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Das Gewinnspiel

Hier mal ein kleines Gewinnspiel - die Frage steht weiter unten:

"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen Funktionen seien."

Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 -

"Die Menschenrechte stehen jedem Menschen zu, allein aufgrund der Tatsache, dass er ein Mensch ist (Universalität der Menschenrechte). Sie sind vor- bzw. überstaatlicher Natur, d. h. sie können von einem Staat zwar deklaratorisch anerkannt werden, aber ihre Gültigkeit wird von ihren Vertretern unabhängig von einer solchen Anerkennung als universal gegeben deklamiert."

"Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Menschenwürde beeinträchtigen könnte. Es ist also ein Abwehrrecht gegen die öffentliche Gewalt selbst und zwar in allen ihren Ausprägungen (Judikative, Exekutive, Legislative, öffentlich-rechtliche Körperschaften, Beliehene usw.) Zudem hat die Staatsgewalt Angriffe auf die Menschenwürde soweit irgendmöglich rechtlich wie tatsächlich zu verhindern und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Hinzu kommt ein Leistungsrecht: der Gesetzgeber und die vollziehende Gewalt sind verpflichtet, allgemeinverbindliche Normen zu erlassen, die den Schutz der Menschenwürde bestmöglich gewährleisten. Der Staat hat also nicht nur selber Eingriffe zu unterlassen, sondern muss z.B. durch Gesetze darauf hinwirken, dass nicht nur die öffentliche Gewalt, sondern auch Dritte die Menschenwürde jedes Einzelnen achten. Und natürlich haben auch die Gerichte die Menschenwürde bei ihren Entscheidungen stets zu beachten."

Quelle: Wikipedia.de

"Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und die seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben, ist vom Gericht festzustellen, daß sie als dem anderen Geschlecht zugehörig anzusehen ist, wenn sie..." und "Das Gericht darf einem Antrag nach nur § 1 stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind."

Aus dem Transsexuellengesetz

Frage: Wo ist hier der Fehler versteckt?

Bei richtiger Lösung gibt es folgenden Preis zu gewinnen: Eine Anerkennung zum Menschen, der weiß, was Menschenrecht bedeutet. Als kleinen Hinweis sind die Fehler markiert!

Lösung:

Comic_Alltagstest.jpg a) Menschenrecht ist ein Recht, an das keine Bedingungen geknüpft werden kann, es ist ein Universal-Recht. Ein Mensch hat das Recht zu sein. Das Bundesverfassungsgericht hat 1978 verkündet, daß die Psyche eines Menschen für die rechtliche Einordnung wichtiger ist, als die körperlichen Geschlechtsmerkmale - als Begründung wird die verfassungsrechtlich garantierte Menschenwürde angeführt (Grundgesetz).

b) das Transsexuellengesetz räumt einem transsexuellen Menschen erst nach drei Jahren ein, seinen Geschlechtseintrag wechseln zu lassen und verküpft dies an mehrere Bedingungen: U.a. Die körperliche Veränderung und, was viel schwerer wiegt, die Entscheidergewalt von Psychologen.

Damit wird per TSG ein Mensch während des kompletten medizinischen Verfahrens gegen seinen Willen als das Geschlecht behandelt, dem dieser Mensch psychisch gar nicht angehört. Und dies ist ein Menschenrechtsverstoß.

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