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Sexologen-Zitate

Kaum vorstellbar und, wäre die Situation für die betroffenen Menschen nicht so bedeutend, fast ein Thema für einen Witzfilm. Sei über 100 Jahren tritt die Auffassung darüber, was denn nun Transsexualität ist, auf der Stelle - es wird von Aussen betrachtet, was denn nun im Innenleben eines Menschen vorgeht, und - weil anderes nun nicht ins Konzept der Geschlechterordnung Ewig-Gestriger passen will, wird bislang von Sexologen, die sich gerne mal als Experten auf dem Gebiet der Transsexualität wähnen,  immer noch verzweifelt versucht daran festzuhalten, daß ein Mensch, der ein weibliches Gehirn besitzt, welches letztendlich zu einer weiblichen Psyche führt, als Mann betrachten werden soll (oder zumindest, wie bei den Menschen, welche das Geschlecht am liebsten abschaffen würden, unbewusst davon ausgegangen wird). Da allerdings diese Logik bei konsequentem Durchdenken der Thematik ein Loch hat, ist es nun an der Zeit dies zu ändern um endlich zu etwas zu kommen, was ich nun einmal als "Transsexuelles Selbstbewusstsein" nennen will.

Auffällig ist, daß - ohwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 1978 das psychische Geschlecht als soziale Zuordnungsgrösse als wichtiger bezeichnet hat, als den Körper - trotzdem einige immer noch meinen, den Satz "Ich bin im falschen Körper geboren" als unwahr und Ausdruck einer psychischen Besonderheit ansehen zu können. Dies lässt sich aber nur bewerkstelligen, wenn das, was in der Psychologie als das "Selbst" bezeichnet wird, die Seele des Menschen, ja sein Kern ignoriert wird. Einen Transsexuellen Menschen ernstnehmen in seiner Person, heisst anzuerkennen, daß das Selbst des Menschen ein Geschlecht hat (was - und das macht die Sache so absurd - eine der Grundvoraussetzungen der Psychologie ist und schon längst anerkannt ist). Und wenn "Selbstbewusstsein" das "Wissen über sich Selbst" ist, dann ist es ein Menschenrechtsverbrechen, wenn aus diesem Selbst eine Identitätsstörung (F64.0) gemacht werden soll. Eine Diagnosestellung, die transsexuelle Menschen bisher noch dazu zwingt, ihre "Seele zu verkaufen", indem sie darauf einwilligen müssen - als Bedingung für somatische Maßnahmen -  aus ihrem Selbst eine Lüge machen zu lassen.

Nur wer sich selbst kennt, kann die Umwelt wahrnehmen. Das heisst: Selbstbewusstsein ist die Voraussetzung dafür, zu erkennen was beispielsweise hinter den sogenannten Standards Of Care verbirgt, die in der deutschen Version von der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung herausgegeben wurde. Da aber ja das Verleugnen des Selbst quasi die erste Bedingung darstellt, um überhaupt körperlich-medizinische Maßnahmen bewilligt zu bekommen, ist es kein Wunder, daß das, was sich Transsexuelle mühsam erarbeitet haben, nämlich das Finden ihres Selbst , das Outing, nun oftmals wieder einem erneuten Selbstverleugnen weicht -dem Akzeptieren der Behandlungsbedingung nach F64.0 und Transsexuellengesetz. So ist es nun kaum verwunderlich, daß der Protest nicht groß ist, ja, daß von einigen Transsexuellen sogar versucht wird, den per Gesetz und Medizin auferlegten Selbstverachtungszwang als positiv umzudeuten und diejenigen als Freunde zu betrachten, die eigentlich ihre Feinde sind - Psychologen, die transsexuelle Frauen als "Männer" oder im Besten Falle als "Neutren" betrachten, obwohl klar ist, daß es sich tatsächlich um Frauen (oder umgekehrt, im Falle der transsexuellen Männer) handelt - auch vor jeglicher somatischer Behandlung. Dies ist ja der Grund, warum transsexuelle Menschen Hilfe aufsuchen (in der Hoffnung medizinische Leistungen zu erhalten).

Um zu verdeutlichen, daß es tatsächlich das Mißverstehen-Wollen einiger Experten über das simple Phänomen der Transsexualität ist, nämlich dem einfachen Anerkennen, daß es Frauen gibt, die mit einem Penis geboren wurden und Männer mit Gebärmutter, und den Unterschied hervorzuheben zwischen Beachtung des Wahrheitsgehaltes des Satzes "Ich bin im falschen Körper" (bezogen auf die vermeintlichen "Geschlechtsorgane") und der Interpretation dieser Aussage als Identitätsstörung, folgen nun einige Zitate. Wer genau liest, wird verstehen, warum ich zu Beginn dieses Artikels den Vergleich mit einem schlechten humorstischen Film verglichen haben. "Der Film" als Sinnbild für die eigentliche Verkennung der Realität ( und ein Synonym für den Zynismus der sich hinter dem Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung" (und den Auswirkungen der mit ihm verbundenen Logik) verbirgt.

Als Einleitung der Zitatensammlung aus dem Bereich der Sexologie möchte ich ein anderes setzen, welches mir als Aufmacher gut geeignet scheint.

"Psychoanalytische Therapien stützen sich in vielerlei Hinsicht auf eine Suche nach etwas, das wahrscheinlich gar nicht existiert (verdrängte Kindheitserinnerungen), eine Annahme, die wahrscheinlich falsch ist (dass Kindheitserfahrungen die Probleme des Patienten verursacht haben) und eine therapeutische Theorie, die so gut wie keine Chancen hat, richtig zu sein (dass das Aufrufen verdrängter Erinnerungen ins Bewusstsein für die Heilung erforderlich ist). Und dies sind nur die Grundlagen jenes aufwendigen Gedankengebäudes, das vorgibt, tiefe Geheimnisse des Bewusstseins und Verhaltens zu erklären. Wenn aber die Grundlagen schon falsch sind, wohin soll dann die Therapie führen?"


von Robert Todd Carroll 6. März 2000


Hier die Zitatsammlung der Sexologen, beginnend mit dem 19. Jahrhundert:


"Eine letzte Stufe im Krankheitsprozess stellt der Wahn der Geschlechtsverwandlung dar"

Psychiater Richard von Krafft-Ebing, 1886 in "Psychopathia sexualis"


"Die stärksten Formen des totalen Transvestitismus (Anm. früher das Wort für Transsexualität) finden wir bei denen, die nicht nur ihr künstliches, sondern auch ihr natürliches Kleid, ihre Körperoberfläche andersgeschlechtlich umgestalten möchten. (...) Den höchsten Grad dieser körpertransvestitischen Zwangszustände beobachten wir bei denen, die eine mehr oder weniger vollständige Umwandlung ihrer Genitalien anstreben, vorallem also ihre Geschlechtsteile nach ihrer Seele formen wollen. Voran steht bei transvestitischen Frauen die Beseitigung der Menstruation durch Entfernung der Eierstöcke, bei transvestitischen Männern die Kastration. Diese Fälle sind viel häufiger, als man früher auch nur im entferntesten ahnte."

Magnus Hirschfeld, 1923

a) Wieviel hat sich seit Ende des 19. Jahrhunderts in der Sichtweise über Transsexualität geändert?
b) hat sich etwas geändert (wenn doch immer noch der Körper als geschlechtsbestimmend angesehen wird)?

Kommentar:

Ist es nicht beschämend für die "Sexperten", wenn über 100 Jahre später immer noch der Fehler gemacht wird, Transsexuellen ihr Wissen über ihr geschlechtliches Selbst abzusprechen und daraus eine Identitätsstörung zu basteln, die es eigentlich nicht gibt ("Geschlechtsidentitätsstörung")?


"Ihre seelische Verfaßtheit ist kein 'Irrtum' der Natur, sondern ein 'Kunstwerk' des Menschen."

Volkmar Sigusch in "Geschlechtswechsel", 1995

Warum soll Transsexualität ein "Kunstwerk" des Menschen sein? Ist es, da von Sigusch mit dem Atrribut "künstlich" belegt, wider-natürlich wenn eine Frau mit Penis geboren wird oder ein Mann mit Vagina?


"So wichtig wie das transsexuelle Thema für das Individuum ist, so sind wir dagegen jemanden zu einem "Es" zu reduzieren. Nach kompletter chirurgischer Behandlung, sprechen wir nur noch von "Frauen" und "Männern" und orientieren uns dabei daran, welcher Geschlechtsrolle sich die Testperson selbst zuordnet."

Friedemann Pfäfflin, Astrid Junge: "Geschlechtsumwandlung. Abhandlungen zur Transsexualität."

a) warum wird einem transsexuellen Menschen erst nach einer medizinisch-körperlichen Prozedur zugebilligt "Frau" oder "Mann" zu sein?
b) Wird der Körper als geschlechtsbestimmender angesehen, als die Psyche (obwohl die Sexologen eigentlich das Gegenteil wollten)?
c) Warum gibt es dann überhaupt Transsexuelle, wenn dies stimmen sollte?
d) Ist das nicht ein Widerspruch?


"Viele haben gar keinen Zugang zu ihrem eigenen Leiden, zu ihrer oft sehr ausgeprägten Depressivität und/oder Aggressivität, weil diese ganz in der Abwehr der transsexuellen Phantasie gebunden sind und alle Konflikte nur dem "falschen Körper" attribuiert werden"

Friedemann Pfäfflin, 1997

a) warum bezeichnet Pfäfflin Transsexualität als "Phantasie"?
b) Streitet Pfäfflin ab, daß es tatsächlich Menschen gibt, die im "falschen Körper" geboren wurden?
c) Wird der Körper als geschlechtsbestimmender angesehen, als das "psychsiche Geschlecht"?
d) Welche geschlechtliche "Beschaffenheit" hat die Psyche, wenn sie aus einem Gehirn stammt, welches "weiblicher" ist als "männlich" (bzw. umgekehrt)?


"Es besteht heute Konsens darüber, dass ein persistierendes transsexuelles Verlangen das Resultat sequenzieller, in verschiedenen Abschnitten der psychosexuellen Entwicklung gelegener, eventuell kumulativ wirksam werdender Einflussfaktoren ist."

"Praktisch bedeutet das, dass auch aus der weitgehend sicheren Diagnose Transsexualität nicht ohne weiteres somatische Maßnahmen sowie deren Umfang und Zeitpunkt abzuleiten sind."

"Vor dem Hintergrund des bisher Gesagten sind die operativen Eingriffe an den äußeren Geschlechtsmerkmalen als Vorraussetzung für die Personenstandsänderung problematisch geworden bzw. aus wissenschaftlicher Sicht nicht mehr haltbar."


Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung, Zeitschrift für Sexualforschung, Sept. 2001

a) Warum wird immer noch vesucht Transsexualität über äussere Faktoren zu erklären?
b) Warum ignoriert die DGfS die Tatsache, daß es längst bewiesen ist, daß sich ein menschliches Gehirn bereits im Embryonalstadium geschlechtlich entwickelt (und mitunter auch anders als die Genitalien bzw. scheinbarem Chromosomensatz)?
c) Warum bestimmt die DGfS darüber, was Konsens zu sein hat, obwohl es durchaus Humangenetiker, Psychologen, Frauenärzte und Neurowissenschaftler gibt, die nicht die Ansichten der DGfS teilen?
d) Will die DGfS geschlechtsangleichende Operationen verhindern, weil sie davon ausgeht, daß es sich bei Transsexualität um ein psychisches Phänomen handelt ("Geschlechtsidentitätsstörung")?

Kommentar:

Transsexuelle Menschen sind einer der Gruppierungen, denen per bisheriger medizinischer Sichtweise das "Selbstbewusstsein" zur "Identitätsstörung" gemacht werden soll. Obwohl Menschenrecht etwas ist, was schon per Grundgesetz an keine Bedingung geknüpft werden kann, wird als Bedingung für medizinische Massnahmen, von Transsexuellen verlangt, sich Selbst zu verleugnen. Es ist Zeit diese Ungleichbehandlung vor dem Gesetz zu ändern.


"Zwar kann man die Klage, "im falschen Körper geboren" zu sein, als Stereotyp abtun, doch bringt diese volkstümliche Ausdrucksweise das Körperkriterium einer tiefgreifenden Geschlechtsidentitätsstörung ganz gut zum Ausdruck."

"Diese Patienten erleben das Bemühen des Spezialisten, verstehen zu wollen, warum sie transsexuell geworden sind, als Bedrohung."

"Mir ist es offen gesagt, bisher nicht gelungen, zu einem wirklich allgemeingültigen psychodynamischen Verständnis der Transsexualität zu kommen, obwohl ich mich bei jedem einzelnen Patienten intensiv darum bemühe, sein So-Geworden-Seins und seine individuelle Geschichte zu verstehen."

"Die Chancen, daß die Patienten eigenverantwortlich Wege (Optionen) finden, ohne Operation auszukommen vergrößern sich."


Wilhelm F. Preuss, Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie, Zentrum für Psychosoziale Medizin, Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf

a) Warum spricht F. Preuss davon, daß Transsexuelle erst transsexuell "geworden" sind bzw. von einem "So-Geworden-Sein"?
b) Nimmt F. Preuss wahr, daß es sich bei der "volkstümlichen Ausdrucksweise" möglicherweise um den Kern der Sache handelt, nämlich einer körperlichen Abweichung vom gehirnbestimmten Geburtsgeschlecht?
c) Ist das Ziel der Psychologie Operationen zu verhindern, wenn ja, warum (das kann nur bedeuten, daß der Satz mit dem "falschen Körper" nicht als das betrachtet wird, was er bedeutet)?
d) Wie können "Experten" Experten sein, wenn sie kein allgemeingültiges Verständnis über Transsexualität besitzen (und damit z.B. allgemeingültige Definitionskriterien entwickeln, wie sie sich im ICD-Katalog wiederfinden?)

Kommentar:

Begeht die Psychologie den selben Fehler wie noch in den 60er-Jahren des letzten Jahrhunderts, als man glaubte man könne homosexuell "werden"?


"Der Transsexualismus ist ein solches Neogeschlecht. Es war früher nicht vorstellbar, daß Menschen operativ ihr Geschlecht ändern."

Volkmar Sigusch, Die Welt-Interview Anfang 2006

a) Definiert Sigusch den Geschelcht über den Körper?
b) Hat der Operateur die Macht Geschlecht "zu machen", wenn denn eigentlich das Gehirn, der Sitz des Bewusstseins, auch ein Geburtsgeschlecht haben kann?

 

Audiobeiträge:

Achim Wüsthof (Endokrinologikum Hamburg), SternTV 2006

Anders empfinden als was? Als die Genitalien? Als die Geburtsurkunde? Und... : Warum "empfinden" und nicht sein?

Udo Rauchfleisch, Ausschnitt aus Quer/DRS März 2007

Bub? Ist nicht längst bewiesen, daß nicht der Körper geschlechtsbestimmend ist, sondern das Gehirn?

 



Anschliessend noch Auschnitte aus einer Klage, die ich im Dezember 2006 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eigereicht habe:

Verfassungsbeschwerde TSG / Personenstandsgesetz

Unvereinbarkeit des Personenstandsgesetzes und Transsexuellengesetzes mit dem Grundgesetz.

Zum Form und Inhalt der Verfassungsbeschwerde:

Der Hoheitsakt - hier Transsexuellengesetz bzw. Personenstandsgesetz

Hier bin ich in meinem letzten Schreiben bereits ausführlich darauf eingegangen, möchte aber nun erneut verdeutlichen, worin die Behandlung nach Transsexuellengesetz von 1980 (als Erweiterung des Personenstandsgesetzes), gegen die Menschenwürde verstösst und inwieweit durch die Anwendung dieser Gesetze nun ein rechtsfreier Raum geschaffen wird, der transsexuelle Menschen Menschenrechte verwehrt, und zwar hinsichtlich...

a) der Würde des Menschen
b) der Gleichbehandlung vor dem Gesetz

Dies soll auf den folgenden Seiten passieren und wird die Sachlage verdeutlichen.

...

Der Anerkennung von Menschen, deren psychisches Geschlecht von ihrem anatomischen Geschlecht abweicht wollte der Gesetzgeber mit dem Transsexuellengesetz, welches 1980 eingeführt wurde, Rechnung tragen. Hierbei beriefen sich die Beteiligten auf Untersuchungen mehrere Instutute, u.a. die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung in Hamburg-Eppendorf. Dieses Insitut entwickelte die deutschen "Standards of Care" und erarbeitete die Diagnosemöglichkeiten für Transsexuelle, wie sie denn und im ICD-Katalog unter F64.0 und dem Namen "Geschlechtsidentitätsstörung" zu finden sind. F steht dabei für Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen.

Durch die Verbindung von Medizin und Recht sollte nun eine Sicherheit für Transsexuelle geschaffen werden, was teilweise auch gelang, doch tat sich nun (bis heute) an anderer Stelle ein Raum auf, den ich als rechtsfrei und paradox bezeichnen möchte, was zu Menschenrechtsverletzungen per Gesetz führt.

Und das geht so. Betrachten wir in Auszügen den Beschluss des 1. Senates des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 -

"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen Funktionen seien."

"Der Beschwerdeführer, der nach den vorliegenden ärztlichen Gutachten psychisch eine Frau ist und dessen Äußeres durch Hormonbehandlungen und Operationen auch physisch im Rahmen des medizinisch Erreichbaren dem gefühlten Geschlecht angepaßt wurde, wird im Rechtsleben gegen seinen Willen als Mann behandelt."

"Die "Grunderfahrung", daß das Geschlecht eines Menschen wegen seiner körperlichen Geschlechtsmerkmale bestimmbar, ihm angeboren und unwandelbar sei, dürfte durch die medizinischen Erkenntnisse über die aus vererbter Anlage und Umwelteinflüssen resultierende Psychosexualität (Nevinny- Stickel und Hammerstein, a.a.O., S. 664) ernsthaft in Frage gestellt sein."

"Ist es hiernach mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar, die Berichtigung des Eintrags der Geschlechtszugehörigkeit Transsexueller in das Geburtenbuch zu verweigern, so kann die daraus sich ergebende Verpflichtung der Gerichte, grundrechtsgemäß zu verfahren, nicht deshalb verneint werden, weil eine gesetzliche Regelung fehlt."

Damit geht also bereits das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1978 davon aus, dass die Psyche eines Menschen sehrwohl geschlechtlich von den Genitalien abweichen kann. Dies wird mittlerweile von keinem mehr bestritten. Selbst Humangenetik und Neurowissenschaft bestätigen mittlerweile, dass das Gehirn eines Menschen in seiner Geschlechtlichkeit bereits im Embryonalstadium von z.B. den Gonaden abweichen kann (bzw. andersherum).

Der Verstoss gegen die Menschenwürde lag also darin begründet, dass ein Mensch nun nicht gewungen werden kann, als Vetrteter des anatomischen Geschlechts rechtlich behandelt zu werden, wenn die Psyche von den Genitalien abweicht. Dies führte nun dazu, dass der Gesetzgeber 1980 das Transsexuellengesetz eingeführt hat. So schien es, als wäre das Problem gelöst, doch ergeben sich nun (bis heute) rechtliche Schwierigkeiten bei der Anwendung des Transsexuellengesetzes. Der Grund ist die Verflechtung eines medizinischen Verfahrens mit der Justiz, das - ausgehend von der Vermutung einer psychischen Störung (F64.0) - Entscheidungen von Psychologen über das Geschlecht eines Menschen zum Standard erklärt hat. Damit wird der jeweilig betroffene transsexuelle Mensch entmündigt hinsichtlich der Möglichkeit selbst zu wissen, wer er ist bzw. welchem Geschlecht er angehört.



Das Transsexuellengesetz in seiner bisherigen Form sagt:

§ 1 Voraussetzungen. (1) Die Vornamen einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, sind auf ihren Antrag vom Gericht zu ändern, wenn...

letzendlich aber ist dieser Abschnitt hier derjenige, der zu den Menschenrechtsverletzungen und der Entmündigung führt:

§ 4 (3)Das Gericht darf einem Antrag nach nur § 1 stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind. Die Sachverständigen müssen unabhängig voneinander tätig werden; in ihren Gutachten haben sie auch dazu Stellung zu nehmen, ob sich nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft das Zugehörigkeitsempfinden des Antragstellers mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird.

In Kombination mit...

§ 8 Voraussetzungen. (1) Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, ist vom Gericht festzustellen, daß sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn    

1. die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 erfüllt


ergibt sich, dass die Entscheidung über die Geschlechtszugehörigkeit eines Menschen nun in die Hände der Psychologen (Gutachter) übergeben wird, die "von Aussen" über das "innere Geschlecht" bestimmen, und das nachdem(!) die zu Begutachtenden eine Zeit von mehreren Jahren durchlaufen haben, während sie gesetzlich noch - ausgehend vom Geburtseintrag - als das Geschlecht behandelt werden, dem sie psychisch ja schon vom ersten Tag der Behandlung an nicht zugehören.

In der Praxis führt das nun zu folgender Schizophrenie:

Einerseits hat ein Betroffener das Recht, psychisch dem "anderen Geschlecht" (als dem ursprünglich in der Geburtsurkunde angegebenen) anzugehören, wird aber trotzdem bis zu Anerkennung als Vetrterer des anatomischen Geschlechts behandelt, dem er eben noch angehört.

Beispiel: Eine transsexuelle Frau (anatomisch Mann) geht zum Psychologen. Dort wird sie dann als Mann behandelt (da der Geburtseintrag ja noch nicht geändert ist) und erst am Ende eines Verfahrens (nach F64.0) wird der Geburtseintrag korrigiert.

Folge: Rechtlichen und medizinischen Willkürentscheidungen sind Tür und Tor geöffnet, da der transsexuelle Mensch während seiner kompletten Behandlung nun keinerlei Existenzrecht besitzt. Schliesslich wird z.B. diese transsexuelle Frau von allen Beteiligten als Mann "mit psychischem Schaden" behandelt ("Geschlechtsidentitätsstörung" als Diagnose und Voraussetzung für das juristische Verfahren).

Ein weiteres Problem, das sich aus dieser "doppelten Geschlechtlichkeit" ergibt, ist, dass eine transsexuelle Frau nun zwar glauben darf "Frau zu sein" (was ihr ja auch vom Bundesverfassungsgericht 1978 und den Experten zugestanden wird), doch wird sie gleichzeitig juristisch als Mann behandelt, der eine "psychische Störung" hat, die besagt, dass es Männer gibt, die "glauben sie seinen Frauen".

Nun kann aber kein Mensch auf der Welt ernsthaft (und ohne zu Lügen) einem diagnostischen Verfahren zustimmen, in dem dieser Mensch darauf einwilligen muss, sich z.B. zum Mann zu erklären, "der glaubt eine Frau zu sein". Denn unabhängig davon, ob das Gehirn tatsächlich geschlechtsentscheidend ist, oder nicht, oder es sich (ausgehend der Psychologenmeinung) nur um einen Glauben handelt "dem Gegengeschlecht" anzugehören, so kann...

...eine transsexuelle Frau niemals sagen "Ich bin ein Mann der glaubt eine Frau zu sein".

Denn wie soll das gehen? Glaubt dieser Mensch nämlich, was er sagt, dann kann er nur äussern "Ich bin eine Frau und kein Mann", allenfalls würde er den Satz ja nicht wirklich glauben und könnte nun auch nicht transsexuell sein (und wäre nach F64.0 nicht als transsexuell diagnostizierbar).

Von dieser Diagnose hängt aber, durch die Verflechtung des TSG und dem Gutachterverfahren, nun die Anerkennung des eigenen Geschlechts ab. Damit wäre also eine transsexuelle Frau dazu gezwungen einem medizinischen Verfahren einzuwilligen, in welchem sie gezwungen ist die Unwahrheit zu sagen, um hinterher - nach einer zeit von 3 Jahren - möglichweise (nach Operation) die Chance zu haben, in ihrem eigenen psychischen Geschlecht (weiblich) anerkannt zu werden. Schaut man sich das paradoxe Verfahren (Standards Of Care) in der Praxis an, dann fällt auf: Tatsächlich, alle Betroffene, die transsexuell sind, "spielen das Spiel mit", Hauptsache, sie kommen "da durch". Was macht das für einen Sinn? Vorallem: Warum soll an dieser Stelle der Körper doch geschlechtsbestimmender sein als die Psyche, obwohl das Bundesverfassungsgericht 1978 ja bereits anders entschieden hat?



Zurück zu der Menschenrechtsverletzung durch das Transsexuellengesetz:

Der Begriff der Menschenwürde ist Ausdruck der Idee oder Erfahrung, dass jeder Mensch aufgrund seiner bloßen Existenz einen schützenswerten Wert besitzt (Selbstwert jedes Menschen). Nur wo der unbedingte Schutz der Menschenwürde gewährleistet ist, kann man von einem gleichberechtigten und freiheitlichen Gemeinwesen sprechen.

Quelle: Wikipedia.de

Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Menschenwürde beeinträchtigen könnte. Es ist also ein Abwehrrecht gegen die öffentliche Gewalt selbst und zwar in allen ihren Ausprägungen (Judikative, Exekutive, Legislative, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Beliehene usw.) Zudem hat die Staatsgewalt Angriffe auf die Menschenwürde soweit irgendmöglich rechtlich wie tatsächlich zu verhindern und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Hinzu kommt ein Leistungsrecht: der Gesetzgeber und die vollziehende Gewalt sind verpflichtet, allgemeinverbindliche Normen zu erlassen, die den Schutz der Menschenwürde bestmöglich gewährleisten. Der Staat hat also nicht nur selber Eingriffe zu unterlassen, sondern muss z.B. durch Gesetze darauf hinwirken, dass nicht nur die öffentliche Gewalt, sondern auch Dritte die Menschenwürde jedes Einzelnen achten. Und natürlich haben auch die Gerichte die Menschenwürde bei ihren Entscheidungen stets zu beachten.

Menschenwürde heisst also, dass ein Mensch in seiner blossen Existenz anerkannt und respektiert wird. Diese blosse Existenz zeigt sich in starkem Masse durch den Begriff "Selbst", der in der Psychologie als Grundlage alles psychotherapeutischen Handelns zu verstehen ist.

Ein gesetzliches Verfahren nach TSG läuft der Menschenwürde aber gerade entgegen, in dem es:

a) Das Selbst zur psychischen Störung erklärt (Geschlechtsidentitätsstörung nach F64.0)
b) Eine Zeitdauer einbaut, für die Anerkennung der Existenz (nach TSG und dem medizinischen Verfahren 3 Jahre)
c) Bedingungen an die Existenz des Menschen knüpft (Fortpflanzungsunfähigkeit, vollständige Angleichung des Körpers, ...)

Das Existenzrecht eines Menschen kann aber laut Grundgesetz nicht an Bedingungen geknüpft werden - tut man es, dann verstösst man gegen das Grundgesetz, welches den Schutz der Menschenrechte als Eingangsparagraphen beinhaltet. Gerade im Zusammenhang mit der aktuellen Behandlung transsexueller Menschen, hat also - nimmt man ernst, dass sowohl Gesetzgeber, als auch vollziehende Gewalt verpflichtet sind, allgemeinbindende Normen zu erlassen, die den Schutz der Menschenwürde gewährleisten - das Bundesverfassungsgericht die Aufgabe zu überprüfen, wo im aktuellen Verfahren gegen das Menschenrecht verstossen wird.

Nach der Objektformel kann die Menschenwürde also zwar nicht positiv definiert werden, in negativer Hinsicht ist aber feststellbar, dass staatliche Handlungen jedenfalls dann die Menschenwürde verletzen, wenn der Mensch als bloßes Objekt des Staates behandelt wird. Die aus der Menschenwürde fließende Subjektqualität wird damit in Frage gestellt und verletzt. Der Mensch ist Zweck an sich und darf nicht zum Mittel gemacht werden.


...

Abschliessen noch ein Kommenat hierzu (Ausschnitte aus Beschluss des Ersten Senats vom 6. Dezember 2005 - 1 BvL 3/03 -):

Ein operativer Eingriff als Voraussetzung für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit wird in der Fachwissenschaft zunehmend als problematisch beziehungsweise nicht mehr für haltbar erachtet (vgl. unter anderen DGfS, a.a.O., S. 261). Nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung, die sich seit mehr als 30 Jahren auf verschiedenen Ebenen schwerpunktmäßig mit der Transsexualität befasst, sind aus der weitgehend sicheren Diagnose "Transsexualität" nicht ohne weiteres somatische Maßnahmen sowie deren Umfang und Zeitpunkt abzuleiten. Die Indikation zu solchen Maßnahmen könne nur individuell im Rahmen einer Verlaufsdiagnostik gestellt werden (vgl. DGfS, a.a.O., S. 261). Die Forderung nach einer geschlechtsumwandelnden Operation habe in der Vergangenheit zu mehr Operationen geführt, als individuell indiziert gewesen wären (vgl. DGfS, a.a.O., S. 266).

Die Geschlechtszugehörigkeit kann nicht allein nach den physischen Geschlechtsmerkmalen bestimmt werden. Sie hängt wesentlich auch von der psychischen Konstitution eines Menschen und seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit ab. Dieser heute wissenschaftlich gesicherten Erkenntnis trägt § 1 TSG Rechnung.


Diese Abschnitte zusammengefasst lässt sich sagen: Die Psyche des Menschen ist geschlechtsbestimmend (weil Operationen nicht unbedingt nötig sind). Daher kann - anders als hier dargestellt - §1 TSG niemals dann Rechnung tragen, wenn hier die Entscheidergewalt über das Geschlecht eines Menschen in die Hände von Psychologen gelegt wird ("Der Staat hat also nicht nur selber Eingriffe zu unterlassen, sondern muss z.B. durch Gesetze darauf hinwirken, dass nicht nur die öffentliche Gewalt, sondern auch Dritte die Menschenwürde jedes Einzelnen achten.")  und damit das Selbst des Menschen nicht anerkannt wird. Ein transsexueller Mensch der ein geschlechtliches Selbstbewusstsein hat, wird nach TSG zu einem Menschen erklärt, dessen Selbst eine psychische Störung ist - und das ist eine Verletzung von Menschenrecht.



Dem Versteckspiel ein Ende! Jeder Mensch hat das Recht auf Anerkennung seines geschlechtlichen Selbst!

Kommentare
Geschlechtsumwandlung
Geschrieben von am 2010-01-31 15:20:25
Guten Tag,Mein Name ist Michael Ender,ich selbst bin von Transsexualit?t betroffen.Ich bin nun 47 Jahre alt und mu?te meine Weiblichkeit nun mehr seit ca.40 Jahren verstecken.Ich habe die Gef?hlswelt einer Frau mu?te mich aber immer als Mann geben und nun war es in diesen Jahr passiert.Ich hatte einen Totalzusammenbruch und wollte mir das Leben nehmen!.Am 29.04.09 mu?te ich deshalb in die Psychatrie wo ich durch Antidepressiva wieder hergestellt wurde. 
 
Am 11.11.09 durfte zur Reha wo schon am 2.Tag meiner Ankunft diese Situation vom Oberarzt erkannt wurde.Er sagte ich soll mich ausziehen ,er schaute mich an und sagte darauf:50% Ihrer seelischen Probleme h?ngen damit zusammen!!Darauf hin fing ich an wieder aufzuleben,da nun mein Problem nach so vielen Jahren endlich erkannt wurden! 
 
Nun hoffe ich da? ich ausgebildete Spezialisten 
in diesem Bereich bekomme!! 
 
Ich freue mich schon darauf nun endlich eine Frau zu werden!! 
 
Mit freundlichen Gr?ssen. 
Michael Ender 
 
Kommentar: 
 
Lieber Michael, 
 
ich hoffe, dass sie sich auf diesen Seiten ein wenig umgesehen haben, da hier beschrieben wird, dass kein Mensch der Welt "Frau werden" kann (genauso wenig wie ein Mensch "Mann werden" kann), wenn er es denn nicht schon ist. Wir leben in einer Welt, in welcher Geschlechterstereotypen (vorallem hier in Deutschland) sehr stark sind, und eine Auseinandersetzung mit der Frage: Welcher Anteil dessen, was ich z.B. f?r "Frausein" halte ist in Wirklichkeit eine soziale Konstruktion und eher ?usseren Zuschreibungen geschuldet, anstatt der Realit?t, wirklich wichtig ist. Es gibt viele Menschen, welche meinen "Frausein" hiesse, weich zu sein, verletzbar, lange Haare zu haben, sexy zu sein etc. ... das meiste dieser Zuschreibungen hat mit der Realit?t nun herzlich wenig zu tun. 
 
Daher w?rde ich Ihnen nun raten sich erst einmal von solchen ?usserlichkeiten im Denken zu verabschieden um herauszubekommen: Will ich nur dem stereotypen Bild einer Frau entsprechen? Oder, bleibt am Ende ohne Ber?cksichtigung der Geschlechtssteroytpe noch etwas ?brig? Wenn ja, was bleibt dann ?brig? F?r den Fall, dass aber gerade die Stereotype f?r sie wichtig sind - und sich ihr "Frau werden" darauf bezieht - seien sie mutig und l?sen sie sich von den Gedanken, dass M?nner immer wie M?nner aussehen m?ssen. Und vorallem: Verabschieden sie sich von dem Gedanken, dass bei ?nderung eines Genderstereotyps in das andere sich tats?chlich ihr Geschlecht wechseln wird. Geschlechtsumwandlungen gibt es n?mlich nicht. 
 
Bevor sie sich nicht klar gemacht haben, dass es nicht m?glich ist, Geschlecht zu ?ndern, sollten sie niemals medizinische Ver?nderungen (z.B. durch Hormone oder Operationen) anstreben. 
 
Liebe Gr?sse und passen sie auf sich auf, 
Kim Schicklang

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