Ich habe erneut eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, der Inhalt sieht so aus:
"Der Deutsche Bundestag möge beschließen.....
...ein Transsexuellengesetz zu schaffen, daß im Einklang mit dem
Grundgesetz steht (Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz
gleich.) und das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 11. Oktober 1978 -
1 BvR 16/72 - berücksichtigt, welches besagt, daß das psychische
Geschlecht eines Menschen "sogar in stärkerem Maße als die körperlichen
Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die
sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten".
Im Jahr 1978 hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, daß kein
Mensch gegen seinen Willen als das Geschlecht behandelt werden darf,
dem dieser Mensch auf Grund seines psychischen Geschlechtes nicht
angehört. Das bisherige Transsexuellgesetz in seiner Form von 1980
verstösst - obwohl eigentlich auf Grund dieses Urteils entstanden -
trotzdem gegen diesen Grundsatz, da das medizinische Verfahren bisher
von dieser Erkenntnis ausgeklammert wird, indem das TSG die
Entscheidungsgewalt Dritter (medizinisch-psychologische Gutachter) über
das psychische Geschlecht ermöglicht. Diese Vermischung von Recht und
Medizin ist nicht mit der Menschenwürde vereinbar, deren Schutz ja die
Aufgabe des Gesetzgebers ist ("Die Menschenwürde ist nach ständiger
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die wichtigste
Wertentscheidung des Grundgesetzes. Sie kann niemandem genommen werden,
weil sie nach der Ordnung des Grundgesetzes dem Menschen durch seine
bloße Existenz eigen ist.", "Der Staat hat alles zu unterlassen, was
die Menschenwürde beeinträchtigen könnte." und "Der Staat hat also
nicht nur selber Eingriffe zu unterlassen, sondern muss z.B. durch
Gesetze darauf hinwirken, dass nicht nur die öffentliche Gewalt,
sondern auch Dritte die Menschenwürde jedes Einzelnen achten." aus:
wikipedia.de). Die Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes und der
Aufgabe des Staates diesen zu schützen, kann also nur bedeuten, daß
eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, die transsexuellen Menschen
ermöglicht (ausgehend vom BVG-Urteil von 1978) ihren Personenstand
unabhängig des Einflusses Dritter ändern zu lassen, damit ein
betroffener Mensch, die Möglichkeit hat, auch während des medizinischen
Verfahrens, als das Geschlecht behandelt zu werden, dem dieser Mensch
psychisch angehört."
Außerdem habe ich Frau Sophinette Becker (die Verfasserin der deutschen
"Standards of Care") per Mail darum gebeten, sollte sie wieder mehr
Zeit zur Verfügung haben, mir eine Antwort auf meine Fragen zu geben,
die ich ihr am 15. März erneut zukommen liess.
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