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13.05.2007

Das spannendste in dieser Woche war dann doch ein Email-Austausch zwischen mut23.org und dem LSVD, dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland. Manfred Bruns vom LSVD war u.a. einer der Menschen, die im Februar in Berlin Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Neuschaffung eines zeitgemässen Transsexuellengesetzes, für die Politik abgegeben hatten. Da ich ihn damals bereits darauf angesprochen hatte, warum er denn an dem "Gutachterverfahren" festhalten will und einen sehr dünne Antwort erhalten hatte, wolle ich nun noch einmal nachhaken. Herausgekommen ist etwas, das sich schon fast ein kleines Interview nennen kann.

Erkennt der LSVD, daß sich Geschlechtesidentität nicht durch einen Gutachter bestimmen/feststellen lässt? In wieweit sieht der LSVD es als nötig an, den Begirff "Geschlechtsidentitätsstörung" (wie er als Diagnosestellung unter dem ICD-Code F64.0 definiert ist) durch einen Begriff zu ersetzen, der die geschlechtliche Identität eines Menschen respektiert? Ist es dem LSVD klar, daß ein Mensch mit einem Penis nicht unbedingt ein Mann, und ein Mensch mit Gebärmutter nicht unbedingt eine Frau sein muss? Kann der LSVD der Logik folgen, daß es sich - weil das Gehirn das wichtigste Organ des Menschen ist - bei Transsexualität um eine körperliche Störung handelt (die mit starken sekundären psychischen Folgen zu tun haben kann, wenn man sie nicht als solche erkennt)?

Und zu guter letzt: Setzt sich der LSVD dafür ein, daß die Bundesregierung die menschenrechtsverletzende Annahme, daß Transsexualität eine psychische Störung ist, dahingehend ändert, daß...

a) ein neues Transsexuellengesetz betroffenen Menschen das Recht gibt, unabhängig des Einflusses durch Dritte (dazu zählen auch psychologische Gutachter) ihren Geschlechtseintrag/Personenstand ändern zu lassen?
b) die Diagnosestellung F64.0 Geschlechtsidentitätsstörung derart geändert wird, daß aus der Formulierung klar hervorgeht, daß ein transsexueller Mensch deswegen körperliche Maßnahmen benötigt, weil dieser darunter leidet, daß der Körper vom EIGENEN Geschlecht abweicht?


Manfred Bruns, LSVD:

Wir engagieren uns sehr intensiv für die Reform des Transsexuellengesetzes, siehe den Artikel in unserer Mitgliederzeitung "respekt!" http://typo3.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/News/respekt0704.pdf und dort Seite 10, sowie http://typo3.lsvd.de/138.0.html#3122 und dort den Abschnitt "Anträge und Gesetzentwürfe:"

Die Stellungnahme des LSVD ist mir ja bekannt, darum hatte ich Ihnen ja konkrete Fragen gestellt. Ich hoffe, daß sie sie mir noch beantworten. Hier wiederhole ich sie gerne einmal:

Setzt sich der LSVD dafür ein, daß die Bundesregierung die menschenrechtsverletzende Annahme, daß Transsexualität eine psychische Störung ist, dahingehend ändert, daß ein neues Transsexuellengesetz betroffenen Menschen das Recht gibt, unabhängig des Einflusses durch Dritte (dazu zählen auch psychologische Gutachter) ihren Geschlechtseintrag/Personenstand ändern zu lassen?

Manfred Bruns:

Nach den Gesprächen, die wir geführt haben, ist eine Personenstandsänderung ohne Beteiligung eines Gutachters zur Zeit nicht durchsetzbar.

Machen Sie sich stark dafür, daß die Diagnosestellung F64.0 Geschlechtsidentitätsstörung derart geändert wird, daß aus der Formulierung klar hervorgeht, daß ein transsexueller Mensch deswegen körperliche Maßnahmen benötigt, weil dieser darunter leidet, daß der Körper vom EIGENEN Geschlecht abweicht?

Manfred Bruns:

Nach den sexualwissenschaftlichen Erhebungen benötigen etwa 20 bis 30 % der Transsexuellen solche körperlichen Veränderungen nicht. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Ihnen eine Personenstandsänderung auch ohne geschlechtsangleichende Operation ermöglicht wird.

Warum spricht der LSVD von Mann-zu-Frau-Transsexuellen und Frau-zu-Mann-Transsexuellen, wo es doch - ist das Gehirn geschlechtsbestimmend (eine Annahme die in UK 2004 zum sog. Gender Recognition Act geführt hat) - gar nicht darum geht sein Geschlecht zu wechseln - sondern primär  lediglich um das Wechseln der rechtlichen Geschlechtszuordnung, die zum Zeitpunkt der Geburt ja bereits falsch gewesen ist?

Manfred Bruns:

Weil es beim Transsexuellengesetz um den Prozess der rechtlichen Änderung des Vornamens und des Personenstands geht.

Was ist - ich nehme jetzt mal nur ein Beispiel - eine transsexuelle Frau für den LSVD? Ist sie als FRAU auf die Welt gekommen mit 'nem Penis? Ist sie als Mann auf die Welt gekommen, der irgendwann einmal beschloßen hat, Frau zu WERDEN?

Manfred Bruns:

Eine transsexuelle Frau ist für den LSVD eine Frau.


Ist Ihnen bewusst, daß die Gutachterpraxis ja das eigentliche Kernproblem darstellt, da diese ja nur "funktionieren" kann, wenn man davon ausgeht, daß es sich bei transsexuellen Frauen um Männer handelt, die einen geistigen Schaden haben - sprich: F64.0 - Geschlechtsidentitätsstörung..... ?

Manfred Bruns:

Das sehen die Politiker leider anders. Wir bemühen uns sehr darum, dass die Anforderungen an die Gutachten herabgesetzt werden und haben vorgeschlagen, ein Attest genügen zu lassen. Aber schon das wird sich so nur zum Teil durchsetzen lassen.


Warum sollte aber, sowie sie es ja selbst in ihrer letzten Mail geschrieben haben, eine FRAU ein Gutachten erstellen lassen, in welchem sie zum MANN mit psychischer Störung erklärt wird (wie es ja nun einmal nach ICD üblich ist)? (Ich habe erst in den letzten Tagen ein Gutachten einer Betroffenen in den Händen gehalten, wo mir nach dem Lesen regelrecht schlecht geworden ist...)

Manfred Bruns:

Die Politiker sind zur Zeit nicht bereit, bei der Änderung des Personenstands von Transsexuellen auf die Beteiligung eines Gutachters zu verzichten. Das wird auch in naher Zukunft nicht durchsetzbar sein.

Vielen Dank.


Nach diesem Email-Verkehr habe ich nun noch mehr den Eindruck, daß der LSVD das eigentliche Thema nun gar nicht verstanden hat. Vielleicht liegt das daran, daß Homosexualität einmal als "Sexuelle Orientierungsstörung" galt und Transsexualität heute noch als "Geschlechtsidentitätsstörung", zwei doch nicht ganz gleiche Dinge, die nicht verwechselt werden wollen. Dennoch sind die Menschenrechtsverletzungen, die entstehen - wenn man die Kernproblematik ignoriert - in ihrer Auswirkung die selben, nur eben mit einem Zeitversatz, der hier schon ein viertel Jahrhundert überschreitet.

Über 30 Jahre nach dem Stonewall Riot erhoffe ich mir, daß der Lesben und Schwulenverband sich daran erinnert, was die Voraussetzung war, daß Homosexuelle überhaupt die Möglichkeit hatten mit ihrem Kampf um Anerkennung und Gleichberechtigung zu beginnen - es war die Anerkennung dessen, daß Homosexualität keine "sexuelle Orientierungsstörung" ist. Für transsexuelle Menschen bedeutet die aktuelle Situation, das Leugnen, daß es Menschen gibt, deren Geschlechtsorgane von ihrem eigentlichen Geburtsgeschlecht abweichen (wie es im Gutachterverfahren nach F64.0 "Geschelchtsidentitätsstörung" definiert), eine ebensolche Menschenrechtsverletzung wie sie Homosexuellen noch in den 60ern mit einer ähnlichen Einklassifizierung ergangen ist.

Es wäre an der Zeit hier zu Erkennen - auch für Vertreter des LSVD, als wichtiges Organ in Deutschland - daß das Gutachterverfahren im Zusammenhang mit der Behandlung transsexueller Menschen den Kern der Diskriminierung ausmacht.

Es geht hier um die rechtliche Anerkennung von Menschen, die bisher von Medizin und Recht zu nicht-existent erklärt werden, da es in Deutschland nach offizieller Sichtweise keine Frauen gibt, die mit Penis geboren werden und keine Männer mit Gebärmutter. Trotzdem gibt es diese Menschen.

Warum sollte hier weiterhin die Existenz transsexueller Menschen geleugnet werden?


Ich wünsche mir hier ein wenig mehr Einsatz des LSVD. Ich wünsche mir einen wirklichen Einsatz - nicht eine Pseudolösung, weil angeblich irgend etwas nicht durchsetzungsfähig ist. Ich ziehe noch einmal einen Vergleich: Hätten sie Ende der 60er es als "gute" Lösung angesehen, wenn Homosexualität weiterhin als geistige Störung angesehen worden wäre und ein Gutachter darüber entschieden hätte, daß sie nur schwul sein dürfen, wenn sie sich vorher per Gutachten zu geisteskrank erklärt hätten? Wie hätten sie reagiert, wenn irgendeine Organisation ihnen dann gesagt hätte "sieh, ich setze mich dafür ein deine Schwulseins-Erlaubnis derart zu ändern, daß Du nicht mehr 2 Gutachter brauchst, die dich für verrückt erklären, sondern nur noch einen!"? Hätten Sie sich gut vertreten gefühlt? Was hätten sie geantwortet? Hätten sie gesagt "Oh, ist ja toll... da will mir jemand helfen, einfacher für gestört erklärt werden zu können, damit ich Sex haben kann?". Nicht wirklich oder?

Diese Fragen hat mir Herr Bruns dann nicht beantwortet.

Hier noch einmal ein Zitat aus dem Fachgespräch, zu dem Manfred Bruns als einer der Sachverständigen geladen war, und auf den sich das obige Interview bezieht. Aus diesem geht hervor, daß es sehrwohl möglich sein würde, eine menschenrechtskonforme Regelung im Zusammenhang mit der rechtlichen Anerkennung von Menschen, deren Genitalien vom Geburtsgeschlecht abweichen, zu finden.

Aus dem Protokoll der Öffentliche Anhörung zur Thematik „Transsexuellenrecht“ am Mittwoch, 28. Februar 2007 im Paul-Löbe-Haus in Berlin.

Zitat: Gabriele Fograscher (MdB, SPD)

"Wäre es denn nicht ausreichend, eine Form von Beratungsschein zu machen? Man könnte verlangen, dass jemand, der eine Personenstandsänderung oder Namensänderung vorhat, sich beraten lässt, auch im Hinblick auf die Konsequenzen, die Folgen, die dies in seinem Lebensumfeld haben wird. Dieser Beratungsschein ist dann ausreichend; ein medizinisches Gutachten würde nicht mehr gebraucht."

 
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