Frau Becker und Herr Hill haben geantwortet. Die Mail von Herrn Hill
(Hamburg) war nicht lesbar, leider hat er mir sie nicht nochmal
geschickt, so daß der Inhalt nun für immer unbekannt bleiben wird -
außer er schickt sie tatsächlich noch einmal los. Nun denn, hier die
Mail von Frau Sophinette Becker in Auszügen (sie hat kurz geantwortet,
hat aber auf Grund eines Umzugsnun nicht direkt auf die Vorschläge geantwortet, die ich ihr geschickt hatte):
"Wie Herr Hill Ihnen schon geschrieben hat, ist die DGfS an der
(auch von uns für reformbedürftig gehaltenen) ICD (10) bislang nicht
beteiligt gewesen. (Der DSM IV differenziert sehr viel mehr als die
ICD). Dagegen haben wir uns zur Reform des TSG umfassend geäussert -
dieser Text ist publiziert und auch im Internet zugänglich, scheint
Ihnen aber nicht bekannt zu sein, weil Sie nirgends darauf eingehen.
(Dort wird z.B.die Möglichkeit der Personenstandsänderung ohne
Operationen gefordert)
Vielen Ihrer Forderungen stimme ich zu,z.B.dass das rechtliche
Verfahren und die medizinischen Behandlungen absolut getrennt werden
müssen - das habe ich aber auch immer geschrieben. Manches sehe ich
anders als Sie, z.B. den sog. Alltagstest, der natürlich kein Test ist
(auf englisch heisst es ja real life testing), sondern ein Ausprobieren
des Alltags im Wunsch- bezw. Identitätsgeschlecht, das wichtig für
definitive Entscheidungen ist. Ich sehe auch oft PatientInnen, die mit
allem (incl. Operationen) "durch" sind und sich beschweren, dass
niemand sie auf ihrem Weg konfrontiert, über zu erwartende soziale
Schwierigkeiten informiert habe etc."
Kommentar:
Ich habe nun die DIMDI erneut angeschrieben, um nun herauszubekommen,
wer nun in Deutschland am ICD-10-Code F64.0 mitgeschrieben hat. Wobei
sich mir die Frage stellt: Wenn hier Frau Becker von "Wunschgeschlecht"
spricht, ob die DGfS zumindest indirekt an der Logik beteiligt ist, die
im F64.0 wiederzufinden ist. Schaut man sich dann den DSM-IV 302.85 an,
dann steht da wohl sinngemäß geschrieben "Anhaltendes
Unbehagen im Geburtsgeschlecht, oder Gefühl der Person, dass die
Geschlechtsrolle des eigenen Geschlechts für sie nicht die richtige
ist". Womit die F64.0-Paradoxie ja nun nicht aufgehoben ist, ist sie hier doch sogar noch deutlicher erkennbar.
Und hier noch ein paar Zitate:
Zur Entstehung des Transsexuellengesetzes (1980), von der Webpage der
Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung
(DGSS):
"Das Gesetz war seinerzeit nach einer gemeinsamen Intervention von DGSS und DGfS überhaupt erst zustandegekommen."
Zitat aus den Sogenannte Standards Of Care (Sophinette Becker, 1998),
von International Journal Of Transgenderism (im Original stammen die
SoC von 1979, nämlich von der Harry Benjamin International Gender
Dysphoria Association - heute WPATH, deren Vorsitzender in den 90ern
u.a. Friedemann Pfäfflin war, der ursprünglich in Hamburg-Eppendorf
tätig war. Womit der Link zur DGfS gegeben wäre.)
"Die Gutachten zur Vornamensänderung und zur Personenstandsänderung müssen nach den Bestimmungen des TSG erstellt werden."
"Transsexualität ist durch die dauerhafte innere Gewißheit, sich dem anderen Geschlecht zugehörig zu fühlen, gekennzeichnet."
"Der mindestens dreijährige "Zwang" bedeutet die Unmöglichkeit, sich mit dem Geburtsgeschlecht zu versöhnen"
Auch hier ist für mich herauslesbar, daß die DGfS bislang den Körper
als geschlechtsbestimmend ansieht (siehe "anderen Geschlecht",
"Geburtsgeschlecht",...), trotzdem Ende der 70er Jahre dafür kämpfte,
daß die Psyche geschlechtsbestimmend ist (worauf hin ja diese
Regelungen wie die SoC oder das TSG erst entwickelt wurden, um dieser
Erkenntnis Rechnung zu tragen). Beides gleichzeitig? Wie geht das?