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14.03.2008
Es kam Post von Frau Piltz von der FDP (MdB). Ich hatte ihr zuvor ein paar Fragen geschickt und freue mich nun die Antworten präsentieren zu können. Hier sind sie:

Sehr geehrte Frau Schicklang,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zum Transsexuellengesetz. Über Ihr Interesse an dem Engagement der FDP-Bundestagsfraktion zum Transsexuellengesetz habe ich mich sehr gefreut. Wir haben dieses Thema bereits seit vielen Jahren politisch besetzt und hierzu verschiedene Initiativen in den Deutschen Bundestag eingebracht.

Zu Recht weisen Sie in Ihrem Schreiben auf Defizite im Bereich der Begutachtung hin. Das derzeitige Verfahren und die Zugangsvoraussetzungen für Vornamensänderung und Änderung des Personenstandes werden vielfach als unzumutbar angesehen. Das geltende Recht sieht für die Betroffenen zahlreiche Hürden vor, bis sie ihre geschlechtliche Identität auch rechtlich zum Ausdruck bringen können. Es gibt bei den Betroffenen unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Begutachtung. Teilweise wird die Begutachtung gänzlich für entbehrlich gehalten, andere wollen weiter daran festhalten. Auch bei der Frage, wie viele Gutachten notwendig sind, herrscht kein einheitliches Bild. Übereinstimmung besteht jedoch in der Forderung, das Verfahren insgesamt zu kürzen und zu straffen. Interessante Ergebnisse hat hierzu die Auswertung der im Jahr 2000 vom Bundesministerium des Innern erbetenen Stellungnahmen von Betroffenen gebracht. Danach wird angeregt, die Qualifikation der Gutachter zu verbessern und ggf. den Kreis der für TSG-Verfahren zugelassenen Gutachter festzulegen, die Qualifikation dem Gericht nachzuweisen, eine Höchstdauer für die Gutachtenerstellung zu bestimmen und die beiden Gutachten durch das Gericht parallel in Auftrag zu geben. Diese Vorschläge könnten geeignet sein, das Verfahren insgesamt effektiver auszugestalten und die Belastungen für die Betroffenen deutlich zu reduzieren.

Ich danke Ihnen sehr für Ihre Anregungen zu diesem Thema, die uns für die weitere parlamentarische Diskussion zur Reform des Transsexuellengesetzes eine wertvolle Hilfe sein werden. Die Ankündigung der Bundesregierung, eine Reform des Transsexuellengesetzes voraussichtlich erst in der kommenden Wahlperiode vorzunehmen, versteht die FDP-Bundestagsfraktion als Auftrag, dieses wichtige Thema weiterhin parlamentarisch voranzubringen. Wir werden die Bundesregierung nicht aus ihrer Verantwortung entlassen in der Hoffnung, möglichst bald einen verfassungsrechtlich einwandfreien und praxisgerechten Rechtsrahmen für transsexuelle Menschen zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz MdB

Anmerkung: Leider ist, obwohl die Antwort ja ziemlich nett geschrieben war, und es ja nicht selbstverständlich ist, hier überhaupt eine Antwort zu erhalten, dieses Schreiben doch noch ein wenig lückenhaft formuliert, so dass ich hier nocheinmal eine Mail hinterher geschickt habe, um eventuell zum eigentlichen Kernthema noch eine Antwort zu erhalten: Der bisherigen Nichtanerkennung von Menschen, deren Körper stellenweise von ihrem eigentlichen Geschlecht (Psyche/Gehirn) abweicht.


Sehr geehrte Frau Piltz,

vielen lieben Dank für ihre ausführliche Antwort, ich möchte aber doch gerne einmal noch etwas näher hervorheben. Sie schreiben, dass es unterschiedliche Betrachtungen gibt über die Art und den Umfang der Begutachtungen. Hier lohnt sich einmal genauer zu unterscheiden, was sich denn bislang unter der Begutachtung verstehen lässt. Einerseits besteht ja nun die Möglichkeit das Gutachten rein rechtlich zu betrachten, und in der Tat dreht es sich im bisherigen Transsexuellengesetz auch darum: Einer personenstandsrechtlichen Anerkennung. Das Bundesverfassungsgericht schrieb hier 1978 bereits:

"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen Funktionen seien."

Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 -

Besonders hervorzuheben wäre hier der Satz "zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter", macht er nämlich deutlich, dass ein Staat wie die Bundesregierung Deutschland letzendlich hier lediglich das Interesse einer rechtlichen Einordnung haben kann. Berücksichtigt man ausserdem noch dies hier...

"Die Fachwelt erachtet es mittlerweile auch bei einer weitgehend sicheren Diagnose 'Transsexualität' nicht mehr als richtig, daraus stets die Indikation für geschlechtsumwandelnde Maßnahmen abzuleiten. Vielmehr müsse individuell im Rahmen einer Verlaufsdiagnostik bei jedem einzelnen Betroffenen festgestellt werden, ob eine Geschlechtsumwandlung indiziert sei."

Bundesverfassungsgericht zum Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvL 3/03 -

...wird deutlich, dass für die rechtliche Einordnung eines Menschen vom Bundesverfassungsgericht medizinische Notwendigkeiten als nicht mehr zwingen angesehen werden und es darauf hineist, dass die "geschlechtsumwandelnden Maßnahmen" individuell und im Rahmen einer Diagnostik geklärt werden sollten. Die personenstandsrechtliche Anerkennung ist also das eine - das andere sind die medizinischen Massnahmen.

Ich möchte mich nun auf die Gruppe der Betroffenen beziehen, welche der bisherigen Gutachtenerstellung positiv gegenüber stehen. Meiner Beobachtung nach liegt das nun an folgendem. Ein Gutachten wäre ihrer Ansicht nach deswegen wichtig, weil sonst die Gefahr gross wäre, dass Nichtbetroffene medizinische Massnahmen erhalten. Auch von einigen Vertretern der sexualwissenschaftlichen Institute ist dieses Argument für eine Begutachtung zu hören, weist man darauf hin, dass es ja wichtig wäre hier Experten über die geschlechtsangleichenden Schritte entscheiden zu lassen um eventuell Nichtbetroffene vor irreversiblen körperlichen Veränderungen zu schützen.

Nun handelt es sich, und deswegen ist es wichtig genauer hinzusehen, hier ja um zwei völlig unterschiedliche Dinge: Auf der einen Seite eine rechtliche Anerkennung - andererseits um medizinische Massnahmen. Leider werden diese beiden, sich auf unterschiedlichen Ebenen befindenden Interessenslagen bislang im Transsexuellengesetz vermischt, woraus genau die negativen Folgen entstehen, die ich in meiner letzten Mail angedeutet habe und in der Realität eine Einschränkung der Grundrechte gegenüber den Betroffenen darstellt. Eine betroffene transsexuelle Frau beispielsweise (mit Penis und Hoden geboren) gilt somit zu Beginn der Behandlung als Mann, und wird erst am Ende des medizinischen Verfahrens rechtlich als existent anerkannt.

Die Lösung dieses Dilemmas wäre einfach: Die Trennung von Personenstandsanerkennung und dem Verfahren der medizinisch-körperlichen Veränderungen. Folgende Vorschläge liegen der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung seit 2006 vor:

A) Abschaffung des Gutachterverfahrens zur Personenstandsänderung (um die Betroffenen von Druck und Kosten zu entlasten)
B) Einführung einer Diagnostik, die es ermöglicht individuell und zum Wohle der Patienten individuelle körperliche Massnahmen einzuleiten (eine Begutachtung, damit eben sichergestellt ist, dass nur diejenigen, die wirklich körperliche Massnahmen benötigen, diese auch erhalten bzw. diejenigen geschützt sind, bei denen den Körper verändernde
Massnahmen zu mehr Leid fürhen würden)

Da nun das Bundesverfassungsgericht bereits 2003 richtigerweise darauf hingewiesen hat, dass die körperlichen Massnahmen keine Voraussetzung für eine Personenstandsänderung mehr sein sollten, wäre ein Gutachterverfahren zur Personenstandsänderung nun ja lediglich noch eines, in welchem ein Gutachter über die rechtliche Einordnung eines Menschen entscheidet. Nun ist aber genau dies aus menschenrechtlicher Sicht bedenklich - denn welcher Mensch kann entscheiden, eine transsexuelle Frau (mit Penis geboren) nun den Zugang zur rechtlichen Anerkennung als Frau zu verwehren, und anhand welcher Kriterien, wenn wir uns doch längst in einer Welt vermuten, in denen die Geschlechtsrollenklischees wie Kleidung, Auftreten usw. Schnee von gestern sein sollten?

Welcher Beliebigkeit die Begutachtung auch heute schon unterliegt (obwohl sich die sexualwissenschaftlichen Institute darum bemühen dies anders darzustellen), zeigt sich vielleicht besser, wenn ich hier ein paar (zum Teil beschämende) Beispiele von Gutachtenerstellungen anführe, die aus den letzten 2007 und 2008 stammen:

Einem Mann passiert:

"Zuerst einmal fing es damit an, dass er mich nicht mit männlicher Form anreden wollte, er sagte, das dürfe er nicht." ... "Schließlich kam dann nach knapp 2 Stunden Gespräch die Ankündigung, dass er mich nun körperlich untersuchen müsse. Ich fragte ihn, ob ich mich dabei ganz ausziehen muss und wenn es um die Feststellung geht, dass mein biologischer Körper weiblich ist, ob es da nicht sinnvoller wäre, einen Gynäkologen hinzuzuziehen. Er erwiderte, dass ich das sowieso zusätzlich noch machen müsse, also gynäkologische Untersuchung und Chromosomentest. Er müsse mich auch körperlich untersuchen, das sei so gefordert. Wenn er das nicht machen kann, könne er kein Gutachten schreiben. Also habe ich mich in mein Schicksal ergeben und bin ihm ins Untersuchungszimmer gefolgt. Dann sagte er, dass bei der Untersuchung einer Frau eine weitere Frau im Zimmer sein müsse und holte mit meiner Zustimmung seine Sekretärin in das Untersuchungszimmer."..."Schließlich kam dann der Punkt, wo ich mich ganz ausziehen musste. er betrachtete mich dann in der Frontalansicht" ... "damit er meine Scham frontal ohne Einschränkung sehen konnte. Danach konnte ich mich dann wieder anziehen und das ganze war beendet."

Einer Frau passiert:

"Er empfahl mir mehrere homosexuelle Sexualpraktiken, die er genau beschrieb, während ich mit ihm alleine im Zimmer war. Unter anderem meinte er, ich müsste dringend mal einem Mann einen blasen, um mir meiner Identität bewusst zu werden. Und Analsex wäre ebenfalls sehr wichtig, egal, ob ich darauf stehe oder nicht. Es wäre nur wichtig für mich, das einmal gemacht zu haben."

Ich möchte darauf hinweisen, dass dies keine EInzelfälle sind, sondern als häufig vermutet werden dürfen.

Weitere Beispiele:

"Nach ca 3 Minuten war ich wieder draußen. Stoßverkehr. Vor mir standen 5 andere Transen auf der Liste, für jeden waren 10 Minuten eingeplant. Für was kommt ich da eigentlich noch? Ich hab fürs Haarestylen länger gebraucht als für die Anhörung!"

"Bei meiner Zweitgutachtern war ich auch nur 2,45 Minuten.. Dafür hat das Gutachten mich auch 'nur' über 1000€ gekostet"

Ein geregeltes Gutachtersystem ist hier Fehlanzeige. Der Grund dafür ist so simpel wie logisch: Wie soll ein Mensch, der sich psychologischer Gutachter nennt, darüber entscheiden können, welche rechtliche Einteilung (es geht ja immer noch offiziell im Transsexuellengesetz um den Personenstand) die beste für einen betroffenen Menschen wäre? So liegt das Problem in der Existenz des Gutachterverfahrens an sich und ich bin mir sicher, dass es auch in den nächsten 1000 Jahren nicht möglich sein wird, dass ein Mensch bestimmen kann, welches psychische Geschlecht ein anderer Mensch besitzt. Darüberhinaus wäre die Frage ausserdem: Muss das überhaupt sein? Wenn es hier nur um die "Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter" und um die daraus folgenden Rechtsvorschriften geht: Wen ausser den Betroffenen selbst interessiert denn, was dieser Mensch für einen Personenstand hat? Selbst der Betroffene wird wohl im Grossteil seines Lebens selbst nichts mit dem Personenstand zu tun haben - ausser eben da, wo die Geschlechtlichkeit des Menschen eine Rolle spielt... eben auch und insbesondere bei der medizinischen Behandlung.

Nur ein Abschaffen des Gutachterverfahrens für die Personenstandsänderung (aber nicht für die medizinischen Massnahmen) kann daher die Grundlage für ein Gesetz sein, welches die Grundrechte des Menschen beachtet. In Wikipedia heisst es dazu:

"Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass jeder Mensch von Geburt an mit gleichen Rechten ausgestattet sein soll und diese egalitär begründeten Rechte unveräußerlich und unteilbar sind sowie universell Gültigkeit haben." und "Menschenrechte müssen demnach stets in ihrer Gesamtheit verwirklicht sein."

Memschenrechte sind nicht erwerbbar (oder durch psychologische Gutachten kaufbar), jeder Mensch hat sie von Geburt an. Menschenrechte sind einem Menschen auch nicht nur teilweise zuzugestehen.

Vielen Dank,

Kim Anja Schicklang
Menschenrecht und Transsexualität
 
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