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24.04.2008
Basierend auf realen Vorkommnissen, die sich am ehesten als grobe Machtmissbräuche bei der bisherigen TSG-Gutachtenpraxis bezeichnen lassen (Zwang zum Entblössen, sexuelle Nötigung durch den Gutachter, u.ä.), hatte ich Mitte März alle deutschen Landesärztekammern angeschrieben um beantwortet zu bekommen, nach welchen Kriterien und Standards die psychiatrischen Gutachter arbeiten und wollte wissen, ob irgendjemand kontrolliert, was denn da hinter verschossenen Türen beim Begutachtungstermin alles abläuft. Nun über einen Monat später, denke ich, ist es Zeit hier einmal aufzulisten, welche Ärztekammer hier wie geantwortet hat. Um es vorweg zu nehmen: Eine wirkliche Antwort gab es von keiner einzigen.

1. Ärztekammer Niedersachen

(eine Weiterleitung einer Mail von Susanne Passow an den Pressesprecher Rolf Heyde, der sich allerdings nie gemeldet hat am 17. März):

"ich kann zu den Fragen aus rechtlicher Sicht nicht Stellung nehmen und würde deshalb nur an die BÄK verweisen. Da es sich hier aber wohl eher um eine "politische" Frage handelt, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie erst einmal einen Blick darauf werfen könnten. Denn ich weiß nicht, inwieweit eine solche Antwort gleich in der Öffentlichkeit 'ausgeschlachtet' wird."

Interessant ist zudem, dass die Bundesärztekammer (BÄK) mich vorher an die Landesärztekammern verwiesen hat. Einen Tag später schreibt Frau Passow:

"Ich bin im Rahmen der Berufsaufsicht tätig und nehme jeweils eine Einzelfallprüfung vor. Ich kann keine rechtlichen Pauschalaussagen treffen, die aus dem Zusammenhang des Einzelfalls gerissen sind. Für die hierfür notwendigen Ermittlungen muss mir der Sachverhalt im Einzelnen geschildert werden..."

Und wenn das Verfahren an sich überprüfenswert wäre? Was dann? Ja, es gibt um die Frage: Wer legt die Standards fest, nach denen begutachtet wird?

2. Sächsische Landesärztekammer

(Knut Köhler in einer Mail vom 18. März)

"zu den von Ihnen aufgeworfenen Problem sind wir nicht der richtige Ansprechpartner. Ich werde mich bemühen, Ihnen noch einen Kontakt zu vermitteln."

Interessant wäre: Bemüht er sich noch immer? Eine weitere Mail kam bisher nämlich nicht - daher auch kein Ansprechpartner.

3. Ärztekammer Nordrhein

(Nadja Rößner in einer Mail vom 18. März)

"wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus Gründen mangelnder Zuständigkeit wie auch der Komplexität Ihre Anfrage nicht schriftlich beantworten können."

Hier gibt es wohl noch Möglichkeiten, zumindest telefonisch. Mal sehen, was da noch kommen mag.

4. Ärztekammer Baden-Württemberg

(Mail vom 25. März, Gaby Wolf)

"bezugnehmend auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 16.03.08 darf ich Ihnen im Auftrag von Frau Hespeler mitteilen, dass wir Ihre Anfrage von hieraus leider nicht beantworten können."

Sie gab mir dann aber immerhin den Tipp mich an die Landespsychotherapeutenkammer zu wenden. Nur was soll das bringen? Aussagen zur freiwilligen Selbstkontrolle? Aber: Später dazu mehr.

5. Ärztekammer Berlin

(am 27. März in einer Mail von Frau Dr. med. Catharina Döring-Wimberg)

"Aufgabe der Ärztekammer Berlin ist es, entsprechend ihres gesetzlichen Auftrages die Einhaltung der beruflichen Pflichten der in Berlin tätigen Ärzte sowie die Einhaltung der Berufsordnung der Ärzte zu überwachen. Sofern Sie sich  über  einen bestimmten in Berlin tätigen Arzt beschweren möchten, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Vorbringen bei der Ärztekammer Berlin einzureichen. Die Ärztekammer überwacht  die  Einhaltung  der beruflichen  Pflichten  ihrer Kammermitglieder  gemäß  ihrem  gesetzlichen Auftrag. Wir gehen entsprechenden  Sachverhalten  nach und überprüfen im Einzelfall, ob die Einleitung berufsrechtlicher Maßnahmen erforderlich ist."

Wie gut, dass dann in der Mail noch ein Hinweis von ihr kam: Zu Berufsordnung und Kammergesetzen. Auch dazu später mehr.

6. Bayerische Landesärztekammer

(am 1. April von J.-K. Krause)

"Ein direkter Bezug zu Bayern ist für uns nicht erkennbar."

Echt? Was ein tolles Bundesland. Dort, wo glückliche lila Kühe grasen, wer weiss, vielleicht ist da wirklich alles in friedlicher Ordnung? Ich nehm ehrlich gesagt etwas anderes an. Aber man weiss ja nie...

Das wären alle. 6 von 17. Das sind immerhin mehr als ein Drittel, die überhaupt zurückgeschrieben haben - eine wirkliche Antwort gab es bislang bei keiner einzigen. Solle es wirklich keine Standards geben, welche die Frage klären könnten "was darf ein Gutachter und was nicht"?

So und nun zurück zu den Dingen, die ich oben mit "später" vermerkt habe. Der Bundesverband der Psychologen schickte mir ein Rezensionsexemplar des Buches "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" von Berndt Zuschlag. Interessanterweise geht es in diesem Buch aber wiederum nicht um die Frage: Was dürfen Psychologen mit den Begutachteten anstellen, sondern nur um die Beziehung zwischen Gericht und Gutachter. Vom Begutachteten gibt's nix in diesem Buch - scheinbar ein zu vernachlässigender Faktor, was?

Na dann, schauen wir doch einmal die "Ethischen Richtlinien der DGPs und des BDP" an - ein Text, der quasi die Selbstverpflichtung der Psychologen ist zum ethisch-sauber-arbeiten...

"IV.1. Sorgfaltspflicht

Allgemein gilt, dass die Erstellung und Verwendung von Gutachten und Untersuchungsberichten von Psychologen größtmögliche sachliche und wissenschaftliche Fundiertheit, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erfordert."

So. Aha. Drei weitere Unterpunkte und acht Sätzte später, stellt sich die Frage: Schon wieder keine Antworten auf die eigentliche Frage: Was dürfen die Gutachter mit den Begutachteten anstellen?

Selbst die Berufsordnungen nehmen dazu keine Stellung. Ehrlich gesagt: Wer weiss es? Wo sitzt der, der sagt, was die Gutachter sich alles erlauben können? Bislang gab es dazu keine Antwort. Trotz 17 Mails an die Landesärztekammern und Rücksprache mit dem BDP. Und so drängt sich die nächste Frage auf: Wieviel Interesse haben die Verantwortlichen diese Dinge aufzuklären?
 
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