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15.04.2007

Ich habe erneut eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, der Inhalt sieht so aus:

"Der Deutsche Bundestag möge beschließen.....

...ein Transsexuellengesetz zu schaffen, daß im Einklang mit dem Grundgesetz steht (Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.) und das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 - berücksichtigt, welches besagt, daß das psychische Geschlecht eines Menschen "sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten".

Im Jahr 1978 hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, daß kein Mensch gegen seinen Willen als das Geschlecht behandelt werden darf, dem dieser Mensch auf Grund seines psychischen Geschlechtes nicht angehört. Das bisherige Transsexuellgesetz in seiner Form von 1980 verstösst - obwohl eigentlich auf Grund dieses Urteils entstanden - trotzdem gegen diesen Grundsatz, da das medizinische Verfahren bisher von dieser Erkenntnis ausgeklammert wird, indem das TSG die Entscheidungsgewalt Dritter (medizinisch-psychologische Gutachter) über das psychische Geschlecht ermöglicht. Diese Vermischung von Recht und Medizin ist nicht mit der Menschenwürde vereinbar, deren Schutz ja die Aufgabe des Gesetzgebers ist ("Die Menschenwürde ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die wichtigste Wertentscheidung des Grundgesetzes. Sie kann niemandem genommen werden, weil sie nach der Ordnung des Grundgesetzes dem Menschen durch seine bloße Existenz eigen ist.", "Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Menschenwürde beeinträchtigen könnte." und "Der Staat hat also nicht nur selber Eingriffe zu unterlassen, sondern muss z.B. durch Gesetze darauf hinwirken, dass nicht nur die öffentliche Gewalt, sondern auch Dritte die Menschenwürde jedes Einzelnen achten." aus: wikipedia.de). Die Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes und der Aufgabe des Staates diesen zu schützen, kann also nur bedeuten, daß eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, die transsexuellen Menschen ermöglicht (ausgehend vom BVG-Urteil von 1978) ihren Personenstand unabhängig des Einflusses Dritter ändern zu lassen, damit ein betroffener Mensch, die Möglichkeit hat, auch während des medizinischen Verfahrens, als das Geschlecht behandelt zu werden, dem dieser Mensch psychisch angehört."

Außerdem habe ich Frau Sophinette Becker (die Verfasserin der deutschen "Standards of Care") per Mail darum gebeten, sollte sie wieder mehr Zeit zur Verfügung haben, mir eine Antwort auf meine Fragen zu geben, die ich ihr am 15. März erneut zukommen liess.

 
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