Im Internet existiert eine Seite die sich direktzurkanzelerin.de nennt.
Nachdem ja noch so einiges offen und unbeantwortet ist (Sophinette
Becker, Petition Bundestag, Anfrage bei UN,...), hab ich heute nun
folgenden Text in das Formular an die Kanzlerin gestellt. Mal sehen,
was passieren wird:
Sehr geehrte Bundeskanzlerin,
Seit über 30 Jahren ist es in Deutschland per
Bundesverfassungsgerichtsbeschluß (11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72)
anerkannt, daß "die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein
durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt
werde, sondern auch durch die Psyche." Das BVG begründet diese Aussage
mit den im Grundgesetz verankerten Menschenrechten und weist darauf
hin, daß die Psyche "wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die
körperlichen Geschlechtsmerkmale" zu berücksichtigen sei.
Seit über 10 Jahren gibt es nun international anerkannte Untersuchungen
und wissenschaftliche Arbeiten aus Humangenetik und Neurowissenschaft
(u.a. Prof. Dick Swaab, Amsterdam, Prof Eric Vilain, Los Angeles,
Ingrid Reisert, Ulm, u.v.a.), daß sich das menschliche Gehirn bereits
vor der Geburt geschlechtlich entwickelt.
Darüberhinaus stellt das Gehirn laut Übereinkunft in der Medizin, das
wichtigste Organ des Menschen dar. Es wird offiziell als "Sitz der
Persönlichkeit" eines Menschen bezeichnet - mit all seinen Gefühlen,
Gedanken und Fähigkeiten.
Wenn dies so ist, dann ist das Gehirn/die Psyche
geschlechtsbestimmender als der Körper und Transsexualität demnach eine
Geschlechtskörperabweichung vom eigentlichen Geburtsgeschlecht.
Warum wird diese körperliche Störung immer noch per Gesetz als
nicht-existierend aufgefasst - obwohl sie seit über 30 Jahren bereits
bekannt ist?
Warum wird - berücksichtigt man all dies - trotzdem ein von Transsexualität betroffener Mensch...
a) dazu gewungen, sich per Gesetz (Transsexuellengesetz) von einem
psychologischen Gutachter zu dem Geschlecht erklären zu lassen, dem der
Betroffene nun ja nicht angehört (da ja das Gehirn/die Psyche im
Zweifelsfall geschlechtsbestimmender ist als der Körper), obwohl ja nun
eigentlich das medizinische Verfahren von den Grundrechten nun nicht
ausgenommen sein kann (Grundrechte, auf die sich bereits 1978 das
Bundesverfassungsgericht berufen hat)?
b) durch Verknüpfung von Medizin und Recht Willkürentscheidungen von
Dritten (Psychologische Gutachter) ausgeliefert, in dem er über das
komplette medizinische Verfahren kein Existenzrecht in dem Geschlecht
zuerkannt bekommt, dem er als Betroffener eigentlich angehört? Warum
wird eine psychisch gesunde Frau als Mann mit
Geschlechtsidentitätstörung behandelt (bzw. umgekehrt) und dies zur
Voraussetzung für eine Personenstandsänderung gemacht?
c) nicht in seiner Existenz anerkannt, da er ja nun vor dem Gesetzt
dazu gezwungen wird, sich einem Geschlecht zuzuordnen, dem er psychisch
(Gehirn) ja nie angehört hat (eine Frau muss sich z.B. zu einem Mann
mit einer Geschlechtsidentitätsstörung machen lassen)?
Zusammengefasst: Warum wird offiziell und per Gesetz immer noch
geleugnet, daß es Menschen gibt, deren sichtbare Geschlechtsorgane vom
eigentlichen gehirnbestimmten Geburtsgeschlecht abweichen (und damit
eigentlich gegen die Logik verstossen, die das Bundesverfassungsgericht
1978 bereits angeführt hat)?
Warum hat ein transsexueller Mensch nicht die Möglichkeit, seinen
Geburtseintrag vor der medizinischen Behandlung ändern zu lassen, um
während der Behandlung durch Mediziner eine Rechtssicherheit erfahren
zu können?
Warum existiert (ganz im Gegesatz zu dem Anschein den das sog.
Transsexuellengesetz von 1981 erwecken soll) immer noch kein Gesetz,
welches transsexuelle Menschen anerkennt?
Warum wird nachwievor gegen medizinischen Sachverstand und den
BVG-Beschluß von 1978 verstossen, obwohl es ein einfaches wäre, eine
sinnvolle gesetzliche Regelung einzuführen?
Man könnte:
a) Betroffenen die gesetzliche Möglichkeit geben, ihren Personenstand
unabhängig medizinischer Gutachten ändern zu lassen (die Gutachten
basieren ja bisher auf dem falschen Geschlecht!)
b) In Folge davon, Betroffenen die Möglichkeit geben, ihre Störung
individuell und zum Wohle des Patienten abgestimmt, behandeln zu lassen.
Kim Anja Schicklang
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