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02.11.2006

"Die Diagnosestellung F 64 mag für den /die Einzelne/n als kränkend erlebt werden. Sie sind versicherungstechnisch gesehen jedoch die Voraussetzung für eine Krankenbehandlung und Operation."

Bundesverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V

Kommentar:

Die Verantwortlichkeit für F64.0 liegt nicht beim Betroffenen, da mag der Hinweis zwar nett gemeint sein, dass diese Diagnosestellung als "kränkend erlebt" wird, doch hat F64.0 nichts mit dem Erleben einer Kränkung zu tun, die nicht da ist (wie gerne von den F64.0-Verfechtern behauptet wird), sondern die Kränkung ist selbst dann eine, wenn man als betroffener Mensch diese noch nicht einmal so erlebt. Daher ist das Reduzieren auf die "Erlebnisseite" des Patienten ein Versuch von der Verantwortlichkeit abzulenken, die mit der Anwendung eines Paradoxons wie F64.0 verbunden ist. Ein Paradoxon bleibt unabhängig davon, wie man dieses subjektiv erlebt, trotzdem eines. Der Ursprung der Kränkung ist also nicht das Sich-Gekränkt-Fühlen, sondern eine aktive Kränkung (Pathologisierung), die der Logik hinter F64.0 entspringt.

Wikipedia sagt dazu: 

"Pathologisierung ist die Deutung von Verhaltensweisen, Empfindungen, Wahrnehmungen, Gedanken, sozialen Verhältnissen oder zwischenmenschlichen Beziehungen als krankhaft."

 
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