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30.03.2009
Anfang März hatte der Deutsche Presserat eine Stellungnahme über die Berichterstattung bei Transsexualität veröffentlicht. Diese hat folgenden Wortlaut:

"Der Deutsche Presserat appelliert an Redaktionen, sorgfältig mit dem Thema Transsexualität umzugehen. Hintergrund sind mehrere Beschwerden zu der Berichterstattung über das "Dschungelcamp" (RTL) und die dort teilnehmende Lorielle London, eine transsexuelle Frau, die als Lorenzo in der Sendung "Deutschland sucht den Superstar" bekannt wurde. Der zuständige Beschwerdeausschuss bittet in diesem Zusammenhang die Presse, in Fällen von Transsexualität bei Vokabular und Beschreibung der Personen sorgfältig und respektvoll vorzugehen. So ist es z. B. nicht korrekt, Transsexuelle als Transvestiten darzustellen. Der persönliche, oft mit schwierigen Umständen einhergehende Hintergrund transsexueller Menschen sollte ernst genommen werden und nicht zu Wortspielen und dem Benutzen falscher Begriffe führen."

Vorangegangen waren unter anderem Beschwerden von Menschenrecht und Transsexualität und dem Verein Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V., da es mit dem Respekt gegenüber der Geschlechtsidentität transsexueller Menschen in Deutschland auch in den Medien nicht zum besten gestellt ist. Immer noch wird in Deutschland vielerorts nicht verstanden, dass Geschlecht nicht nur an den Genitalien eines Menschen abzulesen ist und ebenso xx und xy nicht in allen Fällen zur Geschlechtsbestimmung taugen (dies ist bereits wissenschaftliche Tatsache, wie auch biologische Realität). Wenn man weiss, dass beispielsweise noch heute transsexuelle Menschen von der "Fachwelt" als "identitätsgestörte Männer" bezeichnet werden und ihnen eine psychische Störung unterstellt wird, die in ihren Erklärungsmodellen ähnlich obskur daher kommt, wie das, was sich bei Homosexualität bis 1973 noch "sexuelle Orientierungsstörung" nannte, kann verstehen, dass eine Berichterstattung, die transsexuelle Menschen in ihrer Geschlechtsidentität, ja in ihrem eigentlichen Geburtsgeschlecht anerkennt, anders aussehen muss, als das, was von deutschen Medien noch im Jahr 2009 veröffentlich wird. Eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob eine transsexuelle Frau nicht tatsächlich als Mädchen geboren wurde - nämlich als Mädchen, das mit Penis und Hoden auf die Welt kam - fand bis heute nicht im öffentlichen Medienraum statt, obwohl eigentlich bereits wissenschaftlich genügend an Beweisen vorliegt, die es wert wären, darüber nachzudenken, ob die These von der "Geschlechtsumwandlung" nicht ebenso ein Märchen ist, wie die Vermutung es handele sich bei einer transsexuellen Frau um einen "geschlechtsidentitätsgestörten Mann". Die Folgen der geschlechtlichen Fehlzuordnung sind in der Tat in vielen Fällen zu gravierend (wie z.B. mangelnde soziale Akzeptanz, Verlust des "Freundeskreises", Ausgestossenwerden durch die "Familie", mangelnde Berufschancen bei schlechtem "Passing", ...), als dass hier Medien nicht eine besondere Verantwortung hätten, einmal die Misstände in Deutschland zu berücksichtigen. In einem Land, in dem Menschen auf Grund einer geschlechtlichen Abweichung immer noch als "verrückt" diagnostiziert werden, lohnt es sich näher hinzuschauen. Wir mögen zwar in einer bunten Welt leben, aber es gibt immer noch Menschen, die so behandelt werden, wie in den 1950ern des letzten Jahrhunderts - es mag zwar nicht so aussehen, doch bloss weil man die Misstände nicht sehen mag, sind sie deswegen ja nicht gleich nicht vorhanden, liebe Medienvertreter.

Wie dem auch sei, hier einmal die ausführlichen Antworten:

STERN-Online - Beschwerde begründet, ohne Maßnahme, Ziffer 12
Datum des Beschlusses:    05.03.2009


A. Zusammenfassung des Sachverhalts

STERN-Online berichtet am 21.01.2009 unter der Überschrift „Und am Ende siegt immer das Tuntige" über das Dschungelcamp. Unter einem Foto von Lorielle London steht: „Lorielle London [...] könnte vom Tuntentrend profitieren." Im Text heißt es zudem über sie: „Der Sieger steht ohnehin schon fest - denn Deutschland hat ein Herz für Tuntiges." Weitere Zitate aus dem Text: „Sie kreischen, heulen, jaulen, stöhnen, jubeln und laufen selbst bei den profansten Dingen vor Emotionen über wie normale Menschen nicht bei der Geburt des ersten Kindes oder dem Gewinn der ersten Goldmedaille: Tunten, oder wie Wikipedia sie definiert Schwule, die durch ein besonders affektiertes Verhalten auffallen'." Lorielle wird in dem Beitrag zudem als „halbe Frau" bezeichnet. Des Weiteren wird gesagt, Deutschland liebe „seine Tunten. Wenigstens an ihnen kann er liberale Gesinnung und Toleranz praktizieren. Das Herz des Bundesbürgers schlägt höher, wenn Männer Handtaschen schwingen, Stöckelschuhe tragen oder schrill durch die Gegend gackern."

Die Beschwerdeführerin moniert, dass in dem Beitrag eine transsexuelle Frau als „Tunte" bezeichnet wird. Dieser Begriff beziehe sich jedoch auf verkleidete schwule Männer. Transsexuelle Frauen seien keine tuntigen Männer. Die Beschwerdeführerin sieht hierin eine Diskriminierung transsexueller Frauen. Der Respekt vor der geschlechtlichen Identität transsexueller Frauen scheine in den deutschen Medien ein großes Problem zu sein. So werden hier transsexuelle Frauen als „schwule Männer" bezeichnet, was nicht den Tatsachen entspreche.

Mit Schreiben vom 16.02.2009 antwortet die Rechtsabteilung von Grüner + Jahr, dass sie  keine Diskriminierung oder einen Verstoß gegen die Menschenwürde in dem Beitrag erkennen könne. In dem Artikel würden transsexuelle Frauen nicht diskriminiert, ihre Menschenwürde werde nicht missachtet. Insbesondere werde Lorielle London nicht als „schwuler Mann" bezeichnet, vielmehr werde die allgemeine Sympathie für ein schlagwortartig als „das Tuntige" bezeichnete Auftreten beschrieben, die vom Autor bei einem gewissen Teil des deutschen Fernsehpublikums beobachtet werde. Das Dschungelcamp wie auch die ironische Berichterstattung darüber könnten im Einzelfall die Grenze des guten Geschmacks überschreiten, gegen den Pressekodex verstießen sie jedoch nicht. Die Quintessenz des Artikels „Der Sieger steht ohnehin schon fest, denn Deutschland hat ein Herz für Tuntiges" werde zudem belegt mit weiteren Beispielen wie dem Sieger des Dschungelcamps 2008, Ross Anthony, dem Erfolg des Films „Der Schuh des Manitu" oder auch dem Zulauf zum Christopher-Street-Day etc. Die Assoziation mit den Begriffen „Tunte" oder „das Tuntige" und deren Verständnis hänge in hohem Maße vom persönlichen Geschmack und der Einstellung des jeweiligen Lesers ab. Fest stehe jedoch, dass der Begriff „Tunte" nicht rein negativ bewertet werde. So werde durch die Überschrift auf diejenige klischeehafte Vorstellung angespielt, die sich bei „Wikipedia" finde, wo „das Tuntige" beschrieben wird als „häufig verbunden mit einem affektierten Verhalten und einer gewissen Neigung zu femininer oder schriller Kleidung". In diesem Sinne werde der Begriff auch in dem Artikel verwendet. Es handele sich somit um ein Schlagwort für ein bestimmtes Verhalten und Auftreten insbesondere in der Öffentlichkeit. Der Hinweis auf die Transsexualität der Kandidatin Lorielle London habe Eingang in die Berichterstattung gefunden, da sie selbst damit in die Öffentlichkeit gegangen sei und auch verschiedene Operationen von einem Fernsehsender dokumentieren ließ. Lorielle London werde in dem Artikel nicht, wie von der Beschwerdeführerin behauptet, als „Tunte" bezeichnet. Die Verknüpfung des „Tuntigen" mit der Person von Lorielle London sei in einem Satz des ersten Absatzes ein wenig unglücklich formuliert. Aus der Überschrift und den übrigen bereits zitierten Passagen des Artikels ergebe sich jedoch eindeutig, welche These der Artikel aufstelle: Lorielle London, die als transsexuelle Frau mit einem recht affektierten Verhalten und betont femininer Kleidung in diese Fernsehshow auftrete, habe besonders gute Chancen, als Siegerin des Dschungelcamps hervorzugehen, da das deutsche Publikum tuntiges Verhalten liebe. Da auch Lorielle London ein Verhalten an den Tag lege, das diese klischeehafte Vorstellung beim Zuschauerwecke, könne ihr die Sympathie des Publikums für „das Tuntige" zugute kommen.

Zudem werde Lorielle London in dem Artikel auch nicht als Mann bezeichnet. Es werde nicht ignoriert, dass sie eine transsexuelle Frau sei. Der Artikel spreche von ihr als Frau und verwende das Personalpronomen „sie". Der Beschwerdegegner weist zudem darauf hin, dass unter stern.de auch ein Interview mit ihr u. a. zum Thema Transsexualität veröffentlicht worden sei. Anders als die meisten anderen Medien habe sich die Redaktion hier dem Thema der Transsexualität angenommen, so dass es geradezu absurd erscheine, dieser Redaktion Diskriminierung oder Transphobie vorzuwerfen.

B. Erwägungen des Beschwerdeausschusses

I. Der Beschwerdeausschuss diskutierte ausführlich den Umgang mit dem Vokabular in Bezug auf die Berichterstattung zu Lorielle London. In der Diskussion wurde deutlich, dass es die verschiedenen Arten von Sexualität für die Medien und die Öffentlichkeit schwierig machen, die richtigen Begriffe zu verwenden, die in den einzelnen Partikulargesellschaften als richtig angesehen werden.

II. Der Begriff „Tunte" wird in der Tat in der Regel nicht für transsexuelle Menschen angewandt. Hier zeigt sich - wie auch in der Berichterstattung in vielen anderen Medien - dass es keine richtige Bemühung gibt, sprachlich mit dem Phänomen richtig umzugehen. Dies erkennt auch die Redaktion an, wenn sie in ihrer Stellungnahme schreibt, dass die „Verknüpfung des „Tuntigen" mit der Person von Lorielle London [...] in einem Satz des ersten Absatzes ein wenig unglücklich formuliert" habe.

III. Der Beschwerdeausschuss schließt sich im Übrigen der Stellungnahme der Zeitschrift an, dass es in dem Beitrag um das durchaus starke Interesse vieler Zuschauer an dem, was boulevardesk als „tuntiges Verhalten" bezeichnet werden kann, geht. Lorielle London hat eine sehr spezielle Art und Weise, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen, zu sprechen und hat in Gestus und Habitus eine Verhaltensweise, die man als „affektiert" bezeichnen kann. In dem Beitrag machen sich die Autoren auch eher über die (spießigen) Zuschauer lustig, wenn sie schreiben: „Das Herz des Bundesbürgers schlägt höher, wenn Männer Handtaschen schwingen, Stöckelschuhe tragen oder schrill durch die Gegend gackern".

IV. Die Diskussion im Beschwerdeausschuss macht insgesamt deutlich, dass es wichtig für die Debatte um Transsexualität ist, dass Redaktionen sorgfältig mit Sprache umgehen. Dabei ist es auch wichtig, dass die Begriffe „Transsexuelle" und „Transvestit" nicht durcheinandergeworfen werden. In diesem Zusammenhang hat der Beschwerdeausschuss am 06.03.2009 auch eine Presseinformation veröffentlicht, die wir im Anhang beilegen (Anlage).

C. Ergebnis

Der Beschwerdeausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschwerde im Sinne der Beschwerdeordnung begründet ist. Er verzichtet aber darauf, eine Maßnahme nach § 12 Beschwerdeordnung auszusprechen. Die Entscheidung über die Begründetheit der Beschwerde ergeht mit 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimme und 1 Enthaltung, die Entscheidung über die Wahl der Maßnahme ergeht mit 5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen.

(Peter Enno Tiarks)
Vorsitzender des Beschwerdeausschusses

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BILD-Online - Beschwerde begründet, ohne Maßnahme, Ziffer 12
Datum des Beschlusses:    05.03.2009


A.  Zusammenfassung des Sachverhalts

Die Beschwerde richtet sich gegen verschiedene Beiträge in BILD-Online vom 06., 09., 10. und 13.01.2009. Im ersten Beitrag unter der Überschrift "Ach Gottchen, Lorenzo! Ist dir schon schlecht?" geht es um die Dschungelcamp-Kandidatin Lorielle London, die hier als "Super-Transe" bezeichnet wird und stets mit ihrem ehemaligen männlichen Vornamen "Lorenzo" benannt wird. Im zweiten Beitrag unter der Überschrift "Wer macht mich im Dschungelcamp zur Frau?" heißt es über Lorielle London: "Pralle Brüste, lange Beine, sexy Mähne - doch zwischen den Beinen noch ein ganzer Kerl. Das ist Super-Transe Lorielle London (25): ein Wesen irgendwo zwischen Mann und Frau. Versext ES jetzt das RTL-,Dschungelcamp'?" In dem dritten Beitrag unter der Überschrift "Lorielle London von Security betatscht" wird Lorielle erneut als "Super-Transe" bezeichnet sowie ihr männlicher Name genannt. Auch im vierten Beitrag über den Lebensweg von Lorielle London unter der Überschrift "So wurde ich als Kind misshandelt" wird erneut von Lorielle London als "Super-Transe Lorenzo" berichtet.

Die Beschwerdeführerin sieht in den Beiträgen Verstöße gegen die Ziffern 1, 2, 3 und 12 des Pressekodex. Eine transsexuelle Frau sei kein Mann. Daher sollte Lorielle London auch als Frau angesprochen werden. Zuschauer könnten denken, Transsexuelle seien diese "verrückten Männer", doch gerade transsexuelle Frauen bedürften eines besonderen Schutzes, egal wie schrill und schräg sie manchmal aussehen. Die Benutzung des falschen Personalpronomens sei diskriminierend und führe zu Transphobie.

Mit Schreiben vom 18.02.2009 antwortet die Rechtsabteilung des Axel Springer Verlages, dass sie keinen Verstoß gegen die Ziffer 1 des Pressekodex erkennen könne. Insbesondere die Fotoveröffentlichung sei mit ausdrücklicher Einwilligung der Protagonisten im Rahmen eines Pressetermins erfolgt. Die beiden Protagonistinnen jedenfalls sähen ihre Menschenwürde in der Darstellung nicht verletzt. Soweit in der Berichterstattung Lorenzo bzw. Lorielle London als "Supertranse" bzw. "Transsexuelle" bezeichnet würde, sei darauf hinzuweisen, dass Lorielle London selbst mehrfach diesen Begriff in Interviews benutzt habe. Die operative Verwandlung wurde von Lorielle London als Medienspektakel inszeniert, weil die damit einhergehende Prominenz die berufliche und finanzielle Grundlage darstelle. Auch während des Dschungelcamps sprach Lorielle London mit anderen Kandidaten über ihre Transsexualität. Wenn die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts meine, zu der Würde des Menschen gehöre, dass der Mensch über sich selbst verfüge und sein Schicksal eigenverantwortlich gestalten könne, habe von diesem Grundrecht auch Lorielle London Gebrauch gemacht. Die hier angegriffene Berichterstattung bilde nur ab, was die Protagonisten aus eigenem Antrieb im Rahmen dieses Fernsehformats öffentlich machen wollten.

B. Erwägungen des Beschwerdeausschusses

I. Da Lorielle London unter dem Namen Lorenzo bei "Deutschland sucht den Superstar" als Kandidat mitgemacht und dort eine gewisse Popularität errungen hatte, sieht der Beschwerdeausschuss den Hinweis auf diesen Namen und den Hintergrund nicht als Diskriminierung an. Den Lesern darf erläutert werden, um wen es sich bei der Person Lorielle London handelt. Dass dabei die Medien unter Umständen nicht immer das richtige Personalpronomen verwendet haben, liegt hier an dem eben genannten Aspekt, dass Lorielle London auch schon als Lorenzo in der Öffentlichkeit stand und unter diesem Namen bekannter war.

II. Der Beschwerdeausschuss diskutierte daraufhin ausführlich den Umgang mit dem Vokabular in Bezug auf die Berichterstattung zu Lorielle London. In der Diskussion wurde deutlich, dass es die verschiedenen Arten von Sexualität für die Medien und die Öffentlichkeit schwierig machen, die richtigen Begriffe zu verwenden, die in den einzelnen Partikulargesellschaften als richtig angesehen werden. Der Begriff "Transe" wird z. B. sowohl für Transvestiten als auch für Transsexuelle benutzt. Er hat für einige der angesprochenen eine negative Konnotation, die jedoch wiederum nicht von allen geteilt wird. Nach Auffassung des Ausschusses ist der saubere Umgang mit Begriffen selbstverständlich wichtig. Die vorherrschende Meinung war jedoch auch, dass es für die Medien schwierig ist, die richtigen Begriffe für die unterschiedlichen Arten von Sexualität zu benutzen.

III. Des weiteren diskutierte der Ausschuss insbesondere den Satz "Versext ES jetzt das RTL- Dschungelcamp?". Hier herrschte die Meinung vor, dass sich das Wort "ES" auf das "Wesen irgendwo zwischen Mann und Frau" bezieht, ein Halbsatz, der direkt davorstand.

IV. Die Diskussion im Beschwerdeausschuss macht insgesamt deutlich, dass es wichtig für die Debatte um Transsexualität ist, dass Redaktionen sorgfältig mit Sprache umgehen. Dabei ist es auch wichtig, dass die Begriffe "Transsexuelle" und "Transvestit" nicht durcheinandergeworfen werden. In diesem Zusammenhang hat der Beschwerdeausschuss am 06.03.2009 auch eine Presseinformation veröffentlicht, die wir im Anhang beilegen (Anlage).
 
C. Ergebnis

Der Beschwerdeausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschwerde im Sinne der Beschwerdeordnung begründet ist. Er verzichtet aber aus den oben genannten Gründen darauf, eine Maßnahme nach § 12 Beschwerdeordnung auszusprechen. Die Entscheidung über die Begründetheit der Beschwerde ergeht mit 6 Ja-Stimmen und einer Enthaltung. Dass keine Maßnahme ausgesprochen wurde, wurde mit 5 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung entschieden.

(Peter Enno Tiarks)
Vorsitzender des Beschwerdeausschusses

 
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