Ich habe Frau Sophinette Becker (Institut für Sexualwissenschaft in
Frankfurt am Main) nun nochmal eine kleine Erinnerungsmail geschickt,
mit der erneuten Bitte um eine Antwort. Hier der Inhalt der Mail in
Auszügen:
Warum gibt es ein Gesetz wie das TSG in dem ein Gutachterverfahren
eingeflochten ist, das gegen ein Verfassungsgerichtsurteil von 1978
verstösst, indem es einen Menschen als das Geschlecht behandelt, dem
dieser psychisch nicht angehört?
Warum stellte die DGSF vor 30 Jahren fest, daß die Psyche für die
Geschlechtsrollen-Einteilung wichtiger ist, als der Körper, und es
werden trotzdem transsexuelle Menschen während des kompletten Vefahrens
ausgehend von ihrem körperlichen Geschlecht behandelt (F64.0 = z.B.
Männer die fühlen wie Frauen)?
Inwieweit ist die DGSF für ein falsches Bild über transsexuelle
Menschen in der Öffentlichkeit verantwortllich, wenn sie in der
Expertenfunktion gegenüber Medienvertretern äussert, daß
Transsexualität im medizinischen Sinne der "Wunsch ist dem
Gegengeschlecht anzugehören", anstatt zu verdeutlichen, daß es sich
ledglich um den Wunsch handelt, die Geschlechtsorgane des
Gegengeschlechts loszuwerden?
Was ist für die DGSF geschlechtsbestimmend?
Wenn es die Psyche ist (und der Körper abweicht): Warum werden
transsexuelle Frauen als Männer bezeichnet, die "Frauen werden(!)
wollen"?
Wo befindet sich nach Ansicht der DGSF das Organ des Menschen, mit dem er in der Lage ist, sich selbst zu erkennen?
Wenn das Gehirn eines Menschen weiblich ist und die Genitalien "männlich", welches Geschlecht hat dann dieser Mensch?
Durch die Verkoppelung von Medizin und Recht ist keine sinnvolle
psychotherapeutische Begleitung möglich. Beispiel: Eine transsexuelle
Frau ist zu Beginn der Behandlung rechtlich als männlich angesehen,
genauso wird sie es auch nach dem Diagnoseschlüssel F64.0. Am Ende der
Behandlung soll ein Gutachter (von Aussen) über den Personenstand
entscheiden (offiziell über die "Lebbarkeit der gewünschten
Geschlechtsrolle", wie absurd, als ob man sich so etwas wünschen
könnte...) - solange wird eine transsexuelle Frau rechtlich als Mann
geführt... am Ende hat sie (mit Glück) die Chance als das anerkannt zu
werden, was sie ist. Damit steht das ganze Verfahren auf einer
menschenrechts-verachtenden Grundlage. Ein Dritter kann nämlich niemals
über das Innenleben eines anderen entscheiden!
Zudem wird mit dem Offenlassen der Entscheidungsmöglichkeit eine
künstliche Unsicherheit für die Betroffenen erzeugt, da sie ja nun
nicht wissen, was am Ende dabei herauskommt, und immer die Angst haben
müssen, daß ein negatives Gutachten erstellt wird. Ein Mensch der
Hormone verschrieben bekommt und bereits als Frau lebt (wie soll eine
Frau sonst leben?) dann noch diesem rechtlichen Druck auszusetzen ist
menschenverachtend.
Die Situation hat etwas absurdes: Da geht eine Frau zu einem
Psychotherapeuten um durch das Verfahren begleitet zu werden und wird
in ihrem Wissen über sich selbst nicht ernstgenommen - d.h. nach
bisheriger Praxis ähnelt das F64.0-Verfahren keiner Begleitung (die
wirklich wichtig wäre), sondern einen Prüfungsverfahren, geht es doch
darum möglichst gestört zu wirken (oder zumindest geschlechtlich
"anders orientiert") um eine Korrektur der Fehlbildung der Genitalien
zu erhalten. Das kann es ja wohl nicht sein - und ist im übrigen auch
äusserst gefährlich, werden hier Menschen, die wirklich eine psychische
(anderweitige) Störung haben bis zu einer Operation gebracht, die sie
hinterher bitter bereuen.
Selbstbewusste Menschen haben - da sie ja nun nicht gestört wirken,
sondern wissen(!), welchem Geschlecht sie angehören - äusserste
Schwierigkeiten ohne zu Lügen durch das Verfahren zu kommen.
Durch die Vermischung von Recht und Gesetz werden Menschen zu etwas
gemacht, das sie nicht sind. Transsexuelle Frauen, werden als Männer
behandelt, die Frauen WERDEN wollen, auf Grund einer psychischen
Störung (Geschlechtsidentitätsstörung), obwohl sie bereits als Frau
geboren wurden.
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