Da die Bundesregierung mit Veröffentlichung ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Reform des TSG ebenso wieder
gezeigt hat, dass sie die ursprüngliche menschenrechtliche Problematik
als solche bisher nicht erkennen will (greift sie hier ja sogar auf
Texte der Gesellschaft zurück, die mit ihren Theorien eine der
Hauptverantwortlichen für die Paradoxie ist, die in der Praxis zu viel
Leid bei den Betroffenen führt - eine Praxis die eigentlich ja
Gegenstand der Petition war), habe ich nun darum gebeten, eine
Petition, die bereits Ende 2006(!) dem Petitionsausschuss vorlag
weiterzubearbeiten. Das Verfahren war mit dem Hinweis auf die
inhaltliche Berücksichtigung im TSG-Reformverfahren bisher nicht weiter
bearbeitet worden. Siehe dazu auch: 01.11.2007
Hier ein Schreiben von heute:
DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss
Pet 1-16-06-211-016752
Betr.: Personenstandswesen
Sehr geehrte Frau Schicklang, die gemaß §109 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages vom zuständigen Fachausschuss des Innern erbetene
Stellungnahme liegt noch nicht vor.
Der Petitionsausschuss kann auf den Zeitpunkt und die Dauer der
Beratungen in den anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages keinen
Einfluss nehmen. Nach Vorliegen der Stellungnahme erhalten Sie
unaufgefordert weiteren Bescheid.
Mit freundlichen Grul3en
Im Auftrag
(Martina Swanson)
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