Nun gibt es zu der Antwort des Kanzleramtes - welche ja eigentlich nun
alles andere ist, als eine echte Antwort - die dazugehörige Audiodatei:
Hier noch einmal zur Erinnerung die Kernproblematik in Kurzform.
Eine Antwort der Bundesregierung auf dieses Paradoxon (sowie von den
einschlägigen Instituten wie z.B. der Deutschen Gesellschaft für
Sexualforschung in Hamburg, die ja seit Oktober 2006 bereits mit der
Problematik konfrontiert ist) fehlt noch immer:
Aus der Antwort des Kanzleramts:
Das Gesetz erkennt an, dass die äußeren Geschlechtsmerkmale im Zeitpunkt der Geburt das Geschlecht eines Menschen nicht uneingeschränkt bestimmen können.
Aus dem TSG:
Das Gericht darf einem Antrag nach nur § 1 stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt
hat, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit
den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind.
Aus dem ICD:
Der Wunsch, als Angehöriger des *anderen Geschlechtes zu leben und anerkannt zu werden.
Aus dem DSM:
Die Überzeugung, die typischen Gefühle und Reaktionsweisen des *anderen Geschlechts aufzuweisen
Frage: Warum wird nun als Grundlage für die Gutachten das körperliche
Geschlecht eines Menschen herangezogen, wenn doch anerkannt wird, daß
"die äußeren Geschlechtsmerkmale im Zeitpunkt der Geburt das Geschlecht
eines Menschen nicht uneingeschränkt bestimmen können"?
Beispiel aus einem Gutachten:
Im Folgenden wird die dem biologischen und dem gegenwärtigen
juristischen Geschlecht entsprechende männliche Form der
Personalpronomina verwendet.
Warum? Kleiner Tipp: Es lohnt sich, über dieses "warum" einmal
nachzudenken. Und danach lohnt es sich ebenso, einmal den letzten
Worten der Nicht-Antwort aus dem Kanzleramt zu lauschen... insbesondere
dem letzten Satz "Insofern wird die besondere Situation von
Transsexuellen durch das deutsche Recht anerkannt." (Hinweis: Wo
befindet sich der "menschenrechtsfreie" Raum? Und warum ist der letzte
Satz der direktzu-Antwort damit eigentlich eine Farce?)