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19.06.2008
Hier die Antwort der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, NLM zu der Beschwerde gegen den TV-Sender RTL, der in der Sendung RTL Extra am 09. Juni einen Beitrag gezeigt hat, in dem ein transsexuelles Mädchen durchweg als Junge bezeichnet wurde. Gründe für die Beschwerde waren einerseits der fehlende Respekt vor der geschlechtlichen Identität des Mädchens und anderseits die Nichtkennzeichnung der Aussagen des im Film gezeigten Sexologen als Meinung. Da die deutsche Sexologie weitgehend bisland die Existenz von Menschen leugnet, die mit Geschlechtsmerkmalen geboren werden, die ihrem Geburtsgeschlecht entgegenstehen, ist die Antwort der NLM beim zweiten Hinsehen, auch wenn dieser konkrete Fall nicht weiter verfolgt wird, doch durchaus positiv zu bewerten.

Die Antwort:

Sehr geehrte Frau Schicklang,

in Ihrem Schreiben vom 16.06.08 hatten Sie sich über den Beitrag über „Transsexualität“ in der o.g. Sendung beschwert. Die NLM hat den Veranstalter RTL lizenziert und ist daher auch für die Kontrolle des bundesweit ausgestrahlten Programms von RTL zuständig. Die NLM hat den Beitrag eingehend daraufhin geprüft, ob durch dessen Ausstrahlung ein Verstoß gegen bestehende rundfunkrechtliche Vorgaben vorliegt. Als Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass durch die Ausstrahlung dieses Beitrages kein Verstoß gegen den RStV (Rundfunkstaatsvertrag) und das NMedienG (Niedersächsisches Mediengesetz) vorliegt.

Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, dass die Rundfunkveranstalter gemäß ihrer in Art 5 GG garantierten Rundfunkfreiheit hinreichende Spielräume bei der Gestaltung von Beiträgen genießen, wobei die Vorgaben zum Jugendschutz, Werberecht sowie der allgemeinen Programmgrundsätze Beachtung finden müssen.

Der von Ihnen kritisierte Sachverhalt der Bezeichnung des Kindes als Jungen durch die Moderation stellt keinen Verstoß gegen die Programmgrundsätze dar. Vielmehr wird durch den sachlichen Bericht die Gesamtproblematik verständlich und beispielhaft dargestellt, dass es Mädchen gibt, die mit männlichen Geschlechtteilen geboren werden. Es werden sowohl die Eltern als auch Fachärzte zu Rate gezogen. Insgesamt ist keine Diskriminierung des betroffenen Kindes erkennbar, vielmehr spricht das Kind selbst frei über seine Situation und erläutert diese. Es wird berichtet, welche Optionen für die zukünftige Entwicklung des Kindes bestehen.

Auf Grund der mehrfachen Elterninterviews ist außerdem davon auszugehen, dass die Erziehungsberechtigten ihre Einwilligung zu diesem Bericht gegeben haben.

Sollten die Darstellungen für die abgebildeten Personen eine Diskriminierung darstellen, so gilt der Grundsatz, dass die Personen, die meinen, dass ihre Persönlichkeitsrechte verletzt worden seien, diese Rechte grundsätzlich selbst gegen den Rundfunkveranstalter geltend machen müssen (u.a. mit Unterlassungs-, Beseitigungs-, Schadensersatzklagen). Es handelt sich um höchstpersönliche/individuelle Ansprüche, die grundsätzlich nicht von anderen, nicht geschädigten, Personen im allgemeinen Interesse geltend gemacht werden können.

Abschließend möchte ich unterstreichen, dass kritische Zuschauer wie Sie, Frau Schicklang, die Arbeit der Landesmedienanstalten unterstützen, wenn auch im Ergebnis nicht in jedem Fall nach einer Zuschauerprogrammbeschwerde ein förmlicher Rechtsverstoß festgestellt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Martin Wolff
- Programmreferent -


Besonder hervorzuheben wäre hier folgender Satz:

"Vielmehr wird durch den sachlichen Bericht die Gesamtproblematik verständlich und beispielhaft dargestellt, dass es Mädchen gibt, die mit männlichen Geschlechtteilen geboren werden."

Weiterführender Link zu der Beschwerde und Ausschnitte aus dem RTL-Beitrag:

Extra - Das RTL-Magazin "Transsexuelle Kinder - Wenn kleine Jungen schon Mädchen sein wollen"

 
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