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18.07.2008
Zur Abwechslung einmal ein paar Kurznews. Erstes Thema: Die Yogyakarta-Prinzipen. In den letzten Tagen kamen Mailantworten einiger der Personen, die an den Prinzipien mitgearbeitet haben. So wie es aussieht, ist es nicht ganz falsch zu sagen, dass - obwohl die Bundesregierung diese Prinzipen, die ja u.a. auch von UN-Mitarbeitern erstellt wurden, begrüsst (siehe dazu auch eine hib-Meldung vom 23.01.2008) - das bestehende Transsexuellengesetz in einigen Punkten gegen diese Prinzipen massiv verstösst (womit sich die hip-Meldung dann doch stark relativiert, und sie damit mehr den Anschein eines Werbestextes erzeugt, der mit der Realität wenig gemein hat). Herauszunehmen wäre hier Prinzip 3b vs. §4(3)TSG

TSG:

"Das Gericht darf einem Antrag nach § 1 nur stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind."

Prinzip 3b, Yoyakarta-Prinzipien:

"Die Staaten müssen alle erforderlichen gesetzgeberischen, administrativen und sonstigen Maßnahmen ergreifen, damit die selbstbestimmte geschlechtliche Identität jedes Menschen in vollem Umfang geachtet und rechtlich anerkannt wird"

Da im TSG nun Gutachter darüber entscheiden dürfen, in welcher geschlechtlichen Rolle Menschen zu leben haben, kann hier nicht von einer "selbstbestimmten geschlechtlichen Identität" gesprochen werden.

Mehr zu den Prinzipen: hier
Und noch ein Text als Hilfe: Contextualising the Yogyakarta Principles
(freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Michael O’Flaherty)

Zweites Thema: Gibt es Geschlechtsidentitätsstörungen? Wenn man davon ausgeht, dass die Psyche/Gehirn eines Menschen als geschlechtsbestimmender anzunehmen sind, als körperliche Merkmale, kann es keine Störung geben, bei der ein Mensch sich geschlechtlich abweichend zu seinem Körpergeschlecht verhält. Hier nocheinmal ein fast schon liebgewonnenes Zitat des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1978:

"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen Funktionen seien."

Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 -

Wenn also die Psyche im stärkeren Masse als die körperlichen Merkmale zu berücksichtigen ist, muss ein Gesetz dies berücksichtigen. Im TSG ist dies bisher nicht der Fall, da es den Körper zur geschlechtsbestimmenden Basis nimmt.

Drittes Thema: USA. Mit dem CEDAW-Alternativ-Bericht zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland und der Presession in New York sind erstmalig die Interessen transsexueller Frauen bei der UN vertreten. In einem Alternativbericht wird u.a. auch auf die Problematiken eingegangen, welche sich aus der Transsexuellengesetz-Paradoxie, die seit Anfang der 80er besteht (die u.a. hier näher beschrieben ist), ergeben. Ausserdem werden anhang konkreter Beispiele negative Folgen des bisherigen Gesetzes aufgeführt und deutlich gemacht, dass die individuellen Schwierigkeiten, die im Zusammenhang mit der medizinischen und rechtlichen Behandlung transsexueller Frauen, auftauchen können nicht Schuld der Betroffenen sind, sondern Folgen des unlogischen Rechtskonstruktes des TSG.

Links:

Alternativbericht CEDAW deutsch
Alternativbericht CEDAW englisch

Viertes Thema: Transphobie in den deutschen Medien. Leider rühmt sich die deutsche Medienlandschaft nicht damit Berichte zu senden, welche die Geschlechtsidentität transsexueller Menschen respektieren würde. Wo aus gebürtigen Mädchen, die mit Penis und Hoden auf die Welt gekommen sind, mittels des Wortes "er" unterschwellig transportiert wird, dass es sich bei dem gebürtigen Mädchen nicht um ein solches handelt, darf man getrost unterschwellige "Transphobie" dazu sagen. Man tut so, als ob man es nett meint, erzeugt aber ein anderes Bild. Eines, das von der deutschen Psychoanalyse so gewünscht ist? Nicht wirklich, oder? Ihr werdet doch nicht den selben Fehler nocheinmal begehen wollen, den ihr schon im Zusammenhang mit "Homosexualität" begangen habt, als ihr das bis in die 70er noch "Sexuelle Orientierungsstörung" genannt habt. Ich bin dafür Märchen besser als Märchen zu kennzeichnen. Und dann kleben wir das Etikett gemeinsam auf die - bisher unüberprüfte und nicht falsifizierte - Erfindung "Geschlechtsidentitätsstörung".

Hier mal noch schnell, was wikipedia zu "Falsifizieren" sagt:

"Eine Falsifizierung besteht aus dem Nachweis immanenter Inkonsistenzen bzw. Widersprüche oder der Unvereinbarkeit mit als wahr akzeptierten Instanzen oder aus der Aufdeckung eines Irrtums."


Gleichzeitig die Psyche als geschlechtsbestimmender anzunehmen, als körperliche Merkmale um dann hinterher eine "Geschlechtsidentitätsstörung" zu erfinden, bei welcher der Körper als geschlechtsbestimmender angesehen wird als die Psyche, damit überhaupt von einer Identitätsstörung gesprochen werden kann, ist in der Tat widersprüchlich.

Ach ja, besonders hier lohnt sich auch einmal nach DSM V (DSM5) zu googeln. Das ist nämlich auch für Deutschland nicht uninteressant, was es da zu lesen gibt.
 
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