Ich erhielt eine Mail von Manfred Bruns, LSVD. Hier mal in Auszügen:
"Die Sache hat sich erledigt, weil die Koalitionsfraktionen das
Gesetzgebungsverfahren jetzt ohne größere Änderungen abgeschlossen
haben. Der Bundestag hat 24.05.2007 die Novellierung des Passgesetzes
verabschiedet einschließlich der Regelung für vornamensgeänderte
Personen. Die Koalition hat diesem Gesetz über einen Änderungsantrag im
Innenausschuss geräuschlos auch die Umsetzung der
Verfassungsgerichtsentscheidung von 2006 zu ausländischen
Transsexuellen beigepackt.
Siehe BT- Drs. 16/5445, Beschlussempfehlung Nr. 1.1. und 1.5.,
http://dip.bundestag.de/btd/16/054/1605445.pdf
Plenarprotokoll 16/101, S. 10246, http://dip.bundestag.de/btp/16/16101.pdf
Weitere Änderungen des Transsexuellengesetzes sind nicht mehr beabsichtigt."
Kommentar: Wenn ein Gesetz gegen Menschenrecht verstösst, indem es die
Existenz von Menschen leugnet, wird es in einem demokratischen Staat,
der die Grundrechte respektiert, im Sinne der Menschenrechte geändert
werden - die Frage ist nur: wann? Da ich daran glauben will, daß die
Bundesrepublik Deutschland zu den Staaten zählt, die sich an die
UN-Menschenrechtskonvention vom 10.12.1948 halten, habe ich noch
Hoffnung, daß dies bald geschieht.
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie
sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der
Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2 (Abs.1)
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte
und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse,
Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger
Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder
sonstigem Stand.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied
Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf
gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung
verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den
zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die
seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden
Grundrechte verletzt werden.
Hier noch ein Ausschnitt eines Schreibens, das ich an die UN geschickt habe. Bisher ohne Antwort...
A women, that was born with this intresex-condition called
Transsexuality has neither legal possibilities to live as "legal"
woman, nor the chance to get medical care... she'd forced to declare
herself male with a psychic disorder before... and then "he" has the
chance to become female.
Ebenso nichts neues gibt es von meiner Petition, die ich bereits im Dezember 2006 beim Bundestag eingereicht hatte.
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