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03.02.2009
Das fühlt sich aber mal an. Seit Herbst 2007 waren wir nun damit beschäftigt, die Positionen transsexueller Frauen im Rahmen des internationalen Frauenrechtsabkommens CEDAW zu stärken. Manch einer wird sich immer noch Fragen: CEDAW wie bitte? Um es kurz zu machen: Es gibt eine ganze Menge internationaler Abkommen, deren Umsetzung für den Staat verpflichtend ist, der die UN-Abkommen unterzeichnet hat. Deutschland hat dies bei CEDAW, dem internationalen Frauenrechtsabkommen bereits vor Jahren getan, was soviel heisst wie: Deutschland muss sich an das Abkommen halten. Durch die Beteiligung von "Menschenrecht und Transsexualität" bzw. dem Verein "Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V." wurden nun erstmals die Probleme transsexueller Frauen in Deutschland der UN vorgetragen - ein langer Prozess, mit vielen Vorbereitungstreffen, viel Zeit, viel finanziellem Einsatz (hier noch einmal ein herzliches Dankeschön an diverse Stiftungen, die hier auch daran geglaubt haben, dass der Einsatz für transsexuelle Menschen wichtig ist) und am Ende nun doch mit einem Ergebnis, mit dem sich weiterarbeiten lässt.

Was aber bleibt nun übrig? Zum einen eine Bundesregierung, die hier wieder einmal gezeigt hat, dass sie wenig Interesse daran hat, sich ernsthaft mit den Schwierigkeiten, die sich aus dem Transsexuellengesetz ergeben zu beschäftigen. Schliesslich hätte sie doch viel Zeit gehabt, sich auf ihre mündlichen Antworten, die sie nun am 2. Februar in Genf vorgetragen hat vorzubereiten, da ihr ja seit spätestens 15. Dezember, der offiziellen Übergabe des NGO-Berichtes von "Menschenrecht und Transsexualität" in Berlin, die wichtigen im Bericht angesprochenen Punkte hätten bekannt sein dürfen. Andererseits, und das ist das, was als wirklich positiv gewertet werden kann, wurde der Bericht von den Komiteemitgliedern dankbar aufgenommen - auch mit der Möglichkeit, ihn auch für den Kampf um Transsexuellenrechte in anderen Ländern dieser Welt nutzen zu können. Die Komiteemitglieder, allen voran Silvia Pimentel aus Brasilien, freuten sich über die wichtigen Informationen, die sie mit dem Bericht erhalten haben. Schwerpunkt der Arbeit und Hauptinhalt des Berichtes war die vollständige Anerkennung der geschlechtlichen Identität transsexueller Frauen. Er deckt sich damit auch mit den 8 Forderungen von ATME e.V., die hier nachgelesen werden können:

8 Forderungen

Hier einmal zu dem von der Delegation transsexueller Frauen abgegebenen Statement:

"CHRISTINA SCHIEFERDECKER, Human Rights and Transexuality, said the human brain was the most important sexual organ. Many studies showed that the brains of transsexual women were female brains, and thus transsexual women were women, born in the wrong body. In Germany, they were treated as men with a psychiatric disorder. Transsexual women had to pay more than $ 2000 to get their names change, and gender identity was not included in laws. Gender identity was part of human dignity, and should be respected as such. There should be legal options so that transsexual people could change their names without any legal requirement."
(Meldung von der UN-Seite vom 26. Januar)

Am 2. Februar hat sich nun die Regierungsdelegation zu den Problemfeldern geäussert, oder sagen wir mal zumindest fast - denn viel Substanz hatten die Antworten nicht. Dazu einmal die aktuelle Pressemitteilung von ATME e.V.:

UN-Komitee fordert mehr Rechte für transsexuelle Frauen in Deutschland

Bei der Sitzung des CEDAW-Frauenrechtskomitees am Montag in Genf erinnerte das 23köpfige Komitee der Vereinten Nationen die Bundesregierung an die Einhaltung der Menschenrechte auch für transsexuelle Menschen. Stark kritisiert wurde dabei das deutsche Transsexuellengesetz für seine hohen Anforderungen bei Vornamens- und Personenstandsänderungen.

„Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet werden, um als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss ein Ende gesetzt werden.“ äusserte Prof. Silvia Pimentel, Angehörige des Frauenrechtskomitees, vor dem sich die Bundesregierung diese Woche in den Räumen des Hochkommissars für Menschenrechte verantworten musste. Sie forderte „die Beendigung des Gutachtervefahrens nach dem deutschen Transsexuellengesetz und die Einführung eines Antragsverfahrens, wonach jeder entscheiden kann, zu irgend einem beliebigen Zeitpunkt, welchen Geschlechtseintrag er haben möchte.“

In Deutschland ist es bisher üblich, dass transsexuelle Frauen nicht selbstständig über ihren rechtlichen Status entscheiden dürfen. Sie sind nicht nur abhängig von einer Diagnose, die ihnen den Status „Mann mit Identitätsstörung“ gibt, sondern ebenso abhängig vom guten Willen zweier Gutachter, die ihnen diese sogenannte „Geschlechtsidentitätsstörung“ bescheinigen, oder eben auch nicht. Die geschlechtliche Fremdbestimmung und die geringe Garantie, die das Transsexuellengesetz für die Betroffenen geben kann, auch im Sinne der Menschenrechte behandelt zu werden, führten zwar zu klaren Fragen des UN-Komitees, brachten aber die Bundesregierung trotzdem nicht dazu hier deutliche Antworten zu finden. So fehlten der Regierungsdelegation die richtigen Worte, wie sie die rechtliche und medizinische Situation der transsexuellen Frauen verbessern will. Immerhin sicherte sie zu, mit den Vorarbeiten an einer Gesetzesnovellierung noch in diesem Jahr zu beginnen.

„Uns ist bekannt, dass es Probleme gibt, bei dem Verfahren zur Änderung der Vornamen und zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit.“ merkte Michael Tetzlaff, Vertreter des Bundesinnenministeriums an, sicherte aber den Nichtregierungsorganisationen Möglichkeiten zur Mitarbeit zu: „Wir werden den im Schattenbericht der Interessengemeinschaft Menschenrecht und Transsexualität dargestellten Aspekte bei der Prüfung im Rahmen unserer Novellierung einbeziehen.“


Interessant auch, dass die Bundesregierung nicht nur hier eher ausweichend geantwortet hat, ebenso hat sie die Fragen der Komitee-Mitglieder zum Bereich der Intersexualität, die von der Delegation Intersexuelle Menschen e.V./xy-Frauen eingereicht wurden, vollkommen ignoriert. Damit handelte die Bundesregierung wie gehabt: Über transsexuelle Menschen annehmen, man hätte das Thema längst verstanden und intersexuelle Menschen (Menschen mit uneindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmalen) werden gleich komplett ignoriert. Angesichts der Tatsache, dass heute noch intersexuelle Menschen per medizinischen Zwangseingriff geschlechtlich "vereindeutigt" werden - was eine klare Genitalverstümmelung darstellt - zeigte die Bundesregierung hier erneut eine zynische Ignoranz gegenüber den betroffenen intersexuellen Menschen. Wann werden die politischen Verantwortlichen zugeben, dass hier in Deutschland massive Menschenrechtsverletzungen begangen werden? Hoffentlich bald. Wahrscheinlich wird dies dann der Fall sein, wenn endlich einmal die Logik kritisch hinterfragt wird, die das Geschlecht eines Menschen immer noch als Zustand von Abwesenheit oder Anwesenheit eines Penis definieren will. Einen Mensch als das anzuerkennen, was er ist, soll das Ziel einer guten Menschenrechtspolitik sein - Deutschland hat sich hier bei der CEDAW-Session nicht gerade als Vertreter einer solchen Politik präsentiert.

Da aber nun das Frauenrechtsabkommen CEDAW ein verpflichtendes Abkommen ist - eben auch für Deutschland - kann man schon jetzt gespannt sein, wie die abschliessenden Empfehlungen der Komitee-Mitglieder ausfallen werden. Wer Fragen nicht beantwortet, obwohl er die Chance dazu gehabt hätte, sollte doch nicht auch noch dafür belohnt werden. Und wenn die Recommendations genauso eindeutig ausfallen wie die Fragen von Frau Pimentel, dann stehen die Chancen ja nicht schlecht dafür, dass wir das Kippen des Gutachterverfahrens im Transsexuellengesetz noch in absehbarer Zeit erleben werden.

Schattenbericht der intersexuellen Menschen

Schattenbericht von „Menschenrecht und Transsexualität“


 
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