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01.11.2007
Heute habe ich einen Telefonanruf des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages erhalten. Wenn ich den Namen richtig verstanden habe müsste der Herr am anderen eine der Leitung Andreas Christoph gewesen sein. Er äusserte sich zu der Petition, die ich im letzten Jahr eingereicht hatte:



In dieser Petition war meine Bitte gewesen, die Erkenntnis des Jahres 1978 zu berücksichtigen, die das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil (1 BvR 16/72) aufgeführt hatte, dass die Psyche/Gehirn für die Einteilung der Geschlechter stärker zu berücksichtigen sei, als die körperlichen Merkmale, und dies meiner Ansicht nach auch während des medizinischen Verfahrens gelten muss. In logischer Konsequent hiesse das, dass der Gesetzgeber eigentlich gesetzliche Regelungen finden muss, in denen gewährleistet ist, dass z.B. eine transsexuelle Frau schon zu Beginn des medizinischen Angleichungsverfahrens (Wiederherstellung gegengeschlechtlich ausgebildeter Körpermerkmale durch Hormone und Chirurgie) personenstandsrechtlich als Frau behandelt wird und sie z.B. die Möglichkeit erhält in den Unterlagen der beteiligten Menschen (Krankenkassen, Mediziner, Behörden) als Frau geführt zu werden, um die nötige Sicherheit während der Behandlung zu gewährleisten.

"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen Funktionen seien."

Die bisherigen Regelungen des Transsexuellengesetzes stehen hier im Widerspruch zu der Erkenntnis von 1978, obwohl das Transsexuellengesetz ja berücksichtigen wollte, dass die Psyche/Gehirn im Zweifelsfall als geschlechtsbestimmender anzunehmen ist (dies war ja nun auch der Grund, warum es das TSG überhaupt gibt) - wird eine transsexuelle Frau bis zum Abschluss des Verfahrens personenstandsrechtlich als Mann behandelt. Dies wird damit begründet, dass Transsexualität den Wunsch darstellt "dem Gegengeschlecht" anzugehören. Nun ist, wie schon seit über einem Jahr hier auf dieser Seite aufgeführt, ja genau diese Aussage paradox, da die Psyche/Gehirn ja bereits vom Bundesverfassungsgericht als geschlechtsbestimmender aufgeführt wurde als der Körper und somit transsexuelle Menschen (ausgehend von der Erkenntnis von 1978) nicht dem Gegengeschlecht angehören wollen sondern ihrem (psychischen, geschlechtsbestimmenderen... wörtlich "wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale") eigenen.

In logischer Konsequenz kann also das bisher in das TSG eingebundene psychologische Gutachterverfahren, in welchem ebenfalls fälschlicherweise von der Körperbestimmtheit von Geschlecht ausgegangen wird (Mann der sein Geschlecht wechseln will, "Transsexueller Wunsch", ... usw) ebenso als Verstoss gegen die Urteilsbegründung von 1978 angesehen werden, da hier ja nun Menschen gegen ihren Willen für die Diagnosestellung dem Geschlecht zugeordnet werden, dem sie von ihrer Psyche (ihrem Gehirn) nicht angehören. Deswegen ist als weitere logische Folge in einer Neufassung des Transsexuellengesetzes nur eines möglich, will man ein Gesetz, das sich an Menschenrecht hält: Die Streichung sowohl des psychologischen Gutachterverfahrens, als auch des Zwangs körperlicher Massnahmen, wie sie im TSG bislang gefordert werden. Erst damit wird dem Rechnung getragen, was seit Jahren bekannt ist, bisher aber insbesondere von konservativen Psychoanalytikern abgestritten wird - nämlich, dass es Frauen und Männer gibt, die mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen geboren werden und genau darunter leiden.

Der Gesetzentwurf der Grünen allerdings, um zum eigentlichen Thema dieses Postings zurückzukommen, beinhaltet immer noch ein psychologisches Gutachterverfahren und berücksichtigt damit nicht, dass die Psyche/Gehirn geschlechtsbestimmender sind als die körperlichen Merkmale - was bedeutet, dass dieser Gesetzesantrag ebenso gegen die Erkenntnis von 1978 verstösst. Da nun die Grünen fordern den OP-Zwang zu streichen aber gleichzeitig an dem psychologischen Gutachterverfahren festhalten, wäre die Situation - nach diesen Überlegungen der Grünen - für die Betroffenen noch schlimmer als heute, würden z.B. transsexuelle Frauen im Prozess der medizinischen Behandlung weiterhin als Männer behandelt werden (als Voraussetzung für die Diagnose "Geschlechtsidentitätsstörung"), da aber nun geschlechtsangleichende Massnahmen wie die GaOP nicht mehr notwendig wären, würde hiermit die Kostenübernahmepflicht der Krankenkassen auf der Kippe stehen. Menschen, die davon betroffen sind, dass ihre körperlichen Merkmale stellenweise von ihrem Geburtsgeschlecht abweichen, wären dann nicht nur nicht genausowenig anerkannt wie heute, sondern müssten dann auch noch auf medizinische Massnahmen verzichten, da die Krankenkassen sich aus der Verantwortung stehlen könnten.

Daher war meine Forderung in dieser Petition, dass, um der Erkenntnis Rechnung zu tragen, dass es eben tatsächlich Menschen gibt, deren körperliche Merkmale stellenweise von ihren Geburtsgeschlecht abweichen, ein Gesetz geschaffen wird, in dem diese Menschen in ihrer Existenz anerkannt werden. Und dies geht aus meiner Sicht nur, indem die personenstandsrechtliche Anerkennung vom medizinischen Verfahren getrennt wird - und zwar so konsequent wie möglich, damit hinterher eine transsexuelle Frau auch wirklich und komplett als Frau in den verschiedensten Datensätzen auftaucht (Krankenkassen, Mediziner, Behörden) und nicht als ehemaliger Mann, der sie ja nie gewesen ist. In dieser konsequenten Umsetzung liegt die rechtliche und medizinische Sicherheit. Eine Frau, die einen Penis hat, mag es nämlich geben, aber die wenigsten Frauen, die davon betroffen sind, sind wohl psychisch in der Lage mit dieser Körperbehinderung zu leben. Dass das psychische Leiden hier auch körperliche Massnahmen notwendig machen kann, ist ja wohl seit Jahrzehnten bekannt, so dass die Kostenübernahmen bei einer echten Anerkennung, so wie ich sie mir vorstelle, gewährleistet sind - einer Frau zu sagen "Ja, dann leben sie doch mit ihrem Penis" ist dann als menschenverachtende Aussage geoutet. Heute, nach bisherigem TSG, muss sich eine Frau im Zweifelsfall nicht nur diese Aussage gefallen lassen, sondern sie hat noch nicht einmal das Recht zu sagen, dass sie eine Frau ist, obwohl sie als Frau geboren wurde.

Die Vorschläge , wie sie dem Petitionsausschuss vorliegen, und somit eben auch dem Innenministerium sind hier auf mut23.org aufgeführt. In Kurzform möchte ich sie nocheinmal wiederholen:

a) Streichung des psychologischen Gutachterverfahrens und des Zwangs zu jeglichen körperlichen Massnahmen aus dem TSG
b) Einführung einer neuen Diagnosestellung im ICD, sinngemäss "Leiden unter gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen"
 
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