Da nun das Anliegen auf dem Portal direktzurkanzlerin nicht beantwortet
wurde, ist es vielleicht einmal Zeit sich daran zu erinnern, was im
Dezember 2006 geschah, ging es doch auch damals schon in einem direkten
Anliegen um die Forderung nach Änderung des TSG und F64.0. Damals
sollte der Weg eine Petition sein (zu finden hier - bitte anklicken ) , zu der es auf einer Internetseite des Bundestages heisst:
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen
schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu
wenden. Das ist eines der verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte
in der Bundesrepublik Deutschland.
Normalerweise erscheinen dann die angenommenen Petitionen online, zum
mitzeichnen und diskutieren (ähnlich wie bei der Seite
direktzurkanzlerin.de). In diesem Fall ist die Petition nicht online
auf der Seite des Bundestages zu finden, obwohl ja bereits über ein
halbes Jahr vergangen ist. Deswegen habe ich nun erneut eine mail an
den Petitionsausschuss geschickt, mit der Bitte darum, eine Aussage
über den Bearbeitungsstatus der Petition zu erfahren.
Im Januar(!) schrieb Wolfgang Dierig vom Petitionsausschuss dazu:
Da die Gesetzesberatungen unter Umständen längere Zeit in Anspruch
nehmen, muss ich Sie um Geduld bitten. Auf die Dauer und den Zeitpunkt
der Beratungen in den anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages hat
der Petitionsausschuss keinen Einfluss.
Und im April dann dies:
Nach Abschluss der parlamentarischen Prüfung werden Sie über die getroffene Entscheidung unterrichtet.
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