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20.07.2007
Die Antwort aus dem Kanzleramt ist da. Interessanterweise wird hier werder auf das rechtliche Paradoxon eingegangen, noch habe ich den Eindruck, daß die eigentliche Frage überhaupt erkannt wurde. Hier der Text der Bundesregierung:

Sehr geehrte Frau Schicklang,

das Transsexuellengesetz von 1981 regelt rechtliche Fragen, die sich aus dem von Ihnen angesprochenen Problem ergeben. Das Gesetz erkennt an, dass die äußeren Geschlechtsmerkmale im Zeitpunkt der Geburt das Geschlecht eines Menschen nicht uneingeschränkt bestimmen können. Das Gesetz erkennt weiter an, dass das Streben von Menschen mit transsexueller Prägung nach Übereinstimmung von Psyche und Physis Ausdruck der höchstpersönlichen Suche nach der eigenen wahren Identität ist. Der Gesetzgeber hat daher beschlossen, dass es mit der Menschenwürde der Betroffenen nicht vereinbar ist, ihnen entgegenzuhalten, dass das Geschlecht nach naturwissenschaftlichen Kategorien unwandelbar sei.

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer Gerichte haben die Regelungen des Transsexuellengesetzes konkretisiert.

Nähere Informationen zu den höchstrichterlichen Entscheidungen finden Sie unter:

1. Link
2. Link

Schließlich trägt das neue Passgesetz der Bundesregierung der schwierigen Situation Transsexueller Rechnung. Danach können Transsexuelle, die mindestens eine Vornamensänderung nach § 1 Abs. 3 Transsexuellengesetz (sog. kleine Lösung) vollzogen haben, einen Pass erhalten, in den das Geschlecht eingetragen wird, dem sich der Betroffene zugehörig fühlt.

Den durch den Bundestag bereits beschlossenen, aber noch nicht verkündeten Gesetzestext finden Sie unter:

Link zum Gesetzestext

Insofern wird die besondere Situation von Transsexuellen durch das deutsche Recht anerkannt.

Mit freundlichem Gruß

Damit kam nun zwar eine Antwort, nur leider keine, die sich inhaltlich mit der Problematik auseinandersetzt. Ich hätte mir mehr ernsthaftes Interesse gewünscht. Aber zumindest wird so klar, daß hier die Betroffenen noch deutlicher und selbstbewusster ihre Interessen vertreten müssen um auch vor dem Gesetz in ihrer Existenz anerkannt zu werden... denn, wie soll es eine Verbesserung der Situation geben, wenn den Ansprechpartnern noch nicht einmal das Anliegen klar ist und wenn noch nicht einmal erkannt wird, was denn nun die eigentliche Menschenrechtsproblematik ist, die daraus entsteht, wenn eine Frau während eines medizinischen Verfahrens dazu gezwungen wird, sich als psychisch kranker Mann zu verkaufen (oder ein Mann als psychisch kranke Frau), bloss weil die Genitalien einmal zu einer falschen Geschlechtsbestimmung geführt haben? Die Ignoranz gegenüber der Problematik ist das eigentliche Menschenrechtsverbrechen, sie ist der Auslöser für medizinische Fehlbehandlungen und öffentliche Diskriminierung. Und Menschen, die es nicht geben soll, können, da es sie ja nicht gibt, sich noch nicht einmal auf das Antidiskriminierungsgesetz berufen. Das Glück haben höchstens die, die als rechtsgültige Person existieren.

Hier noch Kommentare zu dem Antworttext:

a) "dass das Geschlecht nach naturwissenschaftlichen Kategorien unwandelbar sei"

Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist zwar das äussere Geschlecht eines Menschen in gewissem Maße wandelbar, nicht jedoch das gehirnbestimmte Geburtsgeschlecht. Eine transsexuelle Frau besitzt z.B. ein weibliches Gehirn, ist also von Geburt an Frau, wurde aber auf Grund des Vorhandenseins eines "männlichen" Genitals dem männlichen Geschlecht zugeordnet. Damit ist die Aussage der Wandelbarkeit zwar eine, die gerne von Psychoanalytikern vertreten wird, sie ist aber bezogen auf das eigentliche Geschlecht eines Menschen falsch (vergleiche hier auch: Der Fall Reimer) und durch zahlreiche Studien widerlegt (siehe auch hier: klick).

b) "das Geschlecht ..., dem sich der Betroffene zugehörig fühlt."

In der Tat ist es so, daß hier nicht das Zugehörigkeitsgefühl alleinig entscheidend ist, sondern die Summe aller Gedanken und Gefühle, die den Menschen als Persönlichkeit ausmachen. In der Realität ist es so, daß z.B. eine transsexuelle Frau nicht darunter leidet, sich "weiblich" oder dem "weiblichen Geschlecht" zugehörig zu fühlen (geht es ihr doch wie jeder anderen Frau), sondern unter der Abweichung ihrer Fortpflanzungsorgane zu ihrem Geburtsgeschlecht.

Und nun noch ein Link: Der Sichtweisentest
 
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