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16.06.2007

Im Internet existiert eine Seite die sich direktzurkanzelerin.de nennt. Nachdem ja noch so einiges offen und unbeantwortet ist (Sophinette Becker, Petition Bundestag, Anfrage bei UN,...), hab ich heute nun folgenden Text in das Formular an die Kanzlerin gestellt. Mal sehen, was passieren wird:

Sehr geehrte Bundeskanzlerin,

Seit über 30 Jahren ist es in Deutschland per Bundesverfassungsgerichtsbeschluß (11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72) anerkannt, daß "die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche." Das BVG begründet diese Aussage mit den im Grundgesetz verankerten Menschenrechten und weist darauf hin, daß die Psyche "wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale" zu berücksichtigen sei.

Seit über 10 Jahren gibt es nun international anerkannte Untersuchungen und wissenschaftliche Arbeiten aus Humangenetik und Neurowissenschaft (u.a. Prof. Dick Swaab, Amsterdam, Prof Eric Vilain, Los Angeles, Ingrid Reisert, Ulm, u.v.a.), daß sich das menschliche Gehirn bereits vor der Geburt geschlechtlich entwickelt.

Darüberhinaus stellt das Gehirn laut Übereinkunft in der Medizin, das wichtigste Organ des Menschen dar. Es wird offiziell als "Sitz der Persönlichkeit" eines Menschen bezeichnet - mit all seinen Gefühlen, Gedanken und Fähigkeiten.

Wenn dies so ist, dann ist das Gehirn/die Psyche geschlechtsbestimmender als der Körper und Transsexualität demnach eine Geschlechtskörperabweichung vom eigentlichen Geburtsgeschlecht.

Warum wird diese körperliche Störung immer noch per Gesetz als nicht-existierend aufgefasst - obwohl sie seit über 30 Jahren bereits bekannt ist?

Warum wird - berücksichtigt man all dies - trotzdem ein von Transsexualität betroffener Mensch...

a) dazu gewungen, sich per Gesetz (Transsexuellengesetz) von einem psychologischen Gutachter zu dem Geschlecht erklären zu lassen, dem der Betroffene nun ja nicht angehört (da ja das Gehirn/die Psyche im Zweifelsfall geschlechtsbestimmender ist als der Körper), obwohl ja nun eigentlich das medizinische Verfahren von den Grundrechten nun nicht ausgenommen sein kann (Grundrechte, auf die sich bereits 1978 das Bundesverfassungsgericht berufen hat)?

b) durch Verknüpfung von Medizin und Recht Willkürentscheidungen von Dritten (Psychologische Gutachter) ausgeliefert, in dem er über das komplette medizinische Verfahren kein Existenzrecht in dem Geschlecht zuerkannt bekommt, dem er als Betroffener eigentlich angehört? Warum wird eine psychisch gesunde Frau als Mann mit Geschlechtsidentitätstörung behandelt (bzw. umgekehrt) und dies zur Voraussetzung für eine Personenstandsänderung gemacht?

c) nicht in seiner Existenz anerkannt, da er ja nun vor dem Gesetzt dazu gezwungen wird, sich einem Geschlecht zuzuordnen, dem er psychisch (Gehirn) ja nie angehört hat (eine Frau muss sich z.B. zu einem Mann mit einer Geschlechtsidentitätsstörung machen lassen)?

Zusammengefasst: Warum wird offiziell und per Gesetz immer noch geleugnet, daß es Menschen gibt, deren sichtbare Geschlechtsorgane vom eigentlichen gehirnbestimmten Geburtsgeschlecht abweichen (und damit eigentlich gegen die Logik verstossen, die das Bundesverfassungsgericht 1978 bereits angeführt hat)?

Warum hat ein transsexueller Mensch nicht die Möglichkeit, seinen Geburtseintrag vor der medizinischen Behandlung ändern zu lassen, um während der Behandlung durch Mediziner eine Rechtssicherheit erfahren zu können?

Warum existiert (ganz im Gegesatz zu dem Anschein den das sog. Transsexuellengesetz von 1981 erwecken soll) immer noch kein Gesetz, welches transsexuelle Menschen anerkennt?

Warum wird nachwievor gegen medizinischen Sachverstand und den BVG-Beschluß von 1978 verstossen, obwohl es ein einfaches wäre, eine sinnvolle gesetzliche Regelung einzuführen?

Man könnte:

a) Betroffenen die gesetzliche Möglichkeit geben, ihren Personenstand unabhängig medizinischer Gutachten ändern zu lassen (die Gutachten basieren ja bisher auf dem falschen Geschlecht!)
b) In Folge davon, Betroffenen die Möglichkeit geben, ihre Störung individuell und zum Wohle des Patienten abgestimmt, behandeln zu lassen.

Kim Anja Schicklang

 
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