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13.03.2008
Da die Bundesregierung mit Veröffentlichung ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Reform des TSG ebenso wieder gezeigt hat, dass sie die ursprüngliche menschenrechtliche Problematik als solche bisher nicht erkennen will (greift sie hier ja sogar auf Texte der Gesellschaft zurück, die mit ihren Theorien eine der Hauptverantwortlichen für die Paradoxie ist, die in der Praxis zu viel Leid bei den Betroffenen führt - eine Praxis die eigentlich ja Gegenstand der Petition war), habe ich nun darum gebeten, eine Petition, die bereits Ende 2006(!) dem Petitionsausschuss vorlag weiterzubearbeiten. Das Verfahren war mit dem Hinweis auf die inhaltliche Berücksichtigung im TSG-Reformverfahren bisher nicht weiter bearbeitet worden. Siehe dazu auch: 01.11.2007

Hier ein Schreiben von heute:

DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss

Pet 1-16-06-211-016752

Betr.: Personenstandswesen

Sehr geehrte Frau Schicklang, die gemaß §109 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom zuständigen Fachausschuss des Innern erbetene Stellungnahme liegt noch nicht vor.

Der Petitionsausschuss kann auf den Zeitpunkt und die Dauer der Beratungen in den anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages keinen Einfluss nehmen. Nach Vorliegen der Stellungnahme erhalten Sie unaufgefordert weiteren Bescheid.

Mit freundlichen Grul3en

Im Auftrag
(Martina Swanson)
 
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