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04.03.2009
Hier einmal ein Brief vom 1. März:

An die
Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung
Per email
1. März 2009

Aufruf zur Mitarbeit / Verbesserung der Lebenssituation transsexueller Menschen


Sehr geehrte Damen und Herren,

immer wieder kommt es bei der Behandlung transsexueller Menschen zu Schwierigkeiten, die nicht sein müssten. Dazu zählen Probleme mit den Kostenübernahmen
medizinisch notwendiger Leistungen bei Krankenkassen, Fehlbegutachtungen bis hin zu, leider wird uns dies immer wieder berichtet, Missbräuchen (sowohl psychisch, als auch sexuell) bei der Begutachtung.

Diese Probleme müssten nicht sein. Es wäre sogar ziemlich einfach, hier Lösungen zu finden, die sowohl für den begleitenden Therapeuten, als auch den Patienten die Behandlungsprozedur erleichtert.

Der Kern dieser Lösungen muss unserer Ansicht nach bei folgendem beginnen: Dem Respekt vor der Geschlechtsidentität. Wer die Geschlechtsidentität eines Menschen respektiert und weiss, dass diese für die geschlechtliche Zuordnung das wichtigste ist, wird auch wissen, dass es Menschen gibt, deren Körpermerkmale vom psychischen Geschlecht/Gehirngeschlecht abweichen.

Wer die Geschlechtsidentität eines Menschen respektiert, weiss auch, dass beispielsweise eine transsexuelle Frau bereits vor jeglicher medizinischer wie rechtlicher Behandlung eine transsexuelle Frau ist, da dieser Mensch eine Geschlechtsidentität einer Frau besitzt - unabhängig von Körpermerkmalen wie Penis und Hoden.

Respekt vor der Geschlechtsidentität

Daraus ergibt sich ziemlich eindeutig woher die Probleme kommen, die immer wieder bei der Behandlung transsexueller Menschen auftauchen: Die Geschlechtsidentität wird nicht von Anfang an konsequent respektiert. Wer eine transsexuelle Frau als "Mann mit psychischer Störung", nämlich einer sogenannten "Geschlechtsidentitätsstörung" behandelt, muss zwangsläufig daran scheitern diese Frau in ihrer "Geschlechtsidentität" zu respektieren. Viele Regelungen im medizinischen, bis hin zu Ausführungen in Gesetzen basieren in Deutschland zwar auf der Absicht, die "Geschlechtsidentität" zu respektieren, scheitern aber bisher dadurch, das die Behandlung und Begutachtung die Sachlage ins Gegenteil verkehrt. So ist es beispielsweise bis heute üblich, dass Gutachter im Transsexuellengesetz eingebunden, eine "Geschlechtsidentitätsstörung" bescheinigen, um dem betroffenen Menschen zu ermöglichen in seiner "Geschlechtsidentität" rechtlich respektiert zu werden. Ein Paradoxon.

Warum schreibe ich ihnen?

Wie sie vielleicht wissen, setzen wir uns seit mehreren Jahren aktiv dafür ein, dass sowohl das Transsexuellengesetz, als auch die medizinische Praxis einen Menschen als "geschlechtsidentitätsgestört" zu bezeichnen, geändert wird. Dies ist gerade deswegen notwendig, da in unseren Augen die medizinischen und rechtlichen Standards in Deutschland gegen international geltendes Menschenrecht verstossen.

Diese Menschenrechtsverstösse wurden nun in einem mehrjährigen Prozess auch der UN erklärt, welche jüngst positives für die rechte transsexueller Menschen geäussert hat. So erklärte ein UN-Ausschuss, der zuständig ist für die Überprüfung des Frauenrechtsabkommens CEDAW (und hier auch Staaten ermahnt, sich an das Frauenrechtsabkommen zu halten) Anfang Februar, dass die paradoxe Praxis, wonach eine Frau sich zum "verrückten Mann" erklären muss, um als Frau anerkannt zu werden beendet werden muss.

Hier einmal ein Original-Zitat:

"Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet werden, um als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss ein Ende gesetzt werden." äusserte Prof. Silvia Pimentel, Angehörige des Frauenrechtskomitees, vor dem sich die Bundesregierung diese Woche in den Räumen des Hochkommissars für Menschenrechte verantworten musste. Sie forderte "die Beendigung des Gutachterverfahrens nach dem deutschen Transsexuellengesetz - und die Einführung eines Antragsverfahrens, wonach jeder entscheiden kann, zu irgend einem beliebigen Zeitpunkt, welchen Geschlechtseintrag er haben möchte."

Was liegt es also nun näher, als die Experten der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung direkt anzugehen, um aktiv an Lösungen für die oben aufgeführten Probleme zu finden. Eine rechtliche Reform des Transsexuellengesetzes kann nur dann zu einer guten Lösung führen, wenn die "Geschlechtsidentität" eines transsexuell geborenen Menschen in allen Belangen und konsequent respektiert wird.

Ich möchte sie also ganz herzlich zu einem konstruktiven Prozess einladen, deren Zielsetzung unter anderem folgende Punkte sein sollten:

1. TSG-Gutachterverfahren weg

Anhand subjektiver Kriterien über die rechtliche Existenz eines Menschen zu entscheiden ist ein Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht (seihe: Yogyakarta-Prinzipien). Daher plädieren wir für eine Abschaffung des TSG-Gutachterverfahrens und sind für ein Antragsverfahren, bei dem jeder Mensch zum Zeitpunkt seiner Wahl selbstbestimmt über seinen Geschlechtseintrag entscheiden kann.

2. Anerkennung des Geschlechts ab Outing

Wir fordern eine Respektierung der Würde des Menschen - und damit die Respektierung der geschlechtlichen Identität eines jeden Menschen während und nach den medizinischen und rechtlichen Verfahren. Wir setzen uns für ein echte und vollständige Anerkennung der geschlechtlichen Identität als Teil der Menschenwürde von Anfang an ein.

3. Wissenschaft statt Ideologien

Gerade in Deutschland sollten Ideologien nicht schwerer wiegen, als die Menschenwürde. Kein körperliches Merkmal ist zu 100% geschlechtsbestimmend, sondern kann nur Hinweis sein, auf das eigentliches Geschlecht eines Menschen. Wir fordern eine Anerkennung dieser wissenschaftlichen Tatsachen: Transsexuelle als Geistesgestörte (F64.0 und GIS) ab zu stempeln und damit viel Geld zu verdienen ist unwissenschaftlich und verstößt gegen die Menschenwürde

4. Recht auf notwendige Medizin

Transsexuelle Menschen müssen ein Recht auf sämtliche medizinische Leistungen haben, die nötig sind, ihnen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Zu einem Recht auf Würde gehört auch, dass von den Krankenkassen und -Versicherungen bessere Operationsmethoden bezahlt werden, auch außerhalb Deutschlands.

Diese Punkte sind Schnittpunkte der Forderungen mehrerer Transsexuellengruppen in Deutschland, welche hier teilweise bereits vor 2007 Reformvorschläge zum Transsexuellengesetz bei der Bundesregierung eingebracht hatten.

In kurz hiesse das folgendes:

a) Jeder Mensch muss das Recht haben selbstbestimmt über seine Vornamen zu entscheiden, wie auch über den Personenstand.- das TSG darf hier keine Verquickung mehr zur Medizin beinhalten sondern muss sich auf das juristische Geschlecht eines Menschen konzentrieren (englisch: Gender) b) Die Diagnose für geschlechtsangleichende Massnahmen muss leicht angepasst werden, um die medizinisch notwendigen Prozeduren sicherzustellen. In der Übergangszeit können bestehende ICD-Codes verwendet werden, die z.B. eine rechtlich anerkannte transsexuelle Frau auch als Frau behandelt. Diese Codes existieren bereits heute.

Die medizinisch-notwendigen Prozeduren sollten zudem deutlicher herausgestellt werden, hier wäre eine Entwicklung von echten medizinischen Standards wünschenswert, und zwar solche, die alle Geschlechtsmerkmale berücksichtigen. Jede körperliche Geschlechtsabweichung, die eine transsexuelle Frau erlebt, ist eine notwendige Leistung, gerade auch im Sinne der psychischen Gesundheit. Zu den für die Psyche und einer gesunden Geschlechtsidentität wichtigen Geschlechtsmerkmalen zählen: Genitalien, Körperbau, Stimme, Körper- und Kopfbehaarung und nicht zuletzt auch durch hormonelle Einflüsse entstandene Veränderungen im Gesichtsbereich (Augenbrauenwulst, eckiges Kinn,...).

Ich würde mich nun freuen, hier von ihnen ein Interesse an der Verbesserung der Lebenssituation transsexueller Menschen zu sehen, und bin ebenso gespannt auf ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen,

Kim Anja Schicklang

Ebenso haben wir nun auch das Bundesinnenministerium ankontaktiert, und zwar Montag dieser Woche. Mal sehen, ob Antworten kommen, oder hier weiterhin geschwiegen wird. Vielleicht dazu auch einmal ein paar Links. Sie enthalten Fragen an 5 Parteien, ob sie denn mithelfen wollen, das Paradoxon abzuschaffen, dass z.B. eine transsexuelle Frau sich bisher in Deutschland zum "geschlechtsidentitätsgestörten Mann" erklären lassen muss, um als Frau anerkannt zu werden.

Abgeordnetenwatch:

CDU, Wolfgang Schäuble
SPD, Brigitte Zypries
FDP, Gisela Pilz
Grüne, Irmingard Schewe-Gerigk
Linke, Barbara Höll

Und noch der Stand vom 4.3.2009 als pdf-Download

Antwort 1, Brigitte Zypries (SPD) am 05.03.2009:

Sehr geehrte Frau Schicklang,

für das Transsexuellengesetz ist mein Kollege, Bundesinnenmnister Wolfgang Schäuble, zuständig. Soweit ich weiß, plant dieser auch eine Reform des Gesetzes. Daher möchte ich Sie bitten, sich mit Ihren Anmerkungen und Vorschlägen direkt an ihn zu wenden (Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 101D, 10559 Berlin)

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries


Antwort 2, Dr. Barbara Höll (Die Linke) am 09.03.2009:

Sehr geehrte Kim Schicklang,

ich bedanke mich außerordentlich für Ihre Nachfrage zum Transsexuellengesetz. Um es gleich vorweg zu sagen, ja dieses Transsexuellengesetz muss aufgehoben mindestens reformiert werden. Denn jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Hierzu gehört auch, die eigene psychische Geschlechtsidentität zu leben, auszudrücken und entsprechend anerkannt zu werden.

Das Transsexuellengesetz enthält Regelungen, die die Selbstbestimmung und Würde von transsexuellen Menschen beeinträchtigen und nicht länger aufrechterhalten werden dürfen. In einigen Punkten hat das Bundesverfassungsgericht Veränderungen angemahnt, ohne dass die Bundesregierung bisher reagiert hat. Sie wurde ebenfalls von dem von Ihnen erwähnten CEDAW-Komitee mit deutlichen Worten auf dieses Unrecht angesprochen worden.

Zudem hat das Bundesverfassungsgericht am 27 Mai die Bundesregierung aufgefordert das Transsexuellengesetz zu verändern. Hierzu hat es eine Frist bis zum 1. August 2009 gesetzt. Denn das bisherige Erfordernis der Ehelosigkeit bei einen personenstandsrechtlichen Geschlechtswechsel eines transsexuellen Menschen hielt es für mit dem Grundgesetz für unvereinbar, da das Recht auf Anerkennung der selbstbestimmten geschlechtlichen Identität (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) und dem von Art 6 Abs. 1 GG geschützten Interesse am Fortbestand der Ehe verletzt werden (Aktenzeichen: 1 BvL 10/05). Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ist § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG nicht anwendbar.

Dies war bereits die sechste Entscheidung in der das TSG für nicht verfassungskonform erklärt wurde.

Dies verdeutlicht, die unbedingt notwendige Reform dieses Gesetzes. Es scheint so, als ob die Bundesregierung diese Fristsetzung nicht als Auftrag begreifen würde. Ich persönlich strebe eine Änderung des Personenstands– und des Vornamensrecht an, das Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen zu Gute käme. Damit würde ein unzeitgemäßes Gesetz überflüssig.

Wir müssen aktiv werden. DIE LINKE wird noch in dieser Legislaturperiode einen eigenen Antrag in das Plenum des Deutschen Bundestag einbringen. Es bleibt mir ein großes Unverständnis, weshalb die Bundesregierung nicht bereit ist die Urteile des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Barbara Höll


Antwort 3, Gisela Piltz (FDP) am 13.03.2009

Sehr geehrte Frau Schicklang,

zu Recht weisen Sie auf Probleme im Bereich der Begutachtung im Zusammenhang mit dem Transsexuellengesetz hin. Das derzeitige Verfahren und die Zugangsvoraussetzungen für Vornamensänderung und Änderung des Personenstandes werden vielfach als unzumutbar angesehen. Das geltende Recht sieht für die Betroffenen zahlreiche Hürden vor, bis sie ihre geschlechtliche Identität auch rechtlich zum Ausdruck bringen können. Wie Sie wissen, setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion bereits seit Jahren für eine umfassende Gesamtreform des Transsexuellengesetzes ein. Ziel muss es sein, dass transsexuelle Frauen und Männer ein freies und selbstbestimmtes Leben führen können.

Ebenso wie der Bericht der UN fordert auch die FDP-Bundestagsfraktion eine Reform des Gutachterwesens. Insbesondere ist zu prüfen, ob für die Änderung des Geschlechtseintrages die Anforderungen an die Begutachtung abgesenkt werden können. Darüber hinaus fordert die FDP-Bundestagsfraktion die Herabsetzung der Voraussetzungen für eine Personenstandsänderung. Aus unserer Sicht darf die Personenstandsänderung nicht zwingend von einem geschlechtsverändernden operativen Eingriff abhängig gemacht werden. In diesem Zusammenhang war es sehr hilfreich, dass das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit mehrfach deutlich eine Gesamtreform des Transsexuellengesetzes angemahnt hat und einige zentrale Vorschriften des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt hat. Die Bundesregierung wird in dieser Wahlperiode voraussichtlich keine Änderungen mehr am Transsexuellengesetz vornehmen. Die Blockade der Bundesregierung versteht die FDP-Bundestagsfraktion als Auftrag, dieses wichtige Thema weiterhin parlamentarisch voranzubringen. Wir werden die Bundesregierung nicht aus ihrer Verantwortung entlassen in der Hoffnung, möglichst bald einen verfassungsrechtlich einwandfreien und praxisgerechten Rechtsrahmen für transsexuelle Menschen zu bekommen. In diesem Zusammenhang danke ich Ihnen für Ihre Anregungen zu diesem Thema, die uns für die weitere parlamentarische Diskussion zur Reform des Transsexuellengesetzes eine wertvolle Hilfe sein werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gisela Piltz MdB


Kommentar von mut23: Interessant, dass die FDP hier immer noch nicht richtig verstanden hat, dass eine Abschaffung des Gutachterverfahrens, wie von der Un gefordert, nicht dasselbe ist, wie eine "Absenkung der Anforderungen an die Begutachtung". Scheinbar ist das Grundproblem bei der FDP immer noch nicht angekommen. Eine gebürtige Frau (auch eine transsexuelle Frau) kann nicht als "Mann" begutachtet werden, der sie nie war. Dieses Paradoxon hatte die UN angemahnt.

Antwort 4, Irmingard Schewe-Gerigk (GRÜNE) am 18.03.2009

Sehr geehrte Frau Schicklang,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Reformbedarfs des Transsexuellengesetzes, der bei der Überprüfung des Frauenrechtsabkommens CEDAW vom UN-Komitee festgestellt wurde.

Auch der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sind die damals erläuterten Mängel der aktuellen Verfahren zur Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit bekannt. Deshalb erarbeiteten wir zurzeit einen Entwurf des *Transgendergesetzes (TGG)*, der diese Probleme lösen soll und den wir noch in dieser Legislaturperiode in den Bundestag einbringen werden. Lassen Sie mir ein paar Eckpunkte unserer Reformbestrebungen auflisten:

  • Zweiteilung des Verfahrens (sog. "kleine" und "große" Lösung) soll beibehalten werden;
Verkürzung und Vereinfachung des Verfahrens:
statt Gutachten (§ 4 Abs. 3) soll nur im Falle der Personenstandsänderung eine Bescheinigung über - stattgefundene Beratung vorgelegt werden müssen (allerdings ist das Konzept der Bescheinigung noch nicht zu Ende erarbeitet worden),
es noch erwogen, ob man bestimmte Fristen (z.B. 3 Monaten nach Beantragung der Namensänderung und 6 Monaten für die Personenstandsänderung) einführt, nach deren Ablauf die Willenserklärung bestätigt werden sollte,
Zuständigkeit (§ 2): Standesämter im Rahmen eines Verwaltungsaktes statt Amtsgerichte;
Offenbarungsverbot (§ 5):
keine Sanktionen,
Rechtsanspruch auf Ausstellung von Originalurkunden (Unterstützung der Betroffenen bei Wahrnehmung dieses Anspruchs);
Streichung der Aufhebungsgründe § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 (Geburt oder Zeugung eines Kindes);
beibehalten wird § 7 Abs. 1 Nr. 3 (Eheschließung – nach Verzicht der Erforderlichkeit eines operativen
Eingriffs für Personenstandsänderung ist die Vorschrift nicht mehr verfassungswidrig);

Streichung der Voraussetzungen § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 (Ehe,Fortpflanzung, operativer Eingriff), (allerdings ist beim letzten Punkt zu erwägen, ob man im Gegenzug eine explizite Pflicht zur Kostenübernahme im Gesetz - TGG oder SGB V - vorschreibt)

Sollten Sie zu unseren parlamentarischen Plänen weitere Fragen oder Anregungen haben, steht Ihnen unser Referent für Antidiskriminierungs- und Gesellschaftspolitik, Herr Jerzy Szczesny, gerne zur Verfügung. Anbei schicke ich Ihnen seine Kontaktdaten:

Jerzy M. Szczesny
Referent für Antidiskriminierungs- und Gesellschaftspolitik
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
11011 Berlin
Tel. 030-227 58903
Fax. 030-227 56273

www.gruene-bundestag.de

Ich danke Ihnen noch mal für Ihr Interesse an der Arbeit unserer Bundestagsfraktion und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Irmingard Schewe-Gerigk (GRÜNE)


Kommentar von mut23: So wie es scheint, geben sich die Grünen hier Mühe, eine gesetzliche Lösung zu finden, bei der die Begutachtungsparadoxie, die bislang im TSG enthalten ist, abgeschafft wird. Gut ist zudem, dass hier einmal konkrete Ideen aufgeführt sind.

Antwort 5, Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) am 23.03.2009

Sehr geehrte Frau Schicklang,

die Bundesregierung ist sich der Probleme bei dem Verfahren zur Änderung der Vornamen und Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz bewusst. Im Bundesministerium des Innern sind deshalb die Vorarbeiten für eine Novellierung des Transsexuellengesetzes aufgenommen worden; die Ressortabstimmung ist eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Dabei werden auch die vom Komitee des CEDAW dargestellten Aspekte geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble


Kommentar von mut23: Es ist also nun damit begonnen worden, zu überlegen, wer also für was zuständig ist. Die Ressortabstimmung ist offiziell die "Vermittlung zwischen den Bundesministerien". Genannt wird dieser Prozess also "Vorarbeiten", bevor eben dann begonnen werden kann sich einmal Gedanken zum Inhalt zu machen.
 
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