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17.12.2008
Letzten Samstag waren wir mit dem Verein Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. zu Besuch bei Herta Däubler-Gmelin (SPD), der ehemaligen Bundesjustizministerin und Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages, um über eine Unterstützung für eine sinnvolle TSG-Reform zu sprechen. Sie verwies wärend des Gesprächs darauf, dass die SPD ja bereits in den 70ern für die Einführung eine rechtliche Regelung für die Probleme transsexueller Menschen einstand.

Dazu vielleicht einmal ein Abschnitt aus dem Online-Archiv der Zeitung Die Zeit vom 17.02.1978 (Nr.8):

Der juristische Fortschritt hielt mit dem medizinischen nicht Schritt, obwohl eine Reihe von Politikern, an ihrer Spitze die Hamburger SPD-Bundestagsabgeordneten Claus Arndt und Rolf Meinecke, in ihrem Bemühen um angemessene gesetzliche Regelungen immer wieder die Meinung vertraten: Wenn die naturwissenschaftliche Forschung und Entwicklung das Gefüge der Rechtsnormen lückenhaft werden lasse, dann seien die Rechtsprechung und der Gesetzgeber zur Schließung dieser Lücken verpflichtet.


Wenn dem so ist, dann dürfte es mittlerweile keinen Grund mehr geben, eine transsexuelle Frau als transsexuellen Mann mit "Geschlechtsidentitätsstörung" zu begutachten, damit sie rechtlich als Frau anerkannt wird, die sie ja vorher bereits gewesen ist. Frau Däubler-Gmelin führte an, dass bei einer Einigung der deutschen Transsexuellengruppen auf wichtige Kernforderungen eine fraktionsübergreifende Lösung zustande kommen kann, und sie hier gerne die richtigen Kontakte vermittelt.

Ein guter Zeitpunkt um nocheinmal auf die 8 Punkte hinzuweisen, die nun hier zu finden sind:

Die 8 Punkte als pdf-Datei

Unterstützung weiterer Gruppen ist aus gegebenen Anlass, eben der Anstehenden Reform des TSG, sinnvoll und freut diejenigen, die bisher schon die Wichtigkeit gemeinsamer Forderungen erkannt haben.

Eine weitere Begebenheit hier einmal in der Version einer Pressemeldung, die am Dienstag verschickt wurde:

Am Montag, den 15. Dezember hat die Initiative Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. in Berlin der Bundesregierung ihren CEDAW-Alternativbericht zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland überreicht. Im Rahmen der Veranstaltung zu dem internationalen Frauenrechtsabkommen CEDAW, welche im Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie stattfand, wurde noch einmal auf die Dringlichkeit  hingewiesen, das Transsexuellengesetz zu überarbeiten. In seiner bisherigen Form verstoße das Gesetz laut Aktion Transsexualität und Menschenrecht gegen das Grundgesetz und Menschenrechtsabkommen. Vertreter anderer Transsexuellenorganisationen wie beispielsweise dem Transgender Netzwerk Berlin unterstrichen die Forderungen nach einer grundgesetz- und menschenrechtskonformen Neuregelung der personenstandrechtlichen Anerkennung transsexueller Menschen.

Eine wichtige Forderung der Vertreterinnen der Transsexuellenorganisationen ist die notwendige Trennung von Recht und Medizin. Eine Vermischung, wie bisher in Deutschland üblich, führe automatisch zu groben Menschenrechtsverletzungen. So müssen sich transsexuelle Frauen, also Frauen, die Mädchen mit Penis und Hoden geboren wurden, per psychiatrischem Zwangsgutachten heute noch zu identitätsgestörten Männern erklären lassen, um vor dem Gesetz als Frauen anerkannt zu werden. Diese Praxis wurde bei der Veranstaltung in Berlin als ebenso realitätsfremd und paradox angeführt, wie der Zwang zu Genitaloperationen als Bedingung für die Änderung des amtlichen Geschlechtseintrages. Dabei hatte doch das Bundesverfassungsgericht bereits 1978 festgestellt, dass es als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden könne, dass die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane bestimmt werde. Skandalös sei es laut Aktion Transsexualität und Menschenrecht, dass das Transsexuellengesetz bis heute aber genau diese Erkenntnis leugnet.

Bei der anschließenden Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen der Bundestagsfraktionen, äußerte sich die Grünensprecherin Irmingard Schewe-Gerigk zu den Zwangsgutachten und erkannte Handlungsbedarf. Sie kündigte eine Überarbeitung des bisherigen Gesetzesentwurfs der Grünen an. Auch die frauenpolitische Sprechern der SPD-Fraktion Caren Marks bekräftigte, dass ihre Fraktion an einer menschenrechtskonformen Neufassung des Transsexuellengesetzes interessiert sei, wies aber darauf hin, dass dies mit dem jetzigen Regierungspartner, der CDU/CSU-Fraktion, in der laufenden Regierungsperiode nicht realisierbar wäre.

Der CEDAW-Alternativbericht zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland wird Anfang nächsten Jahres bei den Vereinten Nationen in Genf behandelt.


Der Alternativbericht in deutsch (Server des OHCHR)


 
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