Bereis am 20. Juli wurde das Transsexuellengesetz geändert, nämlich im
Zusammenhang mit der Vornamensänderung. So gilt die Regelung nun auch
für "Ausländer, dessen Heimatrecht keine diesem Gesetz vergleichbare Regelung kennt".
Ebenso weggefallen ist die Altersgrenze für die Vornamensänderung, die
bisher bei 25 Jahren lag. Gültig soll diese Regelung ab November sein.
Das ändert nun nichts an der Grundmenschenrechtsverletzung des TSG, dem
Abstreiten der Existenz von Menschen, die mit gegengeschlechtlichen
Fortpflanzungsorganen geboren wurden.
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