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23.03.2009
Nachdem nun alle Parteien nun auf die Anfrage von Menschenrecht und Transsexualität geantwortet haben, wie denn nun die Aussagen des CEDAW-Frauenrechtskomitees (vom Februar dieses Jahres, in denen klar gefordert wurde, die Paradoxie des deutschen Transsexuellengesetzes abzuschaffen, dass eine transsexuelle Frau sich zum "psychisch kranken Mann" erklären muss um als Frau anerkannt zu werden) und des Alternativberichtes zur "Situation transsexueller Frauen in Deutschland" in die Reform des Transsexuellengesetzes einfliessen werden, hier noch einmal die Antworten in der Übersicht:

CDU (Dr. Wolfgang Schäuble)

"...die Bundesregierung ist sich der Probleme bei dem Verfahren zur Änderung der Vornamen und Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz bewusst. Im Bundesministerium des Innern sind deshalb die Vorarbeiten für eine Novellierung des Transsexuellengesetzes aufgenommen worden; die Ressortabstimmung ist eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Dabei werden auch die vom Komitee des CEDAW dargestellten Aspekte geprüft werden."

SPD (Brigitte Zypries)

"...für das Transsexuellengesetz ist mein Kollege, Bundesinnenmnister Wolfgang Schäuble, zuständig. Soweit ich weiß, plant dieser auch eine Reform des Gesetzes..."


FDP (Gisela Piltz)

"...zu Recht weisen Sie auf Probleme im Bereich der Begutachtung im Zusammenhang mit dem Transsexuellengesetz hin. Das derzeitige Verfahren und die Zugangsvoraussetzungen für Vornamensänderung und Änderung des Personenstandes werden vielfach als unzumutbar angesehen. Das geltende Recht sieht für die Betroffenen zahlreiche Hürden vor, bis sie ihre geschlechtliche Identität auch rechtlich zum Ausdruck bringen können. Wie Sie wissen, setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion bereits seit Jahren für eine umfassende Gesamtreform des Transsexuellengesetzes ein. Ziel muss es sein, dass transsexuelle Frauen und Männer ein freies und selbstbestimmtes Leben führen können.

Ebenso wie der Bericht der UN fordert auch die FDP-Bundestagsfraktion eine Reform des Gutachterwesens. Insbesondere ist zu prüfen, ob für die Änderung des Geschlechtseintrages die Anforderungen an die Begutachtung abgesenkt werden können. Darüber hinaus fordert die FDP-Bundestagsfraktion die Herabsetzung der Voraussetzungen für eine Personenstandsänderung. Aus unserer Sicht darf die Personenstandsänderung nicht zwingend von einem geschlechtsverändernden operativen Eingriff abhängig gemacht werden. In diesem Zusammenhang war es sehr hilfreich, dass das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit mehrfach deutlich eine Gesamtreform des Transsexuellengesetzes angemahnt hat und einige zentrale Vorschriften des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt hat. Die Bundesregierung wird in dieser Wahlperiode voraussichtlich keine Änderungen mehr am Transsexuellengesetz vornehmen. Die Blockade der Bundesregierung versteht die FDP-Bundestagsfraktion als Auftrag, dieses wichtige Thema weiterhin parlamentarisch voranzubringen. Wir werden die Bundesregierung nicht aus ihrer Verantwortung entlassen in der Hoffnung, möglichst bald einen verfassungsrechtlich einwandfreien und praxisgerechten Rechtsrahmen für transsexuelle Menschen zu bekommen. In diesem Zusammenhang danke ich Ihnen für Ihre Anregungen zu diesem Thema, die uns für die weitere parlamentarische Diskussion zur Reform des Transsexuellengesetzes eine wertvolle Hilfe sein werden."


Grüne (Irmingard Schewe-Gerigk)

"...haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Reformbedarfs des Transsexuellengesetzes, der bei der Überprüfung des Frauenrechtsabkommens CEDAW vom UN-Komitee festgestellt wurde.

Auch der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sind die damals erläuterten Mängel der aktuellen Verfahren zur Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit bekannt. Deshalb erarbeiteten wir zurzeit einen Entwurf des *Transgendergesetzes (TGG)*, der diese Probleme lösen soll und den wir noch in dieser Legislaturperiode in den Bundestag einbringen werden. Lassen Sie mir ein paar Eckpunkte unserer Reformbestrebungen auflisten:

* Zweiteilung des Verfahrens (sog. "kleine" und "große" Lösung) soll beibehalten werden;
* Verkürzung und Vereinfachung des Verfahrens:
* statt Gutachten (§ 4 Abs. 3) soll nur im Falle der Personenstandsänderung eine Bescheinigung über - stattgefundene Beratung vorgelegt werden müssen (allerdings ist das Konzept der Bescheinigung noch nicht zu Ende erarbeitet worden),
* es wird noch erwogen, ob man bestimmte Fristen (z.B. 3 Monaten nach Beantragung der Namensänderung und 6 Monaten für die Personenstandsänderung) einführt, nach deren Ablauf die Willenserklärung bestätigt werden sollte,
* Zuständigkeit (§ 2): Standesämter im Rahmen eines Verwaltungsaktes statt Amtsgerichte;
* Offenbarungsverbot (§ 5):
* keine Sanktionen,
* Rechtsanspruch auf Ausstellung von Originalurkunden (Unterstützung der Betroffenen bei Wahrnehmung dieses Anspruchs);
* Streichung der Aufhebungsgründe § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 (Geburt oder Zeugung eines Kindes);
* beibehalten wird § 7 Abs. 1 Nr. 3 (Eheschließung – nach Verzicht der Erforderlichkeit eines operativen Eingriffs für Personenstandsänderung ist die Vorschrift nicht mehr verfassungswidrig);
* Streichung der Voraussetzungen § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 (Ehe,Fortpflanzung, operativer Eingriff), (allerdings ist beim letzten Punkt zu erwägen, ob man im Gegenzug eine explizite Pflicht zur Kostenübernahme im Gesetz - TGG oder SGB V - vorschreibt)"


Die Linke (Dr. Barbara Höll):

"...ich bedanke mich außerordentlich für Ihre Nachfrage zum Transsexuellengesetz. Um es gleich vorweg zu sagen, ja dieses Transsexuellengesetz muss aufgehoben mindestens reformiert werden. Denn jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Hierzu gehört auch, die eigene psychische Geschlechtsidentität zu leben, auszudrücken und entsprechend anerkannt zu werden.

Das Transsexuellengesetz enthält Regelungen, die die Selbstbestimmung und Würde von transsexuellen Menschen beeinträchtigen und nicht länger aufrechterhalten werden dürfen. In einigen Punkten hat das Bundesverfassungsgericht Veränderungen angemahnt, ohne dass die Bundesregierung bisher reagiert hat. Sie wurde ebenfalls von dem von Ihnen erwähnten CEDAW-Komitee mit deutlichen Worten auf dieses Unrecht angesprochen worden.

Zudem hat das Bundesverfassungsgericht am 27 Mai die Bundesregierung aufgefordert das Transsexuellengesetz zu verändern. Hierzu hat es eine Frist bis zum 1. August 2009 gesetzt. Denn das bisherige Erfordernis der Ehelosigkeit bei einen personenstandsrechtlichen Geschlechtswechsel eines transsexuellen Menschen hielt es für mit dem Grundgesetz für unvereinbar, da das Recht auf Anerkennung der selbstbestimmten geschlechtlichen Identität (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) und dem von Art 6 Abs. 1 GG geschützten Interesse am Fortbestand der Ehe verletzt werden (Aktenzeichen: 1 BvL 10/05). Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ist § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG nicht anwendbar.

Dies war bereits die sechste Entscheidung in der das TSG für nicht verfassungskonform erklärt wurde.

Dies verdeutlicht, die unbedingt notwendige Reform dieses Gesetzes. Es scheint so, als ob die Bundesregierung diese Fristsetzung nicht als Auftrag begreifen würde. Ich persönlich strebe eine Änderung des Personenstands– und des Vornamensrecht an, das Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen zu Gute käme. Damit würde ein unzeitgemäßes Gesetz überflüssig.

Wir müssen aktiv werden. DIE LINKE wird noch in dieser Legislaturperiode einen eigenen Antrag in das Plenum des Deutschen Bundestag einbringen. Es bleibt mir ein großes Unverständnis, weshalb die Bundesregierung nicht bereit ist die Urteile des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen."

---

Ich bin mal gespannt wie nun folgende Forderungen tatsächlich bei einer Reform des Transsexuellengesetzes berücksichtigt werden:

"Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet werden, um als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss ein Ende gesetzt werden.“ ...  „die Beendigung des Gutachtervefahrens nach dem deutschen Transsexuellengesetz - und die Einführung eines Antragsverfahrens, wonach jeder entscheiden kann, zu irgend einem beliebigen Zeitpunkt, welchen Geschlechtseintrag er haben möchte.“

Diese Aussagen stammten vom UN-CEDAW-Komitee. Hier noch einmal stellvertretend für alle oben aufgeführten Parteien, die ATME-Anfrage an die CDU:

"Sehr geehrter Herr Schäuble,

im Februar hat ein UN-Komitee bei der Überprüfung des Frauenrechtsbakommens CEDAW deutliche Worte zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland gesprochen und hier eine umfassende Reform des Transsexuellengesetzes verlangt.

"Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet werden, um als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss ein Ende gesetzt werden." äusserte Prof. Silvia Pimentel, Angehörige des Frauenrechtskomitees, vor dem sich die Bundesregierung in den Räumen des Hochkommissars für Menschenrechte verantworten musste. Sie forderte "die Beendigung des Gutachtervefahrens nach dem deutschen Transsexuellengesetz - und die Einführung eines Antragsverfahrens, wonach jeder entscheiden kann, zu irgend einem beliebigen Zeitpunkt, welchen Geschlechtseintrag er haben möchte."

In Deutschland ist es bisher üblich, dass transsexuelle Frauen nicht selbstständig über ihren rechtlichen Status entscheiden dürfen. Sie sind nicht nur abhängig von einer Diagnose, die ihnen den Status "Mann mit Identitätsstörung" gibt, sondern ebenso abhängig vom guten Willen zweier Gutachter, die ihnen diese sogenannte "Geschlechtsidentitätsstörung" bescheinigen, oder eben auch nicht. Die geschlechtliche Fremdbestimmung und die geringe Garantie, die das Transsexuellengesetz für die Betroffenen geben kann, auch im Sinne der Menschenrechte behandelt zu werden, führten zwar zu klaren Fragen des UN-Komitees, brachten aber die Bundesregierung trotzdem nicht dazu hier deutliche Antworten zu finden.

Darum meine Frage: Wird bei einer Reform des Transsexuellengesetztes die Rüge des CEDAW-Komitees beachtet werden? Wie sie wissen, handelt es sich bei CEDAW um ein verpflichtendes Abkommen."


Links:

Alternativbericht zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland
Text von Frau Sophinette Becker zu der Erfindung "Geschlechtsidentitätsstörung"

Zusatz:

Am 1. März 2009 wurden u.a. folgende Personen der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung vom Verein Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. angeschrieben, inwiefern sie Interesse daran haben, die menschenrechtliche Situation transsexueller Menschen in Deutschland zu verbessern. Die Kernanliegen dieser Anfrage war der Aufruf zur Mitarbeit an einem Prozess des Umdenkens und der Wunsch nach einem konstruktiven Austausch, dessen Ziel sein kann, einmal tatsächlich auch im Medizinbetrieb einen Respekt vor der Geschlechtsidentität transsexueller Menschen zu erleben. Eine Antwort kam von keiner der Personen:

Dr. med. Ulrike Brandenburg, Institut für Sexualtherapie, Aachen
Prof. Dr. phil. Hertha Richter-Appelt, Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
PD Dr. med. Peer Briken, Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Sophinette Becker von der sexualmedizinischen Ambulanz in Frankfurt

Frage: Warum fehlt bislang eine Anwort der Vetreter der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung? Kommt sie noch? Oder besteht am Umdenken kein Interesse?


Wichtig zu beachten wäre, dass gerade die DGfS in Deutschland bislang die These vertreten hat, dass transsexuelle Frauen keine Frauen wären, sondern Männer mit "Identitätsstörung". Obwohl hier einerseits beispielsweise von Hertha-Richter Appelt öffentlich auch vertreten wird, dass weder Chromosomen noch sichtbare Organe (wie z.B. ein Penis) dazu taugen, sagen zu können, ob es sich im Einzelfall um eine Frau oder einen Mann handelt (siehe/höre: Interview NDR Info 25.08.2008 , ziemlich am Anfang), tut sie sich bei ihrer Vorstellung von Transsexualität als "Geschlechtsidentitätsstörung" nicht schwer damit, genau hier von einem "biologischen Geschlecht" zu sprechen, dem "geschlechtsidentitätsgestörte Menschen" nicht entsprächen (siehe: Deutschlandfunk, Juli 2008 , aber auch hier, wenn Frau Richter-Appelt von einem „veränderten Selbstbild“ spricht). Einerseits taugen laut Frau Richter-Appelt xx und xy nicht zur Geschlechtsbestimmung, andererseits aber schon... nämlich dann, wenn von "Geschlechtsidentitätsstörungen" (="verändertes Selbstbild") die Rede ist, einer bis heute unfalsifizierten Erfindung aus der Psychoanalyse. Dass die Paradoxien, die sich aus dieser Erfindung ergeben, nämlich eben der, dass eine transsexuelle Frau, die Frau ist, weil sie einerseits ein biologisches weibliches Organ besitzt, nämlich ihr Gehirn, andereseits eben genau deswegen eine weibliche Geschlechtsidentität aufweist, sich zum Mann erklären lassen muss, um als Frau anerkannt zu werden nun ja im Februar in Genf vom CEDAW-Frauenrechtsausschuss eben als "Paradoxien, die beendet werden müssen" angemahnt wurden, kann ein Mitgrund sein, warum die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung sich hier mit dem antworten etwas schwer tut - bräche doch ihr Weltbild zusammen, müssten sie zugeben, dass transsexuelle Frauen Frauen sind, die als Mädchen mit Penis und Hoden geboren wurden und eben keine Männer, die sich ihr "Geschlecht haben umwandeln lassen".

Wenn letztendlich eine aufgeklärte Gesellschaft bemerken würde, dass der Satz "Ich bin im falschen Körper geboren" nichts weiter ist, als eine biologische Tatsache, ach... das wär doch was. Augen auf und hingeschaut, anstatt heruminterpretiert und sich was vorgemacht. Ach was solls, vielleicht steckt die DGfS eben noch in den Vorarbeiten zum Antwortbriefeschreiben...

Anhang:

O-Töne aus NDR Info, Der Talk mit Hertha Richter-Appelt, am 25.08.08

Etwas zum nachdenken:

1) "Eine Frau die zunächst mal ihr Leben relativ unaufällig gelebt hat als Frau, aber als sie in die Pubertät kam, die ganzen Pubertätszeichen nicht aufgetreten sind, sie keine Menstruation bekommen hat, usw und dann durchuntersucht wurde und dann festgestellt wurde: das ist eine Person die chromosomal männlich männlich ist, aber vom Erscheinungsbild her eine Frau. Man muss sehr vorsichtig sein, weil man dann denkt das ist eigentlich ein Mann was sie manchmal von Medizinern gesagt bekommen. Aber so ist es nicht."

Hertha Richter-Appelt sagt also: Die Chromosomen eines Menschen eignen sich nicht, hier das Geschlecht eines Menschen abzulesen. (Info: Auch die Genitalien nicht)

2) "Also ich muss sagen als ich angefangen hab, bin auch eher auf dem Standpunkt gestanden, dass sehr viele unserer Verhaltensweisen erzogen, angelernt sind, usw. Seitdem ich diese Forschung mache muss ich sagen, bin ich da etwas kleinlaut geworden und muss sagen, dass es naiv ist, zu meinen dass nicht die biologische Anlage doch auch eine ziemliche Rolle spielt bei den verschiedensten Fähigkeiten aber eben auch bei der Geschlechtsidentität."

Die Aussage ist hier: Es gibt auch biologische Faktoren, welche für die Geschlechtsidentität verantwortlich sind. Frage: Wo sind diese Faktoren verknüpft? In welchem Organ trifft Biologie auf Psyche?

3) "Als ich nach Hamburg kam, und an das Institut für Sexualforschung kam, waren die ersten Patienten Patienten damals mit Transsexualität, also Patienten die biologisch unauffällig sind, aber das Gefühl haben im falschen Körper zu stecken und ich stand sprachlos davor und hab nicht verstanden, was mit denen los ist. Nicht dass ich das heute verstehen würde, weil das wirklich sehr schwierig ist, aber das hat mich unglaublich neugierig gemacht."


Das Paradoxon hier: Was heisst "biologisch unaffällig"? Ist das an den Chromosomen abzulesen? Oder an den Genitalien? Ein Widerspruch zu Antwort 1.

4) "Ich glaub da stösst man immer wieder an seine Grenzen, immer wieder, weil sie Fragen nachgehen, die oft nicht beantwortbar sind, und noch nicht beantwortbar sind. Wenn ich das Beispiel von der Transsexualität aufgreife: Jetzt habe ich 30 Jahre lang Patienten gesehen mit einer transsexuellen Problematik. Viele Dinge verstehe ich, aber warum ein Mensch der biologisch einen ganz eindeutigen Körper hat, das Gefühl hat, dass er  im falschen Körper steckt, wirklich verstehen tu ich das immer noch nicht."

Weil Antwort 1 richtig ist und weder Genitalien noch Chromosomen eine eindeutige Aussage über das Geburtsgeschlecht eines Menschen machen können? Weil Antwort 2 richtig ist und es biologische Faktoren gibt, die für das Geschlecht eines Menschen wichtiger sind als Chromosomen oder Genitalien (Antwort 1)? Und: Weil dieser Mensch eben tatsächlich mich abweichenden Körpermerkmalen geboren wurde? Eben z.B. ein Mädchen, das mit xy-Chromosomen, Penis und Hoden auf die Welt kommt.

Frau Appelt, solange sie annehmen, dieses Mädchen wäre ein Junge, obwohl sie selbst ja bestens wissen, dass weder xy oder xx noch die Genitalien eines Menschen hunderprozentig über das Geburtsgeschlecht eines Menschen Auskunft geben können, solange werden sie keine Antwort auf die Frage finden, warum dieses Mädchen sagt "Ich bin ein Mädchen". Es ist eins. Dies zu akzeptieren, würde helfen, zu verstehen. Eigentlich ist es ganz einfach.
 
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