Es gibt eine Zwischennachricht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags. Hier ein Auszug:
"Dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages liegt der Entwurf
eines Gesetzes zur umfassenden Reform des Transsexuellengesetzes,
Bundestagsdrucksache 16/947, vor. Den Gesetzesentwurf können Sie über
www.bundestag.de aufrufen. Entsprechend der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages ist dieser Ausschuss gebeten worden, zu dem von
Ihnen vorgetragenen Anliegen gegenüber dem Petitionsausschuss Stellung
zu nehmen. Nach Eingang der Stellungnahme wird der Petitionsausschuss
dem Deutschen Bundestag eine Empfehlung zur Beschlussfassung vorlegen;
Sie erhalten dann Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag, Wolfgang Dierig"
(Anm.: Der Gesetzgeber hat - laut Bundesverfassungsgerichtsbeschluss
vom letzten Jahr - die Aufgabe das TSG bis Ende Juni 2007 zu
überarbeiten bzw. neu zu fassen. Siehe: BvL 3/03, 1 BvL 1/04, 1 BvL
12/04)
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