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21.07.2007

Da nun das Anliegen auf dem Portal direktzurkanzlerin nicht beantwortet wurde, ist es vielleicht einmal Zeit sich daran zu erinnern, was im Dezember 2006 geschah, ging es doch auch damals schon in einem direkten Anliegen um die Forderung nach Änderung des TSG und F64.0. Damals sollte der Weg eine Petition sein (zu finden hier - bitte anklicken ) , zu der es auf einer Internetseite des Bundestages heisst:

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Das ist eines der verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland.

Normalerweise erscheinen dann die angenommenen Petitionen online, zum mitzeichnen und diskutieren (ähnlich wie bei der Seite direktzurkanzlerin.de). In diesem Fall ist die Petition nicht online auf der Seite des Bundestages zu finden, obwohl ja bereits über ein halbes Jahr vergangen ist. Deswegen habe ich nun erneut eine mail an den Petitionsausschuss geschickt, mit der Bitte darum, eine Aussage über den Bearbeitungsstatus der Petition zu erfahren.

Im Januar(!) schrieb Wolfgang Dierig vom Petitionsausschuss dazu:

Da die Gesetzesberatungen unter Umständen längere Zeit in Anspruch nehmen, muss ich Sie um Geduld bitten. Auf die Dauer und den Zeitpunkt der Beratungen in den anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages hat der Petitionsausschuss keinen Einfluss.

Und im April dann dies:

Nach Abschluss der parlamentarischen Prüfung werden Sie über die getroffene Entscheidung unterrichtet.

 
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