"Die Diagnosestellung F 64 mag für den /die Einzelne/n als kränkend
erlebt werden. Sie sind versicherungstechnisch gesehen jedoch die
Voraussetzung für eine Krankenbehandlung und Operation."
Bundesverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V
Kommentar:
Die Verantwortlichkeit für F64.0 liegt nicht beim Betroffenen, da mag
der Hinweis zwar nett gemeint sein, dass diese Diagnosestellung als
"kränkend erlebt" wird, doch hat F64.0 nichts mit dem Erleben einer
Kränkung zu tun, die nicht da ist (wie gerne von den F64.0-Verfechtern
behauptet wird), sondern die Kränkung ist selbst dann eine, wenn man
als betroffener Mensch diese noch nicht einmal so erlebt. Daher ist das
Reduzieren auf die "Erlebnisseite" des Patienten ein Versuch von der
Verantwortlichkeit abzulenken, die mit der Anwendung eines Paradoxons
wie F64.0 verbunden ist. Ein Paradoxon bleibt unabhängig davon, wie man
dieses subjektiv erlebt, trotzdem eines. Der Ursprung der Kränkung ist
also nicht das Sich-Gekränkt-Fühlen, sondern eine aktive Kränkung
(Pathologisierung), die der Logik hinter F64.0 entspringt.
Wikipedia sagt dazu:
"Pathologisierung ist die Deutung von
Verhaltensweisen, Empfindungen, Wahrnehmungen, Gedanken, sozialen
Verhältnissen oder zwischenmenschlichen Beziehungen als krankhaft."
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