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Eine(?) Opfer-Täter-Geschichte
Ein wesentliches Merkmal dessen, was zur Existenzleugnung von Menschen gehört, die mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren werden ist eine systematische Unglaubwürdigmachung und die Ignoranz gegenüber den Aussagen der Betroffenen. So wird beispielsweise noch im Jahr 2008 von einigen Sexologen aus der Psychoanalyse der Wahrheitsgehalt des Satzes "Ich bin im falschen Körper" als Phantasie verkauft ohne näher hinzuschauen und zu berücksichtigen, dass echte Transsexualität angeboren ist, etwas mit der Psyche/dem Gehirn zu tun haben muss und weil eben das Gehirn das wichtigste Organ des Menschen ist, Jungs mit einer Gebärmutter geboren werden können und Mädchen mit Penis und Hoden. Die Systematisierung der Existenzleugnung findet sich in den Gesetzen und Regelungen wieder, die von den Menschen beeinflusst (oder sogar diktiert) wurden, die in der Realität an groben Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind. Es verwundert kaum, dass Transphobie heute noch Alltag in den Medien ist und immer wieder zu lesen ist "sie war mal ein er" oder "er war mal eine sie". Das unreflektierte und unkritische Wiederkauen der paradoxen Logik, die sich hinter den Begriffen "Geschlechtsumwandlung" oder "Geschlechtsidentitätsstörung" verbirgt, gehört für manch' Zeitgenossen noch zur tagtäglichen Praxis. Die Folgen in der Praxis sind allerdings fatal, finden sich die Betroffenen offiziell verordnet in einem Prozess wieder, in welchem Täter-Opfer-Geschichten zu den unliebsamen und verdrängten Nebenwirkungen gehören. Sexuelle Nötigung, Hervorrufen psychischer Traumatas, Ausnutzen des Macht- und Abhängigkeitsverhältnisses sind hier leider Teile der Realität, die das Transsexuellengesetz und die Paradoxie der Theorien von Menschen, die sich selbst Experten auf dem Gebiet der Sexualforschung nennen, forcieren.

Einer der Psychoanalytiker, die für die gesetzlichen Regelungen und Ausführungen der Deutschen Standards of Care mitverantwortlich waren, ist Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin , lange Zeit tätig im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. In einem Spiegel-Artikel des Jahres 1980 (DER SPIEGEL 7/1980 vom 11.02.1980) schrieb er:

"Trotzdem spüre ich in mir einen Widerstand, wann immer ich einen Patienten zur Operation überweise. Er/sie will keine Psychotherapie, hat oder sieht außer dem Operationswunsch keine Probleme. Ich sehe viele. Eine Goldmine für psychoanalytische Betrachtungen. Ich mache mir Sorgen: Wie wird er/sie nachher leben können im Niemandsland zwischen männlich und weiblich?"

Betrachtet man diese Aussagen genauer, so fällt einem neben dem Begriff "Goldmine" (welcher auf eine interessante Motivation hindeutet, die ein Sexologe haben kann) auf, dass Pfäfflin hier nach einer körperlichen Behandlung transsexueller Menschen von einem Zustand zwischen den Geschlechtern ausgingt, was darauf schliessen lässt, dass er schon damals die Existenz von Menschen, die mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren werden, abstritt. Denn wäre er davon ausgegangen, dass es z.B. Mädchen gibt, die mit einem Penis und Hoden geboren werden, müsste er ja diesem Mädchen vor jeglicher körperlicher Behandlung ein geschlechtliches Zwischenstadium zugeschrieben haben, welches mit einer weitestgehenden körperlichen Korrektur der gegengeschlechtlichen Organe dann dieses Stadium verlassen würde, anstatt vom umgekehrten Fall auszugehen. Eine Falschzuordnung des geschlechtlichen, angeborenen Selbst des Menschen führt ausgerechnet nun zu den Menschenrechtsverletzungen, die bis heute zum System gehören (durch die Einbettung eines psychiatrischen Gutachterverfahrens für die Personenstandsanerkennung im Transsexuellengesetz ).
 
"Ein frühes Prinzip der griechischen Medizin war «primum nihil nocere» (richte keinen Schaden an). Diese Worte finden ihren Niederschlag im Wortlaut des hippokratischen Eides: «In welches Haus auch immer ich eintrete, ich werde es zum Wohl der Kranken betreten und mich fernhalten von jedem Fehlverhalten und Korruption und ebenso von der Verführung von Frauen und Männern, Freien oder Sklaven.»"

Gary R. Schoener, M.Eq., Licensed Psychologist & Executive Director, Walk-In Counseling Center, Minneapolis, Minn., USA
in einem Vorwort zum Buch: Werner Tschan, Missbrauchtes Vertrauen – Sexuelle Grenzverletzungen in professionellen Beziehungen. Ursachen und Folgen

Wer nun wie Pfäfflin beispielsweise aus dem gesunden Selbst einer Frau, die mit Penis und Hoden geboren wurde, ein identitätsgestörtes Selbst konstruieren will, weil diese Frau behauptet "ich bin eine Frau", kann wohl nicht anders - als Pseudobestätigung für die eigenen Theorien - diese Frau als Mann zu bezeichnen, womöglich einer, dem man nicht unbedingt helfen müsse. Was aus dieser Existenzverleugnung transsexuell geborener Menschen werden kann, zeigt sich besonders dann, wenn es im laufe der Zwangsbegleitung eines medizinischen und rechtlichen Verfahrens, zu Problemen kommt. Das folgende Beispiel illustriert, wie konsequent diejenigen, die vordergründig vorgeben, sich hier für die Belange transsexueller Menschen einzusetzen in Wirklichkeit genau das Gegenteil tun. Das Beispiel bezieht sich auf eine transsexuelle Frau, die von einem Experten keine Hilfe im Zusammenhang mit körperlichen Massnahmen erhalten hat, obwohl sie monatelang hilfesuchend darum gebeten hat. Der Text stammt aus einem Schreiben, dass der Psychoanalytiker an die Landesärtzekammer geschickt hat, nachdem sich die Betroffene vorher dort Hilfe erhofft hatte.

"Richtig ist, dass ich dem Beschwerdeführer erklärt habe, dass ich ihm derzeit keine Hoffnung darauf machen könne, seinen Wunsch nach geschlechtsangleichender körperlichen Behandlungsmassnahmen durch einen entsprechenden Kostenübernahmeantrag an seine Krankenkasse zu unterstützen. Dies hängt damit zusammen, dass er sich über die meiste Zeit, die er hier in Behandlung war, selbst - und meines Erachtens zutreffender Weise - als nicht transsexuell im Sinne der diagnostischen Kriterien der ICD-10 und der Regelungen des Transsexuellengesetzes bezeichnet hat".

Nicht nur, dass der "begleitende" Experte hier die betroffene Frau mit männlichen Personalpronomen belegt hat (und sie damit als unglaubwürdig dargestellt hat), er legt sogar dar, dass kritische Patientinnen, die sich über die Behandlung wundern, von ihm keine Unterstützung erhalten würden. Die betroffene Frau erhielt von der zuständigen Ärztekammer daraufhin noch folgenden Hinweis:

"Herr Prof- Dr. *** hat uns mit beiliegendem Schreiben eine umfassende Stellungnahme zu dem Vorgang abgegeben. Die Bezirksärztekammer XY kann ein Fehlverhalten des Arztes nicht erkennen. Aus Sicht der Ärztekammer *** hat sich Herr Prof. Dr. *** Ihnen gegenüber in allen Belangen, die Sie ihm vorhalten, völlig korrekt verhalten.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Angelegenheit damit für uns erledigt ist."


Eine andere betroffene Frau erlebte sich bei demselben Psychoanalytiker, der auch als Gutachter im Sinne des TSG tätig ist, bei einer Begutachtung zur Vornamensänderung, ebenfalls in einer Zwangssituation und war dem Machtmissbrauch hilflos ausgeliefert:

"Er empfahl mir mehrere homosexuelle Sexualpraktiken, die er genau beschrieb, während ich mit ihm alleine im Zimmer war. Unter anderem meinte er, ich müsste dringend mal einem Mann einen blasen, um mir meiner Identität bewusst zu werden. Und Analsex wäre ebenfalls sehr wichtig, egal, ob ich darauf stehe oder nicht. Es wäre nur wichtig für mich, das einmal gemacht zu haben."

Auch hier zeigt sich, dass die entwürdigenden Praktiken kein Einzelfall sind, einer Frau homosexuelle Praktiken mit Männern zu empfehlen, gibt einen eindeutigen Hinweis darauf, dass es mit dem Respekt vor dem psychischen Geschlecht eines Menschen nicht weit her sein kann. Ähnliche Respektlosigkeiten musste ein Mann, der mit Vagina geboren wurde, bei einem Gutachtertermin über sich ergehen lassen, als er sich in Anwesenheit einer Frau völlig entkleiden sollte, mit dem Hinweis, dass bei einer Frau eine andere Frau anwesend sein müsse. Obwohl diese Begebenheiten keine Einzelfälle sind, sondern der Fehler im System steckt, stellen sich die Verantwortlichen taub. Schreiben von Menschenrecht und Transsexualität an den Bundesverband der Psychologen blieben bislang ebenso unbeantwortet, wie welche, die direkt an die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung in Hamburg gerichtet waren. Dass die Missbrauchsfälle auf Grund des TSG-Gutachterverfahrens stattfinden, dazu hat sich keiner der Verantwortlichen bislang sinnvoll geäussert (Siehe auch: hier ).

Der Psychiater Dr. med Werner Tschan schreibt hier in seinem Buch "Missbrauchtes Vertrauen – Sexuelle Grenzverletzungen in professionellen Beziehungen. Ursachen und Folgen":

"Institutionen bemühen sich um Schadensbegrenzung und versuchen deshalb meist zuerst, die Verantwortung abzuwälzen. Die Anliegen der Opfer finden kaum Beachtung. Dieses Verhalten ist in Berufsdisziplinen, die sich dem Dienst am Nächsten verschrieben haben, wenig sinnvoll. Es ist jedoch mit einem Händedruck und einer offiziell verkündeten «mea culpa» nicht getan. Wo keine substantiellen Massnahmen folgen, werden undurchdachte, rasch beschlossene Regeln und Vorschriften den emotionalen und konfliktgeladenen Anforderungen, die Missbrauch nach sich zieht, nicht gewachsen sein."   

"Die sekundäre Viktimisierung wird durch die Reaktionen von Institutionen, Untersuchungsbehörden und beratenden Fachleuten bestimmt. Infragestellungen oder Kritik am individuellen Verhalten verstärken die stets vorhandenen Schuldgefühle; häufig werden die Opfer zusätzlich auch noch beschuldigt. Diese Wertungen führen zum Phänomen des «blaming the victim»: Die alleinige Schuld, mit allen Folgen der Missbrauchssituation, wird dem Opfer zugeschrieben."

Die Folgen von seelischem und sexuellem Missbrauch, die durch die Standards of Care (in Deutschland erstellt von Dipl. Psych. Sophinette Becker, ebenfalls Psychoanalytikerin aus dem Umfeld der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung) und ein in das Transsexuellengesetz eingebettete psychologische Zwangsverfahren ausgelöst werden können, werden durch eine Ignoranz gegenüber der Anliegen der Betroffenen möglicherweise noch verschlimmert. Dr. med Werner Tschan schreibt in seinem Buch über die Folgen eines Missbrauchs zwischen Mediziner und Patienten:

"Opfer verneinen häufig zunächst ihre Gefühle der Betroffen- und Verletztheit. Es kann mitunter Jahre dauern, bis diese Wut wirklich spürbar wird und zum Vorschein kommt. Da solche Gefühle häufig unkontrollierbare Formen annehmen können, kann es für Betroffene hilfreich sein, sich in einer Behandlung zu wissen, in der die Emotionen zur Sprache kommen, zugeordnet und verstanden werden können. Unterdrückte Gefühle können für innere Spannungen und psychosomatische Krankheiten verantwortlich sein. Auch kommt es oft vor, dass sich diese Wut gegen die eigene Person richtet, zum Beispiel gegen den eigenen Körper. Selbst zugefügte Körperverletzung und Vernachlässigungen können die Folge sein"

"Die Störungsbilder nach komplexen Traumatisierungen umfassen PTSD, ausgeprägte Depressionen, DID, Somatisierungsstörungen wie chronische Schmerzsyndrome, Fibromyalgien, Essstörungen, Allergien, ferner chronisches Erschöpfungssyndrom, Persönlichkeitsstörungen, selbstschädigendes Verhalten, psychotische Störungsbilder und Substanzabhängigkeiten."  

Interessant ist, dass im Zusammenhang mit Transsexualität die Psychoanalyse scheinbar gerne einmal Folge und Ursache verwechselt. Vielleicht ist einer der Gründe dafür, wenn ein Mensch das geschlechtliche Selbstbewusstsein eines Menschen als psychische Störung betrachtet und damit einen Menschen in seinem Sein umkehrt. So schreibt Prof. Dr. phil. Hertha Richter-Appelt in einer Aufklärungsbroschüre der Landesärztekammer Bayern beispielsweise:

"Transsexuelle Wünsche können bei Personen mit ganz unterschiedlicher Persönlichkeitsstruktur auftreten. Man findet Transsexuelle mit einer vorwiegend neurotischen oder Borderline-Persönlichkeit, aber auch Personen mit einer Suchtstruktur genauso wie Schizophrene oder solche, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind."

Die Verdrehung eines Menschen in etwas, was er nicht ist, und eine transsexuelle Frau, die als Mädchen mit Penis und Hoden geboren wurde als Mann anzusehen und so zu bezeichnen ist aus meiner Sicht Hauptgrund für die Missbrauchsfälle gegenüber transsexuellen Menschen in Deutschland. Auch aus diesem Grund gilt es, die rechtliche Anerkennung für die Betroffenen zu erreichen, die es im Jahr 2008 nach bisherigen TSG - wenn überhaupt - nur eingeschränkt gibt. Eine richtige Anerkennung bedeutet, einem Menschen das Geschlecht zuzugestehen, dem er von Geburt an auf Grund seines Gehirns/seiner Psyche zugehört. Wünschenswert wäre zudem eine öffentliche Debatte über die Menschenrechtsverletzungen, die sich aus dem heute noch geltenden Transsexuellengesetz und dem eingebetteten Gutachterverfahren ergeben.

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