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18.06.2010
Die Grünen bringen nun erneut ihren Gesetzentwurf zur Änderung/Abschaffung des Transsexuellengesetzes in den Bundestag ein. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen geht in diesem Entwurf auf die Forderungen vieler menschenrechtlich aktiver Gruppierungen ein und sieht vor, dass ein transsexueller Mensch - wie auch in anderen Ländern bereits in der Diskussion oder bereits umgesetzt - ohne Zwangspsychiatrische Gutachten oder Zwangskastration ihre Papiere ändern lassen können.

Hier eine Meldung von Volker Beck (Juni 2010):

"Selbstbestimmung für Transsexuelle - Grüne legen neuen Gesetzentwurf für ein zeitgemäßes Transsexuellenrecht vor
Unser Gesetzentwurf rückt die Selbstbestimmung und die Menschenwürde von Transsexuellen und Transgendern in den Mittelpunkt. In Zukunft sollen die Betroffenen selbst über ihre Geschlechtszugehörigkeit entscheiden. Zwangskastration, sogenannte geschlechtsanpassende Operationen gegen den Willen der Betroffenen und Gängelei durch Behörden und Gutachter gehören endgültig abgeschafft. Derartige Praktiken sind eines modernen Rechtstaats nicht würdig. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt immer wieder Teile des Transsexuellenrechts für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die schwarz-gelbe Koalition bleibt aber auch in diesem Themengebiet bis heute völlig tatenlos.

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Neufassung ist auch die Reform des Offenbarungsverbotes – also des Verbotes, die neue geschlechtliche Identität zu ignorieren oder auf die alte Identität abzustellen. Das bisherige Offenbarungsverbot hat sich als zahnlos erwiesen: Immer wieder haben Behörden und Unternehmen sich geweigert, Unterlagen oder Zeugnisse neu zu erstellen. Für die Betroffenen folgt deswegen nach dem Kampf um die neue Identität häufig ein Krieg um die Anerkennung der neuen Realität durch die Umwelt. Unser Gesetzentwurf sieht nun bei einer vorsätzlichen und beharrlichen Verweigerungshaltung eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit vor. Außerdem soll es möglich sein, eine bestehende Eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe zu überführen und umgekehrt."


Die Grünen fordern damit das TSG so zu ändern, dass endlich eine rechtliche Grundlage besteht, transsexuelle Menschen als existent anzuerkennen und bietet damit gleichzeitig einen Vorstoss, um endlich eine rechtliche Sicherheit menschenrechtskonformer medizinischer Behandlung transsexueller Menschen zu erreichen.

Hier der Gesetzentwurf: 17. Wahlperiode - Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit (ÄVFGG)

 
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