Home
Blog
Inhalt
Aktuelles
Suche
Ticker
Buntes
Gesellschaft
Politik
Wissenschaft
Recht
F64.0
Existenzforderung
Archiv
Aktionsmaterial
Download Texte
Freunde
Externe News
Gesetzgebung
Galerie
Filme
Reform-Stimmen
Impressum
  Home arrow Blog arrow 29.07.2008
29.07.2008
Dass das im Transsexuellengesetz verankerte Gutachterverfahren gegen Menschenrechte verstösst, ist nun auch im Rahmen der CEDAW-Alternativberichterstellung bei der UN in New York zum Thema geworden. CEDAW ist das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, das auch von der Bundesrepublik Deutschland unterschrieben wurde. Vor einem Teil eines Komitees, welchem insgesamt 23 unabhängige internationale Expertinnen angehören, konnte auf die Problematiken hingewiesen werden, die sich aus der Logik rund um den paradoxen und zur Diskriminierung einladenden Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung" hingewiesen werden, insbesondere dann, wenn dieser im Rahmen einer rechtlichen Anerkennung transsexueller Menschen indirekt Teil eines Gesetzes - in Deutschland eben dem Transsexuellengesetz - ist.

Der Alternativbericht kann auch auf der Seite des OHCHR, Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights abgerufen werden.

Hier ist der Link dazu: Klick

Aus dem Bericht ergibt sich eine konkrete Forderung an den deutschen Gesetzgeber: Dem Respektieren der geschlechtlichen Identität transsexueller Menschen bereits während des medizinischen Verfahrens und einer Abschaffung des sogenannten "Gutachterverfahrens" für die personenstandsrechtliche Anerkennung transsexueller Menschen. Die bisherige Rechtspraxis das rechtliche Geschlecht eines Menschen (durch Gutachter) fremd zu bestimmen, widerspricht laut Alternativbericht dem Abkommen CEDAW.

Die Hauptforderung der transsexuellen Frauen, die sich in New York an den Gesprächen beteiligt haben, ist, eine rechtliche Lösung zu finden, in welcher transsexuelle Menschen die Möglichkeit haben, durch einen einfachen Verwaltungsakt ihren Personenstand ändern zu lassen um so nicht auf die Probleme zu stossen, die in dem Alternativbericht angesprochen werden. Dazu gehören rechtliche Unklarheiten im beruflichen Umfeld, Unsicherheiten im Konktakt mit Staatsbeamten, Schwierigkeiten im Umgang mit Beteiligten aus dem Gesundheitswesen (Ärzte und Krankenkassen) und die aus der Nichtanerkennung folgende Diskriminierung in Medien und Gesellschaft.

Zusätzliche Kritik richtet sich zudem an den Theorien der deutschen Psychoanalyse (u.a. Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung), die bis dato nicht bereit war, diese Problematiken im Sinne der betroffenen transsexuellen Menschen zu lösen und meint es gäbe so etwas wie eine "Geschlechtsidentitätsstörung", basierend auf der Annahme ein transsexueller Mensch wäre dann identitätsgestört, wenn er sich nicht so verhalte und nicht so fühle wie seine körperlich sichtbaren Merkmale wie etwa Penis oder Vagina. Dass die Erfindung "Geschlechtsidentitätsstörung", die bislang noch nicht einmal in ihrer Existenz überprüft wurde, in sich so paradox ist, wie menschenverachtend, wird ebenso in dem nun bei der UN vorgestellten Alternativbericht angesprochen. Damit wird klar gegen die deutsche Psychoanalyse Stellung bezogen.

Link zur OHCHR-CEDAW-Seite:

http://www2.ohchr.org/english/bodies/cedaw/cedaws43.htm

Deutsche Parteien wurden bereits über den CEDAW-Alternativbericht in Kenntnis gesetzt. Folgende Mitglieder des Bundestages haben den Bericht per Mail erhalten und wurden um eine Stellungnahme zum Thema gebeten:

Abg. Helmut Brandt [CDU/CSU]
Abg. Gabriele Fograscher [SPD]
Abg. Gisela Piltz [FDP]
Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE.]
Abg. Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn [B90/GRUENE]

Alle Stellungnahmen, die eintreffen, werden hier an diesem Ort eingefügt:

Stand: Bisher keine Stellungnahmen.

Der Film zur NYC-Delegation: Download (flv) (Beitrag: 10 Minuten Länge)
 
< Zurück   Weiter >
 
(C) 2024 Menschenrecht und Transsexualität
Joomla! is Free Software released under the GNU/GPL License.