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20.01.2007

Trotz wiederholter Versuche, eine Antwort der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung in Hamburg-Eppendorf auf die Frage zu erhalten, inwieweit das Institut die Menschenrechtsproblematik, die sich sowohl aus TSG als auch aus dem Diagnoseschlüssel F64.0 ergibt, nachvollziehen kann, steht eine Antwort von Vertretern des Institutes immer noch aus.

Nachträglich eingefügter Audiobeitrag 3) Andreas Hill, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

 
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