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25.01.2007

Zur Zeit laufen die Planungen für ein neues Transsexuellengesetz. Hier eine Antwort einer meiner Mails an den Deutschen Bundestag:

"vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. November 2006. Sie äußern sich zu  der Behandlung Transsexueller in Deutschland.

Leider komme ich erst zum jetzigen Zeitpunkt dazu, Ihre E-Mail zu  beantworten. Mittlerweile aber liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Reform des sog. Transsexuellrechts vor. Dieser findet in weiten Teilen auch die Zustimmung der Opposition und wird nunmehr von den zuständigen Fachpolitikern beraten.

Des weiteren kann ich Ihnen mitteilen, dass unter der Federführung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Ende Februar ein Fachgespräch mit Vertretern des Lesben und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD), der beteiligten Bundesministerien sowie renommierten Vertretern der Wissenschaft zu der Gesetzesreform stattfinden wird. Die  Ergebnisse dieses Gesprächs werden Eingang in den parlamentarischen Diskurs finden, so dass anschließend eine sinnvolle Regelung gefunden werden kann und wird.

Sobald sich die Reform des Transsexuellenrechts konkretisiert, übersende ich Ihnen gern weitere Informationen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Edathy, MdB

Mitglied des Deutschen Bundestages
Vorsitzender des Innenausschusses"

 
Da ich es als nachwievor bedenklich halte, ein medizinisches Paradoxon (F64.0, also dem Wunsch einer Frau, die ein Mann sein soll, der glaubt eine Frau zu sein und eine Frau "werden" will, obwohl sie schon eine ist - bzw. umgekehrt) in ein Gesetz einzubetten, habe ich folgende Antwort geschrieben (in Auszügen): 

"Hallo Herr Edathy,

Sollte ein neues Transsexuellen oder auch Transgendergesetz weiterhin zum Kern haben, daß es sich bei Transsexualität um eine "Geschlechtsidentitätsstörung" handelt, dann wäre das Kernproblem des neuen Gesetzes dasselbe wie beim alten TSG. Die Ausführungen des LSVD sind mir im Detail bekannt, und genau deswegen habe ich diese Befürchtungen.

Ein neues TSG ist - aus meiner Sicht - nur dann verfassungsrechtlich haltbar, wenn ein transsexueller Mensch selbst die Möglichkeit hat seinen Geburtseintrag auf dem Papier ändern zu lassen. Darüberhinaus ist genau diese Geschlechtsänderung auf dem Papier ernst überhaupt die Grundvoraussetzung dafür, daß alle beteiligten Personen sich nicht (wie bisher) in einer rechtlichen Grauzone befinden. Bisher heisst die medizinische Behandlung "gegengeschlechtlich", wobei ja mittlerweile klar sein dürfte, daß diese "Gegengeschlechtlichkeit" sich ja lediglich auf das Körpergeschlecht beziehen kann, niemals aber auf das eigentliche (psychische, gehirnbestimmte) Geschlecht. Da aber ja nun 1978 das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, daß dies so gegen das GG verstösst (also den Körper als geschlechtsbestimmender anzusehen als die Psyche), ist diese "gegengeschlechtliche Behandlung" ebenfalls ein Verstoss gegen Menschenrecht.

Ein neues TSG muss zwangsläufig, wenn man nicht gegen das GG verstössen will, die Geschlechtszuordnung auf dem Papier als einen der ersten aller Schritte während der Behandlung vorsehen (ohne Entscheidergewalt durch die Medizin bzw. Gutachter), quasi als Grundlage für die Behandlung. Alles andere wäre nun rechtlich nicht haltbar und deswegen auch im Klageverfahren angreifbar.

Ziel muss also folgendes sein: 

a) es wird anerkannt, daß das psychische Geschlecht wichtiger ist als das körperliche (was das BVG ja 1978 bereits so ausgeführt hat)

b) es wird nun lediglich noch körperlich gegengeschlechtlich behandelt und der Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung" (wie er jetzt definiert ist unter F64.0) in den Mülleimer der Medizingeschichte befördert..."

 
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