Zur Zeit laufen die Planungen für ein neues Transsexuellengesetz. Hier
eine Antwort einer meiner Mails an den Deutschen Bundestag:
"vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. November 2006. Sie äußern sich zu der Behandlung Transsexueller in Deutschland.
Leider komme ich erst zum jetzigen Zeitpunkt dazu, Ihre E-Mail zu
beantworten. Mittlerweile aber liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf
zur Reform des sog. Transsexuellrechts vor. Dieser findet in weiten
Teilen auch die Zustimmung der Opposition und wird nunmehr von den
zuständigen Fachpolitikern beraten.
Des weiteren kann ich Ihnen mitteilen, dass unter der Federführung des
Innenausschusses des Deutschen Bundestages Ende Februar ein
Fachgespräch mit Vertretern des Lesben und Schwulenverbandes in
Deutschland (LSVD), der beteiligten Bundesministerien sowie
renommierten Vertretern der Wissenschaft zu der Gesetzesreform
stattfinden wird. Die Ergebnisse dieses Gesprächs werden Eingang in
den parlamentarischen Diskurs finden, so dass anschließend eine
sinnvolle Regelung gefunden werden kann und wird.
Sobald sich die Reform des Transsexuellenrechts konkretisiert, übersende ich Ihnen gern weitere Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
Mitglied des Deutschen Bundestages
Vorsitzender des Innenausschusses"
Da ich es als nachwievor bedenklich halte, ein medizinisches Paradoxon
(F64.0, also dem Wunsch einer Frau, die ein Mann sein soll, der glaubt
eine Frau zu sein und eine Frau "werden" will, obwohl sie schon eine
ist - bzw. umgekehrt) in ein Gesetz einzubetten, habe ich folgende
Antwort geschrieben (in Auszügen):
"Hallo Herr Edathy,
Sollte ein neues Transsexuellen oder auch Transgendergesetz
weiterhin zum Kern haben, daß es sich bei Transsexualität um eine
"Geschlechtsidentitätsstörung" handelt, dann wäre das Kernproblem des
neuen Gesetzes dasselbe wie beim alten TSG. Die Ausführungen des LSVD
sind mir im Detail bekannt, und genau deswegen habe ich diese
Befürchtungen.
Ein neues TSG ist - aus meiner Sicht - nur dann verfassungsrechtlich
haltbar, wenn ein transsexueller Mensch selbst die Möglichkeit hat
seinen Geburtseintrag auf dem Papier ändern zu lassen. Darüberhinaus
ist genau diese Geschlechtsänderung auf dem Papier ernst überhaupt die
Grundvoraussetzung dafür, daß alle beteiligten Personen sich nicht (wie
bisher) in einer rechtlichen Grauzone befinden. Bisher heisst die
medizinische Behandlung "gegengeschlechtlich", wobei ja mittlerweile
klar sein dürfte, daß diese "Gegengeschlechtlichkeit" sich ja lediglich
auf das Körpergeschlecht beziehen kann, niemals aber auf das
eigentliche (psychische, gehirnbestimmte) Geschlecht. Da aber ja nun
1978 das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, daß dies so gegen das
GG verstösst (also den Körper als geschlechtsbestimmender anzusehen als
die Psyche), ist diese "gegengeschlechtliche Behandlung" ebenfalls ein
Verstoss gegen Menschenrecht.
Ein neues TSG muss zwangsläufig, wenn man nicht gegen das GG verstössen
will, die Geschlechtszuordnung auf dem Papier als einen der ersten
aller Schritte während der Behandlung vorsehen (ohne Entscheidergewalt
durch die Medizin bzw. Gutachter), quasi als Grundlage für die
Behandlung. Alles andere wäre nun rechtlich nicht haltbar und deswegen
auch im Klageverfahren angreifbar.
Ziel muss also folgendes sein:
a) es wird anerkannt, daß das psychische Geschlecht wichtiger ist als
das körperliche (was das BVG ja 1978 bereits so ausgeführt hat)
b) es wird nun lediglich noch körperlich gegengeschlechtlich behandelt
und der Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung" (wie er jetzt definiert
ist unter F64.0) in den Mülleimer der Medizingeschichte befördert..."
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