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07.06.2007

Ich erhielt eine Mail von Manfred Bruns, LSVD. Hier mal in Auszügen:

"Die Sache hat sich erledigt, weil die Koalitionsfraktionen das Gesetzgebungsverfahren jetzt ohne größere Änderungen abgeschlossen haben. Der Bundestag hat 24.05.2007 die Novellierung des Passgesetzes verabschiedet einschließlich der Regelung für vornamensgeänderte Personen. Die Koalition hat diesem Gesetz über einen Änderungsantrag im Innenausschuss geräuschlos auch die Umsetzung der Verfassungsgerichtsentscheidung von 2006 zu ausländischen Transsexuellen beigepackt.

Siehe BT- Drs. 16/5445, Beschlussempfehlung Nr. 1.1. und 1.5.,
http://dip.bundestag.de/btd/16/054/1605445.pdf

Plenarprotokoll 16/101, S. 10246, http://dip.bundestag.de/btp/16/16101.pdf

Weitere Änderungen des Transsexuellengesetzes sind nicht mehr beabsichtigt."

Kommentar: Wenn ein Gesetz gegen Menschenrecht verstösst, indem es die Existenz von Menschen leugnet, wird es in einem demokratischen Staat, der die Grundrechte respektiert, im Sinne der Menschenrechte geändert werden - die Frage ist nur: wann? Da ich daran glauben will, daß die Bundesrepublik Deutschland zu den Staaten zählt, die sich an die UN-Menschenrechtskonvention vom 10.12.1948 halten, habe ich noch Hoffnung, daß dies bald geschieht.

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2 (Abs.1)

Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Hier noch ein Ausschnitt eines Schreibens, das ich an die UN geschickt habe. Bisher ohne Antwort...

A women, that was born with this intresex-condition called Transsexuality has neither legal possibilities to live as "legal" woman, nor the chance to get medical care... she'd forced to declare herself male with a psychic disorder before... and then "he" has the chance to become female.

Ebenso nichts neues gibt es von meiner Petition, die ich bereits im Dezember 2006 beim Bundestag eingereicht hatte.

 
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