledglich um den Wunsch handelt, die Geschlechtsorgane des Gegengeschlechts loszuwerden?
Was ist für die DGSF geschlechtsbestimmend?
Wenn es die Psyche ist (und der Körper abweicht): Warum werden transsexuelle Frauen als Männer bezeichnet, die "Frauen werden(!) wollen"?
Wo befindet sich nach Ansicht der DGSF das Organ des Menschen, mit dem er in der Lage ist, sich selbst zu erkennen?
Wenn das Gehirn eines Menschen weiblich ist und die Genitalien "männlich", welches Geschlecht hat dann dieser Mensch?


Durch die Verkoppelung von Medizin und Recht ist keine sinnvolle psychotherapeutische Begleitung möglich. Beispiel: Eine transsexuelle Frau ist zu Beginn der Behandlung rechtlich als männlich angesehen, genauso wird sie es auch nach dem Diagnoseschlüssel F64.0. Am Ende der Behandlung soll ein Gutachter (von Aussen) über den Personenstand entscheiden (offiziell über die "Lebbarkeit der gewünschten Geschlechtsrolle", wie absurd, als ob man sich so etwas wünschen könnte...)  - solange wird eine transsexuelle Frau rechtlich als Mann geführt... am Ende hat sie (mit Glück) die Chance als das anerkannt zu werden, was sie ist. Damit steht das ganze Verfahren auf einer menschenrechts-verachtenden Grundlage. Ein Dritter kann nämlich niemals über das Innenleben eines anderen entscheiden!

Zudem wird mit dem Offenlassen der Entscheidungsmöglichkeit eine künstliche Unsicherheit für die Betroffenen erzeugt, da sie ja nun nicht wissen, was am Ende dabei herauskommt, und immer die Angst haben müssen, daß ein negatives Gutachten erstellt wird. Ein Mensch der Hormone verschrieben bekommt und bereits als Frau lebt (wie soll eine Frau sonst leben?) dann noch diesem rechtlichen Druck auszusetzen ist menschenverachtend.

Die Situation hat etwas absurdes: Da geht eine Frau zu einem Psychotherapeuten um durch das Verfahren begleitet zu werden und wird in ihrem Wissen über sich selbst nicht ernstgenommen - d.h. nach bisheriger Praxis ähnelt das F64.0-Verfahren keiner Begleitung (die wirklich wichtig wäre), sondern einen Prüfungsverfahren, geht es doch darum möglichst gestört zu wirken (oder zumindest geschlechtlich "anders orientiert") um eine Korrektur der Fehlbildung der Genitalien zu erhalten. Das kann es ja wohl nicht sein - und ist im übrigen auch äusserst gefährlich, werden hier Menschen, die wirklich eine psychische (anderweitige) Störung haben bis zu einer Operation gebracht, die sie hinterher bitter bereuen.

Selbstbewusste Menschen haben - da sie ja nun nicht gestört wirken, sondern wissen(!), welchem Geschlecht sie angehören - äusserste Schwierigkeiten ohne zu Lügen durch das Verfahren zu kommen.

Durch die Vermischung von Recht und Gesetz werden Menschen zu etwas gemacht, das sie nicht sind. Transsexuelle Frauen, werden als Männer behandelt, die Frauen WERDEN wollen, auf Grund einer psychischen Störung (Geschlechtsidentitätsstörung), obwohl sie bereits als Frau geboren wurden.

 
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