Im Oktober wurde der bisherige Inhalt der Website mut23.org in Papierform notariell beglaubigt und per Einschreiben an die verschiedensten Adressen geschickt (u.a. auch an das Bundesgesundheitsministerium und die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung). Es handelt sich um folgendes Schriftstück:
Um die Zeit besser einschätzen zu können, die seitdem vergangen ist, findet sich nun an dieser Stelle ein kleiner Zähler, der die Tage seit dem 24. Oktober zählt.
Das F64.0-Paradoxon ist sp?testens bekannt seit...
24/10/2006
6596
Tage sind vergangen
Hier an dieser Stelle werden dann verschiedene Kommentare zur Sachkritik am F64-0-Paradoxon, die von unterschiedlichen offiziellen und nicht-offiziellen Stellen stammen, aufgeführt. Wenn die Angeschriebenen sich melden (und damit ihre Ignoranzschwelle durchbrechen), wird das ebenfalls auf dieser Seite aufgeführt. Solange kann man sich ja am Zählerstand "erfreuen".
Es gibt dazu einen rss-feed zum Ticker, in welchem die aktuellen Meldungen angezeigt werden.
Das F64.0-Paradoxon existiert noch immer. Demnach muss sich eine Frau zum Mann erklären um zur "Frau gemacht" zu werden und ein Mann muss sich zur Frau erklären, um zum "Mann gemacht" zu werden (was ja nicht funktionieren kann, da ein Mensch der "glaubt" im falschen Körper geboren worden zu sein ja nur dann transsexuell sein kann, wenn er dies glaubt bzw. weiss). Unabhängig davon, ob ein Mensch lediglich "glaubt" im "falschen Körper" geboren worden zu sein, oder es sogar weiss (was dann stimmt, wenn man bedenkt, dass das Gehirn des Menschen der Sitz des geschlechtlichen Selbst ist oder zumindest der Ort, an dem das Wissen über sich selbst - also Selbstbewusstsein - entsteht und zusätzlich berücksichtig, dass sogar die Psychologie mittlerweile davon ausgeht, dass die Entwicklung von Gehirn und "Geschlechtsorganen" bereits im Embryonalstadium gegegengeschlechtlich stattfinden kann), ist F64.0 der Ursprung für psychisches Leid, gesellschaftliche Diskriminierung und erklärt - durch seine Festschreibung von Transsexualität zur primär psychischen Störung - damit die Existenz eines Menschen der wirklich "im falschen Körper" geboren wurde zur Erfindung (und verstösst damit gegen Menschenrecht). Nach der bisherigen F64.0-Logik wird ein transsexueller Mensch zum Lügen gezwungen um medizinische Leistungen zu erhalten, seine Existenz wird ihm auf Grund dieser Sichtweise aberkannt.
Nachträglich eingefügter Audiobeitrag 1) Wilhelm F. Preuss, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
02.11.2006
"Die Diagnosestellung F 64 mag für den /die Einzelne/n als kränkend erlebt werden. Sie sind versicherungstechnisch gesehen jedoch die Voraussetzung für eine Krankenbehandlung und Operation."
Bundesverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V
Kommentar:
Die Verantwortlichkeit für F64.0 liegt nicht beim Betroffenen, da mag der Hinweis zwar nett gemeint sein, dass diese Diagnosestellung als "kränkend erlebt" wird, doch hat F64.0 nichts mit dem Erleben einer Kränkung zu tun, die nicht da ist (wie gerne von den F64.0-Verfechtern behauptet wird), sondern die Kränkung ist selbst dann eine, wenn man als betroffener Mensch diese noch nicht einmal so erlebt. Daher ist das Reduzieren auf die "Erlebnisseite" des Patienten ein Versuch von der Verantwortlichkeit abzulenken, die mit der Anwendung eines Paradoxons wie F64.0 verbunden ist. Ein Paradoxon bleibt unabhängig davon, wie man dieses subjektiv erlebt, trotzdem eines. Der Ursprung der Kränkung ist also nicht das Sich-Gekränkt-Fühlen, sondern eine aktive Kränkung (Pathologisierung), die der Logik hinter F64.0 entspringt.
Wikipedia sagt dazu:
"Pathologisierung ist die Deutung von Verhaltensweisen, Empfindungen, Wahrnehmungen, Gedanken, sozialen Verhältnissen oder zwischenmenschlichen Beziehungen als krankhaft."
21.11.2006
Der BDP verwies auf einen Experten in Sachen Transsexualität, Herrn Dipl.-Psych. Bernhard Breuer und schlug eine Kontaktaufnahme vor.
Reaktionen des Bundesministeriums für Gesundheit, der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung, ... blieben bisher aus (an einer unklaren Darstellung des Paradoxons kann es nicht liegen, da "normale" Menschen relativ schnell die Zusammenhänge begreifen - darunter auch Redakteure, Frauenrechtlerinnen,...). Einige Bundestagsmitglieder wissen seit heute auch über das Paradoxon Bescheid, zumindest wenn sie ihren Maileingang durchlesen.
27.11.2006
Antwort des Herrn Breuer:
"Wie TS im ICD klassifiziert wird, obliegt mir nicht, sondern dazu bestimmten Gremien. Ich kann allerdings nicht erkennen, dass eine Frau gezwungen wird, sich zum Mann zu erklären, der eine Störung hat. Das verlangt niemand. Zutreffend ist allerdings, dass beim derzeitigen ICD gem. F64.0 eine Person mit männlichem Körper und weiblicher Identität als transsexuelle Person mit einer Geschlechtsidentitätsstörung betrachtet wird."
Kommentar:
Der DSM-IV ist quasi der Ausgangspunkt für die Formulierung im ICD10 - hier heisst es: eine Geschlechtsidentitätsstörung zeige sich durch 'Ein starkes und andauerndes Zugehörigkeitsgefühl zum anderen Geschlecht'.
Wenn ich mich, als Frau, nun meinem eigenen Geschlecht zugehörig fühle, und lediglich der Körper von meinem angeborenen Geschlecht abweicht, dann kann ich nun nicht eine Geschlechtsidentitätsstörung haben, sondern lediglich eine körperliche Abweichung von meinem Geburtsgeschlecht (nichts anderes sagt der Satz "Ich bin im falschen Körper geboren"). Einzig und alleine wenn der Körper bzw. die sichtbaren Geschlechtsmerkmale geschlechtsbestimmend wären, dann könnte ich mich dem anderen Geschlecht zugehörig empfinden. Nun würde aber auch dies nun nicht funktionieren, da, wäre der Körper nun geschlechtsbestimmend, gar nicht wissen (oder offiziell "fühlen") könnte wie eine Frau.
Damit bliebe nur folgendes:
Wäre der Körper geschlechtsbestimmend, dann funktioniert die Behandlung nicht, weil ich dann ja lediglich eine psychische Störung hätte, die aber nichts mit dem Geschlecht zu tun haben könnte, sondern lediglich von anderer Natur wäre. Ist aber nun davon auszugehen - und ich denke die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte haben dies bereits bewiesen - dass der Körper nun nicht geschlechtsbestimmend ist, dann bin ich in der Tat eine Frau und kein Mann, und kann mich eben nicht dem Gegengeschlecht zugehörig fühlen, sondern nur meinem eigenen.
Es wird zeit, dass die Psychologie erkennt, daß sie hier den selben Logikfehler begeht, wie noch Ende der 60er im Zusammenhang mit Homosexualität, als diese noch "sexuelle Orientierungsstörung" genannt wurde und ebenfalls als psychische Störung im ICD klassifiziert war.
01.12.2006
Ausschnitt einer Mailantwort von Dirk Burczyk (Die Linke)
"Die Fraktion DIE LINKE wird bei den anstehenden Ausschussberatungen zu den Anträgen der FDP und der Grünen daher vor allem darauf hinwirken, dass nun nicht isoliert die Pass- und Personenstandsfragen in den Blick genommen werden, sondern dass es eine umfassende Reform gibt. Diese muss selbstverständlich, und da haben Sie völlig Recht, die Anerkennung der Selbstdefinition als "Mann" oder "Frau" zum Ausgangspunkt nehmen und nicht scheinbar "objektive" psychologische oder medizinische Erkenntnisse, die zudem höchst zweifelhaft sind. Nicht nur bei der Änderung des Personenstandes, sondern schon bei der Frage nach Eingriffen zur Umwandlung der Genitalien muss diese Grundlage gelten."
12.12.2006
Obwohl erst vor kurzem losgeschickt (am 08.12.), gibt's aus Österreich schnellere Antworten als in Deutschland (bei Betrachtung der losgeschickten Mails und dem folgenden Feedback). Vielen Dank an Bettina Stadlbauer (SPÖ). Hier ein Ausschnitt aus der Mail, die ich an sie geschickt hatte:
"Durch die Entscheidergewalt einzelner Personen (in diesem Fall psychologische Gutachter, eingebettet in das TSG) in das Existenzrecht eines Menschen wird nun gegen das Grundgesetz verstossen:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Dieser Abschnitt wird sich ja wohl auf die eigentliche Anerkennung der Existenz und Souveränität eines Menschen beziehen. Durch die Entscheidergewalt der Medizin, die im TSG verflochten ist, und dem betroffenen transsexuellen Menschen nn die Möglichkeit abnimmt, wirklich zu wissen welches Geschlecht er hat, wird dieses Recht beschnitten, sein Selbst wird zur psychischen Störung erklärt!
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Die Verfahren nach F64.0, die "Experten" über das Geschlecht einer betroffenen Personen entscheiden, wird die transsexuelle Person rechtlich entmündigt, was einer Nicht-Gleichbehandlung gegenüber dem Gesetz bedeutet und einer offiziellen Diskriminierung gleichkommt.
Was aber ist nun zu berücksichtigen, wenn wir das rechtliche Geschlecht betrachten? Was ist das Ziel einer Einteilung, die im englischen "gender" genannt wird (also die Geschlechtszuordnung von aussen)?
Hier ist es Aufgabe des Staates eine Regelung zu treffen, dass ein Mensch in seinem "gefühlten" Geschlecht anerkannt leben kann. Diesem wollte ja ursprünglich auch das TSG von 1980 Rechnung tragen, doch wurde durch die Entscheidergewalt der Psychologie über das einzutragende Geschlecht des Menschen das Verfahren in einen rchtsfreien Raum verschoben.
Schauen wir die Praxis an:
Eine transsexuelle Frau (anatomisch Mann) wird nun einem Verfahren ausgesetzt, welches nach bestimmter Standards of Care (welche die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung in Hamburg-Eppendorf in der deutschen Version erstellt hat) sich nun folgendes Dilemmas ausgeliefert zu sein:
Sie fühlt als Frau (und wenn das Gehirn sich geschlechtlich entwickelt ist sie womöglich sogar eine), und wird per Gesetz nun trotzdem als Mann behandelt - ein Mann mit einer "Geschlechtsidetitätsstörung" (nach F64.0). Nach einer Zeit von 3 Jahren hat diese Frau nun die Möglichkeit - nach einer geschlechtsangleichenden OP - als Frau anerkannt zu werden.
Das Problem dabei ist nun folgendes:
Durch diese Schizophrenie, nach dem Outing (der Selbsterkenntnis "Frau zu sein") trotzdem als Mann behandelt zu werden, sind nun sowohl Willkürhandlungen als auch rechtliche Konflikte der beteiligten Mediziner, Richter, Krankenkassenmitarbeiter usw. vorprogrammiert.
Die Entscheidung der Geschlechtszugehörigkeit wird in die Hand von "anderen Menschen" gelegt, ausgehend von einer psychologischen Beurteilung. Diese Beurteilungen sind nicht nur für die beteiligten Psychologen schwierig zu stellen, da sie ja nun "über" das Leben eines transsexuellen Menschen entscheiden müssen (bzw. über die Existenz), sie bergen auch die Gefahr von Fehlentscheidungen (welche tatsächlich vorkommen)
- Mediziner aus dem Bereich, der sich um die geschlechtsangleichenden Massnahmen "kümmert", handeln nun gegen ihre eigene medizinische Ethik, in dem sie rechtlich gesehen, einen "körperlich gesunden Mann" zur Frau umwandeln, anstatt eine Frau zu behandeln.
- Krankenkassenkataloge können nicht vernüftig ausgearbeitet werden, da die medizinischen Leistungen so immer wieder der vernüftigen Grundlage entbehren und bei der Kostenübernahme häufig Schwierigkeiten entstehen - damit wird Betroffenen psychisches Leid zugefügt, da die medizinischen Verfahren bei Nichteinordnung in den Katalog er Krankenkassen immer noch über den MDK laufen, der dann wiederum von Aussen über die Geschechtsidentität entscheidet
- die Psychologie muss nun rechtlich einen Menschen, der "sich als Frau fühlt" als Mann behandeln, was zumindst in der offiziellen Diagnosestellung entwürdigend für die Betroffenen ist, wenn sie mit dem Geschlecht betitelt werden, von dem sie nach dem Outing ja nun wissen, ihm eigentlich nicht anzugehören
Was liegt also näher, als die Verfahrensweise dahingehend zu "entwirren", was in der deutschen Sprache lediglich mit einem einzigen Wort belegt ist, im englischen aber getrennt wird zwischen SEX und GENDER. Der juristischen Geschlechtszugehörigkeit einerseits und dem anatomischen Geschlecht andererseits?
Hier reicht der Blick über die Ländergrenzen aus um neue Überlegungen einfliessen zu lassen. So gibt es seit diesem Jahr nun die Möglichkeit in Spanien, sich seine Geburtsurkunde auch ohne geschlechtsangleichende Operation ändern zu lassen.
Mein Wunsch wäre also nun folgender
Die Trennung zwischen juristischem Geschlecht und anatomischem Geschlecht unter der Berücksichtigung der Geschlechtsidentität eines Menschen. Diese Geschlechtsidentität als natürlich und in der Natur vorkommend anzusehen, und nicht zur psychischen Störung ("Geschlechtsidentitätsstörung") zu erklären ist ein wichtiger Schritt für die Anerkennung der Gleichbehandlung von transsexuellen Menschen vor dem Gesetz.
Damit ist die Einbettung des Gutachterverfahrens (und der Bindung an eine Entscheidung eines Mediziners) im Transsexuellengestz ein Verstoss gegen die Menschenrechte, die im Grundgesetz verankert sind.
Diese Menschenrechtsverletzung zu beseitigen (was sicher im Sinne der Neufassung des TSG ist), könnte z.B. zu folgendem Verfahren führen:
1. juristisches Verfahren
als Bedingung für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit auf dem Papier müsste es vor dem Gesetz ausreichen, wenn ein transsexueller Mensch ein Jahr in psychologischer Behandlung gewesen ist (auch hinsichtlich der Möglichkei, dass evtl. doch psychische Erkankungen vorliegen). Die Entscheidung das Geschlecht "auf dem Papier" zu ändern darf allerdings nicht an eine Entscheidung eines Gutachters gekoppelt sein, da nur der oder die Betroffene ihr eigentliches Geschlecht kennen kann (bzw. "fühlen" oder "glauben" nach ICD 10 oder DSM-IV). Diese Änderung der Geschlechtszugehörigkeit ist auf dem kleinen Weg mit dem Gang zum Standesamt zu erledigen, unter Vorlage des Nachweises einer einjährigen Psychotherapie.
2. medizinisches Verfahren
nach einem Jahr psychologischer Begleitung und nach der juristischen Anerkennung der Geschlechtsänderung auf dem Papier besteht nun die Chance, dass alle Beteiligten z.B. eine Frau (die mie Penis geboren wurde) auf einer ethisch vernüftigen und rechtlich gesichterten Grundlage behandeln können. Hier sind die nötigen Schritte individuell zu klären, inwieweit die körperliche Angleichung an das eigene Geschlecht nun (juristisch ist es ja nun das eigene) zu erfolgen hat. Dies kann durch Psycholoen geschehen, die nach einer neuzufassenden Version des ICD-Katalogs nun ausgehend von den sekundären(!) psychischen Leiden der Betroffenen nun Anträge bei den Krankenkassen stellen können. Transsexualität wäre ausserdem nun eine gesetzliche Kassenleistung, die offiziell in den "Büchern" der Krankenkassen auftaucht."
14.12.2006
Die Grundproblematik im Zusammenhang mit der juristischen Behandlung (und daraus folgend auch der medizinischen) transsexueller Menschen ist nun auch in Form einer Petition beim Deutschen Bundestag angekommen.
03.01.2007
Es gibt eine Zwischennachricht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags. Hier ein Auszug:
"Dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages liegt der Entwurf eines Gesetzes zur umfassenden Reform des Transsexuellengesetzes, Bundestagsdrucksache 16/947, vor. Den Gesetzesentwurf können Sie über www.bundestag.de aufrufen. Entsprechend der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist dieser Ausschuss gebeten worden, zu dem von Ihnen vorgetragenen Anliegen gegenüber dem Petitionsausschuss Stellung zu nehmen. Nach Eingang der Stellungnahme wird der Petitionsausschuss dem Deutschen Bundestag eine Empfehlung zur Beschlussfassung vorlegen; Sie erhalten dann Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag, Wolfgang Dierig"
(Anm.: Der Gesetzgeber hat - laut Bundesverfassungsgerichtsbeschluss vom letzten Jahr - die Aufgabe das TSG bis Ende Juni 2007 zu überarbeiten bzw. neu zu fassen. Siehe: BvL 3/03, 1 BvL 1/04, 1 BvL 12/04)
20.01.2007
Trotz wiederholter Versuche, eine Antwort der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung in Hamburg-Eppendorf auf die Frage zu erhalten, inwieweit das Institut die Menschenrechtsproblematik, die sich sowohl aus TSG als auch aus dem Diagnoseschlüssel F64.0 ergibt, nachvollziehen kann, steht eine Antwort von Vertretern des Institutes immer noch aus.
Nachträglich eingefügter Audiobeitrag 3) Andreas Hill, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
25.01.2007
Zur Zeit laufen die Planungen für ein neues Transsexuellengesetz. Hier eine Antwort einer meiner Mails an den Deutschen Bundestag:
"vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. November 2006. Sie äußern sich zu der Behandlung Transsexueller in Deutschland.
Leider komme ich erst zum jetzigen Zeitpunkt dazu, Ihre E-Mail zu beantworten. Mittlerweile aber liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Reform des sog. Transsexuellrechts vor. Dieser findet in weiten Teilen auch die Zustimmung der Opposition und wird nunmehr von den zuständigen Fachpolitikern beraten.
Des weiteren kann ich Ihnen mitteilen, dass unter der Federführung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Ende Februar ein Fachgespräch mit Vertretern des Lesben und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD), der beteiligten Bundesministerien sowie renommierten Vertretern der Wissenschaft zu der Gesetzesreform stattfinden wird. Die Ergebnisse dieses Gesprächs werden Eingang in den parlamentarischen Diskurs finden, so dass anschließend eine sinnvolle Regelung gefunden werden kann und wird.
Sobald sich die Reform des Transsexuellenrechts konkretisiert, übersende ich Ihnen gern weitere Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
Mitglied des Deutschen Bundestages
Vorsitzender des Innenausschusses"
Da ich es als nachwievor bedenklich halte, ein medizinisches Paradoxon (F64.0, also dem Wunsch einer Frau, die ein Mann sein soll, der glaubt eine Frau zu sein und eine Frau "werden" will, obwohl sie schon eine ist - bzw. umgekehrt) in ein Gesetz einzubetten, habe ich folgende Antwort geschrieben (in Auszügen):
"Hallo Herr Edathy,
Sollte ein neues Transsexuellen oder auch Transgendergesetz weiterhin zum Kern haben, daß es sich bei Transsexualität um eine "Geschlechtsidentitätsstörung" handelt, dann wäre das Kernproblem des neuen Gesetzes dasselbe wie beim alten TSG. Die Ausführungen des LSVD sind mir im Detail bekannt, und genau deswegen habe ich diese Befürchtungen.
Ein neues TSG ist - aus meiner Sicht - nur dann verfassungsrechtlich haltbar, wenn ein transsexueller Mensch selbst die Möglichkeit hat seinen Geburtseintrag auf dem Papier ändern zu lassen. Darüberhinaus ist genau diese Geschlechtsänderung auf dem Papier ernst überhaupt die Grundvoraussetzung dafür, daß alle beteiligten Personen sich nicht (wie bisher) in einer rechtlichen Grauzone befinden. Bisher heisst die medizinische Behandlung "gegengeschlechtlich", wobei ja mittlerweile klar sein dürfte, daß diese "Gegengeschlechtlichkeit" sich ja lediglich auf das Körpergeschlecht beziehen kann, niemals aber auf das eigentliche (psychische, gehirnbestimmte) Geschlecht. Da aber ja nun 1978 das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, daß dies so gegen das GG verstösst (also den Körper als geschlechtsbestimmender anzusehen als die Psyche), ist diese "gegengeschlechtliche Behandlung" ebenfalls ein Verstoss gegen Menschenrecht.
Ein neues TSG muss zwangsläufig, wenn man nicht gegen das GG verstössen will, die Geschlechtszuordnung auf dem Papier als einen der ersten aller Schritte während der Behandlung vorsehen (ohne Entscheidergewalt durch die Medizin bzw. Gutachter), quasi als Grundlage für die Behandlung. Alles andere wäre nun rechtlich nicht haltbar und deswegen auch im Klageverfahren angreifbar.
Ziel muss also folgendes sein:
a) es wird anerkannt, daß das psychische Geschlecht wichtiger ist als das körperliche (was das BVG ja 1978 bereits so ausgeführt hat)
b) es wird nun lediglich noch körperlich gegengeschlechtlich behandelt und der Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung" (wie er jetzt definiert ist unter F64.0) in den Mülleimer der Medizingeschichte befördert..."
27.01.2007
Die Mail an Herrn Edathy ging in Auszügen nun auch an die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (welche sich gegenüber der F64.0-Problematik bisher nicht äussern mochte).
02.02.2007
Es gibt nun einen offiziellen neuen Gesetzesentwurf mit dem Namen "Transgendergesetz", der von den Grünen am 30. Januar 07 in den Bundestag eingebracht wurde (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_028/02.html) . Dieser Entwurf beinhaltet weiterhin die Kernproblematik: Die Entscheidung über das geschlechtliche Selbst wird immer noch in die Hände Dritter gelegt, da wohl am Gutachterverfahren festgehalten werden soll (wahrscheinlich auf Anraten der Sexologen, die ja selbst in Gutachterverfahren tätig sind). Sollte dieses Gesetz so verabschiedet werden, verstösst es genau deswegen wieder gegen die Menschenwürde (und widerspricht dem Verfassungsgerichtsurteil von 1978, das dem psychischen Geschlecht eines Menschen mehr Gewicht gibt, als dem Körper). Es wird Zeit für die Betroffenen endlich aufzuwachen und konsequent für ihre Recht zu kämpfen - und zwar selbstbewusst. Die Zeit der Sklavenhaltung muss ein Ende haben!
Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 -
"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen Funktionen seien."
Ich habe nun den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages darum gebeten, das Petitionsverfahren wieder weiter zu bearbeiten (mit dem Hinweis auf das aktuelle Gesetzgebungsverfahren wurde ich darum gebeten abzuwarten), da dieses TGG genau die selbe Menschenrechtsverletzung beinhaltet wie das "alte" TSG: Die Entscheidergewalt über die (geschlechtliche) Existenz eines Menschen (mit all ihren Fehlentscheidungsmöglichkeiten).
06.02.2007
Nach einem längeren Telefonat mit dem Innenausschuss des Bundestages ist nun eine von mut kommentierte Version des geplanten Gesetzes im email-Eingang der Beteiligten Politmenschen in Berlin. Eine Kopie davon ging an den LSVD, dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland; Inhalt der Mail waren die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einbettung der Entscheidergewalt Dritter über die rechtliche Existent eines Menschen (siehe oben!).
Eine weitere Kontaktaufnahme mit dem Bundesverband der Psychologen und die Bitte nach Überprüfung der ethischen Probleme und der aus dem bisherigen Verfahren resultierenden Menschenrechtsverletzungen führte erneut zu einer ablehnenden Haltung. O-Ton der BDP-Pressesprecherin Christa Schaffmann: "Aus meiner Sicht hat sich Ihre Anfrage damit erledigt". Auf die ursprüngliche Anfrage steht eine Antwort auf die konkrete Problematik immer noch aus... zur Anfrage vom November 2006 gab es damals eine email von Bernhard Breuer, der folgende Zitate zu entnehmen sind: "Ich kann allerdings nicht erkennen, dass eine Frau gezwungen wird, sich zum Mann zu erklären, der eine Störung hat.".
Auf die Eingangsproblematik, die sich aus Anwendung des TSG ergibt - die Knüpfung der Existenzrechte eines transsexuellen Menschen an eine Bedingung und die Verflechtung medizinischer Schritte in ein Gesetz - ist weder Herr Breuer (und damit auch nicht der BDP) eingegangen. Damit bleibt die Frage bis heute unbeantwortet, inwiefern dem BDP heute überhaupt schon aufgefallen ist, daß nicht nur F64.0, sondern auch die Einbettung dieser Sichtweise in das TSG/TGG unlogisch, paradox und menschenrechtsverletzend ist (und eigentlich gegen das verstösst, was das Bundesverfassungsgericht 1978 bereits verkündete: "Ist es hiernach mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar, die Berichtigung des Eintrags der Geschlechtszugehörigkeit Transsexueller in das Geburtenbuch zu verweigern, so kann die daraus sich ergebende Verpflichtung der Gerichte, grundrechtsgemäß zu verfahren, nicht deshalb verneint werden, weil eine gesetzliche Regelung fehlt."
Dieser rechtsfreie Raum besteht noch heute, schliesslich wird z.B. eine transsexuelle Frau während ihres medizinischen Verfahrens rechtlich noch als Mann betrachtet - was nach Auffassung des Verfassungsgerichtes - 1 BvR 16/72 - ja gegen das Grundgesetz verstösst. Somit wird klar, wie man den Satz "Ich kann allerdings nicht erkennen, dass eine Frau gezwungen wird, sich zum Mann zu erklären, der eine Störung hat." zu verstehen hat: Der Knackpunkt liegt auf dem Erkennen!
07.02.2007
So wie es scheint, findet am 28. Februar in Berlin eine öffentliche Anhörung zur Neufassung des TSG statt. Seltsamerweise fand sich da bisher nichts auf der Homepage des Bundestages (fand auch der Mann im Bundestag, mit dem ich gestern telefonierte).
14.02.2007
Heute habe ich folgendes Schreiben des Deutschen Bundestages im Briefkasten gefunden:
Personenstandswesen / Transsexuellenrecht
Eingabe vom 26. November 2006
Die Petentin nimmt in ihrer Eingabe vom 26. November 2006 zu der nach ihrer Ansicht menschenrechtsverletzenden Behandlung Transsexueller in Deutschland Stellung. Sie ist der Ansicht, dass die nach dem Transsexuellengesetz vorgesehenen gutachterlichen Verfahren zur Frage, ob bei einer Person Transsexualismus vorliegt, nicht auf der Grundlage neuerer medizinischer Erkenntnisse basieren. Die Begutachtung sei nach den Regel der Logik entbehrlich, da die Betroffenen sich psychisch bereits Ihrem Wunschgeschlecht als zugehörig fühlen, dies aber in dem gutachterlichen Verfahren als Geschlechtsidentitätsstörung behandelt werde.
Die Ausführungen der Petentin führen letzendlich zu der Frage, inwieweit die selbst erfahrene oder im Laufe des Lebens gewonnene geschlechtliche Identität eines Menschen durch ein staatliches Verfahren überprüft und bestätigt werden kann. Diese Frage wird bei der in Aussicht genommenen Reform des Transsexuellengesetzes zu prüfen sein. Die Bundesregierung wird die Argumentation der Petentin als Material bei der Erarbeitung der Reform des Transsexuellengesetzes verwenden.
Im Auftrag
von Knobloch
Meine Antwort darauf war nun:
Sehr geehrter Herr Dierig,
vielen Dank für die Zusendung der Stellungnahme und die Berücksichtigung meiner Einlage. Trotzdem möchte ich vielleicht noch einmal auf ihren Brief eingehen, da er Formulierungen enthält, die ich gerne noch kommentieren möchte, um Mißverständnisse auszuschliessen (wie es passieren könnte, würde man mein Anliegen so formulieren, wie es hier wohl geschehen ist) bzw. mein eigentliches Anliegen zu verdeutlichen.
Sie schreiben ".. da die Betroffenen sich psychisch bereits ihrem Wunschgeschlecht als zugehörig fühlten...", doch sehe ich es keinesfalls als Wunsch an, transsexuell zu sein, sondern als naturgegeben. Würde man von einem Wunsch sprechen, liesse sich dies derart interpretieren, daß sich ein Mensch sein (psychisches) Geschlecht aussuchen kann, doch denke ich, daß wohl eher das Gegenteil der Fall ist . Die Nicht-Therapierbarkeit von Transsexualität dürfte dies bereits bewiesen haben.
Unabhängig davon ist mitterweile aber bereits folgendes bekannt:
Bundesverfassungsgericht (1978, 1 BvR 16/72):
"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen Funktionen seien."
Das BVG spricht hier von "im stärkeren Maße" und verweist zudem darauf, daß es nicht mit dem GG vereinbar ist, daß ein Mensch gegen seinen Willen dem Geschlecht zugeordnet wird, dem dieser Mensch psychisch nicht angehört.
Sowohl das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1978 - der Anerkennung der Wichtigkeit des psychischen Geschlechts eines Menschen - und die höhere Wahrscheinlichkeit eines unveränderbaren psychischen Geschlechtes lässt damit die rechtliche Problematik deutlich werden: Menschen, deren psychisches Geschlecht z.B. weiblich ist, werden nach bisherigem TSG einem medizinischen Verfahren unterworfen, das sie als Mann behandelt, um nach Ende einer körperlichen(!) Prozedur dann am Ende eventuell das Glück zu haben (Gutachterverfahren), daß man ihnen mit mehrjähriger Verzögerung ihr "rechtliches Geschlecht" zugesteht - auch nach dieser Logik ausgehend vom psychischen Geschlecht, das die Patienten ja schon zu Beginn der Angleichungsprozedur gehabt haben müssen, da das medizinische Verfahren ansonsten nie hätte beginnen können.
Ich hoffe, daß Ihnen mein Anliegen klar wird - es geht hier, meiner Ansicht nach, nicht darum, irgendwelche Wunschgeschlechter zu erfinden, sondern einerseits um die rechtliche Absicherung von Menschen, die einfach nur so sind, wie sie sind, und gerne auch als solches behandelt werden wollen und andererseits um die Schaffung einer sinnvollen Grundlage für die notwendigen medizinischen Maßnahmen. Und so seltsam sich das anhört - die Sicherheit der Behandlung ist erst dann wirklich gewährleistet, wenn das medizinische Verfahren nicht mit der Geschlechtsrollen-Zuteilung (Geburtsurkunde, Pass, u.ä.) verknüpft wird.
Nachtrag:
Wäre es so, daß sich das psychsiche Geschlecht immer mal wieder ändern kann, dann wäre die Frage, ob dies nicht auch nach einer körperlichen Prozedur passieren würde - und dies ist eben nicht so. Die geschlechtliche Identität der transsexuellen Menschen, die eine GaOP durchlaufen haben ist - so zeigen es die Erfahrungen (sie können ja gerne bei den Experten aus dem Bereich der Psychologie nachfragen, die ihnen das bestätigen werden) - in fast allen Fällen stabil. Auch das ist ein Hinweis darauf, daß sich das psychische Geschlecht eines Menschen nicht ändern kann - und ergo, als Umkehrschluß, auch schon vor der Behandlung so gewesen sein muß, wie danach.
19.02.2007
Da Kontaktaufnahmen (trotz Einschreiben) nicht immer gelingen, habe ich nun mit der DGFS in Hamburg telefoniert. Hier gab man mir den Tipp, die Unterlagen vom Oktober 2006 noch einmal zu senden, was ich nun in Form einer Mail getan habe. Folgenden Fragenkatalog habe ich angefügt (in Auszügen):
Warum gibt es ein Gesetz wie das TSG, in welchem ein Gutachterverfahren eingeflochten ist, das gegen ein Verfassungsgerichtsurteil von 1978 verstösst, indem es einen Menschen als das Geschlecht behandelt, dem dieser psychisch (schon vom ersten Tag der Behandlung an) nicht angehört?
Inwieweit ist die DGSF für ein falsches Bild über transsexuelle Menschen in der Öffentlichkeit verantwortlich, wenn sie in der Expertenfunktion gegenüber Medienvertretern äussert, daß Transsexualität im medizinischen Sinne der "Wunsch ist dem Gegengeschlecht anzugehören", anstatt zu verdeutlichen, daß es sich lediglich um den Wunsch handelt, die Geschlechtsorgane des Gegengeschlechtes "loszuwerden"?
Was ist für die DGSF geschlechtsbestimmend?
Wenn es die Psyche ist (und der Körper abweicht): Warum werden transsexuelle Frauen als Männer bezeichnet, die "Frauen werden(!) wollen"?
Wo befindet sich nach Ansicht der DGSF das Organ des Menschen, mit dem er in der Lage ist, sich selbst zu erkennen?
Wenn das Gehirn eines Menschen weiblich ist und die Genitalien "männlich"... welches Geschlecht hat dann dieser Mensch?
Setzt sich die DGSF dafür ein, das Geschlechts-Paradoxon hinter F64.0 derart umzugestalten, daß Frauen endlich die Chance erhalten, als Frauen behandelt zu werden (und Männer als Männer)?
Eine weitere Mail ging - ebenfalls nach einem Telefonat - an die SPD-Bundestagsfraktion, u.a. mit dem Hinweis, wie sich die medizinische Diagnosestellung im Zusammenhang mit der Behandlung transsexueller Menschen ändern liesse, nach einer Neuregelung des Transsexuellengesetzes (zu dem der Gesetzgeber bis Juni 2007 verpflichtet ist), die menschenrechtskonform ist (ausgehend vom BVG-Urteil von 1978, welches besagt, daß die Psyche eines Menschen "wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale" für die Geschlechtseinteilung - Stichwort: Personenstand - bestimmend ist) und ohne Gutachterzwangsverfahren auskommt.
"Der Wunsch, als Angehöriger des eigenen Geschlechtes anerkannt zu leben. Dieser geht meist mit Unbehagen oder dem Gefühl der Nichtzugehörigkeit zum eigenen Geschlecht einher. Es besteht der Wunsch nach chirurgischer und hormoneller Behandlung, um den eigenen Körper dem eigenen Geschlecht soweit wie möglich anzugleichen."
20.02.2007
Heute erhielt ich folgende email-Antwort der DGfS, die zumindest den Verbleib der elektronischen Seite der Anfragen erklären könnte:
"Danke für Ihre erneute Anfrage. Möglicherweise sind ihre e-mail auch in dem Spam-Filter unserer Uniklinik abgefangen worden. Ich habe mir erlaubt, Ihre umfangreichen Fragen an Frau Dr. Sophinette Becker, Institut für Sexualwissenschaft in Frankfurt am Main, weiterzuleiten, die sich seit Jahrzehnten klinisch, gutachterlich, juristisch und theoretisch mit den Fragen und Problemen, die das Phänomen Transsexualität aufwirft, beschäftigt und im Auftrag der DGfS auch die aktuellen Gesetzgebungsinitiativen begleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Hill
Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung"
23.02.2007
Zwar sind erst 3 Tage vergangen, doch habe ich nun selbst nocheinmal Frau Becker angeschrieben, um eine Stellungnahme zu der Menschenrechtsproblematik zu erhalten, die sich aus dem bisherigen Gutachterzwangsverfahren ergibt.
24.02.2007
Heute hat sich jemand von der Johann Wolfgang Goethe-Universitaet Frankfurt mit den Argumenten, die hier auf dieser Seite zusammengefasst sind, beschäftigt, der Universität, an der Sophinette Becker tätig ist.
01.03.2007
Am 28. Februar 2007 fand in Berlin eine öffentliche Anhörung zur Neufassung des Transsexuellengesetzes statt. Als Sachverständige wären Maria Sabine Augstein (Rechtsanwältin, Tutzing), Manfred Bruns (LSVD e.V. Köln), MR Dr. Thomas Meyer (Bundesministerium der Justiz, Berlin), Dr. Konstanze Plett (Universität Bremen), Deborah Reinert (Rechtsanwältin, Erftstadt), Christian Schenk (Berlin), und MR Dr. Herbert Schmitz (Bundesministerium des Innern, Berlin) geladen.
Im Laufe des gut zweistündigen Gespräches waren zwei Haupschwerpunkte herauszuhören: Zum einen die Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsproblematik. Nach bisherigem TSG sind Ehepaare gezwungen, sich scheiden zu lassen um dann eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen zu können - eine rechtlich schwierige Situation, da Ehen nach geltenem Recht nur geschieden werden können, sollte die Ehe gescheitert sein - was so ja nicht der Fall ist. O-Ton Bruns "Die wollen ja zusammenbleiben". Dies sinnvoll zu regeln, war einer der vielen Punkte, in denen das Bundesverfassungsgericht eine Überarbeitung des Transsexuellengesetzes als dringend notwendig erachtete.
Ein zweiter Themenbereich beschäftigte sich mit der Frage, in wie weit die Vornamens- bzw. Personenstandsänderungen zustande kommen sollen. Wo Maria Sabine Augstein und Michael Bruns das ärztliche Gutachterverfahren (wenn auch in reduzierter Form) zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nicht grundsätzlich in Frage stellten, plädierten vorallem Christian Schenk und Deborah Reinert dafür über andere Modelle nachzudenken, wie z.B. der Nachweis eines Beratungsscheines (Nachweis über die Schritte einer Personenstandsänderung aufgeklärt worden zu sein): "Im Zusammenhang mit der Personenstandsänderung ist in Anbetracht der im Gesetz festgelegten Voraussetzungen eine Begutachtung überflüssig" (Schenk).
Einigkeit bestand bei allen darüber, daß die Personenstandsänderung nicht mehr von körperlichen Maßnahmen (wie einer geschlechtsangleichenden Operation) abhängig gemacht werden soll.
Zusammenfassung und Kommentar:
Obwohl wichtige Bereiche der Transsexuellenproblematik angesprochen wurden, bliebt bisher eines noch völlig aussen vor: Das Urteil des Verfassungsgerichtes vom 1978, welches besagt, daß das rechtliche(!) Geschlecht eines Menschen in stärkerem Maße von der Psyche abhängt, als von seinem Körper. Dieses Urteil ist bis heute nicht umgesetzt worden. Von einer konsequenten Umsetzung dieses Urteilsspruchs hängt aber ab, ob ein zukünftiges TSG auf Sand gebaut ist (und wieder auf dem Klageweg schrittweise für nichtig erklärt werden kann) oder nicht.
Warum ist das so?
Durch die Vermischung von zwei Annahmen, die sich gegenteilig ausschliessen (Körper oder Psyche geschlechtsbestimmend) und der Verquickung von Medizin (körperliche Maßnahmen) und Recht (Anerkennung als Rechtsperson), würde automatisch immer ein Paradoxon dabei herauskommen. Und das führte dann als logische Folge dazu, daß jede Regelung, die auf diesem Paradoxon basiert, angreifbar ist - schließlich ist sie (wie das bisherige Verfahren nach TSG und F64.0) in sich widersprüchlich (Hinweis: Ich bin schon an anderer Stelle auf die TSG-F64.0-Paradoxie eingegangen).
Schauen wir uns an, was dabei herauskommen würde, wenn an der bisherigen Formulierung des ICD-Codes F64.0 und dem Gutachterverfahren festgehalten würde, aber ein Operationszwang zur Personenstandsänderung wegfallen würde:
Beispiel: Eine transsexuelle Frau, die rechtlich bisher als Mann angesehen wird (Personenstand) würde dann auf Grund eines "transsexuellen Wunsches" (der Zwang dem anderen rechtlichen Geschlecht anzugehören) dann die Möglichkeit erhalten, mittels eines Gutachtes, auf welchem ihr(!) bescheinigt wird "transsexuell zu sein", ihren Personenstand ändern zu lassen. Nun würde also der psychologische Gutachter ausgehend von subjektiven Maßstäben prüfen, ob das Innere eines Menschen (die körperlichen Maßstäbe würden dann ja wegfallen) nun weiblich oder männlich ist - eine Entscheidung die ja nun kein Mensch auf dieser Welt treffen kann. Dazu käme, daß diese Entscheidung sich nicht etwa auf somatische Maßnahmen bezöge, sondern lediglich auf das rechtliche Geschlecht eines transsexuellen Menschen.
Nun hat aber das Bundesverfassungsgericht 1978 bereits verkündet, daß ein Mensch nun rechtlich z.B. nicht als Mann behandelt werden kann, wenn das psychische Geschlecht weiblich ist. Dies führt nun zu der Frage: Über welchen Menschen wird denn und überhaupt entschieden? Und vorallem wovon ausgehend?
Hier mal zur Verdeutlichung:
Zeitpunkt 1 (Anfang):
Mensch hat ein weibliches psychisches Geschlecht - nach BVG darf dieser Mensch nun rechtlich nicht als Mann behandelt werden.
Zeitpunkt 2 (später):
Ein Gutachter trifft eine auf Recht bezogene Entscheidung über einen Menschen, der ausgehend vom BVG-Urteil, rechtlich nicht als Mann behandelt werden kann. Trotzdem basiert das Gutachten dann auf der Annahme einen Mann zu behandeln - dies ist ein Paradoxon und ein Verstoss gegen das Urteil des Jahres 1978.
Die Frage ist nun: Welche rechtliche Grundlage sollte so ein Verfahren haben? Wer wird hier zu was? Was ist denn nun eigentlich geschlechtsbestimmend?
In der logischen Folge können also nur zwei Szenarien wirklich zum Ziel führen: Entweder man würde den Körper als geschlechtsbestimmend ansehen (und somit auch gegen das Urteil von 1978 verstossen), was dann zur Folge hätte, daß es überhaupt keine Möglichkeiten mehr geben würde für transsexuelle Menschen (weder rechtlich noch medizinisch) oder - und das scheint ja irgendwie logisch zu sein - man kommt zu einer Lösung, die das Urteil von 1978 berücksichtigt und davon ausgeht, daß die Psyche/das Gehirn geschlechtsbestimmend ist (was ja schon seit über 30 Jahren Stand der Wissenschaft ist).
Das führt nun automatisch dazu, daß - bei konsequenter Umsetzung - nur einzige Möglichkeit übrig bleibt, das Transsexuellengesetz neu zu Regeln: Die rechtliche Anerkennung auf dem Papier (Personenstand) muß zwangsläufig von den medizinischen Schritten getrennt werden - schließlich geht es hier ja auch um zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.
Das hiesse dann:
Ein transsexueller Mensch muß - um überhaupt ein medizinsiches Verfahren beginnen zu können, in welcher Rechtssicherheit für alle Beteiligten herrscht - selbstständig seinen Personenstand ändern lassen können (und zwar unabhängig äusserer Vorgaben - schließlich ist laut BVG 1978 die Psyche geschlechtsbestimmend!).
Diese Position (und ein Vorschlag, wie ein TSG geregelt sein könnte, welches das BVG-Urteil von 1978 berücksichtigt) habe ich in Form mehrer Seiten Papier in Berlin an die oben aufgeführten Sachverständigen übergeben (wie auch an mehrere Bundestagsabgeordnete - u.a. Gabriele Fograscher, SPD).
Ausgehend davon, daß die Kernproblematik immer noch nicht behandelt wurde, habe ich nun den Petitionsausschuß des Bundestages erneut angeschrieben, sich meiner Petition anzunehmen.
Ich habe nun mehrere der Experten, die als Sachverständige zu dem Gespräch am 28. in Berlin geladen waren, per email darum gebeten (Deborah Campbell, Konstanze Plett, Manfred Bruns,...), mir zu beantworten, in wie weit die Mißachtung des 78er-Urteils überhaupt als Mißachtung wahrgenommen wird (eine Mißachtung, die Menschen bis heute zu nicht-existent erklärt) und ob sie als Kernproblematik im Zusammenhang mit dem Transsexuellenrecht erkannt wird.
Außerdem wurde mir ein Brief zugeschickt, der darauf hinweist, daß am 19. Februar beschlossen wurde, die Verfassungsklage, die ich im Dezember beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte, aus Gründen der Nichtausschöpfung des Rechtsweges, nicht zur Entscheidung anzunehmen. Beteiligt war:
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, vertreten durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem.
Kommentar: Wie kann ein Mensch, der nicht als Rechtsperson existiert überhaupt einen Rechtsweg einhalten - vorallem dann, wenn sich die Problematik ja genau darum dreht, nämlich die Anerkennung als existente Rechtsperson? Welche offizielle Stelle existiert, um einen deartigen Menschenrechtsverstoß zu ahnden? Wir sehen weiter...
Rechtlosigkeit = im früheren Recht die Rechtsunfähigkeit, begründet durch Sklaverei oder Acht.
Quelle: http://www.wissen.de
In dem Augenblick, wo das Recht ausgesetzt und von der Person "abgezogen" wird, bleibt der bloße Körper zurück. Er ist ein Nichts, eine alphabetisierte Biomasse, die einen Menschen zu nennen die Mühe nicht lohnt.
Quelle: http://zeus.zeit.de
05.03.2007
Heute habe ich eine Antwortmail erhalten, auf eine Anfrage an den Rechtswissenschaftler Michael Grünberger (in Auszügen):
haben Sie vielen Dank für Ihre ausführliche E-Mail. Ich habe mich auf Ihrer Seite umgesehen, damit ich einen besseren Eindruck Ihres Wunsches erhalte. ... Wie Ihnen bekannt ist, darf ich keine Rechtsberatung erteilen. Darüberhinaus sehe ich meine Aufgabe als Rechtswissenschaftler eher darin, über die rechtlichen Probleme des TSG nachzudenken und eine Änderung anzumahnen. Wenn ich nicht irre, liegt Ihr Kampf aber in der fachwissenschaftlichen Definition, an die das Recht möglicherweise anknüpft. Ich glaube auch den Urteilen des BVerfG, vor allem der Entscheidung vom 6.12.2005 entnommen zu haben, dass das Recht von Ihnen gerade nicht verlangt, erst ein Mann sein zu sollen, um dann eine Frau zu werden.
Transsexuelle Frauen sind Frauen, nur weil das von Dritten wahrgenommene Erscheinungsbild auf ein männliches Geschlecht hindeutet, behandelt sie das Recht zunächst als Mann. Vielleicht übersehe ich vieles, aber ich denke, dass das Recht - und damit die Gutachter - von Ihnen nicht verlangen ->und auch nicht verlangen dürfen - sich zu verleugnen.
Meine Antwort (ebenfalls in Auszügen) war nun:
Hallo Herr Grünberger,
danke für die Antwort. Es ging mir, wie sie sich eventuell denken können, nicht um eine Rechtsberatung, sondern in der Tat um eine Anregung bezüglich ihrer Tätigkeit als Rechtswissenschaftler, der sich mit den Problematiken, die sich aus dem TSG ergeben, beschäftigt um evtl. an einer Änderung der bestehenden Verhältnisse mitzuwirken. Meine Formulierung des Selbstverleugnungszwangs durch das Gutachterverfahren erschien ihnen vielleicht als etwas hart dargestellt, doch schreibe ich dies deswegen, weil durch die Vermischung von Recht und Medizin (bzw. rechtlichen, körperlichen und psychischem Geschlecht) sich eine Lücke im System aufmacht, die in-sich unschlüssig und paradox ist.
Ich möchte Ihnen das einmal verdeutlichen:
Störungen der Geschlechtsidentität
1) TSG
"Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen** Geschlecht als zugehörig empfindet"... "Das Gericht darf einem Antrag nach nur stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat..."
**dem anderen RECHTSGeschlecht, als dem im Geburtseintrag angegebenen, welches anhand körperlicher Merkmale bestimmt wurde.
2) Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 - "Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in gleichem, wenn nicht sogar in STÄRKEREM Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter*** bestimmten und weil Gegenstand der auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen Funktionen seien."
Gegen den Willen darf laut BVG 1978 kein Mensch rechtlich als das Geschlecht behandelt werden, dem dieser psychsich nicht angehört (Begründung durch Grundgesetz und Menschenrechte). (Wohl meint das BVG primär die rechtliche Behandlung)
Der Wunsch, als Angehöriger des anderen Geschlechtes**** zu leben und anerkannt zu werden. Dieser geht meist mit Unbehagen oder dem Gefühl der Nichtzugehörigkeit zum eigenen anatomischen Geschlecht einher. Es besteht der Wunsch nach chirurgischer und hormoneller Behandlung, um den eigenen Körper dem bevorzugten Geschlecht soweit wie möglich anzugleichen.
****unklare Formulierung: was für ein Geschlecht ist gemeint? Das "andere" bezogen auf das Rechtsgeschlecht?
3) DSM-IV 302.85 (ICD der WHO Kapitel V - F64.0 Transsexualität), Geschlechtsidentitätsstörungen bei Jugendlichen oder Erwachsenen
Ein starkes und andauerndes Zugehörigkeitsgefühl zum anderen Geschlecht*****. Das heißt
- geäußertes Verlangen, dem anderen Geschlecht anzugehören;
- häufiges Auftreten als Angehöriger des anderen Geschlechts;
- der Wunsch, als ein Angehöriger des anderen Geschlechts zu leben und als solcher behandelt zu werden;
- die Überzeugung, die typischen Gefühle und Reaktionsweisen des anderen Geschlechts aufzuweisen.
Anhaltendes Unbehagen im Geburtsgeschlecht, oder Gefühl der Person, dass die Geschlechtsrolle des eigenen Geschlechts****** für sie nicht die richtige ist (z.B. Eingenommensein von Gedanken darüber, die primären und sekundären Geschlechtsmerkmale loszuwerden, oder der Glaube, im falschen Geschlecht geboren zu sein).
Um von einer Geschlechtsidentitätsstörung zu sprechen, muss ein starkes und andauerndes Zugehörigkeitsgefühl zum anderen Geschlecht vorliegen, d.h. das Verlangen oder auch das Bestehen darauf, dem anderen** Geschlecht anzugehören
Dr, Christiane Eichenberg
** anderes Geschlecht? Rechtsgeschlecht?
Vor dem Hintergrund der nosologischen Entwicklung der aktuellen Nomenklatur (ICD-10; DSM-IV) wird die Epidemiologie, Symptomatologie, Diagnostik und Differenzialdiagnostik der Geschlechtsidentitätsstörungen dargelegt.
Priv.-Doz. Dr. H. A. G. Bosinski
"Das Gericht darf einem Antrag nach nur stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat..."
ABER: Gegen den Willen darf laut BVG 1978 kein Mensch rechtlich als das Geschlecht behandelt werden, dem dieser psychsich nicht angehört (Begründung durch Grundgesetz und Menschenrechte).
Fragen: Warum wird während der mehrjährigen Behandlung ein Transsexueller gegen seinen Willen als das Geschlecht behandelt, dem dieser psychisch NICHT angehört?
Warum entscheidet über den Personenstand ein Gutachter, ausgehend einer Diagnose, die das körperliche Geschlecht zur Grundlage hat, obwohl die Diagnose gerade eben den Körper als geschlechtsbestimmenden Faktor in Frage stellt (wie geht das)?
Ist es nicht paradox A als widerlegt anzusehen und trotzdem A zur Grundlage des Verfahrens zu machen (frei nach dem Motto "das Wort NICHT existiert NICHT")?
Stellt sich damit nicht automatisch das ganze Verfahren in Frage, weil es transsexuelle Menschen zum Lügen zwingt (auch rechtlich), da ja das Diagnoseverfahren in das TSG eingebettet ist, aber derart nun eben nicht funktionieren kann?
Ist es rechtens...
Menschen während des Gutachterverfahrens gegen ihren Willen als das Geschlecht zu behandeln, dem sie psychisch nicht angehören (obwohl vor 30 Jahren bereits gegenteilig geurteilt wurde)?
---- Das bisherige Verfahren IST paradox - nur ist es (aus welchen Gründen auch immer) noch niemandem aufgefallen, daß das TSG mittels Einbindung eines Gutachterverfahrens nach ICD und DSM keinerlei erfüllbare Logik besitzt. Ebensogut könnte das komplette Gesetz so auch ganz weggelassen werden, da der rechtsfreie Raum, der sich durch dieses Paradoxon auftut nun genau die gleiche Unsicherheit bedeutet, wie er es ganz ohne TSG wäre: Die Entscheidung über das Rechtsgeschlecht eines Menschen liegt in der Hand Dritter - und die können (da es ja keinerlei Rechtssicherheit gibt für die "Patienten") dann entscheiden wie es ihnen gefällt (wobei sie es ja nach Urteil von 1978 gar nicht dürften - es wäre lediglich ein JA möglich...womit das ganze Verfahren obsolet ist -, da ja eine gegenteilige Entscheidung zu Lasten des Patienten nun bedeuten würde, daß ein Mensch gegen sein Willen als das Geschlecht behandelt werden würde, dem dieser psychisch NICHT angehört*******). Nach Gutdünken. Absurd? Ja.
******* oder soll das heissen, daß ein Dritter über die Beschaffenheit der Psyche des betroffenen Menschen entscheidet (wie soll das gehen? Kann jemand in den Kopf eines anderen Menschen kriechen?)... wobei das dann ja auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre (Die Menschenwürde ist ein universelles Recht - siehe Urteil 1978)?
Von den am 28. Februar in Berlin anwesenden (und von mir angeschriebenen) Sachverständigen gibt es bisher nur eine Antwort (und die mündlich).
11.03.2007
Hier nun ein Kommentar von Christian Schenk, MdB a.D.:
"Hallo, Respekt für Ihr Engagement! Jedoch interpretieren Sie § 1 TSG falsch. Das dort formulierte Erfordernis des Zugehörigkeitempfindens zum "anderen Geschlecht" bezieht sich keineswegs auf das juristische, sondern auf das Geschlecht im alltagsweltlichen Sinne.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schenk MdB a.D.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch darauf hinweisen, dass ich mich im Rahmen meiner Kontakte zu Abgeordneten des Bundestages dafür einsetze, die Vornamensänderung als einfachen Verwaltungsakt (ohne Begutachtung, ohne Gerichtsverfahren) auszugestalten. Es reicht dann eine Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde (i.d.R. Standesamt), dass man künftig den oder die Vornamen XYZ tragen möchte, aus. Die Personenstandsänderung (Änderung des rechtlichen Geschlechts) sollte nach angleichenden Operationen umgehend und in allen übrigen Fällen 1 Jahr nach Änderung des Vornamens erfolgen können (auf Antrag).
Es sollte eine Härtefallklausel geben, nach der die Personenstandsänderung schon vor Ablauf eines Jahres vorgenommen werden kann (z.B. bei Minderjährigen, die sich bereits in hormoneller Behandlung befinden). "
12.03.2007
Und nochmal ein Kommentar, diesmal von Gisela Piltz (FDP). Auch sie war am 28. Februar an dem Sachverständigen-Fachgespräch in Berlin beteiligt:
Herzlichen Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme. Nach den Äußerungen im Rahmen der Anhörung habe ich allerdings wenig Hoffnung, daß das TSG umfassend novelliert wird. Wir als FDP - Bundestagsfraktion werden Ihre Anregungen jedoch gerne im Rahmen unserer Beratungen berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz
Dazu zwei rheotorische Fragen:
Wie wichtig ist die Existenz eines einzelnen Menschen?
Und: Ist Menschenrecht zeitlich verschiebbar?
Nachträglich eingefügter Audiobeitrag 5) Gabriele Fograscher, SPD
15.03.2007
Ich habe Frau Sophinette Becker (Institut für Sexualwissenschaft in Frankfurt am Main) nun nochmal eine kleine Erinnerungsmail geschickt, mit der erneuten Bitte um eine Antwort. Hier der Inhalt der Mail in Auszügen:
Warum gibt es ein Gesetz wie das TSG in dem ein Gutachterverfahren eingeflochten ist, das gegen ein Verfassungsgerichtsurteil von 1978 verstösst, indem es einen Menschen als das Geschlecht behandelt, dem dieser psychisch nicht angehört?
Warum stellte die DGSF vor 30 Jahren fest, daß die Psyche für die Geschlechtsrollen-Einteilung wichtiger ist, als der Körper, und es werden trotzdem transsexuelle Menschen während des kompletten Vefahrens ausgehend von ihrem körperlichen Geschlecht behandelt (F64.0 = z.B. Männer die fühlen wie Frauen)?
Inwieweit ist die DGSF für ein falsches Bild über transsexuelle Menschen in der Öffentlichkeit verantwortllich, wenn sie in der Expertenfunktion gegenüber Medienvertretern äussert, daß Transsexualität im medizinischen Sinne der "Wunsch ist dem Gegengeschlecht anzugehören", anstatt zu verdeutlichen, daß es sich ledglich um den Wunsch handelt, die Geschlechtsorgane des Gegengeschlechts loszuwerden?
Was ist für die DGSF geschlechtsbestimmend?
Wenn es die Psyche ist (und der Körper abweicht): Warum werden transsexuelle Frauen als Männer bezeichnet, die "Frauen werden(!) wollen"?
Wo befindet sich nach Ansicht der DGSF das Organ des Menschen, mit dem er in der Lage ist, sich selbst zu erkennen?
Wenn das Gehirn eines Menschen weiblich ist und die Genitalien "männlich", welches Geschlecht hat dann dieser Mensch?
Durch die Verkoppelung von Medizin und Recht ist keine sinnvolle psychotherapeutische Begleitung möglich. Beispiel: Eine transsexuelle Frau ist zu Beginn der Behandlung rechtlich als männlich angesehen, genauso wird sie es auch nach dem Diagnoseschlüssel F64.0. Am Ende der Behandlung soll ein Gutachter (von Aussen) über den Personenstand entscheiden (offiziell über die "Lebbarkeit der gewünschten Geschlechtsrolle", wie absurd, als ob man sich so etwas wünschen könnte...) - solange wird eine transsexuelle Frau rechtlich als Mann geführt... am Ende hat sie (mit Glück) die Chance als das anerkannt zu werden, was sie ist. Damit steht das ganze Verfahren auf einer menschenrechts-verachtenden Grundlage. Ein Dritter kann nämlich niemals über das Innenleben eines anderen entscheiden!
Zudem wird mit dem Offenlassen der Entscheidungsmöglichkeit eine künstliche Unsicherheit für die Betroffenen erzeugt, da sie ja nun nicht wissen, was am Ende dabei herauskommt, und immer die Angst haben müssen, daß ein negatives Gutachten erstellt wird. Ein Mensch der Hormone verschrieben bekommt und bereits als Frau lebt (wie soll eine Frau sonst leben?) dann noch diesem rechtlichen Druck auszusetzen ist menschenverachtend.
Die Situation hat etwas absurdes: Da geht eine Frau zu einem Psychotherapeuten um durch das Verfahren begleitet zu werden und wird in ihrem Wissen über sich selbst nicht ernstgenommen - d.h. nach bisheriger Praxis ähnelt das F64.0-Verfahren keiner Begleitung (die wirklich wichtig wäre), sondern einen Prüfungsverfahren, geht es doch darum möglichst gestört zu wirken (oder zumindest geschlechtlich "anders orientiert") um eine Korrektur der Fehlbildung der Genitalien zu erhalten. Das kann es ja wohl nicht sein - und ist im übrigen auch äusserst gefährlich, werden hier Menschen, die wirklich eine psychische (anderweitige) Störung haben bis zu einer Operation gebracht, die sie hinterher bitter bereuen.
Selbstbewusste Menschen haben - da sie ja nun nicht gestört wirken, sondern wissen(!), welchem Geschlecht sie angehören - äusserste Schwierigkeiten ohne zu Lügen durch das Verfahren zu kommen.
Durch die Vermischung von Recht und Gesetz werden Menschen zu etwas gemacht, das sie nicht sind. Transsexuelle Frauen, werden als Männer behandelt, die Frauen WERDEN wollen, auf Grund einer psychischen Störung (Geschlechtsidentitätsstörung), obwohl sie bereits als Frau geboren wurden.
19.03.2007
Heute fand sich ein Kommentar von Tanja Krienen ein, der folgendermassen aussieht:
Es gibt natürlich auch Fakten, die nicht zu respektieren, ins Groteske führen. Transsexuelle sind keine Transgender -
http://www.campodecriptana.de/blog/2007/03/07/687.html
Meine Antwort: Deswegen sind es ja auch 2 verschiedene Wörter.
23.03.2007
Ich habe Post vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information erhalten. In dem Schreiben heisst es, daß einer der Hauptansprechpartner in Sachen ICD-Code F64.0 nun (wie vermutet) u.a. die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung in Hamburg-Eppendorf ist, und eine Änderung des ICD mit dem dortigen Insitut abgestimmt werden müsste/sollte/könnte. So habe ich nun erneut die DGfS angeschrieben (per Post und Mail), um eine Antwort zu erhalten (erneut deswegen, weil ich bis heute von den Verantwortlichen noch keine sachliche inhaltsbezogene Antwort erhalten habe). Per Mail ging dieser Brief u.a. auch an Sophinette Becker (die sich ebenfalls bis heute nicht geäussert hat), und für die Neufassung des TSG verantwortliche Bundestagsmitglieder.
Hier der Inhalt:
Änderung des ICD-Codes F64.0 und des TSG
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie sie bereits wissen dürften, wird die Einteilung von Transsexualität unter dem ICD-Code F64.0 und der Beschreibung "Geschlechtsidentitätsstörung" von vielen Betroffenen als diskriminierend abgelehnt. Das "Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information", kurz DIMDI, teilte mir nun folgendes mit:
Wie bereits in unserer Antwort- E-Mail vom 06.04.2006 dargelegt, bitten Wir Sie, Ihr Anliegen mit den zuständigen Fachgesellschaften, z.B. der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS), abzustimmen und uns eine gemeinsame Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen vorzulegen. Dies gewährleistet eine effiziente Problemerfassung und dient der wissenschaftlichen Qualifizierung Ihres Vorschlages.
Nun gehe ich davon aus, daß der Text der DIMDI so zu verstehen ist, daß die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung maßgeblichen Einfluß an den Formulierungen des F64.0 hatte bzw. hat. Auch gehe ich davon aus, daß die DGfS als ein Hauptansprechpartner in Sachen Gesetzgebung zu sehen ist, wurde doch das Transsexuellengesetz von Anfang der 80er genauso von der DGfS mitgestaltet, wie auch zahlreiche Stellungnahmen zu Urteilen des Bundesverfassungsgerichts.
Um Ihnen die Notwendigkeit einer Überarbeitung des ICD aufzuzeigen, hier ein paar Argumente:
1978 entschied das Bundesverfassungsgericht (unter Zurhilfenahme von Expertenkommentaren u.a. der DGfS), daß die Psyche eines Menschen "wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale" für die Geschlechtseinteilung - Stichwort: Personenstand - bestimmend ist. Trotzdem wurde in Zusammenarbeit mit ihrem Institut ein Transsexuellengesetz entwickelt, daß die Geschlechtsbestimmung über den Körper zur Grundlage hat, wird z.B. eine transsexuelle Frau während des kompletten medizinischen Verfahrens als Mann behandelt, der den "transsexuellen Wunsch" äussert, Frau "werden" zu wollen. Dies ist in sich ein Paradoxon, da ja 1978 das Bundesverfassungsgericht ebenso - unter Zurhilfenahme von Argumenten aus ihrem Hause - ausführte, daß ein Mensch nicht gezwungen werden kann, als das Geschlecht behandelt zu werden, dem dieser Mensch ausgehend seiner psychischen Geschlechtlichkeit nicht angehört (begründet wurde dies mit einem Verstoß gegen die Menschenwürde). Trotzdem entwickelte u.a. die DGfS Behandlungskriterien, die genau hier gegen Menschenrecht verstoßen.
Richtig wäre doch nun zu einer Lösung zu kommen, die das Wissen des Jahres 1978 in voller Konsequenz berücksichtigt. Die 30 Jahre alte Erkenntnis muß doch ernstgenommen werden!
a) Die Psyche eines Menschen ist geschlechtsbestimmend
b) Kein Mensch hat das Recht einen anderen Menschen als das Geschlecht zu behandeln, dem dieser psychisch nicht angehört
Konsequent gedacht kann dies also nur folgendes heissen: Um überhaupt ein rechtlich gesichertes medizinisches Verfahren erhalten zu können, bedarf es einer Regelung, die einem transsexuellen Menschen ermöglicht, selbst (und ohne Einfluss Dritter) über die geschlechtliche Rechtexistenz seiner Person zu entscheiden, und dies unabhängig körperlicher Maßnahmen, da ja nun nicht der Körper als geschlechtsbestimmend angesehen werden kann, sondern (ausgehend vom Urteil des Jahres 1978) eben die Psyche.
Da nun die DGfS sowohl Einfluss auf das juristische Verfahren hat (bzw. auf die Gesetzgebung), als auch auf die medizinische Einteilung unter F64.0 bitte ich sie nun darum, mir eine Antwort auf folgende Vorschläge zu geben:
Vorschlag einer Neufassung der psychologischen Diagnosestellung "Transsexualität"
Folgende Codierung wäre weiterhin im Buchstabenbereich F angesiedelt:
"Der Wunsch, als Angehöriger des eigenen Geschlechtes anerkannt zu leben. Dieser geht meist mit Unbehagen oder dem Gefühl der Nichtzugehörigkeit zum eigenen Geschlecht einher***. Es besteht der Wunsch nach chirurgischer und hormoneller Behandlung, um den eigenen Körper dem eigenen Geschlecht soweit wie möglich anzugleichen."
*** geschlechtliche Unsicherheit durch Vorhandensein körperlicher Abweichungen zum Rechtsgeschlecht
Die Codierung der körperlichen Schritte (Hormone, Operationen) erfolgt dann ausgehend von dieser F-Diagnose durch kompetente Psychologen im Bereich Q50-Q56: Angeborene Fehlbildungen der Genitalorgane.
Damit diese Diagnosen überhaupt gestellt werden können, bedarf es der Schaffung eines Transsexuellengesetzes, welches den Urteilsspruch von 1978 berücksichtigt (etwas wozu der Gesetzgeber eigentlich verpflichtet ist) - eben, daß kein Mensch dazu gezwungen werden kann, von einem Dritten (eben auch keinem Mediziner und keiner Krankenkasse) als das Geschlecht behandelt zu werden, dem dieser Mensch psychisch nicht angehört:
Vorschlag für eine Neufassung des TSG (erste zwei Abschnitte)
Es wäre sicher hilfreich, auch im Zusammenhang mit den Problemen, vor die Betroffene immer wieder gestellt werden (Kostenübernahmen, Verfahrensverschleppungen durch den MDK, Abwehrhaltung von Psychologen, Unverständnis bei Hausärzten, Verweigerungshaltung im Personenstandsverfahren,...), wenn hier verantwortungsbewusst mit dem umgegangen würde, was spätestens seit 30 Jahren bekannt sein dürfte - daß es Menschen gibt, die eine körperliche Abweichung von ihrem psychischen Geschlecht aufweisen - eine körperliche Abweichung der Genitalien vom eigentlichen Geschlecht (schliesslich ist die Psyche ja geschlechtsbestimmend, was selbst ihr Institut annehmen dürfte, da es ja ansonsten überhaupt keiner Regelung für körperliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Transsexualität bedürfte!).
Ich möchte hier noch einmal das Schreiben der DIMDI zitieren:
"Die ICD-10 unterliegt einem weltweiten Abstimmungsprozess und ist dementsprechend nur auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und im weltweiten Konsens abänderbar."
Das Wissen darüber, daß die Psyche geschlechtsbestimmender ist als der Körper, gibt es bereits seit mindestens 30 Jahren. Meinen Sie nicht, es wäre da Zeit zu handeln und zu einer Gleichberechtigung transsexueller Menschen zu kommen? Ich meine schon, und wünsche mir nun eine ausführliche Stellungnahme zu meinem Anliegen aus ihrem Hause.
Vielen Dank.
27.03.2007
Frau Becker und Herr Hill haben geantwortet. Die Mail von Herrn Hill (Hamburg) war nicht lesbar, leider hat er mir sie nicht nochmal geschickt, so daß der Inhalt nun für immer unbekannt bleiben wird - außer er schickt sie tatsächlich noch einmal los. Nun denn, hier die Mail von Frau Sophinette Becker in Auszügen (sie hat kurz geantwortet, hat aber auf Grund eines Umzugsnun nicht direkt auf die Vorschläge geantwortet, die ich ihr geschickt hatte):
"Wie Herr Hill Ihnen schon geschrieben hat, ist die DGfS an der (auch von uns für reformbedürftig gehaltenen) ICD (10) bislang nicht beteiligt gewesen. (Der DSM IV differenziert sehr viel mehr als die ICD). Dagegen haben wir uns zur Reform des TSG umfassend geäussert - dieser Text ist publiziert und auch im Internet zugänglich, scheint Ihnen aber nicht bekannt zu sein, weil Sie nirgends darauf eingehen. (Dort wird z.B.die Möglichkeit der Personenstandsänderung ohne Operationen gefordert)
Vielen Ihrer Forderungen stimme ich zu,z.B.dass das rechtliche Verfahren und die medizinischen Behandlungen absolut getrennt werden müssen - das habe ich aber auch immer geschrieben. Manches sehe ich anders als Sie, z.B. den sog. Alltagstest, der natürlich kein Test ist (auf englisch heisst es ja real life testing), sondern ein Ausprobieren des Alltags im Wunsch- bezw. Identitätsgeschlecht, das wichtig für definitive Entscheidungen ist. Ich sehe auch oft PatientInnen, die mit allem (incl. Operationen) "durch" sind und sich beschweren, dass niemand sie auf ihrem Weg konfrontiert, über zu erwartende soziale Schwierigkeiten informiert habe etc."
Kommentar:
Ich habe nun die DIMDI erneut angeschrieben, um nun herauszubekommen, wer nun in Deutschland am ICD-10-Code F64.0 mitgeschrieben hat. Wobei sich mir die Frage stellt: Wenn hier Frau Becker von "Wunschgeschlecht" spricht, ob die DGfS zumindest indirekt an der Logik beteiligt ist, die im F64.0 wiederzufinden ist. Schaut man sich dann den DSM-IV 302.85 an, dann steht da wohl sinngemäß geschrieben "Anhaltendes Unbehagen im Geburtsgeschlecht, oder Gefühl der Person, dass die Geschlechtsrolle des eigenen Geschlechts für sie nicht die richtige ist". Womit die F64.0-Paradoxie ja nun nicht aufgehoben ist, ist sie hier doch sogar noch deutlicher erkennbar.
Und hier noch ein paar Zitate:
Zur Entstehung des Transsexuellengesetzes (1980), von der Webpage der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung (DGSS):
"Das Gesetz war seinerzeit nach einer gemeinsamen Intervention von DGSS und DGfS überhaupt erst zustandegekommen."
Zitat aus den Sogenannte Standards Of Care (Sophinette Becker, 1998), von International Journal Of Transgenderism (im Original stammen die SoC von 1979, nämlich von der Harry Benjamin International Gender Dysphoria Association - heute WPATH, deren Vorsitzender in den 90ern u.a. Friedemann Pfäfflin war, der ursprünglich in Hamburg-Eppendorf tätig war. Womit der Link zur DGfS gegeben wäre.)
"Die Gutachten zur Vornamensänderung und zur Personenstandsänderung müssen nach den Bestimmungen des TSG erstellt werden."
"Transsexualität ist durch die dauerhafte innere Gewißheit, sich dem anderen Geschlecht zugehörig zu fühlen, gekennzeichnet."
"Der mindestens dreijährige "Zwang" bedeutet die Unmöglichkeit, sich mit dem Geburtsgeschlecht zu versöhnen"
Auch hier ist für mich herauslesbar, daß die DGfS bislang den Körper als geschlechtsbestimmend ansieht (siehe "anderen Geschlecht", "Geburtsgeschlecht",...), trotzdem Ende der 70er Jahre dafür kämpfte, daß die Psyche geschlechtsbestimmend ist (worauf hin ja diese Regelungen wie die SoC oder das TSG erst entwickelt wurden, um dieser Erkenntnis Rechnung zu tragen). Beides gleichzeitig? Wie geht das?
"Mir ist eines klar: Transsexuelle fühlen sich nicht als Mann/Frau, sondern sie sind Mann oder Frau. Während der intensiven Auseinandersetzung mit diesem Thema hatte ich folgenden (Alb)traum. Ich erwachte am Morgen "ganz normal" wie auch sonst an jedem Morgen. Die gewohnte Umgebung, das gewohnte Gefühl, ich spürte mein "Selbst", alles war wie immer. Ich wunderte mich im Traum darüber, warum ich diese Sequenz träume. (Ich habe ein gutes Traumbewusstsein). Dann schlug ich die Bettdecke weg und...da war ein männlicher Körper. Ich sah ihn, fühlte "es" aber nicht! Dieses Erkennen wirkte wie ein Schock und ließ mich munter werden. Ich wusste in diesem Moment, so fühlt sich ein transsexueller Mensch. Er ist Mann/Frau und der Körper hat das konträre Geschlecht."
Der Text stammt von einer Diplomarbeit von Marion Hofstätter, geschrieben an der Lehranstalt für Heilpädagogische Berufe in Feldkirchen. Kontakt: aon.913230769(ät)aon.at
30.03.2007
Um herauszufinden, wer denn für die Erstellung des ICD F64.0 verantwortlich ist, bin ich erneut mit dem DIMDI, dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information, welches die ICD-Codes verwaltet, in Kontakt getreten und erhielt folgende Antwort von Frau Dr. Ursula Küppers:
"Ich glaube, es ist nicht sinnvoll, die "Geschichte" des Kodes F64.0 aufarbeiten zu wollen. Außerdem müsste man dann noch viel weiter in die Vergangenheit zurückgehen, denn einen entsprechenden ICD-Kode gab es schon in der ICD-9 (verabschiedet 1975), der Vorgänger-Revision zur ICD-10. In der ICD-9 gab es im Abschnitt "Psychiatrische Krankheiten" den Kode "302.5 Transsexualität" mit der Definition "Eine sexuelle Verhaltensabweichung, die von der fixierten Vorstellung getragen ist, daß die erkennbare Geschlechtszugehörigkeit falsch sei. Das daraus resultierende Verhalten ist entweder auf eine operative Veränderung der Geschlechtsorgane gerichtet oder auf eine völlige Geheimhaltung des eigenen körperlichen Geschlechts durch die Übernahme von Kleidung und Verhalten des anderen Geschlechtes" (Zitat ICD-9).
Ich denke, es ist sinnvoller, in die Zukunft zu blicken und den Versuch zu unternehmen, auf eine Änderung der bisherigen Anschauungen hinzuwirken. Ich habe Ihr Anliegen so verstanden, dass Sie die Zuordnung der Transsexualität zu den psychischen Erkrankungen für falsch halten und diese Zuordnung ändern wollen. Dies kann jedoch nur auf dem Weg über einen internationalen Konsens in den entsprechenden Gremien (hier: in der WHO) versucht werden. Das DIMDI hat daher Ihr Anliegen an die WHO weitergegeben und darum gebeten, die dort zuständigen Gremien zu informieren."
Mal sehen, ob sich die WHO meldet - ich bin gespannt. Meine Antwort auf diese Mail war:
"Herzlichen Dank für ihre Mail und die Weiterleitung an die entsprechenden WHO-Gremien. Wichtig ist allerdings, daß ich nicht nur dafür kämpfe die Definition von Transsexualität als primär psychische Störung aus dem ICD zu bekommen, sondern mich gleichzeitig dafür einsetze, Transsexualität als sekundär psychische Störung für eine Diagnosemöglichkeit zu erhalten. Ein transsexueller Mensch ist aus meiner Sicht (nicht nur aus meiner) ein Mensch, der z.B. eine weibliche Psyche besitzt und "männliche Genitalien". Daß die Geschlechtseinteilung anhand der Psyche mehr wiegt, als die körperlichen Merkmale hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor 30 Jahren entschieden.
In der logischen Konsequenz für die Neuschaffung eines geeigneten ICD-Codes hiesse das:
Ein Mensch der transsexuell ist, ist mit gegengeschlechtlichen äusseren "Geschlechtsmerkmalen" geboren und leidet psychisch unter diesem Umstand. Dieser psychische Leidensdruck ist das, was anhand einer neu zu schaffenden Diagnosestellung im ICD Mittelpunkt des Ansatzes sein sollte.
Um dies zu erreichen hiesse das sowohl...
a) die Voraussetzungen dafür zu Schaffen, das medizinische und rechtliche Verfahren zu trennen (eingeschlossen der Möglichkeit für Betroffene unabhängig von medizinischen Maßnahmen oder Gutachten ihren Personenstand ändern zu lassen)
als auch zeitgleich
b) eine Diagnosestellung zu erarbeiten, die es ermöglicht, Menschen, die mit gegengeschlechtlichen "Geschlechtsmerkmalen" geboren wurden, anhand psychischer Merkmale (Ausgehend von Untersuchungen durch erfahrene Psychologen) ein körperliches Angleichungsverfahren zu ermöglichen."
03.04.2007
In Sachen F64.0-Recherche (über die Historie des F64.0), habe ich folgende Mail von Prof. Dr. Hohagen, dem Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein erhalten:
"Ihre Anfrage habe ich an Herrn Prof. Dilling weitergeleitet, der mit der Einführung der ICD-10 in Deutschland befasst war. Sicher wird er Ihnen auf Ihre Fragen Antwort geben können."
Ausgehend von der Mail des DIMDI vom 30.03. sehe ich es tatsächlich als wichtiger an, nach vorne zu blicken, doch denke ich auch, daß der Blick auf die Entstehung medizinscher Sichtweisen wichtig sein kann - zum Beispiel: um im Zusammenhang mit der Verbesserung der Situation für von Transsexualität betroffenen Menschen, besser argumentieren zu können.
14.04.2007
Wieder einmal gab es nun einen Kommentar von Tanja K., der folgendermassen aussieht:
"Selbstverständlich ist Transsexualität eine psychische Störung, siehe auch:
http://www.campodecriptana.de/blog/2007/04/09/726.html"
Antwort:
Daß Transsexualität als psychische Störung nach WHO und ICD-10 bezeichnet wird, ist ja unbestritten - warum diese Einordnungs und Erklärungsversuche, TS zur tatsächlich psychischen Störung zu machen nur dennoch paradox sind, ist hier auf mut23.org ja nun recht ausführlich aufgeführt. Die Effekte der F64.0-Klassifikation sehen nun u.a. wie folgt aus:
a) Menschen, deren TS angeboren ist und die nichts weiter besitzen als z.B. ein weibliches Gehirn/eine weibliche Psyche und "männliche Genitalien" können nicht behandelt werden, ohne daß alle Beteiligten zu einer menschenrechtsverletzenden Lüge gezwüngen sind (da ja dann Frauen als Männer behandelt werden, die "Frauen werden" wollen, obwohl die Psyche laut BVG 1978 geschlechtsbestimmender ist als das "körperliche Geschlecht", und das ja im Prinzip schon zu Beginn der "Transformationsbehandlung" so sein muss, da der Grund ohne diese Annahme für eine solche Behandlung ansonsten gar nicht gegeben wäre).
b) Die Gefahr des bisherigen Verfahrens ist groß, daß durch die Annahme, daß es sich bei TS um eine psychische Störung handelt, Menschen die wirklich von einer ebensolchen betroffen sind (Borderline, schizotype Persönlichkeitsstörung o.ä.), in ein medizinisches "Umwandlungsverfahren" (Hormone, geschlechtsumwandelnde OP) geraten, das nur schwer bzw. nicht rückgängig gemacht werden kann. Nimmt man an, daß das charakteristische an einer psychische Störung ist, wenn ein Mensch auf der Flucht vor seinem Selbst ist (Unterschied zwischen Ich-Betrachtung und eigentlichem Selbst), und weiss, daß dies dem entspricht, was sich im normalfall Lüge nennt, dann verhilft ein Verfahren, daß die Lüge zum Kern enthält (wie das Verfahren nach F64.0), genau diesen Menschen zur Flucht vor dem eigenen Selbst - dies steht im Widerspruch dazu, daß es ja eigentlich Aufgabe der Psychologie sein sollte, Menschen zu einem gesunden Selbst zu verhelfen, anstatt sie durch das Vorhandensein einer medizinischen Diagnosestellung in ihrer Selbstflucht zu stärken. ... Nicht selten kommt nach beendeter "Umwandlung" nämlich das böse Erwachen - eine körperliche Umwandlung ist für die Lösung psychischer Probleme nämlich denkbar ungeeignet, da sie ja nicht das psychische Geschlecht eines Menschen ändert!
Es wird Zeit zu erkennen, daß es im Sinne Betroffener sowie Nichtbetroffener notwendig ist, Transsexualität als partiell körperliche Abweichung zum gehirnbestimmten Geburtsgeschlecht zu begreifen. (Was dann bedeuten würde, die Erkenntnis umzusetzen, die 1978 ja bereits vorhanden war, als das BVG anerkannte, daß die Psyche eines Menschen geschlechtsbestimmender ist, als die "Genitalien").
15.04.2007
Ich habe erneut eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, der Inhalt sieht so aus:
"Der Deutsche Bundestag möge beschließen.....
...ein Transsexuellengesetz zu schaffen, daß im Einklang mit dem Grundgesetz steht (Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.) und das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 - berücksichtigt, welches besagt, daß das psychische Geschlecht eines Menschen "sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten".
Im Jahr 1978 hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, daß kein Mensch gegen seinen Willen als das Geschlecht behandelt werden darf, dem dieser Mensch auf Grund seines psychischen Geschlechtes nicht angehört. Das bisherige Transsexuellgesetz in seiner Form von 1980 verstösst - obwohl eigentlich auf Grund dieses Urteils entstanden - trotzdem gegen diesen Grundsatz, da das medizinische Verfahren bisher von dieser Erkenntnis ausgeklammert wird, indem das TSG die Entscheidungsgewalt Dritter (medizinisch-psychologische Gutachter) über das psychische Geschlecht ermöglicht. Diese Vermischung von Recht und Medizin ist nicht mit der Menschenwürde vereinbar, deren Schutz ja die Aufgabe des Gesetzgebers ist ("Die Menschenwürde ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die wichtigste Wertentscheidung des Grundgesetzes. Sie kann niemandem genommen werden, weil sie nach der Ordnung des Grundgesetzes dem Menschen durch seine bloße Existenz eigen ist.", "Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Menschenwürde beeinträchtigen könnte." und "Der Staat hat also nicht nur selber Eingriffe zu unterlassen, sondern muss z.B. durch Gesetze darauf hinwirken, dass nicht nur die öffentliche Gewalt, sondern auch Dritte die Menschenwürde jedes Einzelnen achten." aus: wikipedia.de). Die Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes und der Aufgabe des Staates diesen zu schützen, kann also nur bedeuten, daß eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, die transsexuellen Menschen ermöglicht (ausgehend vom BVG-Urteil von 1978) ihren Personenstand unabhängig des Einflusses Dritter ändern zu lassen, damit ein betroffener Mensch, die Möglichkeit hat, auch während des medizinischen Verfahrens, als das Geschlecht behandelt zu werden, dem dieser Mensch psychisch angehört."
Außerdem habe ich Frau Sophinette Becker (die Verfasserin der deutschen "Standards of Care") per Mail darum gebeten, sollte sie wieder mehr Zeit zur Verfügung haben, mir eine Antwort auf meine Fragen zu geben, die ich ihr am 15. März erneut zukommen liess.
20.04.2007
Auf die von mir erneut eingereichte Petition im Deutschen Bundestag habe ich nun folgende Antwort erhalten (Auszug):
"Nach Prüfung Ihrer Zuschrift ist die Veröffentlichung Ihrer Petition nicht vorgesehen. Sie haben sich bereits mit einer sachgleichen Eingabe im November 2006 an den Petitionsausschuss gewandt. Die Bearbeitung dieser Petition ist noch nicht abgeschlossen.
Nach Abschluss der parlamentarischen Prüfung werden Sie über die getroffene Entscheidung unterrichtet.
Im Auftrag, Wolfgang Dierig"
24.04.2007
Prof. Dr. med. Horst Dilling, Arzt für Psychiatrie und Neurologie, Psychotherapie von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität zu Lübeck (der mir von dem DIMIDI als Ansprechpartner genannt wurde), schrieb mir nun eine Antwort auf die Anfrage, welchen Ursprung denn nun die Formulierungen im ICD F64.0 hatten. Hier ein Ausschnitt:
"Zu Ihrer mir von Herrn Prof. Hohagen weitergeleiteten Anfrage kann ich folgendes beitragen: Als ich Mitglied der Arbeitsgruppe ICD-10 der WHO in Genf wurde, etwa 1984, stand der detaillierte Entwurf der Klassifikation bereits fest und eine Reihe von nicht offiziell genannten Autoren hatten auch für Transsexualismus bereits einen Entwurf fertig gestellt. Mir ist leider nicht bekannt, von wem der englische Text der Kodierung F 64.0 stammt.
Unsere Lübecker Arbeitsgruppe hat also beim Entwurf nicht aktiv mitgewirkt, sondern die so genannten "Drafts" geprüft und geändert, indem wir uns vor der allgemeinen Einführung in den deutschsprachigen Ländern mit einer Reihe von kooperierenden Kliniken an den internationalen Studien beteiligten.
Mit der Diagnose Transsexualismus hat sich meine Arbeitsgruppe im Zusammen-hang mit der ICD-10 auch im Rahmen dieser wissenschaftlichen Studien nicht beschäftigt, weil wir weder in unserer Poliklinik noch in unserer Klinik solche Personen betreuten, noch mit Sexualität im Zusammenhang stehende Störungen zu den von uns auf Reliabilität und Validität zu prüfenden Abschnitten gehörten."
Meine Antwort auf diese Mail:
"vielen Dank für die Antwort. Ein paar Fragen hätte ich da nun doch noch... sie schreiben "eine Reihe von nicht offiziell genannten Autoren hatten auch für Transsexualismus bereits einen Entwurf fertig gestellt." und "indem wir uns vor der allgemeinen Einführung in den deutschsprachigen Ländern mit einer Reihe von kooperierenden Kliniken an den internationalen Studien beteiligten."
Welche Adressen könnten sie mir nennen, die für eine weitere Recherche geeignet sein könnten? Gibt es eventuell die Möglichkeit von den "kooperierenden Kliniken" mehr zu den Hintergründen des F64.0 zu erfahren? Sicher gibt es ja bei der Überprüfung der internationalen "Drafts" auch Quellen, von denen diese stammen..."
25.04.2007
Zwischendurch vielleicht einmal der Blick über den Ärmel-Kanal nach Groß-Britannien. Seit 2004 existiert dort der sogenannte "Gender Recognition Act", der es transsexuellen Menschen dort nun erlaubt, ihr Geschlecht rechtlich korrigieren zu lassen. Das folgende Zitat stammt von einer Parliamentarierin, die an dieser Gesetzesregelung mitgewirkt hat:
"Wenn ein (transsexuelles) Kind geboren wird, besitzt es das Gehirn des einen Geschlechts, aber die Genitalien des anderen und deswegen wurde sein Geschlecht zur Geburt falsch bestimmt."
Lynne Jones, Mitglied des englischen Parliaments
04.05.2007
Nach einem Telefonat mit dem Bundes-Jusitzministerium habe ich nun wie es mir empfohlen wurde, eine Mail an dasselbige geschickt, und zwar mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf mein heutiges Telefonat mit Frau Dr. Juliane Baer-Henney möchte ich nun mein Anliegen ihnen noch einmal in schriftlicher Form übermitteln. Da ich bereits sowohl mit verschiedenen Instituten (sowohl aus Medizin und Rechtswissenschaften) in Verbindung stand bzw. stehe und bereits auch Kontakt zu mehreren Politikern hatte, erscheint mir nun wichtig darauf hinzuweisen, daß ich nicht an einer Rechtsberatung interessiert bin, sondern lediglich eien Antwort auf die Frage erhalten möchte, wie es sein kann, daß in Deutschland ein Gesetz existiert, das in sich paradox ist und eigentlich - betrachtet man sich die Logik einmal genauer - gar nicht angewendet werden kann. Es handelt sich um das folgende:
Das Transsexuellengesetz
Das TSG wurde Anfang der 80er mit dem Ziel eingeführt, einn rechtliche Möglichkeit zu schaffen, daß MEnschen, die von sich wissen "im falschen Körper" geboren worden zu sein ihren Personenstand ändern lassen können um eine offiziell anerkannte Existenz im Rechtsraum der BUndesrepublik Deutschland zu haben. Der Gesetzgeber folgte dabei einem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1978 (11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 -), aus dem in der Urteilsbegründung hervorgeht, daß es heute als gesichter angesehen werden kann, daß das psychsiche Geschlecht eines Menschen für die Geschlechtsrolleneinteilung wichtiger wäre, als der Körper (umgekehrt wäre das ja auch ziemlich seltsam - wäre der Körper geschlechtsbestimmend, dann würde es konsequenterweise ja gar keine Transsexualität geben). Hier ein Ausschnitt der Urteilsbegründung:
"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen Funktionen seien."
Ebenfalls führte das Verfassungsgericht mit Hinweis auf die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde aus, daß es nicht mit den Menschenrechten vereinbar wäre, einen Menschen gegen seinen Willen als das Geschlecht zu behandeln, dem dieser psychisch nicht angehört.
...
Kommen wir nun zurück zum TSG in Deutschland und schauen es uns etwas genauer an:
Ist es so, daß dieses Gesetz nun diese Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts von 1978 (und die Beschlüße des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte) respektiert? Ich behaupte: Nein - und möchte hier einmal begründen, warum das TSG die Menschenrechte nicht respektiert, sondern gegen sie vielmehr sogar noch in gröbster Paradoxie verstößt, und das sogar so, daß es für von Transsexualität betroffene Menschen noch nicht einmal einen gesicherten Rechtweg gibt, um gegen die Menschenrechtsverletzungen vorgehen zu können. Das Transsexuellengesetz erklärt Menschen zu nicht existenten Rechtspersonen mit der Folge, daß sowohl in Recht und Medizin betroffene Menschen der völligen Willkür Dritter ausgeliefert sind. Die Paradoxie im Einzelnen:
Das TSG sagt, daß, wenn ein Mensch sich auf "auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben,", die Möglichkeit gegeben ist für eine Vornamensänderung. Eine Personenstandsänderung ist dann möglich, wenn ein von Transsexualität betroffener Mensch sowohl unverheiratet, und fortpflanzungsunfähig ist, sowie sich einem die "äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist.".
Die erste Paradoxie besteht nun bereits darauf, daß hier der Personenstand (also die rechtliche Anerkennung) von körperlichen Maßnahmen abhängig gemacht wird und somit davon ausgegangen wird, daß der Körper geschlechtsbestimmend wäre, obwohl ja gerade die Erkenntnis, daß dem nicht so ist einst dazu geführt hatte, daß das Transsexuellengesetz überhaupt erst geschaffen wurde (vergleiche hierzu das BVG-Urteil, welches ja besagte, daß die Psyche "sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten").
Die zweite Paradoxie besteht nun darain, daß nun - basierend auf der ersten - ein von Transsexualität betroffener Mensch tatsächlich nicht schon bereits von Anfang des rechtlichen Verfahrens an, als das Geschlecht behandelt wird, dem dieser psychisch angehört, sondern dieser gegen seinen Willen dem Geschlecht zugeordnet wird, dem dieser psychisch eben nicht angehört - und das über die gesamte Länge des Verfahrens (Vergleiche auch hierzu das BVG-Urteil von 1978, welches ja anmerkte, daß es nicht mit den Menschenrechten vereinbar wäre, einen Menschen gegen seinen Willen dem Geschlecht zuzuordnen, dem dieser psychisch nicht angehört). Daß während des kompletten Verfahrens aber trotzdem gleichzeitig davon ausgegangen wird, daß der betroffene Mensch psychisch z.b. weiblich ist, sieht man in der TSG-Formulierung "mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht" und "mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird"... somit wird das zur Voraussetzung erklärt, was gleichzeitig nun keine rechtliche Relevanz zu haben scheint, wird eine transsexuelle Frau ja nun während des kompletten Verfahrens als Mann behandelt.
Die dritte Paradoxie ergibt sich nun aus dem, was denn nun das Transsexuellengesetz als entscheidend erklärt um eine Personenstandsänderung zu erhalten: Es sind derer zwei Gutachten von Psychologen, die nun - ausgehend davon, daß es sich bei der zu begutachtenden Person psychisch um eine Frau handelt - trotzdem davon ausgehen, daß es sich um einen Mann handelt (und dies nicht nur körperlilch) - basierend auf der Diagnose F64.0, WHO. Wie soll das bitte gehen (unabhängig der Tatsache, daß Menschenrecht ein universelles Recht ist, welches nicht auf Dritte übertragen werden kann)?
Die Folgen sind nun dramatischer, als es nun oberflächlich betrachtet scheint:
So gibt es in Deutschland tatsächlich nur die Möglichkeit für betroffene Frauen sowohl Personenstandsänderung und medizinische Maßnahmen zu erhalten (diese werden in der Praxis der Krankenkassen an das rechtliche Verfahren gekoppelt), wenn sie in der Lage sind, sich zum Mann zu erklären, der glaubt eine Frau zu sein. Das Problem ist nun: Kein Mensch der glaubt (oder soagr weiss) Frau zu sein, kann nun allenerstens in der Lage sein daran zu glauben und trotzdem noch zu sagen ein Mann zu sein - wäre dieser Mensch dazu in der Lage, dann könnte er ja nun nicht transsexuell sein, weil der Glaube dann ja nicht vorhanden wäre. Somit wäre das nun das nächste Paradoxon. In der Praxis führt das dazu, daß betroffene Menschen nun dazu gezwungen sind, ein willkürliches Spiel mitzuspielen, ja sogar vor Gericht zu lügen, um das "werden" zu können, was sie bereits schon immer waren.
Wir erinnern uns: Die Psyche ist geschlechtsbestimmend - sonst gäbe es keine Transsexualität.
Das nächste große Problem besteht aber nun darin, daß nun Menschen, die nicht transsexuell sein können, weil sie z.B. einen männlichen Geburtseintrag haben und mit vollstem Wissen darüber, daß sie Mann sind, aber gerne eine Frau wären(!) nun automatisch in ein medizinisches Verfahren gebracht werden (hier ist ein regelrechtes Durchschleusen durch das Verfahren zu beobachten), daß sie hinterher wohl bitter bereuen, weil sich ihr psychisches Geschlecht am Ende ja nun nicht geändert hat. Im Übrigen dürfte es sich ja auch nicht ändern... wovon ja selbst das Transsexuellengesetz ausgeht (""mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird").
Somit haben wir zweierlei Effekte:
a) Frauen bzw. Männer, die mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen geboren wurden haben KEINE Möglichkeit auf rechtliche Anerkennung und medizinische Maßnahmen
b) Menschen, die nicht mit gegengeschlechtlichen Genitalien geboren wurden - und evtl. nie transsexuell waren - werden bis zur Operation getrieben
Und das, weil sie bisherige Rechtspraxis bzw. das Transsexuellengesetz in sich paradox ist.
Die Gründe liegen an eienr ganz einfachen Sache - in der Nichtbeachtung dessen, was 1978 bereits überhaupt zum TSG geführt hat: Die Erkenntnis, daß die Psyche geschlechtsbestimmend ist. In 98 Prozent aller Fälle entwickeln sich die Genitalien im Einklang mit ihr - in 2 Prozent aller Fälle weichen die Genitalien ab. Man kann nun nicht das eine annehmen und in der Praxis vom Gegenteil ausgehen - was dabei herauskommt ist immer unnsiniger Unfug - in diesem Fall auf Kosten von Menschenrecht und Menschenleben.
Abschließend vielleicht noch einmal zu Erkenntnissen der letzten Jahre (es gibt hier bereits genügend Fachliteratur):
Es darf mittlerweile als gesichert angesehen werden, daß sich das Gehirn eines Menschen bereits im Embyronalstadium geschlechtlich entwickelt (was ja auch irgendwie Sinn macht, da die Genitalien im Normalfall ja auch irgendwie verwendet werden wollen). Die Medizin weiss nun, daß das Gehirn (bzw. das Zentralnervensystem) das wichtigste Organ des Menschen darstellt - schließlich befindet sich in ihm ja auch das menschliche Bewusstsein (und eben auch die Psyche!). Nun beschreibt also Transsexualität den Zustand, daß sich Psyche/Gehirn und Genitalien gegengeschlechtlich entwickeln. Die Frage ist nun: Was weicht nun von wem ab? Da ein Mensch ohne seine Genitalien lebensfähig ist - ohne das Gehirn aber nicht (der Gehirntod ist der Tod des Menschen), weichen logischerweise die genitalien ab - damit ist Transsexualität eine körperliche Störung und eine Form von Hermaphrodismus/Intersexualität. Das blöde ist nun: Obwohl dies international eine wachsende Erkenntnis ist (und z.B: in Großbritannien zum Gender Recognition Act geführt hat), streiten insbesondere deutsche Sexologen und Institute dies immer noch ab. Über die Gründe liesse sich spekulieren - aber immerhin, bedenkt man, daß es nicht viele Experten in Deutschland gibt, die Transsexualität zu ihrem Steckenpferd erkoren haben, lässt sich da ja zur Zeit noch super dran verdienen - kostet ein psychiologisches Gerichtsgutachten doch locker einen Betrag, der leicht ins vierstellige geht.
So, ich hoffe nun, daß ihnen mein Anliegen klar wird. Eine kurze Stellungnahme wäre nun gut. Beantworten sie mir darin doch die Folgende fragen:
Wie kann es sein, daß es seit 30 Jahren ein Gesetz gibt, welches die Menschenrechtsverletzungen in der prä-TSG-Ära nicht abgeschafft, sondern sogar noch verstärkt hat?
Erkennt das Justizministerium Handlunsbedarf die "Rechtsförmlichkeit" des TSG zu überprüfen?
Wird das Bundesjusitzministerium nach Prüfung des TSG die notwendigen Schritte unternehmen eine Rechtspraxis zu etablieren, die im Einklanmg mit den Menschenrechten steht?
Vielen Dank.
05.05.2007
Frau Dr. Ursula Küppers vom DIMDI (zuständig für die Katalogisierung der ICD-Schlüssel in Deutschland) hat mir nun folgendes zugeschickt:
Ihre ergänzenden Ausführungen zum Thema hatte ich ebenfalls an die WHO weitergeleitet mit der Bitte, uns eine Eingangsbestätigung zu senden. Diese Eingangsbestätigung ist jetzt eingetroffen und außerdem noch ein paar wichtige Hinweise, die ich hiermit an Sie weiter gebe:
"Vielen Dank für die Weiterleitung der u.g. Informationen. Wir haben bereits diverse gleichlautende Schreiben erhalten. Ich bestätige hiermit den Eingang des Schreibens, muss aber darauf bestehen, dass Frau Schicklang zuvor Ihren Vorschlag mit den entsprechenden internationalen Verbänden abstimmt und, vor allem, auf Englisch formuliert, bevor ich ihn weiter bearbeiten kann."
Es scheint mir daher ratsam, dass Sie Ihr Anliegen zunächst einmal national abstimmen und dann die von Ihnen gewählte nationale Organisation/Verband die internationale Abstimmung - dann auch in englischer Sprache - in die Wege leitet.
Aus der Eingangsbestätigung geht auch hervor, dass Sie mit Ihrem Anliegen nicht allein stehen.
Nun habe ich eine Mail in englischer Sprache an verschiedene Menschen geschickt (u.a. Milton Diamond). Als Kopie ging diese englischsprachige Mail (auch mit den konrekten Vorschlägen zur Neugestaltung der Diagnosestellung F64.0) auch an die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung in Hamburg.
Eine Mail von der DGfS bleibt bisher aus, ebenso gibt es noch keine Antwort von Frau Becker (wir erinnern uns: Auch da fehlt noch eine konkrete Stellungnahme).
13.05.2007
Das spannendste in dieser Woche war dann doch ein Email-Austausch zwischen mut23.org und dem LSVD, dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland. Manfred Bruns vom LSVD war u.a. einer der Menschen, die im Februar in Berlin Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Neuschaffung eines zeitgemässen Transsexuellengesetzes, für die Politik abgegeben hatten. Da ich ihn damals bereits darauf angesprochen hatte, warum er denn an dem "Gutachterverfahren" festhalten will und einen sehr dünne Antwort erhalten hatte, wolle ich nun noch einmal nachhaken. Herausgekommen ist etwas, das sich schon fast ein kleines Interview nennen kann.
Erkennt der LSVD, daß sich Geschlechtesidentität nicht durch einen Gutachter bestimmen/feststellen lässt? In wieweit sieht der LSVD es als nötig an, den Begirff "Geschlechtsidentitätsstörung" (wie er als Diagnosestellung unter dem ICD-Code F64.0 definiert ist) durch einen Begriff zu ersetzen, der die geschlechtliche Identität eines Menschen respektiert? Ist es dem LSVD klar, daß ein Mensch mit einem Penis nicht unbedingt ein Mann, und ein Mensch mit Gebärmutter nicht unbedingt eine Frau sein muss? Kann der LSVD der Logik folgen, daß es sich - weil das Gehirn das wichtigste Organ des Menschen ist - bei Transsexualität um eine körperliche Störung handelt (die mit starken sekundären psychischen Folgen zu tun haben kann, wenn man sie nicht als solche erkennt)?
Und zu guter letzt: Setzt sich der LSVD dafür ein, daß die Bundesregierung die menschenrechtsverletzende Annahme, daß Transsexualität eine psychische Störung ist, dahingehend ändert, daß...
a) ein neues Transsexuellengesetz betroffenen Menschen das Recht gibt, unabhängig des Einflusses durch Dritte (dazu zählen auch psychologische Gutachter) ihren Geschlechtseintrag/Personenstand ändern zu lassen?
b) die Diagnosestellung F64.0 Geschlechtsidentitätsstörung derart geändert wird, daß aus der Formulierung klar hervorgeht, daß ein transsexueller Mensch deswegen körperliche Maßnahmen benötigt, weil dieser darunter leidet, daß der Körper vom EIGENEN Geschlecht abweicht?
Manfred Bruns, LSVD:
Wir engagieren uns sehr intensiv für die Reform des Transsexuellengesetzes, siehe den Artikel in unserer Mitgliederzeitung "respekt!" http://typo3.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/News/respekt0704.pdf und dort Seite 10, sowie http://typo3.lsvd.de/138.0.html#3122 und dort den Abschnitt "Anträge und Gesetzentwürfe:"
Die Stellungnahme des LSVD ist mir ja bekannt, darum hatte ich Ihnen ja konkrete Fragen gestellt. Ich hoffe, daß sie sie mir noch beantworten. Hier wiederhole ich sie gerne einmal:
Setzt sich der LSVD dafür ein, daß die Bundesregierung die menschenrechtsverletzende Annahme, daß Transsexualität eine psychische Störung ist, dahingehend ändert, daß ein neues Transsexuellengesetz betroffenen Menschen das Recht gibt, unabhängig des Einflusses durch Dritte (dazu zählen auch psychologische Gutachter) ihren Geschlechtseintrag/Personenstand ändern zu lassen?
Manfred Bruns: Nach den Gesprächen, die wir geführt haben, ist eine Personenstandsänderung ohne Beteiligung eines Gutachters zur Zeit nicht durchsetzbar.
Machen Sie sich stark dafür, daß die Diagnosestellung F64.0 Geschlechtsidentitätsstörung derart geändert wird, daß aus der Formulierung klar hervorgeht, daß ein transsexueller Mensch deswegen körperliche Maßnahmen benötigt, weil dieser darunter leidet, daß der Körper vom EIGENEN Geschlecht abweicht?
Manfred Bruns:
Nach den sexualwissenschaftlichen Erhebungen benötigen etwa 20 bis 30 % der Transsexuellen solche körperlichen Veränderungen nicht. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Ihnen eine Personenstandsänderung auch ohne geschlechtsangleichende Operation ermöglicht wird.
Warum spricht der LSVD von Mann-zu-Frau-Transsexuellen und Frau-zu-Mann-Transsexuellen, wo es doch - ist das Gehirn geschlechtsbestimmend (eine Annahme die in UK 2004 zum sog. Gender Recognition Act geführt hat) - gar nicht darum geht sein Geschlecht zu wechseln - sondern primär lediglich um das Wechseln der rechtlichen Geschlechtszuordnung, die zum Zeitpunkt der Geburt ja bereits falsch gewesen ist?
Manfred Bruns:
Weil es beim Transsexuellengesetz um den Prozess der rechtlichen Änderung des Vornamens und des Personenstands geht.
Was ist - ich nehme jetzt mal nur ein Beispiel - eine transsexuelle Frau für den LSVD? Ist sie als FRAU auf die Welt gekommen mit 'nem Penis? Ist sie als Mann auf die Welt gekommen, der irgendwann einmal beschloßen hat, Frau zu WERDEN?
Manfred Bruns:
Eine transsexuelle Frau ist für den LSVD eine Frau.
Ist Ihnen bewusst, daß die Gutachterpraxis ja das eigentliche Kernproblem darstellt, da diese ja nur "funktionieren" kann, wenn man davon ausgeht, daß es sich bei transsexuellen Frauen um Männer handelt, die einen geistigen Schaden haben - sprich: F64.0 - Geschlechtsidentitätsstörung..... ?
Manfred Bruns:
Das sehen die Politiker leider anders. Wir bemühen uns sehr darum, dass die Anforderungen an die Gutachten herabgesetzt werden und haben vorgeschlagen, ein Attest genügen zu lassen. Aber schon das wird sich so nur zum Teil durchsetzen lassen.
Warum sollte aber, sowie sie es ja selbst in ihrer letzten Mail geschrieben haben, eine FRAU ein Gutachten erstellen lassen, in welchem sie zum MANN mit psychischer Störung erklärt wird (wie es ja nun einmal nach ICD üblich ist)? (Ich habe erst in den letzten Tagen ein Gutachten einer Betroffenen in den Händen gehalten, wo mir nach dem Lesen regelrecht schlecht geworden ist...)
Manfred Bruns:
Die Politiker sind zur Zeit nicht bereit, bei der Änderung des Personenstands von Transsexuellen auf die Beteiligung eines Gutachters zu verzichten. Das wird auch in naher Zukunft nicht durchsetzbar sein.
Vielen Dank.
Nach diesem Email-Verkehr habe ich nun noch mehr den Eindruck, daß der LSVD das eigentliche Thema nun gar nicht verstanden hat. Vielleicht liegt das daran, daß Homosexualität einmal als "Sexuelle Orientierungsstörung" galt und Transsexualität heute noch als "Geschlechtsidentitätsstörung", zwei doch nicht ganz gleiche Dinge, die nicht verwechselt werden wollen. Dennoch sind die Menschenrechtsverletzungen, die entstehen - wenn man die Kernproblematik ignoriert - in ihrer Auswirkung die selben, nur eben mit einem Zeitversatz, der hier schon ein viertel Jahrhundert überschreitet.
Über 30 Jahre nach dem Stonewall Riot erhoffe ich mir, daß der Lesben und Schwulenverband sich daran erinnert, was die Voraussetzung war, daß Homosexuelle überhaupt die Möglichkeit hatten mit ihrem Kampf um Anerkennung und Gleichberechtigung zu beginnen - es war die Anerkennung dessen, daß Homosexualität keine "sexuelle Orientierungsstörung" ist. Für transsexuelle Menschen bedeutet die aktuelle Situation, das Leugnen, daß es Menschen gibt, deren Geschlechtsorgane von ihrem eigentlichen Geburtsgeschlecht abweichen (wie es im Gutachterverfahren nach F64.0 "Geschelchtsidentitätsstörung" definiert), eine ebensolche Menschenrechtsverletzung wie sie Homosexuellen noch in den 60ern mit einer ähnlichen Einklassifizierung ergangen ist.
Es wäre an der Zeit hier zu Erkennen - auch für Vertreter des LSVD, als wichtiges Organ in Deutschland - daß das Gutachterverfahren im Zusammenhang mit der Behandlung transsexueller Menschen den Kern der Diskriminierung ausmacht.
Es geht hier um die rechtliche Anerkennung von Menschen, die bisher von Medizin und Recht zu nicht-existent erklärt werden, da es in Deutschland nach offizieller Sichtweise keine Frauen gibt, die mit Penis geboren werden und keine Männer mit Gebärmutter. Trotzdem gibt es diese Menschen.
Warum sollte hier weiterhin die Existenz transsexueller Menschen geleugnet werden?
Ich wünsche mir hier ein wenig mehr Einsatz des LSVD. Ich wünsche mir einen wirklichen Einsatz - nicht eine Pseudolösung, weil angeblich irgend etwas nicht durchsetzungsfähig ist. Ich ziehe noch einmal einen Vergleich: Hätten sie Ende der 60er es als "gute" Lösung angesehen, wenn Homosexualität weiterhin als geistige Störung angesehen worden wäre und ein Gutachter darüber entschieden hätte, daß sie nur schwul sein dürfen, wenn sie sich vorher per Gutachten zu geisteskrank erklärt hätten? Wie hätten sie reagiert, wenn irgendeine Organisation ihnen dann gesagt hätte "sieh, ich setze mich dafür ein deine Schwulseins-Erlaubnis derart zu ändern, daß Du nicht mehr 2 Gutachter brauchst, die dich für verrückt erklären, sondern nur noch einen!"? Hätten Sie sich gut vertreten gefühlt? Was hätten sie geantwortet? Hätten sie gesagt "Oh, ist ja toll... da will mir jemand helfen, einfacher für gestört erklärt werden zu können, damit ich Sex haben kann?". Nicht wirklich oder?
Diese Fragen hat mir Herr Bruns dann nicht beantwortet.
Hier noch einmal ein Zitat aus dem Fachgespräch, zu dem Manfred Bruns als einer der Sachverständigen geladen war, und auf den sich das obige Interview bezieht. Aus diesem geht hervor, daß es sehrwohl möglich sein würde, eine menschenrechtskonforme Regelung im Zusammenhang mit der rechtlichen Anerkennung von Menschen, deren Genitalien vom Geburtsgeschlecht abweichen, zu finden.
Aus dem Protokoll der Öffentliche Anhörung zur Thematik „Transsexuellenrecht“ am Mittwoch, 28. Februar 2007 im Paul-Löbe-Haus in Berlin.
Zitat: Gabriele Fograscher (MdB, SPD)
"Wäre es denn nicht ausreichend, eine Form von Beratungsschein zu machen? Man könnte verlangen, dass jemand, der eine Personenstandsänderung oder Namensänderung vorhat, sich beraten lässt, auch im Hinblick auf die Konsequenzen, die Folgen, die dies in seinem Lebensumfeld haben wird. Dieser Beratungsschein ist dann ausreichend; ein medizinisches Gutachten würde nicht mehr gebraucht."
29.05.2007
In den letzten Tagen hatte ich Kontakt zu Professor Dr. Dick F. Swaab, tätig an der holländischen Akademie für Wissenschaften und Neurobiologe der Universtitätsklinik Amsterdam. Zu seinen Arbeiten gehört u.a. die Forschung im Bereich der hormonalen Geschlechtsentwicklung des menschlichen Lebens (bezogen u.a. auf die Entwicklung des menschlichen Gehirns). Swaab ist, neben weiteren Wissenschaftlern und Medizinern aus Schweden, den USA oder China, der Ansicht, daß die eigentliche Geschlechtsbestimmung vom Gehirn ausgeht, was er mir so auch bestätigte:
I fully agree with you: the brain determines the gender. That idea is of course also the basis of the operation (adapting the body to the gender identity of the brain).
Angesprochen auf die rechtliche Situation im Zusammenhang mit der Behandlung von Transsexualität betroffener Menschen stimmte er mir ausserdem zu, daß hier ein Reformbedarf bei der Diagnosestellung und Gesetztgebung bestünde. Ich liess ihm den Vorschlag der Änderung Reihenfolge der Behandlung wie z.B. der Personenstandsänderung als ersten aller Schritte (ohne Diagnose, ohne Gutachten - also der Trennung von Recht und Medizin) und anschliessender Diagnostik zukommen (also Änderung der Gesetzgebung dahingehend, daß eine transsexuelle Frau während des medizinischen Verfahrens tatsächlich als Frau behandelt werden kann und nicht als identitätsgestörter Mann angesehen wird, wie das bisher nach F64.0 und TSG der Fall ist). Dies war seine Antwort:
Yes, you are also right that "if transsexual people would first have the right to choose their legal gender (without diagnosis), they would have the correct legal status".
07.06.2007
Ich erhielt eine Mail von Manfred Bruns, LSVD. Hier mal in Auszügen:
"Die Sache hat sich erledigt, weil die Koalitionsfraktionen das Gesetzgebungsverfahren jetzt ohne größere Änderungen abgeschlossen haben. Der Bundestag hat 24.05.2007 die Novellierung des Passgesetzes verabschiedet einschließlich der Regelung für vornamensgeänderte Personen. Die Koalition hat diesem Gesetz über einen Änderungsantrag im Innenausschuss geräuschlos auch die Umsetzung der Verfassungsgerichtsentscheidung von 2006 zu ausländischen Transsexuellen beigepackt.
Siehe BT- Drs. 16/5445, Beschlussempfehlung Nr. 1.1. und 1.5.,
http://dip.bundestag.de/btd/16/054/1605445.pdf
Plenarprotokoll 16/101, S. 10246, http://dip.bundestag.de/btp/16/16101.pdf
Weitere Änderungen des Transsexuellengesetzes sind nicht mehr beabsichtigt."
Kommentar: Wenn ein Gesetz gegen Menschenrecht verstösst, indem es die Existenz von Menschen leugnet, wird es in einem demokratischen Staat, der die Grundrechte respektiert, im Sinne der Menschenrechte geändert werden - die Frage ist nur: wann? Da ich daran glauben will, daß die Bundesrepublik Deutschland zu den Staaten zählt, die sich an die UN-Menschenrechtskonvention vom 10.12.1948 halten, habe ich noch Hoffnung, daß dies bald geschieht.
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2 (Abs.1)
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Hier noch ein Ausschnitt eines Schreibens, das ich an die UN geschickt habe. Bisher ohne Antwort...
A women, that was born with this intresex-condition called Transsexuality has neither legal possibilities to live as "legal" woman, nor the chance to get medical care... she'd forced to declare herself male with a psychic disorder before... and then "he" has the chance to become female.
Ebenso nichts neues gibt es von meiner Petition, die ich bereits im Dezember 2006 beim Bundestag eingereicht hatte.
09.06.2007
Eigentlich ist diese Unterseite von mut23 eine, auf der aktuelle Zitate und Vorkommnisse vorkommen sollen, doch bin ich über einen Text von Harry Benjamin (* 12. Januar 1885 in Berlin; † 24. August 1986 in New York, deutsch-amerikanischer Psychologe und Pionier auf dem Forschungsgebiet der Transsexualität), gestolpert, der aus den 60ern des letzten Jahrhunderts stammt. Wenn man jetzt noch weiss, daß es in den USA mal eine Harry Benjamin International Gender Dysphoria Association gab (nach ihm benannt, kurz hbigda), die jetztige "World Professional Association for Transgender Health" (wpath), und dann noch zusätzlich weiss, daß u.a. ein deutscher Psychoanalytiker in den 90er-Jahren deren erster Vorsitzender war, und darüberhinaus weiss, daß dieser mit einigen seiner bekannten und vertrauten Kollegen 1994 dafür gesorgt hat, daß der Begriff "Transsexualität" aus dem DSM (dem Manual der psychsichen Störungen) gestrichen wurde, und durch den Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung" ersetzt wurde (basierend auf dem "Irr"-Glauben, daß es sich bei Transsexualität um eine psychische Störung handelt), und dann auch noch berücksichtigt, daß der Gute ursprünglich in Hamburg-Eppendorf tätig war, und weiss, daß das dortige Institut seit Jahren großen Einfluß auf die Transsexuellengesetzgebung in Deutschland hat, dann sind diese Zitate ja nun wohl doppelt interessant, will ich mal meinen.
„Die Naturgesetze kennen jedoch kein Tabu, und Tatsachen bleiben Tatsachen. Intersexualität besteht im Körper als auch im Geiste.“
„Der dominierende Status der Genitalien für die Geschlechtsbestimmung ist mindestens in der Welt der Wissenschaft in Frage gestellt worden.“
„Die möglichen psychologischen Ursachen des Transsexualismus haben viel mehr Aufmerksamkeit erhalten, als diejenigen, die als "organisch“ bezeichnet werden können.“
„In diesem Land beherrschen Psychologie und Psychoanalyse noch das Gebiet der sexuellen Abweichungen. Viele Psychologen, besonders Analytiker, haben nur wenig biologische Grundkenntnisse. Einige scheinen wirklich biologische Tatsachen zu verachten und übertreiben beharrlich psychologische Daten, so daß oft ein verdrehtes, einseitiges Bild des Problems daraus hervorgeht.“
„Wir verwenden in der Sprache immer noch den Begriff des "Mannes", wenn ein Hoden und ein Penis existiert, und einer "Frau" wenn wir Eierstöcke und eine Scheide vorfinden. Die Genetiker haben uns aber zu Kenntnissen über das "chromosomales Geschlecht" verholfen, welches nicht immer gleich wie das anatomische sein muss. Wie viel Unbekanntes wir noch entdecken werden, kann niemand sagen. Sogar der Begriff "Transsexualismus" kann sich als unpassend erweisen, wenn es sich jemals zeigen sollte, dass ein anatomisch normaler männlicher Transsexueller eine genetische Frau, oder wenigstens nicht ein wirklich genetisch normaler Mann sein kann. In solchem Fall würden wir uns mit einem Transgenital-Wunsch statt einer Transsexualität befassen.“
Quelle: Harry Benjamin, M.D. - The Transsexual Phenomenon (1966)
14.06.2007
Gestern habe ich mit dem DIMDI telefoniert, und im Anschluß an das sehr informative und hilfreiche Gespräch (vielen Dank an Dr. Ursula Küppers), gibt es nun neue Informationen in Sachen ICD, ist doch hier eine neue Version geplant: der ICD11. Zu dieser Revision nun einmal ein Link:
Im Internet existiert eine Seite die sich direktzurkanzelerin.de nennt. Nachdem ja noch so einiges offen und unbeantwortet ist (Sophinette Becker, Petition Bundestag, Anfrage bei UN,...), hab ich heute nun folgenden Text in das Formular an die Kanzlerin gestellt. Mal sehen, was passieren wird:
Sehr geehrte Bundeskanzlerin,
Seit über 30 Jahren ist es in Deutschland per Bundesverfassungsgerichtsbeschluß (11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72) anerkannt, daß "die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche." Das BVG begründet diese Aussage mit den im Grundgesetz verankerten Menschenrechten und weist darauf hin, daß die Psyche "wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale" zu berücksichtigen sei.
Seit über 10 Jahren gibt es nun international anerkannte Untersuchungen und wissenschaftliche Arbeiten aus Humangenetik und Neurowissenschaft (u.a. Prof. Dick Swaab, Amsterdam, Prof Eric Vilain, Los Angeles, Ingrid Reisert, Ulm, u.v.a.), daß sich das menschliche Gehirn bereits vor der Geburt geschlechtlich entwickelt.
Darüberhinaus stellt das Gehirn laut Übereinkunft in der Medizin, das wichtigste Organ des Menschen dar. Es wird offiziell als "Sitz der Persönlichkeit" eines Menschen bezeichnet - mit all seinen Gefühlen, Gedanken und Fähigkeiten.
Wenn dies so ist, dann ist das Gehirn/die Psyche geschlechtsbestimmender als der Körper und Transsexualität demnach eine Geschlechtskörperabweichung vom eigentlichen Geburtsgeschlecht.
Warum wird diese körperliche Störung immer noch per Gesetz als nicht-existierend aufgefasst - obwohl sie seit über 30 Jahren bereits bekannt ist?
Warum wird - berücksichtigt man all dies - trotzdem ein von Transsexualität betroffener Mensch...
a) dazu gewungen, sich per Gesetz (Transsexuellengesetz) von einem psychologischen Gutachter zu dem Geschlecht erklären zu lassen, dem der Betroffene nun ja nicht angehört (da ja das Gehirn/die Psyche im Zweifelsfall geschlechtsbestimmender ist als der Körper), obwohl ja nun eigentlich das medizinische Verfahren von den Grundrechten nun nicht ausgenommen sein kann (Grundrechte, auf die sich bereits 1978 das Bundesverfassungsgericht berufen hat)?
b) durch Verknüpfung von Medizin und Recht Willkürentscheidungen von Dritten (Psychologische Gutachter) ausgeliefert, in dem er über das komplette medizinische Verfahren kein Existenzrecht in dem Geschlecht zuerkannt bekommt, dem er als Betroffener eigentlich angehört? Warum wird eine psychisch gesunde Frau als Mann mit Geschlechtsidentitätstörung behandelt (bzw. umgekehrt) und dies zur Voraussetzung für eine Personenstandsänderung gemacht?
c) nicht in seiner Existenz anerkannt, da er ja nun vor dem Gesetzt dazu gezwungen wird, sich einem Geschlecht zuzuordnen, dem er psychisch (Gehirn) ja nie angehört hat (eine Frau muss sich z.B. zu einem Mann mit einer Geschlechtsidentitätsstörung machen lassen)?
Zusammengefasst: Warum wird offiziell und per Gesetz immer noch geleugnet, daß es Menschen gibt, deren sichtbare Geschlechtsorgane vom eigentlichen gehirnbestimmten Geburtsgeschlecht abweichen (und damit eigentlich gegen die Logik verstossen, die das Bundesverfassungsgericht 1978 bereits angeführt hat)?
Warum hat ein transsexueller Mensch nicht die Möglichkeit, seinen Geburtseintrag vor der medizinischen Behandlung ändern zu lassen, um während der Behandlung durch Mediziner eine Rechtssicherheit erfahren zu können?
Warum existiert (ganz im Gegesatz zu dem Anschein den das sog. Transsexuellengesetz von 1981 erwecken soll) immer noch kein Gesetz, welches transsexuelle Menschen anerkennt?
Warum wird nachwievor gegen medizinischen Sachverstand und den BVG-Beschluß von 1978 verstossen, obwohl es ein einfaches wäre, eine sinnvolle gesetzliche Regelung einzuführen?
Man könnte:
a) Betroffenen die gesetzliche Möglichkeit geben, ihren Personenstand unabhängig medizinischer Gutachten ändern zu lassen (die Gutachten basieren ja bisher auf dem falschen Geschlecht!)
b) In Folge davon, Betroffenen die Möglichkeit geben, ihre Störung individuell und zum Wohle des Patienten abgestimmt, behandeln zu lassen.
Kim Anja Schicklang
17.06.2007
Zu den Vorschlägen den ICD umzuarbeiten und das Transsexuellengesetz menschenrechtskonform zu formulieren, befindet sich nun unter dem folgenden Link eine Umfrage:
Zur Verbesserung des Unterhaltungsprogramms lässt sich (ein Flash-Videoplayer vorausgesetzt) nun ein kleiner Film anschauen, der die Problematik einmal emotional verdeutlicht. Nämlich hier:
Durch die liebe Mithilfe einer Betroffenen aus Berlin ist nun doch der Beitrag "Geschlechtsbestimmung" auf dem Portal "Direkt zur Kanzlerin" aufgenommen worden. Der Link zu dem Beitrag ist nun hier:
In der Mail, die ich heute erhalten habe, heisst es:
"Bitte beachten Sie, dass die am besten bewerteten Beiträge an die Bundeskanzlerin weitergeleitet werden. Ihre Familie und Freunde sowie alle anderen Netzbürger können unter dem genannten Link für Sie abstimmen. Das heißt, je mehr Stimmen Ihr Beitrag erhält um so höher ist die Chance, dass Ihr Anliegen direkt die Bundeskanzlerin erreicht."
Vielen Dank nach Berlin!
17.07.2007
Mit insgesamt 1292 Klicks (was mehr als einem Sechstel der offiziellen Zahl transsexueller Menschen in Deutschland entspricht) und einer Wertung von 3.29 Sternen liegt nun das Anliegen "Geschlechtsbestimmung" auf Platz 1 der letzten Woche. Damit besteht nun die Möglichkeit, eine öffentliche Antwort zu dieser Thematik zu erhalten. Vielen Dank allen Nicht-Betroffenen, die sich hier mitengagiert haben, einen speziellen Dank an eine liebe Person aus Berlin, die dies ermöglicht hat und nicht zuletzt und ganz besonders auch an all diejenigen Betroffenen, die für sich erkannt haben, daß es als eines der wichtigsten Dinge im Leben eines Menschen vorallem die Selbstverantwortung gibt. Eine Verbesserung der Situation im Zusammenhang sowohl mit der medizinischen wie rechtlichen Behandlung, als auch in er öffentlichen Akzeptanz, entsteht ganz automatisch aus dem Wissen um das eigene Selbst, dem Selbstbewusstsein. Hier einmal der Beitrag, wie er nun in Audioform auf der Seite http://www.direktzurkanzlerin.de/ zu finden ist:
Zusätzlich zu dieser Neuigkeit, folgt auch schon die nächste: Das Deutsche Insitut für Medizinische Dokumentation und Information, welches für die ICD-Verwaltung in Deutschland zuständig ist (kurz DIMDI) hat sich nun erneut gemeldet. Frau Dr. Küppers liess mir folgende Nachricht zukommen:
Das DIMDI hatte ja im Frühjahr dieses Jahres die Informationen, die Sie uns zum Thema gesandt hatten, an die WHO weitergegeben. Ende Juni kam nun seitens der WHO die folgende Meldung: >> Frau Schicklang kann ihren Vorschlag hier auf englisch einreichen, sofern noch Interesse besteht. Wir werden ihn dann angemessen berücksichtigen.<<
Es geht weiter.
20.07.2007
Die Antwort aus dem Kanzleramt ist da. Interessanterweise wird hier werder auf das rechtliche Paradoxon eingegangen, noch habe ich den Eindruck, daß die eigentliche Frage überhaupt erkannt wurde. Hier der Text der Bundesregierung:
Sehr geehrte Frau Schicklang,
das Transsexuellengesetz von 1981 regelt rechtliche Fragen, die sich
aus dem von Ihnen angesprochenen Problem ergeben. Das Gesetz erkennt
an, dass die äußeren Geschlechtsmerkmale im Zeitpunkt der Geburt das
Geschlecht eines Menschen nicht uneingeschränkt bestimmen können. Das
Gesetz erkennt weiter an, dass das Streben von Menschen mit
transsexueller Prägung nach Übereinstimmung von Psyche und Physis
Ausdruck der höchstpersönlichen Suche nach der eigenen wahren Identität
ist. Der Gesetzgeber hat daher beschlossen, dass es mit der
Menschenwürde der Betroffenen nicht vereinbar ist, ihnen
entgegenzuhalten, dass das Geschlecht nach naturwissenschaftlichen
Kategorien unwandelbar sei.
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer Gerichte haben die Regelungen des Transsexuellengesetzes konkretisiert.
Nähere Informationen zu den höchstrichterlichen Entscheidungen finden Sie unter:
Schließlich trägt das neue Passgesetz der Bundesregierung der
schwierigen Situation Transsexueller Rechnung. Danach können
Transsexuelle, die mindestens eine Vornamensänderung nach § 1 Abs. 3
Transsexuellengesetz (sog. kleine Lösung) vollzogen haben, einen Pass
erhalten, in den das Geschlecht eingetragen wird, dem sich der
Betroffene zugehörig fühlt.
Den durch den Bundestag bereits beschlossenen, aber noch nicht verkündeten Gesetzestext finden Sie unter:
Insofern wird die besondere Situation von Transsexuellen durch das deutsche Recht anerkannt.
Mit freundlichem Gruß
Damit kam nun zwar eine Antwort, nur leider keine, die sich inhaltlich mit der Problematik auseinandersetzt. Ich hätte mir mehr ernsthaftes Interesse gewünscht. Aber zumindest wird so klar, daß hier die Betroffenen noch deutlicher und selbstbewusster ihre Interessen vertreten müssen um auch vor dem Gesetz in ihrer Existenz anerkannt zu werden... denn, wie soll es eine Verbesserung der Situation geben, wenn den Ansprechpartnern noch nicht einmal das Anliegen klar ist und wenn noch nicht einmal erkannt wird, was denn nun die eigentliche Menschenrechtsproblematik ist, die daraus entsteht, wenn eine Frau während eines medizinischen Verfahrens dazu gezwungen wird, sich als psychisch kranker Mann zu verkaufen (oder ein Mann als psychisch kranke Frau), bloss weil die Genitalien einmal zu einer falschen Geschlechtsbestimmung geführt haben? Die Ignoranz gegenüber der Problematik ist das eigentliche Menschenrechtsverbrechen, sie ist der Auslöser für medizinische Fehlbehandlungen und öffentliche Diskriminierung. Und Menschen, die es nicht geben soll, können, da es sie ja nicht gibt, sich noch nicht einmal auf das Antidiskriminierungsgesetz berufen. Das Glück haben höchstens die, die als rechtsgültige Person existieren.
Hier noch Kommentare zu dem Antworttext:
a) "dass das Geschlecht nach naturwissenschaftlichen
Kategorien unwandelbar sei"
Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist zwar das äussere Geschlecht eines Menschen in gewissem Maße wandelbar, nicht jedoch das gehirnbestimmte Geburtsgeschlecht. Eine transsexuelle Frau besitzt z.B. ein weibliches Gehirn, ist also von Geburt an Frau, wurde aber auf Grund des Vorhandenseins eines "männlichen" Genitals dem männlichen Geschlecht zugeordnet. Damit ist die Aussage der Wandelbarkeit zwar eine, die gerne von Psychoanalytikern vertreten wird, sie ist aber bezogen auf das eigentliche Geschlecht eines Menschen falsch (vergleiche hier auch: Der Fall Reimer) und durch zahlreiche Studien widerlegt (siehe auch hier: klick).
b) "das Geschlecht ..., dem sich der
Betroffene zugehörig fühlt."
In der Tat ist es so, daß hier nicht das Zugehörigkeitsgefühl alleinig entscheidend ist, sondern die Summe aller Gedanken und Gefühle, die den Menschen als Persönlichkeit ausmachen. In der Realität ist es so, daß z.B. eine transsexuelle Frau nicht darunter leidet, sich "weiblich" oder dem "weiblichen Geschlecht" zugehörig zu fühlen (geht es ihr doch wie jeder anderen Frau), sondern unter der Abweichung ihrer Fortpflanzungsorgane zu ihrem Geburtsgeschlecht.
Da nun das Anliegen auf dem Portal direktzurkanzlerin nicht beantwortet wurde, ist es vielleicht einmal Zeit sich daran zu erinnern, was im Dezember 2006 geschah, ging es doch auch damals schon in einem direkten Anliegen um die Forderung nach Änderung des TSG und F64.0. Damals sollte der Weg eine Petition sein (zu finden hier - bitte anklicken ) , zu der es auf einer Internetseite des Bundestages heisst:
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen
schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu
wenden. Das ist eines der verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte
in der Bundesrepublik Deutschland.
Normalerweise erscheinen dann die angenommenen Petitionen online, zum mitzeichnen und diskutieren (ähnlich wie bei der Seite direktzurkanzlerin.de). In diesem Fall ist die Petition nicht online auf der Seite des Bundestages zu finden, obwohl ja bereits über ein halbes Jahr vergangen ist. Deswegen habe ich nun erneut eine mail an den Petitionsausschuss geschickt, mit der Bitte darum, eine Aussage über den Bearbeitungsstatus der Petition zu erfahren.
Im Januar(!) schrieb Wolfgang Dierig vom Petitionsausschuss dazu:
Da die Gesetzesberatungen unter Umständen längere Zeit in Anspruch nehmen, muss ich Sie um Geduld bitten. Auf die Dauer und den Zeitpunkt der Beratungen in den anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages hat der Petitionsausschuss keinen Einfluss.
Und im April dann dies:
Nach Abschluss der parlamentarischen Prüfung werden Sie über die getroffene Entscheidung unterrichtet.
22.07.2007
Nach einem Telefonat mit Rainer Bockstette vom Innenministerium habe ich nun von Prof. Dick Swaab aus Amsterdam - welcher einer der Wissenschaftler ist, die bereits in den 90ern bewiesen haben, daß sich das Gehirn eines Menschen schon vor der Geburt geschlechtlich entwickelt - das okay erhalten, seine Kontaktdaten an das Innenministerium weiterzusenden (Bild: BST). Somit sind die Studien über das Gehirngeschlecht eines Menschen auch der Bundesregierung bekannt (wobei sie eigentlich schon länger bekannt sind). Basierend auf diesem Wissen dürfte die Menschenrechtsproblematik, die sich aus dem TSG und F64.0 ergeben klar sein - eben auch der Bundesregierung - selbst dann, wenn sie, wie aus der Antwort auf direktzurkanzlerin.de zu entnehmen, dies immer noch offiziell abstreitet.
Die Frage ist: wie lange wollen sie es noch abstreiten?
Dick Swaab schrieb (Ausschnitt):
"congratulations with all the good news! You can give them my e-mail address."
Und Herr Bockstette sagte:
23.07.2007
Nach der unbefriedigenden Antwort aus dem Kanzleramt (direktzu), gibt es auch schöne Nachrichten. Zum Beispiel in Form eines Schreibens (in Auszügen) von Prof. Dr. Hans Jörg Sandkühler (Leiter der deutschen Abteilung „Wissenskulturen, Transkulturalität, Menschenrechte“ des UNESCO-Lehrstuhls für Philosophie):
Ich bin sicher, dass sich die gesellschaftliche und rechtliche Lage durch den Kampf, den Sie führen, verändern wird; das Recht kommt immer nach der gesellschaftlichen Durchsetzung von Rechtsansprüchen; so war bzw. ist es beim Kampf um Frauenrechte, so beim Kampf um die Rechte von Lesben und Schwulen.
Mein Fazit: Besser als mit den Grund- und Menschenrechten können Sie diesen Kampf um Ihre Rechte gar nicht begründen und führen.
24.07.2007
Das Bundesinnenministerium hat nun zum einen wissenschaftliche Arbeiten von Prof. Dick Swaab erhalten (er schickte mir noch Anlagen hinterher, die ich nun weitergeleitet habe), ebenso jetzt aber auch die email-Adresse von Dr. Milton Diamond von der Universität Hawaii. Dr. Diamond erlangte u.a. internationale Bekanntheit durch den Fall Reimer, in welchem er die Theorie der Psychoanalyse über die Entwicklung der Geschlechtsidentität widerlegte (die Theorie, die heute noch im TSG und in F64.0 steckt, und bis dato für großes Leid sorgt).
Prof. Diamond schrieb (Ausschnitt):
"You can, however, give my name to the Bundesinnenministerium as a scientist they might want to contact. Good luck, Dr. Milton Diamond"
Nun gibt es zu der Antwort des Kanzleramtes - welche ja eigentlich nun alles andere ist, als eine echte Antwort - die dazugehörige Audiodatei:
Hier noch einmal zur Erinnerung die Kernproblematik in Kurzform. Eine Antwort der Bundesregierung auf dieses Paradoxon (sowie von den einschlägigen Instituten wie z.B. der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung in Hamburg, die ja seit Oktober 2006 bereits mit der Problematik konfrontiert ist) fehlt noch immer:
Aus der Antwort des Kanzleramts:
Das Gesetz erkennt an, dass die äußeren Geschlechtsmerkmale im Zeitpunkt der Geburt das Geschlecht eines Menschen nicht uneingeschränkt bestimmen können.
Aus dem TSG:
Das Gericht darf einem Antrag nach nur § 1 stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind.
Aus dem ICD:
Der Wunsch, als Angehöriger des *anderen Geschlechtes zu leben und anerkannt zu werden.
Aus dem DSM:
Die Überzeugung, die typischen Gefühle und Reaktionsweisen des *anderen Geschlechts aufzuweisen
Frage: Warum wird nun als Grundlage für die Gutachten das körperliche Geschlecht eines Menschen herangezogen, wenn doch anerkannt wird, daß "die äußeren Geschlechtsmerkmale im Zeitpunkt der Geburt das Geschlecht eines Menschen nicht uneingeschränkt bestimmen können"?
Beispiel aus einem Gutachten:
Im Folgenden wird die dem biologischen und dem gegenwärtigen juristischen Geschlecht entsprechende männliche Form der Personalpronomina verwendet.
Warum? Kleiner Tipp: Es lohnt sich, über dieses "warum" einmal nachzudenken. Und danach lohnt es sich ebenso, einmal den letzten Worten der Nicht-Antwort aus dem Kanzleramt zu lauschen... insbesondere dem letzten Satz "Insofern wird die besondere Situation von Transsexuellen durch das deutsche Recht anerkannt." (Hinweis: Wo befindet sich der "menschenrechtsfreie" Raum? Und warum ist der letzte Satz der direktzu-Antwort damit eigentlich eine Farce?)
Es kam nun Post vom European Court of Human Rights, dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte mit der Bestätigung um den Erhalt meines
Schreibens vom 22. Juli 2007 (einschließlich des ausgefüllten
Beschwerdeformulars welches die TSG- und F-Problematik, die hier auf dieser Seite aufgeführt ist, zum Inhalt hat). Wie war das noch? Schau mer mal.
18.08.2007
Auf der youtube-Seite von mut23 befindet sich nun der zweite Film. Er handelt von der Diskriminierung in den Medien durch die falsche Verwendung von Personalpronomen. Wenn das Gehirn für die Geschlechtsbestimmung des Menschen wichtiger ist als die Fortpflanzungsorgane (Das Gehirn ist Sitz der Persönlichkeit eines Menschen und nicht etwa z.B. der Penis) und Transsexualität angeboren ist, dann ist es Teil der Ignoranz gegenüber dem Tatsächlichen bei einer transsexuellen Frau davon zu sprechen, sie wäre als Mann auf die Welt gekommen (bzw. bei einem Mann zu behaupten, er wäre als Frau geboren worden). Ebenso falsch ist damit ausserdem die Formulierung Mann-zu-Frau oder Frau-zu-Mann (Dass Geschlechtsumwandlungen nicht möglich sind, sondern lediglich die Fortpflanzungsorgane zu einem gewissen Grad verändert werden können, ist eine weitere Folge dieser Erkenntnisse) .
Diese Überlegungen hatte einst bereits Harry Benjamin in den 60ern, als er sagte
„Der dominierende Status der Genitalien für die Geschlechtsbestimmung
ist mindestens in der Welt der Wissenschaft in Frage gestellt worden.“. Sie stammt aus "The Transsexual Phenomenon", seinem Werk von 1966.
Heute habe ich Post vom European Court Of Human Rights erhalten, in welchem mir von der Kanzlerin der Sektion der Erhalt meiner Unterlagen (medizinische Unterlagen, Schreiben von Gerichten, Standesamt, usw.) bestätigt wurde, die ich nach dem ersten Schreiben nachgereicht hatte.
08.09.2007
Heute ist der letzte Tag eines internationalen Treffens von Sexologen, die im Zusammenhang mit Transgender und Transsexualität stehen. Dieses WPATH Symposium, also dem Zusammenkommen der Mitglieder der ehemaligen Harry Benjamin Association findet im Embassy Suites Hotel in Chicago statt. Die WPATH ist die Organisation, die bis heute in ihren Standards of Care - welche auch in Deutschland übernommen wurden (in einer Version von Sophinette Becker) - abstreitet, dass echte Transsexualität, also das Vorhandensein gegengeschlechtlicher Fortpflanzungsorgane, bei Menschen vorkommen kann. Nach Sicht der WPATH/ex-HBIGDA handelt es sich bei Transsexualität um eine "Gender Identity Disorder", einer psychischen Störung, die in Deutschland unter dem Namen "Geschlechtsidentitätsstörung" verkauft wird und für viel Leid bei den Betroffenen sorgt, da sie beispielsweise aus transsexuellen Frauen Männer macht, die - auf Grund dieser Störung - lieber Frauen wären, obwohl diese Frauen keine Männer sind, die gerne Frauen wären, sondern bereits von Geburt an Frauen sind.
Hier ein Ausschnitt aus dem Programm und den anwesenden Personen:
WPATH Symposium Chicago
2007 Scientific Committee
Walter Bockting
John Capozuca
Peggy Cohen Kettenis
Domenico De Ceglie
Griet De Cuypere
Jamie Feldman
Luk Gijs
Selma Gonzales
Ira Haraldsen
Takao Harashina
Piet Hoebeke
Loren Schechter
Tom Mazur
Heino Meyer-Bahlburg
Jude Patton
Friedemann Pfaefflin
Anna Ravenna
Oliver Robinow
Robert Rubens
Loren Schechter
Guy T'Sjoen
Christine Wheeler
Stephen Whittle
Kevan Wylie
Ken Zucker
Thursday, September 6
Shifting Paradigms: Making the Case for Moving Gender Identity Disorder
Out of the Diagnostic and Statistical Manual (DSM)
Stone – MS, MR
Friday, September 7
The International Journal of Transgenderism Awards
Dr. Eli Coleman, PhD & Dr. Friedemann Pfäfflin
presented by Dr. Walter O. Bockting, PhD, IJT Editor
Saturday, September 8
Disorders of Sexual Development Symposium -Salons A -D
Moderator: Dr. Heino F.L. Meyer-Bahlburg, Dr. rer. nat
Das Treffen soll wohl nicht-öffentlich sein, 550 Dollar Eintritt kosten, trotzdem sind wohl mehr Menschen anwesend, als die oben auf der Liste, was ein kleiner Telefonanruf im Chicagoer Hotel ergeben hat:
Im Vorfeld zu diesem Treffen gab es einige weltweite Proteste von betroffenen Frauen - ebenso Vorschläge von Betroffenen, wie denn sowohl die rechtliche Situation als auch die Diagnostik im Zusammenhang mit der Fortpflanzungsorgans-Störung Transsexualität reformiert werden könnte (ein Vorschlag ist zum Beispiel eine Reform des DSM, dem Manual der psychischen Störungen z.B. durch gidreform.org - es existieren aber auch Forderungen nach deutlicherer Unterscheidung zwischen Geschlechtsrollen-Wechslern und echter Transsexualität durch Einführung eines neuen Namens wie z.B. HBS/Harry Benjamin Syndrom) . Die Vorschläge von mut23 - nämlich der echten rechtlichen Anerkennung transsexueller Menschen und der Verbesserung der medizinischen Sicherheit - stehen weiter oben auf dieser Seite.
09.09.2007
Im April zeigte der Sender ABC eine Dokumentation mit dem Titel "Born with the wrong body". Leider ist auch hier wieder einmal aus den betroffenen transsexuellen Kindern in der Formulierung das Gegenteil aus ihnen gemacht worden, als was sie geboren wurden. So werden transsexuelle Mädchen als "geboren als Junge" bezeichnet. Dies ist falsch. Seltsamerweise wäre es so einfach, wenn die Filmemacher mal genau hingehört hätten, was die Betroffenen selbst, als auch die Eltern geäussert haben. Es sind wahre Aussagen.
Der Grund warum ich dies poste ist dazu gut, um der erfundenen und paradoxen Definition "Geschlechtsidentitätsstörung" die bis dato von der WPATH und einigen deutschen Sexologen vertreten wird (und auf der das TSG und der ICD F64.0 basiert) etwas entgegenzustellen. Liebe Menschen, hört doch einfach zu! Das kann doch nicht so schwer sein... Warum sollen denn ein Penis wichtiger bzw. geschlechtsbestimmender sein als das Gehirn, wenn sich beides schon vor der Geburt geschlechtlich entwickelt und das Gehirn das wichtigste Organ des Menschen ist?
10.09.2007
Bereis am 20. Juli wurde das Transsexuellengesetz geändert, nämlich im Zusammenhang mit der Vornamensänderung. So gilt die Regelung nun auch für "Ausländer, dessen Heimatrecht keine diesem Gesetz vergleichbare Regelung kennt". Ebenso weggefallen ist die Altersgrenze für die Vornamensänderung, die bisher bei 25 Jahren lag. Gültig soll diese Regelung ab November sein. Das ändert nun nichts an der Grundmenschenrechtsverletzung des TSG, dem Abstreiten der Existenz von Menschen, die mit gegengeschlechtlichen Fortpflanzungsorganen geboren wurden.
11.09.2007
Heino F. L. Meyer-Bahlburg, Dr. rer. nat., einer der Teilnehmer des Chicagoer WPATH-Treffens am Wochenende war sehr nett und hat mir am Telefon ein wenig Auskunft gegeben - auch im Zusammenhang mit Ideen zur Reform des DSM. Hier ging er u.a. anderem auch auf die Untersuchungen von Dick Swaab (veröffentlicht Mitte der 90er-Jahre) ein, die für die WPATH zwar Hinweise sind darauf, dass es sich bei transsexuellen Frauen wirklich um gebürtige Frauen handeln könnte, doch sind für Herrn Meyer-Bahlburg und die WPATH die Ergebnisse noch nicht aussagekräftig genug.
Hier Ausschnitte aus dem Gespräch:
Solangsam wird mir ein neuer Aspekt der Problematik um die Anerkennung transsexueller Menschen bewusst: In den USA gibt es keine derartige gesetzliche Regelung wie das Transsexuellengesetz in Deutschland, die Diagnostik liegt in den Händen der APA und dem DSM. In Deutschland wurde nun die für Amerika entwickelte Logik (und die hier auch für medizinische Leistungen notwendig ist, da ja nun kein einheitliches Gesetz sagen kann, dass es sich bei transsexuellen Frauen wirklich um Frauen handelt und bei transsexuellen Männern um gebürtige Männer... ) übernommen und in das TSG eingebaut. In Deutschland ist das TSG ein Bundesgesetz und gilt überall... und darauf müssen sich hierzulande dann alle berufen, eben Ärzte, Krankenkassen, usw... Das bedeutet: In den USA spielt die offizielle Definition keine so wichtige Rolle, hier geht es eher um konkrete Fälle - in Deutschland ist das genau anders herum: Die offizielle Definition wirkt auf die konkrete Situation. Und die Lösung? Das Streichen des Gutachterverfahrens aus dem TSG und die Trennung von Recht und Medizin.
12.09.2007
Hier nochmal ein Kommentar zum Interview mit Heino F. L. Meyer-Bahlburg. Eine Frage, die sich quasi mit "Beweislastumkehr" beschäftigt...
"wenn sie meinen gibt es Frauen die mit einem Penis geboren wurden, weil sie im Gehirn anders eingerichtet sind, weil sie nicht-männlich eingerichtet sind... dann sieht es so aus, dass es zumindest einiger solcher Individuen gibt"
Wenn es denn so ist, dass es zumindest vermutet werden kann, dass es Frauen gibt, die mit einem Penis geboren wurden, dann stellt sich für mich folgende Frage: Ist es in einer aufgeklären Gesellschaft ethisch vertretbar, diese Menschen, die möglicherweise existieren, aus Mangel an genügend Beweisen, unter Vernachlässigung der zahlreichen Hinweise welche die Annahmen stützen können, in seiner Existenz zu leugnen - insbesondere dann, wenn die Nicht-Existenz ebenso wenig bewiesen ist und hier sogar zusätzlich die Hinweise fehlen, die es im umgekehrten Fall aber zu genüge gibt? Ich denke nicht. Es wird Zeit für die echte Anerkennung transsexueller Menschen.
05.10.2007
Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) hat nun eine Pressemitteilung herausgegeben, in der Prof. Dr. Günter K. Stalla (Abt. Innere Medizin/Endokrinologie, Max-Planck-Institut für Psychiatrie, München . Herausgeber des "Therapieleitfaden Transsexualität", ein Buch in dem auch Abschnitte von Friedemann Pfäfflin zu finden sind) mit folgendem Satz zu zitieren wäre:
"Der Wunsch, das Geschlecht zu wechseln ist meist sehr stark ausgeprägt"
Ebenso wird in dieser Pressemitteilung erwähnt, dass sich z.B. etwa einer von 12.000 Männern wünschen würden, eine Frau zu sein. Nun wäre zu fragen, inwieweit hier nun die Verwendung der Begriffe "Mann" und "Frau" angebracht sind, wenn man einmal folgendes berücksichtigt:
"Der dominierende Status der Genitalien für die Geschlechtsbestimmung ist mindestens in der Welt der Wissenschaft in Frage gestellt worden."
Harry Benjamin, 1966 (The Transsexual Phenomenon)
"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche."
Bundesverfassungsgericht 1978
"Ich stimme ihnen zu: Das Gehirn bestimmt das Geschlecht. Dies ist auch die Grundlage für die Operation (den Körper an die Identität des Gehirns anzupassen)"
Professor Dr. Dick F. Swaab, Amsterdam
Da ich nun die Verwendung der Begriffe "Frau" (bei einem transsexuellen Mann) und "Mann" (bei einer transsexuellen Frau) in diesem Zusammenhang für unangebracht halte, habe ich der Gesellschaft mal eine email geschickt, die u.a. die Frage enthält, ob sich die Verantwortlichen der Gesellschaft vorstellen können, das genau diese Wortfehlverwendungen zu Diskriminierungen führen können. Eine umgeschriebene Version des Artikels findet sich hier:
Eine Reaktion der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie kam bisher nicht, ein Telefonat mit der Pressestelle half nicht wirklich weiter, ausser, dass die Pressesprecherin die Mail wohl erhalten hat (sie hatte sie wohl an Herrn Stalla weitergeleitet, sagte sie) und diese noch griffbereit war. Wenn ich mir überlege, dass Mails, die nicht von Interesse sind, normalerweise sofort gelöscht werden (vorallem sollte man vermuten, dass eine Pressestelle einer solchen Gesellschaft ja nun unzählige Mails am Tag erhält), würde mich für das schnelle Finden der Grund interessieren. Aber bevor ich hier zu spekulieren anfange, hier einmal was anderes - nämlich das, was ich auf youtube gefunden habe. Es handelt sich um den Tonteil eines Videoblogs von Kibouo , einer jungen Betroffenen, die sich über die Probleme von Geschlechtsdefinitionen über die Genitalien Gedanken macht und ähnlichen Zweifel daran hegt, wie ich (ich bin ja immer noch der Ansicht, dass es keine Transsexualität gäbe, wären die Genitalien geschlechtsbestimmend - leider basieren sowohl das TSG in Deutschland und die bis dato existierende Gutachterpraxis genau auf dieser falschen Grundlage):
So, und damit wieder ein kleiner Schlenker zurück gemacht wird, hier einmal Frau Anna Julia Voormann, die Pressesprecherin der DGE zur Frage, wie denn eine transsexuelle Frau öffentlich zu bezeichnen ist:
Wenn ich das richtig verstehe, scheint sie Mann zu meinen - da sie mir den Hinweis gab, dass der Inhalt und die Formulierungen abgestimmt waren mit der Endokrinologen-Gesellschaft, so frage ich mich: Ist das deren Ernst? Wen behandeln die denn dann? Transsexuelle Frauen? Oder Männer mit einer "Geschlechtsidentitätsstörung"? Ich hab das zwar schon im letzten Post gemacht, aber hier gerne noch einmal: der Benjamin-Text von 1966 "Der dominierende Status der Genitalien für die
Geschlechtsbestimmung ist mindestens in der Welt der Wissenschaft in
Frage gestellt worden."
21.10.2007
Ein Jahr ist nun bereits vergangen, und noch immer gibt es keine offizielle Reaktion auf das notariell beglaubigte Schreiben von vor einem Jahr, welches an die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung geschickt wurde. Wie lässt sich so ein Tag feiern? Lässt er sich überhaupt feiern? Wer feiert mit wem? Und was soll gefeiert werden? Die Nicht-Antworten? Gut. Wird so gemacht. Der Inhalt des 24. Oktobers ist: Ein Tag Urlaub von der Thematik. Für einen Tag so tun, als ob es das ICD-TSG-Paradoxon gar nicht gäbe... 24 Stunden freimachen davon, transsexuell zu sein. Sonne, Palmen, und: Der erste Gender Ignorance Day! Am 24. Oktober wird der erste GID gefeiert - der erste Gender Ignorance Day
(aus Erinnerung an die öffentliche Ignoranz gegenüber dem eigentlichen Geburtsgeschlecht transsexueller Menschen)
Fast 40 Jahre ist es nun her, als in New York der sogenannte "Stonewall-Riot" stattfand, ein Tag, der seitdem einen Meilenstein in der Bürgerrechtsbewegung der Lesben und Schwulen weltweit darstellt.
Das Geschehen in der Christopher Street Day am 28. Juni 1969 ist seitdem ein Synonym für ein homosexuelles Selbstbewusstsein - eines, in dem es darum ging, sich von dem von Aussen aufgedrängten falschen Schuldbewusstsein zu befreien, welches auf einem menschenrechtsverachtenden Weltbild beruhte, das annahm Schwul- oder Lesbischsein wäre widernatürlich und abartig. Gestützt wurde dieses erzkonservative und gegen jede wissenschaftliche Logik gerichtete Weltbild bis dahin unter anderem von Medizinern - insbesondere aus dem Bereich der Psychoanalyse - die das Enstehen von Homosexualität mit falscher Erziehung, Kindheitstraumatas und der Kompensation anderer psychischer Störungen erklären wollten. Die damaligen Theorien, die homosexuellen Menschen ihre Naturgegebenheit absprechen wollten, konnten mittlerweile wiederlegt werden - nicht zuletzt durch das selbstbewusste Auftreten der Schwulen und Lesben nach Junitag des Jahres 1969.
Vier Jahrzehnte später ist es nun an der Zeit, ein ähnliches Selbstbewusstsein zu zeigen - sind dieselben erzkonservativen und nicht-haltbaren Geschlechts-Theorien nämlich woanders weiterhin vorhanden. Diesmal aber sind es die Menschen, die mit gegengeschlechtlichen Organen geboren wurden, deren Existenzrecht bis heute verwehrt wird und die darunter zu leiden haben, dass man Ihnen ihr Menschenrecht nicht anerkennt. Man nennt diese Menschen transsexuell.
Es gibt Mädchen, die mit einem Penis geboren werden und Jungs mit einer Gebärmutter.
Dieses sollte eigentlich spätestens seit den 60er-Jahren bekannt sein, als Harry Benjamin (Pionier auf dem Bereich der Behandlung transsexueller Menschen) in seinem Buch "The Transsexual Phenomenon" (1966) schrieb „Der dominierende Status der Genitalien für die Geschlechtsbestimmung ist mindestens in der Welt der Wissenschaft in Frage gestellt worden.“. Untersuchungen aus der Humangenetik (Eric Vilain, Los Angeles) und der Gehirnforschung (Dick Swaab, Amsterdam), die seit Mitte der 90er-Jahre vorliegen bestätigen diese Aussage Benjamins. Es gibt eine wissenschaftlich höhere Wahrscheinlichkeit, dass Menschen existieren, deren Genitalien bzw. Chromosomen von ihren eigentlichen gehirnbestimmten/psychischen Geburtsgeschlecht abweichen, als dass sie nicht existieren - oder besser: Die Eindeutigkeit der Geschlechtsbestimmung über die Genitalien und Chromosomen ist bereits widerlegt worden.
Trotzdem wird vorallem in Deutschland von konservativen sexualwissenschaftlich arbeitenden Medizinern abgestritten, dass es diese Menschen gibt.
So werden beispielsweise transsexuelle Frauen, die als Mädchen mit Penis geboren wurden, weiterhin von diesen Ewiggestrigen als Jungs bzw. Männer angesehen, die von einer "Geschlechtsidentitätsstörung" betroffen sind - Menschen männlichen Geschlechts, die deswegen gestört sein sollen, weil sich ihre Geschlechtsidentität nicht so entwickelt hat, wie es die Genitalien eigentlich vorgegeben hätten. So spricht u.a. ein bis dato einflussreicher Experte der Sexologie hier von "Männern, die sich als Frauen erleben und Frauen, die sich als Männer erleben", völlig unter Missachtung dessen, was ja spätestens seit 1966 klar sein sollte - dass eben die Genitalien nicht geschlechtsbestimmend sind, genausowenig wie die Chromosomen hier eine Eindeutige Einordnung möglich machen.
Dies Missachtung dessen, dass Menschen mit gegengeschlchtlichen körperlichen Abweichungen geboren sein können, findet sich bis heute im sogenannten "Transsexuellengesetz" wieder.
Zwar basiert das Gesetz von 1980 auf einem vorausgegangenen Urteil (Bundesverfassungsgericht 1978), dass der Körper eben im Zweifelsfall eben nicht geschlechtsbestimmend wäre, trotzdem wird bis heute die geschlechtliche Zuordnung über die körperliche Annäherung an das "Gegengeschlecht" - welches ja eigentlich nie das Gegengeschlecht war - vorgenommen. Die rechtliche Grauzone und Paradoxie, die sich in diesem Verfahren verbirgt ist bis heute Grund dafür, dass einerseits Nichtbetroffene in ein für sie verheerendes medizinisches Verfahren gestürzt werden können, in dem sie sich körperlich zu irreversiblen chirurgischen Massnahmen drängen lassen, und andererseits tatsächlich betroffene transsexuelle Menschen einem russischen Roulette ausgeliefert sind, und hoffen können, dass sie mit Glück überhaupt eine vernünftige medizinische Behandlung erhalten.
Seit einem Jahr ist dem grössten sexualwissenschaftlichen Institut in Deutschland die Paradoxie bekannt, sie wird aber weiterhin verbreitet.
Dass die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Behandlung transsexueller Menschen grösstenteils auf der Paradoxie basieren, mal das eine und mal das andere als geschlechtsbestimmend anzunehmen, ist spätestens seit dem 24. Oktober 2006 bekannt. Ein notariell beglaubigtes schriftliches Werk, das auf die Verantwortung hinweist, medizinische sowie gesetzliche Neuregelungen zu finden, die nicht geltendes Menschenrecht verletzen, wurde der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung an diesem Tag übergeben - eine Antwort oder ein erkennbarer Wille, sich mit der Problematik auseinanderzusetzen, fehlt bis heute - obwohl es zahlreiche tatsächlich Betroffene gibt, die sich für eine Reform der rechtlichen sowie medizinischen Regelungen stark machen. Zirka 95 Prozent einer Umfrage, die von Menschenrecht und Transsexualität durchgeführt wurde, begrüssen eine Reform. Das entspricht in etwa der geschätzend Prozehntzahl der Sexualwissenschaftler, die sich den Vorschlägen, die auch seit einen knappen Jahr vorhanden sind, weiterhin verweigern. Im Kern geht es bei den Vorschlägen um folgendes:
a) Die rechtliche Anerkennung von Menschen, die von der körperlichen Behinderung betroffen sind mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen geboren worden zu sein
b) Eine Verbesserung der medizinischen Betreuung durch Ausbau der körperlichen Korrekturen
c) Eine Änderung des unachtsamen Umgangs mit Personalpronomen in der Öffentlichkeit und gegenüber Medienvertretern
Da es nun Zeit ist für ein transsexuelles Selbstbewusstsein - dem Wissen darum, dass es zur Natur gehören ist, dass auch Mädchen mit einem Penis geboren werden können, und Jungs mit einer Gebärmutter - bietet sich der 24. Oktober 2007 als Termin für ein einjähriges Jubiläum an. Ein Jubiläum das traurig stimmen kann, gleichzeitig aber auch dazu gut sein kann, zu wissen, dass auch andere Betroffene sich darüber im Klaren sind, dass echte Transsexualität keine psychische Störung ist, sondern eine körperliche Abweichung zum Geburtsgeschlecht.
Im Unterschied zum CSD geht es beim nun zum ersten mal staffindenden GID (Gender Ignorance Day) 2007 nicht um das organisierte Feiern auf einer öffentlichen Strasse, sondern um die Besinnung auf das eigentliche geschlechtliche Selbst und der Loslösung vom Etikett "Transe", das in der Öffentlichkeit gerne mit dieser Behinderung in Verbindung gebracht wird. Letztendlich sind transsexuelle Frauen und Männer nämlich auch nur gebürtige Frauen und Männer mit einer körperlichen Abweichung. Für den ersten GID überhaupt ist das Motto daher "Keine Transe für einen Tag" - sozusagen das Vergessen um die Problematik für 24 Stunden, ein selbstbewusstes, individuell gestaltetes: Ich bin, wer ich bin!
23.10.2007
Hier mal nur kurz erwähnt, da ich mich ja langsam auf den ersten Gender Ignorance Day einstellle (Kerzen, schöne Stimmung, Wein,...) und an diesem Tag das Thema Transsexualität ja nun für mich tabu ist... ich habe wieder mal ein paar Menschen angeschrieben, u.a. das Deutsche Institut für Menschenrechte.
Nochmal zur Erinnerung: Der 1. Gender Ignorance Day (kurz G.I.D) steht für das Gedenken an nun die ersten 365 Tage Ignoranz, Machmissbrauch, Verantwortungslosigkeit und Desinteresse der Deutschen Sexologie daran, sich damit zu beschäftigen, dass es tatsächlich Menschen gibt, die mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen geboren wurden - zumindest deutet nichts darauf hin, dass es bisher ein echtes Interesse in den letzten 12 Monaten gegeben hat... vielleicht versteckt, im Geheimen, aber hier zu spekulieren, wäre mutig... Wenn man sich aber einmal ansieht, wie in öffentlichen Medien über die Thematik berichtet wurde (Schlagzeilen wie "Mann wird zur Frau", "Sie ist als Junge geboren", ... liessen sich genügend lesen. Dazu einmal hier eine kleine Übersicht: Link) , und ebenso festzustellen ist, dass hier auch Experten zu Wort gekommen sind, so würde ich im Moment sagen, dass hier, anstatt Menschen, die von einer Geschlechtskörperstörung betroffen sind, zu helfen, wohl eher das Gegenteil passiert sein muss. Für viele scheint es immer noch unverrückbar festzustehen, auch wenn es noch so unsinnig und paradox anmutet, dass es sich bei transsexuellen Frauen um Männer handelt, die Frauen werden wollen - anstatt um gebürtige Frauen, da ihr wichtigstes Geschlechtsorgan weiblich ist, und sie es sogar auf verschiedenste Weise und allumfassend verwenden können - zum Beispiel in dem sie ihren Mund aufmachen und sagen: Ich bin eine Frau. Es muss für manch' Mensch, der nicht-transsexuell ist, wirklich schlimm sein dies zu akzeptieren.
So, und nun einen entspannten G.I.D...
25.10.2007
Ich finde ja, dass es noch genügend Gründe dafür gibt, warum eine transsexuelle Frau sich für ihre eigene Existenzanerkennung einsetzten sollte. Klar, es mag Menschen geben, die kein Problem damit haben, wenn ihnen der Onkel Doktor sagt "Guten Tag Herr Huber", doch wage ich es zu bezweifeln, dass es sich bei der Patientin um eine Frau handelt, und wenn, dann frage ich mich: was ist denn das für ein Mediziner-Patientenverhältnis, bei dem es darum geht, sich gegenseitig etwas vorzulügen? Und schon wieder wären wir bei dem, was ich für das Kernproblem halte: Wenn ein Mensch in seiner geschlechtlichen Existenz geleugnet wird, dann wird sein Selbst geleugnet - ergo in der kompletten Person ignoriert.
Vor Kurzem hatte ich bereits über die Pressemitteilung aus dem Hause Stalla geschrieben, und eigentlich wollte ich ja eine Antwort auf meine Mail erhalten, warum er denn transsexuelle Frauen als Männer bezeichnet bzw. ob das wirklich so aus seinem Geiste stammt, was nun in verschiedensten Zeitungen fast wortwörtlich aus der Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie abgetippt wurde - doch siehe da, nun hat der Bayerische Rundfunk zumindest einmal dafür gesorgt, dass die Zuordnung nun auf Spekulationen verzichten kann. In einem Interview von Veronika Bräse (in der Sendung b2 IQ Wissenschaft und Forschung) wird die Sache nämlich eindeutig, spricht Stalla nämlich hier von Männern, die Frau werden wollen, eben vom Geschlechtsrollenwechsel, weil sich ein Mann eben "fühlt" wie eine Frau und eine Frau wie ein Mann.
Interessanterweise (oder soll ich absurderweise schreiben?) bezieht er sich dabei sogar auf die Untersuchungen von Prof. Dick Swaab aus den 90ern, der mir noch in einer email-Antwort geschrieben hatte:
"I fully agree with you: the brain determines the gender. That idea is of course also the basis of the operation (adapting the body to the gender identity of the brain)."
Langsam weiss ich nicht mehr, wie dann trotzdem etwas zustande kommen kann, wie die Aussagen von Stalla in dieser Woche beim BR:
"Wenn man Mann-zu-Frau Transsexuelle sich anschaut, dann haben die ein Kernareal was halt eher einer Frau entspricht und nicht einem Mann im Gehirn. Das was der erste Hinweis weltweit, dass es irgendwo eine biologische Ursache haben könnte"
Mann-zu-Frau? Es scheint, als wiederholte ich mich, aber nun lässt sich das ja nicht oft genug wiederholen: Das Gehirn ist Sitz des Bewusstseins und der Persönlichkeit eines Menschen - mit all seinen Gefühlen, Gedanken, Emotionen - es ist das wichtigste Organ, und somit - man sollte annehmen Stalla würde die Bedeutung seiner eigenen Untersuchungen richtig zu deuten wissen (was ja hier scheinbar noch nicht der Fall ist) - eben auch das wichtigste geschlechtsbestimmende Organ. Weil zwischen diesem Organ und dem, für was es gut ist ein kleiner Zusammenhang besteht, äussert sich das nun in der Psyche des Menschen. Nicht weil eine transsexuelle Frau etwa ein Mann ist - sondern weil eine transsexuelle Frau eben eine Frau ist. Würde sie auch so behandelt werden (und eben nicht als das Gegenteil von dem, was sie ist), dann würden sich auch nicht psychische Nebenwirkungen wie Depressionen u.ä. bilden, die von dieser Fehlbehandlung ausgelöst werden... es liegt an der echten Existenzanerkennung. Dies ist ein Menschenrecht - wer diese Existenz von Menschen, die mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen geboren wurden, nicht bereit ist anzuerkennen, indem er die Realität leugnet, verletzt dieses Menschenrecht.
Hier mal die Diskriminierungen aus Unwissenheit (ich tippe jetzt mal darauf, der Herr Stalla war bestimmt ganz nett, gell...) der Frau Veronika Bräse zum Nachhören:
"Frauen die Männer sein möchten, fallen nicht so auf - sie tragen Hosen wie andere Frauen auch, vielleicht sind sie in ihrer Art burschikoser als andere - das stellt aber in vielen Fällen kein grösseres Problem dar. Dagegen fallen Männer in Frauenkleidung sehrwohl auf. Gesellschaftlich werden weibliche Männer nicht akzeptiert. Wohl auch deshalb kommen mehr Männer als Frauen zu Professor Günther Stalla vom Max-Planck-Institut für Psychiatrie in München in die Praxis"
"Die neue Studie aus München macht also Hormone für eine transsexuelle Neigung verantwortlich, und zwar genauer gesagt Geschlechtshormone, die im Mutterleib auf die Entwickleung des Babys einwirken. Das betrifft aber nur männliche Transsexuelle"
"Aber auch bei den betroffenen Männern ist noch eines unklar: nämlich warum sie im Mutterleib so wenigen männlichen Geschlechtshormonen ausgesetzt waren"
Weil sie Frauen sind? Wie wär es einmal damit? Ach ja, hier noch die Mailadressen, damit ihr die nicht extra suchen müsst: (Bayerischer Rundfunk, Veronika Bräse) und (Günter Stalla).
27.10.2007
Es haben mittlerweile schon mehr Menschen an der Umfrage zur Behandlung transsexueller Menschen teilgenommen, als ich erst dachte. Es hat nun ein paar Wochen gedauert, aber jetzt sind die Stimmen der Menschen online, die an der Umfrage teilgenommen haben, die Reformvorschläge unterstützen, die sich hier auf dieser Webseite finden lassen und damit einverstanden waren, dass ihre Stimmen auch veröffentlicht werden.
Heute habe ich einen Telefonanruf des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages erhalten. Wenn ich den Namen richtig verstanden habe müsste der Herr am anderen eine der Leitung Andreas Christoph gewesen sein. Er äusserte sich zu der Petition, die ich im letzten Jahr eingereicht hatte:
In dieser Petition war meine Bitte gewesen, die Erkenntnis des Jahres 1978 zu berücksichtigen, die das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil (1 BvR 16/72) aufgeführt hatte, dass die Psyche/Gehirn für die Einteilung der Geschlechter stärker zu berücksichtigen sei, als die körperlichen Merkmale, und dies meiner Ansicht nach auch während des medizinischen Verfahrens gelten muss. In logischer Konsequent hiesse das, dass der Gesetzgeber eigentlich gesetzliche Regelungen finden muss, in denen gewährleistet ist, dass z.B. eine transsexuelle Frau schon zu Beginn des medizinischen Angleichungsverfahrens (Wiederherstellung gegengeschlechtlich ausgebildeter Körpermerkmale durch Hormone und Chirurgie) personenstandsrechtlich als Frau behandelt wird und sie z.B. die Möglichkeit erhält in den Unterlagen der beteiligten Menschen (Krankenkassen, Mediziner, Behörden) als Frau geführt zu werden, um die nötige Sicherheit während der Behandlung zu gewährleisten.
"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen Funktionen seien."
Die bisherigen Regelungen des Transsexuellengesetzes stehen hier im Widerspruch zu der Erkenntnis von 1978, obwohl das Transsexuellengesetz ja berücksichtigen wollte, dass die Psyche/Gehirn im Zweifelsfall als geschlechtsbestimmender anzunehmen ist (dies war ja nun auch der Grund, warum es das TSG überhaupt gibt) - wird eine transsexuelle Frau bis zum Abschluss des Verfahrens personenstandsrechtlich als Mann behandelt. Dies wird damit begründet, dass Transsexualität den Wunsch darstellt "dem Gegengeschlecht" anzugehören. Nun ist, wie schon seit über einem Jahr hier auf dieser Seite aufgeführt, ja genau diese Aussage paradox, da die Psyche/Gehirn ja bereits vom Bundesverfassungsgericht als geschlechtsbestimmender aufgeführt wurde als der Körper und somit transsexuelle Menschen (ausgehend von der Erkenntnis von 1978) nicht dem Gegengeschlecht angehören wollen sondern ihrem (psychischen, geschlechtsbestimmenderen... wörtlich "wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale") eigenen.
In logischer Konsequenz kann also das bisher in das TSG eingebundene psychologische Gutachterverfahren, in welchem ebenfalls fälschlicherweise von der Körperbestimmtheit von Geschlecht ausgegangen wird (Mann der sein Geschlecht wechseln will, "Transsexueller Wunsch", ... usw) ebenso als Verstoss gegen die Urteilsbegründung von 1978 angesehen werden, da hier ja nun Menschen gegen ihren Willen für die Diagnosestellung dem Geschlecht zugeordnet werden, dem sie von ihrer Psyche (ihrem Gehirn) nicht angehören. Deswegen ist als weitere logische Folge in einer Neufassung des Transsexuellengesetzes nur eines möglich, will man ein Gesetz, das sich an Menschenrecht hält: Die Streichung sowohl des psychologischen Gutachterverfahrens, als auch des Zwangs körperlicher Massnahmen, wie sie im TSG bislang gefordert werden. Erst damit wird dem Rechnung getragen, was seit Jahren bekannt ist, bisher aber insbesondere von konservativen Psychoanalytikern abgestritten wird - nämlich, dass es Frauen und Männer gibt, die mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen geboren werden und genau darunter leiden.
Der Gesetzentwurf der Grünen allerdings, um zum eigentlichen Thema dieses Postings zurückzukommen, beinhaltet immer noch ein psychologisches Gutachterverfahren und berücksichtigt damit nicht, dass die Psyche/Gehirn geschlechtsbestimmender sind als die körperlichen Merkmale - was bedeutet, dass dieser Gesetzesantrag ebenso gegen die Erkenntnis von 1978 verstösst. Da nun die Grünen fordern den OP-Zwang zu streichen aber gleichzeitig an dem psychologischen Gutachterverfahren festhalten, wäre die Situation - nach diesen Überlegungen der Grünen - für die Betroffenen noch schlimmer als heute, würden z.B. transsexuelle Frauen im Prozess der medizinischen Behandlung weiterhin als Männer behandelt werden (als Voraussetzung für die Diagnose "Geschlechtsidentitätsstörung"), da aber nun geschlechtsangleichende Massnahmen wie die GaOP nicht mehr notwendig wären, würde hiermit die Kostenübernahmepflicht der Krankenkassen auf der Kippe stehen. Menschen, die davon betroffen sind, dass ihre körperlichen Merkmale stellenweise von ihrem Geburtsgeschlecht abweichen, wären dann nicht nur nicht genausowenig anerkannt wie heute, sondern müssten dann auch noch auf medizinische Massnahmen verzichten, da die Krankenkassen sich aus der Verantwortung stehlen könnten.
Daher war meine Forderung in dieser Petition, dass, um der Erkenntnis Rechnung zu tragen, dass es eben tatsächlich Menschen gibt, deren körperliche Merkmale stellenweise von ihren Geburtsgeschlecht abweichen, ein Gesetz geschaffen wird, in dem diese Menschen in ihrer Existenz anerkannt werden. Und dies geht aus meiner Sicht nur, indem die personenstandsrechtliche Anerkennung vom medizinischen Verfahren getrennt wird - und zwar so konsequent wie möglich, damit hinterher eine transsexuelle Frau auch wirklich und komplett als Frau in den verschiedensten Datensätzen auftaucht (Krankenkassen, Mediziner, Behörden) und nicht als ehemaliger Mann, der sie ja nie gewesen ist. In dieser konsequenten Umsetzung liegt die rechtliche und medizinische Sicherheit. Eine Frau, die einen Penis hat, mag es nämlich geben, aber die wenigsten Frauen, die davon betroffen sind, sind wohl psychisch in der Lage mit dieser Körperbehinderung zu leben. Dass das psychische Leiden hier auch körperliche Massnahmen notwendig machen kann, ist ja wohl seit Jahrzehnten bekannt, so dass die Kostenübernahmen bei einer echten Anerkennung, so wie ich sie mir vorstelle, gewährleistet sind - einer Frau zu sagen "Ja, dann leben sie doch mit ihrem Penis" ist dann als menschenverachtende Aussage geoutet. Heute, nach bisherigem TSG, muss sich eine Frau im Zweifelsfall nicht nur diese Aussage gefallen lassen, sondern sie hat noch nicht einmal das Recht zu sagen, dass sie eine Frau ist, obwohl sie als Frau geboren wurde.
Die Vorschläge , wie sie dem Petitionsausschuss vorliegen, und somit eben auch dem Innenministerium sind hier auf mut23.org aufgeführt. In Kurzform möchte ich sie nocheinmal wiederholen:
a) Streichung des psychologischen Gutachterverfahrens und des Zwangs zu jeglichen körperlichen Massnahmen aus dem TSG
b) Einführung einer neuen Diagnosestellung im ICD, sinngemäss "Leiden unter gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen"
04.11.2007
Ich habe nun Claudia Roth von den Grünen eine Mail geschickt, um zu erfahren inwieweit die rechtliche Anerkennung von Menschen die mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen geboren wurden, von den Grünen als notwendig angesehen wird (insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung einer medizinischen Sicherheit im Zusammenhang mit geschlechtsangleichenden Maßnahmen) und um herauszubekommen, inwieweit die Grünen das Paradoxon, welches durch die Anwendung des bisherigen TSGs entstanden ist (und das noch im Gesetzesentwurf der Grünen vom Januar ebenso enthalten ist), als solches erkennen.
09.11.2007
Eine Mail von den Grünen kam noch nicht, aber zwei andere Mails: Zum einen eine Antwort von Prof. Dick Swaab, auf meine Frage, ob sich denn im Zusammenhang mit der TSG-Reform schon das Innenministerium gemeldet hat (ich hatte im Juli ja nun den Kontakt u.a. von Herrn Swaab an das Innenministerium weitergeleitet, sowie auch ein paar Unterlagen, die er mir damals geschickt hatte). Er schrieb, dass sich das Innenministerium noch nicht gemeldet hat. Nach 4 Monaten?
Die andere Mail ist von Marion Böker vom Deutschen Institut für Menschenrechte, die auf meine Mail positiv und interessiert reagiert hat, und, so wie es aussieht, meine Argumente im Zusammenhang mit der bisherigen Nichtanerkennung z.B. transsexueller Frauen durch die Bundesregierung nachvollziehen kann, indem sie darauf hinwies, dass es nicht überraschend wäre, dass die Bundesregierung im 6. Staatenbericht zu CEDAW (dem UN-Abkommen zur Beseitigung jeglicher Diskriminierung der Frau bzw. Gender) hier nirgends auf die Probleme von Transgender, Intersexualität und sexueller Orientierung eingeht. Das Institut für Menschenrechte arbeitet nun an einer Schattenberichterstattung, d.h. einem Alternativbericht, in welchem die Belange hinsichtlich Gender, Geschlechtsidentität und Intersexualität (und die menschenrechtlich problematische Situation in Deutschland für die Betroffenen) Erwähnung finden werden.
Vielleicht lohnt manchmal ein Blick in die USA, um ins Grübeln zu kommen. Dort wurde nun der Employment Non Discrimination Act (ENDA) verabschiedet, ein Gesetz, das die Rechte von Homosexuellen und Bisexuellen im Berufsleben schützen soll (und beispielsweise gesetzlich gesichert sein soll, dass Menschen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung nicht gekündigt oder sonstwie benachteiligt werden können). Eigentlich eine tolle Sache, doch wurde hier eine Gruppierung aussen vor gelassen, die für dieses Gesetz mitgekämpft hat und deren Rechte man am Schluss geopfert hat: die Menschen, die von Transsexualität betroffen sind. Ursprünglich war geplant hier auch ein Anti-Diskriminierungsverbot auf Grund der Geschlechtsidentität durchzusetzen, doch wurde dieser Bereich nun gestrichen, damit laut der beteiligten Lesben- und Schwulenverbände überhaupt der andere Teil (sexuelle Orientierung) möglich ist.
Die Frage die sich mir stellt: Wie ist das möglich?
Mein kleiner Erklärungsversuch ist nun der folgende: Transsexualität, oder in den USA besser "Transgender", ist nun (genau wie in Deutschland auch) als Wunsch definiert, sein Geschlecht wechseln zu wollen (auch in Deutschland, da hier auch der DSM/ICD gilt). Klar, dass hier - ausgehend von dieser Theorie - die Notwendigkeit nicht erkannt wird, einer Frau, die als transsexuelle Frau geboren wurde (mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen) zu helfen, wenn aus ihr per Aussendefinition ein Mann gemacht wird, oder bestenfalls ein Mensch, der gar kein Geschlecht hat (gemäss der verqueren Logik, es gäbe gar keine angeborene Geschlechtsidentität und Geschlecht wäre lediglich ein Produkt äusserer Sozialisierung - frei nach John Money).
Ich bin gespannt, was sich durch diese Opferung der Rechte transsexueller Menschen in den USA als positive Wirkung entfalten wird - wenn es das Wissen darum ist, hier konsequenter und selbstbewusster zu werden, dann kann dies nur gut sein. Wenn transsexuelle Menschen erkennen, dass zu ihrer Anerkennung auch die Anerkennung ihres Geburtsgeschlechtes gehört, und dass Geschlechtsumwandlungen unmöglich sind (weil ja lediglich die nicht-geschlechtsbestimmenden Merkmale wie z.B. die Genitalien oder die äussere Rolle wechselt, aber nicht das Geburtsgeschlecht/die angeborene Geschlechtsidentität), dann kann das noch ganz interessant werden...
Dass es diese Notwendigkeit der Auseinandersetzung auch hierzulande gibt, mag ich mal an folgendem festmachen: Bislang gibt es sein TSG, das vorsieht, dass z.B. transsexuelle Frauen erst nach der medizinischen Behandlung rechtlich als Mann angesehen werden, basierend auf der Grundlage, es würde sich um Männer handeln, die "Frau werden" (nach ICD 10 "Der Wunsch, als Angehöriger des anderen Geschlechtes zu leben und anerkannt zu werden") wollen, bislang wird noch von einigen konservativen Sexualwissenschaftlern geleugnet, dass es Frauen gibt, die mit einem Penis geboren werden, und bislang wird noch eine unbewiesene Geschlechtstheorie als "wahr" dargestellt (am Ende sogar von den Menschen, die als Vertreter des Jeder-Darf-Wie-Er-Will auftreten) - nämlich die der Geschlechtsbestimmung über körperliche Merkmale wie der Genitalien - wohingegen, diejenigen, die bereits unterschiedlichste wissenschaftliche Hinweise ihrer Existenz auf ihrer Seite haben, den sinngemässen Satz zu hören bekommen "Deine Existenz ist noch nicht bewiesen, und deswegen glaub ich nicht, dass es dich gibt".
Hier ein Beispiel:
"Wenn ich die Entscheidung treffe, im falschen Körper zu sein, warum kann ich die Entscheidung dann nicht mehr abändern?"
Was bitteschön entscheidet eine Frau, die mit gegengeschlechtlichen Merkmalen geboren wurde? Wo gibt es denn hier überhaupt die Möglichkeit zu entscheiden? Dass hier von einer "Entscheidung" gesprochen wird, ist nach meinem Empfinden eine Verhöhnung gegenüber der Existenz transsexueller Menschen. Der Satz stammt von einem Kommentar, der sich auf mut23.org eingefunden hat. Wer den kompletten Text lesen will, der kann dies: hier .
14.11.2007
Folgende email vom 13.11.2007 einmal unkommentiert:
Sehr geehrte Frau Schicklang,
die Arbeiten an der Reform des Transsexuellengesetzes werden voraussichtlich wegen anderer dringender Arbeiten im Zusammenhang mit der Reform des Personenstandsrechts erst in der nächsten Legislaturperiode aufgenommen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Bockstette
Bundesministerium des Innern
25.11.2007
Schon ein paar mal hatte ich ja etwas dazu gechrieben, welche grosse Verantwortung Experten aus dem Bereich der Sexologie haben, wenn es auch um die Medienberichterstattung geht (neben so vielen anderen Bereichen wie Gesetzgebung und Reformen medizinischer Standards), sind sie es doch, auf die sich die Redakteurinnen und Redakteure im Zweifelsfall berufen, wenn sie der Ansicht sind, sich mit dem Thema Transsexualität nicht auszukennen, aber trotzdem darüber berichten wollen. Die Erkenntnis, dass das Gehirn eines Menschen eigentlich von der Medizin als "das wichtigste Organ des Menschen" oder "Sitz der Persönlichkeit" verstanden wird, sollte dabei ja eigentlich eine wichtige Rolle spielen, besonders dann, wenn man weiss, dass die Psyche des Menschen ja auch irgendetwas mit dem Gehirn zu tun haben muss. Es kann also angenommen werden, dass es Menschen gibt, bei denen die körperlichen Merkmale stellenweise vom Geburtsgeschlecht abweichen (hier auf dieser Seite sind ja bereits einige Stimmen von Medizinern, Politikern, sowie Betroffenen und Nicht-Betroffenen aufgeführt, die dies wissen).
Welche Rolle es spielt, diese einfache Erklärung für Transsexualität (ein transsexueller Mann ist ein Mann, deswegen fühlt er auch als Mann - eine transsexuelle Frau ist eine Frau, deswegen fühlt sie auch als Frau) anzumerken, zeigt sich auch in einem aktuellen Beispiel: dem Outing des Sportlers Buschbaum, der sich in dieser Woche als Mann geoutet hat. Auf seiner Homepage schrieb er "Ich fühle mich als Mann und muss mein Leben im Körper einer Frau leben" - eine Aussage, die man ja eigentlich respektieren sollte, doch, so konnte man beobachten, war in den Medien das Wort "sie" und "Frau" überproportional vertreten. Mich hat das einmal interessiert, warum das so ist (und die Stellungnahme damit, so meine ich, konterkariert wird), und habe deswegen einmal bei einer der Zeitungen angerufen:
"Erklären, Welche Gründe das alles hat.", "Tiefenpsychologisch" und "Kein Wissenschaftler" - das ist das, was ich am auffälligsten finde. Also eine Frau, die aus psychologischen Gründen Mann werden will? So mag es der Redakteur sehen - oder gesehen haben, denn nachdem er sich überlegt hatte, dass es ja tatsächlich möglich sein kann, dass Menschen mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren werden, sah die Sache schnell anders aus:
Hier sind nun die Experten gefragt, die Antworten zu geben, so will ich meinen. Dort, wo einfache Antworten möglich sind, ist es doch nur gut, diese zu geben. Ja, man könnte auf Harry Benjamin verweisen, der schon in den 60ern erkannt hat, dass „Der dominierende Status der Genitalien für die Geschlechtsbestimmung" ... "mindestens in der Welt der Wissenschaft in Frage gestellt worden" ist. Man könnte auf die Grundlagen des Transsexuellengesetzes verweisen, einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1978, in welchem vermerkt wurde, dass die Psyche "wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale" bei der Geschlechtseinteilung zu berücksichtigen wäre. Man könnte anmerken, dass selbst Wissenschaften wie Humangenetik, Neurowissenschaft und Endokrinologie mittlerweile davon ausgehen, dass Transsexualität angeboren ist und etwas mit den Hormonen bzw. deren Einfluss auf die Gehirnentwicklung zum Zeitpunkt der Geschlechtsdifferenzierung zu tun hat. Doch von weit grösserer Bedeutung ist, ob diese Erkenntnisse auch vermittelt werden - wenn Experten den Willen zeigen, die rechtlichen sowie medizinischen Probleme (die hier in Deutschland noch zu Hauf vorliegen, da hierzulande die Existenz von Menschen, die mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren werden immer noch geleugnet wird) zu beseitigen, und sich wirklich für die Betroffenen einsetzen. Hier ein Beispiel. Es sind Zitate von Dr. Armin Bader, dem Leiter der Abteilung für psychosomatische Dermatologie im Hautklinikum der Uni Bochum (aus einem Artikel der WAZ Rhein-Ruhr, 22.11.2007, Robert Gerlings):
"Es ist ein doppelter Leidensprozess: Zur nicht gelingenden Identität kommt die Diskriminierung durch die Gesellschaft"
Er äussert unter anderem,
"dass man eine Operation durchführen muss, weil der Mensch in einem falschen Körper steckt."
und beantwortet die Frage, ob man eigentlich "Herr Buschbaum" sagen müsse:
"Psychologisch gesehen hätte man das schon immer sagen müssen, nur ist genau das für die Öffentlichkeit so schwer zu verstehen."
Bitte mehr davon.
30.11.2007
Im Zusammenhang mit der Thematik habe ich in einem aktuellen Artikel
(bbv-net) ein Zitat von Frau Sophinette Becker gefunden, der
hauptsächlich Verantwortlichen der deutschen SoC, die im übrigen immer
noch nicht geantwortet hat. Das Zitat ist das folgende:
"Die Betroffenen haben ein tiefgehendes Unbehagen am eigenen Geschlecht"
Nein, Frau Becker. Sie wollen ihrem eigenen angehören.
Vielleicht ist es völlig normal, dass eine Frau eine Frau sein will und
ein Mann ein Mann? Das wäre doch mal eine Überlegung wert, oder etwa
nicht? Vielleicht sollten sie diesen Gedanken einmal zulassen, damit
transsexuellen Menschen irgenwann einmal wirklich geholfen wird,
anstatt dass hier - auch von ihrer Seite - behauptet wird, dem wäre
schon so. Na, dann erkennen sie endlich einmal die Existenz der
Menschen an, die mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen
geboren wurden, und tun sie nicht immer so, als gäbe es sie nicht.
01.12.2007
In der aktuellen Stern-Ausgabe wurde der Sexaufklärer der 60er, Oswalt Kolle zu Homosexualität und Gesellschaft interviewt. Ein Zitat:
"In der gesamten Nazi-Zeit gab es rund 50000 Verfahren gegen Homosexuelle und in der Adenauer-Ära etwa ebenso viele", so Kolle. "So waren diese 'herrlichen Zeiten' Zum Glück sind sie vorbei."
Warum ist die Zeit für Menschen, die mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren worden noch nicht vorbei? Warum werden transsexuelle Menschen immer noch als etwas bezeichnet, was sie nicht sind, nämlich als "Männer, die Frauen werden" und "Frauen, die Männer werden", obwohl doch bereits spätestens seit den 50er-Jahren klar sein dürfte, dass Psyche/Gehirn geschlechtsbestimmend sind und es eben eigentlich schon damals klar sein konnte, dass es Frauen gibt, die mit einem Penis geboren werden (oder mit nicht-eindeutigen Körpermerkmalen) oder Männer mit Gebärmutter (oder nicht-eindeutigen körperlichen Merkmalen)? Warum werden Betroffene immer noch gedemütigt, indem man sie medizinischen Verfahren ausliefert, in denen selbst sexueller Missbrauch vorkommen kann (z.B. bei der psychologischen Begutachtung - sei es durch entwürdigenden Zwang sich hier zu entkleiden oder z.B. Sexualphantasien des Gutachters über sich ergehen lassen zu müssen)? Warum wird den Betroffenen weiterhin der Rechtsweg verwehrt, indem man ihnen über die komplette Dauer des medizinischen Verfahrens ihre personenstandsrechtliche Anerkennung verweigert? Warum schweigt die Bundesregierung weiterhin, obwohl auch sie weiss, dass hier (auf Grund der TSG-ICD-Paradoxie) täglich Menschenrechtsverletzungen durch Menschen, die sich Mediziner nennen, begangen werden?
Es ist wichtig zu erkennen, dass es in Deutschland immer noch Nischen gibt, in denen sich ein menschenverachtendes Weltbild halten konnte, wie man es tatsächlich eher in den "herrlichen Zeiten" erwarten würde, die Kolle anspricht, und nicht im Jahr 2007 - eines das Menschen entwürdigt, entrechtigt und ihnen zumutet, zum Objekt reduziert zu werden.
Ach ja, der Zählerstand auf dieser Seite ist ja mittlerweile über 400, das heisst: seit über 400 Tagen können sich diejenigen, die für die Rahmenbedingungen mitveranwortlich sind, nicht mehr herausreden, sie hätten von nichts gewusst. Wie ganz oben aufgeführt: Es gibt ein notariell beglaubigtes Schriftstück (der Inhalt dieser Webseite mit dem Stand von damals) und ein Einschreiben, dass die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung in Hamburg definitiv erhalten haben muss. Was, liebe Sexologen, werdet ihr für eine Ausrede haben, wenn das Unrechtssystem als Unrechtssystem entlarvt werden wird? Wie werdet ihr reagieren, wenn euch jemand fragen wird, wie ihr das den Opfern des TSG-ICD-Paradoxons antun konntet? Was werdet ihr für Gründe anführen für euer Verhalten? Was werdet ihr tun um eure Irrtümer wiedergut zu machen? Und wie werdet ihr reagieren, wenn ihr feststellt, dass vieles nicht wieder gutzumachen sein wird?
02.12.2007
Und nochmal ein O-Ton. Es handelt sich um eine Aufnahme der ARD am 22. November und einen O-Ton von Dr . Frank von Dorp, Urologe am Uniklinikum Essen. Ebenso wird auch hier wieder ignoriert, was seit 60 Jahren im Bereich der Wissenschaften eigentlich schon bekannt sein dürfte, nämlich dass Psyche/Gehirn geschlechtsbestimmender sind, als bestimmte körperliche Merkmale.
Dabei handelt es sich wahrscheinlicherweise ja nicht um eine Identitätsstörung sondern um eine gegengeschlechtliche körperliche Entwicklung. Männer, die mit einer Gebärmutter geboren werden und Frauen mit einem Penis "fühlen" sich nicht etwa lediglich "unwohl" in ihrem Körper (etwa auf Grund einer psychischen Störung), sondern ihr Körper hat sich tatsächlich gegengeschlechtlich entwickelt. Da das "normale" Menschen auf der Strasse verstehen, frag ich mich langsam, was Mediziner dazu bringt, dies zu ignorieren? Die Anerkennung von Menschen, die mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen geboren werden ist eine Sache des Menschenrechts - die Nichtanerkennung eine Menschenrechtsverletzung.
10.12.2007
In Berlin fand nun am 6. Dezember ein Treffen im Institut für Menschenrechte statt, dass die Schattenberichterstellung (bzw. Alternativberichterstellung) zum offiziellen Bericht der Bundesregierung im Zusammenhang mit CEDAW (UN-Abkommen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau) zum Thema hatte. Wurden hier die Rechte transsexueller Frauen nicht berücksichtig, gibt es nun die Möglichkeit auf die besondere Situation - vorallem im Zusammenhang mit der Problematik hinsichtlich der TSG-F64-0-Paradoxie - Betroffener hinzuweisen.
Im Vorfeld, nämlich eine Woche vorher, hatte ich schwupps mal eine email-Adresse geschaltet, die dafür da war, dass jeder hier 7 Wünsche einsenden konnte, die ich in Ausschnitten in Berlin in das Gespräch eingebracht habe. Hier ein paar Stimmen, aus den Einsendungen herausgegriffen:
"Ich bin eine Frau und ich möchte diese Anerkennung auch OHNE Vornamensänderung (wenn sie in der jetzigen Form abläuft) von dem Augenblich an, an dem ich öffentlich als Frau lebe."
"Ich wünsche mir, dass die Sexualisierung von TS aufhört."
"Eine Verbesserung der Standarts of Care, dahingehend, was alles erforderlich ist um eine optimale Geschlechtsangleichung zu erreichen"
"weg vom es gibt nur Männer und Frauen denken auch in der Politik"
"Ich wünsche mir für die Situation von Transsexuellen, dass das Thema selbstverständlicher wird und man nicht mehr von einigen wie ein Alien behandelt wird."
"Ich habe den falschen nicht zum Gehirn passenden Körper erhalten. dafür kann ich nichts. Der Körper ist eine Abnormalität, wie ein dritter Arm. Ich habe deshalb das volle Recht auf medizinische Maßnahmen zur Angleichung an mein tatsächliches Geschlecht."
"Ich bin eine Frau (auch ohne amtliche Anerkennung) und ein MENSCH und möchte auch mit dem entsprechenden Respekt behandelt werden"
"Ich wünsche mir für die Transmänner, die es wollen, dass die Forschung voll funktionsfähige Penise entwickelt."
"das Gutachterverfahren in seiner jetzigen Form ist demütigend und nicht mit Menschenrechten vereinbar, auch nicht mit Artikel 1 des Grundgesetzes... Es wird von den Gutachtern missbraucht um uns zu demütigen. Es gehört gestrichen."
"nicht PÄ und VÄ getrennt, sondern nur noch eins und das ohne große Bedingung unter medizinischen Aspekten"
"Unser Bild in der Öffentlichkeit sollte endlich mal unserem tatsächlichen Sein entsprechen."
"keine staatliche Diskriminierung von Trans* mehr"
"Mein größter Wunsch wäre es nach 5 Jahren Testo und BrustOP endlich auch ohne Zwangshysto die PÄ machen zu dürfen"
25.12.2007
Ich habe mir lange überlegt, ob ich das tun soll, denke aber, dass ich nicht drumrumkomme, da es zur Zeit einen Angriff auf die Existenz transsexueller Menschen gibt, die - meines Empfindens nach - das noch steigert, was die Sexologie in den letzten Jahrzehnten an Unwahrheiten über transsexuelle Menschen verbreitet hat. Transsexualität ist aller Logik und unter Berücksichtigung des Wissens, das uns zur Verfügung steht eine körperliche Störung - eine Körperabnormalität, die dadurch beschrieben werden kann, dass ein Mensch geboren wird, dessen als "Geschlechtsmerkmale" titulierten Organe vom Geburtsgeschlecht abweichen. Einfach ausgedrückt eben Mädchen, die mit Penis und Hoden geboren werden und Jungs mit Gebärmutter. Es gibt nun Menschen - vorwiegend welche, die wohl sehr patriarchalen Strukturen verhaftet sein müssen - die die Existenz dieser Menschen nach wievor bekämpfen, ja die sich sogar darüber beklagen, wenn sich diese Menschen in der Öffentlichkeit trauen auf die Fehler der Sexologie hinzuweisen. Scheinbar wäre es diesen Menschen am liebsten, würde weiterhin geschwiegen werden. Nein, das was tagtäglich in Deutschland passiert, dazu mag ich nicht still sein. Mir ist es nicht egal, wenn Frauen psychisch und sexuell missbraucht werden (indem man sie zu Männern erklärt und ihnen jegliche Glaubwürdigkeit raubt, wenn sie sich gegen diesen Missbrauch wehren wollen). Mir ist es nicht egal, wenn Menschen körperlich fehlbehandelt werden - entweder indem man transsexuellen Menschen medizinische Leistungen verwehrt oder aber nichttranssexuelle Menschen körperlich verstümmelt, indem eine Sexologie erzählt, Geschlechtswandlungen wären möglich (und manch labiler Mensch darauf hereinfällt).
Damit dieser psychologische, rechtliche und medizinische Missbrauch aufhört, ist es wichtig die Lügen als Lügen zu entlarven - eine davon ist die Lüge, man könne sein Geschlecht wechseln. Es lassen sich womöglich Fortpflanzungsorgane bis zu einem gewissen Grad wechseln, es lässt sich evtl. ein Rollenklischee wechseln, doch das Geburtsgeschlecht eines Menschen ändert sich nie - weil der Mensch mit einem Gehirn geboren wird, dem eine Kerngeschlechtsidentität innewohnt. Genauso wichtig die Unwahrheiten zu benennen ist es sich gegen diejenigen zur Wehr zu setzen, die diese Unwahrheiten verbreiten.
Hier sind ein paar davon:
- die Behauptung transsexueller Menschen wären mit eindeutigen Genitalien geboren und würden sich mittels körperlicher Massnahmen (Hormone und Operationen) in einen Zustand der Zwittrigkeit versetzen
- die Behauptung, transsexuelle Menschen würden von einem Geschlecht ins andere hinüberwechseln
Es mag zwar stimmen, dass ein transsexueller Mensch mit scheinbar eindeutigen Genitalien geboren wurde, doch was soll diese Eindeutigkeit aussagen? Zwar mag da z.B. ein Penis existieren... doch ist es deswegen ein Junge? Oder kann es sich um ein transsexuelles Mädchen handeln, dessen Genitalien vom Geburtsgeschlecht abweichen? Wenn das Gehirn das wichtigste Organ des Menschen ist, ist dies wohl so. Und nun? Wierum ist das denn jetzt? Es wird klar, dass der obige Satz nicht nur falsch, sondern auch gefährlich ist - nämlich für die Menschen, die nicht transsexuell sind, weil ihnen die Illusion vermittelt wird, dass die Änderung der Körperlichkeit irgendetwas am Kerngeschlecht eines Menschen verändern würde.
- die Behauptung, körperliche Veränderungen wären "hebeigewünscht".
Zwar mag sich ein transsexueller Mensch wünschen, dass er medizinisch Behandelt wird, doch will er dies deswegen, weil er um seine eigentliche körperliche Absonderheit Bescheid weiss. Wenn beispielsweise ein transsexuelles Kind geboren wird, dass transsexuell ist, weiss es, dass sich sein Körper gegengeschlechtlich herausgebildet hat und sich spätestens in der Pubertät sichtbar gegengeschlechtlich verändern wird. Weiss man nun um die Existenz von Menschen, die mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren werden, weiss man eben auch, dass die körperlichen veränderungen nicht "herbeigewünscht werden", sondern dass das Gegenteil der Fall ist: Die körperlichen Veränderungen werden "zurückgewünscht", so dass eine weitgehend körperliche Normalität hergestellt wird (die bislang sowieso nur ansatzweise funktioniert).
Den Namen desjenigen, der diese sehr heftigen (die in meinen Augen schon fast faschistoid bezeichnet werden können) Angriffe auf transsexuelle Menschen gestartet hat, werde ich hier - aus seinem Schutz - nicht nennen, da ich glaube, dass er merken wird, welchem Fehler er aufgessen ist: Einem Weltbild zu glauben, dass in der Zeit des sogenannten "dritten Reiches" besser aufgehoben wäre (u.a. die Annahme die Genitalien eines Menschen wären geschlechtsbestimmend) und leider im Zusammenhang mit der Behandlung transsexueller (aber auch intersexueller) Menschen immer noch seine letzten Ausläufer zeigt.
26.12.2007
Wie schon angedeutet fand am 6. Dezember in Berlin ein Treffen zu CEDAW im Institut für Menschenrechte in Berlin statt, auf der die menschenrechtlich bedenkliche Situation, in denen sich transsexuelle Menschen auch in Deutschland wiederfinden, in Form einer Arbeitsgruppe zur Alternativberichtserstellung der NGOs (Nichtregierungsorganisationen) berücksichtigt wurde. Der Beitrag von mut23 ist nun in einer Vorab-Version hier auf dieser Seite nachzulesen. Die Veröffentlichung dient dazu, auf Anregungen von Aussen eingehen zu können und ihn evtl. noch zu überarbeiten:
Wer also noch Änderungsvorschläge hat, schickt diese bitte an eine der Kontaktadressen , die hier auf der Website angegeben sind. Dankeschön.
01.01.2008
Es gibt nun eine kleine Überarbeitung des CEDAW-Alternativberichts. Eingefügt wurde nun noch folgender Absatz:
Wichtig zu bemerken, wäre nun noch, dass das Gutachterverfahren bei Einführung des Transsexuellengesetzes sicherstellen sollte, dass nur Menschen, die tatsächlich transsexuell sind, nach einem zu begutachtenden körperlichen "Umwandlungsverfahren" eine Personenstandsänderung erhalten können. Somit sollte das Gutachterverfahren indirekt vor irreversiblen den Körper verändernden Folgen schützen. Durch die aktuelle Argumentation der sexualwissenschaftlichen Institute und des Bundesverfassungsgerichtes wäre diese Schutzmassnahme nun hinfällig, sind sie sich doch einig darüber, die personenstandsrechtliche Anerkennung von den körperlichen Massnahmen zu trennen. So veröffentlichte beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung eine Stellungnahme zur Anfrage des Bundesministeriums des Innern (V 5a-133 115-1/1) vom 11. Dezember 2000 zur Revision des Transsexuellengesetzes. In dieser heisst es:
"Vor dem Hintergrund des bisher Gesagten sind die operativen Eingriffe an den äußeren Geschlechtsmerkmalen als Vorraussetzung für die Personenstandsänderung problematisch geworden bzw. aus wissenschaftlicher Sicht nicht mehr haltbar."1
Diese Aussage hat das Bundesverfassungsgericht folgendermassen wiedergegeben:
"Für eine unterschiedliche personenstandsrechtliche Behandlung von Transsexuellen mit und ohne Geschlechtsumwandlung sieht die Fachliteratur deshalb keine haltbaren Gründe mehr" und "Dieser Verfassungsverstoß führt nicht zur Nichtigkeit einzelner Bestimmungen des Transsexuellengesetzes."2
Durch einen zu erwartenden Wegfall des OP-Zwangs für eine personenstandsrechtliche Anerkennung transsexueller Frauen, erübrigt sich somit eigentlich auch das Gutachterverfahren, da hier ja nun der Grund für die Einführung des Gutachterverfahrens im Jahr 1980 selbst wegfallen wird. Bei Betrachtung des Voranschreitens der Gleichstellung von Mann und Frau liesse sich zudem ein Gutachterverfahren, welches von aussen über die zu lebende Geschlechtsrolle eines Menschen entscheiden würde - und ohne objektive Kriterien, welches geschlechtliches Verhalten denn aus Sicht des Gutachters männlich oder weiblich ist - nicht mit den Menschenrechten vereinbaren (Bei Wegfall des OP-Zwangs bezöge sich das Verfahren ja lediglich noch auf die geschlechtliche Rolle).
1 Stellungnahme zur Anfrage des Bundesministeriums des Innern (V 5a-133 115-1/1) vom 11. Dezember 2000 zur Revision des Transsexuellengesetzes (Sophinette Becker, Wolfgang Berner, Martin Dannecker und Hertha Richter-Appelt)
2 BVerfG, 1 BvL 3/03 vom 6.12.2005
Es wäre an der Zeit, dass die Sexologie einmal bedenkt, was aus dem Verschweigen von Realitäten entstehen kann. Zum Beispiel das Phänomen, selbst einen Brief schreiben zu müssen. Ach, was wäre es schön, wenn das nicht nötig wäre... der Empfänger diesesmal: Olli Dittrich.
Sehr geehrter Herr Dittrich,
unter Berücksichtigung dessen, dass Menschen, die mit gegengeschlechtlichen Fortpflanzungsorganen geboren werden, in Deutschland bislang noch nicht als existent anerkannt werden (entgegen jeder wissenschaftlichen Logik), und sie bis dato - auf Grund dieser rechtlichen Nichtanerkennung ihres eigentlichen Geburtsgeschlechtes - der Gefahr aussetzen müssen, nicht zu wissen, ob sie zu den Fällen gehören, die während des medizinischen Verfahrens demütigende und menschenverachtende Behandlungen erleben dürfen... unter Berücksichtigung dessen, dass transsexuelle Menschen in einem Staat leben müssen, der ihnen die Grundrechte - nach einem ähnlichen Argumentationsprinzip wie noch bei homosexuellen Menschen in den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts - bis zum heutigen Tage verwehrt und unter Berücksichtigung dessen, dass diese Nichtanerkennung grosses Leid bei den betroffenen Menschen erzeugt, möchte ich sie etwas fragen.
Sie haben ja neulich ein Interview im Spiegel gegeben. Dort steht:
"und dabei immer weiblich geschmeidig zu bleiben, nicht irgendwann wie eine billige Transe rüberzukommen"
Meine Frage wäre nun: Meinen sie mit "billige Transe" in etwa so etwas wie "billige Schwuchtel" oder "billiger Nigger"?
Lassen sie es mich wissen, wenn sie mögen, damit ich weiss, wie ich das richtig zuordnen kann.
Vielen Dank
06.01.2008
Um mal ein wenig für ein besseres Unterhaltungsprogramm zu sorgen und den TV-Abend etwas informativer zu gestalten befinden sich nun einige Filme (u.a. über David Reimer, Gendertheorien,...) auf der Webpräsenz. Und zwar: hier.
01.02.2008
Mittlerweile liegen die Berichte der CEDAW-Arbeitsgruppen vor. Die Zusammenfassung findet sich: hier.
02.02.2008
Heute hat mich Sabine, eine liebe Freundin und engagierte Frau aus Hamburg angerufen, um mir zu berichten, was sie erlebt hat, als sie gestern Milton Diamond getroffen hat, der diese Woche zu Gast in Hamburg war um u.a. beim "Interdisziplinären Forum zur Intersexualität" zu referieren. Ich hatte ihn im Vorfeld per email einmal gefragt, ob es möglich wäre, dass sie für ein kleines Gespräch mit ihm zusammenkommt, und dies fand eben gestern statt. Ihr Eindruck war ein sehr positiver und hatte den Eindruck auf einen Menschen zu treffen, der einer derjenigen ist, die wissen und spüren, dass es Menschen gibt, die mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren werden. Auf die Frage, ob er denn in Deutschland Mediziner kennt, die nicht zu der Glaubensgemeinschaft der Moneyaner gehört (Moneyaner = Anhänger der These, Geschlecht wäre lediglich ein soziales Konstrukt - ein paradoxes Gedankenexperiment, welches Diamond, u.a. durch Veräffentlichung des Falles David Reimer , widerlegen konnte. Moneyaner streiten bis heute die Existenz von Menschen ab, die mit gegengeschlechtichen Körpermerkmalen geboren werden - die deutschen Anhänger dieser Thesen, vorwiegend Psychoanalytiker, sind in Vergangenheit die Hauptverantwortlichen für Regelungen wie das Transsexuellengesetz, aber auch der deutschen "Standards of Care", gewesen - Regelungen die in der Praxis zu menschenrechtsverletzenden Behandlungen führen können und massives Leid bei Betroffenen und Nichtbetroffenen auslösen können), fiel ihm in Deutschland niemand ein.
So bleibt nur zu hoffen, dass die Mediziner und Psychologen, die sich bislang nicht offiziell im Zusammenhang mit der Thematik Transsexualität als Experten haben verkaufen lassen, aber sehrwohl die eigentlichen Experten sind, da sie tagtäglich mit transsexuellen Frauen und Männern zu tun haben - ich denke da an die vielen fähigen Psychotherapeuten, Endokrinologen, Urologen und Chirurgen - sich bald zu Wort melden werden, um sich hier für eine wirkliche Verbesserung der Situation einzusetzen. Wenn hier ein Generationenwechsel nötig ist, und die Ewiggestrigen (wie z.B. Sophinette Becker, Sexologin aus Frankfurt, die noch im Januar 2008 im ZDF öffentlich verkunden liess, dass es früher mehr Männer gegeben habe, die "Frauen werden wollten" und die Zahlen sich inzwischen in etwa angeglichen hätten - eine Aussage, aus der herauszulesen ist, dass Becker bis heute denkt, transsexuelle Frauen wären als Männer geboren worden und nicht als Frauen mit Penis und Hoden) lieber auf unwissenschaftlichen Thesen beharren wollen, und nicht anders können, als auf ihrem überholten Standpunkt stehen zu bleiben - aus welchem Eigeninteresse auch immer (ein wirkliches Patienteninteresse kann ja nun nicht der Antrieb ihrer Verweigerungshaltung sein) - dann freue ich mich schon auf diejenigen, die der neuen Generation angehören. Durch meine eigene Erfahrung weiss ich: Ja, es gibt sie.
Es sind Ärzte, denen ihr Anliegen, anderen Menschen helfen zu wollen, wichtiger ist, als das Nachbeten unwissenschaftlicher und fast schon religiös anmutender Thesen - wie eben der Genderthese Moneys. Es sind Menschen, welche noch in der Lage sind, zu lieben.
12.02.2008
Nun gibt es zum einen Neuigkeiten zu CEDAW, als auch zu Milton Diamond. Am Montag fand ja ein Treffen des Frauenrates in Berlin statt (im Institut für Menschenrechte), bei dem es um die weitere Koordination der alternativen CEDAW-Berichte ging. Da interessanteste im Zusammenhang mit Intersexualität und Transsexualität ist, dass es hier extra Alternativberichte geben wird, da beide Themen sich schlecht in verkürzter Form darstellen lassen und so die Chance besteht, genauer darzustellen, um was es überhaupt geht, fängt nämlich schon bei dem Begriff "Geschlecht" und der Frage, wie dieser betrachtet werden kann, oftmals die Missverständnisse an, weil hier ausgehend von verschiedenen Standpunkten gerne aneinander vorbeigeredet wird. Daher ist es ganz gut, dass sowohl das Institut für Menschenrechte als auch der Frauenrat, hier dadurch Mut macht, dass sie das Thema Transsexualität als wichtig zu behandelndes sehen. Die Rechte transsexueller Frauen durch einen eigenen CEDAW-Bericht zu stärken und auf Menschenrechtsverletzungen hinweisen zu können, ist hier etwas sehr wichtiges, ist es in Deutschland an vielen Stellen (insbesondere auch im Bereich der Medizin) sehr beliebt, die Anliegen und Kritik der Betroffenen schlichtweg zu ignorieren. Ein eigener CEDAW-Bericht wird hier transsexuellen Frauen helfen, mehr Gehör zu finden.
Ein nächster Wichtiger Termin im Zusammenhang mit CEDAW ist im Juli. Dort wird in New-York die Presession zu CEDAW stattfinden, ein Treffen zu dem die am Montag in Berlin anwesenden Frauen uns ausdrücklich dabei haben wollen.
Interessierte Vereine, Privatpersonen, Transgender oder Transsexuellengruppierungen, sind ganz herzlich dazu aufgerufen, sich einmal die bisherigen Formulierungen des CEDAW-Berichts "transsexuelle Frauen" anzuschauen und ihn zu ergänzen. Er findet sich unter folgendem Link:
Wo wir schon beim Juli waren, als nächsten Termin, ebenso wäre der Sommer eine gute Jahreszeit, um eine Vortragsreihe mit Milton Diamond zum Thema "Transsexualität" auf die Beine zu stellen. Bereits bei einem Treffen mit Sabine E. in Hamburg, bestätigte er, hier einmal eine Extra-Tour durch Deutschland zu machen. Er schrieb nun auch in einer email:
"This trip to Germany turned out well in many other ways as well. Unexpectedly I received an award of the German Intersex Society. That was emotional. (You may know that I think that transsexuals are intersexed in their brains).
I would look forward to any meetings that might be set up with transsexual groups in Germany. Please, however, let's make it when the weather is warm".
Nun wäre es hier ja schön, wenn sich Gruppen melden würden, die hier Interesse haben, so eine Tour mitzuorganisieren. Welche Städte wären schön? Kannst Du dir vorstellen, einen Vortrag in deiner Stadt zu organisieren (mit Werbung, Übernachtung, Verpflegung,...)? Dann freuen sich die jetzt schon aktiven Frauen auf eine Mail von Dir. Wo Du hinmailst? Einfach an die schon oben genannte email-Addresse, die sich auch hier finden lässt: Klick!
Nochmal zu den Gesprächen mit Milton Diamond. Er war u.a. auch interessiert an Antworten zu folgenden Fragen:
1. Wie bemerken transsexuelle Menschen, dass die anders sind und eigentlich dem anderen (juristischen) Geschlecht angehören sollten?
2. Gibt es für die Betroffenen irgendwelches "Material" (in den jeweiligen Fällen) welches indizieren könnten, dass es für die jeweilige Person passender wäre im "umgedrehten Geschlecht" zu leben?
21.02.2008
Am 20. Februar ist der Server des Deutschen Bundestages um folgendes Schriftstück bereichert worden:
1) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, wonach sich die dem Transsexuellengesetz zugrunde liegenden Annahmen über die Transsexualität inzwischen in wesentlichen Punkten als wissenschaftlich nicht mehr haltbar erwiesen haben (Beschluss vom 6. Dezember 2005, 1 BvL 3/03)?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Erkenntnis?
2) Welche konkreten Erkenntnisse erbrachte die Auswertung der 2000 vom Bundesministerium des Inneren erbetenen Stellungnahmen von Betroffenen, Behörden der Länder, Verbänden und Sachverständigen über ihre Erfahrungen mit dem TSG und dem aus ihrer Sicht wünschenswerten Regelungsbedarf?
3) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das vom TSG vorgegebene Verfahren zu bürokratisch ist und die Betroffenen daher unverhältnismäßig belastet (z. B. Verfahrensdauer, Vornamensänderung, Begutachtung)?
Wenn ja, welche Maßnahmen erscheinen aus Sicht der Bundesregierung als geeignet,um das Verfahren im Hinblick auf die besonderen Lebensumstände der Betroffenen von unnötiger Bürokratie und besonderen Härten zu befreien?
4) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das TSG einer umfassenden Reform bedarf?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Regelungen des TSG hält die Bundesregierung für besonders reformbedürftigund wann wird die Bundesregierungeinen entsprechenden Gesetzentwurf zur Reform des TSG vorlegen?
5) Besteht aus Sicht der Bundesregierung Handlungsbedarf des Gesetzgebers zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (1 BvL 3/03)?
Wenn nein, warum nicht?
6) Wenn ja, welche der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2005 (1 BvL 3/03) vorgeschlagenen Möglichkeiten zur Neuregelung des verfassungswidrigen Norm präferiert die Bundesregierung?
7) Wie bewertet die Bundesregierung die von dem Bundesverfassungsgericht eröffnete Möglichkeit, homosexuell orientierten Transsexuellen durch eine Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes das Eingehen einer Lebenspartnerschaft zu eröffnen (Beschluss vom 6. Dezember 2005 (1 BvL 3/03))?
8) Wie behandeln die Behörden derzeit die Fälle, in denen ein homosexuell orientierter Transsexueller ohne Geschlechtsumwandlung eine Ehe schließt?
9) Sieht die Bundesregierung Regelungsbedarf in § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG, wonach für die Feststellung der anderen Geschlechtszugehörigkeit verlangt wird, dass die Person nicht verheiratet ist im Hinblick darauf, dass von den Betroffenen die Scheidungder Ehe verlangt wird, obwohl die Partner ihre Lebensgemeinschaft fortführen wollen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, kommt nach Auffassung der Bundesregierung eine Form der Eheauflösung in Betracht, die geeignet ist, Härten für die Partner zu vermeiden und ihrem Wunsch, die Partnerschaft fortzuführen zu entsprechen?
10) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es einen Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG darstellt, wenn § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG für die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit voraussetzt, nicht mehr verheirat zu sein, während eine bestehende Lebenspartnerschaft kein Hindernis darstellt?
Wenn nein, warum nicht?
11) Wie beurteilt die Bundesregierung die im Zusammenhang mit § 8 Abs. 1 Nr. 3 TSG vorgetragene Forderung, auf das Erfordernis der dauernden Fortpflanzungsunfähigkeit zu verzichten?
12) Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen § 8 Abs. 1 Nr. 3 TSG einerseits und der Möglichkeit, dass Lebenspartner aufgrund der Stiefkindadoption gemeinsam elterliche Verantwortung für Kinder tragen können andererseits?
13) Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, wonach die in § 8 Abs. 1 Nr.4 TSG vorausgesetzte geschlechtsanpassende Operation "freiwillig" vorgenommen wird und daher ein Verstoß gegen die Menschenwürde nicht vorliegt (Bundestagsdrucksache 14/9837)?
Wenn ja, warum und bezieht sich die "Freiwilligkeit" auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder auf das Recht auf freie sexuelle Selbstbestimmung?
Wenn nein, warum nicht?
24.02.2008
Wieder einmal ist ein Medienbeitrag zu sehen gewesen (Planetopia SAT1), in denen transsexuelle Frauen als "als Mann geboren" bezeichnet wurden. Da dies zur Diskriminierung transsexueller Frauen gehört - bzw. den Kern der Diskriminierung darstellt - sind solche Beiträge bedenklich und dienen nicht unbedingt dazu, die Thematik verständlich zu machen.
Hier ein paar Beispiele aus dem Beitrag:
"Als Henning Depressionen bekommt, bricht er aus seinem Leben als Mann aus."
Er? Bricht nicht eigentlich sie aus?
"Paul wurde als Ingrid, als Mädchen, geboren"
Wurde er? Oder doch besser und richtiger als Junge?
Es wäre besser, hier einmal logisch nachzudenken - damit die Diskriminierungen als solche sichtbar werden.
28.02.2008
Was für ein putziges Fundstück tat sich auf bei der google-Suche und dem Eintippen einschlägiger Namen . Hier ist es:
Psychoanalytische Arbeit im Spannungsfeld von Abstinenz und Intimität
Frühjahrstagung 2008
Hamburg, 30.04.–03.05.2008
Radisson SAS Hotel/Congress Centrum Hamburg
Einladung zur Frühjahrstagung 2008
„Die analytische Kur muss in der Abstinenz durchgeführt werden … Er (der Psychoanaly-
tiker) (darf) keinen persönlichen Vorteil aus ihr ziehen“ ...
Freitag, 2. Mai:
Forum V
Ständiges Forum zu Fragen der Ethik
15.00–17.00 Uhr
Selbsteinsicht? Oder Täuschungsmaneuver lieber Friedemann?
29.02.2008
Übrigens lohnt sich immer wieder der Blick in den Alternativbericht zu CEDAW (Vorversion).
06.03.2008
Es ist eine Schande, was die Bundesregierung als Antwort auf die Kleine
Anfrage der FDP heute veröffentlicht hat und ein Schlag ins Gesicht
jedes Menschen, der davon betroffen ist, dass er mit abweichenden
körperlichen Merkmalen geboren wurde. Frauen, die als Mädchen mit Penis
und Hoden auf die Welt gekommen sind und Männer, die mit einer
Gebärmutter das Licht der Welt erblickten, werden wiederum in ihrer
Existenz bestritten - es scheint so, als ob die Bundesregierung hier
das eigentliche Menschenrechtsverbrechen, welches an die Gräuel der
Nazizeit erinnert, immer noch nicht als solches erkannt hat. Da nun
auch hier in manchen Abschnitten bestimmte Formulierungen wohl Texten
entnommen wurden, die aus den Reihen der Institute stammen, die hier
selbst an den Menschenrechtsverbrechen beteiligt sind, die es
eigentlich zu beseitigen gilt, lässt die betroffenen Frauen und Männer
wieder ein mal zusehen, wie hier über ihre Köpfe hinweg das zentrale
Thema nicht behandelt wird, und sie weiterhin dem Geburts-Geschlecht
zugeordnet werden, dem sie nie (oder nur auf dem Papier) angehörten. Wo
davon ausgegangen wird, dass der Körper als geschlechtsbestimmend
anzunehmen ist, wie das die Bundesregierung hier tut, wird aber nun
automatisch dagegen verstossen, dass eigentlich Psyche/Gehirn
geschlechtsbestimmend sind. Dies führte das Bundesverfassungsgericht
bereits im Jahr 1978 aus (siehe oben).
Dass die Bundesregierung hier unfähig ist zu erkennen, welche Teufel
hier die Formulierungen geflüstert haben, erschüttert mich zutiefst in
meinem Glauben daran, dass in Deutschland die Grundrechte des Menschen
gelten sollen und bringt mich dazu zu fragen, inwiefern die Deutschen
tatsächlich aus der Geschichte gelernt haben und welche Restfaschismen
hier noch durch die Gänge so manch politischer und medizinischer
Einrichtung spuken. Die Existenz von Menschen abstreiten und sich mit
praktischen Feigenblättern - hier u.a. der deutschen Psychoanalyse
(schöne Grüsse an die Deutsche Sexualforschung) zu schmücken - ist
dasselbe wie die Existenz von Menschen auch ohne Feigenblatt
abzustreiten: Egal wie es geschmückt wird - ein Verbrechen bleibt ein
Verbrechen.
Hier die Antwort (in Auszügen):
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8327
16. Wahlperiode 29. 02. 2008
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten
Gisela Piltz, Jörg van Essen, Dr. Max Stadler, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/8112 –
Reform des Transsexuellengesetzes
Die Bundesregierung teilt die Ansicht, dass sich die wissenschaftlichen
Erkenntnisse zum Transsexualismus seit Erlass des
Transsexuellengesetzes (TSG) weiter entwickelt haben. Es wird deshalb
geprüft, inwieweit das Transsexuellengesetz zu reformieren ist.
Zu den einzelnen Problemfeldern des Transsexuellenrechts lassen sich folgende Aussagen festhalten:
Innerhalb der Wissenschaft gelten die Ursachen der Transsexualität nach
wie vor als nicht geklärt und sind Gegenstand verschiedener
theoretischer Ansätze. Die früher vermuteten biologisch-somatischen
Ursachen sind bislang allesamt nicht verifiziert worden. Es besteht
heute Konsens darüber, dass ein persistierendes transsexuelles
Verlangen das Resultat sequenzieller, in verschiedenen Abschnitten der
psychosexuellen Entwicklung gelegener, eventuell kumulativ wirksam
werdender Einflussfaktoren ist.
Anmerkung: Vergleiche hierzu den Satz "Es besteht heute Konsens darüber, dass ein persistierendes
transsexuelles Verlangen das Resultat sequenzieller, in verschiedenen
Abschnitten der psychosexuellen Entwicklung gelegener, eventuell
kumulativ wirksam werdender Einflussfaktoren ist."
u.a. Sophinette Becker, Hertha Richter-Appelt, Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung, Zeitschrift für
Sexualforschung, Sept. 2001 - Anm. dieser Abschnitt ist nicht Teil der
Antwort der Bundesregierung, sondern dient nur der Verdeutlichung,
welche Institute die Federführung bei dieser Formulierung haben,
Institute, die bis heute a) abstreiten, dass Menschen existieren, die
mit gegengeschlechtlichen Fortpflanzungsmerkmalen geboren werden und b)
unwissenschaftliche Theorien verbreiten, an denen sie bis dato auch
noch ziemlich gut verdienen - auf Kosten der Betroffenen, die weder
eine rechtliche Absicherung bei der medizinischen Behandlung geniessen,
noch dem Geschlecht entsprechend behandelt werden, indem sie ausgehend
von ihrem Gehirn bzw. ihrer angeborenen Kerngeschlechtsidentität
geboren wurden.
Während die Betroffenen mehrheitlich die Bezeichnung
„Transgendergesetz“ präferieren, sind die Sachverständigen der Ansicht,
das Gesetz sollte „Transidentitätsgesetz“ heißen, da es nicht um eine
Frage der Sexualität, sondern um eine Transposition der
Geschlechtsidentität geht. Teilweise sind sowohl Betroffene als auch
Sachverständige allerdings der Ansicht, der Name „Transsexuellengesetz“
solle beibehalten werden, da er sich etabliert habe und dadurch eine
Abgrenzung zur Gruppe der Intersexuellen bereits im Namen offenbar
wird.
Die Zweiteilung des Verfahrens (Vornamensänderung und Feststellung der
Geschlechtszugehörigkeit) hat sich nach überwiegender Ansicht aller
Befragten bewährt und soll beibehalten werden. Dabei sollten die
Verfahren gleichrangig nebeneinander stehen und nicht mehr von
„kleiner“ oder „großer“ Lösung gesprochen werden.
Einvernehmen bei Betroffenen und Sachverständigen besteht in der Frage
der Einbeziehung von Ausländern, die sich rechtmäßig in Deutschland
aufhalten, in die TSG-Verfahren. Sonst liegen die Vorstellungen vor
allem zu den gesetzlichen Voraussetzungen einer Vornamensänderung zum
Teil erheblich auseinander. Während die Betroffenen unter Hinweis auf
ihr Selbstbestimmungsrecht sowohl den geforderten „dreijährigen Zwang“
als auch die Irreversibilität des Zugehörigkeitsempfindens monieren,
halten die Sachverständigen zwar die Begriffe „Prägung“ und „Zwang“ für
fehlerhaft und möchten die hohen prognostischen Forderungen an die
Irreversibilität herabgesetzt sehen, erwarten aber andererseits aus
Gründen der Rechtssicherheit bei der gutachterlichen Bewertung auch
zukünftig gesetzliche Vorgaben zur Vornamensänderung.
Die Frage der Verkürzung des Verfahrens, die von den Betroffenen
mehrheitlich gefordert wird, führt bei den Sachverständigen zu
divergierenden Meinungen und zu einem Interessenskonflikt. Einerseits
unterstützen sie die Forderung nach Verfahrensverkürzung zum Wohle der
Betroffenen, andererseits beharren sie wegen der faktischen
Präjudizierung der Vornamensänderung für die Personenstandsänderung auf
einem langfristigen Prozess der Verlaufsbegleitung.
Anmerkung: Es ist ein Skandal, dass hier weiterhin Sachverständige, die den Namen
nicht verdienen, da die Wortherkunft ja darauf schliessen lassen
müsste, hier Menschen anzutreffen, welche ein Verständnis der Sache
haben, (Vergleiche hier: "Mir ist es offen gesagt, bisher nicht
gelungen, zu einem wirklich
allgemeingültigen psychodynamischen Verständnis der Transsexualität zu
kommen, obwohl ich mich bei jedem einzelnen Patienten intensiv darum
bemühe, sein So-Geworden-Seins und seine individuelle Geschichte zu
verstehen." Wilhelm F. Preuss, Institut für Sexualforschung und
Forensische
Psychiatrie, Zentrum für Psychosoziale Medizin, Universitätskrankenhaus
Hamburg-Eppendorf und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für
Sexualforschung) sich weiterhin als die "lieben Geschlechtsbestimmer"
verkaufen können, die sie in der Realität nun nicht sind (Interessant
ist dazu auch der CEDAW-Alternativbericht. Siehe oben).
Von den Betroffenen wird gefordert, das Verfahren zur
Vornamensänderung künftig durch die Standesämter durchführen zu lassen.
Demgegenüber sind die Sachverständigen und vor allem die
Innenministerien der Länder der Ansicht, es bei der Zuständigkeit der
Amtsgerichte im Rahmen eines der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
unterworfenen Verfahrens zu belassen, weil die damit einhergehende
Zersplitterung des Verfahrens nicht ökonomisch sei.
Die Funktion des Vertreters des öffentlichen Interesses kann nach
einheitlich bestehender Ansicht aller Befragten künftig entfallen.
Während die gleichzeitige Begutachtung und medizinische Behandlung
durch den Gutachter von den Betroffenenverbänden als
Interessenskollision abgelehnt wird, sehen es die Sachverständigen als
erforderlich an, die Begutachtung eines Antragstellers auch zeitlich
über einen ausreichend langen Zeitraum durchzuführen.
Anmerkung: Es ist dreist, wieviel Blendwerk bei der Bundesregierung
Eindruck schinden kann, ist das Gutachterverfahren und die zeitliche
Schere zwischen Inting (und Erstkontakt zu einem medizinischen
Ansprechpartner) und rechtlicher Anerkennung ja genau das Schaffen
eines rechtsfreien Raumes mit der völligen Aberkennung der Bürgerrechte
der betroffenen Menschen bezogen auf ihr Geburtsgeschlecht (ausgehend
vom Gehirn). Nicht umsonst ist es Realität, dass sexueller Missbrauch,
psychische Folter, Verwehren medizinischer Leistungen, Auslösen von
Traumatas genau ursächlich da zu suchen ist, wo die Bundesregierung bis
heute die "Experten" vermutet - und das schlimme: diese Vorkommnisse
sind rechtlich noch nicht einmal angreifbar oder werden von den
Betroffenen als "notwendiges Übel" angesehen, das man über sich
ergehen lassen müsse, um überhaupt irgendwann im anderen
Rechtsgeschlecht anerkannt zu werden. Hier wird seit Jahren der Bock
zum Gärtner gemacht - und er darf sogar noch Gesetze diktieren...
Zur Frage, ob zukünftig nur noch ein Gutachten erforderlich sein
soll, bestehen unterschiedliche Auffassungen. Zunächst steht die
Meinung der befragten Betroffenen, die – soweit sie die Begutachtung
nicht ganz für überflüssig halten – dies einmütig fordern, im Gegensatz
zu entsprechenden wissenschaftlichen Untersuchungen, bei denen sich
etwa die Hälfte der Betroffenen positiv über eine doppelte Begutachtung
äußerten. Auch die befragten Sachverständigen sind hierzu
unterschiedlicher Ansicht. Während die Mehrheit die Auffassung
vertritt, dass zwei Gutachten erforderlich sind, neigen einige
Gutachter dazu, zumindest für die Vornamensänderung lediglich ein
Gutachten einzuholen oder ärztliche Atteste ausreichen zu lassen.
Nach Ansicht der Betroffenen und auch verschiedener Einzelmeinungen von
Sachverständigen sollte das Verfahren zur Vornamensänderung durch eine
Verbesserung des Gutachterwesens – so es denn beibehalten und nicht
durch ärztliche und psychologische Atteste oder eine eidesstattliche
Versicherung des Betroffenen ersetzt wird – gekürzt und gestrafft
werden. Dazu wird angeregt, die Qualifikation der Gutachter wesentlich
zu verbessern und ggf. den Kreis der für TSG-Verfahren zugelassenen
Gutachter festzulegen, die Qualifikation dem Gericht nachzuweisen, eine
Höchstdauer für die Gutachtenerstellung zu bestimmen und die beiden
Gutachten durch das Gericht parallel in Auftrag zu geben.
Anmerkung: Da sich die Böcke ja schon zu den Gärtnern gemacht haben, verlangen
diese nun auch noch, dass nur noch sie als Gärtner anerkannt werden -
natürlich weiterhin ausserhalb des Rechtsraumes. Mir wird schlecht,
wenn ich an den "Experten" denke, der hier transsexuelle Frauen sexuell
missbraucht (ich kenne hier ein paar Fälle persönlich) - und dieser
soll nun also auch noch darüber entscheiden, wer Gutachter werden darf?
Soll nun also der Missbrauch noch besser in das Gesetz eingebaut
werden? Welchen Irrsinn verfolgt die Bundesregierung? Welches Jahr
haben wir? 1937?
Für das Verfahren zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit wird
ebenfalls auf Vereinfachungen bei der Begutachtung gedrängt; hier
könnten ärztliche Atteste oder OP-Berichte als ausreichend angesehen
werden, wenn bereits Gutachten zur Vornamensänderung vorliegen.
Zum Offenbarungsverbot in § 5 TSG sind nach Ansicht der Betroffenen
Verbesserungen erforderlich. Dies betrifft die Einführung von
strafrechtlichen Sanktionen bei Verstößen, den Rechtsanspruch auf
Ausstellung von Originalurkunden mit geänderten Namen und
Geschlechtszugehörigkeit unter Verwendung des Ursprungsdatums der
Urkunde und das Recht auf geschlechtsspezifische Anrede entsprechend
dem Vornamen. Die Innenministerien der Länder regen ebenfalls an, die
gesetzlichen Vorgaben zur Eintragung geänderter Vornamen und
Geschlechtszugehörigkeit in persönlichen Unterlagen und Urkunden der
Betroffenen unter Berücksichtigung des Offenbarungsverbotes klarer zu
fassen.
Die Betroffenen fordern überwiegend die Streichung der Aufhebungsgründe
in§ 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 TSG, weil sie hieringleich mehrere
Grundrechtsverstöße sehen. Weder Eheschließung, noch Geburt oder
Zeugung eines Kindes sind nach Ansicht der Betroffenen Beweise dafür,
dass der Betroffene sich wieder seinem Ausgangsgeschlecht zugehörig
fühlt. Die Sachverständigen sehen die Unwirksamkeitsgründe eher als
juristische Thematik und halten diese aus medizinischer Sicht nicht für
erforderlich.
Die Betroffenen fordern überwiegend die Streichung der Voraussetzungen
in § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 TSG, weil sie hierin ebenfalls mehrere
Grundrechtsverstöße sehen. Andererseits gibt es auch unter den
Betroffenen abweichende Meinungen. Bei den Sachverständigen überwiegt
die Ansicht, dass die Voraussetzungen für die Feststellung der
Geschlechtszugehörigkeit sachgerecht sind.
Die Betroffenen äußerten überwiegend die Ansicht, dass die
Voraussetzung der Ehelosigkeit für die Personenstandsänderung nicht
mehr zeitgemäß sei. Die Vorschrift zwinge verheiratete Antragsteller
zur Scheidung und verstoße insoweit gegen Artikel 6 GG. Vor allem im
Zusammenhang mit der Möglichkeit, eine Lebenspartnerschaft einzugehen,
sei dies nicht mehr hinnehmbar. Die Verhinderung gleichgeschlechtlicher
Ehen solle durch einen gleitenden Übergang von Ehe in
Lebenspartnerschaft im Rahmen des TSG-Verfahrens erreicht werden.
Die Voraussetzung dauernder Fortpflanzungsunfähigkeit wird
differenziert beurteilt. Die Betroffenen gehen überwiegend davon aus,
dass die Fortpflanzungsunfähigkeit bereits durch die Hormonbehandlung
erreicht wird und es deshalb einer gesetzlichen Regelung nicht bedarf.
Von den Sachverständigen wird diese Verfahrensvorausetzung überwiegend
als sachgerecht angesehen, weil es nicht begreifbar sei, dass Personen
sich als transsexuell bezeichnen, gleichwohl aber in ihrem biologischen
Geschlecht Kinder zeugenoder gebären wollen. Andererseits gibt es auch
unter den Sachverständigen Stimmen, die operative Eingriffe zur
Unterbindung der Fortpflanzungsfähigkeit als Angriff auf die physische
Integrität des Antragstellers ansehen und sich vehement dagegen
aussprechen.
Die Voraussetzung des geschlechtsangleichenden operativen Eingriffs
wird von den Betroffenen überwiegend als inakzeptabel bewertet, weil
dies einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstelle. Die
Sachverständigen sehen die geschlechtsangleichende Operation zwar überwiegend als
sachgerecht an, auch hierzu bestehen jedoch unterschiedliche Ansichten.
Während die eine Seite davon ausgeht, dass diese Forderung bisher nicht
auf Widerstand der Betroffenen gestoßen sei und sogar dringend von
ihnen gewünscht werde, sieht es die Gegenmeinung als grundsätzlich
problematisch an, den Eingriff zu fordern und hält dieses auch aus
wissenschaftlicher Sicht nicht mehr für haltbar. Die Entscheidung über
operative Maßnahmen soll nach dieser Ansicht deshalb von der
individuellen Entwicklung im Einzelfall abhängig gemacht werden.
Anmerkung: Wenn die Existenz von Menschen, die mit
gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren werden bereits anerkannt
wäre und damit auch berücksichtig würde, dass das Gehirn/Psyche
geschlechtsbestimmender ist, als der Körper, würde klar werden, dass
die Beurteilung nach operativen Massnahmen ganz anders ausfallen würde -
dann nämlich wäre klar, dass Frauen, die mit einem Penis und Hoden
geboren werden (bei Transmännern analog mit Gebärmutter), bereits als
Frauen geboren werden und demnach völlig unerheblich wäre, welche
äusseren Fortpflanzungsorgane sie aufweisen.
Die Möglichkeit der Vorabentscheidung nach § 9 TSG wird von den
Innenministerien der Länder als kaum relevant angesehen. Betroffene und
Sachverständige haben sich hierzu nicht geäußert.
Die Verfahren nach dem TSG stehen im Spannungsfeld zwischen den
Forderungen der Betroffenen nach schneller Verfahrensgestaltung und dem
Anspruch an eine für jeden einzelnen Betroffenen sichere individuelle
Diagnose. Eine Reform des Transsexuellenrechts müsste auch das Ziel
verfolgen, hier einen für die Betroffenen tragbaren Ausgleich zu
schaffen.
Anmerkung: Welchen Sinn macht es hier die medizinische Diagnose für
körperliche Massnahmen mit der personenstandrechtlichen Anerkennung zu
vermischen, wenn doch längst klar ist (seit 1978 spätestens), dass die
Psyche/Gehirn geschlechtsbestimmender ist, als der Körper? Was soll
hier diagnostiziert werden? Ob ein Mensch verkraftet einen anderen
geschlechtlichen Eintrag auf dem Papier zu erhalten? Augenscheinlich
will die Bundesregierung an einem Paradoxon festhalten, das spätestens seit Oktober 2006 der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung
bekannt sein sollte. Warum hier weiterhin unkritisch nirgendwo auf die
Grundlage der Problematik eingegangen wird (nämlich der bis dato
fehlenden Anerkennung von Menschen, die mit gegengeschlechtlichen
Merkmalen geboren werden), ist mir ehrlich gesagt nicht ganz klar.
Die Bundesregierung hält es für erforderlich, das TSG zu reformieren.
Zum Umfang des Reformbedarfs wird auf die Antwort zu Frage 6 der
Kleinen Anfrage der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der
PDS (Drucksache 14/7835) verwiesen. Ein Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Reform des TSG wird voraussichtlich erst inder
nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vorgelegt werden
können.
Eine Anpassung des § 7 TSG aufgrund des Beschlusses des
Bundesverfassungsgerichtes sollte im Rahmen einer Reform des TSG
erfolgen. Bis dahin sind Nachteile für die Betroffenen auch aufgrund
der zwischenzeitlich erfolgten Anpassung der standesamtlichen
Verwaltungsvorschriften nicht zu besorgen.
Der Bundesregierung ist bewusst, dass die gesetzliche Regelung in § 8
TSG im Hinblick auf bestehende Lebenspartnerschaften unvollständig ist.
Dieses Problem wird Gegenstand der Reform des TSG sein.
Die Bundesregierung hält im Grundsatz an ihrer Auffassung fest, dass
ein Verstoß gegen die Menschenwürde nicht vorliegt, wenn eine
geschlechtsanpassende Operationfreiwillig vorgenommen wird. Ob die
Operation weiterhinin jedem Fall Voraussetzung für die
Personenstandsänderung sein soll, ist eine zentrale Frage der Reform
des Transsexuellenrechts.
Anmerkung: Die eigentliche zentrale Frage sollte doch sein - wann werden transsexuelle Menschen eigentlich endlich anerkannt?
07.03.2008
Übrigens: Ich hab da mal eine hypothetische Frage... Welches Recht hat ein Gutachter einer transsexuellen Frau, die sich ja als Frau erlebt (weil sie eine ist - eben nur mit Penis und Hoden geboren) eine männliche Geschlechtsidentität zuzuschreiben (negatives Gutachten)? Und welche Kriterien sollen da gelten?
08.03.2008
Interessante Erklärungen tun sich auf, tippt man einmal bei Wikipedia die Suchbegriffe "Lobbyismus" und "Interessenskonflikt" ein. Da nun eine Bundesregierung hier überprüfbar auf die Anfrage der FDP-Fraktion nicht mit eigenen Worten geantwortet hat (siehe 06.03.) sondern sich hier den Antworttext von einer Psychoanalyse-Lobby hat diktieren lassen (beachte die buchstabengetreue Wiedergabe von teilweise 7 Jahre alten Textfragmenten von Sophinette Becker und Hertha Richter-Appelt), diese Lobby aber nun die meisten der Gerichtsgutachter für die Personenstandänderungen stellt, muss die Frage erlaubt sein: Gibt es hier etwa Interessenskonflikte? Schon, oder?
Dazu nun:
Lobbyismus ist eine Form der Interessenvertretung in der Politik, in der Interessengruppen, die Lobbys, die Exekutive und Legislative oder die öffentliche Meinung über die Medien beeinflussen.
Lobbyismus kann in manchen Fällen bis zur Korruption und damit unerlaubten Einflussnahme führen. Die harmloseste Form sind hier noch von Lobbygruppen organisierte sogenannte „Informationsveranstaltungen“ für Parlamentarier, die mit kostenloser Verköstigung der Eingeladenen verbunden sind.
(aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Lobbyismus)
Ein Interessenkonflikt im engeren Sinn ist eine spezielle Konfliktsituation, in der ein sachlicher Widerspruch nach Vermeidung verlangt. Er kann aus organisatorischen, oder ethischen, meist berufsethischen, Gründen nicht hingenommen werden, da er sich kontraproduktiv im Sinne höher angesehener Werte, Interessen oder Ziele auswirkt.
(aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Interessenkonflikt)
Dass es der DGfS um eine weitere Leugnung von Menschen geht, die mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren werden, zeigt sich hier bereits im letzten Satz:
"Eine derartige Revision (*) des Transsexuellengesetzes würde weiterhin den beliebigen Zugang zur juristischen Anerkennung im anderen Geschlecht verhindern". (*damit meint die DGfS ihre eigenen Vorschläge)
Menschenrecht sieht anders aus.
Immer wieder habe ich mich in der letzten Zeit gefragt: Warum tun die das? Welchen Grund mag es geben, einen Menschen zu nicht-existent zu erklären, wie das beispielsweise Hertha Richter-Appelt und Sophinette Becker machen indem sie z.B. behaupten eine transsexuelle Frau wäre nicht als Frau geboren, sondern ein Mann mit einer psychischen Störung**? Was treibt diese Menschen an? Hass? Bösartigkeit? Dummheit? Was bringt diese Menschen dazu jede Kritik zu ignorieren? Welchen Grund mag es geben, dass sie ein Menschenbild verbreiten, in dem menschliches Leben per Definition zu Nicht-Leben definiert wird, und einem transsexuellen Menschen verwehrt wird als das akzeptiert zu werden, als was er geboren wurde (als Mensch, der mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen auf die Welt kam)? Sehen sie nicht, welch faschistoider Geist sich hinter ihren (bis dato unbewiesenen und wirren) Theorien verbirgt? Merken sie nicht, für wieviel Leid sie verantwortlich sind? Merken sie nicht, wieviel sie an der Schaffung einer Welt voller Angst beteiligt sind? Passieren diese Dinge aus Versehen oder sind sie Absicht? Wenn sie aber aus Absicht geschehen, was mag der Grund dafür sein?
** Sophinette Becker, Anfang 2008 im ZDF
09.03.2008
Ich habe lange nach einem passenden Namen für das Phänomen gesucht, wenn transsexuelle Frauen es sich gefallen lassen, sich eine Vergangenheit als Mann andichten zu lassen - ein Phänomen, welches von Menschen und Interessensgruppen, die nicht anerkennen wollen, dass es Menschen gibt, die mit gegengeschlechtlichen Organen geboren werden, allzugern gesehen und sogar noch unterstützt wird - sei es durch Medien, die hier natürlich gerne schreiben "Sie war mal ein Mann" oder auch durch einsschlägig bekannte Sexinstitute. Der Name der sich, so finde ich, als passend anbietet, ist nun der folgende:
"Tante-Tom-Syndrom", angelehnt an "Onkel Tom"
(Wikipedia: Als Onkel Tom werden abwertend Afro-Amerikaner bezeichnet, die sich freiwillig einer weißen Autoritätsperson unterordnen.)
Tante Toms wären demnach eben transsexuelle Frauen, die zwar wissen schon immer "als Frau gefühlt" zu haben, aber dieses Wissen um ihr eigenes Selbst der äusseren Geschlechtszuordnung unterordnen ("ich war ein Mann"), obwohl sie sich paradoxerweise durch ihr Outing ja bewusst von dieser falschen Aussenzuordnung gelöst hatten. Tante Toms werden gerne als Ansprechpartner von transphob auftretenden Menschen (auch aus Reihen der Medizin und Politik) gesucht, die weiterhin die Existenz transsexueller Menschen verhindern wollen bzw. ihnen nicht die gleichen Menschenrechte zugestehen wollen, wie allen Menschen.
10.03.2008
Wenn Transsexualität angeboren ist und etwas mit der Psyche des Menschen zu tun hat, dann lässt sich davon ableiten, dass das Gehirn das wichtigste geschlechtsbestimmende Organ ist und transsexuelle Menschen z.B. Frauen sind, die als Mädchen mit Penis und Hoden geboren werden. Ein logischer Gedanke, will ich mal meinen - ich wollte ihn nur noch einmal in Kurzform aufführen, damit hier niemand vergisst, um was es auf dieser Seite eigentlich geht. Damit diese Erinnerung ein wenig bunter wird, hier ein kleiner Audioausschnitt aus der Sendereihe "Geist und Gehirn" (br alpha, Folge "Sie sind ihr Gehirn") mit Prof. Dr. Dr. Manfred Spitzer, Neurowissenschaftler an der Universität Ulm:
11.03.2008
Es gibt Tage, an denen Dinge passieren, die scheinbar unabhängig voneinander sind, aber dennoch irgendwie doch etwas miteinander zu tun haben. Das eine ist, dass ich gestern in einen Spiegelartikel hineingelesen habe (Nr. 11/2008 "Die Täter"), der sich mit der Frage bschäftigt, warum es kurz vor der Mitte des letzten Jahrhunderts so viele Deutsche gegeben hat, die scheinbar willenlos das Nazi-System unterstützt haben. So heisst es als Erklärungsansatz:
"(Harald) Welzer (Sozialpsychologe) verweist darauf, dass Menschen in einer konstruierten Welt leben. Sie deuten das Geschehen gemäss eines 'normativen Referenzrahmens', der ihnen hilft, Entscheidungen zu treffen."
Übersetzt hiesse das in etwa: Weil es bestimmte Regeln gibt, halten sich die Menschen daran, diese Regeln zu stützen - egal ob sie objektiv betrachtet falsch und menschenverachtend sind - der "Referenzrahmen" gibt ihnen ja vor, etwas richtiges zu tun. Warum sollte also, so denkt die Spezies Mensch wohl, etwas, was als richtig vorgegeben wird in Frage stellen?
Passend dazu gab es dann die zweite Begebenheit gestern: ein Telefonat mit einer Person, welche die Leiterin einer Selbsthilfegruppe für transsexuelle Menschen ist. Ich hatte sie zuvor angemailt, weil ich sie anregen wollte, sich einmal über die Regelungen des TSG Gedanken zu machen, und ob nicht schon deswegen Reformen nötig wären, da ja in der Realität viele schlimme Dinge im Zusammenhang mit der medizinischen Bhenadlung, aber auch der Begutachtung stattfinden. Ihr zu erklären, warum nun das Gutachterverfahren eines der Kernprobleme darstellt, endete dann damit, dass dieser Mensch immer lauter wurde, mir weismachen wollte, man müsse sich eben an die Regeln und Gesetze halten (ohne sie kritisch zu hinterfragen) und dass es überhaupt keine Probleme gäbe. Das Telefonat endete damit, dass dieser Mensch mich anschrie und ich wüst beschimpft wurde.
Das dritte Erlebnis gestern war dann eines, das dann bei näherer Betrachtung auch wieder dazu passte. Es war ein Eintrag in einem Internetforum, in welchem ein mit Vagina und Gebärmutter geborener Mann über seine Erlebnisse bei einem Gutachter berichtete. Er schrieb:
"Ich hatte heute meinen ersten Gutachtertermin und war geschockt, als er eine körperliche Untersuchung durchführen wollte, bei der es nicht nur um Reflexe und Koordination ging, sondern wo ich auch splitterfasernackt da stand und er alles an mir gemustert hat, inklusive Genital. Ich habe ihn auch noch gefragt, ob es nicht sinniger wäre, diese Art von Untersuchung über meine biologische weiblichkeit dem Frauenarzt zu überlassen, aber nein, er sagte, er müsse dies tun, das würde in dem Procedere so gefordert."
Es ist nicht das erste Mal, dass mir solche Geschichten begegnen und wenn ich alle drei Begebenheiten des gestrigen Tages zusammennehme, dann lässt sich zusammenfassen: Es liegt wohl am "normativen Referenzrahmen". Heftig.
13.03.2008
Da die Bundesregierung mit Veröffentlichung ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Reform des TSG ebenso wieder gezeigt hat, dass sie die ursprüngliche menschenrechtliche Problematik als solche bisher nicht erkennen will (greift sie hier ja sogar auf Texte der Gesellschaft zurück, die mit ihren Theorien eine der Hauptverantwortlichen für die Paradoxie ist, die in der Praxis zu viel Leid bei den Betroffenen führt - eine Praxis die eigentlich ja Gegenstand der Petition war), habe ich nun darum gebeten, eine Petition, die bereits Ende 2006(!) dem Petitionsausschuss vorlag weiterzubearbeiten. Das Verfahren war mit dem Hinweis auf die inhaltliche Berücksichtigung im TSG-Reformverfahren bisher nicht weiter bearbeitet worden. Siehe dazu auch: 01.11.2007
Hier ein Schreiben von heute:
DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss
Pet 1-16-06-211-016752
Betr.: Personenstandswesen
Sehr geehrte Frau Schicklang, die gemaß §109 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom zuständigen Fachausschuss des Innern erbetene Stellungnahme liegt noch nicht vor.
Der Petitionsausschuss kann auf den Zeitpunkt und die Dauer der Beratungen in den anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages keinen Einfluss nehmen. Nach Vorliegen der Stellungnahme erhalten Sie unaufgefordert weiteren Bescheid.
Mit freundlichen Grul3en
Im Auftrag
(Martina Swanson)
14.03.2008
Es kam Post von Frau Piltz von der FDP (MdB). Ich hatte ihr zuvor ein paar Fragen geschickt und freue mich nun die Antworten präsentieren zu können. Hier sind sie:
Sehr geehrte Frau Schicklang,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zum Transsexuellengesetz. Über Ihr Interesse an dem Engagement der FDP-Bundestagsfraktion zum Transsexuellengesetz habe ich mich sehr gefreut. Wir haben dieses Thema bereits seit vielen Jahren politisch besetzt und hierzu verschiedene Initiativen in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Zu Recht weisen Sie in Ihrem Schreiben auf Defizite im Bereich der Begutachtung hin. Das derzeitige Verfahren und die Zugangsvoraussetzungen für Vornamensänderung und Änderung des Personenstandes werden vielfach als unzumutbar angesehen. Das geltende Recht sieht für die Betroffenen zahlreiche Hürden vor, bis sie ihre geschlechtliche Identität auch rechtlich zum Ausdruck bringen können. Es gibt bei den Betroffenen unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Begutachtung. Teilweise wird die Begutachtung gänzlich für entbehrlich gehalten, andere wollen weiter daran festhalten. Auch bei der Frage, wie viele Gutachten notwendig sind, herrscht kein einheitliches Bild. Übereinstimmung besteht jedoch in der Forderung, das Verfahren insgesamt zu kürzen und zu straffen. Interessante Ergebnisse hat hierzu die Auswertung der im Jahr 2000 vom Bundesministerium des Innern erbetenen Stellungnahmen von Betroffenen gebracht. Danach wird angeregt, die Qualifikation der Gutachter zu verbessern und ggf. den Kreis der für TSG-Verfahren zugelassenen Gutachter festzulegen, die Qualifikation dem Gericht nachzuweisen, eine Höchstdauer für die Gutachtenerstellung zu bestimmen und die beiden Gutachten durch das Gericht parallel in Auftrag zu geben. Diese Vorschläge könnten geeignet sein, das Verfahren insgesamt effektiver auszugestalten und die Belastungen für die Betroffenen deutlich zu reduzieren.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Anregungen zu diesem Thema, die uns für die weitere parlamentarische Diskussion zur Reform des Transsexuellengesetzes eine wertvolle Hilfe sein werden. Die Ankündigung der Bundesregierung, eine Reform des Transsexuellengesetzes voraussichtlich erst in der kommenden Wahlperiode vorzunehmen, versteht die FDP-Bundestagsfraktion als Auftrag, dieses wichtige Thema weiterhin parlamentarisch voranzubringen. Wir werden die Bundesregierung nicht aus ihrer Verantwortung entlassen in der Hoffnung, möglichst bald einen verfassungsrechtlich einwandfreien und praxisgerechten Rechtsrahmen für transsexuelle Menschen zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz MdB
Anmerkung: Leider ist, obwohl die Antwort ja ziemlich nett geschrieben war, und es ja nicht selbstverständlich ist, hier überhaupt eine Antwort zu erhalten, dieses Schreiben doch noch ein wenig lückenhaft formuliert, so dass ich hier nocheinmal eine Mail hinterher geschickt habe, um eventuell zum eigentlichen Kernthema noch eine Antwort zu erhalten: Der bisherigen Nichtanerkennung von Menschen, deren Körper stellenweise von ihrem eigentlichen Geschlecht (Psyche/Gehirn) abweicht.
Sehr geehrte Frau Piltz,
vielen lieben Dank für ihre ausführliche Antwort, ich möchte aber doch gerne einmal noch etwas näher hervorheben. Sie schreiben, dass es unterschiedliche Betrachtungen gibt über die Art und den Umfang der Begutachtungen. Hier lohnt sich einmal genauer zu unterscheiden, was sich denn bislang unter der Begutachtung verstehen lässt. Einerseits besteht ja nun die Möglichkeit das Gutachten rein rechtlich zu betrachten, und in der Tat dreht es sich im bisherigen Transsexuellengesetz auch darum: Einer personenstandsrechtlichen Anerkennung. Das Bundesverfassungsgericht schrieb hier 1978 bereits:
"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen Funktionen seien."
Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 -
Besonders hervorzuheben wäre hier der Satz "zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter", macht er nämlich deutlich, dass ein Staat wie die Bundesregierung Deutschland letzendlich hier lediglich das Interesse einer rechtlichen Einordnung haben kann. Berücksichtigt man ausserdem noch dies hier...
"Die Fachwelt erachtet es mittlerweile auch bei einer weitgehend sicheren Diagnose 'Transsexualität' nicht mehr als richtig, daraus stets die Indikation für geschlechtsumwandelnde Maßnahmen abzuleiten. Vielmehr müsse individuell im Rahmen einer Verlaufsdiagnostik bei jedem einzelnen Betroffenen festgestellt werden, ob eine Geschlechtsumwandlung indiziert sei."
Bundesverfassungsgericht zum Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvL 3/03 -
...wird deutlich, dass für die rechtliche Einordnung eines Menschen vom Bundesverfassungsgericht medizinische Notwendigkeiten als nicht mehr zwingen angesehen werden und es darauf hineist, dass die "geschlechtsumwandelnden Maßnahmen" individuell und im Rahmen einer Diagnostik geklärt werden sollten. Die personenstandsrechtliche Anerkennung ist also das eine - das andere sind die medizinischen Massnahmen.
Ich möchte mich nun auf die Gruppe der Betroffenen beziehen, welche der bisherigen Gutachtenerstellung positiv gegenüber stehen. Meiner Beobachtung nach liegt das nun an folgendem. Ein Gutachten wäre ihrer Ansicht nach deswegen wichtig, weil sonst die Gefahr gross wäre, dass Nichtbetroffene medizinische Massnahmen erhalten. Auch von einigen Vertretern der sexualwissenschaftlichen Institute ist dieses Argument für eine Begutachtung zu hören, weist man darauf hin, dass es ja wichtig wäre hier Experten über die geschlechtsangleichenden Schritte entscheiden zu lassen um eventuell Nichtbetroffene vor irreversiblen körperlichen Veränderungen zu schützen.
Nun handelt es sich, und deswegen ist es wichtig genauer hinzusehen, hier ja um zwei völlig unterschiedliche Dinge: Auf der einen Seite eine rechtliche Anerkennung - andererseits um medizinische Massnahmen. Leider werden diese beiden, sich auf unterschiedlichen Ebenen befindenden Interessenslagen bislang im Transsexuellengesetz vermischt, woraus genau die negativen Folgen entstehen, die ich in meiner letzten Mail angedeutet habe und in der Realität eine Einschränkung der Grundrechte gegenüber den Betroffenen darstellt. Eine betroffene transsexuelle Frau beispielsweise (mit Penis und Hoden geboren) gilt somit zu Beginn der Behandlung als Mann, und wird erst am Ende des medizinischen Verfahrens rechtlich als existent anerkannt.
Die Lösung dieses Dilemmas wäre einfach: Die Trennung von Personenstandsanerkennung und dem Verfahren der medizinisch-körperlichen Veränderungen. Folgende Vorschläge liegen der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung seit 2006 vor:
A) Abschaffung des Gutachterverfahrens zur Personenstandsänderung (um die Betroffenen von Druck und Kosten zu entlasten)
B) Einführung einer Diagnostik, die es ermöglicht individuell und zum Wohle der Patienten individuelle körperliche Massnahmen einzuleiten (eine Begutachtung, damit eben sichergestellt ist, dass nur diejenigen, die wirklich körperliche Massnahmen benötigen, diese auch erhalten bzw. diejenigen geschützt sind, bei denen den Körper verändernde
Massnahmen zu mehr Leid fürhen würden)
Da nun das Bundesverfassungsgericht bereits 2003 richtigerweise darauf hingewiesen hat, dass die körperlichen Massnahmen keine Voraussetzung für eine Personenstandsänderung mehr sein sollten, wäre ein Gutachterverfahren zur Personenstandsänderung nun ja lediglich noch eines, in welchem ein Gutachter über die rechtliche Einordnung eines Menschen entscheidet. Nun ist aber genau dies aus menschenrechtlicher Sicht bedenklich - denn welcher Mensch kann entscheiden, eine transsexuelle Frau (mit Penis geboren) nun den Zugang zur rechtlichen Anerkennung als Frau zu verwehren, und anhand welcher Kriterien, wenn wir uns doch längst in einer Welt vermuten, in denen die Geschlechtsrollenklischees wie Kleidung, Auftreten usw. Schnee von gestern sein sollten?
Welcher Beliebigkeit die Begutachtung auch heute schon unterliegt (obwohl sich die sexualwissenschaftlichen Institute darum bemühen dies anders darzustellen), zeigt sich vielleicht besser, wenn ich hier ein paar (zum Teil beschämende) Beispiele von Gutachtenerstellungen anführe, die aus den letzten 2007 und 2008 stammen:
Einem Mann passiert:
"Zuerst einmal fing es damit an, dass er mich nicht mit männlicher Form anreden wollte, er sagte, das dürfe er nicht." ... "Schließlich kam dann nach knapp 2 Stunden Gespräch die Ankündigung, dass er mich nun körperlich untersuchen müsse. Ich fragte ihn, ob ich mich dabei ganz ausziehen muss und wenn es um die Feststellung geht, dass mein biologischer Körper weiblich ist, ob es da nicht sinnvoller wäre, einen Gynäkologen hinzuzuziehen. Er erwiderte, dass ich das sowieso zusätzlich noch machen müsse, also gynäkologische Untersuchung und Chromosomentest. Er müsse mich auch körperlich untersuchen, das sei so gefordert. Wenn er das nicht machen kann, könne er kein Gutachten schreiben. Also habe ich mich in mein Schicksal ergeben und bin ihm ins Untersuchungszimmer gefolgt. Dann sagte er, dass bei der Untersuchung einer Frau eine weitere Frau im Zimmer sein müsse und holte mit meiner Zustimmung seine Sekretärin in das Untersuchungszimmer."..."Schließlich kam dann der Punkt, wo ich mich ganz ausziehen musste. er betrachtete mich dann in der Frontalansicht" ... "damit er meine Scham frontal ohne Einschränkung sehen konnte. Danach konnte ich mich dann wieder anziehen und das ganze war beendet."
Einer Frau passiert:
"Er empfahl mir mehrere homosexuelle Sexualpraktiken, die er genau beschrieb, während ich mit ihm alleine im Zimmer war. Unter anderem meinte er, ich müsste dringend mal einem Mann einen blasen, um mir meiner Identität bewusst zu werden. Und Analsex wäre ebenfalls sehr wichtig, egal, ob ich darauf stehe oder nicht. Es wäre nur wichtig für mich, das einmal gemacht zu haben."
Ich möchte darauf hinweisen, dass dies keine EInzelfälle sind, sondern als häufig vermutet werden dürfen.
Weitere Beispiele:
"Nach ca 3 Minuten war ich wieder draußen. Stoßverkehr. Vor mir standen 5 andere Transen auf der Liste, für jeden waren 10 Minuten eingeplant. Für was kommt ich da eigentlich noch? Ich hab fürs Haarestylen länger gebraucht als für die Anhörung!"
"Bei meiner Zweitgutachtern war ich auch nur 2,45 Minuten.. Dafür hat das Gutachten mich auch 'nur' über 1000€ gekostet"
Ein geregeltes Gutachtersystem ist hier Fehlanzeige. Der Grund dafür ist so simpel wie logisch: Wie soll ein Mensch, der sich psychologischer Gutachter nennt, darüber entscheiden können, welche rechtliche Einteilung (es geht ja immer noch offiziell im Transsexuellengesetz um den Personenstand) die beste für einen betroffenen Menschen wäre? So liegt das Problem in der Existenz des Gutachterverfahrens an sich und ich bin mir sicher, dass es auch in den nächsten 1000 Jahren nicht möglich sein wird, dass ein Mensch bestimmen kann, welches psychische Geschlecht ein anderer Mensch besitzt. Darüberhinaus wäre die Frage ausserdem: Muss das überhaupt sein? Wenn es hier nur um die "Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter" und um die daraus folgenden Rechtsvorschriften geht: Wen ausser den Betroffenen selbst interessiert denn, was dieser Mensch für einen Personenstand hat? Selbst der Betroffene wird wohl im Grossteil seines Lebens selbst nichts mit dem Personenstand zu tun haben - ausser eben da, wo die Geschlechtlichkeit des Menschen eine Rolle spielt... eben auch und insbesondere bei der medizinischen Behandlung.
Nur ein Abschaffen des Gutachterverfahrens für die Personenstandsänderung (aber nicht für die medizinischen Massnahmen) kann daher die Grundlage für ein Gesetz sein, welches die Grundrechte des Menschen beachtet. In Wikipedia heisst es dazu:
"Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass jeder Mensch von Geburt an mit gleichen Rechten ausgestattet sein soll und diese egalitär begründeten Rechte unveräußerlich und unteilbar sind sowie universell Gültigkeit haben." und "Menschenrechte müssen demnach stets in ihrer Gesamtheit verwirklicht sein."
Memschenrechte sind nicht erwerbbar (oder durch psychologische Gutachten kaufbar), jeder Mensch hat sie von Geburt an. Menschenrechte sind einem Menschen auch nicht nur teilweise zuzugestehen.
Vielen Dank,
Kim Anja Schicklang
Menschenrecht und Transsexualität
18.03.2008
Nun bin ich ja mal gespannt, ob die FDP auf mein Nachhaken eingeht, da das erste Schreiben von Gisela Plitz zwar persönlich unterzeichnet war, aber wortidentisch auch von Jörg Van Essen von der FDP an andere Betroffene verschickt wurde. Vielleicht gab es hier ja so viele Anfragen, dass die FDP hier Standardantworten verfasst, ich bin mir aber nun ehrlich gesagt nicht sicher, ob es möglich ist, mit Standardschreiben konkret auf Anfragen einzugehen. Ich halte dies für schwierig.
Der Bundestag hat derweil heute folgende Meldung veröffentlicht:
Inneres/Antwort
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hält eine Reform des
Transsexuellengesetzes (TSG) für erforderlich. Das geht aus der Antwort
(16/8327) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8112)
hervor. Mit einem darauf abzielenden Gesetzentwurf sei aber erst in der
nächsten Legislaturperiode zu rechnen, heißt es weiter. Auch könnten
derzeit noch keine Aussagen zur Ausgestaltung der Einzelnormen gemacht
werden.
Nach einem kurzen Telefonat im Büro von Frau Piltz liess sich das Geheimnis um die Standardantworten lösen. Frau Weinert erklärte das ziemlich gut:
Wenn ich das nun richtig interpretiere hiesse das nun: so klein kann die Randgruppe der von Transsexualität betroffenen Frauen und Männer wohl dann doch nicht sein. Da mich aber nun interessiert hat, doch noch einmal eine genauere Stellungnahme zu erhalten, habe ich den Vorschlag der Mitarbeiterin von Frau Piltz gerne angenommen und einen anderen Ansprechpartner ankontaktiert: Frank Fischer, zustänsig für die rechtlichen Belange in Sachen TSG-Reform. Die Frage war nun: Setzt sich die FDP-Fraktion dafür ein, das Paradoxon zu lösen, das sich ja immer noch im heutigen Transsexuellengesetz wiederfindet - der gleichzeitigen Annahme, dass einerseits Psyche/Gehirn für die sozialen Funktionen geschlechtsbestimmender wären und andererseits dann doch der Körper (siehe auch: Der Sichtweisentest )?
Sicher mag es bei den unterschiedlichen Aussagen von Betroffenen, Sekundär-Betroffenen (wie Beamte und Mediziner), nicht ganz einfach sein, eine Lösung zu finden, die alle Interessen berücksichtigt, doch mag ich immer noch daran glauben, dass dies möglich sein wird. Ein Vorschlag, der hier auf mut23.org aufgeführt ist, versucht hier durch eine Trennung von rechtlichem Geschlecht und körperlichen Massnahmen, sowohl eine Vereinfachung des Personenstandsanerkennungsverfahrens zu erreichen, als auch einen Ausbau und Verbesserung der köperlich-medizinischen Behandlung.
Die Vorschläge nocheinmal in kurz (auch wenn sie auf der Website bereits mehrfach aufgeführt sind):
Eine Trennung von...
a) rechtlichem Verfahren (durch Abschaffen des Gutachterverfahrens)
b) medizinischer Diagnostik für die körperlichen Schritte
Wenn man neben den hohen Kosten, die manche Betroffene für Gerichtsgutachten zu leisten haben, an die teilweise schlimmen Begebenheiten denkt, die transsexuelle Menschen erfahren müssen, um letztendlich rechtlich anerkannt zu werden (Vornamens- und Personenstandsanerkennung) und ausserdem berücksichtigt, dass so auch endlich einmal Behandlungsrichtlinen, die den Namen verdienen (bisher ist es ja so, dass jeder Betroffene selbst für körperliche Massnahmen kämpfen muss - von gesicherten Standards fehlt bis dato jede Spur), aufgestellt werden können, lässt sich sagen, dass die Trennung von Recht und Medizin zu einem Teil der wirklichen Gleichstellung und öffentlichen Anerkennung von Menschen werden kann, die davon betroffen sind mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren worden zu sein.
Zu den Vorschlägen meinte Frank Fischer:
Mein Traum ist, dass neben der echten Existenzanerkennung ein konsequent durchdachtes reformiertes TSG endlich auch einmal dazu führen kann, dass der Status der Medizin im Bereich der Transsexualität von einer "Hinterhofmedizin", bei der sich heute das meiste im verborgenen abspielt (eine logische Folge der F64.0-Paradoxie), endlich einmal zu einem verändert, in dem es möglich sein wird, dass offizielle Anlaufstellen für Betroffene geschaffen werden. Welche, in denen die Mediziner ein wirkliches Interesse daran haben, zu helfen, anstatt irgendwelchen realitätsfremden Theorien hinterherzuhängen wie der, die behauptet, transsexuelle Menschen wären "geschlechtsidentitätsgestört" und Geschlecht lediglich ein soziales Konstrukt.
09.04.2008
Heute habe ich eine kleine Pressemitteilung verfasst, von der sich gerne jeder angesprochen fühlen kann. Und hier ist sie:
Hilfe für die Rechte transsexueller Frauen
Zum ersten mal in der Geschichte der sogenannten Transsexualität gibt es nun die Chance auf die Interessen von Frauen aufmerksam zu machen, die mit gegengeschlechtlichen Merkmalen geboren werden. Im Juli finden in New-York die ersten Beratungen über die Alternativberichte zu CEDAW 6, dem UN-Frauenrechtsabkommen statt. Bei diesem Treffen sollen auch die Ergebnisse der Überlegungen betroffener Frauen und ihr Alternativbericht zum Thema "Zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland" besprochen werden. Der Termin im Juli ist somit eine Chance auf die Problematiken hinzuweisen, die sowohl rechtlich als auch medizinisch bestehen, wenn ideologiebeladene Theorien, wie z.B. die der "Geschlechtsidentitätsstörung", Anwendung finden, so wie dies in Deutschland bislang noch der Fall ist. Beispielsweise werden transsexuelle Frauen, die mit Penis und Hoden geboren wurden, immer noch zu Männern erklärt, die von einer Art Identitätsverwirrung betroffen sein sollen. Gerade im Zusammenhang mit gesellschaftlicher Anerkennung und medizinischer Sicherheit für die betroffenen Frauen ist es aber wichtig, die richtigen Grundlagen zu definieren, um Menschenrechtsverletzungen während des medizinsichen oder rechtlichen Verfahrens zu beseitigen. Der CEDAW-Alternativbericht, der in New York vorgetragen wird, weist darauf hin, wo die Frauenrechte, zu deren Umsetzung sich auch die Bundesrepublik verpflichtet hat, im Falle von Transssexualität von bestehenden Standards (wie zum Beispiel dem Transsexuellengesetz) verletzt werden.
Wer weiss, wieviele Schwierigkeiten bei Kostenübernahmen von medizinischen Leistungen bestehen, wer selbst erlebt, dass Diskriminierungen und öffentliche Nicht-Akzeptanz immer noch staatlich geduldet werden und zudem beobachtet, welches Desinteresse die Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren im Zusammenhang mit der Verbesserung der Gesamtsituation transsexueller Frauen gezeigt hat, der wird genauso wissen, welche grosse Wichtigkeit ein Gespräch bei der UN hat, bei dem der Hinweis auf diese Missstände auf der Tagesordnung steht.
Für die Reise nach New York und die Teilnahme an den UN-Gesprächen wird noch finanzielle Unterstützung gebraucht, denn Flugtickets kosten Geld. Wer nun die für die Rechte von transsexuellen Frauen wichtige Aktion unterstützen will wendet sich nun einfach an folgende email-Adresse: cedaw(ät)mut23.org.
Der CEDAW-Alternativbericht findet sich hier: CEDAW überarbeitet. In den nächsten Tagen wird es dazu auch eine englische Version geben.
13.04.2008
Die englische Übersetzung des alternativen CEDAW-Berichtes ist nun auch fertig. Sie findet sich hier:
Im Juli findet in New-York ja die Presession dazu statt. Daher mag ich noch mal darauf hinweisen, dass finanzielle Unterstützung in Form von Spenden (für die Flugtickets) gerne noch erwünscht ist. Zwar haben wir ein paar Stiftungen angeschrieben, aber da es wohl in Deutschland von vielen Menschen nicht wirklich als Problem angesehen wird, wie transsexuelle Frauen rechtlich und medizinisch behandelt werden, ist jede Form von Unterstützung eine wichtige im Erreichen der Anerkennung von transsexuellen Menschen, als das, was sie sind (Nämlich keine Menschen, die von einer "Geschlechtsidentitätsstörung" betroffen sind, sondern Menschen, deren körperliche Merkmale sich stellenweise schon vor der Geburt gegengeschlechtlich entwickelt haben). Der CEDAW-Alternativ-Bericht ist das erste Dokument in der Geschichte der Transsexualität welches dies berücksichtigt.
24.04.2008
Basierend auf realen Vorkommnissen, die sich am ehesten als grobe Machtmissbräuche bei der bisherigen TSG-Gutachtenpraxis bezeichnen lassen (Zwang zum Entblössen, sexuelle Nötigung durch den Gutachter, u.ä.), hatte ich Mitte März alle deutschen Landesärztekammern angeschrieben um beantwortet zu bekommen, nach welchen Kriterien und Standards die psychiatrischen Gutachter arbeiten und wollte wissen, ob irgendjemand kontrolliert, was denn da hinter verschossenen Türen beim Begutachtungstermin alles abläuft. Nun über einen Monat später, denke ich, ist es Zeit hier einmal aufzulisten, welche Ärztekammer hier wie geantwortet hat. Um es vorweg zu nehmen: Eine wirkliche Antwort gab es von keiner einzigen.
1. Ärztekammer Niedersachen
(eine Weiterleitung einer Mail von Susanne Passow an den Pressesprecher Rolf Heyde, der sich allerdings nie gemeldet hat am 17. März):
"ich kann zu den Fragen aus rechtlicher Sicht nicht Stellung nehmen und würde deshalb nur an die BÄK verweisen. Da es sich hier aber wohl eher um eine "politische" Frage handelt, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie erst einmal einen Blick darauf werfen könnten. Denn ich weiß nicht, inwieweit eine solche Antwort gleich in der Öffentlichkeit 'ausgeschlachtet' wird."
Interessant ist zudem, dass die Bundesärztekammer (BÄK) mich vorher an die Landesärztekammern verwiesen hat. Einen Tag später schreibt Frau Passow:
"Ich bin im Rahmen der Berufsaufsicht tätig und nehme jeweils eine Einzelfallprüfung vor. Ich kann keine rechtlichen Pauschalaussagen treffen, die aus dem Zusammenhang des Einzelfalls gerissen sind. Für die hierfür notwendigen Ermittlungen muss mir der Sachverhalt im Einzelnen geschildert werden..."
Und wenn das Verfahren an sich überprüfenswert wäre? Was dann? Ja, es gibt um die Frage: Wer legt die Standards fest, nach denen begutachtet wird?
2. Sächsische Landesärztekammer
(Knut Köhler in einer Mail vom 18. März)
"zu den von Ihnen aufgeworfenen Problem sind wir nicht der richtige Ansprechpartner. Ich werde mich bemühen, Ihnen noch einen Kontakt zu vermitteln."
Interessant wäre: Bemüht er sich noch immer? Eine weitere Mail kam bisher nämlich nicht - daher auch kein Ansprechpartner.
3. Ärztekammer Nordrhein
(Nadja Rößner in einer Mail vom 18. März)
"wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus Gründen mangelnder Zuständigkeit wie auch der Komplexität Ihre Anfrage nicht schriftlich beantworten können."
Hier gibt es wohl noch Möglichkeiten, zumindest telefonisch. Mal sehen, was da noch kommen mag.
4. Ärztekammer Baden-Württemberg
(Mail vom 25. März, Gaby Wolf)
"bezugnehmend auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 16.03.08 darf ich Ihnen im Auftrag von Frau Hespeler mitteilen, dass wir Ihre Anfrage von hieraus leider nicht beantworten können."
Sie gab mir dann aber immerhin den Tipp mich an die Landespsychotherapeutenkammer zu wenden. Nur was soll das bringen? Aussagen zur freiwilligen Selbstkontrolle? Aber: Später dazu mehr.
5. Ärztekammer Berlin
(am 27. März in einer Mail von Frau Dr. med. Catharina Döring-Wimberg)
"Aufgabe der Ärztekammer Berlin ist es, entsprechend ihres gesetzlichen Auftrages die Einhaltung der beruflichen Pflichten der in Berlin tätigen Ärzte sowie die Einhaltung der Berufsordnung der Ärzte zu überwachen. Sofern Sie sich über einen bestimmten in Berlin tätigen Arzt beschweren möchten, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Vorbringen bei der Ärztekammer Berlin einzureichen. Die Ärztekammer überwacht die Einhaltung der beruflichen Pflichten ihrer Kammermitglieder gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag. Wir gehen entsprechenden Sachverhalten nach und überprüfen im Einzelfall, ob die Einleitung berufsrechtlicher Maßnahmen erforderlich ist."
Wie gut, dass dann in der Mail noch ein Hinweis von ihr kam: Zu Berufsordnung und Kammergesetzen. Auch dazu später mehr.
6. Bayerische Landesärztekammer
(am 1. April von J.-K. Krause)
"Ein direkter Bezug zu Bayern ist für uns nicht erkennbar."
Echt? Was ein tolles Bundesland. Dort, wo glückliche lila Kühe grasen, wer weiss, vielleicht ist da wirklich alles in friedlicher Ordnung? Ich nehm ehrlich gesagt etwas anderes an. Aber man weiss ja nie...
Das wären alle. 6 von 17. Das sind immerhin mehr als ein Drittel, die überhaupt zurückgeschrieben haben - eine wirkliche Antwort gab es bislang bei keiner einzigen. Solle es wirklich keine Standards geben, welche die Frage klären könnten "was darf ein Gutachter und was nicht"?
So und nun zurück zu den Dingen, die ich oben mit "später" vermerkt habe. Der Bundesverband der Psychologen schickte mir ein Rezensionsexemplar des Buches "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" von Berndt Zuschlag. Interessanterweise geht es in diesem Buch aber wiederum nicht um die Frage: Was dürfen Psychologen mit den Begutachteten anstellen, sondern nur um die Beziehung zwischen Gericht und Gutachter. Vom Begutachteten gibt's nix in diesem Buch - scheinbar ein zu vernachlässigender Faktor, was?
Na dann, schauen wir doch einmal die "Ethischen Richtlinien der DGPs und des BDP" an - ein Text, der quasi die Selbstverpflichtung der Psychologen ist zum ethisch-sauber-arbeiten...
"IV.1. Sorgfaltspflicht
Allgemein gilt, dass die Erstellung und Verwendung von Gutachten und Untersuchungsberichten von Psychologen größtmögliche sachliche und wissenschaftliche Fundiertheit, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erfordert."
So. Aha. Drei weitere Unterpunkte und acht Sätzte später, stellt sich die Frage: Schon wieder keine Antworten auf die eigentliche Frage: Was dürfen die Gutachter mit den Begutachteten anstellen?
Selbst die Berufsordnungen nehmen dazu keine Stellung. Ehrlich gesagt: Wer weiss es? Wo sitzt der, der sagt, was die Gutachter sich alles erlauben können? Bislang gab es dazu keine Antwort. Trotz 17 Mails an die Landesärztekammern und Rücksprache mit dem BDP. Und so drängt sich die nächste Frage auf: Wieviel Interesse haben die Verantwortlichen diese Dinge aufzuklären?
25.04.2008
Ehrlich gesagt, ich bin verwirrt. Die deutsche
Gesellschaft für Sexualforschung wurde von einem ehemaligen
NSDAP-Mitglied gegründet, das im Jahr 1957 noch zusammen mit dem
Nazi-Filmemacher Veit Harlan (u.a. drehte dieser den antisemitischen
Propagandafilm Jud Süß) zusammenarbeitete. Trotzdem war dieses
Ex-NSDAP-Mitglied einer der führenden Mediziner der 50er und 60er, die
sich schon früh dafür stark machten, Homosexualität als Straftatbestand
abzuschaffen. Volkmar Sigusch, der in den 70ern massgeblich das
Transsexuellengesetz mitgestaltete war ein Schüler Gieses. Ich bin
verwirrt - das sind Dinge, die ersteinmal verarbeitet werden wollen.
Dass die DGfS von heute noch daran festhält, Transsexualität als
psychische Störung zu begreifen macht die Sache nicht einfacher. Wie
wird da ein stimmiges Bild daraus?
Hier mal, was ich heute gefunden habe:
Satzungsgemäß hat die DGfS zwei Forschungsstellen in Hamburg und in
Frankfurt. Das Institut für Sexualforschung der Klinik für Psychiatrie
und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf wurde
1959 von Bürger-Prinz institutionalisiert. Das Institut wurde von 1959
bis 1970 von Hans Giese geleitet.
(aus: dgfs.info)
Hans Giese studierte Medizin, Philosophie und Germanistik in
Freiburg im Breisgau. Er schloss es 1943 mit der Promotion zum Dr.
phil. ab (Dissertation Das Polaritätsprinzip in Goethes Dichtung).
(aus: Wikipedia)
Am 1. Januar 1942, gerade eben volljährig, wurde er Mitglied der
NSDAP und hörte die Vorlesungen seines Parteigenossen Martin Heidegger.
Von diesem angeregt, hielt er am 28. Januar 1944 einen Vortrag zum
Thema Untersuchungen zum Wesen der Begegnung, der heute als Markstein
gilt. Einmalig für die damalige Zeit unternahm er hier einen Versuch,
eine systemkonforme, männerbündische Theorie der Homosexualität
(Hergemöller) zu entwerfen.
(aus: cinedat.org)
Es hat zwar nichts direkt damit zu tun, doch auch ein weiteres
Geschichtsfundstück bringt mich zum Grübeln. Wieviele Paralellen gibt
es zwischen dem, was Homosexuellen noch in den 60ern widerfuhr und dem
was transsexuelle Menschen heute noch erleiden müssen?
"Die homoerotische Neigung entsteht nach Ansicht vieler Experten —
bei möglicherweise angeborener Disposition — in früher Kindheit. „Die
Eltern", formuliert Dr. Caprio in seiner Dokumentation, „sind mit
oder ohne Wissen für einen großen Prozentsatz der derzeit vorliegenden
Fälle von Homosexualität verantwortlich." Dann etwa, wenn ein Kind als
Mädchen unerwünscht und deshalb wie ein Knabe erzogen wird; auch wenn
der Vater ein Trinker oder Schürzenjäger, die Mutter besonders
herrschsüchtig oder teilnahmslos ist, können homoerotische Neigungen
des Mädchens geweckt werden. Lesbische Liebe keimt in kriselnden Ehen,
wo oft das Verhältnis des Kindes zur Mutter besonders innig und die
Haltung gegenüber dem Vater ablehnend ist."
(aus: Die Zeit, 06.10.1967 Nr. 40)
"Es besteht heute Konsens darüber, dass ein persistierendes
transsexuelles Verlangen das Resultat sequenzieller, in verschiedenen
Abschnitten der psychosexuellen Entwicklung gelegener, eventuell
kumulativ wirksam werdender Einflussfaktoren ist."
(aus: Stellungnahme zur Anfrage des Bundesministeriums des Innern V
5a-133 115-1/1 vom 11. Dezember 2000 zur Revision des
Transsexuellengesetzes Sophinette Becker, Wolfgang Berner, Martin
Dannecker und Hertha Richter-Appelt)
Die Stellungnahme vom 11. Dezember 2000 wurde stellenweise wörtlich
kopiert vom Deutschen Bundestag (Drucksache 16/8327 16. Wahlperiode 29.
02. 2008). Siehe: hier.
Genau vor einer Woche, am 20. April, hat sich der Verein "ATME - Aktion Transsexualität und Menschenrecht" gegründet. Ziele sind laut Satzung nun die folgenden:
"...der Einsatz für die Rechte von Menschen, deren körperliche Merkmale wie Gonaden bzw. Chromosomensatz vom eigentlichen, angeborenen Kernidentitätsgeschlecht (oder auch 'Gehirngeschlecht') abweichen und wegen ihrer körperlichen oder seelischen Besonderheiten auf Hilfe angewiesen sind..."
Der Zusammenschluss aktiver transsexueller Frauen und Männer, sowie Freunden, ist deutschlandweit organisiert und dient der gegenseitigen Hilfe für verschiedene regionale Aktionen, sowie internationale Menschenrechtsarbeit (wie z.B. der Arbeit an Texten für die Vereinten Nationen).
Mehr Informationen zum Verein gibt es unter folgenden Email-Adresse: christina.schieferdecker(ät)mut23.de
Zu diesem Netzwerk gibt es auch einen verbindenden Knotenpunkt in skype und einwöchige Treffen. Wer hier an der genauen Adresse interessiert ist, wendet sich auch ersteinmal an die genannte email-Adresse.
01.05.2008
Ausgehend von einer Pressemitteilung, die im Zusammenhang mit der 32. Jahrestagung der Akademie für Sexualmedizin veröffentlicht wurde (findet zur Zeit in Leipzig statt), gab es wiedereinmal einen Grund einem Psychoanalytiker einen Brief zu schreiben. Es wurde in der Pressemitteilung nämlich wieder behauptet, es gäbe Geschlechtsumwandlungen bzw. "Geschlechtsidentitätsstörungen".
Hier der Brief an Prof. Dr. med. Dr. phil. Klaus M. Beier, dem Direktor des Instituts für Sexualmedizin an der Berliner Charité:
Hallo Herr Beier,
interessanterweise und gleich vorweg wundert es mich nicht, dass sie Psychoanalytiker sind - es ist nämlich auffällig, dass gerade Vertreter der Psychoanalyse hier wie bis in die 70er im Zusammenhang mit Homosexualität (die ja damals von der Psychoanalyse noch "sexuelle Orientierungsstörung" genannt wurde), bei Transsexualität die selben Fehler machen: Sie erfinden eine psychische Störung, hier: Geschlechtsidentitätsstörung, die zwar vielleicht in die psychoanalytische Gedankenwelt passen mag und den Ideologien Sigmund Freuds gerecht werden kann, aber mit der Realität wenig gemein hat. Ich würde mir wünschen, hier ein wenig mehr Realitätsverhaftung im Zusammenhang mit Transsexualität zu beobachten, muss aber leider feststellen, dass sich einige Vertreter der Sexualwissenschaften immer noch Paradoxien hingeben, die sich bei genauer Betrachtung als das eigentliche Dilemma bei der Behandlung transsexueller Menschen entpuppen: Die Nichtakzeptanz der Tatsache, dass das Gehirn das wichtigste Organ des Menschen ist und Transsexualität - ebenso wie Homosexualität - nichts ist, was ein Mensch sich aneignen kann, sondern angeboren ist.
Genausowenig wie beispielsweise ein Mann, der in seiner sexuellen Orientierung auf "Männer gepolt" ist, sich nun zu einem Frauenliebhaber umerziehen lässt, genauso wenig ist es möglich, dass ein transsexuelles Mädchen, welches mit Penis und Hoden geboren wurde und immer Mädchen war, weil ihr Gehirn nun mal weiblich ist, sich zum Jungen umerziehen lassen kann. Leider wird aber nun genau dieses Mädchen von der Psychoanalyse als Junge bezeichnet, der eine "Geschlechtsidentitätsstörung" haben soll - die Aussage des Mädchens "ich bin im falschen Körper geboren" wird von der Psychoanalyse zur Lüge erklärt. Aber warum?
Wenn sie transsexuellen Menschen wirklich helfen wollen, anstatt sie weiterhin in ihrer geschlechtlichen gebürtigen Existenz zu leugnen, würde ich mich über einen ernstzunehmenden Dialog mit ihnen freuen.
Vielen Dank,
Kim Anja Schicklang
Menschenrecht und Transsexualität
Warum sind es ausgerechnet immer wieder die Psychoanalytiker, welche die Existenz von transsexuellen Menschen leugnen? Nochmal vielleicht als Hinweis: Psychoanalyse ist die Lehre Sigmund Freuds und ist nicht gleichzusetzen mit "Psychologie". Kritisiert wird die Psychoanalyse auch von vielen Psychologen, da die Thesen und Ideen von Freund sich bislang nicht wissenschaftlich überprüfen liessen, ihre Annahmen werden aber trotzdem gerne als "Wahrheit" verkauft. Wer genau hinschaut, wird bemerken können, dass die Psychoanalytiker bislang aber die Standards im Zusammenhang mit der Behandlung transsexueller Menschen diktiert haben - zum Leidwesen der Betroffenen, die noch heute unter einem menschenverachtenden medizinischen und rechtlichen Verfahren zu leiden haben, bei dem sie entgegen des Geschlechts behandelt werden, in dem sie sich selbst verstehen. Viele Negativerlebnisse von betroffenen Frauen und Männern rühren genau da her: in der Leugnung ihres eigenen geschlechtlichen Selbst. Wer z.B. Mädchen als Jungen mit "Identitätsstörung" behandelt, der wird medizinisch notwendige Massnahmen wie Hormoneinnahmen, chirurigische Eingriffe wohl eher als verhinderungswürdig betrachten, anstatt zu verstehen, worum es nun genau geht.
03.05.2008
In den Medien lässt sich in letzter Zeit vieles
lesen und hören zu Transsexualiät - leider aber wurde bislang in den Artikeln,
Radio- oder Fernsebeiträgen eines ausgespart: Die Beschäftigung mit der
Frage, ob transsexuelle Menschen tatsächlich identitätsgestört sind, so
wie es einige Psychoanalytiker heute immer noch behaupten. Basieren
die deutschen Standards zur Behandlung transexueller Menschen auf einer
Fehlannahme? Wo ist der Respekt vor dem geschlechtlichen Selbst
transsexueller Menschen in der medizinischen und rechtlichen Praxis?
Folgender Radiobeitrag beschäftigt sich mit der Geschichte der
Transsexualität und zeigt, dass geschlechtliche Fehlzuordnungen im Jahr
2008 in Deutschland immer noch Alltag sind. Dazu wird deutlich gemacht,
wie weit sich die Sichtweise gegenüber transsexuellen Menschen in den letzten 100 Jahren geändert hat: Nämlich so gut wie gar nicht.
Der Beitrag wird ausserdem am 14. Mai im Freien Radio Stuttgart zu hören sein und beginnt dann dort um 18 Uhr.
Links: Freies Radio Stuttgart (website) und der Stream.
12.05.2008
In den letzten Tagen wurde von der American
Psychiatrists Association eine Liste bekanntgegeben, auf denen zu
erkennen ist, wer die Mitglieder der Gruppe sein werden, die für die
Reform des Abschnittes "Geschlechtsidentitätsstörungen" im DSM V
verantwortlich sein sollen. Das DSM ist das Manual der psychischen
Störungen, welches indirekt auch auf die medizinische Behandlung in
Deutschland Einfluss hat, da sich viele Behandlungsmethoden und
Sichtweisen des DSM schon seit jeher in den Deutschen Standards zur Behandlung transsexueller Menschen
wiederfinden lassen. Dies verwundert kaum, da die Vernetzung der
deutschen psychoanalytischen Sexologie mit der APA vorhanden ist.
Welche Zusammenhänge es gibt, lässt sich u.a. daran erkennen, dass der
deutsche Psycholanalytiker Friedemann Pfäfflin
- nicht zufällig ein Bekannter von Sopinette Becker, welche die
deutschen Standards of Care verfasste - in den 90er-Jahren
mitverantwortlich dafür war, dass der Begriff "Transsexualität" im DSM
IV nicht mehr vorkommt, dafür aber einzig und alleine nur noch von
einer "Geschlechtsidentitätsstörung" gesprochen wird. Wenn man bedenkt,
dass bislang die Psychoanalyse dem deutschen Gesetzgeber Texte und
Gesetze diktiert hat, dann ist es bedenklich, wen sich die APA in
seiner Revision um den DSM zur fünften Version, die im Jahr 2012
erscheinen soll, für die Leitung der Gruppe ausgedacht hat. Es handelt
sich um Kenneth J. Zucker aus Kanada.
Ken Zucker wird vorallem dafür kritisiert, dass er behauptet, eine
Therapiemethode entwickelt zu haben, die zum einen verspricht
Homosexuelle vom Schwulsein heilen zu können, aber eben auch, und das
ist für die Behandlung transsexueller Menschen von nicht minderer
Informationswichtigkeit, glaubt, transsexuelle Kinder davon heilen zu
können, dem "Gegengeschlecht angehören zu wollen". Das was die meisten
Psychoanalytiker in Deutschland bestreiten, dass es Menschen gibt, die
mit ihrem vom Geburtsgeschlecht abweichenden Genitalien geboren werden,
wird also noch um einen Schritt erweitert: Es wird nicht nur behauptet,
dass es "Geschlechtsidentitätsstörungen" gibt (eine Erfindung der
Psychoanalyse), es wird von Ken Zucker sogar noch gesagt, man könne
diese Störung heilen. Der Mann nennt dann sowas: Reparative Therapie.
Zur Verdeutlichung:
Die Psychoanalytiker (auch die in Deutschland - hierauf basiert ja das
Transsexuellengesetz) nennen Mädchen, die mit Penis und Hoden geboren
werden "Jungs mit Geschlechtsidentitätsstörung", weil sie sich ihrer
Ansicht nach wie Mädchen verhalten und sogar noch behaupten sie seien
Mädchen. Wäre das nicht schon unglaublich genug, so gehört Ken Zucker
zu denen, die jetzt behaupten, dass diese Mädchen sich, wenn sie sich
in eine reparative Therapie begeben, anfangen würden sich mit ihrem
Penis zu identifizieren und eine männliche Identität enwtickeln. John
Money lässt grüssen (Siehe: Fall David Reimer ).
Zur reparativen Therapie, die Zucker erfunden hat, gehört nun, dass man
transsexuellen Mädchen, die mit Penis und Hoden geboren wurden, zum
einen verbietet, mit typisch weiblichen Spielsachen zu spielen und zum
anderen unterbindet, dass sie mit anderen Mädchen spielen können (er
geht ja davon aus, dass der Körper geschlechtsbestimmend ist und, weil
ein Penis vorhanden ist, dieses Mädchen ein gebürtiger Junge sein
müsse). Dass Zucker hier mit seinen Umerziehungsversuchen schwere
psychische Störungen überhaupt erst hervorruft, verdrängt er bewusst.
Eltern eines transsexuellen Mädchens, die ihren "Jungen" nun so
erziehen sollten, berichten folgendes über ihre Tochter:
"Er wollte mit nichts mehr spielen und begann damit Bilder zu malen.
Ich dachte er ist wirklich verloren, alle Spiele die er vorher spielte
waren ja nun aus dem Haus verbannt, und nun malte er den ganzen Tag
lang. Seine Bilder zeigten nun aber die Aktivitäten, Spiele und
Gegenstände, zu denen er keinen Zugang mehr hatte - Prinzessinen mit
langem Haar, Elfen, rosa Regenbogen."
Wenn es nach Zucker ginge, hätten die Eltern dies auch noch unterbinden
müssen um ihren "Sohn" therapieren zu können. Da es sich aber um ein
gebürtiges Mädchen handelt, eines, dass trotz Penis und Hoden ein
Mädchen ist, wäre es höchste Zeit, wenn Eltern die eigentliche
Scharlatanerie erkennen würden, um ihre Kinder vor denen zu schützen,
die Geschlechtstheorien aufrecht erhalten wollen, die das Geschlecht
eines Menschen an seinen Genitalien festmachen. Dass diese Theorien
auch in Deutschland die zur Zeit noch gültige psychoanalytische
Sichtweise ausmachen, soll hier nur nebenbei erwähnt werden. Es lohnt
sich hier einmal kritisch zu hinterfragen, was z.B. Psychoanalytiker
meinen, wenn sie von folgendem sprechen:
"Dem Wunsch, dem Gegengeschlecht angehören zu wollen"
oder wie Sophinette Becker noch Anfang 2008 in einer ZDF-Sendung
meinte, dass es wichtig wäre zu überprüfen ob die "Frauen als Männer
leben können" oder "die Männer als Frauen". Was ist für die
Psychoanalytiker geschlechtsbestimmend? Der Penis eines Menschen? Dass
Sigmund Freud phalluszentriert war, ist ja kein Geheimnis, dass aber
Menschen, welche ihm in seiner Penisanbetung zu folgen scheinen, hier
die Standards of Care zur Behandlung transsexueller Menschen und die
Gesetzgebung so massiv in ihrem Sinne beinflusst haben, ist ein
Skandal. Um diesen Skandal als solchen zu erkennen, ist ein wacher
Geist notwendig; ebenso wie das Erkennen internationaler
Verflechtungen, die mehr Macht, Geld und Ruhm in ihrer Motivation
haben, als tatsächlich transsexuellen Menschen helfen zu wollen.
Da lohnt sich doch der Blick auf folgendes: Eine Petition, die ins
Leben gerufen wurde, um Ken Zucker als Leiter des DSM V-Komitees zu
verhindern. Innerhalb von drei Tagen gab es bereits über 1300 Stimmen.
Was aber nun wirklich interessant ist, sind die Kommentare derer, die
abgestimmt haben. Sie zeigen, dass fast alle Beteiligten den Begriff
"Geschlechtsidentitätsstörung" für eine Lüge halten. Warum hier in
Deutschland, einem Land, in dem einige Psychoanalytiker genau diese
Theorien in ein Gesetz haben einfliessen lassen - nämlich dem
Transsexuellengesetz von 1980 - der Protest noch so klein ist,
verwundert. Vielleicht liegt das daran, dass in einem Land wie
Deutschland, in dem die Existenz von Menschen, die mit
gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren werden, per Gesetz
geleugnet wird, und diese Menschen leider daher noch zu wenig Gehör
finden. Da aber nun ein Klick im Internet schnell geht, und sowas
manchmal sehr wichtig ist...
Die Liste der APA-Gruppen zum DSM V findet sich hier (pdf-datei der APA-Version): Klick.
13.05.2008
Am 21. Juli gibt es nun die Chance in New York bei der UN den
Alternativbericht zu CEDAW im Zusammenhang mit der Situation
transsexueller Frauen in Deutschland in einem Gespräch näher zu
erläutern. Der Bericht ist in schriftlicher Form bereits bei der
zuständigen pre-session-group. Die Finanzierung für die Rechte
transsexueller Frauen wichtigen Angelegenheit ist dank Unterstützung
durch die GLS, der Gesellschaft für Leihen und Schenken und der
Heinrich-Böll-Stifung nun möglich.
Hier nocheinmal der Link zum Alternativbericht: CEDAW deutsch
Es wird in Kürze noch ein genauerer Bericht über diesen Termin folgen.
17.05.2008
Neulich gab es eine Diskussion im Fernsehen zum
Titel "Pille, Viagra, Designbabys: Kommt die nächste Sexrevolution?".
Sandra Maischberger unterhielt sich mit ihren Gästen über einiges, aber
das was wirklich interessant ist, auch über Transsexualität. Unter
anderem zu Gast waren der Erfinder der Anti-Baby-Pille Carl Djerassi und
die konservative Frauenärztin Gabriele Marx. Zwar standen sich beide in
ihrer Meinung über die Antibabypille gegenüber, doch einig zeigte man
sich in der Definition des Geschlechts über körperliche Merkmale.
Angesprochen auf Thomas Beatie, der in den amerikanischen Medien als
schwangerer Mann u.a. zu Gast war bei Oprah Winfrey, behauptete
Djerassi, dass ein Mann nicht schwanger werden könne und lieferte damit
die Vorlage für Frau Marx, deren Aussage deutlich machte, wie
respektlos und transphobisch sich Menschen zu Menschen äussern können,
die mit Körpermerkmalen geboren werden/wurden, die dem eigentlichen
Geburtsgeschlecht gegenüber stehen:
Audioausschnitt "Menschen bei Maischberger" vom 13.05.2008
"Ich denke, sie ist eine Frau. Denn sie hat empfangen und sie hat ein
Kind bekommen, bekommt ein Kind. Und sie wollte auch ein Kind. Und sie
hat diese geschlechtliche Identifikation, da hat sie Probleme.
Letzendlich erlebt man immer wieder bei diesen Umoperationen, dass das
ganz schwierig ist für diese Menschen, insofern weil es eine
Verstümmelung ist und weil man am Ende nach so einer Operation nicht
mehr richtig Frau und nicht mehr richtig Mann ist."
Wieder einmal wird ein Mann als "sie" bezeichnet (so wie es andersherum
allzu oft vorkommt, dass eine transsexuelle Frau als "er" bezeichnet
wird"). Warum? Vielleicht, so vermute ich einmal, liegt das daran, dass
es einerseits zwar einige Menschen gibt, die das Gehirn als das
wichtigste Organ des Menschen ansehen (und somit wissen müssen, dass
Mädchen auch mit Penis und Hoden geboren werden können und Jungs eben
auch mit einer Gebärmutter), andererseits aber andere Menschen für sich
das Gehirn nicht als das wichtigste Organ definieren. Irgendwie merkt
man das dann an den Aussagen dieser Menschen. Wie zum Beispiel eben an
der Antwort von Frau Marx. Hier noch einmal eine Aussage von Thomas
Beatie, die verdeutlicht, welche geschlechtliche Identität hier von
Marx und Djerassi ignoriert wird:
Audioausschnitt "Oprah" April 2008
"Ich habe eine sehr stabile männliche Geschlechtsidentität, ich sehe
eine Schwangerschaft als einen Prozess - ich fühle, dass es kein
männliches oder weibliches Verlangen ist, ein Kind haben zu wollen, es
ist ein menschliches Verlangen."
Nachdem mangelnder Respekt vor dem eigentlichen Geschlecht
transsexueller Menschen auch in einigen Medienbeiträgen wiederzufinden
ist (siehe: hier
), hatte ich der Redaktion von Maischberger eine Mail geschrieben und
war überrascht, als dann folgende Antwort im mut-email-postfach landete:
"Sehr geehrte Frau Schicklang,
im Namen der gesamten Redaktion und auch im Namen von Sandra
Maischberger bedanken wir uns für Ihre kritischen Zeilen. Ihre Meinung
ist uns wichtig. Erst dadurch sind wir in der Lage unsere Sendung auf
die Wünsche unserer Zuschauer abzustimmen.
Ihre Kritik wird in der nächsten Redaktionsbesprechung zur Diskussion gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Redaktion Menschen bei Maischberger"
Ich hatte nicht mit einer Antwort gerechnet und frage mich deswegen
also nun: Ändert sich langsam etwas? Werden die Interessen und Anliegen
transsexueller Menschen langsam ernster genommen? Wird die Kritik an
bislang unhinterfragten Sichtweisen wie z.B. der deutschen Sexologie,
die sich Transsexualität immer noch als psychische Störung und den
"Wunsch dem Gegengeschlecht anzugehören" vorstellt, langsam als
glaubwürdiger und beachtbarer angesehen? Kommt die Problematik langsam
an? Ich bin noch skeptisch, aber da in dieser Woche gleich eine zweite
ähnliche Reaktion auf eine Mail auftauchte, macht mir das langsam
Hoffnung. In einem Vorwort zu einer Tagung des transgender-netzwerks
Berlin, welche vor kurzem stattfand, sprach die Berliner Senatorin
Frau Dr. Knake-Werner von:
"Die Möglichkeit für Transsexuelle, ihre vom Geburtsgeschlecht abweichende Identität rechtlich anerkennen zu lassen, ...."
Und nun folgt die Reaktion auf die Kritik, dass es sich damit ja um
eine Aussage handelt, die Geschlecht an den körperlichen Merkmalen
festmacht, weil hier gesagt wurde, die "Identität" weiche vom
"Geburtsgeschlecht" ab. Bitteschön:
"Sehr geehrte Frau Schicklang,
die Senatorin Frau Dr. Knake-Werner hat Ihr eMail-Schreiben vom 7. Mai
erhalten und mich gebeten, Ihnen in ihrem Namen zu antworten. Sie haben
recht, dass die von Ihnen kritisierte Formulierung (Die Möglichkeit für
Transsexuelle, ihre vom Geburtsgeschlecht abweichende Identität
rechtlich anerkennen zu lassen, ....) in dem Grußwort nicht korrekt
war.
Richtig müsste es heißen: "Die Möglichkeit für Transsexuelle, ihre
Identität, die von dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweicht,
rechtlich anerkennen zu lassen, .......".
Die Senatorin bedauert diesen Fehler und wird sich in künftigen Stellungnahmen korrekt ausdrücken.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Lela Lähnemann
Fachbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen"
Diese zwei Mails in dieser Woche sind doch ein Grund noch ein bisschen
mutiger der Zukunft entgegenzublicken. Sollte es schon bald möglich
sein, dass die Thesen über die Psychoanalyse-Erfindung
"Geschlechtsidentitätsstörung" öffentlich diskutiert und kritisch
beleuchtet werden? Ich wünsche es mir, und ein bisschen sieht es ja
schon danach aus...
30.05.2008
Gestern haben einige Zeitungen und Radioredaktion von Menschenrecht und
Transsexualität eine Pressemitteilung erhalten, welche die jüngste
Mogelpackung in Sachen TSG-Reform zum Inhalt hat. Ebenso wie die
Grünen, hat nun die FDP ein Reformvorschlag zum Transsexuellengesetz
veröffentlicht, der weiterhin an der eigentlichen
Menschenrechtsverletzung festhalten will.
Pressemitteilung
Welcher Etikettenschwindel verbirgt sich hinter dem jüngsten Gesetzesvorschlag der FDP zum Transsexuellengesetz?
Nachdem die Grünen im letzten Jahr ja bereits einen ähnlichen
Gesetzesentwurf vorgelegt hatten, schiesst die FDP nach und hat nun
Ende Mai ihren Entwurf zur Reform des Transsexuellengesetzes
veröffentlicht. Erstaunlich ist nun, dass die FDP ebenso wie die Grünen
nicht den bisherigen Kern der Diskriminierungen transsexueller Menschen
erkennen will: Das psychologische Gutachterverfahren für die
Personenstandsänderung.
Weiterhin wird hier Lobbyarbeit für die psychoanalytisch orientierte
Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung geleistet, deren Theorien
auch im ursprünglichen Transsexuellengesetz ungeprüft übernommen
wurden, anstatt die Interessen transsexueller Menschen zu vertreten.
So heisst es in dem nun vorgelegten Entwurf:
"Es ist zu prüfen, ob für die Änderung des Geschlechtseintrages die
Anforderungen an die Begutachtung abgesenkt werden können. Insbesondere
ist daran zu denken, für das Verfahren gemäß § 9 TSG die Begutachtung
durch nur einen Sachverständigen vorzusehen."
Dass das Gutachterverfahren das eigentliche Problem ist, will die FDP
ebenso wenig erkennen, wie die Grünen in ihrem Reformvorschlag aus dem
Jahr 2007. Somit würde weiterhin die Geschlechtsbestimmung in die Hände
von Gutachtern gelegt werden, die bislang immer noch der
psychoanalytischen Ansicht sind, dass...
Transsexuelle Frauen Männer sind, die von einer Geschlechtsidentitätsstörung betroffen sind
und
Transsexuelle Männer Frauen sind, welche ebenso eine "Phantasie haben, dem Gegengeschlecht anzugehören"
Dies widerspricht dem aktuellen Wissensstand über Transsexualität und
der wissenschaftlichen Erkenntnis um die Angeborenheit von
Geschlechtsidentität und Gehirngeschlecht.
Wie der Vorschlag der Grünen will der FDP-Entwurf nun diese
Diskriminierung nicht ändern, obwohl sie in ihrem Text selbst folgendes
erwähnt:
"Das Bundesverfassungsgericht hat weiter ausgeführt, die
Geschlechtszugehörigkeit könne nicht allein nach den physischen
Geschlechtsmerkmalen bestimmt werden."
Damit bezieht sich die FDP auf eine Aussage des
Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1978; die richtigen Schlüsse
werden hier aber wieder einmal nicht daraus gezogen: Dass die
Psyche/Gehirn geschlechtsbestimmender sind, als der Körper und somit
jegliche rechtliche und medizinische Behandlung dies eigentlich
berücksichtigen müsste, um diesem 30 Jahre alten Gerichtsspruch gerecht
zu werden.
Ein Begutachtungsverfahren, wie es nun die FDP weiterhin vorschlägt,
würde zur Fortsetzung des Missbrauchs transsexueller Menschen durch die
deutsche Psychoanalyse aufrufen, die aus Menschen etwas macht, was sie
nicht sind und niemals waren. Eine transsexuelle Frau beispielsweise,
welche mit Penis und Hoden geboren wurde, kann niemals Mann gewesen
sein, wenn man das Gehirn des Menschen als geschlechtsbestimmender
annimmt, als die körperlichen Merkmale und zudem weiss, dass
Transsexualität angeboren ist.
Dass das Bundesverfassungsgericht bereits vor drei Jahrzehnten
anerkannt hat, die Psyche als geschlechtsbestimmender anzusehen, als
den Körper, wurde, obwohl die Einführung eines Transsexuellengesetzes
im Jahr 1980 erst anderes vermuten lässt, bislang tapfer ignoriert. Und
ein Gesetzesvorschlag, der so aussieht, wie der nun hier vorgelegte,
gibt wenig Hoffnung, dass sich daran etwas ändert, wenn man ihn mit dem
Vorschlag der Grünen aus dem Jahr 2007 vergleicht. Beide Vorschläge
respektieren die Geschlechtsidentität transsexueller Menschen ebenso
wenig, wie die Tatsache, dass diese angeboren ist.
Ein psychologisches Gutachterverfahren, dessen Diagnose
(Geschlechtsidentitätsstörung), darauf basiert, den Körper als
geschlechtsbestimmend anzunehmen, respektiert nicht die eigentliche,
vom Gehirn bestimmte Geschlechtlichkeit. Ist das Gehirn/Psyche
geschlechtsbestimmend, dann eben nicht der Körper. Wer beides
gleichzeitig annimmt, bastelt sich ein Paradoxon.
Da hier weiterhin mittels eines Gutachtens der Körper als
geschlechtsbestimmend besiegelt würde (genau hierauf basiert ja die
Annahme der Psychoanalyse, dass transsexuelle Menschen dem
"Gegengeschlecht" angehören wollen), würden transsexuelle Menschen
weiterhin als geistesgestört bezeichnet werden.
Ein Gesetz das zum Inhalt haben sollte, lediglich die rechtlichen
Einordnungen zu regeln, aber durch den Einbau einer
unwissenschaftlichen Begutachtungspraxis dazu führt, dass Menschen zu
Verrückten erklärt werden, weil ihr Geist vom Körper abweicht, verletzt
die Würde des Menschen. Jedem ernstzunehmendem Mediziner dürfte zudem
klar sein, dass das Gehirn das wichtigste Organ des Menschen ist und
nicht etwa ein Penis oder eine Vagina. Untersuchungen aus den Bereichen
Hirnforschung, Genetik und Endokrinologie haben zudem die Angeborenheit
von Geschlechtsidentität mittlerweile bestätigt. Dies wird von den
Psychoanalytikern rund um die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung
bis heute geleugnet.
Die Überschrift des Gesetzesvorschlages der FDP "Reform des
Transsexuellengesetzes für ein freies und selbstbestimmtes Leben" ist
somit ein Etikettenschwindel. In der Packung ist dann das Gegenteil von
dem, was das Etikett verspricht: Nämlich die Weiterführung einer in
einem Gesetz verankerten Diskriminierung transsexueller Menschen und
die Leugnung ihrer eigentlichen Geschlechtlichkeit. Wem das Gesetz so
wirklich hilft, ist die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung.
In der vergangenen Woche hat mut23.org der Pressesprecherin des LSVD Deutschland, Renate Rampf, eine Mail geschickt. Diese Mail hatte zum Ziel, Klarheit über die Position des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland zum Vorschlag der FDP zur Reform des Transsexuellengesetzes (der Ende Mai veröffentlicht wurde), zu erhalten. Wie bereits erwähnt beinhaltet der FDP-Vorschlag , ähnlich dem der Grünen von 2007, weiterhin das sogenannte Gutachterverfahren zur Anerkennung des Personenstandes transsexueller Menschen - ein menschenverachtendes Rechtsverfahren, welches den Kern der Diskriminierungen transsexueller Menschen darstellt.
Hier nocheinmal, warum das so ist:
a) das Gutachterverfahren respektiert nicht die geschlechtliche Identität eines transsexuellen Menschen, sondern erklärt diese zur "Identitätsstörung" (weil es den Körper als geschlechtsbestimmender definiert, von dem die Psyche abweiche)
b) das Gutachterverfahren steht gegen die Selbstbestimmung. Die geschlechtliche Rolle eines Menschen wird fremdbestimmt.
c) Das Gutachterverfahren hat keinerlei wissenschaftliche Grundlage, sondern beruft sich lediglich auf Vermutungen und Theorien aus der Psychoanalyse, die bisher nicht falsifiziert wurden
d) Das Gutachterverfahren setzt die Betroffenen einer unverhältnismässigen Nicht-Gleichbehandlung gegenüber Nicht-Betroffenen aus
Diese Liste liesse sich noch um einige Punkte verlängern. Da bisher keine Partei in der Lage war, sich einmal mit der Frage zu beschäftigen, inwiefern das Gutachterverfahren ein Verstoss gegen die Menschenrechte darstellt, erkennt man daran, dass Anfragen zu dieser Problematik, die von mut23 ausgingen (seit 2006), bislang nicht beantwortet wurden bzw. Antworten eingingen, die nicht viel mehr waren als "heisse Luft ".
Interessant war nun, herauszubekommen, wie der LSVD, der im Februar in der Person von Manfred Bruns in Berlin anwesend war, um an einem Expertengespräch zur Reform des TSG teilzunehmen, den Gesetzesvorschlag der FDP bewertet. Im Jahr 2007 hatte der LSVD nämlich nicht im Fokus, sich dafür stark zu machen, den eigentlichen diskriminierenden Kern des TSG - eben das Gutachterverfahren - grundsätzlich in Frage zu stellen (wie der LSVD die Sache vor einem Jahr bewertet hat, ist hier auf mut23.org nachzulesen). Die Frage ist nun: Erkennt der LSVD überhaupt, dass das Gutachterverfahren die Kerndiskriminierung des TSG darstellt?
Folgende Mail von Frau Rampf ist nun eingegangen:
"Sehr geehrte Frau Schicklang,
jeder Mensch sollte selbst entscheiden können, ob er oder sie sich als Mann oder Frau versteht. Deshalb plädieren wir dafür, es den Betroffenen so leicht wie möglich zu machen.
Wie ich höre, haben Sie in dieser Frage auch schon ausführlich mit unseren Justitiar und Bundesvorstandsmitglied Manfred Bruns gesprochen. Wir unterstützen den FDP-Vorschlag.
Herzliche Grüße
Renate Heike Rampf"
Das interessante ist hierbei, dass die Pressesprecherin des LSVD hier zum einen von einer "Entscheidung" spricht, obwohl doch klar sein dürfte, dass transsexuelle Menschen sich nicht freiwillig entscheiden, mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren zu werden und zum anderen die Unterstützung des FDP-Vorschlages und der Beibehaltung des Gutachterverfahrens auf Basis einer Geschlechtsdefinition über den Körper und gleichzeitiger Annahme, es würde sich bei Transsexualität um eine Abweichung zum körperbestimmten Geburtsgeschlecht handeln. Dass aber der Körper nicht geschlechtsbestimmend ist, sondern Psyche/Gehirn hat sich beim LSVD anscheinend ebenso wenig herumgesprochen, wie bei der FDP oder der Lobby, der das Gutachterverfahren bis heute nutzt: Der psychoanalytisch geprägten Sexologie .
Jetzt aber wird es noch ein bisschen Spannender. Obwohl der LSVD hier für ein Gutachterverfahren ist bzw. mit diesem kein Problem zu haben scheint, da der FDP-Entwurf ja unterstützt wird (siehe Mailantwort oben), ist der LSVD Partner der sogenannten "Yogyakarta-Prinzipien".
Bereits im März 2007 haben mehrere internationale Menschenrechtsexperten einen globalen Standard für die Sicherung der Rechte u.a. auch für transsexuelle Menschen veröffentlicht, die seit 2008 auch in der deutschen Version vorliegen und bei der Hirschfeld-Eddy-Stiftung erhältlich sind, einer Stiftung, die quasi aus dem LSVD geboren wurde.
Was nun nicht zusammenpasst ist folgendes: Zum einen stellt sich der LSVD hinter einen FDP-Gesetzesvorschlag, welcher die geschlechtliche Selbstbestimmung nicht respektiert, sondern eine Fremdbestimmung durch einen Gutachter vorzieht, zum anderen unterstützt der LSVD Prinzipien, die genau das Gegenteil sagen.
In Prinzip 3 der Yogyakarta-Prinzipien heisst es zum Beispiel:
Das Recht auf Anerkennung vor dem Gesetz
Jeder Mensch hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität müssen in allen Lebensbereichen in den Genuss der Rechtsfähigkeit kommen. Die selbstbestimmte sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität jedes Menschen ist fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und eines der grundlegenden Elemente von Selbstbestimmung, Würde und Freiheit.
Ein Gutachterverfahren, in welchem über die geschlechtlich Rolle eines Menschen und seine rechtliche Anerkennung fremdbestimmt wird, steht hierzu im Widerspruch.
Weiter heisst es:
DIE STAATEN MÜSSEN
B)
alle erforderlichen gesetzgeberischen, administrativen und sonstigen Maßnahmen ergreifen, damit die selbstbestimmte geschlechtliche Identität jedes Menschen in vollem Umfang geachtet und rechtlich anerkannt wird;
Ein Verfahren, welches die geschlechtliche Identität eines transsexuellen Menschen leugnet, in dem es den Körper als geschlechtsbestimmende Basis nimmt, um hinterher eine "Geschlechtsidentitätsstörung zu bescheinigen, steht auch hierzu im Widerspruch. Ebenso dieses hier:
C)
alle erforderlichen gesetzgeberischen, administrativen und sonstigen Maßnahmen ergreifen, um dafür zu sorgen, dass es Verfahren gibt, durch die auf allen vom Staat ausgegebenen persönlichen Dokumenten, in denen das Geschlecht (gender/sex) eines Menschen angegeben wird - z.B. Geburtsurkunden, Reisepässe, Wählerverzeichnisse usw. - die von der betroffenen Person selbst bestimmte geschlechtliche Identität genannt wird;
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, wer das Gelesene anwenden kann, noch mehr. Auch an dieser Stelle steht: selbstbestimmt, nicht fremdbestimmt. Es gibt noch eine Menge anderer Punkte, die diesen internationalen Prinzipien entnommen werden können - wer sich diese "Yogyakarta"-Prinzipien betrachtet, wird feststellen, dass weite Teile in Deutschland weiter munter ignoriert werden. Da mutet es doch seltsam an, wenn die Bundesregierung Dinge schreibt wie:
"Die Bundesregierung, die nach eigener Aussage auf internationaler Ebene seit Jahren konsequent gegen Diskriminierung sexueller Minderheiten eintritt, betrachtet die Yogyakarta-Prinzipien als einen wichtigen Beitrag der Zivilgesellschaft."
hib-Meldung 020/2008 Datum: 23.01.2008
Welch Zynismus. Man könnte auch fragen: Scheint hier mehr, als wirklich ist? Und: was mag der Grund dafür sein, dass ein Mensch nicht bereit ist die Menschenrechtsverbrechen zu erkennen, die sich aus dem im TSG eingebetten Gutachterverfahren ergeben? Die dunkle Seite der Macht? Erklär' mir das mal einer.
Wie transsexuelle Kinder auch durch Medien lächerlich gemacht werden, macht ein Beitrag deutlich, der am 9. Juni bei RTL Extra gezeigt wurde. Berichtet wurde über ein 7-jähriges transsexuelles Mädchen aus Holland, welches mit Penis und Hoden geboren wurde. Dass es sich um ein Mädchen handelt, war den Redakteuren von RTL wohl nicht ganz klar, sonst hätten sie kaum konsequent und durchgehend davon gesprochen, dass dieses Mädchen ein Junge ist. So äusserte die Moderatorin (oder soll ich der Moderator sagen?) Birgit Schrowange in ihrer Anmoderation:
"Schon mit 3 wollte Joey lieber Kleidchen tragen, lieber mit Puppen spielen und auf gar keinen Fall ein Junge sein. Heute ist er 7 und sein grosser Bruder nennt ihn ganz selbstverständlich "meine kleine Schwester". Für die Eltern ist er eine Tochter. Wissenschaftler nennen ihn medizinische Sensation, weil er im Kindergarten schon sicher wusste, dass er eigentlich Jodey ist."
Hätte die Fehlzuordnung von Menschen, die nicht in der Lage sind zu akzeptieren, dass es Mädchen gibt, die mit Penis und Hoden geboren werden nicht so schlimme Auswirkungen (in Deutschland sind diese Mädchen dazu per Gesetz gezwungen, sich zum Jungen mit Identitätsstörung zu erklären), könnte man ins Schmunzeln kommen, warum denn hier von einem "er" gesprochen wird, wenn es den Eltern klar ist, dass sie eine Tochter haben und dem Jungen, dass er eine Schwester hat. Aber der nachfolgende Off-Text macht gleich lustig weiter im Ignorieren der Existenz des transsexuellen Mädchens:
"Wenn er sich schminkt fühlt er sich ein bisschen so wie ein richtiges Mädchen. und nichts wünscht sich Joey mehr als das. Joey ist ein Junge, der aber viel lieber ein Mädchen sein will. Seit 5 Jahren schon lebt der kleine Junge aus Holland wie ein Mädchen. Er kleidet sich als Mädchen, spielt wie ein Mädchen und gibt sich den Mädchennamen Jodey."
Junge? Er? Wie ein Mädchen? Interessant, dass eigentlich seit Jahrzehnten bekannt sein dürfte, dass die Genitalien eines Menschen nicht zur hundertprozentigen Geschlechtsbestimmung taugt, dies aber immer noch nicht in den Köpfen derer angekommen zu sein scheint, die über transsexuelle Menschen berichten. Dabei würde zuhören manchmal Sinn machen. Hier, was die Mutter gesagt hat:
"Warum willst du denn ein Mädchen sein? Ja, sagte sie, ich fühle mich anders und bin nicht glücklich mit meinem Penis. Und dann sagte ich: Ah, du bist vielleicht in einen Jungen verliebt und denkst, dass das nicht geht. Nein, ich fühle mich wirklich wie ein Mädchen, ich bin kein Junge."
Dass RTL hier die Aussage des Mädchens als unwahr darstellt, ist das eigentlich schlimme. Da hier aber auch in anderen beiträgen über transsexuelle Menschen (meist sind es Beiträge über transsexuelle Frauen) der selbe Fehler gemacht wird und die Geschlechtsidentität eines Menschen nicht respektiert wird, haben wir uns entschlossen eine Beschwerde bei der zuständigen Landesmedienanstalt einzureichen. Ob der Verstoss gegen die Würde des Menschen als solche bei den Aufsichtsgremien erkannt wird, ist zwar nicht sicher - genausowenig, ob überhaupt eine Reaktion folgen wird - doch ein Versuch ist es Wert.
Hier der Inhalt der Beschwerde:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerade in letzter Zeit erfreut sich das Thema Transsexualität in den Medien grosser Beliebtheit. Leider wird aber hier nicht immer alles so in den Beiträgen dargestellt, dass transsexuelle Menschen hinterher ein Grund zur Freude haben. Besonders ärgerlich ist es, wenn durch eine Medienberichterstattung, welche auf den ersten Blick gut recherchiert oder verständnisvoll wirken soll, dennoch diskriminierende Inhalte oder Fehlinformationen verbreitet werden. Im Kern der Diskriminierungen steht meist die Nichtachtung der geschlechtlichen Identität transsexueller Menschen. So auch in dem Fall, bei dem wir uns entschlossen haben, eine Beschwerde an die zuständige Medienanstalt zu senden.
Es dreht sich um folgende Sendung:
Magazin
Extra - Das RTL-Magazin
09.06.2008
Beitrag: Transsexuelle Kinder - Wenn kleine Jungen schon Mädchen sein wollen
Moderatorin: Birgit Schrowange
Im Ankündigungstext der RTl-Homepage heisst es:
"Leid im falschen Körper
Schon von klein auf fühlen sie sich unwohl in ihrem Körper: Ob Ex-DSDS Kandidat Lorenzo oder der kleine Joey - sie wollen nicht mehr Mann sein, sondern ein Leben als Frau. Wenn kleine Jungen Mädchen sein wollen. EXTRA zeigt, welches Leid es für die Betroffenen bedeutet, wenn sie im 'falschen Körper' geboren wurden."
Die eigentliche Diskriminierung transsexueller Menschen versteckt sich im Satz "Wenn kleine Jungen Mädchen sein wollen" und zieht sich durch den kompletten Beitrag, wird hier doch über ein transsexuelles Mädchen berichtet, welches mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren wurde, und nicht über einen Jungen. Zwar mag dieses Mädchen mit Penis und Hoden geboren sein, es ist, da transsexuell, aber dennoch als Mädchen geboren wurden. Wären die Filmemacher ein wenig aufmerksamer gewesen, dann hätte ihnen auffallen müssen, dass sowohl Eltern, Geschwister und Freunde ganz klar das im Beitrag gezeigte Mädchen als Mädchen identifizieren. Trotzdem wird hier konsequent das männliche Personalpronomen "er" verwendet und permanent von "Junge" gesprochen.
Warum die Bezeichnung "er" für ein Mädchen so schwerwiegend ist, welches von Transsexualität betroffen ist, und warum diese Berichterstattung auch anderen Kinder in ähnlicher Situation schwer trifft, wird klar, wenn man bedenkt, dass transsexuelle Menschen damit als "verrückt" dargestellt werden, weil angeblich ihre Identität von ihrem Geburtsgeschlecht abweiche. Dass aber körperliche Merkmale nicht geschlechtsbestimmend sein können, sondern die Psyche als geschlechtsbestimmender anzunehmen, urteilte bereits das Bundesverfassungsgericht 1978:
"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen Funktionen seien."
Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 -
Berücksichtigt man, dass in den letzten Jahren zahlreiche Untersuchungen aus den Bereichen Humangenetik, Neurowissenschaft und Endokrinologie zu den Ergebnissen gelangt sind, dass Transsexualität angeboren und zudem etwas mit dem Gehirn des Menschen zu tun haben muss, dann ist äusserst seltsam, dass bis heute noch deutsche Mediziner zu finden sind, welche weiterhin leugnen, dass daraus nur eine logische Schlussfolgerung zu ziehen ist: Es gibt Mädchen, die mit Penis und Hoden geboren werden. Zu den Aufgaben von Redakteuren gehört nun aber, dass genau hier, wo einem Ungereimtheiten auffallen könnten, kritisch beleuchtet und hingesehen wird. Ein Redakteur hat die Aufgabe zu hinterfragen und etwäige Widersprüchlichkeiten nicht unkommentiert zu lassen. Im Pressecodex des Deutschen Journalisten-Verbandes heisst es dazu:
Ziffer 2:
"Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen."
Die Vermutungen über eine bislang nicht falsifizierte Erfindung namens "Geschlechtsidentitätsstörung", die von dem Experten Herrn Meyenburg geäussert wurden, wurden von RTL nicht als Vermutungen gekennzeichnet, sondern als wahr präsentiert.
Ziffer 9:
"Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen."
Ein Mädchen als "er" zu bezeichnen hilft vielleicht der Lobbyarbeit von Herren wie dem im Film gezeigten, ist aber in der Tat eine Ehrverletzung - vorallem dann, wenn man weiss, dass genau die geschlechtliche Identität des im Film gezeigten Kindes nicht respektiert wird. RTL lässt das Mädchen als unglaubwürdig erscheinen, obwohl es weiss, welchem Geschlecht es angehört.
Wir wenden uns an sie, da die Erfahrung zeigt, dass die Belange transsexueller Menschen bislang von den Medien tapfer ignoriert werden. So blieb bisher auch von RTL eine Reaktion der verantwortlichen Redaktion aus, obwohl unsere Initiative schriftlich auf die groben Mängel in der Berichterstattung hingewiesen hat. Da dies (leider) immer noch ein übliches Gebahren zu sein scheint, wenn sich von Transsexualität betroffene Menschen zu Wort melden, möchten wir sie bitten, dieser Beschwerde nachzugehen. Wenn man bedenkt, dass dieser RTL Extra Beitrag kein Einzelfall ist, sondern eher die Regel im Umgang mit transsexuellen Menschen darstellt, wäre eine Auseinandersetzung mit diesem Thema durch die Landesmedienanstalten eine wichtige Angelegenheit, die helfen kann, endlich einmal zu erreichen, dass in der Berichterstattung über transsexuelle Menschen irgendwann einmal das Menschenrecht respektiert würde.
Vielen Dank.
Es wäre einmal an der Zeit die Aussagen transsexueller Kinder als Aussagen zu begreifen, die genau so gemeint sind, wie sie geäussert wurden. Wenn ein transsexuelles Mädchen sagt "Ich bin ein Mädchen", ist es nämlich sehr gut möglich, dass es eines ist.
17.06.2008
Mal zwischendurch keine Neuigkeiten, sondern ein paar Ausschnitte aus Wikipedia:
Wikipedia zu Hilfe:
"Hilfe
ist besonders dann eine gewollte Kooperation, wenn sie das Fortbestehen
eines Systems fördert. Diese als Symbiose bekannte Kooperation
(Koexistenz) gleicht durch Wechselwirkung einen 'allein nicht
überwindbaren' Mangel aus, ohne dabei direkt Bedingungen an dieses Tun
zu knüpfen."
Wer Hilfe damit verbindet, dass sich eine Frau zu einem verrückten Mann erklären muss, ist demnach keine Hilfe.
Wikipedia zu Heuchelei:
"Heuchelei
dient der Manipulation anderer Menschen oder dem Aufrechterhalten eines
positiven Selbstbildes bei anderen oder sich selbst."... "Das Vertreten
eines Anspruchs an das Verhalten Anderer, wenn man selbst diesem
Anspruch nicht gerecht wird. Dies wird häufig mit dem bildhaften
Ausspruch illustriert: 'Wasser predigen, aber selbst Wein trinken.'
Heuchelei in diesem Sinn wird auch als Scheinheiligkeit oder
Doppelmoral bezeichnet; sie steht im Gegensatz zur persönlichen
Integrität, da ein Widerspruch zwischen geäußerten und gelebten Werten
besteht."
Wer sagt, die Geschlechtsidentität eines Menschen
ist wichtiger als die körperlichen Merkmale eines Menschen und
gleichzeitig für eine Diagnosestellung "Geschlechtsidentitätsstörung"
den Körper als geschlechtsbestimmend erklärt, handelt also nicht
integer.
Wikpedia zu Integrität:
"Der Begriff findet
Verwendung vor allem dann, wenn darauf hingewiesen
werden soll, dass die Persönlichkeit eines Menschen, seine Ganzheit und
Unversehrtheit ein zerbrechliches Gut ist und gegen Angriffe von außen
geschützt werden muss. Neben dieser Verwendung gibt es eine zweite
Bedeutungsrichtung. Die Aussage über einzelne Menschen, sie seien
'integer', meint, dass diese Personen 'unbestechlich' sind und über
'feste, tief verankerte, positive Werte' verfügen, zu denen sie stehen
und von denen sie sich nicht abbringen lassen."
Wikiepdia zu Korruption:
"Korruption
(lat corruptus – bestochen) im juristischen Sinn ist der Missbrauch
einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz,
Wirtschaft, Politik, oder auch nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder
Organisation, z. B. auch Stiftungen, um einen materiellen oder
immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter
Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit,
Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Im politischen Sinn ist
Korruption nach einer Definition des Politikwissenschaftlers Harold
Dwight Lasswell die Verletzung eines allgemeinen Interesses zu Gunsten
eines speziellen Vorteils."
Wo verletzt das im TSG eingebundene Gutachterverfahren das allgemeine Interesse? Nur mal so zum drüber nachdenken.
18.06.2008
Die Beschwerde über den RTL-Beitrag "Transsexuelle
Kinder - Wenn kleine Jungen schon Mädchen sein wollen" ist nun der
richtigen Landesmedienanstalt weitergeleitet worden. Vielen Dank
ersteinmal dafür an die LfM (Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen).
Sehr geehrte Frau Schicklang,
herzlichen Dank für die Übersendung Ihrer sehr detaillierten
Beschwerde, die der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und
Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten als für überregionale
Programmfragen zuständige Institution weitergeleitete wurde.
Da die niedersächsischen Kollegen der NLM für die Aufsicht über den
Veranstalter zuständig sind, haben wir Ihre Beschwerde an die
zuständige Programm-Referentin weitergeleitet, die den Fall nun prüfen
wird. In Absprache mit der NLM wird die GSPWM anschließend die Sachlage
erörtern und das weitere Vorgehen abstimmen.
Sollten sich von unserer Seite aus Rückfragen ergeben, werden wir uns erneut mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Thomas Fritz
Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Da nun in dem gesendeten Fernsehbeitrag auch ein Interview mit Dr.
Bernd Meyenburg von der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt
(Anm.: Man beachte den Ort und beachte, wer sich ebenso an dieser
Universität befindet. Kleiner Tipp: strg+f drücken und dann auf
mut23.org nach passenden Begriffen suchen) vorkam, ist es doch einmal
interessant hier mehr zu hören. Nachfragen von mut23.org ergaben nun
folgendes...
1. Herr Meyenburg, was soll eine Geschlechtsidentitätsstörung sein?
2. Was ist denn ihrer Ansicht nach geschlechtsbestimmend? Nehmen wir
mal den Fall des Kindes in der gezeigten RTL-Dokumentation...
3. Was soll man diesem Kind denn sagen, wenn es äussert "ich bin ein Mädchen"?
4. Inwiefern soll die geschlechtliche Identität eines transsexuellen Kindes respektiert werden?
Fassen wir zusammen: Dr. Bernd Meyenburg hält körperliche Merkmale wie
einen Penis für geschlechtsbestimmend, nennt ein Kind, welches im
vollsten Wissen über sein Selbst äussert "Ich bin ein Mädchen" trotzdem
Junge, schliesslich sei es mit einem Penis geboren worden. Ausserdem
ist er dafür, dass dieses transsexuelle Mädchen nur in geschlossenen
Räumen seine eigene Geschlechtsidentität leben darf.
Aber: Ist es nicht spätestenst seit 1978, dem Jahr in dem das
Bundesverfassungsgericht anerkannt hat, dass die Psyche "wenn nicht
sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale" als
geschlechtsbestimmend anzunehmend ist, bekannt, dass ein Penis zwar
einen guten Hinweis auf das Geschlecht eines Menschen geben kann, dies
aber im Zweifelsfall auch anders sein kann?
Warum leugnen diejenigen, welche transsexuelle Menschen behandeln, dass
das Gehirn des Menschen das wichtigste Organ ist, und deswegen auch
Mädchen mit Penis und Hoden geboren werden können und Jungs mit
Gebärmutter?
Dabei ist es doch so simpel, man muss nur ideologiefrei das bekannte
Wissen richtig anwenden können. Folgende Aussage von Prof. Dr. Michael
Hörner, Neurowissenschaftler der Georg-August-Universität Göttingen,
könnte dabei helfen. Nocheinmal gefragt: Was ist das wichtigste Organ
des Menschen?
Ach ja, strg+f gedrückt (oder den Hinweis überlesen)? Dann klärt sich nämlich auch, wer Anfang 2008 folgendes äusserte:
19.06.2008
Hier die Antwort der Niedersächsischen
Landesmedienanstalt, NLM zu der Beschwerde gegen den TV-Sender RTL, der
in der Sendung RTL Extra am 09. Juni einen Beitrag gezeigt hat, in dem
ein transsexuelles Mädchen durchweg als Junge bezeichnet wurde. Gründe
für die Beschwerde waren einerseits der fehlende Respekt vor der
geschlechtlichen Identität des Mädchens und anderseits die
Nichtkennzeichnung der Aussagen des im Film gezeigten Sexologen als
Meinung. Da die deutsche Sexologie weitgehend bisland die Existenz von
Menschen leugnet, die mit Geschlechtsmerkmalen geboren werden, die
ihrem Geburtsgeschlecht entgegenstehen, ist die Antwort der NLM beim
zweiten Hinsehen, auch wenn dieser konkrete Fall nicht weiter verfolgt
wird, doch durchaus positiv zu bewerten.
Die Antwort:
Sehr geehrte Frau Schicklang,
in Ihrem Schreiben vom 16.06.08 hatten Sie sich über den Beitrag über
„Transsexualität“ in der o.g. Sendung beschwert. Die NLM hat den
Veranstalter RTL lizenziert und ist daher auch für die Kontrolle des
bundesweit ausgestrahlten Programms von RTL zuständig. Die NLM hat den
Beitrag eingehend daraufhin geprüft, ob durch dessen Ausstrahlung ein
Verstoß gegen bestehende rundfunkrechtliche Vorgaben vorliegt. Als
Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass durch die Ausstrahlung
dieses Beitrages kein Verstoß gegen den RStV (Rundfunkstaatsvertrag)
und das NMedienG (Niedersächsisches Mediengesetz) vorliegt.
Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, dass die Rundfunkveranstalter
gemäß ihrer in Art 5 GG garantierten Rundfunkfreiheit hinreichende
Spielräume bei der Gestaltung von Beiträgen genießen, wobei die
Vorgaben zum Jugendschutz, Werberecht sowie der allgemeinen
Programmgrundsätze Beachtung finden müssen.
Der von Ihnen kritisierte Sachverhalt der Bezeichnung des Kindes als
Jungen durch die Moderation stellt keinen Verstoß gegen die
Programmgrundsätze dar. Vielmehr wird durch den sachlichen Bericht die
Gesamtproblematik verständlich und beispielhaft dargestellt, dass es
Mädchen gibt, die mit männlichen Geschlechtteilen geboren werden. Es
werden sowohl die Eltern als auch Fachärzte zu Rate gezogen. Insgesamt
ist keine Diskriminierung des betroffenen Kindes erkennbar, vielmehr
spricht das Kind selbst frei über seine Situation und erläutert diese.
Es wird berichtet, welche Optionen für die zukünftige Entwicklung des
Kindes bestehen.
Auf Grund der mehrfachen Elterninterviews ist außerdem davon
auszugehen, dass die Erziehungsberechtigten ihre Einwilligung zu diesem
Bericht gegeben haben.
Sollten die Darstellungen für die abgebildeten Personen eine
Diskriminierung darstellen, so gilt der Grundsatz, dass die Personen,
die meinen, dass ihre Persönlichkeitsrechte verletzt worden seien,
diese Rechte grundsätzlich selbst gegen den Rundfunkveranstalter
geltend machen müssen (u.a. mit Unterlassungs-, Beseitigungs-,
Schadensersatzklagen). Es handelt sich um
höchstpersönliche/individuelle Ansprüche, die grundsätzlich nicht von
anderen, nicht geschädigten, Personen im allgemeinen Interesse geltend
gemacht werden können.
Abschließend möchte ich unterstreichen, dass kritische Zuschauer wie
Sie, Frau Schicklang, die Arbeit der Landesmedienanstalten
unterstützen, wenn auch im Ergebnis nicht in jedem Fall nach einer
Zuschauerprogrammbeschwerde ein förmlicher Rechtsverstoß festgestellt
werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Martin Wolff
- Programmreferent -
Besonder hervorzuheben wäre hier folgender Satz:
"Vielmehr wird durch den sachlichen Bericht die Gesamtproblematik
verständlich und beispielhaft dargestellt, dass es Mädchen gibt, die
mit männlichen Geschlechtteilen geboren werden."
29.06.2008
Die Woche vom 21. bis 28. Juli wird eine Woche, in
denen wir dank der Unterstützung der Gesellschaft für Leihen und
Schenken (GLS) und der Böll-Stiftung, die Chance haben, in New York zum
einen unseren CEDAW-Alternativbericht zur Situation transsexueller
Frauen in Deutschland der UN vorzutragen und zum anderen uns mit
dortigen Organisationen zu treffen, die sich für die Rechte
transsexueller Menschen einsetzen. Hier einmal ein kurzer Überblick,
über das, was wir so geplant haben:
a) Erste Station - UN-presession zu CEDAW
CEDAW ist ein UN-Abkommen, das übersetzt "Das Übereinkommen zur
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" bedeutet. Dieses
Übereinkommen wurde am 18. Dezember 1979 verfasst und trat am 3.
September 1980 in Kraft. Unterzeichnet wurde es u.a. von Deutschland,
was soviel bedeutet wie: Die deutsche Politik muss immer wieder einmal
Rechenschaftsberichte abliefern, wie sie denn das Abkommen mittels
Gesetzen und Regelungen umgesetzt hat. Da nun die Erklärungen eines
Staates aber nun auch schöngefärbt sein können, ziehen die UN-Vertreter
zu jedem Bericht eines Staates auch Alternativberichte von
Nichtregierungsorganisationen hinzu.
Neu ist nun, dass dank Hilfe des Deutschen Institutes für
Menschenrechte nun erstmals auch ein CEDAW-Alternativbericht zu der
Situation transsexueller Frauen in Deutschland entstanden ist. Dass
dieser Bericht längst nötig war, lässt sich daran ablesen, dass
Deutschland bislang nicht in der Lage war, sich ernsthaft mit den
Menschenrechtsverbrechen auseinanderzusetzen, die das sogenannte
"Transsexuellengesetz" erst erzeugt. Kernproblematik dabei ist die
Nichtachtung dessen, dass es Frauen geben kann, die als Mädchen mit
Penis und Hoden und "männlichem" Chromosomensatz geboren werden. Oder
andersherum ausgedrückt: In Deutschland existiert mit dem TSG ein
Gesetz, welches zwar deswegen eingeführt wurde, weil das
Bundesverfassungsgericht 1978 erkannt hat, dass die Psyche als
geschlechtsbestimmender anzusehen sei, als der Körper, aber in der
Umsetzung des TSG ein Gesetz dabei herauskam, welches in seiner
Anwendung genau dieses Wissen auf den Kopf stellt. Das
Transsexuellengesetz schafft durch die Einbettung eines
Gutachterverfahrens Zustände, in denen die Geschlechtsidentität eines
Menschen durch das komplette rechtliche Verfahren ignoriert wird. Ein
Paradoxon mit schlimmen Auswirkungen für die Betroffenen im Alltag, wie
Probleme bei Krankenkassen und Ärzten bis hin zu echten Missbräuchen
durch die Gutachter.
Da nun diese Kernproblematik, deren Grund in der Paradoxie des
Verfahrens zu finden ist, bislang von den Vertretern der
sexualwissenschaftlichen Institute (wie zum Beispiel der Deutschen
Gesellschaft für Sexualforschung) ebenso geleugnet wird, wie von der
Bundesregierung oder Parteien, die sich an der Reform des TSG versuchen
(Grüne in 2007 und FDP im Mai 2008 ), kann internationaler Druck wichtig
sein, um etwäige Lobbyisten-Klüngelei als solche zu outen.
Hier einmal ein Beispiel zur Verdeutlichung:
In den seit letztem Jahr existierenden sogenannten
Yogyakarta-Prinzipien heisst es in Prinzip 3 "Das Recht auf Anerkennung
vor dem Gesetz" und dem Unterpunkt 3b)
Die Staaten müssen...
...alle erforderlichen gesetzgeberischen, administrativen und sonstigen
Maßnahmen ergreifen, damit die selbstbestimmte geschlechtliche
Identität jedes Menschen in vollem Umfang geachtet und rechtlich
anerkannt wird.
Ein Gesetz wie das Transsexuellengesetz verstösst nun gerade durch die
Einbindung eines Gutachterverfahrens gegen die geschlechtliche
Selbstbestimmtheit, da ein Gutachter über das gelebte Geschlecht eines
Menschen von aussen bestimmen soll - das TSG ist ein Regelwerk, welches
also die Fremdbestimmtheit zum Kern hat und nicht die
Selbstbestimmtheit. Die Yogyakarta-Prinzipien hatte ich nun deswegen
aufgeführt, da sie von internationalen Menschenrechtsexperten und
einigen UN-Mitgliedern verfasst wurden und dies darauf hindeuten
könnte, dass Deutschland hier wirklich im internationalen Vergleich der
Menschenrechte ein kleines Problem zu haben scheint. Es wird so getan
als ob transsexuelle Menschen Rechte haben in Deutschland, in
Wirklichkeit ist durch das Transsexuellengesetz genau das Gegenteil der
Fall.
Die Vorstellung des CEDAW-Berichtes bei der UN in New York ist der eigentliche Grund für den Flug in die USA.
b) Zweite Station - Sylvia Rivera Law Project
Der CSD geht zurück auf Ereignisse, die sich 1969 in und um die Bar mit
Namen Stonewall Inn in der Christopher Street in New York ereigneten.
In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni wehrten sich die Gäste des
Stonewall Inn gegen unangebrachte Schikane und Übergriffe durch die New
Yorker Polizei. Sylvia Rivera war eine davon. Als Gründungsmitglied der
Gay Liberation Front und der Gay Activists Alliance kämpfte sie mutig
u.a. für die Rechte transsexueller Menschen und Transgender. Enttäuscht
wurde sie dadurch, dass die Homosexuellenorganisationen, die sie half
mit aufzubauen, im Laufe der Zeit die Rechte transsexueller Menschen
opferten, um in der Politik mehr Chancen in der rechtlichen Anerkennung
für Schwule und Lesben zu erhalten. Dass die Organisationen sich dem
Mainstream anbiederten und die Transgender-Leute auf der Strecke zu
bleiben schienen, brachte sie 1995 zu folgendem Statement:
"Als die Dinge begannen, immer mehr zum Mainstream zu werden, war es wie als ob sie sagten 'wir brauchen euch nun nicht mehr'"
Nach ihrem Tod im Jahr 2002 gründete sich in New York das Sylvia Rivera
Law Project. Ziele dieses Vereins sind unter anderem der Kampf um die
Anerkennung eines selbstbestimmten Geschlechtsaudrucks (der Respekt vor
der Geschlechtsidentität eines Menschen) und die Beseitigung von
Diskriminierung und Gewalt.
Auch in Deutschland ist medizinische Gewalt gegenüber transsexuellen
Menschen heute noch Alltag - sie ist durch das Transsexuellengesetz
sogar rechtlich verankert. Ein guter Grund dafür, sich einmal mit dem
SRLP zu verknüpfen.
c) Dritte Station - Transgender Legal Defense & Education Fund
Zu den Zielen dieser Organisation gehören der Einsatz um den Abbau von
Diskriminierungen transsexueller Menschen im Gesundheitssystem und im
Arbeitsleben. Ausserdem macht sich der T-LDEF für transsexuelle
Studenten stark, steht ihnen bei Schwierigkeiten zur Seite und bietet
rechtliche Hilfe.
Ausserdem haben wir weitere Treffen mit betroffenen transsexuellen
New-Yorkern geplant, die uns bestimmt viel interessantes berichten
können. Besonders gespannt bin ich bereits auf die Sichtweise zur
DSM-Reformgruppe um den Kanadier Ken Zucker, der in diesem
Psychologen-Manual die Sichtweise etablieren will, dass Transsexualität
heilbar ist und man transsexuellen Mädchen, die mit Penis und Hoden
geboren wurden, nur lange genug einreden braucht, dass sie eigentlich
Jungs sind (weil sie ja einen Penis haben) und somit das Problem aus
der Welt wäre. Da in Deutschland die meisten Psychoanalytiker unter den
Sexologen hier ebenso nicht verstehen wollen, dass Menschen tatsächlich
mit Körpermerkmalen geboren sein können, die dem eigentlichen
Geburtsgeschlecht gegenüberstehen und diese Analytiker natürlich auch
den DSM anwenden (und zum Teil auch die jetzige 4. Version mitgestaltet
haben), ist es auch für die Situation in Deutschland wichtig, sich
einmal mit dieser Reformgruppe zum DSM-V zu beschäftigen und zudem
herauszubekommen, wer hier wie aktiv ist und welche Menschen hier für
welche Sache stehen.
09.07.2008
Bis vor kurzem hätte man noch folgenden Abschnitt genau so stehen lassen können...
Interessanterweise gab es in den Medien bisher wohl keinen Bericht, der
einmal Transsexualität in einem anderen Licht darstellt, als das so in
den letzten 30 Jahren üblich war - meist wird die Geschichte eines
betroffenen Menschen porträtiert und neben bei dürfen dann Sexologen
etwas von "Geschlechtsidentitätsstörungen" erzählen. Alles wie gehabt:
transsexuelle Menschen sind ein bisschen gaga, aber das darf man dann
natürlich so auch nicht offen zeigen und formuliert dann schön
betroffen. Einmal kritisch zu hinterfragen, ob es
"Geschlechtsidentitätsstörungen" überhaupt geben kann, wäre zwar mal
eine Sache, ist aber bislang ebensowenig vorgekommen, wie die Paradoxien und Menschenrechtsverletzungen
aufzuzeigen, denen transsexuelle Frauen und Männer per Gesetz und
medizinischer Praxis bis heute ausgeliefert sind. Dass die Betroffenen
sich oft gezwungen sehen, sich auf entwürdigende Behandlungen
einzulassen - weil immer noch von einigen Damen und Herren
Psychoanalytikern abgestritten wird, dass es Mädchen gibt, die mit
Penis und Hoden geboren werden können und Jungs, die mit Gebärmutter
auf die Welt kommen - macht die Sache nicht besser.
...doch moment, es ändert sich was. Einige Betroffene werden mutiger.
Der US-Amerikaner Thomas Beatie zum Beispiel, der nun sein erstes Kind
auf die Welt gebracht hat. Ein Mann und Kinder kriegen? Das geht doch
gar nicht, denkt sich wohl der deutsche Redakteur, vorallem wenn man
bedenkt, dass die deutsche Medienzunft bisher mit Ansichten der
Sexologie indoktriniert wurde, die so einen Mann nicht als Mann
ansieht, sondern als Frau mit Identitätsstörung. So erschien neulich in
der TAZ folgender Absatz in einem Artikel von Arno Frank.
"Es ist schon erstaunlich, wofür 'die Gesellschaft' immer mal wieder
'bereit' sein muss, als hätte sie keine anderen Probleme, aber bitte:
Die Preise für das entsprechende Beweisfoto - Mann mit Bärtchen hält
sich versonnen das Babybäuchlein - sind inzwischen so horrend, dass
diese kleine Zeitung dankend auf den Abdruck verzichtet hat. Was nur
zeigt, wie stark gerade bei nicht eben als tolerant bekannten Gülle-
und Gossenblättern die Nachfrage nach dem 'schwangeren Mann' ist -
bisher gabs dergleichen nur in Komödien, mit Arnold Schwarzenegger oder
Mike Krüger als werdenden Vätern."
"Tatsächlich steht und fällt der Nachrichtenwert dieser Geschichte
mit der Bereitschaft, diesen Menschen, der sich Thomas Beatie nennt,
überhaupt als Mann anzuerkennen. Es mag ja sein, dass er sich das
wünscht, viel Geld für Operationen ausgegeben und noch mehr Schmerzen
erduldet hat. Ebenso gut hätte er sich aber auch statt der Brüste die
Beine amputieren, sich Flossen annähen und ein Atemloch in den Rücken
stanzen lassen können - um zu behaupten, er wäre fürderhin ein Delfin.
Der Kaiser trägt in diesem Fall nicht neue Kleider, sondern ein
neues Geschlecht. Das mag ihm glauben, wer will, und derzeit glauben
viele Menschen solchen Quatsch sehr gerne - was vor allem an den
bizarren Auswüchsen der Genderstudies liegt, deren Ziel es ist, der
Gesellschaft einzutrichtern, das Geschlecht sei nichts weiter als ein
soziales Konstrukt, das prinzipiell zur Disposition steht und damit
unseren Vorlieben sowie der Geschicklichkeit teurer Chirurgen
unterworfen ist. Gebärmutter bleibt Gebärmutter, in wessen Bauch auch
immer sie steckt.
Thomas Beatie ist kein Mann, sondern eine schrecklich verstümmelte Frau
- und gottlob nicht verstümmelt genug, um keine Kinder gebären zu
können. Wünschen wir also allen Beteiligten das Beste."
Quelle: Mutter oder Vater? - TAZ online 02. Juli 2008
Etwas transphobisch würde ich sagen. Schockreaktion? Oder doch nur die
Unfähigkeit oder der Unwillen die Realität als solche zu akzeptieren?
Ja, Herr Frank, sie haben Geschlechtsgenossen, die Kinder gebären
können. Und es gibt sogar Menschen, die das wissen (ausser
möglicherweise die Mehrzahl der deutschen Psychoanalytiker, die - wie
schon oben erwähnt - sagen würden, dass es sich um Frauen mit
"Geschlechtsidentitätsstörung" handeln würde). Und zudem gibt es sogar
Menschen, die sich wehren. Zum Beispiel in Form von Kommentaren, von
denen zwar von der TAZ nicht alle veröffentlicht wurden (meiner zum
Beispiel), aber die, welche es durch die Zensur geschafft haben, die
sprechen trotzdem eine deutliche Sprache. Mal ein paar Beispiele:
"Medien werden u.a. zur Meinungsbildung benutzt. Hier wird eine
Meinung gebildet, die jemandem das Existenzrecht entzieht. Die
Vergangenheit hat gezeigt, dass es immer wieder Menschen gibt, die
meinen, das dann auch in Selbstjustiz durchzuführen. Darin liegt die
Gefahr! Nicht in Thomas Beatie." (Jen)
"Ich bin entsetzt über diesen transphobischen Artikel in der TAZ!" (E.J.)
"In der Pressedarstellung und den Kommentaren dazu wird Geschlecht
wieder mal nur auf das äußere und innere Genital reduziert, wohl weil
eine Urangst besteht Geschlecht könnte mehr sein und man müsste sich
mal selbst Gedanken darüber machen." (Helma Katrin Alter)
"Natürlich gehört mehr dazu, aus einer Frau einen Mann zu machen als
plastische Chirurgie. Aber es gehört plastische Chirurgie dazu, einem
Mann, der mit weiblichem Körper geboren wurde, die Möglichkeit zu
geben, sein Geschlecht zu leben." (K. Siebers)
Scheinbar gibt es nun auch einige Beschwerden, die an den deutschen
Presserat geschickt wurden, was ich wirklich prima finde... wenn sich
dadurch die Einstellung und der Respekt gegenüber transsexuellen
Menschen ändert, ist das ja zu begrüssen. Andererseits wird es wohl
trotzdem noch nötig sein, Beschwerde hin oder her, genauer
hinzuschauen, durch wen oder was die Diskriminierungen ihre öffentliche Legitimation erhalten
. Solange es möglich ist, dass ein Gesetz wie das Transsexuellengesetz
existiert, in welchem die geschlechtliche Fremdzuordnung durch
Gutachter und die Erfindung "Geschlechtsidentitätsstörung" den Kern des
Verfahrens ausmachen, werden Menschen wie Herr Frank sich in Sicherheit
wiegen können, weil sie ein System hinter sich haben, dass immer noch
das Geschlecht eines Menschen auf Penis und Gebärmutter reduziert,
obwohl eigentlich längst bewiesen ist, dass es andere geschlechtsbestimmende Faktoren geben muss.
Dazu passend füge ich hier mal ein Ausschnitt aus einem Text an, der
sich zwar auf Thomas Beatie bezog, aber einem email-Verkehr mit einer
anderen Zeitung entstammt:
"Haben sie sich einmal überlegt, ob es nicht paradox ist, einerseits
zu behaupten die Geschlechtsidentität eines Menschen zu respektieren
(wie es die Bundesregierung und die psychoanalytisch geprägte
Sexologenszene tut), andererseits aber z.B. transsexuelle Männer als
Frauen mit Geschlechtsidentitätsstörung zu bezeichnen, wie das heute
noch gemacht wird? Wo ist denn da der Respekt vor der eigentlichen
geschlechtlichen Identität eines transsexuellen Menschen, wenn zur
Voraussetzung für eine Behandlung und rechtliche Anerkennung
dazugehören soll, das sich Menschen entgegen ihrer Geschlechtsidentität
behandeln lassen sollen, damit überhaupt die Erfindung
"Geschlechtsidentitätsstörung" möglich wird? Es wäre doch einmal schön,
sich über diese Paradoxien einmal Gedanken zu machen. Meinen sie nicht?
Vielleicht würden dann hinterher die eigentlichen Diskriminierungen
deutlich werden, die transsexuelle Menschen in Deutschland rechtlich
und medizinisch auf sich nehmen müssen... vielleicht würde dann auch
klar werden, warum 30 Jahre nach Einführung des TSG die
menschenrechtliche Anerkennung transsexueller Menschen in Deutschland
immer noch auf sich warten lässt...
Gerade Medien könnten hier helfen, zu verstehen, dass körperliche
Merkmale wie Penis und Hoden oder ein bestimmter Chromosomen Satz nicht
zur hundertprozentigen Geschlechtsbestimmung taugen und es hier eben
Abweichungen geben kann. Solange aber Medien hier lieber die Ansichten
der deutschen Psychoanalyse weitertragen, die immer noch glaubt, dass
transsexuelle Menschen eine Geschlechtsidentitätsstörung hätten, weil
sie sich nicht ihrem Körpergeschlecht entsprechend verhalten, wird es
schwierig werden, hier eine echte Anerkennung transsexueller Menschen
in der Gesellschaft zu erreichen. Ich finde, da lässt sich doch von den
Medien mehr erwarten. Finden sie nicht?"
18.07.2008
Zur Abwechslung einmal ein paar Kurznews. Erstes
Thema: Die Yogyakarta-Prinzipen. In den letzten Tagen kamen
Mailantworten einiger der Personen, die an den Prinzipien mitgearbeitet
haben. So wie es aussieht, ist es nicht ganz falsch zu sagen, dass -
obwohl die Bundesregierung diese Prinzipen, die ja u.a. auch von
UN-Mitarbeitern erstellt wurden, begrüsst (siehe dazu auch eine hib-Meldung vom 23.01.2008) - das bestehende Transsexuellengesetz in einigen Punkten gegen diese
Prinzipen massiv verstösst (womit sich die hip-Meldung dann doch stark
relativiert, und sie damit mehr den Anschein eines Werbestextes
erzeugt, der mit der Realität wenig gemein hat). Herauszunehmen wäre
hier Prinzip 3b vs. §4(3)TSG
TSG:
"Das Gericht darf einem Antrag nach § 1 nur stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen
eingeholt hat, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen
Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend
vertraut sind."
Prinzip 3b, Yoyakarta-Prinzipien:
"Die Staaten müssen alle erforderlichen gesetzgeberischen, administrativen und sonstigen Maßnahmen ergreifen, damit die selbstbestimmte geschlechtliche Identität jedes Menschen in vollem Umfang geachtet und rechtlich anerkannt wird"
Da im TSG nun Gutachter darüber entscheiden dürfen, in welcher
geschlechtlichen Rolle Menschen zu leben haben, kann hier nicht von
einer "selbstbestimmten geschlechtlichen Identität" gesprochen werden.
Zweites Thema: Gibt es Geschlechtsidentitätsstörungen? Wenn man davon
ausgeht, dass die Psyche/Gehirn eines Menschen als
geschlechtsbestimmender anzunehmen sind, als körperliche Merkmale, kann
es keine Störung geben, bei der ein Mensch sich geschlechtlich
abweichend zu seinem Körpergeschlecht verhält. Hier nocheinmal ein fast
schon liebgewonnenes Zitat des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr
1978:
"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis
angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht
allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale
bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe
diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in
gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen
Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die
sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der
auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen
Funktionen seien."
Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 -
Wenn also die Psyche im stärkeren Masse als die körperlichen Merkmale
zu berücksichtigen ist, muss ein Gesetz dies berücksichtigen. Im TSG
ist dies bisher nicht der Fall, da es den Körper zur
geschlechtsbestimmenden Basis nimmt.
Drittes Thema: USA. Mit dem CEDAW-Alternativ-Bericht zur Situation
transsexueller Frauen in Deutschland und der Presession in New York
sind erstmalig die Interessen transsexueller Frauen bei der UN
vertreten. In einem Alternativbericht wird u.a. auch auf die
Problematiken eingegangen, welche sich aus der
Transsexuellengesetz-Paradoxie, die seit Anfang der 80er besteht (die
u.a. hier näher beschrieben ist), ergeben. Ausserdem werden anhang
konkreter Beispiele negative Folgen des bisherigen Gesetzes aufgeführt
und deutlich gemacht, dass die individuellen Schwierigkeiten, die im
Zusammenhang mit der medizinischen und rechtlichen Behandlung
transsexueller Frauen, auftauchen können nicht Schuld der Betroffenen
sind, sondern Folgen des unlogischen Rechtskonstruktes des TSG.
Viertes Thema: Transphobie in den deutschen Medien. Leider rühmt sich
die deutsche Medienlandschaft nicht damit Berichte zu senden, welche
die Geschlechtsidentität transsexueller Menschen respektieren würde. Wo
aus gebürtigen Mädchen, die mit Penis und Hoden auf die Welt gekommen
sind, mittels des Wortes "er" unterschwellig transportiert wird, dass
es sich bei dem gebürtigen Mädchen nicht um ein solches handelt, darf
man getrost unterschwellige "Transphobie" dazu sagen. Man tut so, als
ob man es nett meint, erzeugt aber ein anderes Bild. Eines, das von der
deutschen Psychoanalyse so gewünscht ist? Nicht wirklich, oder? Ihr
werdet doch nicht den selben Fehler nocheinmal begehen wollen, den ihr
schon im Zusammenhang mit "Homosexualität" begangen habt, als ihr das
bis in die 70er noch "Sexuelle Orientierungsstörung" genannt habt. Ich
bin dafür Märchen besser als Märchen zu kennzeichnen. Und dann kleben
wir das Etikett gemeinsam auf die - bisher unüberprüfte und nicht
falsifizierte - Erfindung "Geschlechtsidentitätsstörung".
Hier mal noch schnell, was wikipedia zu "Falsifizieren" sagt:
"Eine Falsifizierung besteht aus dem Nachweis immanenter Inkonsistenzen
bzw. Widersprüche oder der Unvereinbarkeit mit als wahr akzeptierten
Instanzen oder aus der Aufdeckung eines Irrtums."
Gleichzeitig die Psyche als geschlechtsbestimmender anzunehmen, als
körperliche Merkmale um dann hinterher eine
"Geschlechtsidentitätsstörung" zu erfinden, bei welcher der Körper als
geschlechtsbestimmender angesehen wird als die Psyche, damit überhaupt
von einer Identitätsstörung gesprochen werden kann, ist in der Tat
widersprüchlich.
Ach ja, besonders hier lohnt sich auch einmal nach DSM V (DSM5) zu
googeln. Das ist nämlich auch für Deutschland nicht uninteressant, was
es da zu lesen gibt.
23.07.2008
Es scheint fast so, als löst sich das
Transsexuellengesetz nach und nach immer mehr auf. Nun hat das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass ein
transsexueller Mensch, der verheiratet ist, sich nicht scheiden lassen
muss, wenn sein Geschlechtseintrag korrigiert wurde. Eine transsexuelle
Frau, die beispielsweise mit männlichen Papieren durch ihr Leben
gegangen ist, und in dieser Zeit eine andere Frau geheiratet hat kann
nun mit dieser Frau verheiratet bleiben. Der Gesetzgeber hat nun die
Aufgabe sich zu überlegen, wie er denn diesen
Bundesverfassungsgerichtsbeschluss in rechtliche Regelungen umsetzen
wird. Ob hier nun das Rechtskonstrukt Ehe reformiert wird, oder hier
das Lebenspartnerschaftsgesetz so geändert wird, dass es der Ehe
gleichgestellt ist, bleibt nun der Politik überlassen.
Man könnte sagen, dass das Bundesverfassungsgerichtsurteil ein grosser
und wichtiger Schritt ist, um die Probleme, die sich aus bürokratischem
Unsinn wie dem Transsexuellengesetz ergeben, abzuschaffen. Trotzdem
bleibt die Grundparadoxie leider immer noch enthalten: Anzunehmen, es
handele sich um eine tatsächliche Geschlechtsumwandlung, wenn eine
transsexuelle Frau mittels TSG auch rechtlich als Frau anerkannt werden
will. In Wirklichkeit handelt es sich vielmehr um eine Umtragung des
rechtlich anerkannten Geschlechtes - sprich: das, was im englischen
"gender" genannt wird. Berücksichtigt man nun, dass es bereits
Bundesverfassungsgerichtsurteile zur Voraussetzung operativer Massnamen
für diese Umtragung des Geschlechts gegeben hat, und dass entschieden
wurde, dass der Gesetzgeber hier die Anerkennung des Geschlechtes nicht
von solchen Massnahmen abhängig machen kann, besteht nun die Frage:
Wann entscheidet wer, welches rechtliches Geschlecht ein Mensch haben
darf? Bislang sind dies in Deutschland diejenigen, die mittels
Gutachten entscheiden können, eine transsexuelle Frau zum
"geschlechtsidentitätsgestörten Mann" zu erklären, um ihr dann mittels
"positivem" Gutachten die Möglichkeit zu geben, als Frau anerkannt zu
werden. Dass aus solch widersinniger Logik keine funktionierende
Rechtspraxis entstehen kann, müsste eigentlich zu verstehen sein.
Der intelligente Mensch erkennt schnell, solange die Grundparadoxie
existiert, gleichzeitig anzuerkennen, dass Psyche/Gehirn
geschlechtsbestimmender sind, als körperliche Organe und deswegen
überhaupt rechtliche Möglichkeiten für transsexuelle Menschen - eben
das TSG - eingeführt wurden, und andererseits die Entscheidung über die
rechtliche Anerkennung auf eine Logik aufzubauen, die annimmt der
Körper wäre geschlechtsbestimmend (wie das nötig ist, wenn man meint,
ein Abweichendes Verhalten zu den körperlichen Organen als
"Geschlechtsidentitätsstörung" bezeichnen zu müssen, wie das im
Gutachterverfahren im TSG getan wird), solange werden weiterhin neue
Paradoxien entstehen, die wieder zu neuen Verfassungsgerichtsurteilen
führen.
Was länge also näher, als das Transsexuellengesetz grundlegend zu
reformieren. Chance bestünde, da dass Bundesverfassungsgericht auch
diesmal eine Reform bis Sommer 2009 angemahnt hat. Eine grundlegende
Reform des Transsexuellengesetzes hiesse aber auch, die
Geschlechtsidentität transsexueller Menschen auch bereits während des
Verfahrens zu berücksichtigen.
Als ein weiterer kleiner Schritt in die richtige Richtung ist nun das
aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sicher anzusehen, doch
erst mit einer sinnvollen Reform des Transsexuellengesetzes (mit
Streichung des bisherigen für die personenstandsrechtliche Ankennung
verlangte Gutachter- bzw. Fremdgeschlechtsbestimmungsverfahren) kann
einmal davon gesprochen werden, dass transsexuelle Menschen, als das
anerkannt werden, was sie sind: Im falschen Körper, d.h. mit
Körpermerkmalen geboren, die dem eigentlichen Geburtsgeschlecht
gegenüber stehen.
Und ein Zitat des Urteils:
„Die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht richtet sich zwar rechtlich
zunächst nach den äußeren Geschlechtsmerkmalen im Zeitpunkt der Geburt.
Allein danach kann sie jedoch nicht bestimmt werden. Sie hängt
wesentlich auch von der psychischen Konstitution eines Menschen und
seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit ab (vgl.BVerfGE
115, 1 <15>).“
„Das Geschlecht eines Menschen kann sich ändern.“
Kommentar von mut23:
Nein, das eigentliche Geschlecht kann sich nicht ändern. Hier begeht
das Bundesverfassungsgericht den selben Fehler wie die Deutsche
Gesellschaft für Sexualforschung (was nicht verwundert, wenn man
bedenkt, dass die DGfS hier ein sehr starkes Gewicht hat), in dem es
ebenso nicht erkennen mag, dass die eigentliche Geschlechtlichkeit
eines Menschen, die vom Gehirn/Psyche bestimmt sind, aller
Wahrscheinlichkeit nach angeboren ist. Ein Mensch wird ebensowenig
transsexuell wie ein Schwuler schwul wird. Ein transsexueller Mensch
ist, was er ist. Er wird es nicht erst. Wo nun die Paradoxien des TSG
herkommen, ist nun sehr leicht zu lokalisieren...
24.07.2008
Diesen Montag fand im UN-Gebäude in New York die
erste Anhörung zu CEDAW, dem Frauenrechtsabkommen statt. Bei diesem
Termin konnte die Initiative Menschenrecht und Transsexualität auch
ihren Alternativbericht zur Situation transsexueller Frauen in
Deutschland vorbringen. Der Bericht, der sich mit den
menschenrechtlichen Problematiken beschäftigt, die sich aus dem
deutschen Transsexuellengesetz ergeben (wie zum Beispiel die Tatsache,
dass eine transsexuelle Frau, die mit Penis und Hoden geboren wurde und
trotzdem immer Frau bzw. Mädchen war, sich während des Verfahrens als
Mann behandeln lassen muss, damit überhaupt eine Diagnose
„Geschlechtsidentitätsstörung“ möglich wird), war einer neben insgesamt
dreien, die dem Komitee vorgetragen wurden. Die weiteren Berichte waren
ein gemeinsamer Bericht einer „Frauenallianz“ der
Frauenrechtsorganisationen in Deutschland und ein Beitrag der
intersexuellen Menschen in Deutschland.
Wichtigste Aussage des UN-Komitees war, dass auch Intersexualität und
Transsexualität wichtige Themen sind, und in Sachen Frauenrechten auch
die beiden anderen Gruppen stark berücksichtig werden müssen. Es hiess
„es ist unsere Aufgabe um die Rechte aller Frauen zu kümmern“.
Der Alternativbericht von Menschenrecht und Transsexualität befindet sich hier:
Weitere Treffen in New York gab es im Anschluss mit Frau Dr. Sonja
Kreibich von der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
bei der UN, welche zuständig für Menschenrechtsfragen ist. In diesem
Gespräch bekundete auch sie Interesse, daran mitzuarbeiten, die
menschenrechtlich problematische Situation transsexueller Frauen –
basierend auf Nichtberücksichtigung der Geschlechtsidentität bzw. dem
eigentlichen Geburtsgeschlecht durch deutsche Gesetze wie dem TSG – zu
verbessern.
Im Rahmen der internationalen Vernetzung fanden ausserdem am 23. Juli
Gespräche mit in New York ansässigen Transgender-Organisationen statt.
Dass das im Transsexuellengesetz verankerte
Gutachterverfahren gegen Menschenrechte verstösst, ist nun auch im
Rahmen der CEDAW-Alternativberichterstellung bei der UN in New York zum
Thema geworden. CEDAW ist das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form
von Diskriminierung der Frau, das auch von der Bundesrepublik
Deutschland unterschrieben wurde. Vor einem Teil eines Komitees,
welchem insgesamt 23 unabhängige internationale Expertinnen angehören,
konnte auf die Problematiken hingewiesen werden, die sich aus der Logik
rund um den paradoxen und zur Diskriminierung einladenden Begriff
"Geschlechtsidentitätsstörung" hingewiesen werden, insbesondere dann,
wenn dieser im Rahmen einer rechtlichen Anerkennung transsexueller
Menschen indirekt Teil eines Gesetzes - in Deutschland eben dem
Transsexuellengesetz - ist.
Der Alternativbericht kann auch auf der Seite des OHCHR, Office of the
United Nations High Commissioner for Human Rights abgerufen werden.
Aus dem Bericht ergibt sich eine konkrete Forderung an den deutschen
Gesetzgeber: Dem Respektieren der geschlechtlichen Identität
transsexueller Menschen bereits während des medizinischen Verfahrens
und einer Abschaffung des sogenannten "Gutachterverfahrens" für die
personenstandsrechtliche Anerkennung transsexueller Menschen. Die
bisherige Rechtspraxis das rechtliche Geschlecht eines Menschen (durch
Gutachter) fremd zu bestimmen, widerspricht laut Alternativbericht dem
Abkommen CEDAW.
Die Hauptforderung der transsexuellen Frauen, die sich in New York an
den Gesprächen beteiligt haben, ist, eine rechtliche Lösung zu finden,
in welcher transsexuelle Menschen die Möglichkeit haben, durch einen
einfachen Verwaltungsakt ihren Personenstand ändern zu lassen um so
nicht auf die Probleme zu stossen, die in dem Alternativbericht
angesprochen werden. Dazu gehören rechtliche Unklarheiten im
beruflichen Umfeld, Unsicherheiten im Konktakt mit Staatsbeamten,
Schwierigkeiten im Umgang mit Beteiligten aus dem Gesundheitswesen
(Ärzte und Krankenkassen) und die aus der Nichtanerkennung folgende
Diskriminierung in Medien und Gesellschaft.
Zusätzliche Kritik richtet sich zudem an den Theorien der deutschen
Psychoanalyse (u.a. Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung), die bis
dato nicht bereit war, diese Problematiken im Sinne der betroffenen
transsexuellen Menschen zu lösen und meint es gäbe so etwas wie eine
"Geschlechtsidentitätsstörung", basierend auf der Annahme ein
transsexueller Mensch wäre dann identitätsgestört, wenn er sich nicht
so verhalte und nicht so fühle wie seine körperlich sichtbaren Merkmale
wie etwa Penis oder Vagina. Dass die Erfindung
"Geschlechtsidentitätsstörung", die bislang noch nicht einmal in ihrer
Existenz überprüft wurde, in sich so paradox ist, wie
menschenverachtend, wird ebenso in dem nun bei der UN vorgestellten
Alternativbericht angesprochen. Damit wird klar gegen die deutsche
Psychoanalyse Stellung bezogen.
Deutsche Parteien wurden bereits über den CEDAW-Alternativbericht in
Kenntnis gesetzt. Folgende Mitglieder des Bundestages haben den Bericht
per Mail erhalten und wurden um eine Stellungnahme zum Thema gebeten:
Es gibt viele Märchen und Mythen um das
Transsexuellengesetz von denen nicht ganz klar ist, woher sie kommen
und wie sie entstehen konnten. So lässt sich desöfteren hören, das TSG
wäre deswegen so gut, weil es den Betroffenen Sicherheit geben würde,
sowohl medizinische, als auch rechtliche. Auffällig ist aber, dass
andererseits, schaut man einmal genau hin, kaum ein betroffener
transsexueller Mensch in der Praxis diese medizinische und rechtliche
Sicherheit geniesst, sondern vielmehr Probleme mit Gerichten und
Krankenkassen zum Alltag gehören. Grund genug diese Differenz zwischen
Anspruch und Wirklichkeit einmal etwas näher zu beleuchten:
1978, vor der Einführung des TSG zwei Jahre später, hat das
Bundesverfassungsgericht sinngemäss ausgeführt, dass es nicht mit dem
Grundgesetz vereinbar wäre, wenn einem transsexuellen Menschen verwehrt
würde, seinen Personenstand an sein gelebtes Geschlecht anpassen zu
lassen. Dies war die Grundlage für die Einführung des TSG.
Das Bundesverfassungsgericht bezog sich in seinem Urteil auf folgenden Abschnitt des Grundgesetzes:
"Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die
verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
In Wikipedia heisst es:
"Selbstbestimmung ist ein zentraler Grundsatz der Menschenrechte:
Menschen sollen ihre eigenen Ideen und Wünsche frei verwirklichen
können, ohne von außen unterdrückt oder bedrängt zu werden."
"Die Staaten müssen... alle erforderlichen gesetzgeberischen,
administrativen und sonstigen Maßnahmen ergreifen, damit die
selbstbestimmte geschlechtliche Identität jedes Menschen in vollem
Umfang geachtet und rechtlich anerkannt wird"
Wie sieht es aber mit der Selbstbestimmung im TSG aus?
"Das Gericht darf einem Antrag ... nur... stattgeben, nachdem es die
Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat, die auf Grund ihrer
Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen
des Transsexualismus ausreichend vertraut sind."
Das heisst nun: Obwohl hier die geschlechtliche Selbstbestimmung gelten
sollte, liegt die Geschlechtszuordnungsgewalt nun im Prinzip bei zwei
Gutachtern, die von aussen eine geschlechtliche Fremdzuordnung
vollziehen - mit der theoretischen Möglichkeit einer transsexuellen
Frau, die in weiblicher Rolle lebt, eine Anerkennung als Frau verwehren
zu können. Von einer rechtlichen Sicherheit kann also nun keine Rede
sein.
Und was ist nun mit der medizinischen Sicherheit für körperliche Massnahmen?
Schauen wir einmal, wo das TSG überhaupt Bezug darauf nimmt. Das
spannende: Es gibt hier nur einen einzigen Punkt... nämlich in §8 (4)
hier heisst es
"... sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden
operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung
an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist."
Es steht nirgends etwas davon, dass eine Krankenkasse diesen Eingriff
zu zahlen hätte - es wird lediglich dieser Eingriff verlangt (bis heute
noch, diese Anforderung des TSG wurde aber in den jüngsten Entscheiden
des Bundesverfassungsgerichtes zum TSG bereits angemahnt). Ist eine
Anforderung aber bereits eine Sicherheit? Sicher nicht. Die gewisse
medizinische Sicherheit, die wir in Deutschland haben, stammt also
nicht vom TSG. In Wirklichkeit stammt die Pflicht der Krankenkassen für
die Kostenübernahmen aus Urteilen wie dem des Bundessozialgerichtes von
1987 (3 RK 15/86), in dem auf den Krankheitswert hingewiesen wurde, den
Transsexualität hätte.
"Unter Berücksichtigung und Würdigung der unterschiedlichen Beurteilung
der auch in der Literatur umstrittenen Frage des generellen
Krankheitswerts der Transsexualität sei das Gericht der Auffassung, daß
in jedem Einzelfall zu prüfen sei, ob aufgrund der besonderen Umstände
des Falles durch die Transsexualität ein so starker Leidensdruck
hervorgerufen werde, daß sie Krankheitscharakter habe und zur Linderung
ärztlicher Maßnahmen bedürfe. Das sei im vorliegenden Fall zu bejahen."
Damit gibt es zwar ein wenig Sicherheit, letzendlich sind die
Entscheidungen der Krankenkassen über medizinische Massnahmen aber bis
heute Einzelfallentscheidungen.
Was haben wir also nun?
a) Ein TSG, bei dem ein Betroffener nicht sicher sein kann, als sein
gelebtes Geschlecht anerkannt zu werden (weil hier Gutachter das
Geschlecht fremdbestimmen, Gutachten die dem Betroffenen Geld kosten)
b) Ein TSG das keinerlei medizinische Sicherheit gewährleistet
Nur soviel einmal zu den Märchen, die über das Transsexuellengesetz existieren. Wie lassen sich die Unsicherheiten also nun in Sicherheiten verwandeln? Wie muss das TSG geändert werden?
Aufgabe 1: Die Geschlechtsfremdbestimmung abschaffen. Wenn das
Gutachterverfahren im Transsexuellengesetz gegen das
Selbstbestimmungsgebot verstösst, welches zu den Grundmenschenrechten
gehört, bleibt als konsequente Folge nur übrig, das Gutachterverfahren
im TSG abzuschaffen.
Aufgabe 2: Die medizinische Sicherheit zu verbessern. Nur wenn
die Geschlechtsidentität eines transsexuellen Menschen von Anfang des
Verfahrens an respektiert wird, kann es eine medizinische Sicherheit
geben. Die Folge davon ist die Erarbeitung neuer
menschenrechtskonformer Behandlungsstandards.
Genau diese zwei Forderungen sind seit 2006 Forderungen von
Menschenrecht und Transsexualität. Spätestens seit dieser zeit, sind
sie den zuständigen Politikern und Medizinern bekannt. Sinnvolle
Antworten blieben bis heute aus. Stellungnahmen zu unserem Alternativbericht zur menschenrechtlichen Situation transsexueller Frauen , der im Juli in New York bei der UN vorgestellt wurde, fehlen bis heute ebenso. Woran kann es liegen?
08.09.2008
Es gibt wieder etwas positives zu vermelden: Auch
unter Mitwirkung von Menschenrecht und Transsexualität hat sich nunmehr
ein Zusammenschluss verschiedener betroffener transsexueller Menschen
und Initiativen gegründet, der sich als Verein wie folgt nennt:
ATME - Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.
Sinn des Vereins ist die Arbeit an der menschenrechtlichen Situation
transsexueller Menschen (mit dem Ziel sie zu verbessern) und der
besseren Vernetzung der Personen, die hier ebenso das Ziel haben,
einmal eine rechtliche Gleichstellung transsexueller Menschen in
Deutschland zu erreichen. Wer dem Verein beitreten will - gerne... der
Verein ist bundesweit organisiert und der Mitgliedsbeitrag ist
freiwillig.
Wer hierzu mehr Fragen hat, schreibt einfach eine Mail an:
christina.schieferdecker(ät)mut23.de
Weitere NGO-Berichte zu Abkommen hat der Verein ATME e.V. bereits in
Arbeit oder schon der UN zukommen lassen. Dazu gehört u.a. auch ein
allgemeines Menschenrechtsabkommen (hier wird darauf verwiesen, wie
die Existenz des TSG-Gutachterverfahrens gegen die allgemeinen
Menschenrechte verstösst), wie Überlegungen zum Folterabkommen.
Link zum UPR-Bericht: "Zur menschenrechtlichen Situation transsexueller Menschen in Deutschland"
Neben dieser wichtigen NGO-Arbeit gibt es nun auch neue Stimmen, die
von der Umfrage stammen, die sich hier auf der mut23-Seite befindet.
Unter anderem wird ja gefragt, wie der Umfrageteilnehmer die
Reformvorschläge findet, einerseits das Gutachterverfahren des TSG
abzuschaffen und andererseits die medizinische Sicherheit dadurch zu
verbessern. Das hier sind Stimmen derer, die sich hier positiv zu
diesem Vorschlag äusserten und einverstanden waren, sich auch
öffentlich dazu zu bekennen:
"Ich bin selbst als transsexueller Mensch auf die Welt gekommen. Ich
hatte leider nie eine Wahl zu entscheiden. Inzwischen bemühe ich mich
endlich zu werden was ich bin. Ich weiß seit Geburt, dass ich eine Frau
bin. Kein Mann."
...
"Es sollte uns insgesamt einfach leichter gemacht werden, in dieser
Welt anerkannt und akzeptiert zu werden so wie wir sind. Damit wäre uns
sehr geholfen."
(Frau aus Bad Säckingen)
"Mit dem Begriff ‚Geschlechtsidentitätsstörung' haben die Leute
gleichzeitig eine psychische Störung im Sinn und auch durch die
ICD-Bestimmung wird der Transsexuelle an sich als ‚krank' abgestempelt.
Besonders krank fühle ich mich eigentlich nicht; finde es schlicht
normal, meinem Wunsch nach der für mich passenden Identität nachzugehen
und alles dafür zu tun. Aufgrund vieler Wege, die mich zum Ziel bringen
und viel Bürokratie wird schon sehr viel Energie gebraucht, für die
aber auch schon viele Transsexuelle keine Kraft aufbringen können, nach
jahrelangem Leiden und Grübeln über die Identität. Auch nicht wenige
haben Depressionen oder andere psychische Erkrankungen, aufgrund der
eigenen Unterdrückung ihrer Gefühle und ihrer Rolle. So wird es nicht
unbedingt einfacher gemacht, sich mehr mit seiner Identität und seiner
Rolle zu beschäftigen."
(Tom Marlon)
"Ich finde das Wort ‚transsexuell' fast ebenso problematisch wie
‚Geschlechtsidentitätsstörung'. Ansonsten denke ich, dass sehr viele
Reformen im Hinblick auf den Umgang mit transidenten Menschen nötig
sind (medizinisch als auch sozial), die Lage ist weltweit beschissen.
Ich habe das am eigenen Leib und an der eigenen Seele erfahren."
(ZaraPaz)
"Als ich mich meiner Schwester anvertraut habe, und sie es sehr gut
aufnahm, sagte sie bei einem Besuch zu mir: Jetzt endlich sehe ich,
dass du ehrliche Augen hast, du kamst mir immer falsch vor. Nun sehe
ich einem ehrlichen Menschen in die Augen und muß sagen, du bist mir
als Schwester willkommen. So mag und akzeptier ich dich. Und es gab das
erste mal eine Umarmung mit meiner Schwester. Das tat echt gut."
(Jasmin Nerlich)
"Weil bei diesem Reformvorschlag endlich berücksichtigt, dass die Psyche geschlechtsbestimmender ist als der Körper"
(Jürgen Zöpf)
"A) Ich denke, es sollte verhindert werden, dass sich Menschen ‚aus
einer Laune heraus' oder aufgrund von erhofften sozialen/beruflichen
Vorteilen umtragen lassen. Daher sollte man vor der Umtragung zumindest
ein Gespräch mit einem Psychologen führen, der feststellt, welche
Motivation die Person hat. Selbstverständlich müssten hierzu neue
standardisierte Fragebögen/Tests entwickelt werden, damit die
Beurteilung des Psychologen durch ein objektives Verfahren gestützt
wird. B) Ich bin auf jeden Fall dafür, dass sowohl die Klassifikation
der ‚Geschlechtsidentitätsstörung' bzw. der ‚gender identity disorder'
sowie Transsexualität im ICD-11 und DSM-V nicht mehr vorkommen. Für
mich stellen diese Klassifikationen inakzeptablen einen Ersatz für die
als Störung gestrichene Homosexualität dar."
(Jasmin Kizilirmak)
Dass dies wirklich so ist, zeigen die zeitlichen Zusammenhänge .
Grob und vereinfacht: Als Homosexualität in den 70ern aus dem DSM
verschwand wurde Transsexualität hinzugenommen - ebenso gibt es noch
heute Menschen, die behaupten aus einer "Geschlechtsidentitätsstörung"
(deren Existenz bis heute niemals bewiesen wurde) im Kindesalter könne
sowohl eine Homosexualität, als auch eine Transsexualität entstehen. So
schreibt zum Beispiel Frau Sophinette Becker, Psychoanalytikerin und
TSG-Gutachterin (eine der Schlüsselfiguren der "Sexologen-Lobby"):
"Anders als früher wird heute die frühe Manifestation der GIS und
die sexuelle Orientierung auf Männer als zusammengehörend gesehen."
"Dies macht Sinn angesichts der Tatsache, dass die Mehrheit der
Jungen mit manifester GIS in der Kindheit später homosexuell und nur
eine Minderheit transsexuell wird (Green 1987 a und b, Money und Russo
1979, Zucker und Bradley 1995)."
"Unter denen, die zunächst ein homosexuelles Coming out hatten, finden
sich auch Patienten, die (ohne schwere Konflikte mit ihrer
Homosexualität) eine langsame, aber stabile Entwicklung von homosexuell
zu transsexuell durchmachen und später als Frau sozial gut integriert
mit einem heterosexuellen Partner leben."
"Auch die konflikthafte Homosexualität hat ihre frühere Bedeutung als
wichtigste Differentialdiagnose verloren: Zum einen gibt es fließende
Übergänge zwischen Homosexualität und GIS (besonders zwischen FM-TS und
männlich identifizierten lesbischen Frauen, aber auch bei manchen MF-TS
der Gruppe 1). Zum anderen hat die deutlich gewachsene
gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber der Homosexualität offenbar dazu
geführt, dass sich das Problem in der klinischen Praxis inzwischen
deutlich seltener stellt."
"Meyenburg (1992) berichtet über eine mehrjährige Psychotherapie mit
einem/r MF-TS: Die mit Hormonen behandelte Patientin stabilisierte sich
langfristig im sozialen Geschlechtswechsel, gab jedoch den Wunsch nach
genitalkorrigierenden Operationen auf."
Die Logik, die dahintersteckt macht nur dann Sinn, wenn ein Mensch der
Ideologie anhängt, der Penis eines Menschen wäre wichtiger als das
Gehirn. Und tatsächlich... Die Psychoanalyse sagt bis heute: Ist da ein
Penis, dann musst du dich verhalten wie ein Mann (sexuelle
Orientierung) und du musst ein Mann sein (Geschlechtsidentität). Wer
aber den Penis zur Basis seines Denkens heranzieht, der wird auch
leugnen, dass es Mädchen gibt, die mit Penis und Hoden geboren werden.
Ebendies geschieht in Deutschland bis heute. (Was im übrigen eine GIS
im Kindesalter so aussagt über die Frage, ob Homosexualität wirklich
nicht mehr von der Sexologie als Identitätsstörung gesehen wird,
darüber lohnt sich übrigens mal extra nachzudenken... mal so als Tipp
für die Schwulen und Lesben unter uns)
Um nochmal oben anzuknüpfen:
Sinn des Vereins ATME e.V. ist die Arbeit an der menschenrechtlichen
Situation transsexueller Menschen (mit dem Ziel sie zu verbessern) und
der besseren Vernetzung der Personen, die hier ebenso das Ziel haben,
einmal eine rechtliche Gleichstellung transsexueller Menschen in
Deutschland zu erreichen.
19.09.2008
Es ist ja schon fast als kafkaesk zu bezeichnen,
wie Menschen aus der Politik damit umgehen, wenn man sie damit
konfrontiert, dass das Gutachterverfahren, welches im TSG steckt, auf
Grund seiner Paradoxie bereits menschenrechtlich bedenklich ist. Dass
das Gutachterverfahren auf Grund der Anwendung subjektiver Kriterien
durch die Gutachter und eines stereotypen Geschlechterbildes auch gegen
internationale Abkommen verstösst, hat die Initiative Menschenrecht und
Transsexualität bereits öfters angeprangert und ja bereits Ende Juli
2008 im Rahmen des CEDAW-Frauenrechtsabkommens in New York einem
UN-Frauenrechtskomitee in Form eines NGO-Berichtes vermittelt. Dieser
Bericht ist seit Ende Juli 2008 auf der Seite des OHCHR abrufbar.
In diesem Bericht wird auf die Probleme hingewiesen, welche sich daraus
ergeben, dass das Verfahren zur personenstandsrechtlichen Anerkennung
transsexueller Menschen auf einem Ja-Nein-Verfahren basieren, in
welchem selbst nach mehrjähriger medizinischer Behandlung völlig offen
ist, ob die betroffenen Menschen überhaupt personenstandsrechtlich
anerkannt werden, oder nicht. Aus Sicht von Menschenrecht und
Transsexualität muss dieses entmündigende Entscheiderverfahren in einer
echten Reform des Transsexuellengesetzes dahingehend geändert werden,
dass eine transsexuelle Person selbstbestimmt auf Antrag seinen
Personenstand ändern lassen kann, eine Forderung nach selbstbestimmter
geschlechtlicher Identität, die so u.a. auch in den sogenannten
Yogyakarta-Prinzipen erwähnt wird, welche von internationalen
Menschenrechtsexperten bereits 2007 der Öffentlichkeit vorgestellt
wurden (Prinzip 3b). Die Forderungen von Menschenrecht und
Transsexualität sind hier nicht neu, haben doch bereits in
Vergangenheit einige Gruppen transsexueller Menschen ähnliche
Reformvorschläge erarbeitet.
Zu dem CEDAW-Termin Ende Juli in New York und dem NGO-Bericht hat
Menschenrecht und Transsexualität nun alle am TSG-Reformverfahren
beteiligten Parteien und Politiker die Bitte gerichtet hierzu einmal
konkret Stellung zu beziehen. Interessanterweise ist bis heute keine
sinnvolle Stellungnahme bei Menschenrecht und Transsexualität
eingegangen - auch nach wiederholter telefonischer Aufforderung nicht.
Bei der SPD /Gabriele Fograscher) hiess es, der Bericht wäre nicht
angekommen, die CDU (Helmut Brandt) schweigt beharrlich und das Büro
der Grünen (Frau Irmingard Schwewe-Gerigk) sieht sich bis heute nicht
in der Lage einen Telefontermin zu organisieren. Zwei Rückmeldungen gab
es dennoch, nämlich von den Linken und der FDP. Die Linken haben sich
telefonisch gemeldet um mitzuteilen, dass noch eine Antwort zu dem
CEDAW-Bericht an Menschenrecht und Transsexualität geschrieben wird.
Das spannende ist aber welche Antwort die FDP (Frau Gisela Piltz) uns
hat zukommen lassen. Hier mal ein Ausschnitt aus dem Schreiben von Frau
Piltz vom 18. September:
"Ebenso wie der Bericht, fordert auch die FDP-Bundestagsfraktion
eine Reform des Gutachterwesens. Insbesondere ist zu prüfen, ob für die
Änderung des Geschlechtseintrages die Anforderungen an die Begutachtung
abgesenkt werden können."
Da fragt sich doch der aufmerksame Zeitgenosse, ob sich die FDP einmal
mit der Problematik des Gutachterverfahrens auseinandergesetzt hat und
erkannt hat, dass die Existenz eines gutachterlichen Verfahrens an sich
bereits eine Menschenrechtsverletzung darstellt, da hier ja gegen die
geschlechtliche Selbstbestimmung verstossen wird - schliesslich
entscheidet hier immer noch ein Gutachter über die rechtliche
Anerkennung, so dass z.B. einer transsexuell geborenen Frau immer noch
die rechtliche Existenz verwehrt werden kann, selbst dann, wenn sie
bereits seit Jahren in der weiblichen Rolle lebt oder z.B. medizinische
Massnahmen wie eine genitalangleichende Operation bereits hinter sich
hat.
Spannend ist auch, dass die FDP bereits im Frühjahr 2008 einen
Gesetzesentwurf erstellt hat, der ebenso wie in der Aussage vom 18.
September zu entnehmen, immer noch am Gutachterverfahren festhalten
will. In dem Entwurf heisst es:
"Abweichend von § 4 Abs. 3 TSG reicht künftig für die
Vornamensänderung das Gutachten eines Sachverständigen aus. Das
Verfahren zur Begutachtung ist oft der Grund, warum sich die Verfahren
insgesamt in die Länge ziehen. Sollte das Gericht im konkreten
Verfahren zur Entscheidung über den Antrag nach § 1 TSG weitere
Informationen benötigen, ist es ihm aufgrund des
Amtsermittlungsgrundsatzes im Verfahren der Freiwilligen
Gerichtsbarkeit unbenommen, ein weiteres Gutachten anzufordern."
und
"Es ist zu prüfen, ob für die Änderung des Geschlechtseintrages die
Anforderungen an die Begutachtung abgesenkt werden können. Insbesondere
ist daran zu denken, für das Verfahren gemäß § 9 TSG die Begutachtung
durch nur einen Sachverständigen vorzusehen"
Da nun in dem CEDAW-NGO-Bericht, welcher der UN in New York im Juli
vorgelegt wurde, eindeutig und unmissverständlich darauf hingewiesen
wurde, dass ein Gutachterverfahren - egal wie es ausgestaltet ist -
menschenrechtlich bedenklich ist und zudem laut Ansicht der
Aktivistinnen, die den NGO-Bericht erarbeitet haben, gegen mehrere
internationale Vereinbarungen (im speziellen eben das CEDAW-Abkommen zu
deren Umsetzung sich per Unterschrift ja auch die Bundesrepublik
Deutschland verpflichtet hat) verstösst, andererseits aber nun die FDP
ja nun ihren eigenen Gesetzentwurf nicht selbst wieder in Frage stellen
kann, ist es zwar verständlich, dass die FDP hier nicht auf den
CEDAW-Bericht eingegangen ist, sondern lediglich ihre alten Vorschläge
wiederholt, ärgerlich ist es aber trotzdem hier indirekt gesagt zu
bekommen: Mit der eigentlichen Problematik des Gutachterverfahrens, der
geschlechtlichen Fremdzuordnung und der damit verbundenen Entmündigung
der Betroffenen, beschäftigen wir uns nicht. Eine Haltung die auch vom
LSVD so vertreten wird, die den Vorschlag der FDP unterstützen (nur um
es nochmal zu erwähnen, wer hier welches Interesse verfolgt).
Gespannt sein kann man schon einmal darauf, was die Linke zum
CEDAW-Bericht schreiben wird. Andreas Günther von den Linken hat ja
eine Antwort versprochen. Mal sehen, was das werden wird.
Anhang:
Auch spannend ist es, wenn man sich einmal anschaut, wer das
Gutachterverfahren befürwortet und wer erkennt, dass es den
Menschenrechten widerspricht. Bereits im Oktober 2000 hat das BMI
(damals SPD) einerseits mehrere TS-Gruppen, andererseits auch die
Gutachter selbst befragt(Deutscher Bundestag Drucksache
14/7835). Dass hier die Gutachter (u.a. Deutsche Gesellschaft für
Sexualforschung) natürlich nicht gegen ihre eigene Abschaffung waren
ist klar - interessant ist aber, dass im Zusammenhang mit einer
TSG-Reform die meisten Vorschläge von Gruppen transsexueller Menschen
eine Abschaffung des Gutachterverfahrens fordern. Damit stellen sich
die Parteien, die eine Aufrechterhaltung des Gutachterverfahrens
vorschlagen (hier: Grüne 2007, FDP 2008) auf die Seite der
Gutacher-Lobby und eben nicht auf die Seite der Betroffenen. Man mag
sich fragen warum... wie lässt sich Lobbyismus der Psychoanalyse mit
den Menschenrechten vereinbaren? In dem sich die Betroffenen klar
positionieren.
Hier mal ein paar Zitate von Ideen verschiedener TS-Gruppen, die sich für eine Abschaffung des Gutachterverfahrens aussprechen:
Transmann e.V. zur Vornamensänderung nach TSG:
"Wir schlagen, auch im Hinblick auf die Schwierigkeit, die
Nicht-Transgendern bei Vornamensänderungen haben, vor, dass die
Namensänderung ein reiner Verwaltungsakt wird, bei dem auf Wunsch die
Vornahmen geändert werden. Zur Not eben mit einem Attest, dass die
Wichtigkeit der Namensänderung bestätigt, wenn es politisch nicht
durchsetzbar ist, dass es allein auf Antrag geschieht."
und zu den Gutachten:
"In der Praxis führt es zu reinen Willkürentscheidungen über das
Leben eines anderen Menschen. Und um die zu vermeiden, informieren sich
Transgender eben über die Macken der Gutachter und erzählen diesen, was
sie hören wollen. Womit allerdings der Sinn der Gutachten völlig
verloren geht, weil dann nicht mehr die Transsexualität des Menschen
begutachtet wird, sondern seine Schauspielkunst."
Nina Scholz, Arbeitskreis Transsexualität in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf - Ausschussdrucksache 16(4)173:
"Auf Antrag sind die Vornamen einer Person entsprechend ihrem Zugehörigkeitsempfinden zu ändern."
und zur Personenstandsänderung:
"Es werden verschiedene Wege zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit geboten:
1. Möglichkeit bei Antrag und ärztlichem Attest über die Operation
Personenstandsänderung innerhalb von maximal 3 Wochen Bearbeitungsfrist;
2. im Übrigen auf Antrag, wenn die Vornamensänderung mindestens 2 Jahre zurückliegt."
SHG-Transidentität für Berlin & Brandenburg, Klein-Ziescht - Ausschussdrucksache 16(4)173 A:
"Problembehaftete Schwerpunkte bei der Umsetzung des TSG sind an
erster Stelle ganz klar die Gutachter zu nennen. Menschen mit
Transidentität sind immer wieder auf das Wohlwollen dieser Gutachter
angewiesen."
"Für den Fall, dass eine gerichtliche Zuständigkeit bestehen bleibt, schlagen wir vor:
· Gutachten jeglicher Art müssen entfallen
· Das Drei-Jahres-Kriterium soll ersatzlos gestrichen werden
· Eine Vornamensänderung erfolgt unbürokratisch bei Antragstellung / Anhörung
· Grundlage wäre z.B. eine Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers denkbar
· Kosten maximal eine Gebühr von 50.- EUR"
Transgender-Netzwerk Berlin (TGNB), Eckpunktepapier - Ausschussdrucksache 16(4)173 C:
"Der Personenstand einer Person, die sich nicht mehr dem in ihrer
Geburtsurkunde angegebenen Geschlecht zugehörig fühlt, ist auf ihren
Antrag vom zuständigen Standesamt zu ändern, wenn sie entweder
i) durch Vorlage eines Beratungsscheins die Inanspruchnahme einer
psychosozialen Beratung zu diesem Schritt und seinen möglichen Folgen
nachweisen kann,
ii) oder seit einer Namensänderung mehr als ein Jahr vergangen ist,
iii)oder wenn medizinische geschlechtsangleichende Maßnahmen durchgeführt wurden."
Der Vorschlag von Menschenrecht und Transsexualität sieht im
übrigen überhaupt keine Anforderung an eine Personenstandsänderung
gegeben, da ein transsexuelle Mensch schon zum Beginn einer
medizinischen Behandlung - zum Zeitpunkt seiner Wahl - eine rechtliche
Sicherheit bedarf, die nur mit einer Anerkennung der eigenen
geschlechtlichen Existenz gegeben ist, die eben durch den Personenstand
ausgedrückt wird. Trotzdem ist erkennbar, dass alle hier aufgeführten
Gruppen sich klar gegen das Gutachterverfahren positionieren.
30.09.2008
Der Verein Aktion Transsexualität und
Menschenrecht (ATME) e.v., an dessen Gründung auch mut23 mitbeteiligt
war, hat nun einen 7-Punkte-Forderungskatalog für eine echte TSG-Reform
veröffentlicht, der sich an den demokratischen Grundsätzen und den
internationalen Menschenrechten orientiert. Da das Transsexuellengesetz
und die medizinischen Standards zur Behandlung transsexueller Menschen
in vielen Fällen gegen Menschenrecht verstossen
, ist die Veröffentlichung der 7 Punkte eine Reaktion auf das bisherige
Desinteresses der Politik (es gibt beispielsweise immer noch keine
Stellungnahmen der politischen Parteien zur Frage inwieweit das
TSG-Gutachterverfahren überhaupt mit den Grundwerten einer
demokratischen Gesellschaft im Einklang stehen kann), die verheerenden
Zustände in Deutschland tatsächlich zu beenden. Ziel ist, dass die
Grundrechte, die im Grundgesetz verankert sind, auch für Menschen, die
transsexuell geboren werden gelten und bei der Gesetzgebung
berücksichtigt wird, dass Gesetze in erster Linie zu den Menschen
passen sollen, und die Menschen nicht dazu da sind, sich Gesetzen
anzupassen, die auf unwissenschaftlichen Ideologien basieren,
wie das TSG. Oder einfach ausgedrückt: Gesetze haben die Realitäten zu
berücksichtigen und nicht die Aufgabe unbewiesene Glaubenssätzen wie
z.B. den Peniskult der Psychoanalyse, der die Genitalien als
geschlechtsbestimmender ansieht als das Gehirn des Menschen, die
Möglichkeit zur unkontrolliertem, sich fernab der gesetzlichen
Kontrolle befindlichem Machtmissbrauch über andere Menschen zu
geben.
Hier einmal die Punkte:
Das eigene Geschlecht ist ein Menschenrecht
"Alle Menschen sind frei und gleich an Rechten und Würde geboren"
Zur Würde eines Menschen gehört auch das eigene Geschlecht. Respekt vor
dem, was ein Mensch ist, schließt auch den Respekt vor seinem
eigentlichen Geschlecht mit ein. In Deutschland bis heute nicht. Es
existieren mit dem Transsexuellengesetz und den so genannten "Standards
of Care" Verfahren, in welchen Menschen sich zu identitätsgestörten
Menschen erklären müssen, wenn sie ein anderes Geschlecht besitzen, als
ihre Genitalien. Da diese Verfahren die Geschlechtsidentität
transsexueller Menschen nicht umfassend respektieren, verstoßen sie in
der Folge gegen internationales Menschenrecht.
Daher fordern wir:
1. TSG-Gutachterverfahren weg
Anhand unwissenschaftlicher, subjektiver Kriterien über die rechtliche
Existenz eines Menschen zu entscheiden ist ein Widerspruch zum
Selbstbestimmungsrecht. Daher plädieren wir für eine Abschaffung des TSG-Gutachterverfahrens
und sind für ein Antragsverfahren, bei dem jeder Mensch zum Zeitpunkt
seiner Wahl selbstbestimmt über seinen Geschlechtseintrag entscheiden
kann.
2. Anerkennung des Geschlechts ab Outing
Wir fordern eine Respektierung der Würde des Menschen - und damit die
Respektierung der geschlechtlichen Identität eines jeden Menschen
während und nach den medizinischen und rechtlichen Verfahren. Wir
setzen und für ein echte und vollständige Anerkennung der
geschlechtlichen Identität als Teil der Menschenwürde von Anfang an ein.
3. Wissenschaft statt Ideologien
Gerade in Deutschland sollten Ideologien nicht schwerer wiegen, als die Menschenwürde. Kein körperliches Merkmal ist zu 100% geschlechtsbestimmend ,
sondern kann nur Hinweis sein, auf das eigentliches Geschlecht eines
Menschen. Wir fordern eine Anerkennung dieser wissenschaftlichen
Tatsachen: Transsexuelle als Geistesgestörte (F64.0 und GIS) ab zu
stempeln und damit viel Geld zu verdienen ist unwissenschaftlich und
verstößt gegen die Menschenwürde
4. Recht auf notwendige Medizin
Transsexuelle Menschen müssen ein Recht auf sämtliche medizinische
Leistungen haben, die nötig sind, ihnen ein Leben in Würde zu
ermöglichen. Ein Leben in Würde ist in Deutschland nur möglich, wenn
transsexuelle Menschen nicht mehr als solche erkannt werden können.
Zu einem Recht auf Würde gehört auch, dass von den Krankenkassen und
-versicherungen bessere Operationsmethoden bezahlt werden, auch
außerhalb Deutschlands. Es ist Zeit für ein Ende des Klüngels zwischen
Kassen und Politik und Krankenhäusern und DGfS, die transsexuellen
Menschen immer noch vorspielen, die Methoden in Deutschland wären gut.
5. Schutz vor Diskriminierung
Reform des Antidiskriminierungsgesetztes, das die geschlechtliche
Identität eines jeden Menschen schützen sollte. Transsexuelle Menschen
benötigen einen Kündigungsschutz (AGG ausbauen,
Kündigungsschutzgesetze, etc.) und besondere Förderungen durch
Arbeitsämter. Transsexuelle Menschen auf Grund ihrer Transsexuelalität
als "nicht vermittelbar" ein zu stufen, ist eine Verletzung von
Menschenrechten und Aberkennung der Würde und Intelligenz
transsexueller Menschen.
6. Mehr Mitsprache bei Medien
Transphobe Berichte
sind Menschenrechtsverletzungen. Sie sind beleidigend und müssen
geahndet werden können. In Rundfunk- und Medienräten sollten auch
transsexuelle Menschen beteiligt sein, um ihre Interessen zu schützen.
7. Bessere Vernetzung der Initiativen
Mehr Zusammenarbeit durch Einigung auf die wichtigsten Gemeinsamkeiten.
Zur Zeit können Initiativen von anderen Interessengruppen (Politik,
DGfS, etc.) gegeneinander ausgespielt werden. So wurde vom
Innenministerium behauptet, die Transsexuellen wären sich in ihren
Forderungen untereinander uneins, obwohl es in den Kernforderungen
viele Gemeinsamkeiten gibt.
Die 7 Forderungen können auch auf der Website von ATME e.v. angesehen werden. Der Link hierzu:
Der Tag der Deutschen Einheit war der erste Tag des insgesamt bis Sonntag andauernden Transgender-Treffens in Berlin, welches in diesem Jahr wieder von dem Verein TrIQ e.V. veranstaltet wurde. Neben Workshops gab es auch Vorträge zum Thema Transsexuellengesetz und dessen Reformbestrebungen. Und auch wenn die Tagung insgesamt als positives Treffen zu werten ist, so zeigte sich hier, dass die Anliegen von Menschenrecht und Transsexualität (oder nun auch dem Verein ATME e.V.) für einen sinnvollen TSG-Reformprozess wichtig sind. Gerade auch in Vorträgen zum Transsexuellengesetz von Christian Schenk (Ex-MdB) oder der Rechtsanwältin Deborah Campbell offenbarten sich die Paradoxien, die entstehen, wenn man unterschiedliche Geschlechterebenen vermischt, anstatt sie klar zu unterscheiden. So wird im TSG einerseits ein juristischer Akt der Vornamens- oder Personenstandsänderung vollzogen, der sogenannte "Wunsch dem anderen Geschlecht anzugehören", trotzdem wird diese juristische Änderung mit einer medizinischen Definition verknüpft, die sich im sogenannten Gutachterverfahren wiederfindet - eine Vermischung, die das eigentliche Problem des Gesetzes darstellt, da hier letztendlich bei genauerer Betrachtung Geschlechtsdefinitionen aufrecht erhalten werden, die sich an überholten und wissenschaftlich längst überholten Theorien orientieren, wie der (Fehl-)Vermutung Geschlecht liesse sich immer an den Genitalien des Menschen ablesen.
So wies Deborah Campbell in ihrem Vortrag auf die sogenannten Standards Of Care hin, die in der deutschen Version von Sophinette Becker , Psychoanalytikerin aus Frankfurt erstellt wurden. In diesen SoC dreht es sich um den Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung", der die Aussage hat, dass ein Mensch dann identitätsgestört wäre, wenn er sich anders fühlt wie seine Genitalien und nimmt somit die körperlich sichtbaren Merkmale als geschlechtsbestimmend an, ohne zu berücksichtigen, dass es z.B. möglich ist, dass ein transsexueller Mensch tatsächlich auch biologisch das Geschlecht besitzt, von dem er selber sagt, dass er ihm angehört. Mädchen, die mit Penis und Hoden geboren werden und Jungs, die mit Gebärmutter und Vagina auf die Welt kommen, werden nach dieser Sichtweise geleugnet, die Betroffenen zu Menschen erklärt, die etwas anderes werden wollen, anstatt zu erkennen, dass sie lediglich in dem Geschlecht anerkannt werden wollen, dem sie sowieso seit ihrer Geburt bereits angehören.
Schade ist, dass sowohl Christian Schenk und Deborah Campbell, die ansonsten wichtige Positionen vertreten und sich z.B. beide eine Abschaffung des Gutachterverfahrens vorstellen können - wie hier auf der Seite aufgeführt, die einzige Lösung einer Menschenrecht beachtenden Lösung für ein Gesetz, welches die Änderung des Vornamens- und Personenstands regeln kann - diese Position auf der Tagung nicht auch offiziell vertreten haben. Die Fragen die hier erlaubt sein müssen: Hat nicht die Politik die Realität zu akzeptieren und Regelungen zu schaffen, welche auf Tatsächlichkeiten basieren, anstatt weiterhin an Ideologien festzuhalten, welche auf unwissenschaftlichen Theorien basieren, wie sie z.B. von der "Geschlechtsidentitätsstörungs"-gläubigen deutschen Sexologie vertreten wird?
Wenn Menschen existieren, deren körperliche Merkmale von ihrem eigentlichen Geburtsgeschlecht abweichen - und wer auf der Tagung in Berlin gewesen ist, wird daran keinen Zweifel mehr haben (auch, dass Geschlecht primär weder mit der gelebten Geschlechtsrolle noch mit körperlichen Merkmalen zu tun hat) - dann ist es eine Aufgabe derjenigen, die in der Verantwortung stehen, Regelungen zum Wohl der Menschen zu erlassen, die tatsächlich existieren - eben auch transsexuelle Menschen. Transsexuelle Menschen wollen vielleicht ihre Rolle (und in diesem Zusammenhang eben auch ihre Papiere) ändern, oder aber auch eine körperliche Veränderung, was sie aber im eigentlichen wollen ist, dass sie in ihrem eigentlichen Geburtsgeschlecht anerkannt werden. Gesetze wie das jetzige TSG machen genau das Gegenteil.
Vertreterinnen des Vereins Aktion Transsexualität und Menschenrecht haben aus diesem Grund in Berlin ein 7-Punkte-Papier verteilt, welches im Grossen und Ganzen auf positive Resonanz gestossen ist. Kern dieses Papiers ist die Forderung nach Abschaffung des TSG-Gutachterverfahrens, dessen Existenz bereits gegen internationales Menschenrecht verstösst. Genauere Ausführungen hierzu finden sich unter anderem in verschiedenen NGO-Berichten, die bereits von der UN positiv kommentiert wurden. Die 7 Punkte wurden u.a. auch in einer symbolischen Aktion an den Berliner Reichstag geklebt.
Deborah Campbell zur Abschaffung des Gutachterverfahrens
10.10.2008
Um die Kommentare ein wenig zeitlich besser einzuordnen, hier einmal zwei der letzten Tage, die ganz gut zum Thema Gutachten passen.
1. MDK auf die Finger schauen
Geschrieben von Paul Fischer am 2008-09-22 17:57:43
"Da müsste man dem MDk mehr auf die Finger schauen, denn die legen die Hürden so hoch und wollen immer mehr Richtlinien als Gesetz sehen. Die SoC gelten für den MDK mehr als das Gesetz. Und die Ärzte im MDK in einer mittelfränkischen Stadt spielen sich als Götter in weiß auf und treiben Willkür mit den Betroffenen, obwohl jeder Betroffene weiss, was er ist und wie er leben will."
2. Meinen Glückwunsch
Geschrieben von Rebecca am 2008-10-05 02:33:29
Auszug aus einem der letzten mir bekannt gewordenen Gutachten des MDK Niedersachsen:
"Nur sehr plakativ ist die Rede davon, dass auch die „sexuelle Rolle einer Frau“ gelebt würde; hier müsste der Therapeut ergänzend Stellung nehmen, wie das denn aussieht. Ja, das hätten fast alle gerne! Meinen ersten Besuch bei meinem Gutachter in Göttingen habe ich noch in bester Erinnerung:
Ich mußte nackt durch das Zimmer laufen und wurde dabei auf Video aufgenommen. Dies sei unumgänglich, er könne sonst kein Gutachten erstellen. Beim zweiten Gutachten wurde mein Penis geknetet und ich gefragt, ob er denn noch hart würde. Beim dritten Gutachten wurde ich gefragt, ob er die Vorhaut einige male hin und her bewegen dürfe.
Jaja, ich habe alles durch: 3malige Namensänderung weil ich das Pech hatte ein Kind zu bekommen, geschieden wurde und anschließend wieder geheiratet habe! Wird Zeit das diesen Spannern und Perverslingen die Macht entzogen wird - es gipfelt ja auch vermehrt in Selbstmorden!
Allerdings sagt Frau Sophinette Becker schon selber folgendes:
'In der Praxis leiden die Transsexuellen nicht unter den Standards of Care, sondern unter dem MDK.'"
16.10.2008
Eigentlich wollte ich bereits gestern die News
updaten und hätte dabei dann zum Beispiel angesprochen, wie Vertreter
der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung immer noch durch die
Lande ziehen, um den Leuten Theorien über die sogenannten
"Geschlechtsidentitätsstörungen" anzudrehen.
In einer Ankündigung zu einem Vortrag der Psychoanalytikerin Sophinette
Becker, der Erstellerin der deutschen Standards of Care auf einem
Kongress der DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie,
Psychotherapie und Nervenheilkunde), der vom 26. November bis zu, 29.
November in Berlin stattfinden wird, heisst es beispielsweise unter dem
Titel "Diagnostik und Behandlung von Geschlechtsidentitätsstörungen
(GIS) im Kindes- und Jugendalter und Transsexualismus im
Erwachsenenalter" immer noch:
"Transsexualität ist keine Krankheitsentität sondern die gemeinsame
Endstrecke ganz unterschiedlicher psychischer bzw. psychopathologischer
Entwicklungen."
Was soviel heissen soll: Mädchen, die mit Penis und Hoden geboren
werden und Jungs, die mit einer Gebärmutter und Vagina auf die Welt
kommen, soll es nicht geben.
Ein weiteres Thema wäre gewesen, dass die Apotheken-Umschau einen
Artikel über Transsexualität verfasst hat, in welchem ein Münchner
Psychiater zitiert wird:
"Für die Diagnose ist es wichtig, zu sehen, wie der Patient die
angestrebte Rolle lebt und ob es sich wirklich um eine konstante
Identitätsstörung handelt".
Dass es ziemlich heftig ist, z.B. einem Mädchen, das mit Penis und
Hoden geboren wurde zu sagen, dass es ein Junge ist, der lediglich
"glaubt" dem "Gegengeschlecht" anzugehören ist ziemlich heftig. Und was
soll andauernd die klischeehafte Reduzierung von Geschlecht auf
irgendwelche wahrzunehmenden Rollen? Rock=Frau und Hose=Mann? Kann ja nicht sein...
Und schon wären wir bei dem Grund, warum ich die News noch einmal
überarbeitet habe: Einem Interview. Am Montag in dieser Woche gab eine
transsexuelle Frau im bayerischen Rundfunk ein Interview. Nicht, dass
die Sendung nicht interessant gewesen wäre... aber, was mich sehr
irritiert hat: die Interviewte fand es nicht weiter störend, dass der
Moderator sie sinngemäss "als Mann, der zur Frau wurde" angesehen hat.
Im Ankündigungstext hiess es:
"Schon als kleiner Junge wollte er sich im Fasching am liebsten als Rotkäppchen verkleiden aber sein Vater hat es verboten!"
Junge? Sein? Für die Interviewte schien das kein Problem zu sein, so dargestellt zu werden...
O-Ton zum speichern
Liebe Interviewte, ich möchte Ihnen ein paar Fragen stellen...
1. Wenn sie sagen, sie waren früher ein Mann, warum wollten sie dann "eine Frau werden"?
2. was sagen sie denjenigen Frauen, die wie sie auf Grund der
medizinischen Sichtweise als "Männer mit Identitätsstörung" behandelt
werden, wenn sie wegen dieser Sichtweise psychische Probleme bekommen,
die sie vorher nicht hatten?
3. was sagen sie kleinen Mädchen, die mit Penis und Hoden geboren wurden und äussern "ich bin ein Mädchen"? Etwa Junge?
4. was sagen sie dazu, dass vielen dieser Mädchen heute immer noch
angeraten wird, "erstmal als Junge" zu leben, obwohl sie sich weder
jemals verhalten hätten, noch so aussahen wie Jungs?
5. was sagen sie den transsexuellen Frauen, die auf Grund eines männlicheren Aussehens unterstellt wird, sie wären Männer?
6. was sagen sie dazu, dass heute noch transsexuelle Frauen vor Gericht
einem Gutachten zustimmen müssen, welches sie zu "identitätsgestörten
Männern" erklärt?
Oder zusammengenommen: Welche Verantwortung glauben sie zu haben, für das Schicksal anderer transsexueller Frauen und Mädchen?
Manchmal habe ich den Eindruck, dass diejenigen die von Transsexualität
betroffen sind, oftmals die hartnäckigsten Gegner ihrer eigenen
Anerkennung sind. Muss das sein? Sich freiwillig falsch einordnen
lassen? Nein. Manchmal ist es nämlich auch für das eigene Selbst
wichtig, an das Schicksal anderer zu denken und seine eigene
Verantwortung zu erkennen. Ein gesundes Selbstvertrauen ist da
wichtiger, als eine mehr oder weniger gelungene Selbstdarstellung. Wie
gut, dass es hier Menschen gibt, bei denen beides zusammenpasst... und
diese Menschen sind wirklich klasse. Es sind die, welche an einere
bessere Welt glauben. Und gut zu wissen, dass die sich nicht billig
verkaufen lassen, sondern sich einsetzen für den Respekt für die
Geschlechtsidentität transsexueller Menschen. Weil sie sind, wer sie
sind.
23.10.2008
Nun ist es mittlerweile 2 Jahre her, als in
Hamburg bei Vertretern der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung
ein Paket mit Unterlagen einging, verbunden mit einem Bündel Fragen zu
der Erfindung "Geschlechtsidentitätsstörung". Seit dem 24. Oktober 2006
wird nun hier auf mut23 dokumentiert, ob zu den kritischen Fragen
Antworten eingingen oder nicht. Kern des Fragenpaketes, war die
Überlegung, wie denn ein gesundes Frauenhirn identitätsgestört sein
kann, wenn es in einem Körper steckt, der sich stellenweise männlich
entwickelt hat, z.B. durch Vorhandensein von Penis oder Vagina. Auf
diese Frage gibt es von den Erfindern des Begriffes bis heute keine
Antwort.
Sophinette Becker von der Uni Frankfurt ,
welche verantwortlich ist für die deutschen Standards of Care, sah es
z.B. bis heute nicht als notwendig an, sich einmal darüber Gedanken zu
machen, ob es wahr sein kann, wenn beispielsweise ein transsexuelles
Mädchen, welches mit Penis und Hoden geboren wurde, tatsächlich ein
Mädchen sein kann, wenn es selbst sagt "ich bin ein Mädchen" - sie
zieht weiter durch die Lande um für ihre Theorien der
"Geschlechtsidentitätsstörung" zu werben, obwohl es genügend Hinweise
darauf gibt, dass es sich lohnen würde, sich einmal mit dem
Wahrheitsgehalt der Aussage "Ich bin im falschen Körper geboren" zu
beschäftigen. Dass hier bei Berücksichtigung von Studien aus
Endokrinologie, Gehirnforschung und Humangenetik (auf der Seite mut23
sind einige davon aufgeführt, und es gibt mittlerweile noch einige
mehr...) die bislang als wahr angenommenen Theorien über
"Geschlechtsidentitätsstörungen" ins Wanken geraten geraten könnten,
interessierte bisher scheinbar nicht.
So wird von denen, die ihre Reputation in Gefahr wähnen, müssten sie
ihre Fehler zugeben, weiterhin Geschlecht am Penis des Menschen
festgemacht. Bernd Meyenburg, Frankfurter Kollege von Frau Becker und
Kinderpsychologe sagt im Jahre 2008 hierzu:
"Sie sehen doch, das Kind hat einen Penis, also ist es kein Mädchen"
Nachdenken Fehlanzeige. Die Paradoxien, die sich aus einer Ignoranz
gegenüber dem eigentlichen Geschlecht transsexueller Menschen ergeben,
wie z.B., dass eine Frau, die nach ICD-Code
"glaubt eine Frau zu sein" nicht sagen kann "Ich bin ein Mann" und
daher auch keinem Gutachten zustimmen kann, welches per Gesetz aus ihr
einen "identitätsgestörten Mann" macht, damit sie als Frau anerkannt
wird, führen in der Praxis zwar zu groben Menschenrechtsverletzungen
(auch diese sind auf mut23.de aufgeführt), ein Eingeständnis derer, die
diese Menschenrechtsverletzungen erst möglich machen, wie z.B. eben die
"Experten" aus der Sexologie, die hartnäckig an den
Geschlechtsidentitätsstörungsparadoxien festhalten und durch ihre
Stellungnahmen immer noch den Gesetzgeber davon abhalten, ein
menschenrechtskonformes Transsexuellengesetz zu schaffen, fehlt bis heute.
Was aber in den letzten zwei Jahren geschah ist folgendes: Es vernetzen
sich immer mehr Menschen, die wissen, dass ihr "gefühltes Geschlecht"
ihr eigentliches Geschlecht ist. Es sind Menschen, die begonnen haben,
sich organisiert zu wehren um auf die Fehlbehandlungen hinzuweisen. Es
mag zwar einige transsexuelle Menschen geben, die nach dem Motto
Augen-Zu-Und-Durch leben, diejenigen aber, die ihre Verantwortung auch
für andere transsexuell geborene Menschen erkennen, werden lauter,
selbst in Deutschland, einem Land, in welchem viele Menschen lieber
Ideologien hinterherrennen anstatt sich durch eine kritische
Grundhaltung möglichst weit der Objektivität zu nähern. Dass der
Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung" ebenso mehr mit Ideologien zu
tun hat, als mit wissenschaftlichen Tatsächlichkeiten wird mittlerweile
weltweit diskutiert - Menschen wie Ken Zucker aus Kanada, Leiter der
DSM-V-GID-Reformgruppe und ein Freund von Bernd Meyenburg, welcher zu
den Vertreten von reparativen Theorien gegenüber Kindern "mit
Geschlechtsidentitätsstörung" gehören, werden stärker kritisiert, als
noch vor zwei Jahren.
In persönlichen Gesprächen mit betroffenen transsexuellen Menschen
ist mittlerweile auch deutlicher zu erkennen, dass fast alle bei einer
Reform des Transsexuellengesetzes dafür plädieren, dass das bisher
enthaltene "Gutachterberfahren" abgeschafft und durch ein
"Antragsverfahren" ersetzt wird, bei dem ein Mensch zum bestmöglichen
Zeitpunkt, frei über seinen Geschlechtseintrag entscheiden kann. Es
wird verstanden, dass kein Dritter über das juristische Geschlecht
eines Menschen entscheiden kann, wenn die Genitalien eines Menschen
weniger geschlechtsbestimmend sind, als die Psyche/Gehirn des Menschen.
Milton Diamond, Professor aus Hawaii und Intersexualitäts- und
Transsexualismus-Experte hat hier den deutschen Ideologen aus der
Psychoanalyse eines voraus: Er bleibt objektiv. Auch er äussert:
"the biggest sex organ is not between the legs but between the ears"
(Aus einem Artikel des "Atlantic", Novemberausgabe 2008)
Dass die Bedeutung dieses Satzes immer mehr Menschen verstehen, macht
Hoffnung. Dass die Psychoanalytiker rund um Becker und Freunden diesen
Satz nicht wahrnehmen können, sowie sie den Satz "ich bin im falschen
Körper geboren" nicht interpretationsfrei zu betrachten in der Lage
sind (zumindest bislang nicht) wird in naher Zukunft hoffentlich auch
keine Rolle mehr spielen. Wer an Ideologien festhält, obwohl sich die
Menschen in ihrem Wissen weiterbewegen - und selbst "normale"
Nichtexperten, die man auf der Strasse treffen kann, wissen, dass
Mädchen auch mit Penis und Hoden und xy-Chromosomensatz geboren werden
können (komisch, dass hier die normalen Menschen weiter sind, als die
Geschlechtsidentitätsstörungsideologen) - wird sich irgendwann einmal
fragen müssen, warum er nicht früher gehandelt hat, um die
Ungerechtigkeiten, die sich aus den Ideologien ergeben, zu verhindern.
Worauf wartet ihr? Der Ticker läuft... Nicht, dass man es nicht hätte
früher wissen können. Selbst vor 2 Jahren schon.
Ach ja, nochmal ein kleiner Link:
7 Punkte, die jeder gerne auf seine Seite posten kann, wenn er mag. Sie sind quasi Open Source.
In den letzten Tagen ist wieder einmal eine Studie veröffentlicht
worden, die sich einreiht in die Studien, die zumindest ein ganz
grosses Fragezeichen erlauben, wenn es um die Behauptung deutscher
Sexologen geht, das Geschlecht könne man hundertprozentig am Penis
eines Menschen ablesen ("Sie sehen doch, das Kind hat einen Penis, also ist es kein Mädchen..." Zitat: Bernd Meyenburg 2008).
Forscher vom Prince Henry's Institute of Medical Research untersuchten
die Gene von 112 weiblichen Transsexuellen, die mit Penis und Hoden
geboren worden waren, sowie die von 258 Männern. In dieser Studie zum
Thema fanden sie heraus, dass die transsexuell geborenen Frauen häufig
ein übermäßig langes Gen für den Androgenrezeptor besitzen - für ein
Molekül also, das im Körper die Wirkung des männlichen Sexualhormons
Testosteron vermittelt. Die Studie knüpft damit an andere an, aus denen
sich bereits vor Jahren ablesen liess, dass eine transsexuelle Frau
tatsächlich als Mädchen geboren wird, und nicht als Junge, wie in
Deutschland immer wieder von Sexologen behauptet wird, die an dem
Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung" festhalten.
Interessant hierbei ist, wie hier Bernd Meyenburg einerseits in den
Medien, behauptet, er würde die jüngste Studie unterstreichen, welche
die Vermutung von der Angeborenheit von Transsexualität zumindest
stärkt, andererseits aber schafft, gleichzeitig in der scheinbar
bejahenden Antwort das Gegenteil hineinzubauen. So schreibt die
Süddeutsche Zeitung am 28. Oktober:
"Wenn Jungen sich mit Mädchen identifizieren, liege das oft daran,
dass ihre Mutter 'emotional abwesend' sei - weil sie an Depressionen
leidet zum Beispiel. 'Die Transsexualität ist dann ein Ausdruck des
Wunsches, die Nähe zur Mutter wiederherzustellen', sagt Meyenburg."
Dass Meyenburg abstreitet, dass das Gehirn für die
Geschlechtsbestimmung wichtiger ist, als z.B. ein Penis und er darum
ebenfalls zu den Vertretern der deutschen Sexologie
gehört, welche die Existenz von Mädchen, die mit Penis und Hoden
geboren werden, verleugnet, hat er bereits in mehreren Interviews
geäussert. Wenn man weiss, dass der kanadische Kinderpsychologe Kenneth
Zucker, ein Kollege und Bekannter von Meyenburg, der gerade eine Reform
des Manuals der psychischen Störungen (DSM) anleitet, ein Vertreter
reperativer Therapien bei Kindern ist, wird einem die Heftigkeit der
Existenzabstreitung transsexueller Menschen durch die deutsche
Sexologie bewusst. Kinder, die nichts dafür können, dass sie mit vom
Geburtsgeschlecht abweichenden Körpermerkmalen geboren werden, werden
hier zum Spielball psychoanalytisch geprägter Interessen und somit zum
Opfer eines ideologiebeladenen Systems, welches nicht in der Lage ist,
den Inhalt wissenschaftlicher Studien richtig zu interpretieren.
Es ist fast schon ein Symptom der deutschen Sexologie, diese Hinweise
aus der Wissenschaft zu ignorieren. Würde man sie ernstnehmen, hätte
dies ja eine Auswirkung auf das bisherige medizinische und rechtliche
Verfahren. Wenn man zugeben würde, dass eine transsexuelle Frau z.B.
schon zum Beginn des rechtlichen Verfahrens nach Transsexuellengesetz
eine Frau ist (oder zumindest die Möglichkeit besteht, dass es sich
nicht sicher um einen Mann handelt), müssten sich die psychiatrischen
Gutachter - zu denen auch viele deutsche Sexologen gehören - die Frage
gefallen lassen, was sie denn da überhaupt treiben: Eine Frau als Mann
mit "Identitätsstörung" zu begutachten, damit die Frau, die nach
Gutachten ein Mann sein soll, als Frau anerkannt werden kann. Welch ein
Unsinn des deutschen Rechtssystems.
Einschub. Fall vom 10. Oktober (Fall der Begutachtung einer Frau):
"Meinen ersten Besuch bei meinem Gutachter in Göttingen habe ich noch in bester Erinnerung:
Ich mußte nackt durch das Zimmer laufen und wurde dabei auf Video
aufgenommen. Dies sei unumgänglich, er könne sonst kein Gutachten
erstellen. Beim zweiten Gutachten wurde mein Penis geknetet und ich
gefragt, ob er denn noch hart würde. Beim dritten Gutachten wurde ich
gefragt, ob er die Vorhaut einige male hin und her bewegen dürfe.
Jaja, ich habe alles durch: 3malige Namensänderung weil ich das Pech
hatte ein Kind zu bekommen, geschieden wurde und anschließend wieder
geheiratet habe! Wird Zeit das diesen Spannern und Perverslingen die
Macht entzogen wird - es gipfelt ja auch vermehrt in Selbstmorden!"
Erlebnis von Ende 2007 (anderer Fall aus Ulm, Begutachtung für Vornamensänderung einer Frau):
"Er empfahl mir mehrere homosexuelle Sexualpraktiken, die er genau
beschrieb, während ich mit ihm alleine im Zimmer war. Unter anderem
meinte er, ich müsste dringend mal einem Mann einen blasen, um mir
meiner Identität bewusst zu werden. Und Analsex wäre ebenfalls sehr
wichtig, egal, ob ich darauf stehe oder nicht. Es wäre nur wichtig für
mich, das einmal gemacht zu haben." (Interessant ist hier, dass dieser Gutachter, wie auch Bernd Meyenburg,
ein Bekannter von Kenneth Zucker ist, und an der Überarbeitung des DSM
mitarbeitet) Und nochmal eine Begutachtung eines Mannes, wieder in Göttingen:
"Er müsse mich auch körperlich untersuchen, das sei so gefordert.
Wenn er das nicht machen kann, könne er kein Gutachten schreiben. Also
habe ich mich in mein Schicksal ergeben und bin ihm ins
Untersuchungszimmer gefolgt. Dann sagte er, dass bei der Untersuchung
einer Frau eine weitere Frau im Zimmer sein müsse und holte mit meiner
Zustimmung seine Sekretärin in das Untersuchungszimmer."..."Schließlich
kam dann der Punkt, wo ich mich ganz ausziehen musste. er betrachtete
mich dann in der Frontalansicht" ... "damit er meine Scham frontal ohne
Einschränkung sehen konnte. Danach konnte ich mich dann wieder anziehen
und das ganze war beendet."
Hier noch ein Zitat von Milton Diamond, Professor aus Hawaii, der
sich insbesondere für die Belange intersexueller und transsexueller
Menschen einsetzt. Das Zitat stammt aus einem Vortrag, der am 23.
Oktober in Kalifornien stattfand (auf dem unter anderem der Unterschied
zwischen Gender und Sex besprochen wurde - eben zwischen Gesellschaft
und Biologie. Hier wurde auch klar gemacht, dass das wichtigste
biologische Geschlechtsorgan, sich zwischen den Ohren befindet...
analog eben zu den Erkenntnissen, die jetzt mit der Studie des Prince
Henry's Institute of Medical Research wieder einmal bestätigt wurde):
"Nature loves variety, but society hates it. Let's see if we can change society rather than nature."
Weise Worte. Ein Beispiel, wie das geht, findet sich hier: Klick
Mit welcher Brutalität deutsche Psychoanalytiker Recht und Medizin
deart vermischen, dass aus der angeblichen Hilfe für transsexuelle
Menschen in Wirklichkeit genau das Gegenteil daraus wird, zeigt ein
aktuelles Internetfundstück: Eine Klage gegen ein Gutachten des Ulmer
Psychoanalytikers Friedemann Pfäfflin. Der Text zeigt ebenso, wie Lügen
über angebliche "Geschlechtsidentitätsstörungen" dazu verwendet werden,
Menschen zu kontrollieren und ihnen den freien Willen zu rauben. Er
führt auf, dass die Vermischung von Recht (hier: Transsexuellengesetz)
und Medizin (Standards of Care) zum gewollten System erklärt wird (mir
sind mehere Fälle bekannt, u.a. von der UKE Hamburg-Eppendorf, in denen
bewusst entgegen gesetzlicher Notwendigkeit medizinische Behandlungen
direkt an den Stand des Verfahrens nach TSG, wie z.B. der
Vornamensänderung, gekoppelt wird).
Das was S. in ihrem Text schreibt ist kein Einzelfall
- die Existenz der Seite mut23.org basiert auf Erfahrungen die sich mit
der Klage decken - zudem zeigen die Erfahrungen der letzten 2 Jahre,
dass diese Erlebnisse System haben: viele transsexuelle Menschen, oft
Frauen, berichten ähnliches, oft mit Deckungsgleichheit der Namen der
an den Menschenrechtsverbrechen beteiligten Personen. Apropos Personen:
Die Klage, die ich jetzt poste, ist ein Internetfundstück. Die Klägerin
ist mir (bis jetzt) persönlich nicht bekannt. Dies nur, um einmal
Gerüchten vorzubeugen, es würde sich hier um eine abgesprochene Aktion
handeln. In Wirklichkeit handelt es sich um Fälle, die tagtäglich in
Deutschland passieren, unabhängige Einzelschicksale Betroffener, deren
Schnittstelle bei den Tätern zu finden ist und von der Politik immer
noch gestützt wird - ich erinnere an die jüngsten Gesetzesentwürfe zum
TSG, welche immer noch das sogenannte "Gutachterverfahren" enthalten,
das auf eben dieser Logik der Psychoanalyse basiert, die in der Klage
aufgeführt wird.
Bevor ich zum Text der Klage komme, hier einmal noch ein paar Hintergrundinformationen:
Friedemann Pfäfflin ist Leiter der im August 1995 neu eingerichteten
Sektion Forensische Psychotherapie der Universität Ulm, nachdem er an
der Psychiatrischen Klinik des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf
(dem Sitz der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung) in Hamburg
tätig war, und nach Selbsteinschätzung über 600 transsexuelle Patienten
begutachtete. Er war von 1995 bis 1997 Direktor der Harry Benjamin
Association (heute WPATH), und ist für die Streichung des Begriffs
"Transsexualität" im DSM-IV mitverantwortlich. Zur Zeit ist er neben
Peggy T. Cohen-Kettenis, Jack Drescher und Heino F. L. Meyer-Bahlburg
Mitglied des "Gender Identity Disorders Subcommittee", das für die APA
(American Psychiatric Association) an einer Neufassung des DSM
mitarbeitet, die 2012 etabliert werden soll. Leiter dieser Gruppe ist
der für seine reaparativen Therapien (Umpolungstherapien) an
transsexuellen Kindern bekannt gewordene Kanadier, Kenneth J. Zucker.
Hier die Klage, das Internetfundstück, zum Download:
Mangelnder Respekt vor dem geschlechtlichen Selbst
des anderen Menschen ist Kern der Transphobie, die oft zu schlimmen
Verbrechen (bis hin zum Mord an transsexuellen Menschen) führt. Um den
Opfern zu gedenken, finden im November in mehreren Städten
Veranstaltungen unter dem Namen "Transgender Day of Remembrance" statt.
Eine Veranstaltung gibt es in Berlin:
Demoroute am 22.11.08:
Transgender Day of Remembrance in Berlin
*Start*: Kreuzung Friedrichstraße/Kochstraße (14 Uhr)
* Kochstraße (Redebeitrag1)
* Axel-Springer-Straße
* Rudi-Dutschke-Straße
* Zimmerstraße (Redebeitrag2)
* Charlottenstraße
* Gendarmenmarkt (Redebeitrag3)
* Französische Straße
* Friedrichstraße (Redebeitrag4)
* Oranienburger Tor (Redebeitrag5)
* Invalidenstraße (Redebeitrag6)
*Endkundgebung*: 16 bis 18 Uhr am Robert-Koch-Platz
Redebeiträge, Kritik, Fragen,Vorschläge, Security,...sowie
Unterstützung jeglicher Art bitte per E-Mail an:
Und eine andere hier:
Transgender Day of Remembrance in Wien
am 20.11.2008
Der Verein Diskursiv veranstaltet am 20. November einen "QueerSnack" im
Wiener Amerlinghaus. Dabei soll gemeinsam ein "lustvoller, trauriger,
wütender, aktionistischer, gedenkender ... Raum geöffnet werden für
alle ermordeten TransPersonen und Unterstützenden sowie
TransInterQueeres und Geschlechtervielfalt."
15-19.00 Uhr: QueerSnack (Getränke, Speisen, Kerzen, Erinnerungen an ermordete TransQueere Personen etc. mitbringen)
Amerlinghaus, Stiftgasse, 1070 Wien
Der Schutz gegen transphobe Gewalttaten fängt da an, wo transsexuelle
Menschen in ihrem geschlechtlichen Selbst respektiert und anerkannt
werden. Überall dort, wo transsexuelle Menschen, z.B. Mädchen, die mit
Penis und Hoden geboren werden, keine echte Anerkennung haben, wie z.B.
in den Ländern, die transsexuelle Menschen als
"geschlechtsidentitätsgestört" betrachten (also im Prinzip alle
WHO-Ländern, in welchen der ICD-Code F64.0 Anwendung findet), also als
Menschen, die sich lediglich einbilden würden, das zu sein, was sie
sind, ohne ihre eigentliche Existenz anzuerkennen, werden potentielle
Täter auch hieraus ihre Legitimation ziehen können für ihre Taten.
Wer einmal unter dem Gesichtspunkt, dass transphobe Gewalt immer die
Leugnung des Geschlechtes (egal welches dieses ist) transsexueller
Menschen zum Kern hat, gesetzliche und medizinische Regelungen
durchleuchtet, wird mit Erschrecken feststellen, dass hier in
Deutschland immer noch einiges im Argen liegt. Wenn hier Reformen
möglich sind, dann sollte hierbei immer auch im Vordergrund stehen,
welche Auswirkungen bestimmte Regelungen haben. Wer verantwortungsvoll
handelt, wird die Opfer nicht vergessen. Danke dafür an die
Organisatoren der Veranstaltungen in Berlin und Wien.
23.11.2008
Mitte Oktober hat der Verein "AKtion Transsexualität und Menschenrecht"
e.V. alle in Deutschland bekannten Gruppen, die etwas mit dem Thema
Transsexualität zu tun haben sowie Einzelpersonen angeschrieben, um für
ein gemeinsames 7-Punkte-Papier zu werben, welches die Kernforderungen
transsexueller Menschen zusammenfasst. Die Punkte sind dabei unter
Berücksichtigung der offiziell zugänglichen Ideen und Überlegungen
einiger Initiativen entstanden, die bereits Vorschläge für eine
sinnvolle TSG-Reform verfasst hatten (Abrufbar u.a. hier: http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/anhoerungen/anhoerung04/
). Unter Mitarbeit und dank des Feedbacks von aktiven Initiativen (und
vorallem auch Personen wie z.B. Nina Scholz vom Arbeitskreis
Transsexualität in Nordrhein-Westfalen) ist nun zu den 7 Punkten ein
weiterer hinzugekommen, so dass die Liste nun wie folgt aussieht:
1. TSG-Gutachterverfahren weg
Anhand unwissenschaftlicher, subjektiver Kriterien über die rechtliche
Existenz eines Menschen zu entscheiden ist ein Widerspruch zum
Selbstbestimmungsrecht. Daher plädieren wir für eine Abschaffung des
TSG-Gutachterverfahrens und sind für ein Antragsverfahren, bei dem
jeder Mensch zum Zeitpunkt seiner Wahl selbstbestimmt über seinen
Geschlechtseintrag entscheiden kann.
2. Anerkennung des Geschlechts ab Outing
Wir fordern eine Respektierung der Würde des Menschen - und damit die
Respektierung der geschlechtlichen Identität eines jeden Menschen
während und nach den medizinischen und rechtlichen Verfahren. Wir
setzen uns für ein echte und vollständige Anerkennung der
geschlechtlichen Identität als Teil der Menschenwürde von Anfang an ein.
3. Wissenschaft statt Ideologien
Gerade in Deutschland sollten Ideologien nicht schwerer wiegen, als die
Menschenwürde. Kein körperliches Merkmal ist zu 100%
geschlechtsbestimmend, sondern kann nur Hinweis sein, auf das
eigentliches Geschlecht eines Menschen. Wir fordern eine Anerkennung
dieser wissenschaftlichen Tatsachen: Transsexuelle als Geistesgestörte
(F64.0 und GIS) ab zu stempeln und damit viel Geld zu verdienen ist
unwissenschaftlich und verstößt gegen die Menschenwürde
4. Recht auf notwendige Medizin
Transsexuelle Menschen müssen ein Recht auf sämtliche medizinische
Leistungen haben, die nötig sind, ihnen ein Leben in Würde zu
ermöglichen.
Zu einem Recht auf Würde gehört auch, dass von den Krankenkassen und
-Versicherungen bessere Operationsmethoden bezahlt werden, auch
außerhalb Deutschlands. Es ist Zeit für ein Ende des Klüngels zwischen
Kassen und Politik und Krankenhäusern und DGfS, die transsexuellen
Menschen immer noch vorspielen, die Methoden in Deutschland wären gut.
5. Schutz vor Diskriminierung
Reform des Antidiskriminierungsgesetztes, das die geschlechtliche
Identität eines jeden Menschen schützen sollte. Transsexuelle Menschen
benötigen einen Kündigungsschutz (AGG ausbauen,
Kündigungsschutzgesetze, etc.) und besondere Förderungen durch
Arbeitsämter. Transsexuelle Menschen auf Grund ihrer Transsexualität
als "nicht vermittelbar" ein zu stufen, ist eine Verletzung von
Menschenrechten und Aberkennung der Würde und Intelligenz
transsexueller Menschen.
6. Mehr Mitsprache bei Medien
Transphobe Berichte sind Menschenrechtsverletzungen. Sie sind
beleidigend und müssen geahndet werden können. Zudem sollten
transsexuelle Menschen auch in Rundfunk- und Medienräten beteiligt
sein, um ihre Interessen zu schützen.
7. Bessere Vernetzung der Initiativen und finanzielle Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Die Zusammenarbeit aller Initiativen transsexueller Menschen sollten
mehr unterstützt und gefördert werden, sowohl durch finanzielle
Unterstützung als auch durch Infrastrukturangebote, um so besser für
eine breitere Akzeptanz transsexueller Menschen arbeiten und Aufklärung
über Transsexualität betreiben zu können. Zur Zeit können Initiativen
von anderen Interessengruppen (Politik, DGfS, etc.) gegeneinander
ausgespielt werden. So wurde vom Innenministerium behauptet, die
Transsexuellen wären sich in ihren Forderungen untereinander uneins,
obwohl es in den Kernforderungen viele Gemeinsamkeiten gibt.
8. Transsexuelle Menschen vertreten sich selbst und lassen sich nicht durch Dritte vertreten
Transsexuelle Menschen können für sich selbst und ihre Rechte sprechen.
Es ist gegen die Würde des Menschen und eine Missachtung der
Menschenrechte transsexueller Menschen wenn Dritte über die Rechte
transsexueller Menschen entscheiden dürfen. Wir wollen keine
selbsternannten Experten, die sich über uns stellen und entscheiden,
was für uns gut sein soll. Das wissen wir selbst am besten!
In den nächsten Tagen (bis Ende November) ist nun noch Zeit für Kritik
und Änderungsvorschläge, da das Papier demnächst in eine offizielle
Präsentationsform gebracht werden wird. Ein Besuch von http://atme-ev.de ist dann sinnig für diejenigen, die sich noch beteiligen wollen.
25.11.2008
Hier ein schöner Kommentar von Katrina, der sich hier eingefunden hat:
Katrina
Menschen sind nicht binär!
Das vorherrschende Problem, dass mir ins Auge sticht, ist nicht nur die
Diskriminierung, sondern sehr viel einfacher und zugleich unendlich
komplexer, oder besser: mannigfaltiger.
Der gemeine Mensch von heute geht immer noch davon aus, dass unsere
Spezies 2,0 Geschlechter hat: Männlich und weiblich, I und O. Eine
binäre Aufteilung eines eigentlich analogen Sachverhalts.
Das ist aber grundlegend falsch:
Manche Männer sind weiblicher als andere, sind vielleicht "nur" 0,95
oder gar 0,8; manche Frauen sind ein wenig männlicher, burschikoser und
sind daher eher 0,2 als 0,0.
Das trifft aber auch auf Transmenschen zu: Eine Transfrau, die auf der
Harry Benjamin Skala mit VI (Transsexuell, die extra Hardcoreausgabe)
zu finden ist, kann durchaus 0,0 sein, aber es gibt genug andere
Transmenschen (z.B. Menschen wie ich), die auf der HBSkala z.B.: "nur"
IV erreichen (die gemäßigte Ausgabe, die auch ohne OP auskommt), und
die eher bei 0,3-0,4 anzusiedeln sind. Ich (um bei mir als Beispiel zu
verweilen) würde mich auf einer Skala von 0 (100% weiblich) bis 1 (100%
männlich) ungefähr bei 0.35 suchen. Ich bin (trotz eindeutig männlichem
Körper) eine Frau, die als Frau leben möchte, die Brüste haben möchte
und Körperbehaarung jedweder Art verabscheut und doch ist in mir genug
männliches, als dass ich meinen Penis nicht verabscheue, eine OP
ablehne und im Bett sowohl in der weiblichen (der penetrierten) Rolle
als auch in der männlichen (der penetrierenden) Rolle meinen Spaß habe.
Es ist in der Tat eine reine Stimmungsfrage, ob ich meinen Penis als zu
groß geratene Klitoris verwende und mich penetrieren lasse oder ob
"Klein Katrina" in meinen Augen die große - Verzeihung - ZimmerFlak
ist, die noch jede Frau glücklich gemacht hat. Ich falle also völlig
aus diesem IO männlich/Weiblich Schema heraus, bin nicht ganz O und
ganz gewiss nicht I und damit der perfekte Beweis, dass der weit
verbreitete Irrglaube, unsere Spezies habe nur zwei Geschlechter, die
strikt trennbar sind, antiquiert und nicht mehr korrekt ist.
Womit wir bei der Krankenkassenfrage angelangt sind:
Wenn die Menschheit endlich akzeptiert, dass das Geschlecht fließend
ist und so gut wie niemand völlig 0 oder 1 ist, dann ist auch die
Behandlungsfrage geklärt: Mensch X steht in den Akten als Mann und hat
Gebärmutterkrebs.
"Kann jedem mit einer Vagina (gleich welchen Geschlechts) passieren. Hier ist Ihre Kostenübernahme."
Mensch Y steht in den Akten als Frau und hat Prostatakrebs.
"Kann jedem Penisträger (gleich welchen Geschlechts) passieren. Hier ist Ihre Kostenübernahme."
Also, wo ist das Problem? Klarer Fall: Ihr "Normalos", oder weniger
polemisch: Ihr Menschen, die Ihr keiner Minderheit wie der unseren
angehört, müsst endlich lernen, dass man das Geschlecht nicht binär
angeben kann. Das Geschlecht ist nicht O oder I, sondern in der Regel
irgendwo dazwischen und die "alte Ordnung der Geschlechter" ist ein
Anachronismus, der genauso wie die Monarchie veraltet ist und keinen
Zweck mehr erfüllt. Wenn wir als Volk, wir als Spezies dies endlich
verstehen lernen, dann und erst dann wird es möglich sein, dass uns
Transmenschen unsere ureigensten Menschenrechte nicht länger verweigert
werden.
Grüße Katrina R. aus F., die Ihr Geschlecht mit "Shemale" anzugeben pflegt
Kommentar zum Kommentar:
Vielen Dank Katrina für deinen Kommentar und in vielem, was du
schreibst findest du ja auch auf der Website hier ähnliche
Argumentationen. Geschlecht ist nicht 100/100 aufgeteilt, kann es auch
gar nicht, da der Mensch aus unterschiedlichen geschlechtlichen
Facetten besteht, die alle auch voneinander abweichen können. Es gibt
das hormonelle Geschlecht, die Chromosomen, die Genitalien, die inneren
Geschlechtsorgane, die sexuelle Orientierung, die geschlechtliche
Rolle, das Identitätsgeschlecht, das Gehirngeschlecht, ... usw.
Einerseits gibt es daher wohl keine Nur-Männer oder Nur-Frauen,
andererseits lässt sich aber ein Koordinatensystem nicht verleugnen,
das dualer Natur ist. Du selbst verwendest ja, um dein Selbst zu
beschreiben, eben auch die Begriffe "Mann" und "Frau" und beschreibst
dich selbst auf einer Skala zwischen 0 (100% weiblich) und 1 (100%
männlich) bei 0.35. Ich würde da sogar weiter gehen, und gar kein
zweidimensionales Koordinatensystem im Ganzen bzw. mehr als eines in der Einzelbetrachtung verwenden, da es ja, wie schon
angedeutet, ja auch nicht nur zwei Geschlechtsfacetten gibt, sondern eben mehr.
Die Frage ist nun aber: Wie ist es zu schaffen, dass genau diese
wissenschaftlichen Tatsachen (eben, dass es nicht nur einen Faktor für
die Geschlechtsbestimmung gibt) zu Menschen achtenden Regelungen in
Medizin und Recht führen? Die Antwort, die du auf dieser Website hier
findest ist einfach: Ein Mensch muss als das akzeptiert werden, was er
ist. Ein Mensch ist. Ein selbstbewusster transsexueller Mensch ist
ebenso. Er wünscht sich nicht auf Grund einer "Identitätsstörung" etwas
anderes zu sein, sondern er wünscht sich, so ist meine Erfahrung,
lediglich eines: Als er selbst akzeptiert und anerkannt zu werden.
Übrigens: Ich glaube nicht, dass es beim verlassen des zweidimensionalen Koordinatensystems noch wichtig ist sich irgendwie "dazwischen" zu fühlen, und hier gegen die "Mann"-"Frau"-Heteronormativität anzukämpfen, sondern einmal zu überlegen, was tatsächlich geschlechtsbestimmend sein kann. Und da würde ich sagen: Der Mensch selbst oder bzw. sein Gehirn. "Sie sind ihr Gehirn" sagt der Neurowissenschaftler Manfred Spitzer. Und irgendwie hat er ja auch Recht damit, auch wenn diese Erkenntnis nun auch nicht so neu ist. "Ich bin ein Mädchen" (oder Junge), weil das wichtigste Organ mir sagt, wer ich bin, egal ob nun zu 55 Prozent, oder zu 73. Was spielen Prozente hier für eine Rolle?
02.12.2008
In der nächsten Zeit gibt es einige Termine, bei
der die Möglichkeit bestehen wird, auf die Probleme hinzuweisen, die
sich daraus ergeben, wenn ein transsexueller Mensch nicht in seinem
geschlechtlichen Selbst akzeptiert wird, wie das heute noch ausgehend von deutschen Gesetzen
der Fall ist. Bis dato ist es ja so, dass z.B. eine transsexuelle Frau
in Deutschland als "biologischer" Mann angesehen wird, der eine
"Identitätsstörung" hätte, die "ihm" Glauben mache, eine "Frau werden"
zu wollen. Dass diese Annahme äusserst fragwürdig ist, zeigen, neben
der Unlogik auch zahlreiche Studien der letzten Jahrzehnte .
Diese Studien aus Humangenetik, Neurowissenschaften und Endokrinologie
beweisen, dass sich Geschlecht nicht in allen Fällen an den äusseren
Genitalien ablesen lässt und selbst Chromsomen wie xx und xy hier im
Zweifelsfall wenig aussagekräftig sind, wie es denn tatsächlich um das
Geburtsgeschlecht eines Menschen bestellt ist.
Anzunehmen ein Penis wäre geschlechtsbestimmend, und darum zudem zu
glauben, wenn die geschlechtliche Selbstaussage eines Menschen quasi
vom Penis abweicht, dass diese Aussage eine Unwahrheit oder eine
Phantasie darstelle, wie das von der psychoanalyse-beeinflussten deutschen Sexologie
bis dato behauptet wird, ist seit Jahren in seiner Allgemeingültigkeit
widerlegt und daher fern jeder wissenschaftlichen Grundlage. Dass diese
Theorien über "psychosexuelle Entwicklungen" immer noch, egal der
Paradoxien die sich aus diesen Theorien ergeben, Teil des
Logikkonstruktes ist, auf welchem das deutsche Transsexuellenrecht
basiert ist einer Gesellschaft unwürdig, die in der Lage ist die
Menschenrechte zu respektieren.
Im Juli wurde bereits in New York
daher in einer Presession zum internationalen Frauenrechts-Abkommen
CEDAW bei der UN auf die Versäumnisse der deutschen Regierung
hingewiesen, diesen menschenrechtsbedenklichen Zustand bisher nicht
konsequent ändern zu wollen. Zwar gibt es Gesetzesvorschläge der Grünen
und der FDP - diese allerdings basieren ebenfalls auf der Logik, dass
man transsexuelle Frauen "als Männer" begutachten könne und sind daher
nur unwesentich menschenrechtsbeachtender als die bisherigen Regelungen
des deutschen Transsexuellengesetzes.
Nun wird es im Dezember neben einem Treffen mit der ehemaligen
Bundes-Justizministerin und jetzigen Vorsitzenden des
Bundes-Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Hertha
Däubler-Gmelin, auch eine Veranstaltung in Berlin geben, an welcher der
CEDAW-Bericht vorgestellt und zusammen mit anderen Berichten (wie z.B.
dem der intersexuellen Menschen und der sogenannten "Frauenallianz")
offiziell an Vertreter der Bundesregierung übergeben wird. Bei dieser
Veranstaltung werden wir auch auf die 8 Forderungen/Punkte hinweisen,
die der Verein ATME e.V. (Aktion Transsexualität und Menschenrecht
e.V.) zusammen mit anderen Transsexuellenorganisationen erstellt hat.
Im Anschluss wird Ende Januar/Anfang Februar in Genf der CEDAW-Bericht
zur menschenrechtlichen Situation transsexueller Frauen in Deutschland
behandelt werden.
Es gibt wieder neues aus dem deutschen
Petitionswesen. Nachdem ich die Petition am 7.12.2006 eingereicht hatte, mal
wieder eine Zwischenmeldung. Hier Auszüge aus dem Schreiben:
"DEUTSCHER BUNDESTAG Petitionsausschuss
Betr.: Personenstandswesen
Sehr geehrte Frau Schicklang,
leider konnte Ihre Eingabe immer noch nicht abschließend geprüft werden. Sie erhalten baldmöglichst weiteren Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Martina Swanson)"
Der Inhalt der Petition beschäftigte sich in etwa mit der Frage, wann
denn die Bundesregierung anerkennen will, dass transsexuelle Frauen
Frauen sind (auch schon zu Beginn des medizinischen und rechtlichen
Verfahrens). Was sich aus der Nichtanerkennung ergibt - auch welche Menschenrechtsverletzungen - lässt sich ja nun bereits im "Ticker"
dieser Seite ebenso seit 2006 ausführlich nachlesen. Spannend auch,
dass dieser Ticker nun auch schon seit 780 Tagen existiert...
Ach ja, es gab ja auch wieder einmal eine Mail, die hier nicht
unerwähnt bleiben sollte. Die innenpolitische Expertin der SPD-Fraktion
Gabriele Fograscher (MdB), welche am 28. Februar 2007 in Berlin neben
Vertretern der anderen Fraktionen auch an der öffentlichen Anhörung zur
Neufassung des Transsexuellengesetzes teilgenommen hat, schrieb in
einer Mail von Anfang Dezember u.a. auch folgendes:
"Zunächst möchte ich festhalten, dass auch ich den Begriff
'Geschlechtsidentitätsstörung' sehr merkwürdig finde, vor allem, weil
eine Störung einen vorübergehenden Zustand impliziert. Und das trifft
auf Transsexuelle sicherlich nicht zu."
und...
"Meine Fraktion und ich könnten uns durchaus Änderungen in Form von
Erleichterungen (Gutachterverfahren, Vertreter des öffentlichen
Interesses) für die Betroffenen am derzeit gültigen Transsexuellenrecht
vorstellen."
Sie verwies aber darauf, dass der Koalitionspartner (CDU) bislang kein
Interesse an einer Novellierung des TSG gezeigt hat und dies wohl immer
noch so ist. Nun denn, 2009 steht vor der Tür (darf mensch ja wieder
Kreuzchen machen) und ebenso einige andere spannende Dinge (wie z.B.
die CEDAW-Session in Genf, an dem ja u.a. auch folgender Bericht ein
Thema sein wird: Klick ).
Und hier noch was zum drüber freuen:
"Seit ihrer Geburt ist Petra D.* eine Frau – mehrere Jahrzehnte hat
es gedauert, bis ihre Identität auch rechtlich anerkannt wurde."
Dieser Einstiegssatz eines Artikels über eine transsexuelle Frau stammt
aus der Dezemberausgabe der LSVD-Zeitschrift "Respekt". Er wurde von
Renate H. Rampf verfasst. Natürlich freut es nicht, dass es mehrere
Jahrzehnte gedauert hat, bis die Portraitierte auch rechtlich als sie
Selbst anerkannt wurde, sondern etwas anderes... wer will, kann dazu
gerne mal ein bisschen auf dieser Website hier stöbern.
17.12.2008
Letzten Samstag waren wir mit dem Verein Aktion
Transsexualität und Menschenrecht e.V. zu Besuch bei Herta
Däubler-Gmelin (SPD), der ehemaligen Bundesjustizministerin und
Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des
Deutschen Bundestages, um über eine Unterstützung für eine sinnvolle
TSG-Reform zu sprechen. Sie verwies wärend des Gesprächs darauf, dass
die SPD ja bereits in den 70ern für die Einführung eine rechtliche
Regelung für die Probleme transsexueller Menschen einstand.
Dazu vielleicht einmal ein Abschnitt aus dem Online-Archiv der Zeitung Die Zeit vom 17.02.1978 (Nr.8):
Der juristische Fortschritt hielt mit dem medizinischen nicht Schritt,
obwohl eine Reihe von Politikern, an ihrer Spitze die Hamburger
SPD-Bundestagsabgeordneten Claus Arndt und Rolf Meinecke, in ihrem
Bemühen um angemessene gesetzliche Regelungen immer wieder die Meinung
vertraten: Wenn die naturwissenschaftliche Forschung und Entwicklung
das Gefüge der Rechtsnormen lückenhaft werden lasse, dann seien die
Rechtsprechung und der Gesetzgeber zur Schließung dieser Lücken
verpflichtet.
Wenn dem so ist, dann dürfte es mittlerweile keinen Grund mehr geben,
eine transsexuelle Frau als transsexuellen Mann mit
"Geschlechtsidentitätsstörung" zu begutachten, damit sie rechtlich als
Frau anerkannt wird, die sie ja vorher bereits gewesen ist. Frau
Däubler-Gmelin führte an, dass bei einer Einigung der deutschen
Transsexuellengruppen auf wichtige Kernforderungen eine
fraktionsübergreifende Lösung zustande kommen kann, und sie hier gerne
die richtigen Kontakte vermittelt.
Ein guter Zeitpunkt um nocheinmal auf die 8 Punkte hinzuweisen, die nun hier zu finden sind:
Unterstützung weiterer Gruppen ist aus gegebenen Anlass, eben der
Anstehenden Reform des TSG, sinnvoll und freut diejenigen, die bisher
schon die Wichtigkeit gemeinsamer Forderungen erkannt haben.
Eine weitere Begebenheit hier einmal in der Version einer Pressemeldung, die am Dienstag verschickt wurde:
Am Montag, den 15. Dezember hat die Initiative Aktion
Transsexualität und Menschenrecht e.V. in Berlin der Bundesregierung
ihren CEDAW-Alternativbericht zur Situation transsexueller Frauen in
Deutschland überreicht. Im Rahmen der Veranstaltung zu dem
internationalen Frauenrechtsabkommen CEDAW, welche im
Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie
stattfand, wurde noch einmal auf die Dringlichkeit hingewiesen, das
Transsexuellengesetz zu überarbeiten. In seiner bisherigen Form
verstoße das Gesetz laut Aktion Transsexualität und Menschenrecht gegen
das Grundgesetz und Menschenrechtsabkommen. Vertreter anderer
Transsexuellenorganisationen wie beispielsweise dem Transgender
Netzwerk Berlin unterstrichen die Forderungen nach einer grundgesetz-
und menschenrechtskonformen Neuregelung der personenstandrechtlichen
Anerkennung transsexueller Menschen.
Eine wichtige Forderung der Vertreterinnen der
Transsexuellenorganisationen ist die notwendige Trennung von Recht und
Medizin. Eine Vermischung, wie bisher in Deutschland üblich, führe
automatisch zu groben Menschenrechtsverletzungen. So müssen sich
transsexuelle Frauen, also Frauen, die Mädchen mit Penis und Hoden
geboren wurden, per psychiatrischem Zwangsgutachten heute noch zu
identitätsgestörten Männern erklären lassen, um vor dem Gesetz als
Frauen anerkannt zu werden. Diese Praxis wurde bei der Veranstaltung in
Berlin als ebenso realitätsfremd und paradox angeführt, wie der Zwang
zu Genitaloperationen als Bedingung für die Änderung des amtlichen
Geschlechtseintrages. Dabei hatte doch das Bundesverfassungsgericht
bereits 1978 festgestellt, dass es als gesicherte medizinische
Erkenntnis angesehen werden könne, dass die Geschlechtlichkeit eines
Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane
bestimmt werde. Skandalös sei es laut Aktion Transsexualität und
Menschenrecht, dass das Transsexuellengesetz bis heute aber genau diese
Erkenntnis leugnet.
Bei der anschließenden Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen der
Bundestagsfraktionen, äußerte sich die Grünensprecherin Irmingard
Schewe-Gerigk zu den Zwangsgutachten und erkannte Handlungsbedarf. Sie
kündigte eine Überarbeitung des bisherigen Gesetzesentwurfs der Grünen
an. Auch die frauenpolitische Sprechern der SPD-Fraktion Caren Marks
bekräftigte, dass ihre Fraktion an einer menschenrechtskonformen
Neufassung des Transsexuellengesetzes interessiert sei, wies aber
darauf hin, dass dies mit dem jetzigen Regierungspartner, der
CDU/CSU-Fraktion, in der laufenden Regierungsperiode nicht realisierbar
wäre.
Der CEDAW-Alternativbericht zur Situation transsexueller Frauen in
Deutschland wird Anfang nächsten Jahres bei den Vereinten Nationen in
Genf behandelt.
Interessant,
was der Papst nun von sich gegeben hat. Auf einer Rede zu Weihnachten,
wies er unter anderem darauf hin, dass er als Vertreter der
katholischen Kirche auch Transsexualität ablehne, da Gott entscheiden
würde wer "Mann und Frau" sei, und nicht der Mensch. Die wirklich
spannende Heuchelei ist dabei folgendes: Einem Menschen auf Grund
seines Penis oder des Fehlen eines solchen ein angeblich natürliches
Geschlecht zu unterstellen, und hinterher zudem zu behaupten, dass ein
Mensch dieses wechseln würde, wenn er transsexuell sei.
Lieber
Herr Ratzinger, ich bin als Frau geboren worden, wenn auch mit Penis
und Hoden. Und nun? Gott, wie Du sagen würdest, hat nun entschieden,
dass ich als transsexuelles Mädchen geboren werde. Soll ich mich nun
von einem Menschen zu einem Mann erklären lassen, obwohl ich nie einer
gewesen bin? Ich nehme dich da bei Wort... nur blöd, dass du damit der
Heuchelei überführt bist, da du ja nun derjenige bist, der sich gegen
Gott stellt und aus einem gebürtigen Mädchen einen Mann machen will. An
was glaubst du wirkich: An Gott oder an einen Peniskult?
Interessant
auch, wie weit der Peniskult immer noch in unserer Gesellschaft
verankert ist - ein Kult, der den Penis als wichtigeres Organ ansieht
als das menschliche Gehirn. Dass das Mass der Stärke der Penisanbetung
auch mit der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau zu tun hat, und
dass deswegen ein Indikator für die Gleichberechtigung zwischen Mann
und Frau die Anerkennung von Natur - nämlich, dass Mädchen auch mit
Penis und Hoden geboren werden können - ist, muss man ersteinmal
erkennen. Kleiner Tipp: Mit dem Penis denkt sich's nicht so gut.
Ehrlich nicht. Ist eigentlich längst wissenschaftlich bewiesen...
Hier ein paar Beispiele für den Peniskult und die Leugnung wissenschaftlichr Tatsachen:
"Kurz: Wer als männlich und weiblich auf die Welt kommt, hat, will er
sich dem katholischen Glauben gemäß verhalten, als Mann und Frau zu
leben. Für den Vatikan sind etwa Männer, die seelisch als Frau
empfinden, nicht ein Fall für eine Geschlechtsumwandlung, sondern für
die Seelsorge und die therapeutischen Betreuung."
Geschrieben von: Gregor Hoppe, ARD-Hörfunkstudio Rom
Lieber
Gregor, transsexuelle Frauen sind als Mädchen mit Penis und Hoden
geboren worden. Eine Geschlechtsumwandlung gibt es nicht. Oder glauben
sie, dass das Ändern des Penis zu einer Vagina das Geschlecht eines
Menschen ändern würde? Peniskult?
"Das ist der Unterschied, den jede Hebamme selbst in stockfinstrer
Nacht wenn schon nicht mit einem einzigen Blick, dann doch mit einem
ersten Griff des kleinen Geschöpfes wahrnimmt. Das ist die
Unterscheidung des Menschen in Mann und Frau."
Geschrieben von: Paul Badde, Die Welt (23.12.2008)
Lieber Paul, es is mittlerweile wissenschaftlich nachgewiesen, dass es noch andere Geschlechtsmerkmale gibt,
als einen Penis. So wurden beispielsweise bereits vor 100 Jahren die
Geschlechtschromosomen entdeckt und selbst diese gelten bei seriösen
Wissenschaftlern mittlerweile nicht mehr als alleinig
geschlechtsbestimmend. Dazu kommen andere geschlechtliche Facetten wie
die inneren Geschlechtsorgane, die man mit einem "ersten Griff" ganz
sicher nicht wahrnehmen kann. Vielleicht ist "Wahrnehmung" ja auch der
Schlüsselbegriff? Wahrnehmen anstatt religiösen Wahnvorstellungen
hinterherzulaufen... wär doch auch was, oder?
Ein Tipp für einen guten Film zum Thema: Gender Puzzle, ABC Australia (2005)
(Ob
es den Peniskultanhängern nach Ansehen dieses Films noch gelingt,
menschliches Leben zu Verleugnen, bin ich mir nicht sicher. Denn
zugegeben: Es ist nicht immer einfach sich seine eigene Verblendung
einzugestehen...)
Noch ein wunderschönes Weihnachtsfest allerseits... auf dass die Heuchler dieser Welt ihre eigene Heuchelei erkennen werden.
31.12.2008
Es ist schön, kurz vor einem neuen Jahresbeginn
mit einem Menschen zu telefonieren, der seit Jahrzehnten beobachtet,
wie es um den Umgang mit transsexuellen Menschen in Deutschland
bestellt ist – vor allem dann, wenn hinterher das Gefühl übrigbleibt,
dass die eigene Wahrnehmung doch soweit ganz in Ordnung ist. So ist
vieles, was an Misständen in Deutschland zu beobachten ist, tatsächlich
nicht Produkt der eigenen Einbildung sondern nüchterne Realität.
Dazu gehören Psychoanalytiker
, die nach den 70ern und der vordergründigen Abschaffung schwulen und
lesbischen Seins als psychische Störung, die Gruppe der Homosexuellen
als Pathologisierungsobjekte verloren hatten, und in den 80ern alsbald
neue Opfer für ihre Theorien fanden: Die Transsexuellen. Unbewiesene
Geschlechterideologien, welche behaupten Geschlecht wäre ein soziales
Konstrukt, wurden verstärkt gepredigt, die bei näherem Betrachten aber
letztendlich die längst widerlegte Vorstellung des Genitals als
geschlechtsbestimmendes Merkmal stärkten, quasi als angeblich
"biologisches Geschlecht", welches man transsexuellen Menschen
unterstellte (und bis heute unterstellt) verlassen zu wollen. Ein
Geschlechtswechselwunsch wurde erfunden, der transsexuellen Menschen
bis heute unterstellt, sie wären Menschen, die auf Grund einer
psychischen Störung mit ihrem angeblichen Geburtsgeschlecht nicht klar
kämen und sich "fühlen würden" wie das sogenannte "Gegengeschlecht".
Dass diese Menschen in der Tat lediglich schon immer eine Ahnung über
ihr eigentliches Geschlecht haben und dieses Wissen irgendwann auch
äussern, wird von der Psychoszene (und durch ihre bisherige Einbettung
in das Transsexuellengesetz eben auch vom Staate Deutschland) bis heute zur Lüge erklärt.
Das Telefonat mit der Frau, die hier nicht nur Beobachterin ist,
sondern vorallem Kritikerin eines paradoxen, menschenverachtenden
Systems, das transsexuelle Menschen bis heute zum Leben in einer
Parallelwelt zwingt, anstatt wirkliche Hilfe für hilfsbedürftige
Menschen zu sein, gibt Mut. Gleichzeitig aber stimmt dieses auch
nachdenklich, denn jedesmal wenn ich wieder einmal weitere
transsexuelle Menschen kennenlerne, frage ich mich: Wie viele von uns,
die unerkannt bleiben wollen, gibt es noch da draussen? Und: Warum
verbreitet ein Staat wie Deutschland immer noch so viel Angst bei
denen, die nicht ins 100/100-Geschlechterraster passen, anstatt
anzuerkennen, dass auch sie Teil dieser Gesellschaft sind? Welche
negative Absicht steckt dahinter, Menschen auszustossen, anstatt die
göttlichkeit ihrer Existenz anzuerkennen?
Ich wünsche mir für 2009, dass es ein Jahr der Chancen wird. Ein Jahr,
in welchem die verkrusteten psychoanalytischen Geschlechtsideologien,
welche für transsexuelle Menschen bis heute grosses Leid bedeuten, von
einer objektiven Betrachtung transsexueller Menschen abgelöst werden.
Es wird Zeit, die Täter noch mutiger zu benennen.
Welche wahren Absichten Menschen haben, wenn sie
über Transsexualität (und anderen geschlechtlichen Besonderheiten)
sprechen, offenbart sich, wenn man sich genauer anschaut, wie diese
Menschen geschlechtliche Begriffe verwenden. Eine besondere Frage in
diesem Zusammenhang ist: Wann sprechen Menschen vom sogenannten
biologischen Geschlecht? Und: Was meinen sie damit? Basiert die
Verwendung des Begriffs "biologisch" auf biologischen Tatsachen oder eben doch auf einer geschlechtspolitischen Ideologie?
"Unter Transsexualität versteht man ein Phänomen, dass Menschen
einen biologisch völlig unauffälligen Körper haben, aber von sich aus
das Gefühl haben im falschen Körper zu leben. Und ein biologischer Mann
sagt, ich bin eine Frau und eine biologische Frau sagt, ich bin
eigentlich ein Mann."
(O-Ton Deutschlandfunk, Juli 2008)
Warum bezeichnet die Psychoanalytikerin eine transsexuelle Frau als
"biologischen Mann"? Gibt es dafür eine biologische Grundlage, eine
Frau als Mann zu bezeichnen? Ist eine transsexuelle Frau wirklich ein
biologischer Mann?
2. Wie definiert die deutsche Sexologie das Geschlecht des Menschen?
Was meint hier beispielsweise Bernd Meyenburg, "Behandler" von
transsexuellen Kindern dazu? Was ist denn nun ein transsexuelles Kind,
das sagt "ich bin ein Mädchen"?
"Sie sehen doch das Kind hat einen Penis, also ist es kein Mädchen"
(O-Ton Telefonat mut23, 2008)
Hat die deutsche Sexologie mitbekommen, dass das Geschlecht eines
Menschen aus mehr als aus einer geschlechtlichen Facette besteht? Ist
es bekannt, das es Menschen gibt, bei denen nicht alle geschlechtlichen
Facetten hundertprozentig zusammenpassen müssen?
3. Warum folgen andere Mediziner den scheinbar "biologischen"
Definitionen, anstatt die Sachlage wirklich einmal objektiv und
wissenschaftlich zu betrachten? Hier einmal Dr . Frank von Dorp,
Urologe am Uniklinikum Essen:
"Es handelt sich ja bei der Transsexualität und eine
Identitätsstörung des Geschlechtes. Also nicht um eine
Befindlichkeitsstörung, sondern tatsächlich um eine Erkrankung. Die
Patienten fühlen sich in ein falsches Geschlecht hineingeboren, was
dann in zunehmendem Alter, auch mit der persönlichen Entwicklung, zu
einem Leidensdruck führt, der die Patienten dann letztlich in die
Situation bringt, etwas aktiv dagegen zu unternehmen."
(Aufnahme der ARD am 22. November 2007)
Zu behaupten eine transsexuelle Frau, wäre ein "biologischer" Mann,
wird also die Grundlage dafür, später die Behauptung aufstellen zu
können, dieser "Mann" hätte eine Identitätsstörung, wenn "er" äussert
"Ich bin eine Frau". Dass diese "biologische" Grundlage bislang nie
bewiesen wurde, sondern durch alle wissenschaftlichen Untersuchungen ,
die beispielsweise auf dem Gebiet der Neurowissenschaft hierzu
stattfanden, sogar widerlegt wurde, trotzdem aber immer noch an dem
Märchen festgehalten wird, transsexuellen Menschen ein Geschlecht
unterzuschieben, dass sie nie hatten, um sie hinterher für
"identitätsgestört" zu erklären, ist also nicht Produkt einer
biologischen Betrachtung von Tatsächlichkeiten sondern lediglich
Ausdruck einer machtpolitischen Ideologie. Dass es Menschen gibt, die
beispielsweise mit Genitalien geboren werden, die von ihrem
Geburtsgeschlecht abweichen, wird hier bewusst weiter ignoriert - oft
leider eben auch von solchen Medizinern, die behaupten auf der Seite
der Menschen zu stehen, die mit geschlechtlichen Uneindeutigkeiten
geboren werden. Es lohnt sich hier einmal genauer zu prüfen, wie
Menschen argumentieren - wer transsexuelle Meschen bewusst falsch
geschlechtlich zuordnet, hat nicht das Interesse objektiv zu sein.
"Ich kann nur raten warum die Medizin bislang kein Interesse daran
hatte, das Konzept der angeborenen Geschlechtsidentität anzunehmen.
Möglicherweise ist eine Mixtur von Faktoren verantwortlich, darunter
folgende:
(1) Der Fakt, dass man Geschlechtsidentität nicht anfassen kann
(2) Die Neuigkeit der Beweise
(3) Die Notwendigkeit erst einmal weiter zum Thema zu forschen, und
(4) Ärzte könnten auch eigennützige Absichten haben (zum Beispiel: Das
Einkommen von Chirurgen hängt von chirurgischer "Korrektur" der
Genitalien von Babys ab, Psychologen machen Geld mit der Therapie von
Opfern die unglücklich sind, weil die ganze Welt sie als sexuelle
"Freaks sieht")."
(Es handelt sich um eine Antwort von Veronica Drantz, Ph.D auf Fragen von Sarah)
Jeder Mensch hat ein gesundes Wissen darüber, welchem Geschlecht er
angehört. Zu behaupten, es gäbe eine Gruppe von Menschen, die dieses
Wissen nicht hätte und hier angebliche biologische Argumente
anzubringen, um diese Behauptung wahrheitsgetreuer erscheinen zu
lassen, ist in Wirklichkeit der Versuch, Menschen ihr Selbst zu rauben
und bei näherer Betrachtung alles andere als eine wissenschaftliche Tatsache .
Realistisch betrachtet ist es vielmehr der ideologisch genährte
Versuch, Menschen in künstliche Abhängigkeiten zu bringen, um über sie
herrschen zu können: Seelenlose Herrenmenschen brauchen Schubladen um
ihre Machtansprüche zu sichern, deren Grundlage alles andere als in der
Biologie verankert ist.
Interessanterweise stösst das Konzept der hierarchischen Einteilung in
ein quadtratisch-prakisches Weltbild immer noch auf viel Unterstützung,
seltsamerweise oft bei denjenigen, die selbst unter der
geschlechtlichen Fremdzuordnung zu leiden haben. So gibt es Menschen,
die sich selbst als "intersexuell" bezeichnen, die aber nicht schaffen
zu erkennen, dass beispielsweise die Behauptung ein transsexueller Mann
wäre "als Frau geboren" (beispielsweise zu behaupten Thomas Beatie wäre
eigentlich "eine Frau", da er Kinder gebar) nicht biologischen
Tatsachen entspricht, sondern auch ein Produkt der Ideologien einer
Psychoszene ist, die bis heute schafft Menschen geschlechtlich
zwangszuzuordnen und zu vereindeutigen - ob mit Skalpell oder indem
Menschen eine Identitätsstörung unterstellt wird, die es gar nicht gibt
(schon gar nicht "biologisch").
Anhang:
Welches psychische Leid die Psychoanalyse und ihre massgeblichen
Protagonisten direkt verursachen, zeigt sich unter anderem in einem
Text des Psychoanalytikers Friedemann Pfäfflin, der 2008 im Buch
"Sexualitäten" (Psychosozial-Verlag) unter dem Abschnitt
"Transsexuelles Begehren" Beispiele transsexueller Frauen anführt, die
er allesamt als Männer bezeichnet. So schreibt er beispielsweise über
Lili Elbe:
"Eine der ersten dieser Biografien ist die des dänischen Malers
Einar Wegener, alias Lilli Elbe, der sich zu Beginn der 1930er Jahre in
Dresden operieren ließ."
Dass Lili tatsächlich als Frau geboren sein konnte interessiert ihn
dabei genauso wenig wie eine Vermutung, die auf der englischsprachigen
Wikipedia zu finden ist:
"It is believed that Elbe was probably intersexual; she looked more
female than male, and may have had Klinefelter's Syndrome or some other
SRY gene transfer condition."
Weitere Frauen, die Pfäfflin als Mann betitelt sind Christine Jorgensen, Roberta Cowell, Jane Morris, und andere.
Pfäfflin zeigt zudem in seinem Buchkapitel, wie er jegliche biologische
Ursache für Transsexualität zwangsläufig aussschliessen muss, damit
seine Behauptungen über die angeblichen Geschlechtswechselwünsche noch
irgendeinen Sinn machen. So kann für ihn eine transsexuelle Frau per
Definition nicht als Frau geboren sein, sonst gäbe es ja keine
Menschen, die, wie Pfäfflin selbst sagt, sich wünschen würden, dem
"anderen Geschlecht" anzugehören.
"Es ist eine phänomenologische Diagnose, in der zwar nicht vom
Begehren die Rede ist, aber von drei Wünschen, nämlich erstens dem
Wunsch, als Angehörige/r des andern Geschlechts zu leben und anerkannt
zu werden, zweitens dem Wunsch nach hormoneller Behandlung und drittens
dem Wunsch nach chirurgischer Geschlechtsangleichung. Keine einzige
andere Diagnose der ICD-10 speist sich aus Wünschen oder ist gar - wie
im Märchen - aus drei Wünschen abgeleitet und darüber definiert."
Der Psychoanalytiker Friedemann Pfäfflin
ist Kollege von Hertha Richter-Appelt und war früher selbst im UKE
Hamburg tätig. Er ist zudem Bekannter von Ken Zucker (ähnlich wie auch
Bernd Meyenburg), der reparative Therapien an transsexuellen Kindern durchführt,
welche darauf abzielen, dass sich beispielsweise transsexuelle Mädchen
doch bitte schön wie ihr Penis zu verhalten hätten (siehe: Aussage
Bernd Meyenburg weiter oben in diesem Artikel). Zusammen mit Ken Zucker
ist Pfäfflin Mitglied der APA-Gruppe, welche bis 2012 im Buch der
psychischen Störungen (das DSM) den Begriff
"Geschlechtsidentitätsstörung" weiter etablieren will. Allen hier
genannten Personen ist gemeinsam, dass sie abstreiten, dass es Mädchen
gibt, die mit Penis und Hoden geboren werden.
Hier noch ein Beispiel aus dem Buch "Sexualitäten":
"Psychoanalytiker und Psychotherapeuten haben mit Transsexualismus
und Transgender in der Regel ausschließlich dann zu tun, wenn die
Betroffenen dem medizinischen Modell folgen, also migrieren. Die
Oszillierenden, Negierenden und Transzendierenden wollen nämlich vom
Medizinbetrieb nichts wissen und erst recht nichts von Psychoanalyse
oder Psychotherapie. Ihr Begehren lässt sich - von außen betrachtet -
allenfalls als eines nach Autonomie bezeichnen, nach dem Motto: »Redet
mir nicht hinein in meine Lebensgestaltung und legt mich nicht fest auf
Normen, die mir zuwider sind oder die mich nicht interessieren. Ich
bin, wie ich bin, und ich werde sein, wie ich sein werde, jedenfalls
immer anders, als ihr euch mich vorgestellt habt.» Ohne dies in dieser
Form aus dem Mund eines Betroffenen je explizit so gehört zu haben,
habe ich hier, wie der Leser leicht bemerkt haben wird, jene Formel
gewählt, mit der sich Jahwe im Alten Testament vor stellt. Da steckt
einiges an Großartigkeit, Narzissmus und Autonomie dahinter. Bislang
hatte ich erst einen solchen Patienten. Er kam ein Jahr lang sehr
niederfrequent zu mir, ließ mich in den Stunden so gut wie nie zu Wort
kommen, sondern dozierte alles über Transgender, was er im Internet
gefunden hatte, und schickte mir dazu zwischen den Stunden per E-Mail
bis zu 30 Seiten seines fortlaufenden Tagebuches, das inhalt-lieh auch
nichts anderes erhielt. Seine These war: Ich bin von Geburt an Frau.
Ich will eine Personenstandsänderung, ohne zuvor weibliche Hormone zu
nehmen oder mich operieren zu lassen. Er war zutiefst empört, als das
Gericht seinen entsprechenden Antrag nicht annahm, und brach die
Behandlung ab. Abgesehen davon, dass kein Mensch von Geburt an weiß, ob
er Frau oder Mann ist, ermöglicht der Gender Recognition Act aus dem
Vereinigten Königreich vom Juli 2004, anders als das deutsche
Transsexuellengesetz vom September 1980, eine rechtsgültige
Geschlechts- bzw. Personenstandsänderung unabhängig von medizinischen
Behandlungsmaßnahmen."
Was Pfäfflin hier verschweigt ist - wahrscheinlich wird er es selbst
nicht so genau wissen - wie er überhaupt darauf kommt, die Patientin,
die er mit "er" betitelt, als Mann zu bezeichnen. Auf eine körperliche
Untersuchung verzichtete er bei der Patientin nämlich genauso wie auf
eine in der Psychotherapie ausreichende Zeit, um den Menschen, den er
da vor sich hat, näher kennenzulernen (die Betitelung "er" lässt sich
in der Krankenakte spätestens nach der zweiten "Therapie"-Sitzung
finden).
Wie also, Herr Friedemann Pfäfflin, kommen sie darauf, das Wort "er" zu
verwenden, wenn sie dafür überhaupt gar keinen biologischen
Anhaltspunkt haben? Was ist es anderes als ihre Phantasie, die ihnen
hier ihre Definitionen vorgibt?
Wer transsexuelle Frauen als Männer bezeichnet und nicht nachvollziehen
kann, warum eine Frau auch rechtlich als Frau behandelt werden will,
insbesondere wenn sie sich in ein medizinisches Verfahren - von der
Hormontherapie bis zur genitalangleichenden Operation - begibt, und
hier auch als Frau behandelt werden will und nicht als
"identitätsgestörter Mann", muss sich nicht wundern, wenn man ihm
unterstellt hier Menschenrechtsverbrechen zu begehen. Wenn das
Schicksal transsexueller Menschen dazu missbraucht wird, Theorien (eben
die um den Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung") aufrecht zu
erhalten, obwohl sowohl Patienten - die ja selbst seit Jahrzehnten
äussern, wer sie sind, wenn sie z.B. trotz Vorhandenseins eines Penis
sagen "Ich bin eine Frau" - und zudem mittlerweile auch echte
biologische Fakten wie Untersuchungen aus der Neurowissenschaft und
Humangenetik, gegen diese psychoanalytischen Theorien sprechen, lässt
sich daraus ableiten, dass das System "Transsexualität" und die daraus
folgenden Gesetzte (wie das deutsche Transsexuellengesetz )
bisher nicht denen dienen, die von Transsexualität betroffen sind,
sondern denen, welche immer noch die Existentz von Menschen abstreiten
wollen, die aber tatsächlich real und biologsich existieren.
Traurig, dass hier die Deutschen bislang noch nicht aus der Geschichte
(und vorallem aus der jüngsten, knapp vor der Mitte des letzten
Jahrhunderts) gelernt haben. Was es bedeutet, Menschen zu
nicht-existent zu erklären und daraus dann Rechtfertigungen für
allerlei unmenschliche Behandlungen an diesen Nichtexistentdefinierten
und Umetikettierten zu ziehen, das muss man wohl erst einmal begreifen.
Welches Leid daraus entsteht, lässt sich kaum in Worten ausdrücken.
Aber es sollte reichen, damit die Täter endlich bestraft werden.
Woher ich die Hintergrundinformationen zu dem Fall habe, den Pfäfflin beschreibt? Es handelt sich um meinen eigenen Fall.
Am 5. Januar veröffentlichte der
Menschenrechtskommisar des Europarates Thomas Hammarberg eine Erklärung
zu der europaweiten Diskriminierung von transsexuellen Menschen. Er
spricht einige Themenfelder an, die auch in Deutschland ein grosses
Problem sind.
Hier ein paar Zitate der Meldung:
"Während der Besuche in Mitgliedsstaaten des Europarates, wurde ich
an die andauernde Diskriminierung auf Grund der geschlechtlichen
Identität erinnert. Transgender Menschen stoßen in ihrem täglichen
Leben auf viele Probleme, auf Mangel an Sensibilität, auf Vorurteile
oder vollständige Zurückweisung."
"Einige Menschen scheinen ein Problem mit der bloßen Existenz von
Menschen zu haben, deren Ausdruck ihrer inneren Geschlechtsidentität
nicht mit dem bei dem Geburt bestimmten Geschlecht übereinstimmt.
Gewalt gegen transsexuelle Menschen kann jedoch nicht mit Unwissenheit
oder mangelnder Erziehung entschuldigt werden."
"Ich bin betroffen vom Mangel an Wissen über die Menschenrechtsprobleme
von denen transsexuelle Menschen betroffen sind, sogar bei politischen
Entscheidungsträgern. Dies ist vielleicht auch der Grund, warum bisher
nichts gegen Transphobie und Diskriminierungen auf Grund der
Geschlechtsidentität getan wurde. Das Ergebnis davon ist, dass solche
Menschen überall in Europa diskriminiert werden, in Bereichen wie
Arbeitswelt, Gesundheit und im Wohnwesen."
"Es gibt keine Entschuldigung dafür, dass wir diesen Menschen nicht
umgehend ihre vollen und bedingungslosen Menschenrechte geben. Die
Mitgliedsstaaten des Europarates sollten alle konkreten Maßnahmen
ergreifen um sicher zu stellen, dass die Transphobie gestoppt wird und
dass transsexuelle Menschen, egal wo auch immer, nicht mehr
diskriminiert werden."
Thomas Hammarberg ist ein schwedischer Diplomat und
Menschenrechtsaktivist, war Generalsekretär von amnesty international
(1980-1986) und ist Menschenrechtskommissar des Europarates.
Es gibt demnächst zwei Termine, die vielleicht ein
wenig was ändern könnten, im Zusammenhang mit der offiziellen
Diskriminierung transsexueller Menschen durch das deutsche
Transsexuellengesetz und die medizinische "Behandlung" nach den
sogenannten Standards Of Care. Wir erinnern uns: eine transsexuelle
Frau wird in Deutschland (und nicht nur da) als
"geschlechtsidentitätsgestörter Mann" angesehen, wobei hier die
Hauptakteuere in Sachen offizieller Transphobie gerne ein angeblich
biologisches Geburtsgeschlecht anführen, von dem die
Geschlechtsidentität abweiche. Dass ein Mensch niemals wie das andere
Geschlecht "fühlen" kann, wie gerne behauptet, sondern nur wie er
selbst wird genauso ignoriert, wie die Tatsache, dass dieses "Gefühl"
das eigentliche Wissen um das Geburtsgeschlecht darstellt und
tatsächlich ab und an z.B. Mädchen geboren werden, die zum Zeitpunkt
der Geburt einen Penis und Hoden (und einen xy-Chromosomensatz)
besitzen.
Die Termine, welche die Transphobie behandeln, die in Deutschland per Gesetz stattfindet sind folgende:
Sitzungen in Genf bei der UN, CEDAW-Abkommen
26. Januar 2009
Meeting und "Oral Statement" von Aktion Transsexualität und
Menschenrecht e.V. vor dem CEDAW-Komitee zum NGO-Bericht über die
"Situation transsexueller Frauen in Deutschland"
2. Februar 2009
Fragen des CEDAW-Komitees an die Bundesregierung mit der
anschliessenden Erstellung vom Empfehlungen an die Bundesrepublik
Deutschland.
Dieser Text ist nun auch dem Menschenrechtskomissar des Europarates,
Thomas Hammarberg bekannt, dessen Büro an ATME e.V. folgende Mail
geschickt hat:
"Dear Kim Schicklang,
On behalf of Commissioner Hammarberg I would like to thank you for your
kind e-mail and the report link. We will use your and other reports for
our ongoing work on highlighting the problems transgender persons face.
Thank you very much.
Best regards,
Dennis van der Veur
Advisor Office of the Commissioner for Human Rights
Council of Europe"
Dass er hier das Wort "transgender" verwendet hat, ist noch ein wenig
problematisch, da wir in dem NGO-Bericht uns explizit mit der Situation
transsexueller Frauen beschäftigen. Zwar mag es nämlich Menschen geben,
die das Konzept, welches sich hinter dem Begriff "transgender" befindet
für sich als stimmig empfinden, dennoch darf eine Kritik an dem Konzept
"transgender" nicht unerwähnt bleiben. Die Hauptproblematik der
transgender-Logik besteht nämlich genau darin, dass hier von mancher
Vertretern der "transgender"-Zunft angenommen wird, dass es ein
angebliches "biologisches Geschlecht" gäbe (sex), von welchem dann die
Geschlechtsidentität (gender identity) abweiche.
Hierzu einmal eine Definition von "Queering Gender" , welche die Unlogik gut aufzeigt:
What is the difference between sex and gender?
"Sex" is a biological definition -- it strictly pertains to what's
between your legs. So your sex is your penis, vagina, or intersexed
genitalia.
"Gender," however, is an emotional or mental concept of what you
believe your sex to be -- for some people, this means that, even though
they have a vagina, they feel more comfortable identifying as male. For
others, they have a penis and are comfortable identifying as male. And
for others still, no matter what their genitalia is, they don't feel
comfortable identifying as any of the "traditional" genders. What's
important with gender is that it is an individual's self-defined
concept of gender, and it is what makes them feel comfortable.
Dass die Geschlechtsidentität, das Wissen über das eigene Geschlecht,
aber ja in Wirklichkeit einen Hinweis auf das eigentliche
Geburtsgeschlecht ist und das biologische Geschlecht nicht aus einem
einzigen Faktor - eben der sichtbaren Genitalien - besteht, sondern
hier schon bei der Geburt unterschiedliche Geschlechtsfacetten
bestehen, die auch unterschiedlich und unabhängig voneinander zu
betrachten sind, (so gibt es u.a. Menschen die mit xy-Chromosomensatz
und Vagina geboren werden), wird hier nicht bedacht. Ein Grund zu
fragen, ob hier die Logik, die sich hinter "transgender" befindet nicht
sogar diejenigen Ansichten fördert die letzendlich zu Transphobie und
Diskriminierungen führen - denn da, wo gesagt wird: Ein Mensch fühlt
sich anders als sein angeblich "biologisches Geschlecht" - ohne hier
objektiv zu sein, was denn das "biologische Geschlecht" überhaupt ist -
ist es ein leichtes zu sagen: Der Mensch hat eine abweichende
"Geschlechtsidentität", ist also z.B. ein Mann der "fühlt wie eine
Frau". So gesehen ist der Begriff "transgender" tatsächlich sehr
tückisch, da er hier denen den Rücken stärken kann, die an dem Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung" festhalten wollen und meinen transsexuelle Menschen wären nicht sie selbst, wenn sie äussern wer sie sind.
Der Bericht von ATME e.V. sagt aber: Transsexuelle Frauen sind Frauen - und eben keine "Männer, die sich fühlen wie Frauen".
Wir dürfen gespannt sein, ob der Inhalt des NGO-Berichtes vom
UN-Komitee verstanden wurde und hier der Bundesregierung Empfehlungen
mit auf dem Weg gegeben werden, die dazu führen werden, das das
Gutachterverfahren im Deutschen Transsexuellengesetz gestrichen wird,
bei welchem heute noch transsexuelle Frauen zu "Männern mit
Identitätsstörung" erklärt werden, obwohl sie niemals Männer waren -
und auch keine gewesen sein können, wenn man in der Lage ist Geschlecht
objektiv zu betrachten.
Interessenterweise gibt es zu "transgender" auch unterschiedliche
Definitionen, so dass es sich auch hier lohnt genauer hinzuschauen. So
gibt es Menschen, die hier von "the sex assigned at birth" sprechen,
wobei hier ja mit "assigned" bestimmt bzw. zugeordnet gemeint ist.
Damit sieht die Sache wieder völlig anders aus, da eine Zuordnung ja
auch falsch gewesen sein kann und meiner Ansicht nacht bei
Transsexualität auch falsch sein muss. Wie gesagt: Ein Mensch kann sich
nur wie sich selbst fühlen - die Annahme man könne sich wie jemand
anders fühlen, ist eine ziemlich seltsame, will ich mal meinen. Gerade
die Interpretierbarkeit des Begriffes "transgender" in beide
Richtungen, nämlich hin zur "Identitätsstörung" einerseits und der
"Identität ohne Störung" andererseits macht ihn zu einem wenig
geeigneten, um hier klar Position für die Rechte transsexueller
Menschen beziehen zu können.
Noch was neues: Wir haben ja nun eine transsexuelle Frau zur Zeit in
den Medien, nämlich Lorielle London, die am "Dschungelcamp" teilnimmt.
Da hier einige Zeitungen von "er" geschrieben und manche Radiosendung
von "er" gesprochen haben, haben wir mit dem Verein ATME e.V.
mittlerweile zu über 20 Zeitungen Beschwerdemails an den Presserat -
und analog dazu bei den Radiostationen an Landesmedienanstalten -
geschickt und darum gebeten, die transphobe Berichterstattung zu rügen.
Die Bearbeitung der Zeitungsfälle wird laut Antwortmail des Presserates
noch etwas dauern, die Medienanstalten scheinen hier schneller zu sein.
Hier eine Antwortmail von Jutta Baumann von der Hessischen
Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien:
"Sehr geehrte Frau Schicklang,
per E-Mail vom 09. Januar 2009 hatten Sie sich bei uns, der Hessischen
Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) über
einen Bericht auf der Webseite des Radiosenders Hit Radio FFH zu der
neuen Staffel der Show "Ich bin ein Star, holt mich hier raus"
beschwert.
Ich darf Ihnen mitteilen, dass wir den Sender schriftlich darauf
hingewiesen haben, das Thema Transsexualität behutsam zu behandeln und
die korrekte geschlechtliche Identität von Betroffenen in der
Berichterstattung zukünftig zu berücksichtigen, um eine Fehldarstellung
in den Medien zu vermeiden.
Ich möchte Ihnen für Ihren Hinweis danken. Mit Ihrer Kritik
unterstützen Sie die Landesmedienanstalten bei der Wahrnehmung ihrer
Aufgabe, ein den medienrechtlichen Bestimmungen entsprechendes Programm
zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen,
Jutta Baumann"
Na also, es tut sich doch was in 2009. Wenn's dann noch mit der
Anerkennung transsexueller Frauen als Frauen (und transsexueller Männer
als Männer) klappen wird, dann ist's fein.
Ein Ausschnitt einer Rede von Barack Obama, 2007
03.02.2009
Das fühlt sich aber mal an. Seit Herbst 2007 waren
wir nun damit beschäftigt, die Positionen transsexueller Frauen im
Rahmen des internationalen Frauenrechtsabkommens CEDAW zu stärken.
Manch einer wird sich immer noch Fragen: CEDAW wie bitte? Um es kurz zu
machen: Es gibt eine ganze Menge internationaler Abkommen, deren
Umsetzung für den Staat verpflichtend ist, der die UN-Abkommen
unterzeichnet hat. Deutschland hat dies bei CEDAW, dem internationalen
Frauenrechtsabkommen bereits vor Jahren getan, was soviel heisst wie:
Deutschland muss sich an das Abkommen halten. Durch die Beteiligung von
"Menschenrecht und Transsexualität" bzw. dem Verein "Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V."
wurden nun erstmals die Probleme transsexueller Frauen in Deutschland
der UN vorgetragen - ein langer Prozess, mit vielen
Vorbereitungstreffen, viel Zeit, viel finanziellem Einsatz (hier noch
einmal ein herzliches Dankeschön an diverse Stiftungen, die hier auch
daran geglaubt haben, dass der Einsatz für transsexuelle Menschen
wichtig ist) und am Ende nun doch mit einem Ergebnis, mit dem sich
weiterarbeiten lässt.
Was aber bleibt nun übrig? Zum einen eine Bundesregierung, die hier
wieder einmal gezeigt hat, dass sie wenig Interesse daran hat, sich
ernsthaft mit den Schwierigkeiten, die sich aus dem
Transsexuellengesetz ergeben zu beschäftigen. Schliesslich hätte sie
doch viel Zeit gehabt, sich auf ihre mündlichen Antworten, die sie nun
am 2. Februar in Genf vorgetragen hat vorzubereiten, da ihr ja seit
spätestens 15. Dezember, der offiziellen Übergabe des NGO-Berichtes von
"Menschenrecht und Transsexualität" in Berlin, die wichtigen im Bericht
angesprochenen Punkte hätten bekannt sein dürfen. Andererseits, und das
ist das, was als wirklich positiv gewertet werden kann, wurde der
Bericht von den Komiteemitgliedern dankbar aufgenommen - auch mit der
Möglichkeit, ihn auch für den Kampf um Transsexuellenrechte in anderen
Ländern dieser Welt nutzen zu können. Die Komiteemitglieder, allen
voran Silvia Pimentel aus Brasilien, freuten sich über die wichtigen
Informationen, die sie mit dem Bericht erhalten haben. Schwerpunkt der
Arbeit und Hauptinhalt des Berichtes war die vollständige Anerkennung
der geschlechtlichen Identität transsexueller Frauen. Er deckt sich
damit auch mit den 8 Forderungen von ATME e.V., die hier nachgelesen
werden können:
Hier einmal zu dem von der Delegation transsexueller Frauen abgegebenen Statement:
"CHRISTINA SCHIEFERDECKER, Human Rights and Transexuality, said the
human brain was the most important sexual organ. Many studies showed
that the brains of transsexual women were female brains, and thus
transsexual women were women, born in the wrong body. In Germany, they
were treated as men with a psychiatric disorder. Transsexual women had
to pay more than $ 2000 to get their names change, and gender identity
was not included in laws. Gender identity was part of human dignity,
and should be respected as such. There should be legal options so that
transsexual people could change their names without any legal
requirement."
(Meldung von der UN-Seite vom 26. Januar)
Am 2. Februar hat sich nun die Regierungsdelegation zu den
Problemfeldern geäussert, oder sagen wir mal zumindest fast - denn viel
Substanz hatten die Antworten nicht. Dazu einmal die aktuelle
Pressemitteilung von ATME e.V.:
UN-Komitee fordert mehr Rechte für transsexuelle Frauen in Deutschland
Bei der Sitzung des CEDAW-Frauenrechtskomitees am Montag in Genf
erinnerte das 23köpfige Komitee der Vereinten Nationen die
Bundesregierung an die Einhaltung der Menschenrechte auch für
transsexuelle Menschen. Stark kritisiert wurde dabei das deutsche
Transsexuellengesetz für seine hohen Anforderungen bei Vornamens- und
Personenstandsänderungen.
„Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet
werden, um als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss
ein Ende gesetzt werden.“ äusserte Prof. Silvia Pimentel, Angehörige
des Frauenrechtskomitees, vor dem sich die Bundesregierung diese Woche
in den Räumen des Hochkommissars für Menschenrechte verantworten
musste. Sie forderte „die Beendigung des Gutachtervefahrens nach dem
deutschen Transsexuellengesetz und die Einführung eines
Antragsverfahrens, wonach jeder entscheiden kann, zu irgend einem
beliebigen Zeitpunkt, welchen Geschlechtseintrag er haben möchte.“
In Deutschland ist es bisher üblich, dass transsexuelle Frauen nicht
selbstständig über ihren rechtlichen Status entscheiden dürfen. Sie
sind nicht nur abhängig von einer Diagnose, die ihnen den Status „Mann
mit Identitätsstörung“ gibt, sondern ebenso abhängig vom guten Willen
zweier Gutachter, die ihnen diese sogenannte
„Geschlechtsidentitätsstörung“ bescheinigen, oder eben auch nicht. Die
geschlechtliche Fremdbestimmung und die geringe Garantie, die das
Transsexuellengesetz für die Betroffenen geben kann, auch im Sinne der
Menschenrechte behandelt zu werden, führten zwar zu klaren Fragen des
UN-Komitees, brachten aber die Bundesregierung trotzdem nicht dazu hier
deutliche Antworten zu finden. So fehlten der Regierungsdelegation die
richtigen Worte, wie sie die rechtliche und medizinische Situation der
transsexuellen Frauen verbessern will. Immerhin sicherte sie zu, mit
den Vorarbeiten an einer Gesetzesnovellierung noch in diesem Jahr zu
beginnen.
„Uns ist bekannt, dass es Probleme gibt, bei dem Verfahren zur Änderung
der Vornamen und zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit.“ merkte
Michael Tetzlaff, Vertreter des Bundesinnenministeriums an, sicherte
aber den Nichtregierungsorganisationen Möglichkeiten zur Mitarbeit zu:
„Wir werden den im Schattenbericht der Interessengemeinschaft
Menschenrecht und Transsexualität dargestellten Aspekte bei der Prüfung
im Rahmen unserer Novellierung einbeziehen.“
Interessant auch, dass die Bundesregierung nicht nur hier eher
ausweichend geantwortet hat, ebenso hat sie die Fragen der
Komitee-Mitglieder zum Bereich der Intersexualität, die von der
Delegation Intersexuelle Menschen e.V./xy-Frauen eingereicht wurden,
vollkommen ignoriert. Damit handelte die Bundesregierung wie gehabt:
Über transsexuelle Menschen annehmen, man hätte das Thema längst
verstanden und intersexuelle Menschen (Menschen mit uneindeutigen
körperlichen Geschlechtsmerkmalen) werden gleich komplett ignoriert.
Angesichts der Tatsache, dass heute noch intersexuelle Menschen per
medizinischen Zwangseingriff geschlechtlich "vereindeutigt" werden -
was eine klare Genitalverstümmelung darstellt - zeigte die
Bundesregierung hier erneut eine zynische Ignoranz gegenüber den
betroffenen intersexuellen Menschen. Wann werden die politischen
Verantwortlichen zugeben, dass hier in Deutschland massive
Menschenrechtsverletzungen begangen werden? Hoffentlich bald.
Wahrscheinlich wird dies dann der Fall sein, wenn endlich einmal die
Logik kritisch hinterfragt wird, die das Geschlecht eines Menschen
immer noch als Zustand von Abwesenheit oder Anwesenheit eines Penis
definieren will. Einen Mensch als das anzuerkennen, was er ist, soll
das Ziel einer guten Menschenrechtspolitik sein - Deutschland hat sich
hier bei der CEDAW-Session nicht gerade als Vertreter einer solchen
Politik präsentiert.
Da aber nun das Frauenrechtsabkommen CEDAW ein verpflichtendes Abkommen
ist - eben auch für Deutschland - kann man schon jetzt gespannt sein,
wie die abschliessenden Empfehlungen der Komitee-Mitglieder ausfallen
werden. Wer Fragen nicht beantwortet, obwohl er die Chance dazu gehabt
hätte, sollte doch nicht auch noch dafür belohnt werden. Und wenn die
Recommendations genauso eindeutig ausfallen wie die Fragen von Frau
Pimentel, dann stehen die Chancen ja nicht schlecht dafür, dass wir das
Kippen des Gutachterverfahrens im Transsexuellengesetz noch in
absehbarer Zeit erleben werden.
Es gibt Briefe, da bleibt einem erst einmal die
Spucke weg. Einer dieser Briefe landete erst diese Tage im Briefkasten:
Die Antwort des Deutschen Presserates auf die Beschwerden über die
Berichterstattung einer transsexuellen Frau, die sich im Dezember in
einer medialen Multiplikatorenrolle wiederfand, da sie an der RTL-Show
"Dschungelcamp" teilnahm: Lorielle London. Sicher werden die Meinungen
über sie geteilt sein, ist sie doch für viele eine Art Paradiesvogel,
doch stellt sich die Frage: Was passiert, wenn eine transsexuelle Frau,
die nun mal durch die RTL-Show in der Öffentlichkeit stand, von den
Medien als "er", "Tunte" oder "Transvestit" bezeichnet wird? Welches
Bild entsteht in den Köpfen der Leute über Transsexualität im
Allgemeinen, wenn derart berichtet wird? Und welche Auswirkungen muss
dies auf den Umgang mit transsexuellen Menschen im Allgemeinen haben?
Mag da nicht der ein oder andere wieder in seinem transphoben Bild
bestätigt werden, dass transsexuelle Frauen diese "verrückten Männer"
sind, die lediglich so tun als wären sie Frauen?
Da nun Menschenrecht und Transsexualität und der Verein ATME e.V.
die Position vertritt, dass Deutschland ein Entwicklungsland darstellt,
was den Umgang mit transsexuellen Menschen und die vollständige
Akzeptanz der Geschlechtsidentität angeht, also der Anerkennung, dass
es Mädchen gibt, die mit Penis und Hoden geboren werden und Jungs, die
mit Vagina und Gebärmutter auf die Welt kommen - was durch die
Berichterstattung über das Dschungelcamp wohl wieder mal ein Stück weit
bewiesen wurde - und sich hier einiges ändern muss, um eine
Gleichstellung transsexuelle Menschen zu erreichen (wie z.B. eine
Änderung der rechtlichen und medizinischen Standards) wurden nun
mehrere Zeitungsartikel von uns angemahnt.
Der Antwort des Presserates ist nun unter anderem zu entnehmen: Transsexuelle Frauen als Transvestiten zu bezeichnen, ist "nicht herabwürdigend".
Hier Auszüge aus der, nun ja, etwas skandalösen Begründung:
"Zu E 14/09/2:
In www.derwesten.de wird unter der Überschrift "'Dschungelcamp': Es ist
wieder was im Busch" über den Start des Dschungel-Camps bei RTL
berichtet. Über Lorielle heißt es hier: "Dann der Transvestit Lorielle
London, der einst an .Deutschland sucht den Superstar' teilnahm und
sich extra den Busen aufpumpen ließ." Diese Beschreibung entspricht
unserer Auffassung nach der Realität (siehe oben). Die Beschreibung ist
nicht herabwürdigend und die Titulierung Lorielle Londons als
Transvestit - auch wenn dieser Begriff hier vielleicht falsch gewählt
sein mag - ist nicht herabwürdigend. Einen Verstoß gegen Ziffer 1 des
Pressekodex können wir hier nicht erkennen.
Zu E 37/09/2:
Im Beitrag unter der Überschrift "RTL-Dschungelcamp: Eklig oder
amüsant?" im HAMBURGER ABENDBLATT-Online heißt es über Lorielle: "Warum
darf man denn nicht mal schmunzeln, wenn Transvestit Lorielle London
(25), ehemals als Lorenzo Kandidat bei Deutschland sucht den
Superstar', einen Känguru-Penis-Cocktail herunterwürgen muss?" Auch
hier kann man lediglich darauf hinweisen, dass der Begriff
"Transvestit" ggf. nicht korrekt wiedergegeben wurde, da Lorielle
London Transsexuelle und nicht Transvestit ist, jedoch werden hier
ansonsten auch nur die Fakten genannt und es ist keine Diskriminierung
oder Herabwürdigung erkennbar.
Zu E 44/09/2:
In der BUNTE-Online heißt es unter der Überschrift "Kakerlaken, Tränen,
Busen-Talk" über Lorielle: "Sie [Gundis Zambö] fragt den Transvestiten
Lorielle, der die Lippen schürzt [...]: ,Du magst meine Brüste, nicht
wahr?'" Die Zwischenüberschrift lautet hier: "Einen Transvestiten gab
es noch nie". Auch der vorliegende Fall ist wieder vorherige zu
begründen."
Der Download des kompletten Textes des Presserates: Hier .
Sicher, man kann auch sagen eine Birne Apfel zu nennen wäre für die
Birne nicht herabwürdigend. Abgesehen davon, dass die Birne uns das
nicht mitteilen kann, wie sie sich dabei fühlen würde, würde aber
spätestens der Supermarktkunde, der nach dem Einkauf einen grossen
Schluck vermeintlichen Apfelsaftes genommen hätte, sich doch sehr über
den seltsamen Geschmack wundern. Vielleicht war das ein seltsames
Beispiel, sicher ist aber, dass die Fehldarstellung transsexueller
Frauen, nämlich indem man sie als "Mann" bezeichnet - eben in diesem
Fall Transvestit - zu ähnlicher Unsicherheit und Unverständnis führt,
ist es doch um einiges seltsamer sich zu fragen, warum ein Mann gerne
"Frau wäre", anstatt einfach nur zu akzeptieren, dass dieser
vermeintliche Mann in Wirklichkeit als Frau geboren wurde, wenn auch
mit Penis und Hoden. Wenn man weiss, dass gerade die geschlechtliche
Fehlzuordnung transsexueller Frauen, eben die Behauptung sie wären
"Männer mit dem Wunsch Frau zu werden", zu so menschenverachtenden
Auswüchsen führt, wie die Theorie, diese Menschen hätten eine
Identitätsstörung, obwohl sie lediglich sind, was sie sind, und ebenso
weiss, dass diese Fehlzuordnung heute noch zu sozialen Ausgrenzungen
führt, dann bleibt nach den Ausführungen des Presserates ein schaler
Geschmack übrig. Haben nicht die Medien gerade die Aufgabe hier
aufzuklären, anstatt Geschlechterklischees zu verbreiten? Man kann sich
darüber streiten, ob der Fall Lorielle London der richtige Ansatzpunkt
ist, hier mehr Objektivität zu verlangen - ich denke aber, gerade dort
wo das Interesse der Medienkosumenten so gross ist, wie das eben bei
Boulevardberichterstattungen der Fall ist, müssten Fehldarstellungen
besonders kritisch betrachtet und angemahnt werden.
Interessanterweise hat der Deutsche Presserat nach einem Telefonat
diese Notwendigkeit ein Stück weit eingeräumt, so dass uns der Hinweis
gegeben wurde, hier die Beschwerde nocheinmal zu stellen. Mal sehen,
was daraus wird.
Hier einmal offizielle O-Töne des Telefonates mit Ella Wassink, das als Interview gehalten wurde:
Interessant ist auch, dass die Fehldarstellungen über transsexuelle
Menschen von der Bundesregierung so nicht wahrgenommen werden, glaubte
die deutsche Delegation ja noch im Prozess der Berichterstattung zum
internationalen Frauenrechtsabkommen CEDAW Anfang Februar in Genf, dass
die Medien ihren Job in Deutschland gut machen.
Dazu einmal der Original-Text von Eva-Maria Welskop-Deffaa (BRD, BMFSJF) bei der Sitzung Anfang Februar in Genf:
"Wir stellen fest, dass dies ein Thema ist, das in den letzten
Jahren ein neue öffentliche Aufmerksamkeit gefunden hat in Deutschland.
Wenn sie in die Tageszeitung etwa reinschauen, stellen sie fest, dass
in einer ganz anderen Art und Weise über die Biografien von
Transsexuellen berichtet wird, als noch vor 10 oder 12 Jahren. Es ist
nicht mehr ein Blick auf etwas Abnormes, sondern es ist ein Blick auf
Lebensschicksale, die natürlich eine besondere Herausforderung
darstellen, weil es eine Gruppe ist, die rein zahlenmässig nicht so
gross ist, wie es bei anderen Menschen der Fall ist und da braucht es
immer eine Weile, bis man die Besonderheiten erkennt."
Die Berichterstattung über Lorielle London kann sie hier nicht gemeint
haben. Möglich ist, dass Frau Eva-Maria Welskop-Deffaa an die
zahlreichen Lebensschicksalsberichte über transsexuelle Menschen denkt,
die tatsächlich in den letzten Monaten verstärkt in Zeitungen
auftauchen, doch auch hier heisst es in 90 Prozent aller Fälle, dass
z.B. transsexuelle Frauen "früher Männer" gewesen wären, die sich auf
Grund einer "Geschlechtsidentitätsstörung" einer
"Geschlechtsumwandlung" unterziehen.
Ein Beispiel:
"Sie fühlen sich im falschen Körper gefangen: Transsexuelle. Männer,
die lieber eine Frau wären und Frauen, die sich als Mann empfinden.
Transsexualität ist eine sogenannte ‚Geschlechtsidentitätsstörung'. Die
Betroffenen wünschen sich oft schon von frühester Kindheit an, dem
jeweils anderen Geschlecht anzugehören."
(aus der Ankündigung einer stern-TV-Reportage von Arndt Krieger und Hilmer Rolff)
Dass es "Geschlechtsumwandlungen" ebenso wenig gibt, wird hier aber in
den meisten Berichten ebenso unbeachtet gelassen, wie die Kritik an dem
Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung", einer Störung, deren Existenz
äusserts fragwürdig ist, wenn man sich einmal mit der Diversität von
biologischem Geschlecht auseinandersetzt und beachtet, dass sich nicht
alle geschlechtlichen Merkmale eines Menschen immer in Reih' und Glied
entwickeln müssen, sondern geschlechtliche Abweichungen bestimmter
Organe keine Seltenheit sind. Dort wo nämlich nicht hinterfragt wird,
ob ein Mensch, der einen Penis besitzt immer ein Junge sein muss,
sondern hier Abweichungen möglich sind, kann eine derartige
Berichterstattung nicht mehr für die Rechte transsexueller Menschen
bewirken, wie Zeitungsartikel in denen Lorielle London als Transvestit
bezeichnet wird. Die Logik die dahinter steht, nämlich der Fehlannahme
Geschlecht wäre ausschliesslich über die Anwesenheit oder Abwesenheit
eines Penis zu definieren ist in beiden Fällen die selbe. Sie ist eine
Pseudologik, welche die biologischen Tatsachen ignoriert - im Sinne
derer, die mit dem Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung" ihre
Machtpositionen ausgebaut haben und bislang immer noch mit der
geschlechtlichen Fehlzuordnung, deren Fortbestand sie selbst
mitzuverantworten haben, ihr schmutziges Geld verdienen; auf Kosten der
Menschenrechte.
So wird es doch Zeit, dass die Bundesregierung folgenden Abschnitt ernst nimmt:
"The Committee notes with satisfaction the cooperation of the State
party with civil society organizations, particularly women's
organizations, which is mostly achieved through government cooperation
with such organizations on specific programmes and projects. The Committee regrets, however, that the call
for dialogue by non-governmental organizations of intersexual and
transsexual people has not been favourably entertained by the State
party. The Committee request the State party to enter into dialogue
with nongovernmental organizations of intersexual and transsexual
people in order to better understand their claims and to take effective
action to protect their human rights."
(http://www2.ohchr.org/english/bodies/cedaw/docs/co/CEDAW-C-DEU-CO6.pdf )
Dies ist eine aktuelle Aussage des CEDAW-Ausschusses (als Reaktion auf
den Bericht von Menschenrecht und Transsexualität bzw. ATME e.V. und den Vereinen Intersexuelle Menschen e.V. bzw. xy-Frauen), der
das deutsche Transsexuellengesetz als paradox bezeichnet hat und nicht
verstehen konnte, warum sich in Deutschland eine transsexuelle Frau per
Diagnose zu einem "geschlechtsidentitätsgestörten Mann" erklären lassen
muss, um damit rechtlich als Frau anerkannt zu werden. Mal sehen, ob
die Bundesregierung den Ausschuss und die Kritik am TSG ernst nehmen
wird. Ich bin da im Augenblick noch skeptisch - aber vielleicht müssen
sich auch einfach mehr transsexuelle Frauen öffentlich gegen die
Diskriminierungen, eben auch der Medien, wehren.
Apropos wehren. Ursprünglich wollte ich hier ja einen Text posten, der
die Situation in der Schweiz beleuchtet - einen persönlichen
Erfahrungsbericht einer transsexuellen Frau. Nun hänge ich ihn hier an
diesem Text an, als ungekürzten Download. Der Inhalt passt insofern zu
dem Text über die Mediensituation in Deutschland, als dass er auch auf
die Theorien der Personen aus der Sexualwissenschaft in Deutschland
eingeht, die bislang in Deutschland von den Medien unkritisch
übernommen wurden. So gesehen, passt das wieder mal ganz gut - vorallem
weil hier wieder einmal Schlüsselnamen darin auftauchen. Er ist ebenso
ein Beispiel für die Gewalt an transsexuellen Frauen - die, und liebe
Transmänner, nehmt mir das nicht übel - fast ausschliesslich von
Männern bzw. Jungs ausgeübt wird.
Übrigens, liebe Schweizer, auch die Schweiz hat das CEDAW-Abkommen
unterzeichnet. Die Prüfung ist in ein paar Monaten; das Komittee hat
sich auch schon bei Deutschland als sehr hilfreich für die Situation
transsexueller Frauen gezeigt. Nur mal so als Wink mit dem Zaunpfahl,
falls ihr noch einen Bericht schreiben wollt...
Heute ging zu dem Artikel ein Kommentar von "TM_Kai" ein. Ich poste ihn mal:
Diese Aussage ist ohne Frage sicherlich vollkommen korrekt. Doch
auch die Frauen können sich da ihre Hände nicht in Unschuld waschen.
Ich als Transmann war - ganz ähnlich dem von Maria geschilderten
Terror- jahrelang den schlimmsten "Mißhandlungen" durch Frauen und
Mädchen ausgeliefert. Jedoch mit dem Unterschied, dass die "Gewalt\ in
diesem Fall sich nicht in körperlichen Angriffen äußerte, sondern in
extremer psychischer Gewalt. Eine Art Gewalt, die einer körperlichen
Gewalt im Hinblick auf die psychischen Auswirkungen leider in nichts
nachsteht.
Kai, danke für den Kommentar. Ich denke wir alle, egal welchem Geschlecht wir angehören, haben noch viel zu lernen.
21.02.2009
Im Februar 2009 ging es vor dem Oberlandesgericht
Dresden wieder um den Fall Schwanczar. Dieser Fall ist, neben anderen,
ein Beispiel für die Mißstände im Zusammenhang mit der Behandlung
transsexueller Menschen, die gerne verdrängt und verschwiegen werden.
Er ist ein Beispiel dafür, was passiert, wenn Menschen zu
"geschlechtsidentitätsgestört" erklärt werden, obwohl sie es nie waren,
da die Erfindung "Geschlechtsidentitätsstörung"
nur Theorie ist, die nicht nur nicht bewiesen wurde, sondern sogar im
Widerspruch zu zahlreichen wissenschaftlichen Erkenntnissen steht.
Genauso steht der Fall exemplarisch dafür, wie Gutachter, gestützt
durch das deutsche Transsexuellengesetz, ihre Macht missbrauchen, Druck
und Zwang ausüben und nötigenfalls selbst vor Lügen nicht
zurückschrecken. Neben dem psychischen Leid, dass das System
Transsexualität in vielen Fällen erzeugt, wird wieder einmal
aufgezeigt, wie mangelnde medizinische Aufklärung und genitale
Zwangsoperationen noch zum Alltag der geschlechtlichen Fremdbestimmung
in Deutschland gehören, natürlich alles hinter verschlossenen Türen und
ohne, dass bisher gesellschaftlich davon gross Kenntnis genommen wurde.
Wäre es nur ein Einzelfall, würde man eventuell die Geschichte kaum
glauben - doch mut23 liegen Erzählungen und Erfahrungsberichte mehrerer
transsexueller Menschen vor, die ähnliches erlitten haben (bis zur
sexueller Nötigung durch deutsche Transsexuellengutachter). Die Namen der beteiligten Menschen
aus dem Medizin- und Gutachterwesen überschneiden sich, so dass es sich
lohnen würde, hier einmal näher hinzuschauen, welch' schmutziges System
sich hinter dem deutschen Transsexuellengesetz verbirgt.
Dass die Bundesregierung bisher keine Notwendigkeit gesehen hat, hier
näher hinzuschauen, ist ein Armutszeugnis. Wir erinnern uns, im Jahr
2006 startete auf mut23 der "Ticker" .
Dieser war gedacht, als Dokumentation der Vorgänge, beginnend mit dem
Datum 24. Oktober 2006. Zu diesem Zeitpunkt gingt eine Sammlung der
menschenrechtlichen Problematiken bei der Deutschen Gesellschaft für
Sexualforschung ein. Reaktion bisher: Keine. Öffentlich spricht das
DGfS-Mitglied Sophinette Becker sogar noch 2008 im deutschen Fernsehen
von "Männern die Frauen werden wollen und Frauen die als Männer leben
wollen".
Anfang 2007 wurde der Bundesverband der Psychologen über die
Problematiken, die im Alltag im Zusammenhang mit der Behandlung
transsexueller Menschen auftauchen, in Kenntnis gesetzt. Reaktion:
Keine, aus der ersichtlich wäre, dass der BDP an einer Überprüfung des
Verfahrens interessiert gewesen wäre (Die BDP-Pressesprecherin Christa
Schaffmann damals: "Aus meiner Sicht hat sich Ihre Anfrage damit
erledigt".)
Mitte 2007 ging eine Anfrage an die Kanzlerin, die von über eintausend
Personen unterstützt wurde. Inhalt war unter anderem folgende Frage:
"Warum wird ein [transsexueller Mensch] durch Verknüpfung von Medizin
und Recht Willkürentscheidungen von Dritten (Psychologische Gutachter)
ausgeliefert, in dem er über das komplette medizinische Verfahren kein
Existenzrecht in dem Geschlecht zuerkannt bekommt, dem er als
Betroffener eigentlich angehört?"
Die damalige Antwort beinhaltete unter anderem folgende Aussage: "das Transsexuellengesetz von 1981 regelt rechtliche Fragen, die sich aus dem von Ihnen angesprochenen Problem ergeben." Eine zynische Antwort, wenn man bedenkt, dass hier nach den Problemen gefragt wurde, die sich aus dem TSG erst ergeben.
Weitere Anfragen gingen noch an die verschiedensten Stellen (u.a. an die Ärztekammern). Reaktion: Keine.
Wir haben nun 2009 und Aussagen der internationalen Gemeinschaft zu dem
Thema: Die UN kritisiert das Transsexuellengesetz und bekräftigt, dass
es ein Paradoxon ist, wenn eine transsexuelle Frau sich per Diagnose zu
einem "identitätsgestörten Mann" erklären muss, um rechtlich als Frau
anerkennt zu werden. So erkennt die UN an, dass eine Vermischung von
Medizin und Recht hier entgegen aller Schönfärbereien nicht Leid
verhindert, sondern im Gegenteil sogar hervorruft. Der Autor und
Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein schreibt in der FAZ hierzu:
"Unter Punkt 61 ... wird ausdrücklich bedauert, dass das Verlangen
von Organisationen intersexueller und transsexueller Menschen, den
Dialog über die Wahrung ihrer Menschenrechte aufzunehmen, von der
Bundesrepublik Deutschland nicht positiv aufgegriffen worden ist. Unter
Punkt 62 verlangt das Komitee daher ausdrücklich, dass der
Unterzeichnerstaat Deutschland mit den NGOs von intersexuellen und
transsexuellen Menschen den Dialog aufnimmt, um deren Anliegen besser
zu verstehen und 'um effektive Anstrengungen zu unternehmen, deren
Menschenrechte zu schützen.'"
Angesichts des bisherigen mangelnden Problembewusstseins
seitens der Bundesregierung, hier menschenrechtlich tätig zu werden und
sich kritisch mit dem Verhalten der medizinischen Verantwortlichen
auseinanderzusetzen, ist jeder einzelne Fall, bei dem das Menschenrecht
verletzt wird, wichtig erwähnt zu werden um den Mantel des Schweigens
ein wenig zu lüften. Daher ist eben auch die Geschichte von Sabrina Schwanczar
so wichig - sie zu verstehen, heisst ein wenig mehr davon wahrzunehmen,
was für Verbrechen in Deutschland immer noch Alltag sind.
Zum Beispiel diese hier: Eins
Das auch: Zwei
Oder dies hier: Drei
Übrigens, noch was anderes. Der Deutsche Presserat hat heute mitgeteilt, die Fälle der von ATME e.V.
angemahnten problematischen Berichterstattungen mehrerer Zeitungen über
das Dschungelcamp, in denen Lorielle London als Transvestit bezeichnet
wurde, doch dem Beschwerde-Ausschuss vorzulegen.
25.02.2009
Interessant was sich im Internet alles für
Märchenbücher finden. Das geht ganz einfach... in google mal nach
"Geschlechtsidentitätsstörungen im Kindesalter" gesucht und schwupps
taucht unter anderem folgende Buch auf:
Sexualität: Störungen, Abweichungen, Transsexualität von Brigitte Vetter
Es hilft vielleicht, sich einmal genauer mit solchen Büchern zu
befassen, besonders dann, wenn man sich vor Augen hält, dass es
Menschen gibt, die z.B. von sich wissen, eine Frau zu sein (Aussage von
Person A) und andere Menschen, dann zu diesen Menschen sagen "du bist
ein Mann" (Aussage von Person B). Person A ist in diesem Fall Frau
Vetter und Person B eine transsexuelle Frau. Also haben wir nun zwei
Personen, deren Aussagen sich gegenüberstehen. Aber schauen wir mal,
was Frau Vetter zu Mädchen sagt, die mit Penis und Hoden geboren
werden:
"Kinder mit Geschlechtsidentitätsstörungen äußern von sehr früher
Kindheit (2.-4. Lebensjahr) an, dass sie mit ihrem eigenen Geschlecht
nicht zufrieden sind und dass sie lieber dem anderen Geschlecht
zugehören möchten."
Wir merken also: Frau Vetter hört nicht zu. "Ich bin ein Mädchen" oder
"Ich möchte, dass der Penis verschwindet" heisst nämlich nicht
unbedingt, dass da ein Junge "Mädchen werden" will. Wenn ein Mensch
sagt, was er ist - eben z.B. ein Mädchen - sollte man sich einmal
fragen, warum Frau Vetter hier diese Aussage nicht als wahr betrachten
kann. Ach so, wir erinnern uns noch an ein mut23-Interview mit Bernd
Meyenburg "Ja sie sehen doch, das Kind hat einen Penis, also ist es kein Mädchen" . Und was, wenn es doch eines ist?
Aber weiter im Text:
"Sie beschäftigen sich beständig mit Tätigkeiten, Spielen oder
Aufmachung des anderen Geschlechts und lehnen die Aktivitäten und
äußeren Merkmale des eigenen Geschlechts ab. Auch bevorzugen sie in
ausgeprägter Weise Spielgefährten des anderen Geschlechts (s. Tab.
30-1)."
Wenn ein Mädchen, das mit Penis und Hoden geboren wird mit anderen
Mädchen spielt, ja dann meint Frau Vetter, wäre das ein Junge, der mit
Mädchen spielt. Klar "das Kind hat einen Penis, also ist es kein
Mädchen", würde Herr Meyenburg sagen. Schauen wir mal, was sonst noch
so kommt:
"Erwähnt werden soll jedoch, dass neben der Erhebung der
Fremdanamnese durch beide Elternteile bei der Exploration des Kindes
vor allem herausgefunden werden sollte, ob das Kind um die Existenz
zweier Geschlechter weiß, ob es sie unterscheiden kann, ob es die
Konstanz der Geschlechtszugehörigkeit kennt, wie es sich selbst
einordnet und welche Geschlechterrollenvorstellungen das Kind von
Mädchen und Jungen hat."
Zusammengefasst: Frau Vetter glaubt an die Kraft des Penis, ist einer
da, dann sei es ein Mann, ist keiner da, dann sei es eine Frau. Klare
Sache Frau Vetter, und was ist mit Menschen, die mit uneindeutigen
Genitalien geboren werden? Hmmm... was sagt Frau Vetter denn sonst noch
so? Du musst dich als Kind mal richtig gut mit "Geschlechterrollen"
beschäftigen, verhälst du dich falsch, dann, ja dann... vielleicht wird
man dann schwul? Oder manchmal auch transsexuell...
"Längsschnittsuntersuchungen (Green 1987) von Jungen mit
mädchenhaftem Verhalten im Kindesalter ergaben, dass 75 % später im
Erwachsenenalter eine homosexuelle Orientierung ohne
Geschlechtsidentitätsstörung aufwiesen."
Soso. Homosexualität soll also eine schwache Form der Transsexualität sein. Echt? Wie denn das?
"In seltenen Fällen ist bei beiden Geschlechtern die
Geschlechtsidentitätsstörung mit einem anhaltenden Nichtanerkennen des
angeborenen Geschlechts verbunden."..."Bei Jungen kann es zu Äußerungen
kommen wie, dass sie sich körperlich zu Frauen entwickeln werden, dass
die Geschlechtsteile abstoßend seien und verschwinden werden oder dass
es besser wäre, keinen Penis und keine Hoden zu haben."
Und, Frau Vetter, was, wenn es sich bei den seltenen Fällen, einfach
nur um Menschen handelt, deren körperlich-geschlechtlichen Merkmale von
ihrem Geburtsgeschlecht abweichen. Was ist daran so seltsam, dass ein
Mädchen ersteinmal annimmt, dass es sich körperlich zu einer Frau
entwickeln wird? Hmmm... Jaja, Freund Bernd würde sagen: "das Kind hat
einen Penis, also ist es kein Mädchen".
So und nun wird noch ein bisschen "biologische Farbe" über die Thesen geleert:
"Bei ca. 20 % der Jungen lässt das mädchenhafte Verhalten während
der frühen Adoleszenz nach und es entwickelt sich eine hetero-sexuelle
Geschlechtspartnerorientierung mit einer dem biologischen Geschlecht
entsprechenden Identität. Bei etwa drei Viertel der Jungen mit einer
Geschlechtsidentitätsstörung in der Kindheit entwickelt sich während
und nach der Adoleszenz eine homo- oder bisexuelle Orientierung, jedoch
ohne gleichzeitige Identitätsstörung. Nur bei ca. 5-6 % (Zucker und
Bradley 1995) entsteht im zunehmenden Alter eine transsexuelle
Geschlechtsidentitätsstörung."
Aha. Der Herr Zucker. Der Kenneth Zucker, welcher der Arbeitsgruppe für
eine Reform des weltweit angewandten Manuals der psychischen Störungen
vorsitzt, die sich mit Geschlechtsidentitätsstörungen beschäftigt (wir
erinnern uns: Geschlechtsidentitätsstörungen sind bislang nur eine
Theorie, trotzdem wird seit Jahrzehnten behauptet, dass es sie gibt).
Es ist aber auch der Kenneth Zucker, der meint, man könne solange
Homosexualität sowie Transsexualität heilen, wenn die Kinder noch klein
sind, und daher alles noch als "Geschlechtesidentitätsstörung"
bezeichnet wird. Anderes Label drauf - und schon sind Schwule und
Lesben genauso heilbar, wie transsexuelle Menschen. Reparative
Therapien nennt man das. Ach so, deswegen ist es auch der Herr Zucker,
der genau wegen seiner Konversionstherapien gerade massive Probleme
hat, weil sich mehrere von ihm behandelte Menschen nun bereits
öffentlich zur Wehr setzen. Dass er mit Hilfe von Rechtsanwälten
versucht, hier zum Beispiel Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs an
Patienten abzuwehren, nur am Rande. Ebenso auch nur am Rande, dass auch
ähnliche Missbräuche in Deutschland vorkommen.
Es ist übrigens sehr interessant, sich die DSM-Reform-Group einmal näher anzuschauen, nur mal als Tipp.
Zurück zum Internetfundstück, dem Buch von Brigitte Vetter. Wie heisst es in einer Kaufempfehlung von amazon?
"Das Buch richtet sich an Psychotherapeuten und Ärzte sowie weitere
Fachleute aus dem psychologischen, medizinischen, sozialen und
juristischen Bereich. Aber auch Betroffene und interessierte Laien
werden es mit Gewinn lesen und als Nachschlagewerk benutzen."
Gut. Jetzt wissen wir auch, wie das geht. Buch schreiben und hoffen,
dass niemand hinhört, wenn z.B. ein transsexuelles Mädchen, das mit
Penis und Hoden geboren wurde sagt "Ich bin ein Mädchen". Frau Vetter
ist übrigens kein Einzelfall, sie ist nur eine von vielen, sie lieber
Märchen weitererzählen anstatt wahrzunehmen. Die Genitalien eines
Menschen sind nicht geschlechtsbestimmend - es gibt Mädchen, die mit
Penis und Hoden geboren werden. Auch wenn ich das schon oft geschrieben
habe, es kann ja nicht schaden daran noch einmal zu erinnern.
Widmung (und Grund warum ich den obigen Abschnitt überhaupt geschrieben hatte):
Dieser Text über das Buch von Frau vetter ist allen Menschen gewidmet,
die zwar wissen, welchem Geschlecht sie angehören aber trotzdem Sätze
äussern wie... "Dann lieber eins am Sträusschen, öhm F64.0 in der
Krankenakte, und ich kann im Oktober endlich zur GA-OP." Wie demütigend
und würdelos. Lieber man belügt wohl den Therapeuten, damit Menschen
wie Frau Vetter weiter Märchenbücher schreiben, die allen
transsexuellen Menschen abverlangt, sich ebenso billig zu verhalten.
Nö, keine Lust dazu. Daher noch ein Tipp: In folgendem Link findet sich
einer der Begründungen, warum transsexuelle Menschen Hilfe von ihren
Krankenkassen erhalten. Es hat weder mit dem Begriff
"Geschlechtsidentitätsstörungen", noch mit dem Transsexuellengesetz zu
tun. Dass das TSG oder die Verrücktheitsdiagnose die Leistungspflicht
der Krankenkasse begründet, ist wieder so ein Märchen.
Hier mal ein Auszug aus dem Urteil des LSG Stuttgart von 1981:
"Eine Krankheit liegt jedoch nicht nur dann vor, wenn der
Körperzustand eines Versicherten vom Leitbild eines körperlich gesunden
Menschen abweicht oder wenn seine Psyche nicht dem Leitbild eines
psychisch gesunden Menschen entspricht, sondern weitergehend auch dann,
wenn bei einem Versicherten das Verhältnis des seelischen Zustandes zum
körperlichen Zustand nicht dem bei einem gesunden Menschen bestehenden
Verhältnis des seelischen Zustandes zum Körperzustand entspricht. In
diesem Sinne ist die Transsexualität eine Krankheit."
Ich möchte hier übrigens noch einen Link zu einem schönen Artikel, der
hier ganz gut dazu passt posten. Er stammt vom Blog von Sarah: Hier.
04.03.2009
Hier einmal ein Brief vom 1. März:
An die
Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung
Per email
1. März 2009
Aufruf zur Mitarbeit / Verbesserung der Lebenssituation transsexueller Menschen
Sehr geehrte Damen und Herren,
immer wieder kommt es bei der Behandlung transsexueller Menschen zu
Schwierigkeiten, die nicht sein müssten. Dazu zählen Probleme mit den
Kostenübernahmen
medizinisch notwendiger Leistungen bei Krankenkassen,
Fehlbegutachtungen bis hin zu, leider wird uns dies immer wieder
berichtet, Missbräuchen (sowohl psychisch, als auch sexuell) bei der
Begutachtung.
Diese Probleme müssten nicht sein. Es wäre sogar ziemlich einfach, hier
Lösungen zu finden, die sowohl für den begleitenden Therapeuten, als
auch den Patienten die Behandlungsprozedur erleichtert.
Der Kern dieser Lösungen muss unserer Ansicht nach bei folgendem
beginnen: Dem Respekt vor der Geschlechtsidentität. Wer die
Geschlechtsidentität eines Menschen respektiert und weiss, dass diese
für die geschlechtliche Zuordnung das wichtigste ist, wird auch wissen,
dass es Menschen gibt, deren Körpermerkmale vom psychischen
Geschlecht/Gehirngeschlecht abweichen.
Wer die Geschlechtsidentität eines Menschen respektiert, weiss auch,
dass beispielsweise eine transsexuelle Frau bereits vor jeglicher
medizinischer wie rechtlicher Behandlung eine transsexuelle Frau ist,
da dieser Mensch eine Geschlechtsidentität einer Frau besitzt -
unabhängig von Körpermerkmalen wie Penis und Hoden.
Respekt vor der Geschlechtsidentität
Daraus ergibt sich ziemlich eindeutig woher die Probleme kommen, die
immer wieder bei der Behandlung transsexueller Menschen auftauchen: Die
Geschlechtsidentität wird nicht von Anfang an konsequent respektiert.
Wer eine transsexuelle Frau als "Mann mit psychischer Störung", nämlich
einer sogenannten "Geschlechtsidentitätsstörung" behandelt, muss
zwangsläufig daran scheitern diese Frau in ihrer "Geschlechtsidentität"
zu respektieren. Viele Regelungen im medizinischen, bis hin zu
Ausführungen in Gesetzen basieren in Deutschland zwar auf der Absicht,
die "Geschlechtsidentität" zu respektieren, scheitern aber bisher
dadurch, das die Behandlung und Begutachtung die Sachlage ins Gegenteil
verkehrt. So ist es beispielsweise bis heute üblich, dass Gutachter im
Transsexuellengesetz eingebunden, eine "Geschlechtsidentitätsstörung"
bescheinigen, um dem betroffenen Menschen zu ermöglichen in seiner
"Geschlechtsidentität" rechtlich respektiert zu werden. Ein Paradoxon.
Warum schreibe ich ihnen?
Wie sie vielleicht wissen, setzen wir uns seit mehreren Jahren aktiv
dafür ein, dass sowohl das Transsexuellengesetz, als auch die
medizinische Praxis einen Menschen als "geschlechtsidentitätsgestört"
zu bezeichnen, geändert wird. Dies ist gerade deswegen notwendig, da in
unseren Augen die medizinischen und rechtlichen Standards in
Deutschland gegen international geltendes Menschenrecht verstossen.
Diese Menschenrechtsverstösse wurden nun in einem mehrjährigen Prozess
auch der UN erklärt, welche jüngst positives für die rechte
transsexueller Menschen geäussert hat. So erklärte ein UN-Ausschuss,
der zuständig ist für die Überprüfung des Frauenrechtsabkommens CEDAW
(und hier auch Staaten ermahnt, sich an das Frauenrechtsabkommen zu
halten) Anfang Februar, dass die paradoxe Praxis, wonach eine Frau sich
zum "verrückten Mann" erklären muss, um als Frau anerkannt zu werden
beendet werden muss.
Hier einmal ein Original-Zitat:
"Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet
werden, um als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss
ein Ende gesetzt werden." äusserte Prof. Silvia Pimentel, Angehörige
des Frauenrechtskomitees, vor dem sich die Bundesregierung diese Woche
in den Räumen des Hochkommissars für Menschenrechte verantworten
musste. Sie forderte "die Beendigung des Gutachterverfahrens nach dem
deutschen Transsexuellengesetz - und die Einführung eines
Antragsverfahrens, wonach jeder entscheiden kann, zu irgend einem
beliebigen Zeitpunkt, welchen Geschlechtseintrag er haben möchte."
Was liegt es also nun näher, als die Experten der Deutschen
Gesellschaft für Sexualforschung direkt anzugehen, um aktiv an Lösungen
für die oben aufgeführten Probleme zu finden. Eine rechtliche Reform
des Transsexuellengesetzes kann nur dann zu einer guten Lösung führen,
wenn die "Geschlechtsidentität" eines transsexuell geborenen Menschen
in allen Belangen und konsequent respektiert wird.
Ich möchte sie also ganz herzlich zu einem konstruktiven Prozess
einladen, deren Zielsetzung unter anderem folgende Punkte sein sollten:
1. TSG-Gutachterverfahren weg
Anhand subjektiver Kriterien über die rechtliche Existenz eines
Menschen zu entscheiden ist ein Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht
(seihe: Yogyakarta-Prinzipien). Daher plädieren wir für eine
Abschaffung des TSG-Gutachterverfahrens und sind für ein
Antragsverfahren, bei dem jeder Mensch zum Zeitpunkt seiner Wahl
selbstbestimmt über seinen Geschlechtseintrag entscheiden kann.
2. Anerkennung des Geschlechts ab Outing
Wir fordern eine Respektierung der Würde des Menschen - und damit die
Respektierung der geschlechtlichen Identität eines jeden Menschen
während und nach den medizinischen und rechtlichen Verfahren. Wir
setzen uns für ein echte und vollständige Anerkennung der
geschlechtlichen Identität als Teil der Menschenwürde von Anfang an ein.
3. Wissenschaft statt Ideologien
Gerade in Deutschland sollten Ideologien nicht schwerer wiegen, als die
Menschenwürde. Kein körperliches Merkmal ist zu 100%
geschlechtsbestimmend, sondern kann nur Hinweis sein, auf das
eigentliches Geschlecht eines Menschen. Wir fordern eine Anerkennung
dieser wissenschaftlichen Tatsachen: Transsexuelle als Geistesgestörte
(F64.0 und GIS) ab zu stempeln und damit viel Geld zu verdienen ist
unwissenschaftlich und verstößt gegen die Menschenwürde
4. Recht auf notwendige Medizin
Transsexuelle Menschen müssen ein Recht auf sämtliche medizinische
Leistungen haben, die nötig sind, ihnen ein Leben in Würde zu
ermöglichen. Zu einem Recht auf Würde gehört auch, dass von den
Krankenkassen und -Versicherungen bessere Operationsmethoden bezahlt
werden, auch außerhalb Deutschlands.
Diese Punkte sind Schnittpunkte der Forderungen mehrerer
Transsexuellengruppen in Deutschland, welche hier teilweise bereits vor
2007 Reformvorschläge zum Transsexuellengesetz bei der Bundesregierung
eingebracht hatten.
In kurz hiesse das folgendes:
a) Jeder Mensch muss das Recht haben selbstbestimmt über seine Vornamen
zu entscheiden, wie auch über den Personenstand.- das TSG darf hier
keine Verquickung mehr zur Medizin beinhalten sondern muss sich auf das
juristische Geschlecht eines Menschen konzentrieren (englisch: Gender)
b) Die Diagnose für geschlechtsangleichende Massnahmen muss leicht
angepasst werden, um die medizinisch notwendigen Prozeduren
sicherzustellen. In der Übergangszeit können bestehende ICD-Codes
verwendet werden, die z.B. eine rechtlich anerkannte transsexuelle Frau
auch als Frau behandelt. Diese Codes existieren bereits heute.
Die medizinisch-notwendigen Prozeduren sollten zudem deutlicher
herausgestellt werden, hier wäre eine Entwicklung von echten
medizinischen Standards wünschenswert, und zwar solche, die alle
Geschlechtsmerkmale berücksichtigen. Jede körperliche
Geschlechtsabweichung, die eine transsexuelle Frau erlebt, ist eine
notwendige Leistung, gerade auch im Sinne der psychischen Gesundheit.
Zu den für die Psyche und einer gesunden Geschlechtsidentität wichtigen
Geschlechtsmerkmalen zählen: Genitalien, Körperbau, Stimme, Körper- und
Kopfbehaarung und nicht zuletzt auch durch hormonelle Einflüsse
entstandene Veränderungen im Gesichtsbereich (Augenbrauenwulst, eckiges
Kinn,...).
Ich würde mich nun freuen, hier von ihnen ein Interesse an der
Verbesserung der Lebenssituation transsexueller Menschen zu sehen, und
bin ebenso gespannt auf ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüssen,
Kim Anja Schicklang
Ebenso haben wir nun auch das Bundesinnenministerium ankontaktiert, und
zwar Montag dieser Woche. Mal sehen, ob Antworten kommen, oder hier
weiterhin geschwiegen wird. Vielleicht dazu auch einmal ein paar Links. Sie enthalten Fragen an 5 Parteien, ob sie denn mithelfen wollen, das Paradoxon abzuschaffen, dass z.B. eine transsexuelle Frau sich bisher in Deutschland zum "geschlechtsidentitätsgestörten Mann" erklären lassen muss, um als Frau anerkannt zu werden.
für das Transsexuellengesetz ist mein Kollege, Bundesinnenmnister
Wolfgang Schäuble, zuständig. Soweit ich weiß, plant dieser auch eine
Reform des Gesetzes. Daher möchte ich Sie bitten, sich mit Ihren
Anmerkungen und Vorschlägen direkt an ihn zu wenden (Bundesministerium
des Innern, Alt-Moabit 101D, 10559 Berlin)
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
Antwort 2, Dr. Barbara Höll (Die Linke) am 09.03.2009:
Sehr geehrte Kim Schicklang,
ich bedanke mich außerordentlich für Ihre Nachfrage zum
Transsexuellengesetz. Um es gleich vorweg zu sagen, ja dieses
Transsexuellengesetz muss aufgehoben mindestens reformiert werden. Denn
jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Hierzu gehört auch, die eigene psychische Geschlechtsidentität zu
leben, auszudrücken und entsprechend anerkannt zu werden.
Das Transsexuellengesetz enthält Regelungen, die die Selbstbestimmung
und Würde von transsexuellen Menschen beeinträchtigen und nicht länger
aufrechterhalten werden dürfen. In einigen Punkten hat das
Bundesverfassungsgericht Veränderungen angemahnt, ohne dass die
Bundesregierung bisher reagiert hat. Sie wurde ebenfalls von dem von
Ihnen erwähnten CEDAW-Komitee mit deutlichen Worten auf dieses Unrecht
angesprochen worden.
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht am 27 Mai die Bundesregierung
aufgefordert das Transsexuellengesetz zu verändern. Hierzu hat es eine
Frist bis zum 1. August 2009 gesetzt. Denn das bisherige Erfordernis
der Ehelosigkeit bei einen personenstandsrechtlichen Geschlechtswechsel
eines transsexuellen Menschen hielt es für mit dem Grundgesetz für
unvereinbar, da das Recht auf Anerkennung der selbstbestimmten
geschlechtlichen Identität (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1
Abs. 1 GG) und dem von Art 6 Abs. 1 GG geschützten Interesse am
Fortbestand der Ehe verletzt werden (Aktenzeichen: 1 BvL 10/05). Bis zu
einer gesetzlichen Neuregelung ist § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG nicht anwendbar.
Dies war bereits die sechste Entscheidung in der das TSG für nicht verfassungskonform erklärt wurde.
Dies verdeutlicht, die unbedingt notwendige Reform dieses Gesetzes. Es
scheint so, als ob die Bundesregierung diese Fristsetzung nicht als
Auftrag begreifen würde. Ich persönlich strebe eine Änderung des
Personenstands– und des Vornamensrecht an, das Transsexuellen,
Transgendern und Intersexuellen zu Gute käme. Damit würde ein
unzeitgemäßes Gesetz überflüssig.
Wir müssen aktiv werden. DIE LINKE wird noch in dieser
Legislaturperiode einen eigenen Antrag in das Plenum des Deutschen
Bundestag einbringen. Es bleibt mir ein großes Unverständnis, weshalb
die Bundesregierung nicht bereit ist die Urteile des
Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Barbara Höll
Antwort 3, Gisela Piltz (FDP) am 13.03.2009
Sehr geehrte Frau Schicklang,
zu Recht weisen Sie auf Probleme im Bereich der Begutachtung im
Zusammenhang mit dem Transsexuellengesetz hin. Das derzeitige Verfahren
und die Zugangsvoraussetzungen für Vornamensänderung und Änderung des
Personenstandes werden vielfach als unzumutbar angesehen. Das geltende
Recht sieht für die Betroffenen zahlreiche Hürden vor, bis sie ihre
geschlechtliche Identität auch rechtlich zum Ausdruck bringen können.
Wie Sie wissen, setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion bereits seit
Jahren für eine umfassende Gesamtreform des Transsexuellengesetzes ein.
Ziel muss es sein, dass transsexuelle Frauen und Männer ein freies und
selbstbestimmtes Leben führen können.
Ebenso wie der Bericht der UN
fordert auch die FDP-Bundestagsfraktion eine Reform des
Gutachterwesens. Insbesondere ist zu prüfen, ob für die Änderung des
Geschlechtseintrages die Anforderungen an die Begutachtung abgesenkt
werden können. Darüber hinaus fordert die FDP-Bundestagsfraktion die
Herabsetzung der Voraussetzungen für eine Personenstandsänderung. Aus
unserer Sicht darf die Personenstandsänderung nicht zwingend von einem
geschlechtsverändernden operativen Eingriff abhängig gemacht werden. In
diesem Zusammenhang war es sehr hilfreich, dass das
Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit mehrfach deutlich eine
Gesamtreform des Transsexuellengesetzes angemahnt hat und einige
zentrale Vorschriften des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt hat.
Die Bundesregierung wird in dieser Wahlperiode voraussichtlich keine
Änderungen mehr am Transsexuellengesetz vornehmen. Die Blockade der
Bundesregierung versteht die FDP-Bundestagsfraktion als Auftrag, dieses
wichtige Thema weiterhin parlamentarisch voranzubringen. Wir werden die
Bundesregierung nicht aus ihrer Verantwortung entlassen in der
Hoffnung, möglichst bald einen verfassungsrechtlich einwandfreien und
praxisgerechten Rechtsrahmen für transsexuelle Menschen zu bekommen. In
diesem Zusammenhang danke ich Ihnen für Ihre Anregungen zu diesem
Thema, die uns für die weitere parlamentarische Diskussion zur Reform
des Transsexuellengesetzes eine wertvolle Hilfe sein werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz MdB
Kommentar von mut23: Interessant, dass die FDP hier immer noch nicht
richtig verstanden hat, dass eine Abschaffung des Gutachterverfahrens,
wie von der Un gefordert, nicht dasselbe ist, wie eine "Absenkung der
Anforderungen an die Begutachtung". Scheinbar ist das Grundproblem bei
der FDP immer noch nicht angekommen. Eine gebürtige Frau (auch eine
transsexuelle Frau) kann nicht als "Mann" begutachtet werden, der sie
nie war. Dieses Paradoxon hatte die UN angemahnt.
Antwort 4, Irmingard Schewe-Gerigk (GRÜNE) am 18.03.2009
Sehr geehrte Frau Schicklang,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Reformbedarfs des
Transsexuellengesetzes, der bei der Überprüfung des
Frauenrechtsabkommens CEDAW vom UN-Komitee festgestellt wurde.
Auch der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sind die damals
erläuterten Mängel der aktuellen Verfahren zur Änderung der Vornamen
und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit bekannt. Deshalb
erarbeiteten wir zurzeit einen Entwurf des *Transgendergesetzes (TGG)*,
der diese Probleme lösen soll und den wir noch in dieser
Legislaturperiode in den Bundestag einbringen werden. Lassen Sie mir
ein paar Eckpunkte unserer Reformbestrebungen auflisten:
Zweiteilung des Verfahrens (sog. "kleine" und "große" Lösung) soll beibehalten werden;
Verkürzung und Vereinfachung des Verfahrens: statt
Gutachten (§ 4 Abs. 3) soll nur im Falle der Personenstandsänderung
eine Bescheinigung über - stattgefundene Beratung vorgelegt werden
müssen (allerdings ist das Konzept der Bescheinigung noch nicht zu Ende
erarbeitet worden), es noch erwogen, ob man bestimmte
Fristen (z.B. 3 Monaten nach Beantragung der Namensänderung und 6
Monaten für die Personenstandsänderung) einführt, nach deren Ablauf die
Willenserklärung bestätigt werden sollte, Zuständigkeit (§ 2): Standesämter im Rahmen eines Verwaltungsaktes statt Amtsgerichte; Offenbarungsverbot (§ 5): keine Sanktionen,Rechtsanspruch auf Ausstellung von Originalurkunden (Unterstützung der Betroffenen bei Wahrnehmung dieses Anspruchs); Streichung der Aufhebungsgründe § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 (Geburt oder Zeugung eines Kindes); beibehalten wird § 7 Abs. 1 Nr. 3 (Eheschließung – nach Verzicht der Erforderlichkeit eines operativen
Eingriffs für Personenstandsänderung ist die Vorschrift nicht mehr verfassungswidrig); Streichung
der Voraussetzungen § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 (Ehe,Fortpflanzung,
operativer Eingriff), (allerdings ist beim letzten Punkt zu erwägen, ob
man im Gegenzug eine explizite Pflicht zur Kostenübernahme im Gesetz -
TGG oder SGB V - vorschreibt)
Sollten Sie zu unseren parlamentarischen Plänen weitere Fragen oder
Anregungen haben, steht Ihnen unser Referent für Antidiskriminierungs-
und Gesellschaftspolitik, Herr Jerzy Szczesny, gerne zur Verfügung.
Anbei schicke ich Ihnen seine Kontaktdaten:
Jerzy M. Szczesny
Referent für Antidiskriminierungs- und Gesellschaftspolitik
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
11011 Berlin
Tel. 030-227 58903
Fax. 030-227 56273
www.gruene-bundestag.de
Ich danke Ihnen noch mal für Ihr Interesse an der Arbeit unserer Bundestagsfraktion und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Irmingard Schewe-Gerigk (GRÜNE)
Kommentar von mut23: So wie es scheint, geben sich die Grünen hier
Mühe, eine gesetzliche Lösung zu finden, bei der die
Begutachtungsparadoxie, die bislang im TSG enthalten ist, abgeschafft
wird. Gut ist zudem, dass hier einmal konkrete Ideen aufgeführt sind.
Antwort 5, Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) am 23.03.2009 Sehr geehrte Frau Schicklang,
die Bundesregierung ist sich der Probleme bei dem Verfahren zur Änderung der Vornamen und Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz bewusst. Im Bundesministerium des Innern sind deshalb die Vorarbeiten für eine Novellierung des Transsexuellengesetzes aufgenommen worden; die Ressortabstimmung ist eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Dabei werden auch die vom Komitee des CEDAW dargestellten Aspekte geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
Kommentar von mut23: Es ist also nun damit begonnen worden, zu überlegen, wer also für was zuständig ist. Die Ressortabstimmung ist offiziell die "Vermittlung zwischen den Bundesministerien". Genannt wird dieser Prozess also "Vorarbeiten", bevor eben dann begonnen werden kann sich einmal Gedanken zum Inhalt zu machen.
06.03.2009
Eigenlich wollte ich ja noch ein bisschen warten, welcher Politiker sich noch auf die Anfragen unseres Vereins ATME e.V. wie melden wird, aber es gibt zwei Vorkommnisse, die es wert sind, das Warten ein wenig zu unterbrechen. Zum einen dies hier:
Plenarprotokoll - Vorab-Veröffentlichung 16. Wahlperiode
208. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 5. März 2009
Vier Jahre Große Koalition waren frauenpolitisch eine verlorene Zeit.
Kein einziges Gesetz zu Frauenrechten haben Sie eingebracht. Woche für
Woche legen Ihnen die Oppositionsfraktionen dazu Anträge vor, die Sie
ablehnen, ohne eigene Initiativen zu ergreifen. Sie reagieren nur, wenn
Sie das Bundesverfassungsgericht dazu zwingt. Das betrifft in letzter
Zeit - das steht auch in den Berichten - die transsexuellen und
intersexuellen Menschen. Dazu findet sich kein Wort von Ihnen im
Länderreport. Die Rüge der Vereinten Nationen kam postwendend.
Caren Marks (SPD):
Wofür steht die SPD in der Gleichstellungspolitik? Wir wollen gute
Arbeit für Frauen, das heißt: gleiche Arbeitsbedingungen für Frauen und
Männer, faire Mindestlöhne und Wege raus aus der Falle ungeschützter
und geringfügiger Beschäftigung. Wir wollen eine anständige Absicherung
von Frauen in der Sozialversicherung, die Beachtung der Bedürfnisse von
Mädchen und Frauen im Gesundheitssektor und eine wirksame und
umfassende Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Wir wollen
keine Diskriminierungen von lesbischen Frauen oder inter- und
transsexuellen Menschen.
Dr. Kirsten Tackmann (DIE LINKE):
Noch viel mehr Kritik steht im Alternativbericht zur
UN-Frauenkonvention CEDAW, den uns Abgeordneten im vergangenen Dezember
28 Frauenorganisationen vorgelegt haben, gemeinsam mit einem
alarmierenden Bericht zur Situation inter- sowie transsexueller
Menschen in unserem Land. Dieser engagierten Arbeit ist es zu
verdanken, dass die real existierenden Mängel der bundesdeutschen
Gleichstellungspolitik und Frauenpolitik deutlich benannt wurden. Alle
diese Berichte widersprechen dem allzu selbstgefälligen Bericht der
Bundesregierung in ganz wesentlichen Punkten. Aber Kritik nutzt nur,
wenn sie gehört wird. Deshalb sehe ich diese Alternativberichte als
Hausaufgaben für das Parlament und uns Abgeordnete. Wir müssen
erzwingen, dass die Bundesregierung die UN-Frauenkonvention endlich
erlebbar durchsetzt.
Pressemitteilung (Deutscher Presserat)
06.03.09 - Das Thema Transsexualität erfordert Respekt und Sorgfalt
Beschwerden über Berichte zum Dschungel-Camp
Der Deutsche Presserat appelliert an Redaktionen, sorgfältig mit dem
Thema Transsexualität umzugehen. Hintergrund sind mehrere Beschwerden
zu der Berichterstattung über das „Dschungelcamp" (RTL) und die dort
teilnehmende Lorielle London, eine transsexuelle Frau, die als Lorenzo
in der Sendung „Deutschland sucht den Superstar" bekannt wurde. Der
zuständige Beschwerdeausschuss bittet in diesem Zusammenhang die
Presse, in Fällen von Transsexualität bei Vokabular und Beschreibung
der Personen sorgfältig und respektvoll vorzugehen. So ist es z. B.
nicht korrekt, Transsexuelle als Transvestiten darzustellen. Der
persönliche, oft mit schwierigen Umständen einhergehende Hintergrund
transsexueller Menschen sollte ernst genommen werden und nicht zu
Wortspielen und dem Benutzen falscher Begriffe führen.
Ich bin ja mal gespannt, wie sich diese Meldung noch nutzen lässt,
sollte eine Zeitung bzw. ein Onlineableger offizieller Medien hier nun
"er" zu einer transsexuellen Frau sagt, oder "sie" zu einem
transsexuellen Mann sagen. Tja...
Und von wegen der Anfragen bei CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken, ob sie
sich denn nun für eine Reform des Transsexuellengesetzes einsetzen, die
dazu führt, dass z.B. transsexuelle Frauen nicht mehr "als psychisch
kranke Männer" diagnostiziert werden, um als Frauen anerkannt zu werden
(war ja eine Forderung der UN, diese Paradoxie abzuschaffen) -
irgendwie passt das auch zu der Meldung des Presserates - gibt es dann
mehr auf dem Ticker von mut23.de. Zwischenstand bisher: Eine Antwort
von Frau Zypries, welche dann an das BMI (Wolfgang Schäuble) verwiesen
hat. Die anderen Parteien fehlen noch...
Die Antworten sind unter dem folgenden Link einsehbar: Klick.
Nachtrag vom 10. März:
Sehr geehrte Frau Schlicklang,
für Ihre Anfrage vom 2. März 2009 danke ich Ihnen. Sie ist im
Bürgerservice des BMI eingegangen. Zur Beantwortung Ihrer Fragen habe
ich die Fachabteilung eingeschaltet. Bitte haben Sie noch etwas Geduld,
Sie erhalten so bald als möglich Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Carola Ruppelt
Bundesministerium des Innern
- Bürgerservice-Zentrum -
23.03.2009
Nachdem nun alle Parteien nun auf die Anfrage von Menschenrecht und
Transsexualität geantwortet haben, wie denn nun die Aussagen des
CEDAW-Frauenrechtskomitees (vom Februar dieses Jahres, in denen klar
gefordert wurde, die Paradoxie des deutschen Transsexuellengesetzes
abzuschaffen, dass eine transsexuelle Frau sich zum "psychisch kranken
Mann" erklären muss um als Frau anerkannt zu werden) und des
Alternativberichtes zur "Situation transsexueller Frauen in
Deutschland" in die Reform des Transsexuellengesetzes einfliessen
werden, hier noch einmal die Antworten in der Übersicht:
CDU (Dr. Wolfgang Schäuble)
"...die Bundesregierung ist sich der Probleme bei dem Verfahren zur
Änderung der Vornamen und Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit
nach dem Transsexuellengesetz bewusst. Im Bundesministerium des Innern
sind deshalb die Vorarbeiten für eine Novellierung des
Transsexuellengesetzes aufgenommen worden; die Ressortabstimmung ist
eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen. Dabei werden auch die vom
Komitee des CEDAW dargestellten Aspekte geprüft werden."
SPD (Brigitte Zypries)
"...für das Transsexuellengesetz ist mein Kollege, Bundesinnenmnister
Wolfgang Schäuble, zuständig. Soweit ich weiß, plant dieser auch eine
Reform des Gesetzes..."
FDP (Gisela Piltz)
"...zu Recht weisen Sie auf Probleme im Bereich der Begutachtung im
Zusammenhang mit dem Transsexuellengesetz hin. Das derzeitige Verfahren
und die Zugangsvoraussetzungen für Vornamensänderung und Änderung des
Personenstandes werden vielfach als unzumutbar angesehen. Das geltende
Recht sieht für die Betroffenen zahlreiche Hürden vor, bis sie ihre
geschlechtliche Identität auch rechtlich zum Ausdruck bringen können.
Wie Sie wissen, setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion bereits seit
Jahren für eine umfassende Gesamtreform des Transsexuellengesetzes ein.
Ziel muss es sein, dass transsexuelle Frauen und Männer ein freies und
selbstbestimmtes Leben führen können.
Ebenso wie der Bericht der UN fordert auch die FDP-Bundestagsfraktion
eine Reform des Gutachterwesens. Insbesondere ist zu prüfen, ob für die
Änderung des Geschlechtseintrages die Anforderungen an die Begutachtung
abgesenkt werden können. Darüber hinaus fordert die
FDP-Bundestagsfraktion die Herabsetzung der Voraussetzungen für eine
Personenstandsänderung. Aus unserer Sicht darf die
Personenstandsänderung nicht zwingend von einem geschlechtsverändernden
operativen Eingriff abhängig gemacht werden. In diesem Zusammenhang war
es sehr hilfreich, dass das Bundesverfassungsgericht in der
Vergangenheit mehrfach deutlich eine Gesamtreform des
Transsexuellengesetzes angemahnt hat und einige zentrale Vorschriften
des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt hat. Die Bundesregierung
wird in dieser Wahlperiode voraussichtlich keine Änderungen mehr am
Transsexuellengesetz vornehmen. Die Blockade der Bundesregierung
versteht die FDP-Bundestagsfraktion als Auftrag, dieses wichtige Thema
weiterhin parlamentarisch voranzubringen. Wir werden die
Bundesregierung nicht aus ihrer Verantwortung entlassen in der
Hoffnung, möglichst bald einen verfassungsrechtlich einwandfreien und
praxisgerechten Rechtsrahmen für transsexuelle Menschen zu bekommen. In
diesem Zusammenhang danke ich Ihnen für Ihre Anregungen zu diesem
Thema, die uns für die weitere parlamentarische Diskussion zur Reform
des Transsexuellengesetzes eine wertvolle Hilfe sein werden."
Grüne (Irmingard Schewe-Gerigk)
"...haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des
Reformbedarfs des Transsexuellengesetzes, der bei der Überprüfung des
Frauenrechtsabkommens CEDAW vom UN-Komitee festgestellt wurde.
Auch der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sind die damals
erläuterten Mängel der aktuellen Verfahren zur Änderung der Vornamen
und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit bekannt. Deshalb
erarbeiteten wir zurzeit einen Entwurf des *Transgendergesetzes (TGG)*,
der diese Probleme lösen soll und den wir noch in dieser
Legislaturperiode in den Bundestag einbringen werden. Lassen Sie mir
ein paar Eckpunkte unserer Reformbestrebungen auflisten:
* Zweiteilung des Verfahrens (sog. "kleine" und "große" Lösung) soll beibehalten werden;
* Verkürzung und Vereinfachung des Verfahrens:
* statt Gutachten (§ 4 Abs. 3) soll nur im Falle der
Personenstandsänderung eine Bescheinigung über - stattgefundene
Beratung vorgelegt werden müssen (allerdings ist das Konzept der
Bescheinigung noch nicht zu Ende erarbeitet worden),
* es wird noch erwogen, ob man bestimmte Fristen (z.B. 3 Monaten nach
Beantragung der Namensänderung und 6 Monaten für die
Personenstandsänderung) einführt, nach deren Ablauf die
Willenserklärung bestätigt werden sollte,
* Zuständigkeit (§ 2): Standesämter im Rahmen eines Verwaltungsaktes statt Amtsgerichte;
* Offenbarungsverbot (§ 5):
* keine Sanktionen,
* Rechtsanspruch auf Ausstellung von Originalurkunden (Unterstützung der Betroffenen bei Wahrnehmung dieses Anspruchs);
* Streichung der Aufhebungsgründe § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 (Geburt oder Zeugung eines Kindes);
* beibehalten wird § 7 Abs. 1 Nr. 3 (Eheschließung – nach Verzicht der
Erforderlichkeit eines operativen Eingriffs für Personenstandsänderung
ist die Vorschrift nicht mehr verfassungswidrig);
* Streichung der Voraussetzungen § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 4
(Ehe,Fortpflanzung, operativer Eingriff), (allerdings ist beim letzten
Punkt zu erwägen, ob man im Gegenzug eine explizite Pflicht zur
Kostenübernahme im Gesetz - TGG oder SGB V - vorschreibt)"
Die Linke (Dr. Barbara Höll):
"...ich bedanke mich außerordentlich für Ihre Nachfrage zum
Transsexuellengesetz. Um es gleich vorweg zu sagen, ja dieses
Transsexuellengesetz muss aufgehoben mindestens reformiert werden. Denn
jeder Mensch hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Hierzu gehört auch, die eigene psychische Geschlechtsidentität zu
leben, auszudrücken und entsprechend anerkannt zu werden.
Das Transsexuellengesetz enthält Regelungen, die die Selbstbestimmung
und Würde von transsexuellen Menschen beeinträchtigen und nicht länger
aufrechterhalten werden dürfen. In einigen Punkten hat das
Bundesverfassungsgericht Veränderungen angemahnt, ohne dass die
Bundesregierung bisher reagiert hat. Sie wurde ebenfalls von dem von
Ihnen erwähnten CEDAW-Komitee mit deutlichen Worten auf dieses Unrecht
angesprochen worden.
Zudem hat das Bundesverfassungsgericht am 27 Mai die Bundesregierung
aufgefordert das Transsexuellengesetz zu verändern. Hierzu hat es eine
Frist bis zum 1. August 2009 gesetzt. Denn das bisherige Erfordernis
der Ehelosigkeit bei einen personenstandsrechtlichen Geschlechtswechsel
eines transsexuellen Menschen hielt es für mit dem Grundgesetz für
unvereinbar, da das Recht auf Anerkennung der selbstbestimmten
geschlechtlichen Identität (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1
Abs. 1 GG) und dem von Art 6 Abs. 1 GG geschützten Interesse am
Fortbestand der Ehe verletzt werden (Aktenzeichen: 1 BvL 10/05). Bis zu
einer gesetzlichen Neuregelung ist § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG nicht anwendbar.
Dies war bereits die sechste Entscheidung in der das TSG für nicht verfassungskonform erklärt wurde.
Dies verdeutlicht, die unbedingt notwendige Reform dieses Gesetzes. Es
scheint so, als ob die Bundesregierung diese Fristsetzung nicht als
Auftrag begreifen würde. Ich persönlich strebe eine Änderung des
Personenstands– und des Vornamensrecht an, das Transsexuellen,
Transgendern und Intersexuellen zu Gute käme. Damit würde ein
unzeitgemäßes Gesetz überflüssig.
Wir müssen aktiv werden. DIE LINKE wird noch in dieser
Legislaturperiode einen eigenen Antrag in das Plenum des Deutschen
Bundestag einbringen. Es bleibt mir ein großes Unverständnis, weshalb
die Bundesregierung nicht bereit ist die Urteile des
Bundesverfassungsgerichts umzusetzen."
---
Ich bin mal gespannt wie nun folgende Forderungen tatsächlich bei einer Reform des Transsexuellengesetzes berücksichtigt werden:
"Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet
werden, um als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss
ein Ende gesetzt werden.“ ... „die Beendigung des Gutachtervefahrens
nach dem deutschen Transsexuellengesetz - und die Einführung eines
Antragsverfahrens, wonach jeder entscheiden kann, zu irgend einem
beliebigen Zeitpunkt, welchen Geschlechtseintrag er haben möchte.“
Diese Aussagen stammten vom UN-CEDAW-Komitee. Hier noch einmal
stellvertretend für alle oben aufgeführten Parteien, die ATME-Anfrage
an die CDU:
"Sehr geehrter Herr Schäuble,
im Februar hat ein UN-Komitee bei der Überprüfung des
Frauenrechtsbakommens CEDAW deutliche Worte zur Situation
transsexueller Frauen in Deutschland gesprochen und hier eine
umfassende Reform des Transsexuellengesetzes verlangt.
"Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet
werden, um als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss
ein Ende gesetzt werden." äusserte Prof. Silvia Pimentel, Angehörige
des Frauenrechtskomitees, vor dem sich die Bundesregierung in den
Räumen des Hochkommissars für Menschenrechte verantworten musste. Sie
forderte "die Beendigung des Gutachtervefahrens nach dem deutschen
Transsexuellengesetz - und die Einführung eines Antragsverfahrens,
wonach jeder entscheiden kann, zu irgend einem beliebigen Zeitpunkt,
welchen Geschlechtseintrag er haben möchte."
In Deutschland ist es bisher üblich, dass transsexuelle Frauen nicht
selbstständig über ihren rechtlichen Status entscheiden dürfen. Sie
sind nicht nur abhängig von einer Diagnose, die ihnen den Status "Mann
mit Identitätsstörung" gibt, sondern ebenso abhängig vom guten Willen
zweier Gutachter, die ihnen diese sogenannte
"Geschlechtsidentitätsstörung" bescheinigen, oder eben auch nicht. Die
geschlechtliche Fremdbestimmung und die geringe Garantie, die das
Transsexuellengesetz für die Betroffenen geben kann, auch im Sinne der
Menschenrechte behandelt zu werden, führten zwar zu klaren Fragen des
UN-Komitees, brachten aber die Bundesregierung trotzdem nicht dazu hier
deutliche Antworten zu finden.
Darum meine Frage: Wird bei einer Reform des Transsexuellengesetztes
die Rüge des CEDAW-Komitees beachtet werden? Wie sie wissen, handelt es
sich bei CEDAW um ein verpflichtendes Abkommen."
Am 1. März 2009 wurden u.a. folgende Personen der Deutschen
Gesellschaft für Sexualforschung vom Verein Aktion Transsexualität und
Menschenrecht e.V. angeschrieben, inwiefern sie Interesse daran haben,
die menschenrechtliche Situation transsexueller Menschen in Deutschland
zu verbessern. Die Kernanliegen dieser Anfrage war der Aufruf zur
Mitarbeit an einem Prozess des Umdenkens und der Wunsch nach einem
konstruktiven Austausch, dessen Ziel sein kann, einmal tatsächlich auch
im Medizinbetrieb einen Respekt vor der Geschlechtsidentität
transsexueller Menschen zu erleben. Eine Antwort kam von keiner der
Personen:
Dr. med. Ulrike Brandenburg, Institut für Sexualtherapie, Aachen
Prof. Dr. phil. Hertha Richter-Appelt, Institut für Sexualforschung und
Forensische Psychiatrie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
PD Dr. med. Peer Briken, Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Sophinette Becker von der sexualmedizinischen Ambulanz in Frankfurt
Frage: Warum fehlt bislang eine Anwort der Vetreter der Deutschen
Gesellschaft für Sexualforschung? Kommt sie noch? Oder besteht am
Umdenken kein Interesse?
Wichtig zu beachten wäre, dass gerade die DGfS in Deutschland bislang
die These vertreten hat, dass transsexuelle Frauen keine Frauen wären,
sondern Männer mit "Identitätsstörung". Obwohl hier einerseits
beispielsweise von Hertha-Richter Appelt öffentlich auch vertreten
wird, dass weder Chromosomen noch sichtbare Organe (wie z.B. ein Penis)
dazu taugen, sagen zu können, ob es sich im Einzelfall um eine Frau
oder einen Mann handelt (siehe/höre: Interview NDR Info 25.08.2008
, ziemlich am Anfang), tut sie sich bei ihrer Vorstellung von
Transsexualität als "Geschlechtsidentitätsstörung" nicht schwer damit,
genau hier von einem "biologischen Geschlecht" zu sprechen, dem
"geschlechtsidentitätsgestörte Menschen" nicht entsprächen (siehe: Deutschlandfunk, Juli 2008 , aber auch hier,
wenn Frau Richter-Appelt von einem „veränderten Selbstbild“ spricht).
Einerseits taugen laut Frau Richter-Appelt xx und xy nicht zur
Geschlechtsbestimmung, andererseits aber schon... nämlich dann, wenn
von "Geschlechtsidentitätsstörungen" (="verändertes Selbstbild") die
Rede ist, einer bis heute unfalsifizierten Erfindung aus der
Psychoanalyse. Dass die Paradoxien, die sich aus dieser Erfindung
ergeben, nämlich eben der, dass eine transsexuelle Frau, die Frau ist,
weil sie einerseits ein biologisches weibliches Organ besitzt, nämlich
ihr Gehirn, andereseits eben genau deswegen eine weibliche
Geschlechtsidentität aufweist, sich zum Mann erklären lassen muss, um
als Frau anerkannt zu werden nun ja im Februar in Genf vom
CEDAW-Frauenrechtsausschuss eben als "Paradoxien, die beendet werden
müssen" angemahnt wurden, kann ein Mitgrund sein, warum die Deutsche
Gesellschaft für Sexualforschung sich hier mit dem antworten etwas
schwer tut - bräche doch ihr Weltbild zusammen, müssten sie zugeben,
dass transsexuelle Frauen Frauen sind, die als Mädchen mit Penis und
Hoden geboren wurden und eben keine Männer, die sich ihr "Geschlecht
haben umwandeln lassen".
Wenn letztendlich eine aufgeklärte Gesellschaft bemerken würde, dass
der Satz "Ich bin im falschen Körper geboren" nichts weiter ist, als
eine biologische Tatsache, ach... das wär doch was. Augen auf und
hingeschaut, anstatt heruminterpretiert und sich was vorgemacht. Ach
was solls, vielleicht steckt die DGfS eben noch in den Vorarbeiten zum
Antwortbriefeschreiben...
Anhang:
O-Töne aus NDR Info, Der Talk mit Hertha Richter-Appelt, am 25.08.08
Etwas zum nachdenken:
1)
"Eine Frau die zunächst mal ihr Leben relativ unaufällig gelebt hat als
Frau, aber als sie in die Pubertät kam, die ganzen Pubertätszeichen
nicht aufgetreten sind, sie keine Menstruation bekommen hat, usw und
dann durchuntersucht wurde und dann festgestellt wurde: das ist eine
Person die chromosomal männlich männlich ist, aber vom Erscheinungsbild
her eine Frau. Man muss sehr vorsichtig sein, weil man dann denkt das
ist eigentlich ein Mann was sie manchmal von Medizinern gesagt
bekommen. Aber so ist es nicht."
Hertha Richter-Appelt sagt also: Die Chromosomen eines Menschen eignen
sich nicht, hier das Geschlecht eines Menschen abzulesen. (Info: Auch
die Genitalien nicht)
2)
"Also ich muss sagen als ich angefangen hab, bin auch eher auf dem
Standpunkt gestanden, dass sehr viele unserer Verhaltensweisen erzogen,
angelernt sind, usw. Seitdem ich diese Forschung mache muss ich sagen,
bin ich da etwas kleinlaut geworden und muss sagen, dass es naiv ist,
zu meinen dass nicht die biologische Anlage doch auch eine ziemliche
Rolle spielt bei den verschiedensten Fähigkeiten aber eben auch bei der
Geschlechtsidentität."
Die Aussage ist hier: Es gibt auch biologische Faktoren, welche für die
Geschlechtsidentität verantwortlich sind. Frage: Wo sind diese Faktoren
verknüpft? In welchem Organ trifft Biologie auf Psyche?
3)
"Als ich nach Hamburg kam, und an das Institut für Sexualforschung kam,
waren die ersten Patienten Patienten damals mit Transsexualität, also
Patienten die biologisch unauffällig sind, aber das Gefühl haben im
falschen Körper zu stecken und ich stand sprachlos davor und hab nicht
verstanden, was mit denen los ist. Nicht dass ich das heute verstehen
würde, weil das wirklich sehr schwierig ist, aber das hat mich
unglaublich neugierig gemacht."
Das Paradoxon hier: Was heisst "biologisch unaffällig"? Ist das an den
Chromosomen abzulesen? Oder an den Genitalien? Ein Widerspruch zu
Antwort 1.
4)
"Ich glaub da stösst man immer wieder an seine Grenzen, immer wieder,
weil sie Fragen nachgehen, die oft nicht beantwortbar sind, und noch
nicht beantwortbar sind. Wenn ich das Beispiel von der Transsexualität
aufgreife: Jetzt habe ich 30 Jahre lang Patienten gesehen mit einer
transsexuellen Problematik. Viele Dinge verstehe ich, aber warum ein
Mensch der biologisch einen ganz eindeutigen Körper hat, das Gefühl
hat, dass er im falschen Körper steckt, wirklich verstehen tu ich das
immer noch nicht."
Weil Antwort 1 richtig ist und weder Genitalien noch Chromosomen eine
eindeutige Aussage über das Geburtsgeschlecht eines Menschen machen
können? Weil Antwort 2 richtig ist und es biologische Faktoren gibt,
die für das Geschlecht eines Menschen wichtiger sind als Chromosomen
oder Genitalien (Antwort 1)? Und: Weil dieser Mensch eben tatsächlich
mich abweichenden Körpermerkmalen geboren wurde? Eben z.B. ein Mädchen,
das mit xy-Chromosomen, Penis und Hoden auf die Welt kommt.
Frau Appelt, solange sie annehmen, dieses Mädchen wäre ein Junge,
obwohl sie selbst ja bestens wissen, dass weder xy oder xx noch die
Genitalien eines Menschen hunderprozentig über das Geburtsgeschlecht
eines Menschen Auskunft geben können, solange werden sie keine Antwort
auf die Frage finden, warum dieses Mädchen sagt "Ich bin ein Mädchen".
Es ist eins. Dies zu akzeptieren, würde helfen, zu verstehen.
Eigentlich ist es ganz einfach.
27.03.2009
Auch wenn ich immer noch der Ansicht bin, dass
"gender" bzw. "gender identity" der Hinweis eines Menschen auf sein
eigentliches biologisches Geschlecht ist, und wenig davon halte, hier
zwischen Biologie und, nennen wir es einmal Nicht-Biologie zu trennen
(der Begriff transgender ist, so glaube ich, lediglich ein Hilfmittel
für viele in einer Welt, in der das biologische Geschlecht immer noch
an den Genitalien oder xx und xy festgemacht wird, und wäre dann
obsolet, würden transsexuelle Menschen als "natürliche" Personen in
ihrer biologischen "Echtheit" anerkannt werden), so ist es dennoch
schön, Texte von nicht-transsexuellen Menschen zu finden, die Hinweis
darauf sind, dass wir uns als Menschheit nach und nach auf einen
wichtigen Paradigmenwechsel in der Betrachtung von dem, was wir
"Geschlecht" nennen, hinbewegen. Wir sind noch nicht da, aber
unterwegs... Hier ist das Internetfundstück:
"A number of misunderstandings about transgenderism have recently
been displayed in print and on the television by both the unlearned and
the experts alike. Sadly, even some of those in the LGBT community
have contributed to this confusion. Well-intentioned articles that
result in harm simply because of the clear lack of knowledge must be
rewritten to reflect only the facts and the truth.
Here is a fact and the truth: Transgenders are not gay men who think
and feel they are women born in the wrong body. They are not, as
stated by one so-called expert, merely people who suppress their
sexuality for a very long time.
'Transgender' is a term that has emerged fairly recently and is used to
describe anybody who feels their gender identity and expression is
different to that which was assigned to them at birth (based only on
the viewing of their genitalia). A transgender may be a woman or a
man, and like any woman or man, they can be heterosexual, homosexual,
or bisexual. Therefore, their sexuality is not their gender.
To clarify and emphasize this point, gender is who we are – it is
ourselves, our person. Gender is not our body, not our genitals, not
our clothes, not even our names, not our hormones and not our sexual
preference.
A newborn who is pronounced male by the doctor or midwife may not
necessarily identify as male when that child grows up. This person
must have every right to choose to live his/her life the way s/he needs
it to be lived. This person who was born male may live her life as a
woman. Because she expresses and identifies as a woman, then she is a
woman.
One’s gender has nothing to do with the absence or presence of a
specific genitalia. Gender must not be imposed on us. Who, then, has
the right to determine the gender of a person? Is it the church? Is
it the doctor who inspects the baby's genitalia upon birth? Is it the
psychiatrist? Surely, it is only that person because only s/he alone
possesses and has innate knowledge of his/her self.
Furthermore, a person need not make any change in order to be the
gender they are. Feeling is being. No genital or cosmetic surgery,
hormone replacement therapy, nor any other intervention is a
prerequisite to being oneself. A man is a man and a woman is a woman
not because of their genitals. We are not walking penises and
vaginas. We are living beings who happen to have a certain kind of
genitalia. Surely, we do not want to reduce ourselves to mere organs.
Our being is a determinant of who we are, not what’s between our legs.
Man or woman. Hetero-, homo-, bi- or pansexual. These are only words,
and words are only inventions. Sometimes, words are ambiguous.
Sometimes, their meanings change over time. Sometimes, new words are
invented as our knowledge and understanding evolves over time. It is
not surprising then when sometimes, writers publish a piece that
contains inaccurate and misunderstood use of certain words. Words,
which in this case, are crucial to the understanding and description of
other people. Words that can confuse, harass, demean and disrespect
people. Hence, a writer must take it upon themselves to be vigilant in
ensuring their thorough understanding of all words before going to
print."
Kommentar von mut23: Auch transsexuelle Menschen sind biologisch. Ihr
Wissen über ihr Geschlecht ist keine Einbildung, sondern Hinweis auf
die Natürlichkeit ihres Seins.
Quelle des Artikels:
Transgender women are not gay men - Danton Remoto
By Danton Remoto 03/24/2009 12:03 AM
http://www.abs-cbnnews.com/
30.03.2009
Anfang März hatte der Deutsche Presserat eine
Stellungnahme über die Berichterstattung bei Transsexualität
veröffentlicht. Diese hat folgenden Wortlaut:
"Der Deutsche Presserat appelliert an Redaktionen, sorgfältig mit
dem Thema Transsexualität umzugehen. Hintergrund sind mehrere
Beschwerden zu der Berichterstattung über das "Dschungelcamp" (RTL) und
die dort teilnehmende Lorielle London, eine transsexuelle Frau, die als
Lorenzo in der Sendung "Deutschland sucht den Superstar" bekannt wurde.
Der zuständige Beschwerdeausschuss bittet in diesem Zusammenhang die
Presse, in Fällen von Transsexualität bei Vokabular und Beschreibung
der Personen sorgfältig und respektvoll vorzugehen. So ist es z. B.
nicht korrekt, Transsexuelle als Transvestiten darzustellen. Der
persönliche, oft mit schwierigen Umständen einhergehende Hintergrund
transsexueller Menschen sollte ernst genommen werden und nicht zu
Wortspielen und dem Benutzen falscher Begriffe führen."
Vorangegangen waren unter anderem Beschwerden von Menschenrecht und
Transsexualität und dem Verein Aktion Transsexualität und Menschenrecht
e.V., da es mit dem Respekt gegenüber der Geschlechtsidentität
transsexueller Menschen in Deutschland auch in den Medien nicht zum
besten gestellt ist. Immer noch wird in Deutschland vielerorts nicht
verstanden, dass Geschlecht nicht nur an den Genitalien eines Menschen abzulesen ist und ebenso xx und xy nicht in allen Fällen zur Geschlechtsbestimmung taugen
(dies ist bereits wissenschaftliche Tatsache, wie auch biologische
Realität). Wenn man weiss, dass beispielsweise noch heute transsexuelle
Menschen von der "Fachwelt" als "identitätsgestörte Männer" bezeichnet
werden und ihnen eine psychische Störung unterstellt wird, die in ihren
Erklärungsmodellen ähnlich obskur daher kommt, wie das, was sich bei
Homosexualität bis 1973 noch "sexuelle Orientierungsstörung" nannte,
kann verstehen, dass eine Berichterstattung, die transsexuelle Menschen
in ihrer Geschlechtsidentität, ja in ihrem eigentlichen
Geburtsgeschlecht anerkennt, anders aussehen muss, als das, was von
deutschen Medien noch im Jahr 2009 veröffentlich wird. Eine
Auseinandersetzung mit der Frage, ob eine transsexuelle Frau nicht
tatsächlich als Mädchen geboren wurde - nämlich als Mädchen, das mit
Penis und Hoden auf die Welt kam - fand bis heute nicht im öffentlichen
Medienraum statt, obwohl eigentlich bereits wissenschaftlich genügend an Beweisen
vorliegt, die es wert wären, darüber nachzudenken, ob die These von der
"Geschlechtsumwandlung" nicht ebenso ein Märchen ist, wie die Vermutung
es handele sich bei einer transsexuellen Frau um einen
"geschlechtsidentitätsgestörten Mann". Die Folgen der geschlechtlichen Fehlzuordnung
sind in der Tat in vielen Fällen zu gravierend (wie z.B. mangelnde
soziale Akzeptanz, Verlust des "Freundeskreises", Ausgestossenwerden
durch die "Familie", mangelnde Berufschancen bei schlechtem "Passing",
...), als dass hier Medien nicht eine besondere Verantwortung hätten,
einmal die Misstände in Deutschland zu berücksichtigen. In einem Land,
in dem Menschen auf Grund einer geschlechtlichen Abweichung immer noch
als "verrückt" diagnostiziert werden, lohnt es sich näher hinzuschauen.
Wir mögen zwar in einer bunten Welt leben, aber es gibt immer noch
Menschen, die so behandelt werden, wie in den 1950ern des letzten
Jahrhunderts - es mag zwar nicht so aussehen, doch bloss weil man die
Misstände nicht sehen mag, sind sie deswegen ja nicht gleich nicht
vorhanden, liebe Medienvertreter.
Wie dem auch sei, hier einmal die ausführlichen Antworten:
STERN-Online - Beschwerde begründet, ohne Maßnahme, Ziffer 12
Datum des Beschlusses: 05.03.2009
A. Zusammenfassung des Sachverhalts
STERN-Online berichtet am 21.01.2009 unter der Überschrift „Und am Ende
siegt immer das Tuntige" über das Dschungelcamp. Unter einem Foto von
Lorielle London steht: „Lorielle London [...] könnte vom Tuntentrend
profitieren." Im Text heißt es zudem über sie: „Der Sieger steht
ohnehin schon fest - denn Deutschland hat ein Herz für Tuntiges."
Weitere Zitate aus dem Text: „Sie kreischen, heulen, jaulen, stöhnen,
jubeln und laufen selbst bei den profansten Dingen vor Emotionen über
wie normale Menschen nicht bei der Geburt des ersten Kindes oder dem
Gewinn der ersten Goldmedaille: Tunten, oder wie Wikipedia sie
definiert Schwule, die durch ein besonders affektiertes Verhalten
auffallen'." Lorielle wird in dem Beitrag zudem als „halbe Frau"
bezeichnet. Des Weiteren wird gesagt, Deutschland liebe „seine Tunten.
Wenigstens an ihnen kann er liberale Gesinnung und Toleranz
praktizieren. Das Herz des Bundesbürgers schlägt höher, wenn Männer
Handtaschen schwingen, Stöckelschuhe tragen oder schrill durch die
Gegend gackern."
Die Beschwerdeführerin moniert, dass in dem Beitrag eine transsexuelle
Frau als „Tunte" bezeichnet wird. Dieser Begriff beziehe sich jedoch
auf verkleidete schwule Männer. Transsexuelle Frauen seien keine
tuntigen Männer. Die Beschwerdeführerin sieht hierin eine
Diskriminierung transsexueller Frauen. Der Respekt vor der
geschlechtlichen Identität transsexueller Frauen scheine in den
deutschen Medien ein großes Problem zu sein. So werden hier
transsexuelle Frauen als „schwule Männer" bezeichnet, was nicht den
Tatsachen entspreche.
Mit Schreiben vom 16.02.2009 antwortet die Rechtsabteilung von Grüner +
Jahr, dass sie keine Diskriminierung oder einen Verstoß gegen die
Menschenwürde in dem Beitrag erkennen könne. In dem Artikel würden
transsexuelle Frauen nicht diskriminiert, ihre Menschenwürde werde
nicht missachtet. Insbesondere werde Lorielle London nicht als
„schwuler Mann" bezeichnet, vielmehr werde die allgemeine Sympathie für
ein schlagwortartig als „das Tuntige" bezeichnete Auftreten
beschrieben, die vom Autor bei einem gewissen Teil des deutschen
Fernsehpublikums beobachtet werde. Das Dschungelcamp wie auch die
ironische Berichterstattung darüber könnten im Einzelfall die Grenze
des guten Geschmacks überschreiten, gegen den Pressekodex verstießen
sie jedoch nicht. Die Quintessenz des Artikels „Der Sieger steht
ohnehin schon fest, denn Deutschland hat ein Herz für Tuntiges" werde
zudem belegt mit weiteren Beispielen wie dem Sieger des Dschungelcamps
2008, Ross Anthony, dem Erfolg des Films „Der Schuh des Manitu" oder
auch dem Zulauf zum Christopher-Street-Day etc. Die Assoziation mit den
Begriffen „Tunte" oder „das Tuntige" und deren Verständnis hänge in
hohem Maße vom persönlichen Geschmack und der Einstellung des
jeweiligen Lesers ab. Fest stehe jedoch, dass der Begriff „Tunte" nicht
rein negativ bewertet werde. So werde durch die Überschrift auf
diejenige klischeehafte Vorstellung angespielt, die sich bei
„Wikipedia" finde, wo „das Tuntige" beschrieben wird als „häufig
verbunden mit einem affektierten Verhalten und einer gewissen Neigung
zu femininer oder schriller Kleidung". In diesem Sinne werde der
Begriff auch in dem Artikel verwendet. Es handele sich somit um ein
Schlagwort für ein bestimmtes Verhalten und Auftreten insbesondere in
der Öffentlichkeit. Der Hinweis auf die Transsexualität der Kandidatin
Lorielle London habe Eingang in die Berichterstattung gefunden, da sie
selbst damit in die Öffentlichkeit gegangen sei und auch verschiedene
Operationen von einem Fernsehsender dokumentieren ließ. Lorielle London
werde in dem Artikel nicht, wie von der Beschwerdeführerin behauptet,
als „Tunte" bezeichnet. Die Verknüpfung des „Tuntigen" mit der Person
von Lorielle London sei in einem Satz des ersten Absatzes ein wenig
unglücklich formuliert. Aus der Überschrift und den übrigen bereits
zitierten Passagen des Artikels ergebe sich jedoch eindeutig, welche
These der Artikel aufstelle: Lorielle London, die als transsexuelle
Frau mit einem recht affektierten Verhalten und betont femininer
Kleidung in diese Fernsehshow auftrete, habe besonders gute Chancen,
als Siegerin des Dschungelcamps hervorzugehen, da das deutsche Publikum
tuntiges Verhalten liebe. Da auch Lorielle London ein Verhalten an den
Tag lege, das diese klischeehafte Vorstellung beim Zuschauerwecke,
könne ihr die Sympathie des Publikums für „das Tuntige" zugute kommen.
Zudem werde Lorielle London in dem Artikel auch nicht als Mann
bezeichnet. Es werde nicht ignoriert, dass sie eine transsexuelle Frau
sei. Der Artikel spreche von ihr als Frau und verwende das
Personalpronomen „sie". Der Beschwerdegegner weist zudem darauf hin,
dass unter stern.de auch ein Interview mit ihr u. a. zum Thema
Transsexualität veröffentlicht worden sei. Anders als die meisten
anderen Medien habe sich die Redaktion hier dem Thema der
Transsexualität angenommen, so dass es geradezu absurd erscheine,
dieser Redaktion Diskriminierung oder Transphobie vorzuwerfen.
B. Erwägungen des Beschwerdeausschusses
I. Der Beschwerdeausschuss diskutierte ausführlich den Umgang mit dem
Vokabular in Bezug auf die Berichterstattung zu Lorielle London. In der
Diskussion wurde deutlich, dass es die verschiedenen Arten von
Sexualität für die Medien und die Öffentlichkeit schwierig machen, die
richtigen Begriffe zu verwenden, die in den einzelnen
Partikulargesellschaften als richtig angesehen werden.
II. Der Begriff „Tunte" wird in der Tat in der Regel nicht für
transsexuelle Menschen angewandt. Hier zeigt sich - wie auch in der
Berichterstattung in vielen anderen Medien - dass es keine richtige
Bemühung gibt, sprachlich mit dem Phänomen richtig umzugehen. Dies
erkennt auch die Redaktion an, wenn sie in ihrer Stellungnahme
schreibt, dass die „Verknüpfung des „Tuntigen" mit der Person von
Lorielle London [...] in einem Satz des ersten Absatzes ein wenig
unglücklich formuliert" habe.
III. Der Beschwerdeausschuss schließt sich im Übrigen der Stellungnahme
der Zeitschrift an, dass es in dem Beitrag um das durchaus starke
Interesse vieler Zuschauer an dem, was boulevardesk als „tuntiges
Verhalten" bezeichnet werden kann, geht. Lorielle London hat eine sehr
spezielle Art und Weise, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen, zu
sprechen und hat in Gestus und Habitus eine Verhaltensweise, die man
als „affektiert" bezeichnen kann. In dem Beitrag machen sich die
Autoren auch eher über die (spießigen) Zuschauer lustig, wenn sie
schreiben: „Das Herz des Bundesbürgers schlägt höher, wenn Männer
Handtaschen schwingen, Stöckelschuhe tragen oder schrill durch die
Gegend gackern".
IV. Die Diskussion im Beschwerdeausschuss macht insgesamt deutlich,
dass es wichtig für die Debatte um Transsexualität ist, dass
Redaktionen sorgfältig mit Sprache umgehen. Dabei ist es auch wichtig,
dass die Begriffe „Transsexuelle" und „Transvestit" nicht
durcheinandergeworfen werden. In diesem Zusammenhang hat der
Beschwerdeausschuss am 06.03.2009 auch eine Presseinformation
veröffentlicht, die wir im Anhang beilegen (Anlage).
C. Ergebnis
Der Beschwerdeausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschwerde im
Sinne der Beschwerdeordnung begründet ist. Er verzichtet aber darauf,
eine Maßnahme nach § 12 Beschwerdeordnung auszusprechen. Die
Entscheidung über die Begründetheit der Beschwerde ergeht mit 4
Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimme und 1 Enthaltung, die Entscheidung über die
Wahl der Maßnahme ergeht mit 5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen.
(Peter Enno Tiarks)
Vorsitzender des Beschwerdeausschusses
---
BILD-Online - Beschwerde begründet, ohne Maßnahme, Ziffer 12
Datum des Beschlusses: 05.03.2009
A. Zusammenfassung des Sachverhalts
Die Beschwerde richtet sich gegen verschiedene Beiträge in BILD-Online
vom 06., 09., 10. und 13.01.2009. Im ersten Beitrag unter der
Überschrift "Ach Gottchen, Lorenzo! Ist dir schon schlecht?" geht es um
die Dschungelcamp-Kandidatin Lorielle London, die hier als
"Super-Transe" bezeichnet wird und stets mit ihrem ehemaligen
männlichen Vornamen "Lorenzo" benannt wird. Im zweiten Beitrag unter
der Überschrift "Wer macht mich im Dschungelcamp zur Frau?" heißt es
über Lorielle London: "Pralle Brüste, lange Beine, sexy Mähne - doch
zwischen den Beinen noch ein ganzer Kerl. Das ist Super-Transe Lorielle
London (25): ein Wesen irgendwo zwischen Mann und Frau. Versext ES
jetzt das RTL-,Dschungelcamp'?" In dem dritten Beitrag unter der
Überschrift "Lorielle London von Security betatscht" wird Lorielle
erneut als "Super-Transe" bezeichnet sowie ihr männlicher Name genannt.
Auch im vierten Beitrag über den Lebensweg von Lorielle London unter
der Überschrift "So wurde ich als Kind misshandelt" wird erneut von
Lorielle London als "Super-Transe Lorenzo" berichtet.
Die Beschwerdeführerin sieht in den Beiträgen Verstöße gegen die
Ziffern 1, 2, 3 und 12 des Pressekodex. Eine transsexuelle Frau sei
kein Mann. Daher sollte Lorielle London auch als Frau angesprochen
werden. Zuschauer könnten denken, Transsexuelle seien diese "verrückten
Männer", doch gerade transsexuelle Frauen bedürften eines besonderen
Schutzes, egal wie schrill und schräg sie manchmal aussehen. Die
Benutzung des falschen Personalpronomens sei diskriminierend und führe
zu Transphobie.
Mit Schreiben vom 18.02.2009 antwortet die Rechtsabteilung des Axel
Springer Verlages, dass sie keinen Verstoß gegen die Ziffer 1 des
Pressekodex erkennen könne. Insbesondere die Fotoveröffentlichung sei
mit ausdrücklicher Einwilligung der Protagonisten im Rahmen eines
Pressetermins erfolgt. Die beiden Protagonistinnen jedenfalls sähen
ihre Menschenwürde in der Darstellung nicht verletzt. Soweit in der
Berichterstattung Lorenzo bzw. Lorielle London als "Supertranse" bzw.
"Transsexuelle" bezeichnet würde, sei darauf hinzuweisen, dass Lorielle
London selbst mehrfach diesen Begriff in Interviews benutzt habe. Die
operative Verwandlung wurde von Lorielle London als Medienspektakel
inszeniert, weil die damit einhergehende Prominenz die berufliche und
finanzielle Grundlage darstelle. Auch während des Dschungelcamps sprach
Lorielle London mit anderen Kandidaten über ihre Transsexualität. Wenn
die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts meine, zu der Würde des Menschen gehöre, dass
der Mensch über sich selbst verfüge und sein Schicksal
eigenverantwortlich gestalten könne, habe von diesem Grundrecht auch
Lorielle London Gebrauch gemacht. Die hier angegriffene
Berichterstattung bilde nur ab, was die Protagonisten aus eigenem
Antrieb im Rahmen dieses Fernsehformats öffentlich machen wollten.
B. Erwägungen des Beschwerdeausschusses
I. Da Lorielle London unter dem Namen Lorenzo bei "Deutschland sucht
den Superstar" als Kandidat mitgemacht und dort eine gewisse
Popularität errungen hatte, sieht der Beschwerdeausschuss den Hinweis
auf diesen Namen und den Hintergrund nicht als Diskriminierung an. Den
Lesern darf erläutert werden, um wen es sich bei der Person Lorielle
London handelt. Dass dabei die Medien unter Umständen nicht immer das
richtige Personalpronomen verwendet haben, liegt hier an dem eben
genannten Aspekt, dass Lorielle London auch schon als Lorenzo in der
Öffentlichkeit stand und unter diesem Namen bekannter war.
II. Der Beschwerdeausschuss diskutierte daraufhin ausführlich den
Umgang mit dem Vokabular in Bezug auf die Berichterstattung zu Lorielle
London. In der Diskussion wurde deutlich, dass es die verschiedenen
Arten von Sexualität für die Medien und die Öffentlichkeit schwierig
machen, die richtigen Begriffe zu verwenden, die in den einzelnen
Partikulargesellschaften als richtig angesehen werden. Der Begriff
"Transe" wird z. B. sowohl für Transvestiten als auch für Transsexuelle
benutzt. Er hat für einige der angesprochenen eine negative
Konnotation, die jedoch wiederum nicht von allen geteilt wird. Nach
Auffassung des Ausschusses ist der saubere Umgang mit Begriffen
selbstverständlich wichtig. Die vorherrschende Meinung war jedoch auch,
dass es für die Medien schwierig ist, die richtigen Begriffe für die
unterschiedlichen Arten von Sexualität zu benutzen.
III. Des weiteren diskutierte der Ausschuss insbesondere den Satz
"Versext ES jetzt das RTL- Dschungelcamp?". Hier herrschte die Meinung
vor, dass sich das Wort "ES" auf das "Wesen irgendwo zwischen Mann und
Frau" bezieht, ein Halbsatz, der direkt davorstand.
IV. Die Diskussion im Beschwerdeausschuss macht insgesamt deutlich,
dass es wichtig für die Debatte um Transsexualität ist, dass
Redaktionen sorgfältig mit Sprache umgehen. Dabei ist es auch wichtig,
dass die Begriffe "Transsexuelle" und "Transvestit" nicht
durcheinandergeworfen werden. In diesem Zusammenhang hat der
Beschwerdeausschuss am 06.03.2009 auch eine Presseinformation
veröffentlicht, die wir im Anhang beilegen (Anlage).
C. Ergebnis
Der Beschwerdeausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschwerde im
Sinne der Beschwerdeordnung begründet ist. Er verzichtet aber aus den
oben genannten Gründen darauf, eine Maßnahme nach § 12
Beschwerdeordnung auszusprechen. Die Entscheidung über die
Begründetheit der Beschwerde ergeht mit 6 Ja-Stimmen und einer
Enthaltung. Dass keine Maßnahme ausgesprochen wurde, wurde mit 5
Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung entschieden.
(Peter Enno Tiarks)
Vorsitzender des Beschwerdeausschusses
03.04.2009
Es kam nun eine Antwort des
Bundesinnenministeriums auf unsere Anfrage.vom 2. März im Zusammenhang
mit der Reform des Transsexuellengesetzes. Da ich eigentlich über etwas
anderes schreiben wollte, hier mal wieder zweigeteilt (den Kommentar
zur Antwort auf Frage 3 erspare ich mir):
Teil 1:
a) Die Antwort:
Sehr geehrte Frau Schicklang,
zu Ihrer Anfrage vom 2. März 2009 teile ich nunmehr mit:
Die Bundesregierung ist sich der Probleme bei dem Verfahren zur
Änderung der Vornamen und Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit
nach dem Transsexuellengesetz bewusst. Im Bundesministerium des Innern
sind deshalb die Vorarbeiten für eine Novellierung des
Transsexuellengesetzes aufgenommen worden; die Ressortabstimmung ist
eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen.. Einzelheiten des
Reformvorhabens können deshalb derzeit noch nicht mitgeteilt werden.
Zu Ihrer Frage Nr. 3 weise ich darauf hin, dass die Bundesregierung
bereits im Jahre 2003 im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage
im Deutschen Bundestag (Drucksache 15/894, Antwort zu Frage 5)
ausgeführt hat, dass der Begriff "Intersexualität" eine Vielzahl
biologisch-somatisch gegebener Uneindeutigkeiten bzw. Mehrdeutigkeiten
der Geschlechtszugehörigkeit umfasst. Daraus kann gerade nicht
geschlossen werden, dass Intersexualität eine psychische Erkrankung
ist.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Carola Ruppelt
Bundesministerium des Innern
- Bürgerservice-Zentrum -
Interessant ist diese Antwort, wenn man sie mit einer aktuellen Meldung des LSVD vergleicht:
"Innenministerium plant TSG-Reform unter Ausschluss der
Öffentlichkeit - Das Bundesinnenministerium hat dem
Bundesjustizministerium einen Entwurf zur Reform des
Transsexuellengesetzes (TSG) zugeleitet. Anders als üblich, ist der
Entwurf weder mit Gutachtern noch mit Betroffenengruppen abgestimmt
worden."
Fragen: Ist es nicht widersprüchlich, dass das BMI hier in der Antwort
an ATME e.V. vom 2.4.2009 behauptet, die Ressortabstimmung wäre noch
nicht abgeschlossen, der LSVD hier aber bereits von einem an das
Bundesjustizministerium weitergeleiteten Entwurf spricht? Hmm.... wer schwindelt hier? Und warum hat der LSVD als Lesben- und Schwulenverband diese Information und die Betroffenengruppen nicht? Und was sagt uns das über Transsexuellenrechte in Deutschland? Welche Geheimkanäle gibt es? Und warum informiert der LSVD nicht z.B. auch ATME e.V über die Meldung? Fragen über Fragen... b) Die Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Februar hat ein UN-Komitee bei der Überprüfung des
Frauenrechtsbakommens CEDAW deutliche Worte zur Situation
transsexueller Frauen in Deutschland gesprochen und hier eine
umfassende Reform des Transsexuellengesetzes verlangt.
"Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet
werden, um als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss
ein Ende gesetzt werden." äusserte Prof. Silvia Pimentel, Angehörige
des Frauenrechtskomitees, vor dem sich die Bundesregierung in den
Räumen des Hochkommissars für Menschenrechte verantworten musste. Sie
forderte "die Beendigung des Gutachtervefahrens nach dem deutschen
Transsexuellengesetz - und die Einführung eines Antragsverfahrens,
wonach jeder entscheiden kann, zu irgend einem beliebigen Zeitpunkt,
welchen Geschlechtseintrag er haben möchte."
In Deutschland ist es bisher üblich, dass transsexuelle Frauen nicht
selbstständig über ihren rechtlichen Status entscheiden dürfen. Sie
sind nicht nur abhängig von einer Diagnose, die ihnen den Status "Mann
mit Identitätsstörung" gibt, sondern ebenso abhängig vom guten Willen
zweier Gutachter, die ihnen diese sogenannte
"Geschlechtsidentitätsstörung" bescheinigen, oder eben auch nicht. Die
geschlechtliche Fremdbestimmung und die geringe Garantie, die das
Transsexuellengesetz für die Betroffenen geben kann, auch im Sinne der
Menschenrechte behandelt zu werden, führen uns nun zu dieser Anfrage.
1. Wird das BMI bei der Reform des Transsexuellengesetzes die "Rüge"
des UN-Ausschusses zu CEDAW ernst nehmen, und endlich die Praxis
abschaffen, nach welcher eine transsexuelle Frau sich zu einem
"psychisch kranken Mann" erklären lassen muss, um als Frau anerkannt zu
werden? Welche konkreten Schritte gibt es bereits, hier eine
menschenrechtskonforme Gesetzeslösung zu finden?
2. Michael Tetzlaff (BMI) hat bei der Stellungnahme in Genf Anfang
Februar folgendes gesagt: "Wir werden den im Schattenbericht der
Interessengemeinschaft Menschenrecht und Transsexualität dargestellten
Aspekte bei der Prüfung im Rahmen unserer Novellierung einbeziehen." -
was wird das BMI unternehmen um dieser Aussage gerecht zu werden?
(Folgende Frage dient nur dem Verständnis)
3. Ist der Bundesregierung bekannt, dass es Mädchen gibt, die mit Penis
und Hoden geboren werden und Jungs mit Gebärmutter und Vagina? Ist der
Bundesregierung ebenso bekannt, dass diese Menschen, die mit einer
körperlichen Geschlechtsabweichung geboren werden fälschlicherweise als
"psychisch krank" bezeichnet werden, obwohl sie "lediglich" von einer
körperlichen Geschlechtsabweichung betroffen sind? Ist der
Bundesregierung bekannt, dass der Begriff
"Geschlechtsidentitätsstörung" bis heute jeglicher wissenschaftlicher
Grundlage entbehrt?
Nachdem wir daran interessiert sind, eine möglichst gute Lösung für die
Situation transsexueller Menschen in Deutschland zu finden, freuen wir
uns über jede konstruktive Antwort, die ein Schritt auf dem Weg zu
einem menschenrechtskonformen Transsexuellengesetz ermöglicht.
Mit freundlichen Grüssen,
Kim Anja Schicklang Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.
Teil 2:
In den nächsten Wochen werden einige "Expertenveranstaltungen"
stattfinden, an denen auch Menschen teilnehmen werden, die bisher
öffentlich nicht den Eindruck gemacht haben, sich dem Thema
"Geschlecht" objektiv zu nähern. So wird vom 17. bis 20. Juni in Oslo
das "The World Professional Association for Transgender Health (WPATH) 2009 XXI Biennial Symposium" über die Bühne gehen. Auch Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung, z.B. Hertha Richter-Appelt
werden hier vor Ort sein, also Menschen aus dem Verein, der bisher noch
nicht auf unsere Anfragen eingegangen ist, ob sie mithelfen wollen, die
Situation transsexueller Menschen einmal damit zu verbessern, indem die
geschlechtliche Identität als Hinweis für das Wissens über das eigentliche Geburtsgeschlecht
eines transsexuellen Menschen anerkannt wird. Dass dies bislang noch
nicht so ist, wurde hier auf der Seite ja schon öfters erläutert. Dass
das biologische Geschlecht eines Menschen zwar weder durch xx oder xy,
noch durch die Genitalien in allen Fällen bestimmt werden kann, ist
zwar auch diesen "Experten" bekannt, bei Transsexualität soll aber
genau dies der Fall sein, wird doch gerne hier ein "Biologisches
Geschlecht" postuliert, von dem die "Geschlechtsidentität" abweiche um
somit aus dem Wissen transsexueller Menschen über ihr eigentliches
Geburtsgeschlecht eine psychische Störung zu konstruieren. Dass in der
Realität tatsächlich z.B. Mädchen geboren werden, die mit Penis und
Hoden geboren werden, wird bislang von diesen Damen und Herren
weiterhin abgestritten. Dass beispielsweise immer noch per
chirurgischer Eingriffe intersexuelle Kinder geschlechtlich zugeordnet
werden, indem man eine eindeutige Vagina oder einen Penis konstruiert,
zeigt hier, wie peniszentriert unsere "aufgeklärte" Gesellschaft ist,
wenn es um das Erfassen wissenschaftlicher Tatsachen geht. Sowohl für
transsexuelle auch für intersexuelle Menschen würde ich mir wünschen,
dass dies endlich einmal aufhört und erkannt wird, dass eben weder
Genitalien hundertprozentig geschlechtsbestimmend sind (und somit
genitale Operationen niemals einen Menschen geschlechtlich zuordnen
können), noch die Chromosomen.
Andere Veranstaltungen sind die wiederkehrenden Treffen, der
DSM-V-Arbeitsgruppe, die das Handbuch der psychischen Störungen
überarbeiten will. Der DSM ist ein Buch mit weltweiter Bedeutung
für die Behandlung und Definition transsexueller Menschen und es sieht
nicht so aus, als ob hier bislang grosses Interesse bei den "Experten"
besteht, sich einmal einzugestehen, dass der Begriff
"Geschlechtsidentitätsstörungen" bzw. "Gender Identity Disorder" auf
einer wissenschaftlich längst widerlegten Geschlechtsideologie, nämlich
eben der Penis-da=Mann-Penis-weg=Frau-Theorie, basiert. Das
transsexuelle Mädchen, die den Satz äussern "Ich bin ein Mädchen"
tatsächlich biologische Mädchen sein können, ist etwas, das bislang von
diesen Menschen noch nicht berücksichtigt wurde.
Hier einmal ein Link zu einem Artikel in englischer Sprache zu dem aktuellen DSM-Reformprozess:
Interessant ist welche Lager sich hier herausgebildet haben: Die einen,
die meinen, ein transsexuelles Mädchen, das sagt "Ich bin ein Mädchen",
wäre ein ganz schlimm psychisch gestörter Junge, den man unbedingt
therapieren müsse um ihn von einer "Geschlechtsidentitätsstörung" zu
heilen (hierzu gehört der Leiter der DSM-Group Kenneth Zucker ,
der in Kanada immer noch reparative Therapien an transsexuellen Kindern
durchführt), und die anderen, die in etwa sagen "ach, was ist daran
schlimm, wenn ein Junge ein Mädchen sein will" (ähnlich der Aussagen
von Udo Rauchfleisch, der ja in seinen Büchern bislang ähnliches
ausgedrückt hat). Dass ein transsexuelles Mädchen, das mit Penis und
Hoden geboren wird, tatsächlich Mädchen ist, vertritt, so wie es
aussieht, wohl so gut wie keiner der Protagonisten. Der einzige, der
hier zu einer objektiven und ideologiefreien Betrachtung fähig zu sein
scheint ist dann ausgerechnet Milton Diamond, Professor aus Hawaii, der
den Fall Reimer aufgedeckt hat, das Menschenexpertiment des John Money,
der David Reimer, dessen Penis nach der Geburt verstümmelt wurde,
mittels Bildung einer Vagina zum Mädchen erziehen wollte. Milton
Diamond, der hier das Scheitern des "Moneyschen" Experiments beweisen
konnte, wird auf einer Tagung der APA (der American Psychiatric
Association und der amerikanischen Muttergesellschaft des DSM), die vom
16. bis 21. Mai in San Francisco stattfinden wird, dann
konsequenterweise bei seinem Seminar ein besonderes Thema haben:
Dass hier trotzdem die meisten anderen "Experten" weiterhin nicht
erkennen wollen, was sich hinter der Aussage "ich bin ein Mädchen"
eines transsexuellen Mädchens verbirgt - nämlich, dass es nichts weiter
ist als eine wahre Aussage - erinnert dann doch an eine Parabel, die
eventuell der ein oder andere kennen dürfte: Die von den blinden Weisen
und dem Elefanten. Hier einmal, was in Wikipedia dazu geschrieben steht:
"Im Gleichnis Die blinden Männer und der Elefant untersucht eine
Gruppe von Blinden - oder Männer in völliger Dunkelheit - einen
Elefanten, um zu begreifen, worum es sich bei diesem Tier handelt.
Jeder untersucht ein anderes Körperteil (aber jeder nur ein Teil), wie
zum Beispiel die Flanke oder einen Stoßzahn. Dann vergleichen sie ihre
Erfahrungen untereinander und stellen fest, dass jede individuelle
Erfahrung zu ihrer eigenen, vollständig unterschiedlichen
Schlussfolgerungen führt.
Im Gleichnis steht die Blindheit (oder das im Dunkeln sein) für nicht
in der Lage sein, klar zu erkennen; der Elefant steht für eine Realität
(oder eine Wahrheit). Die Geschichte soll aufzeigen, dass die Realität
sehr unterschiedlich verstanden werden kann, je nachdem, welche
Perspektive man hat oder wählt.
Dieses Gleichnis wird häufig (wie oben beschrieben) auf theologische
Streitereien und religiöse Unvereinbarkeiten angewendet. Man kann es
aber in gleicher Weise auf sozial- oder naturwissenschaftliche
Sichtweisen übertragen: Selbst wenn man einen Elefanten in seiner
Gesamtheit sieht, wenn man ihn ausmisst, seine Organe und sein Skelett
untersucht hat, wenn man seine DNA sequenziert und verglichen hat und
seinen Metabolismus kennt, wird diese Erkenntnis immer nur eine
Teilrealität Elefant bleiben, denn (a) weiß man dann zum Beispiel
nicht, welche Besonderheiten sein Sozialverhalten hat, wie er
kommuniziert und wie er seine Umwelt und sich selber wahrnimmt u.s.w.
oder (b) selbst wenn man alle nur denkbaren Daten und Fakten über einen
Elefanten erfassen könnte, so wäre kein einzelner Mensch - von seiner
intellektuellen Kapazität her - in der Lage, das wahre Gesamtbild
Elefant zu begreifen.
Besonders die Quantenphysik gibt dieser alten Geschichte eine moderne
Dimension: Der Welle-Teilchen-Dualismus legt dar, wie sich ein
Elementarteilchen - je nach Versuchsaufbau - sowohl als Partikel als
auch als Welle beschreiben lässt."
Ideologien fangen da an, wo Menschen glauben, besser zu wissen, wer
oder was ein anderer Mensch ist, als dieser Mensch selbst. Wer diesen
Glauben Wissen nennt, ist Ideologe.
08.04.2009
Also wurde da doch gewerkelt. Das Bundesinnnenministerium hat heute
einen aktuellen Entwurf zur Reform des Transsexuellengesetzes
veröffentlicht. Einer der wichtigen Änderungen in diesem Entwurf ist
das Abschaffen des bisherigen Gutachterverfahrens. So heisst es in
einem Schreiben, das uns heute mit dem Entwurf zuging:
"Für die Überzeugungsbildung des Gerichts erforderliche
fachärztliche Zeugnisse können von den Betroffenen selbst beigebracht
werden (§ 1 Abs. 3, § 8 Abs. 3); diese können auch von dem behandelnden
Arzt stammen."
Dies stellt schon einmal einen grossen Fortschritt gegenüber der heute
gültigen Regelung dar. Angesichts hoher Gutachterkosten und langer
Wartezeiten wird hier den Realitäten transsexueller Menschen (zumindest
hier) Rechnung getragen. Was weniger gut ist, dass in dem Entwurf nach
wie vor davon ausgegangen wird, dass es keine Mädchen gibt, die mit
Penis und Hoden geboren werden und keine Jungs, die mit Gebärmutter und
Vagina auf die Welt kommen. In der Begründung für den TSG-Reformentwurf
lautet das so:
"Gleichwohl kann auf die grundsätzliche Bedingung dauernder
Fortpflanzungsunfähigkeit nicht verzichtet werden. Es soll vermieden
werden, dass die biologische und die rechtliche
Geschlechtszugehörigkeit auseinanderfallen. Die vom Geschlecht
abhängigen Zuordnungen im Zusammenleben der Gesellschaft sollen gewahrt
werden; hierbei ist insbesondere auszuschließen, dass rechtlich dem
männlichen Geschlecht zugeordnete Personen Kinder gebären und rechtlich
dem weiblichen Geschlecht zugeordnete Personen Kinder zeugen."
Dass hiermit biologische Realitäten
geleugnet werden, ist nicht gerade nett. Männern, die mit Gebärmutter
geboren wurden zu verbieten, Kinder zu bekommen, ist nicht gerade ein
Zeichen dafür, dass die Bundesregierung hier erkannt hat, dass diese
Männer nun einmal biologisch existent sind - ob sie nun
personenstandsrechtlich anerkannt sind, oder nicht. Welchen Sinn macht
es einem Mann die rechtliche Anerkennung zu verwehren und ihn damit mit
"weiblichen Papieren" leben zu lassen, wenn er den Wunsch hat Kinder zu
gebären? Hier scheint leider immer noch das Festhalten an Ideologien
die Feder geführt zu haben, obwohl ein Anerkennen von biologischen
Tatsachen ja dringend notwendig wäre. Somit wird in diesem Entwurf des
Transsexuellengesetzes die Geschlechtsidentität als wichtigstes
geschlechtsbestimmendes Merkmal immer noch nicht vollständig und
umfassend respektiert.
Desweiteren ist das BMI den Aufforderungen des
Bundesverfassungsgerichtes nachgekommen, Regelungen zu finden, damit
geschlossene Ehen bei Durchführung des Verfahrens nach TSG nicht mehr
geschieden werden müssen.
In dem neuen Paragraph §8(4) des Entwurfes heisst es dazu:
"In dem Antrag ist auch anzugeben, ob eine bestehende Ehe oder
Lebenspartnerschaft nach der Entscheidung über die Feststellung der
Geschlechtszugehörigkeit fortgeführt werden soll. Die
Zustimmungserklärung nach Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe b ist gegenüber
dem Gericht abzugeben; sie muss öffentlich beurkundet sein. Sie kann
nicht bedingt oder befristet werden und ist unanfechtbar."
Hier noch einmal die wichtigsten Eckdaten des BMI-Papiers in der Zusammenfassung:
°Die Zweiteilung des Verfahrens (Vornamensänderung als
"kleine Lösung", personen-standsrechtlicher Geschlechtswechsel als
"große Lösung") wird beibehalten. Das Verfahren bleibt in gerichtlicher
Zuständigkeit (Freiwillige Gerichtsbarkeit); es wird nicht
Verwaltungsverfahren in Zuständigkeit etwa des Standesamts (vgl.
Begründung zu § 5).
°Auf
die bisher geforderte mindestens dreijährige Dauer des Zwangs,
entsprechend dem Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht zu
leben, wird verzichtet zugunsten einer fortdauernden und unumkehrbaren
inneren Überzeugung, auf Grund der transsexuellen Prägung dem anderen
als dem im Geburtseintrag angegebenen Geschlecht anzugehören (§ 1 Abs.
1 und § 8 Abs. 1 Nr. 1).
°Auch
die Ehegatten und Lebenspartner des Antragstellers sind Beteiligte an
den Verfah-ren, weil sie bei einer zum Zeitpunkt der Antragstellung
bestehenden Ehe oder Lebenspartnerschaft sowohl von der Entscheidung
über die Vornamensänderung als auch von der Entscheidung über die
Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit betroffen sind (§ 3).
°Die
nach bisherigem Recht vorgeschriebene Beteiligung eines Vertreters des
öffentlichen Interesses entfällt. Sie hatte regelmäßig nur
verfahrensverzögernde Wirkung (vgl. Begründung zu § 3).
°Die
vom Gericht auszustellende Bescheinigung über die Antragstellung (§ 4)
ist bisher bereits auf Grundlage landesrechtlicher
Verfahrensvorschriften in einigen Bundesländern vorgesehen. Sie hilft
Betroffenen, die ihr Erscheinungsbild bereits vor der Änderung des
Vornamens dem anderen Geschlecht angepasst haben.
°Eine
Vornamensänderung im Rahmen der sog. kleinen Lösung wird nicht mehr
unwirksam, wenn der Betroffene eine Ehe eingeht oder innerhalb von 300
Tagen nach Rechtskraft dieser Entscheidung Elternteil eines Kindes
wird. Das BVerfG sah bei der bisherigen Regelung die
Persönlichkeitsrechte von homosexuell orientierten Transsexuellen, die
eine Ehe eingehen wollten, nicht ausreichend geschützt. Es ist zu
erwarten, dass ein vergleichbares Verfahren nach Geburt eines Kindes
ebenso entschieden werden würde.
°Für
die Personenstandsänderung wird weiterhin die dauernde
Fortpflanzungsunfähigkeit des Betroffenen gefordert (§ 8 Abs. 1 Nr. 2
Buchstabe a), jedoch nur insoweit, wie die dafür notwendige
medizinische Behandlung nicht zu einer Gefahr für das Leben oder zu
einer schweren dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigung des
Transsexuellen führt.
°An
Stelle des bisher für die Personenstandsänderung geforderten operativen
Eingriffs zur Veränderung der äußeren Geschlechtsmerkmale mit
deutlicher Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts
wird nunmehr die in körperlicher Hinsicht erfolgte Anpassung an das
Erscheinungsbild des anderen Geschlechts gefordert, soweit die dafür
notwendige medizinische Behandlung nicht zu einer Gefahr für das Leben
oder zu einer schweren dauerhaften Gesundheitsbeeinträchtigung des
Transsexuellen führt.
°Für
die Überzeugungsbildung des Gerichts erforderliche ärztliche Zeugnisse
können von den Betroffenen selbst beigebracht werden (§ 1 Abs. 3, § 8
Abs. 3); sie müssen sich grundsätzlich nicht von fremden Gutachtern
explorieren lassen.
---
Der erste Eindruck des Entwurfs eines neuen Transsexuellengesetzes, das
am 1. September in Kraft treten soll, lässt sich in etwa so
zusammenfassen: Einiges ist gut und wird für viele Betroffene eine
Erleichterung sein, eben beispielsweise der Fortbestand der Ehe oder
der Wegfall des bisherigen Gutachterverfahrens (damit wird das Gesetz
um einiges praxistauglicher), anderes wiederum, wie das
Aufrechterhalten der Nichtanerkennung des Geburtsgeschlechtes
transsexueller Menschen (z.B. Mädchen, die mit Penis und Hoden geboren
werden), wird noch von den Transsexuellenorganisationen anzumahnen
sein, da dies so nicht den Menschenrechten entspricht. Es ist ein
Menschenrecht einen Menschen als das anzuerkennen, was er ist. Wer
damit Probleme zu haben scheint, lässt sich auch in der Begründung zur
"Fortpflanzungsunfähigkeit" nachlesen:
"Von den Sachverständigen wird diese Verfahrensvorausetzung
überwiegend als sachgerecht angesehen, weil es nicht begreifbar sei,
dass Personen sich als transsexuell bezeichnen, gleichwohl aber in
ihrem biologischen Geschlecht Kinder zeugen oder gebären wollen."
Gerade die Verkennung biologischer Realitäten (Mädchen, das mit Penis
und Hoden geboren wird, oder Junge der mit Vagina und Gebärmutter auf
die Welt kommt) durch die psychoanalytisch geprägte Sexologie
in scheint hinter dem zitierten Satz zu stecken, so dass auch hier noch
einiges an Arbeit auf die deutschen NGOs zukommen wird. Eine spannende
Zeit, wie ich finde. Apropos Sexologie, Frau Hertha Richter-Appelt von
der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung hat sich zu einer
Anfrage von ATME e.V. (vom 1. März 2009) gemeldet:
Liebe Frau Schicklang,
wir haben in der letzten Vorstandssitzung der Deutschen Gesellschaft
für Sexualforschung Ihr Schreiben vom 1.März 2009 diskutiert und
durchaus die Dringlichkeit Ihres Anliegens gesehen. Da es sich jedoch
um eine sehr komplexe Problematik, v.a. auch im Zusammenhang mit einer
dringenden Änderung des Transsexuellen Gesetzes handelt, haben wir
beschlossen eine Arbeitsgruppe einzurichten, die sich des Themas
annehmen soll. Im Namen des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für
Sexualforschung möchte ich Ihnen versichern, dass auch wir um eine
Verbesserung der Lebenssituation transsexueller Menschen bemüht sind
und ich hoffe, dass ich Ihnen bald Näheres berichten kann.
Mit freundlichen Grüßen
H. Richter-Appelt
Prof. Dr. Hertha Richter-Appelt
Institut für Sexualforschung und Forensische Psychiatrie
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf W37
D 20246 Hamburg
Und die Antwort:
Liebe Frau Richter-Appelt,
herzlichen Dank für ihre Antwort. Wird es sich bei der Arbeitsgruppe um
eine interne Gruppe handeln, oder denken sie daran die verschiedenen
Betroffenenverbände miteinzubeziehen?
Mit freundlichen Grüssen
Kim Schicklang
1. Vorsitzende
Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.
Reaktion:
Zunächst um eine interne Gruppe, um zu überlegen, was wir machen können.
Über das Geschlecht eines Menschen kann kein Dritter entscheiden, wenn
ein Mensch ein Geschlecht hat. Wer meint, gesetzliche Regelungen
aufzustellen zu müssen, in der von Aussen über die Anerkennung der
Geschlechtszugehörigkeit entschieden, ja geschlechtlich zugeordnet wird
(und dabei biologische Realitäten nicht beachtet werden), stellt sich
gegen die Natur des Menschen. Wenn Menschen sind, was sie sind, sind
sie es auch unabhängig ihres rechtlichen Status. Daher ist ein
Transsexuellengesetz, welches ein Verfahren beinhaltet, in welchem ein
Gericht über die Geschlechtszugehörigkeit transsexueller Menschen
entscheidet und nicht der Betroffene selbst, ein Verstoss gegen
Menschenrecht. Damit ist der Entwurf des BMI im Kern eine Weiterführung
der Leugnung der Existenz transsexueller Menschen.
Geschlechtsumwandlungen gibt es nicht. Ein Mensch ist, was er ist.
20.04.2009
Es wurden ja nun mehrere Transsexuellen- bzw.
Transgender-Organisationen in Deutschland (u.a. Triq Berlin, DGTI,
VivaTS, LSVD, Transmann, Transpeople, AK TS-NRW) vom
Bundesinnenministerium dazu eingeladen, den Entwurf eines neuen
"Transsexuellen"-Gesetzes aus dem Hause des BMI zu diskutieren und zu
dem Entwurf Stellung zu nehmen. Schön wäre es zwar anders herum gewesen
(also z.B. durch Einrichten einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung von
NGOs aus der dann ein Gesetzesentwurf hervorgeht), aber nun denn hier
ist einmal die Stellungnahme von Menschenrecht und Transsexualität bzw.
dem Verein Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.
zum Entwurf des Bundesministeriums des Innern für ein Gesetz zur Reform des Transsexuellenrechts
(Transsexuellenrechtsreformgesetz – TSRRG)
vom 7.4.2009
von Menschenrecht und Transsexualität (MUT) und Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. (ATME)
vom 15.04.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
es erstaunt uns doch sehr, dass derart plötzlich ein Entwurf für ein
neues TSG vorliegt. Es erscheint uns, dass versucht wird, mit aller
Gewalt eine Gesetzesänderung noch vor dem Wahlkampf durch zu drücken.
Interessant ist hier der Hinweis "Die Gesetzgebungszuständigkeit des
Bundes ergibt sich aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes. Das
Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates."
Dennoch fallen ein paar Punkte positiv ins Auge - um leider meist anschließend weh zu tun.
Wir begrüßen das Anliegen, das Leben der Transsexuellen zu erleichtern
und in der Begründung zu den Neuregelungen auch Argumente einiger
Betroffener zu erwähnen. Doch unterlag die Auswahl der zu befragenden
"Betroffenen" und selbst ernannten "Sachverständigen" 2007 für uns
nicht nachvollziehbaren Kriterien. So dass wir die Begründungen für
eine Neuregelung, für welche so genannte "Betroffene" herangezogen
werden, doch für sehr fragwürdig halten. Es wäre sehr schön gewesen,
hier nicht nur einen internen Kreis, nach fragwürdigem Auswahlschema,
zu bilden, sondern einen offenen Dialog mit allen Betroffenen zu
führen, auch mit solchen, die evtl. unangenehme Forderungen stellen.
Ebenfalls positiv fällt uns auf, dass im vorliegenden Gesetzentwurf
nicht mehr die Rede von einem Gutachterverfahren ist. Das Wegfallen der
Gutachter ist aus menschenrechtlicher Sicht sehr zu begrüßen, nicht
nur, weil die Gutachter über das Geschlecht eines Menschen verfügen
konnten, sondern auch, weil es immer wieder zu demütigenden und
erniedrigenden Handlungen durch Gutachter kam.
Dass die Fremdbestimmung der Geschlechtlichkeit transsexueller Menschen
(und damit die Verfügung über ihr Geschlecht) dennoch nicht entfällt,
da transsexuelle Menschen im Entwurf des Bundesministeriums des Innern
für ein Gesetz zur Reform des Transsexuellenrechts immer noch auf
wohlwollende Ärzte und Richter angewiesen sind, halten wir weiterhin
für menschenrechtlich sehr bedenklich. Dazu weiter unten mehr.
Wir begrüßen den Wegfall des "Vertreters des öffentlichen Interesses",
da unserer Ansicht nach bei der Änderung eines Vornamens oder
Geschlechtseintrages kein öffentliches Interesse besteht, sondern hier
einzig und allein ein Persönlichkeitsrecht zum Schutze und Erhaltung
der persönlichen Würde und zur Möglichmachung der Entfaltung der
eigenen Persönlichkeit wahrgenommen wird.
Auch als positiv bewerten wir, dass "auf die bisher geforderte
mindestens dreijährige Dauer des Zwangs des Zugehörigkeitsempfindens
zum anderen Geschlecht verzichtet" wird und damit "einer Forderung der
Betroffenen, die diese Frist unter Hinweis auf ihr
Selbstbestimmungsrecht kritisiert haben, Rechnung getragen" wird. Dass
dem Selbstbestimmungsrecht transsexueller Menschen jedoch an fast allen
anderen Stellen des Gesetzes zur Reform des Transsexuellenrechts so
wenig Rechnung getragen wird, finden wir sehr bedauerlich.
Der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Transsexuellenrechts enthält
außerdem weitere sehr positive Änderungen, die wir aber nicht gesondert
betonen möchten, da diese selbstverständlich sind - das BVG hat sie
gefordert.
Aus den Stellungnahmen der anderen Organisationen (TriQ, DGTI,...) sind
dann auch ein paar Kernforderungen wieder zu erkennen, bei denen - so
wie es aussieht - bundesweit Einigkeit besteht: Ansiedlung des
Verfahrens bei den Standesämtern (damit Abschaffen des
Gutachterverfahrens) und Beendigung des Kastrationszwang. Dass das BMI
hier einen Entwurf vorgelegt hat, der diese Punkte entgegen der
einhelligen Ansicht der Betroffenenverbände immer noch beinhaltet ist,
nunja... wie nennt man so etwas? ...ignorant?
Hier ein Link zu den anderen Stellungnahmen: Klick
27.04.2009
Ich möchte hier nun ein paar Gedanken zu den
aktuellen Geschehnissen in Sachen TSG-Reform zusammenfassen - sie
drehen sich um das, was sich Menschenwürde nennt. Etwas, das
transsexuellen Menschen bis heute abgesprochen wird und sie sich auch
gerne mal selbst absprechen...
mut23 setzt sich seit mehreren Jahren dafür ein, anzuerkennen, dass es
auch Mädchen gibt, die mit Penis und Hoden geboren werden und Jungs,
die mit Vagina und Gebärmutter auf die Welt kommen. Einige mögen
meinen, dass dies nicht zu beweisen wäre, was dann dankend von mir
damit beantwortet wird, dass der Beweis, dass es solche Menschen nicht
gibt, noch viel schwerer zu führen ist, als andersherum, schliesslich
gibt es zahlreiche Hinweise aus den Wissenschaften, dass dich die
verschiedenen Geschlechtsmerkmale eines Menschen bereits vor der Geburt
nicht immer auf einer Linie befinden müssen und das biologische
Geschlecht eines Menschen weit komplexer ist, als das Vorhandensein
oder Fehlen eines Penis. Dies wurde hier ja schon zu genügend
ausgeführt und es mag sein, dass nicht jeder bereit ist, biologische
Realitäten zu erkennen. Mein Tipp: Dann lass es. Es ist nämlich
überhaupt nicht nötig dafür, wenigstens zu bemerken, dass die
Verletzung der Geschlechtsidentität eines Menschen Transphobie
bedeutet. Wenn es Gesetze gibt, die dies tun, sind es transphobe
Gesetze, wenn es Menschen gibt, die dies tun, sind es transphobe
Menschen.
Vollig unabhängig davon, wie man denn nun Transsexualität definieren
möchte hat ein transsexueller Mensch eine Geschlechtsidentität. Diese
Geschlechtsidentität ist Ausdruck des Selbst des transsexuellen
Menschen und ist unabhängig der Vorstellung Dritter. Kein Richter, kein
Psychologe, kein Familienmitglied, eben kein Dritter kann von Aussen
über diese Geschlechtsidentität entscheiden. Wenn es also Regeln und
Gesetze gibt, die so gestrickt sind, dass hier Dritte zu den
Entscheidern über Geschlechtsidentität werden, sind diese Regeln und
Gesetze Verstösse gegen die Menschenwürde. Ursprünglich, noch vor dem
Entstehen des ersten Transsexuellengesetzes im Jahr 1980 wusste das
auch einst das Bundesverfassungsgericht, welches ausdrücklich auf die
Würde des Menschen verwies, und zwar in dem Beschluss des 1. Senates
vom 11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 -:
"Art. 1 Abs. 1 GG schützt die Würde des Menschen, wie er sich in seiner
Individualität selbst begreift und seiner selbst bewußt wird. Hierzu
gehört, daß der Mensch über sich selbst verfügen und sein Schicksal
eigenverantwortlich gestalten kann. Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit
Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistet die freie Entfaltung der im Menschen
angelegten Fähigkeiten und Kräfte."
Diese Kernaussage, die sich um den Begriff der Menschenwürde dreht,
wurde weder im 1980 geschaffenen "Transsexuellengesetz" umgesetzt, noch
fand die Menschenwürde Berücksichtigung bei dem Reformentwurf des
Bundesinnenministeriums vom April 2009, da hier immer noch so getan
wird, als bräuchte es einen Entscheider, der bestimmen darf, welche
Geschlechtsrolle ein transsexueller Mensch juristisch haben darf -
nämlich in Form eines Richters, der eine Entscheidung fällt.
Interessant ist, dass ein Richter somit dann zwar, wenn es nach den
Vorstellungen des BMI und einiger Berufstranssexueller geht, weiterhin
eine Entscheidung über das juristische Geschlecht eines transsexuellen
Menschen fallen würde, über die geschlechtliche Identität eines
transsexuellen Menschen entscheiden könnte er aber nie (genauso wie
dies kein Mediziner oder Psychologe kann). Somit lässt sich ziemlich
genau sagen, was das Kernproblem der Ideen um ein reformiertes
Transsexuellengesetz ist: Es ist die Frage, inwieweit hier Regelungen
erdacht werden, die im Einklang mit Art. 1 Abs. 1 GG stehen. Tun sie es
nicht, dann braucht kein Mensch dieser Welt sich weiter mit den
einzelnen Ausführungen solch einer Regelung beschäftigen, denn
schliesslich ist die Grundlage solch einer Regelung bereits falsch.
Um so mehr wundert es, dass es transsexuelle Menschen gibt, die sich
quasi selbstversklaven, in dem sie nicht grundsätzlich die
Kernverletzung ihrer Geschlechtsidentität in Frage stellen, sondern
meinen Kompromisse eingehen zu müssen, z.B. wenn es darum geht
Stellungnahmen dazu abzugeben, wie man denn das aktuelle
Transsexuellengesetz ver(schlimm)bessern könnte. Ob sie denn nun Maria
Sabine Augstein heissen, Deborah Reinert/Campbell, welche in ihren
Stellungnahmen zum BMI-Entwurf zum Transsexuellengesetz nicht
ausdrücklich gegen eine geschlechtliche Fremdbestimmung ausgesprochen
haben (wer sucht, wird ihre Stellungnahmen auch im Internet finden
können, in denen eine geschlechtliche Fremdbestimmung durch deutsche
Gerichte und Ärzte immer noch als gegeben hingenommen wird - z.B. hier:
http://www.main-ts.de/?TS-POLITIK
), oder ob sie zu den vielen anderen gehören, die sich hier freiwillig
in ihren Rechten beschneiden... ich finde es wäre Zeit, hier einmal
nachzudenken, ob dabei tatsächlich gute Gesetze herauskommen können,
wenn man seine Menschenwürde als transsexueller Mensch allzu
bereitwillig aufopfert, auch wenn ich die gutgemeinte Absicht niemandem
dieser Menschen absprechen will.
Vielleicht liegt es daran, dass wir hier in Deutschland ein Problem im
Verständnis zu haben scheinen, was denn "Menschenwürde" überhaupt ist?
Ohne die Frage beantworten zu können, so denke ich, ist Menschenwürde
das, wenn wir sie auch im Zusammenhang mit Transsexualität ernst nehmen
würden, wichtig für Gleichberechtigung und Akzeptanz. Dass es auch für
alle Nicht-Betroffenen zur Pflicht gehören würde, einen Menschen, der
sich selbstversklaven will, auf Grund des Selbstverständnisses der
Menschenwürde daran zu hindern, zeigt ein Text von Peter Schaber, dem
Präsidenten der Schweizerisch Philosophischen Gesellschaft:
"Selbstachtung im Sinne der Wahrnehmung des Rechts, ein eigenes
Leben führen zu können. Dieser Anspruch auf Selbstachtung wird
paradigmatisch z. B. durch die Folter verletzt. Was die Folter zu einem
Paradigma der Verletzung menschlicher Würde macht, ist nicht die
Tatsache, dass dem jeweiligen Opfer Schmerzen zugefügt werden, sondern
dass es erniedrigt wird. Genau darin besteht die Würdeverletzung.
Jemanden zu erniedrigen heißt ihn zu entwürdigen. Dabei beinhaltet die
Erniedrigung eine Verletzung der Selbstachtung; jemand erniedrigt eine
Person, wenn es dem Handelnden darum geht, den Willen des anderen zu
brechen, ihn als eigenständiges Wesen zu negieren. Jemand wird
erniedrigt, wenn er in seinem Anspruch, ein eigenständiges Wesen zu
sein, verletzt wird." ... "Ein Leben in Würde ist ein Leben, in dem
mein Anspruch auf Selbstachtung realisiert ist." ... "Doch die Achtung
vor der Würde der Person bindet nicht nur die anderen. Es gilt
zugleich, dass ich mich selbst nicht entwürdigen soll. Die Würde ist
mit dem Anspruch verbunden, nicht erniedrigt zu werden und sich selbst
nicht zu erniedrigen." ... "Was mich gegenüber den anderen bindet – die
Menschheit in ihrer Person – bindet mich zugleich mir selbst gegenüber.
Hier liegen, wie ich glaube, auch die Grenzen der Achtung vor dem
authentischen Willen einer anderen Person. Wir sollten einen Willen
nicht achten, der die Selbstachtung der zu achtenden Person untergräbt.
Und dies selbst dann nicht, wenn dieser Wille authentisch ist. Die
freiwillige, 'authentische' Selbstversklavung eines anderen verlangt
mit anderen Worten keine Achtung"
"Zur Freiheit gehört es allemal, sich der Freiheit zu entledigen.
Freiwillige Selbstversklavung ist nicht unverträglich mit der Idee der
Freiheit, sondern mit der Idee der Würde des Menschen. Wer sich selbst
versklavt, erniedrigt sich, unabhängig davon, dass er dabei zusätzlich
auch noch von anderen erniedrigt wird. Unzulässig ist nicht der damit
möglicherweise verbundene Aspekt der Selbstschädigung. Zur Achtung vor
der Würde eines Menschen kann es durchaus gehören, einen Willen nicht
zu durchkreuzen, dessen Realisierung für die betroffene Person selbst
voraussehbar schlecht ist. Die Achtung vor dem authentischen Willen
schließt dies ein: Der Künstler, der seine Gesundheit ruiniert, um sein
Werk zu vollenden, ist nach allgemeiner Ansicht zu achten. Die Achtung
vor der Würde hat ihre Grenze an der Selbstschädigung nur insofern, als
diese die Würde des Menschen verletzt und jemand sich in einer
erniedrigenden Weise selbst schädigt. Das ist der Grund, warum
freiwillige Selbstversklavung nicht geachtet werden sollte, und dies
gilt gleichermaßen für alle anderen Formen der Selbsterniedrigung." ...
"Was allerdings wenn die Person selbst die mit ihrer inhärenten Würde
verbundenen Ansprüche aufgeben will? Dies geschieht, wenn sich jemand
z. B. freiwillig versklaven will. Tatsächlich gibt eine ganze Reihe
begründeter Ansprüche bzw. Rechte, auf die wir von uns aus verzichten
können. So kann ich, etwa im Fall der Eigentumsrechte meine
Verfügungsgewalt über mein Geld und mein Haus anderen übertragen. Und
einige glauben, dass man in bestimmten Situationen auch das Recht auf
Leben aufgeben kann. Mit den Ansprüchen, die mit Würde verbunden sind,
verhält es sich meiner Ansicht nach jedoch anders. 'Die Würde des
Menschen ist unantastbar' nicht bloß in der anderen, sondern auch in
der eigenen Person. Wer mich freiwillig darum bittet, ihn zu
erniedrigen, liefert mir keinen Grund, ihn erniedrigen zu dürfen. Die
Würde ist unantastbar, auch wenn jemand ihre 'Antastung' erbittet. Die
Würde des anderen ist für mich absolute Pflicht. Und damit meine ich:
Ihre Achtung ist an keine Bedingungen geknüpft (anders als
beispielsweise die Achtung der Eigentumsrechte, die an das Wollen der
anderen Personen geknüpft sind). Was mich verpflichtet, andere nicht zu
erniedrigen, ist nicht ihr Wunsch oder ihr Interesse, sondern nichts
anderes als ihre Würde."
"Die Achtung des authentischen Willens ist Teil der Achtung der Würde
der Person. Den authentischen Willen nicht zu achten, wäre mit dem
Anspruch unverträglich, ein eigenes Leben führen zu können. Der aber
ist Teil des Anspruchs, ein Leben in Würde zu führen. Wer daran
gehindert wird, sein eigenes Leben zu führen, wird, sofern die
Hindernisse nicht dem Schutz moralischer Rechte Dritter dienen, als
eigenständige Person nicht ernst genommen. Das ist entwürdigend."
Aus: "Der Anspruch auf Selbstachtung - Peter Schaber"
Wie nun ein Gesetz oder eine Regelung aussehen würde, würde die
Menschenwürde transssexueller Menschen beachtet werden ist also ganz
simpel: Es würde beachtet werden, was eben bereits 1978 vom
Bundesverfassungsgericht richtig erkannt wurde: Eben "daß der Mensch
über sich selbst verfügen und sein Schicksal eigenverantwortlich
gestalten kann". Es wäre Zeit, dass eine Bundesregierung einmal über 30
Jahre nach dieser Erkenntnis dazu in der Lage wäre sich an die im
Grundgesetz verankerte Menschenwürde zu halten, selbst wenn es
transsexuelle Menschen gibt, die es mit ihrer eigenen Menschenwürde
nicht so genau nehmen (siehe oben). Wer Menschen beim Selbstversklaven
hilft, verletzt nämlich letztendlich nur seine eigene Menschenwürde.
Und das wollen wir ja nicht wirklich weiter fortsetzen, oder? Also:
Wann beginnst auch du die Sklavenketten zu durchtrennen?
Link: Transsexuellen-Gesetzentwurf des BMI 04/2009
---
Hier nochmal was anderes... eine Überlegung, ob es einen Unterscheid zwischen weiblicher und männlicher Transphobie gibt. Mal ein Vorschlag:
männlich: "Der Mann ist ein Mann, den werde ich nie als Frau akzeptieren (hat ja ein Penis)"
weiblich: "Ich akzeptiere den Mann (trotz Penis) als Frau, schliesslich fühlt er sich ja wie eine Frau".
Beides ist Transphobie. Warum auch das zweite? Tjaa... "Finster war’s, der Mond schien helle..."
04.05.2009
Zum Stand der Reform des "Transsexuellengesetzes", den Vorschlägen des
Bundesministeriums des Innern wird am 6. Mai bei der 93. Sitzung des
Innenausschusses berichtet werden. Hier einmal als kurzer Aussschnitt
aus der Mitteilung von Sebastian Edathy, MdB vom 29. April:
DEUTSCHER BUNDESTAG
16. Wahlperiode
Innenausschuss
Berlin, den 29.04.2009
Mitteilung
Die 93. Sitzung des Innenausschusses findet statt am:
Mittwoch, dem 06.05.2009, 09:15 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Raum 2 300
10557 Berlin, Konrad-Adenauer-Str. 1
...
23 Bericht des Bundesministeriums des Innern zum Sachstand eines Entwurfs zur Reform des
Transsexuellengesetzes
Es gibt Worte, bei denen es sich lohnt, darüber
nachzudenken, für welche Ideologien sie stehen. Eines dieser Worte ist
"Geschlechtsumwandlung". Es impliziert, dass das Geschlecht eines
Menschen gewandelt werden kann - sei es durch eine genitale Operation
oder aber durch das Erziehen in einer bestimmten, der "anderen"
Geschlechtsrolle. Beides ist meiner Ansicht nach nicht möglich, da ein
Mensch ist, was er ist und es vielmehr wichtig wäre, einen Menschen
genau als das zu akzeptieren (die Selbstakzeptanz eingeschlossen): Als
Mensch mit einem Selbst. Einem Menschen dieses Selbst abzusprechen, in
zu etwas zu erklären, was er nicht ist, ist unfein. Beispielsweise zu
behaupten, eine transsexuelle Frau wäre ohne oder vor eine
Genitaloperation noch ein Mann ist genauso dumm und diskriminierend,
wie die Unterstellung eine transsexuelle Frau wäre ein biologischer
Mann, der sich "fühlt" wie eine Frau und deswegen die Geschlechtsrolle
einer Frau lebt. In beidem zeigt sich mangelnder Respekt vor dem
Geschlecht transsexueller Menschen. Gerade da auch viele Betroffene
scheinbar diesen mangelnden Respekt gegenüber sich selbst haben, wäre
Halt und Hilfe von Aussen wichtig, am Besten bei den Stellen, bei denen
es um die Diskriminierung von Menschen geht: Z.B. auch bei der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Was aber, wenn bei der Antidiskriminierungsstelle selbst transphobe
Ideologien durchschimmern? Am 2. April 2009 wurde Band 4 der
Schriftenreihe der Antidiskriminierungsstelle, die Sinus-Milieu-Studie
"Diskriminierung im Alltag", der Öffentlichkeit vorgestellt. In der
Studie, die nebenbei bemerkt Zahlen enthielt, nach denen 71 Prozent der
Deutschen meinten, man müsste für transsexuelle Menschen nichts tun
(gefühlt würde ich den Prozentwert, so erschreckend er ist, dennoch
weitaus höher ansetzen), wurden in den einzelnen Befragungen
transsexuelle Menschen als Menschen dargestellt, die ihr "Geschlecht
wechseln" und eben durchweg der Begriff "Geschlechtsumwandlung"
benutzt. Da er ein problematischer Begriff ist, hatte ich die
Antidiskriminierungsstelle um eine Erklärung gebeten.
Hier einmal zum Lesen:
Sehr geehrte Frau Schicklang,
vielen Dank für Ihre Mail.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat das Institut Sinus
Sociovision mit dem Erstellen einer Sinus Milieustudie beauftragt. Sie
kritisieren den Gebrauch des Wortes "Geschlechtsumwandlung" in der
Studie. Dieses Wort wird von Sinus Sociovision in den Fragen verwendet,
bei denen die Befragten den Begriff der Transsexualität nicht
verstanden haben. Zudem wird in einer Frage formuliert: "Transsexuelle,
die ihr Geschlecht umwandeln wollen oder dies umgewandelt haben".
Wenn ich Sie richtig verstehe, kritisieren Sie an der Verwendung des
Wortes "Geschlechtsumwandlung", dass mit diesem Wort von der
Natürlichkeit einer zweigeschlechtlichen Ordnung ausgegangen wird. Sie
schreiben, dass dieser Begriff die "geschlechtliche Existenz
transsexueller Menschen " leugnet. Sie schreiben weiter, dass der
Begriff impliziert, "dass z.B. eine transsexuelle Frau ein Mann gewesen
wäre" und führen weiter aus, dass das Geschlecht sich keineswegs allein
an den Genitalien von Personen festmachen lässt.
Zunächst möchte ich mich bei Ihnen für den Hinweis bedanken, dass das
Wort Geschlechtsumwandlung derartige Konnotationen enthält. Die
Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist sich der Sensibilität des
Themas Trans- und Intersexualität bewusst und hat sich daher auch
entschieden, anders als in der Gesetzesbegründung zum AGG vorgesehen,
die Trans- und Intersexualität dem Merkmal "Geschlecht" und nicht dem
Merkmal "sexuelle Identität" zuzuordnen. Der Antidiskriminierungsstelle
des Bundes geht es also nicht darum, eine natürliche
Zweigeschlechtlichkeit festschreiben zu wollen bzw. Identitäten
jenseits dieser zu leugnen.Menschen werden bereits bei ihrer Geburt
einem von zwei möglichen Geschlechtern zugeordnet und können später
diese Zuordnung ändern wollen. Um in einem anderen Geschlecht als in
dem ihnen bei ihrer Geburt zugewiesenen offiziell leben zu können,
müssen sie bestimmte Veränderungen vornehmen, diesen Vorgang haben die
Verfasser der Studie als "Geschlechtsumwandlung" bezeichnet. Mit diesem
Begriff sollte in der o.g. Studie ein komplexer Sachverhalt kurz
gefasst werden. Ein solches Vorgehen, Sachverhalte verkürzt
darzustellen, um Menschen, die nicht in ausgewählte Themen eingebunden
sind dennoch befragen zu können, ist ein übliches Vorgehen beim
Erstellen von Studien.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes möchte Menschen, die sich als
transsexuell definieren, vor Diskriminierungen schützen. In der von
Ihnen erwähnten Studie geht es vor allem darum, mehr darüber zu
erfahren, welche Wahrnehmungen und Einstellungen gegenüber
transsexuellen Menschen vertreten werden. Hinzu kommt, dass Anfragen
und Studien, die die ADS erreichen, auf ein erschreckend hohes Maß an
Diskriminierungen gegenüber transsexuellen Menschen verweisen, denen
entschieden begegnet werden muss.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Position der ADS ein wenig näher bringen.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Goll
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Referat Öffentlichkeitsarbeit und
Verwaltungsangelegenheiten
Alexanderstr. 1
10178 Berlin
www.antidiskriminierungsstelle.de
Antwort von mut23.de:
Sehr geehrte Frau Goll,
vielen Dank für Ihre Mail. Sie schreiben, dass das Wort
"Geschlechtsumwandlung" gerade da verwendet wird, wo Menschen den
Begriff "Transsexualität" nicht verstanden haben und verweisen später
u.a. auf das juristische Geschlecht des Menschen ("später diese
Zuordnung ändern wollen"). Dieser Sachverhalt ist ja genau der
verwirrende und trägt meiner Meinung nach nicht zum Verständnis über
transsexuelle Menschen bei. Juristische Geschlechtszuordnungen müssen
nicht mit der Biologie des Menschen übereinstimmen. Ich möchte hier
nicht die grundsätzliche Einteilung der Menschen in Frage stellen und
gehe davon aus, dass die natürliche Geschlechterordnung tatsächlich
zwei Polaritäten kennt. Diese Polaritäten sind aber im Detail eben
differenziert zu betrachten, da Menschen auch im biologischen Sinne
nicht in all ihren biologischen Facetten immer nur "weibliche" oder
"männliche" Anteile enthalten, manchmal ist es sogar möglich, dass hier
bei der Geschlechtsdifferenzierung (bereits vor der Geburt, in der 7.
Schwangerschaftswoche) Uneindeutigkeiten oder sogar "Vetrauschungen"
stattfinden, die dazu führen können, dass Menschen geboren werden, bei
denen nicht alle biologischen Anteile auf "einer Seite" liegen müssen.
So existieren Menschen, die mit weiblichen Genitalien und männlichen
Chromosomensatz geboren werden, Menschen, die weibliche Ausprägungen
von Kernarealen des Gehirns aufweisen, obwohl ihre Hormonwerte sich
männlich entwickeln, es gibt Menschen, die eine Abweichung vom xx- oder
xy-Chromosomensatz aufweisen usw.
All diese Besonderheiten sind biologisch und in der Realität existent -
unabhängig der rechtlichen Zuordnung. Leider werden nun bis heute -
auch in der deutschen medizinischen und juristischen Praxis - diese
biologsichen Tatsachen nicht, oder nur äusserst unzureichend, beachtet
und davon ausgegangen, dass Menschen, welche geschlechtliche
Besonderheiten aufweisen von Aussen einem, meist genitalen, Geschlecht
zugeordnet werden müssen. Die Rechtssprechung geht bis heute (eine
Reform der Gesetze wie z.B. dem Transsexuellengesetz gibt es trotz
Mahnungen des Bundesverfassungsgerichtes bis heute nicht) davon aus,
dass die Genitalien eines Menschen geschlechtsbestimmend sind und sich
sein juristisches Geschlecht nach dem zu richten hat, was dieser Mensch
zwischen seinen Beinen hat.
Zwei Menschengruppen leiden bis heute darunter:
a) die Intersexuellen Menschen, die mit uneindeutigen Genitalien geboren werden
Intersexuelle Menschen, die mit uneindeutigen Genitalien geboren
werden, werden bis heute (oft bereits nach der Geburt) genital
zwangszugeordnet, in dem man ihnen ein "eindeutiges" Genital verpasst.
Zusätzlich wird davon ausgegangen, basierend auf Theorien aus der
Psychoanalyse, dass sich das Geschlecht eines Menschen anerziehen lässt
(Dies geht u.a. auf Theorien eines Sexologen namens John Money zurück,
der meinte man müsse ein Kind nur eindeutige Genitalien geben, dann
könnte man dieses Kind ein Geschlecht anerziehen). Diese Theorien sind
immer noch aktuelle Richtlinien, die z.B. im DSM (dem Manual der
psychischen Störungen) wiedergegeben werden und auch in Deutschland so
von vielen Sexologen so vertreten werden.
b) die transsexuellen Menschen, die mit Genitalien geboren werden, die ihrem eigentlichen Geburtsgeschlecht gegenüber stehen
Transsexuelle Frauen weisen z.B., vereinfacht ausgedrückt, ein
weibliches Gehirn auf (viele Studien weisen darauf hin, dass dies
ebenso mit der Geschlechtsdiffernzierung in der 7.
Schwangerschaftswoche zu tun hat - eine aktuelle stammt vom Prince
Henrys Institute in Australien und aus dem Jhar 2008) - was sich in der
Psyche äussert - haben aber männliche Genitalien. Diesen Frauen wird
bis heute, wieder davon ausgehend die Genitalien wären der einzige
Indikator für das Geburtsgeschlecht eines Menschen, unterstellt sie
wären als Jungs geboren, würden sich aber eine "Geschlechtsumwandlung"
wünschen. Was dabei vergessen wird ist eben wiederum die Biologie und
das Wissen darum, dass eben die Genitalien eben nicht der einzige
Indikator für das Geburtsgeschlecht eines Menschen sind und es sich in
Wirklichkeit um den Wunsch einer "Genitalkorrektur" handelt und nicht
um den Wunsch einer "Geschlechtsumwandlung".
Jeder Mensch hat von Geburt an ein Geschlecht. Über dieses Geschlecht
kann kein Mensch verfügen. Daher gehört es meiner Ansicht nach zu einem
der grössten Fehler im Umgang sowohl mit Intersexualität als auch mit
Transsexualität hier von der Wandelbarkeit der Geschlechter zu sprechen
(basierend auf Theorien einiger Sexologen) und Begriffe wie
"Geschlechtsumwandlung" zu verwenden. Dieser Begriff impliziert,
Geschlecht wäre veränderbar - durch Operationen, welche die Genitalien
eines Menschen verändern. Diese Geschlechtsumwandlungsbehauptung führt
zu einem Bild über Geschlecht, unter dem sowohl intersexuelle als auch
transsexuelle Menschen direkt zu leiden haben. Bei intersexuellen
Menschen führt es zu genitalien Verstümmelungen und bei transsexuellen
zu psychischen Missbräuchen, indem man ihnen ihr eigentliches
Geburtsgeschlecht abspricht, und so tut, als wären sie das Gegenteil
von dem, was sie sind um ihnen damit eine Identitätsstörung
"Geschlechtsidentitätsstörung" zu unterstellen, die sie nie hatten.
Sie sehen also: Die Grausamkeiten gegenüber Menschen mit
geschlechtlichen Abweichungen hat in ziemlich direkter Weise etwas mit
Sprache und den verwendeten Begriffen zu tun. Bestimmte Begriffe stehen
für bestimmte Ideologien - In Deutschland eben für die Ideologie, das
Vorhandensein oder Fehlen eines Penis würde die Einteilung in ein
Mann/Frau-Schema ermöglichen - ganz entgegen der biologischen
Realitäten. Der Begriff "Geschlechtsumwandlung" kann also in meinen
Augen nicht verschönert werden, indem man ihn mit schönen Erklärungen
verziert, da er direkt einer Ideologie entstammt, die heute noch zu
medizinischen Verbrechen führt (genitale Zwangszuweisungen und
psychischer Missbrauch), welche einer aufgeklärten Gesellschaft
unwürdig ist. Es sind Verbrechen, die es wert sind, dass sie von einer
Antidiskriminierungsstelle als solche erkannt und bekämpft werden.
Vielen Dank,
Kim Anja Schicklang
1. Vorsitzende
Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.
Der durch das BMI (CDU) vorgelegte Gesetzesentwurf
zum Transsexuellengesetz von April 2009 ist ja von einer grossen
Mehrheit der Betroffenenorganisationen abgelehnt worden. Hier noch
einmal der Entwurf und die Stellungnahme von ATME e.V.:
So wie es wohl aussieht wird der BMI-Entwurf so nicht umgesetzt werden,
mehrere Fraktionen lehnen ihn nämlich ebenso ab. Die FDP hat hier
nocheinmal eine wesentliche Vereinfachung und eine Nachbesserung
gefordert - denkwürdigste Aussage der FDP ist aber, dass sie weiterhin
an einem (wenn auch vereinfachten) Gutachterverfahren festhalten will.
Wenn man weiss, dass die FDP bereits Ende der 70er verantwortlich für
das TSG gewesen ist (Innenminister war damals Gerhart Baum, und zwar
vom 8. Juni 1978 bis 17. September 1982), stimmt mich folgende Aussage
(gefunden auf gaybrandenburg.de) von Ende April nachdenklich:
"Künftig soll daher ein einziges Gutachten ausreichen. Damit könne das Verfahren insgesamt wesentlich verkürzt werden."
Warum die Idee der FDP, die Gutachten auf die Zahl 1 einzuschrumpfen
immer noch ein Verstoss gegen Menschenrechte ist (und die FDP immer
noch zu erkennen gibt, dass sie sich wenig darum bemüht haben kann,
sich mit den Problematiken des bisherigen TSGs auseinanderzusetzen -
insbesondere mit der Frage wie ein Mensch von Aussen per Gutachten über
das Geschlecht eines Menschen verfügen kann), kann hier nachgelesen
werden:
Zu einer anderen Partei... Die Fraktion der Linken hat nun heute einen
eigenen Antrag zur Reform des Transsexuellengesetzes eingebracht. Die
Meldung auf der Seite des Bundestages lautet wie folgt:
heute im Bundestag - 14.05.2009
Rechtliche Chancen für Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle schaffen
Recht/Antrag
Berlin: (hib/BOB) Die Linksfraktion hat die Bundesregierung
aufgefordert, umgehend ein Gesetz vorzulegen, welches das
Transsexuellengesetz in der bisherigen Form aufhebt und durch
Regelungen im Namens- und Personenstandsrecht rechtliche
Gestaltungsmöglichkeiten für Transsexuelle, Transgender und
Intersexuelle schafft. In einem Antrag (16/12893) wird Bezug auf ein
Urteil des Bundesverfassungsgerichts genommen, welches die
Bundesregierung bis zum August 2009 aufgefordert habe, das
Transsexuellengesetz zu verändern. Die Ehelosigkeit als Voraussetzung
für einen personenstandsrechtlichen Geschlechtswechsel eines
transsexuellen Menschen halte das Bundesverfassungsgericht für nicht
vereinbar mit dem Grundgesetz, so die Linksfraktion.
Sie fordert deshalb unter anderem, dass eine Vornamensänderung auf
Antrag vorgenommen werde. Auf die Änderung bestehe ein Rechtsanspruch.
Mehrere Vornamen verschiedenen Geschlechts seien möglich. Die nach
geltendem Recht für die personenstandsrechtliche Geschlechtsänderung
von Transsexuellen erforderliche "dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit"
und das Erfordernis der operativ herzustellenden "deutlichen Annäherung
an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts" dürfen nach den
Vorstellungen der Fraktion keine Voraussetzung mehr sein. Die operative
Herstellung der Fortpflanzungsunfähigkeit oder Geschlechts angleichende
Operationen seien keine Voraussetzungen mehr für eine Änderung des
personenstandsrechtlichen Geschlechts. Strebe ein Menschen, der in
einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer Ehe lebe, eine
Personenstandsänderung an, werde eine mit Herstellung der
Geschlechtsänderung entstandenen gleichgeschlechtliche Ehe in eine
eingetragene Lebenspartnerschaft ungewandelt und eine
verschiedengeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe.
Der Antrag kann hier heruntegeladen werden: (16/12893)
So wie es aussieht, übernimmt damit die Linke einige Forderungen der
Betroffenenorganisationen in Deutschland. Es bleibt spannend... Apropos
spannend: Von Hertha Richter-Appelt von der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung
gibt es bezüglich unserer Forderung, gemeinsam mit den
Betroffenenorganisationen eine Arbeitsgruppe zu bilden um die
medizinische Situation transsexueller Menschen in Deutschland zu
verbessern, bislang noch keine weitere Rückmeldung. Da die DGfS
ja einige Mitglieder hat, die immer noch glauben, z.B. transsexuelle
Frauen wären Männer mit "Geschlechtsidentitätsstörung", anstatt die
Geschlechtsidentität eines Menschen als Nicht-Störung sondern, wie auch
in den internationalen Yogyakarta-Prinzipien ausgeführt, als gegeben zu
akzeptieren (also auch einige die immer noch glauben, es gebe
Geschlechtsumwandlungen anstatt anzuerkennen, dass eine transsexuelle
Frau Frau ist und nicht durch einen genitalen Eingriff oder Hormone zur
"Frau wird"), verwundert mich das mangelnde Feedback nicht. So lange in
den Reihen der DGfS Vetreter der Sexologie nicht bereit sind Begriffe oder Wertkombinationen
wie "Geschlechtsumwandlung, Frau-zu-Mann, Mann-zu-Frau, Wunsch dem
Gegengeschlecht anzugehören" kritisch zu hinterfragen und Geschlecht
differenzierter zu betrachten, wird das mit einer sinnvollen
Kommunikation eben noch dauern.
Transsexualität in Frankreich keine Geisteskrankheit mehr
Paris (AFP) — Transsexualität gilt in Frankreich künftig nicht mehr
als Geisteskrankheit. Gesundheitsministerin Roselyne Bachelot habe
kürzlich einen Erlass gekippt, durch den die Identitätsstörung bisher
als psychisches Leiden eingestuft worden war, sagte eine
Ministeriumssprecherin. Diese Änderung sei ein "starkes Signal", da
sich Transsexuelle bisher stigmatisiert gefühlt hätten, ergänzte die
Sprecherin.
Die französischen Organisatoren des internationalen
Tags gegen Homophobie und Transphobie am Sonntag sprachen von einer
"historische Entscheidung". Zahlreiche Prominente und Politiker
forderten nach dem Beschluss Frankreichs auch die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf, Transsexualität nicht mehr als
Geisteskrankheit einzustufen. Einem entsprechenden Aufruf der Zeitung
"Le Monde" schlossen sich auch der Grünen-Politiker Daniel Cohn-Bendit
und Literatur-Nobelpreisträgerin Elfriede Jelinek an.
Geplant ist, dass Transsexualität unter einer neuen Kategorie bzw.
Klassifizierung im französischen Gesundheitssystem auftaucht, damit
weiterhin die notwendigen medizinischen Massnahmen möglich sind.
Wie lange wird nun Deutschland noch an transphoben Gedanken festhalten,
wenn das Nachbarland einen wichtigen Schritt nach vorne gegangen ist?
Wie lange wird es in Deutschland noch geschlechtliche Fremdzuordnungen
geben wie z.B., dass Gerichte über Vornamen- und Personenstand
entscheiden, anstatt der betroffene Mensch selbst (was einen Verstoss
gegen z.B. die Yogyakarta-Prinzipien bedeutet)? Wie lange werden
Menschen aus der Deutschen Sexologie noch leugnen, dass sie Fehler
begehen und begangen haben, wenn sie die Geschlechtsidentität eines
Menschen als Störung bezeichnen (indem sie vorhandenes Wissen über die
Komplexität von Geschlecht weiter leugnen und damit bewusst biologische
Fakten ausblenden)?
Mal sehen, ob sich die Entscheidung aus Frankreich auch hier auswirken wird:
Tagesordnung der 224. Sitzung des deutschen Bundestages
Donnerstag, 28.05.2009, 09.00 - ca. 02.10 Uhr
17.) Beratung Antrag FDP
Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern in Deutschland und weltweit schützen
- Drs 16/12886 -
(TOP 17, 00:30 Stunden)
So wie es aussieht, wird es mit einer grossen
Reform des Transsexuellengesetzes wohl erstmal nichts. Das lässt
zumindest ein Dokument vermuten, das unter folgendem Link zu finden ist:
Es handelt sich um den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transsexuellengesetzes (Transsexuellengesetz-Änderungsgesetz - TSG-ÄndG)"
der Grossen Koalition (der Fraktionen der CDU/CSU und SPD). Damit wird
in minimaler Lösung das umgesetzt, was das Bundesverfassungsgericht
bemängelt hatte, nämlich den Scheidungszwang. Die Änderung sieht dann
so aus:
Artikel 1 Änderung des Transsexuellengesetzes
Das Transsexuellengesetz vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654), das
zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S.
2586) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§8Abs. 1 Nr. 2 wird aufgehoben.
In § 9 Abs. 1 Satz 1 werden das Komma nach dem Wort „hat" gestrichen
und das Wort „oder" eingefügt sowie die Wörter „oder noch verheiratet
ist" gestri-chen.
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 26. Mai 2009
Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion
Interessant sind dann auch diese Sätze:
"Die Entscheidung über weitere Änderungen im Transsexuellenrecht
bleibt der nächsten Legislaturperiode vorbehalten." ... "Angesichts der
weit fortgeschrittenen Legislaturperiode sind weitere Änderungen, die
über die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
hinausgehen, nicht mehr möglich."
Dass damit, also mit den Regelungen des Transsexuellengesetzes, gegen
internationales Menschenrecht verstossen wird, scheint hier niemanden
zu stören. Mit Minderheiten lassen sich wohl keine Blumentöpfe gewinnen
- also lassen sich auch ihre Menschenrechte weiterhin mit den Füssen
treten. Wen juckt es? Niemanden? Kann nicht sein... Apropos
internationale Menschenrechte - ich möchte hier einmal daran erinnern,
dass es internationale, verpflichtende Abkommen gibt, an die sich auch
Deutschland zu halten hat. Dazu gehört das Frauenrechts-Abkommen CEDAW.
Ich zitiere hier einmal von einer Sitzung Anfang 2009 in Genf:
„Dass transsexuelle Frauen als psychisch kranke Männer bezeichnet
werden, um als Frauen akzeptiert zu werden, ist ein Paradoxon. Dem muss
ein Ende gesetzt werden.“
und weiter:
„[Wir fordern] die Beendigung des Gutachtervefahrens nach dem
deutschen Transsexuellengesetz und die Einführung eines
Antragsverfahrens, wonach jeder entscheiden kann, zu irgend einem
beliebigen Zeitpunkt, welchen Geschlechtseintrag er haben möchte.“
Diese Aussagen stammen von Prof. Silvia Pimentel, Angehörige des
UN-Frauenrechtskomitees, vor dem sich die Bundesregierung Anfang 2009
in den Räumen des Hochkommissars für Menschenrechte verantworten
musste.
Da die Bundesregierung es nun versäumt, diesen Forderungen
nachzukommen, sie aber durch die Arbeit des Vereins Aktion
Transsexualität und Menschenrecht nachweislich über diese UN-Forderung
informiert war, verstösst Deutschland hier bewusst gegen ein
internationales Abkommen. Schade.
Ach ja, das Datum des "Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
Transsexuellengesetzes" ist interessanterweise genau das selbe, wie
das, an dem die FDP folgende Pressemeldung veröffentlicht hat (in
Auszügen) - nämlich der 26. Mai:
"Zu den parlamentarischen Beratungen zu dem
Transsexuellengesetz-Änderungsgesetz von CDU/CSU und SPD erklärt die
innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:
Nach dem Stillstand der vergangenen Jahre versucht die Koalition nun
eine Reform des Transsexuellengesetzes durch die parlamentarischen
Gremien zu peitschen. Einigkeit besteht darin, dass diese Reform
dringend überfällig ist. Inakzeptabel ist es jedoch, diese Reform kurz
vor Ende der Wahlperiode unausgereift und mangelhaft zu verabschieden.
Nach Aussage der Fachverbände hat im Vorfeld eine Abstimmung mit
Betroffenengruppen und Sachverständigen nicht stattgefunden. Nach
ersten Einschätzungen der Verbände nimmt der Entwurf viele Forderungen
der Betroffenen nicht auf oder setzt sie unzureichend um." ... "Die
FDP-Bundestagsfraktion fordert daher einen neuen Anlauf zu Beginn der
17. Wahlperiode."
Also alles zurück auf null. Es hat zwar schon kafkaeske Züge, hätte man
doch bereits 1978 ein vernüftiges Gesetz verabschieden können, anstatt
1980 dann ein paradoxes Transsexuellengesetz zu verabschieden, welches
zwar den Sinn haben soll, Menschen in ihrem eigentlichen Geschlecht
anzuerkennen (dem immer als "gefühlt" bezeichneten), aber bereits in
seiner Grundidee völlig unsinnig ist, da diesen Menschen abverlangt
wird, sich vor Gericht per Gutachten zu einem Geschlecht zuordnen zu
lassen, dem sie ja eigentlich nicht angehören, indem sie bestätigen,
dass sie z.B. verrückte Männer sind (bei transsexuellen Frauen), um
dann dem "anderen Geschlecht" zugeordnet zu werden, also dem
weiblichen. Wer den letzten Satz nicht verstanden hat: Macht nichts. Es
ist eben nicht einfach der paradoxen Logik des TSGs zu folgen... es ist
ein Gesetz, welches bis heute ein geeignetes Mittel ist um
abzustreiten, dass es Frauen gibt, die als Mädchen mit Penis und Hoden
geboren werden oder Männer mit Vagina und Gebärmutter - ein Gesetz, in
welchem weiterhin so getan wird, als wäre die Umwandlung von Genitalien
oder Geschlechtsrolle dazu geeignet das "Geschlecht zu wandeln". Dass
dabei Geschlecht verfügbar gemacht werden soll, ist eben das
eigentliche Menschenrechtsverbrechen - jeder Mensch ist aber, was er
ist. Eine transsexuelle Frau ist z.B. eine Frau. Solange hier weiterhin
Politiker das Menschenrechtsverbrechen nicht erkennen wollen, solange
werden sie sich weiterhin als Mittäter bezeichnen lassen müssen. Schöne Grüsse auch an diejenigen
, welche weiterhin das Geschlechtsumwandlungsmärchen (und die
Geschichte von den "Geschlechtsidentitätsstörungen") als Wahrheit
verkaufen wollen...
Nachtrag:
Es gibt auch erfreuliches zu berichten. Ob hier u.a. der Blick in den
europäischen Raum mitentscheidend gewesen ist (ich denke hier daran,
dass in Frankreich nun Transsexualität nicht mehr als geistige Störung
betrachtet wird, was ja u.a. von Daniel Cohn-Bendit unterstützt wurde),
oder aber die Arbeit und Argumente der Transsexuellen- und
Transgendergruppen in Deutschland der letzten Monate nun ihre Früchte
tragen, es gibt nun einen Gesetzes-Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, für den man die Beteiligten (Irmingard Schewe-Gerigk, Volker
Beck, Kai Gehring, Monika Lazar, Jerzy Montag, Silke Stokar von
Neuforn, Hans-Christian Ströble, Wolfgang Wieland, Josef Philip
Winkler,...) direkt abknutschen könnte.
Hauptmerkmal ist der komplette Verzicht auf psychiatrische Gutachten
für die Vornamens- und Personenstandsänderung und die Ansiedelung des
Verfahrens bei den Standesämtern. Etwas, was von vielen Gruppen so
gefordert wurde, u.a. auch von ATME e.V. , dem Arbeitskreis TS NRW und TGNB / TRIQ Berlin .
Dieser Entwurf ist der erste seiner Art, der die Menschenrechtssituation transsexueller Menschen umfassend berücksichtigt (die Yogyakarta-Prinzipien
und eben auch die Forderungen des UN-CEDAW-Komittees). Danke dafür.
Egal wie nun die Bundestagswahlen ausfallen werden, zeichnet sich nun
langsam ab, welche Fraktionen des Bundestages sich ernsthaft dafür
engagieren, die Situation transsexueller Menschen zu verbessern.
Behandelt wurde das TSG bzw. die Reformforschläge (z.B. der Grünen) bei
der 224. Plenarsitzung im Bundestag um 21:52 Uhr mit einer Gesamtdauer
von 1:14 Minuten. Ergebnis: "Überwiesen an Innenausschuss u.a."
Die CDU/CSU hat immer noch ihre Probleme damit transsexuelle Menschen
in ihrem Selbst anzuerkennen. In einer Stellungnahme von Helmut Brandt
zum Transsexuellengesetz heisst es zur geplanten (vom
Bundesverfassungsgericht geforderten) Änderung hinsichtlich der
Abschaffung des Scheidungszwangs im TSG:
"Diese äußerst seltenen de facto gleichgeschlechtlichen Ehen, die so
manchem Sorgen bereiten könnten, wurden als Ehen zwischen Mann und Frau
geschlossen und sind somit rechtens."
Herr Brandt, es mag zwar sein, dass sie daran glauben, dass hier eine
Ehe zwischen Mann und Frau geschlossen wurde - es ist aber mitnichten
so der Fall. Auch wenn eine transsexuelle Frau eine andere Frau
geheiratet hat, so tat sie dies nicht als "Mann", auch wenn ihre
Geburtsurkunde einmal den Eintrag "männlich" erhalten hat. Da das
Geschlecht des Menschen nicht zur aus seinen Genitalien besteht,
sondern aus einer Vielzahl anderer Geschlechtsmerkmale, und
geschlechtliche Abweichungen, Zwischenstufen und Besonderheiten
biologisch vorkommen (was ja gerne immer noch von dem ein oder anderen
Menschen geleugnet wird, der lieber an Ideologien glaubt, als an die
Natur des Menschen), lässt sich daraus folgen, dass auch Menschen
geboren werden, die dem weiblichen Geschlecht angehören, aber einmal
den Stempel "männlich" erhalten haben. Wenn nun so ein Mädchen
irgendwann einmal 18 wird, dann kann es, da es den Eintrag "männlich"
erhalten hatte, naturgegeben eine andere Frau heiraten. Ich würde es
mir wünschen, wenn sie hier einmal bei der Realität bleiben würden,
anstatt unwissenschaftliche Geschlechterideologien propagieren würden.
Ja, Herr Brandt, es gibt Frauen, die haben einen Penis. Auch wenn sie
das eventuell nicht wahrhaben können. Ach ja: Geschlechtsumwandlungen
gibt es nur auf dem Papier, um den Geschlechtseintrag mit den
biologischen Realitäten abzugleichen. Hat die CDS/CSU den Sinn des
Transsexuellengesetzes überhaupt verstanden? Nein?
Obwohl am 28. Mai der Tagesordnungspunkt der 224.
Sitzung des Deutschen Bundestages zum Transsexuellengesetz mündlich nur
1:14 Minuten gedauert hat, wurden zur Reform des TSG von den Fraktionen
schriftliche "Reden" eingebracht. Diese Reden sind nun im Protokoll zur
Bundestagssitzung enthalten. Bevor hier der komplette Text zu lesen
ist, möchte ich noch einmal einen Gedanken in den Raum werfen, bei
dessen Berücksichtigung klar wird, welcher Politiker hier eindeutig
menschenrechtlich bedenkliche Gedanken äussert. Hier der Gedanke (zum
wiederholten Male, da es bei dem ein oder anderen wohl immer noch nicht
angekommen ist):
a) Transsexuelle Frauen sind Frauen.
b) Es gibt Mädchen, die mit Penis und Hoden geboren werden.
c) Die Genitalien eines Menschen sind nicht in allen Fällen biologisch geschlechtsbestimmend.
d) Geschlechtsumwandlungen gibt es nicht.
Wer intelligent ist - und frei von Geschlechterideologien (wie z.B. der
von der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung bislang vertretenen
Ansicht, transsexuelle Frauen wären "biologische Männer mit
Identitätsstörung") - wird die folgenden Beiträge richtig zuordnen
können und die oder denjenigen entlarven, der weiterhin dazu beitragen
will, dass internationales Menschenrecht, das auch für transsexuelle
Menschen gelten sollte, mit den Füssen getreten wird.
Hier der Text:
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 26 a und 26 b sowie Zusatzpunkt 6:
26 a) Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/ CSU und der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Transsexuellengesetzes (Transsexuellengesetz-Änderungsgesetz - TSG-ÄndG)
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)
Rechtsausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Kirsten
Tackmann, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE
LINKE
Transsexuellengesetz aufheben - Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle schaffen
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)
Rechtsausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
ZP 6 Erste Beratung des von den Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk,
Volker Beck (Köln), Kai Gehring, weiteren Abgeordneten und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit (ÄVFGG)
Überweisungsvorschlag:
Innenausschuss (f)
Rechtsausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Folgende Kolleginnen und Kollegen haben ihre Reden zu Protokoll
gegeben: Helmut Brandt, Gabriele Fograscher, Gisela Piltz, Dr. Barbara
Höll und Irmingard Schewe-Gerigk.
Helmut Brandt (CDU/CSU):
Wir beraten heute über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur
Änderung des Transsexuellengesetzes, dem ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2008 vorausgeht.
In seinem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass §
8 Abs. 1 Nr. 2 TSG mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG
und Art. 6 Abs. 1 GG nicht vereinbar sei. Im Klartext bedeutet das, es
sei verfassungswidrig, für Transsexuelle eine Personenstandsänderung
nur unter dem Vorbehalt der Ehelosigkeit des Betroffenen vorzunehmen.
Nach derzeit geltendem Recht müssen sich verheiratete Transsexuelle
erst scheiden lassen, bevor sie von Amts wegen dem anderen Geschlecht
zugeordnet werden können, selbst dann, wenn beide Ehepartner die
Fortführung ihrer Ehe wünschen. Nach dem geltenden Scheidungsrecht
müssen sie vor dem Scheidungsrichter lügen, um ihn von der Zerrüttung
ihrer Ehe zu überzeugen. Das ist kein Zustand. Dem müssen wir
entgegenwirken. Wir dürfen nicht zulassen, dass Amtshandlungen zur
Farce werden.
Mit diesem Gesetzentwurf entsprechen wir voll und ganz den Forderungen
des Bundesverfassungsgerichts. Verheiratete Transsexuelle, die eine
Personenstandsänderung anstreben, können nun bei Erfüllung aller
sonstigen Kriterien ihre Ehe fortführen, sofern sich beide Partner
ausdrücklich damit einverstanden erklären. In der Konsequenz bedeutet
das, dass wir damit einer sehr geringen Anzahl von Menschen die
Möglichkeit einer de facto gleichgeschlechtlichen Ehe eröffnen. Lassen
Sie mich dazu einige Anmerkungen machen.
Erstens - das möchte ich in aller Klarheit sagen -: Der Wegfall der
Ehelosigkeit als Voraussetzung in § 8 Transsexuellgesetz präjudiziert
keineswegs die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe. Das Prinzip,
wonach eine Ehe nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen
werden kann, bleibt durch dieses Gesetz zu Recht unberührt. Wir würden
einer Abschaffung dieses Prinzips auch vehement entgegenwirken.
Es geht in diesem Gesetzentwurf darum, den betroffenen Eheleuten die
Möglichkeit zu geben, ihre rechtmäßig geschlossene Ehe fortzuführen,
sofern sie es denn wünschen, auch wenn einer von beiden eine
Personenstandsänderung beantragt, nachdem er sich einer
unwiderruflichen und im Übrigen zur Zeugungsunfähigkeit führenden
Geschlechtsumwandlung unterzogen hat. Dieses Doppelkriterium wie auch
die sonstigen strengen Auflagen bleiben bei der Personenstandsänderung
nämlich unberührt.
Nun kann ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich
jemand einer Hormonbehandlung und einem operativen Eingriff dieses
Ausmaßes unterwirft, nur um eine nun gleichgeschlechtlich gewordene Ehe
fortführen zu können und somit das oben genannte Prinzip der Ehe
zwischen Mann und Frau zu unterminieren. Ich kann nur erahnen, mit wie
viel Unannehmlichkeiten, ja Leid diese Behandlungen verbunden sind,
sodass meiner Überzeugung nach nicht davon auszugehen ist, dass sie von
den betroffenen Menschen leichtfertig in Kauf genommen würden, nur um
das Gesetz zu umgehen. Ich glaube vielmehr, dass diese Tatsache dafür
spricht, dass die Ehe als eine auch mir persönlich sehr wichtige
Institution durch die Gesetzesänderung des Transsexuellengesetzes nicht
gefährdet und nicht infrage gestellt wird. Sie wird erst recht nicht
der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gleichgestellt.
Zum vom Grundgesetz in Art. 6 Abs. 1 festgeschriebenen besonderen
Schutz der Ehe gehört meiner Ansicht nach auch, dass sich der Staat
nicht in rechtskräftige Ehen einmischen darf, sofern diese dem
geltenden Recht und den Anliegen der Eheleute entsprechen. Diese
äußerst seltenen de facto gleichgeschlechtlichen Ehen, die so manchem
Sorgen bereiten könnten, wurden als Ehen zwischen Mann und Frau
geschlossen und sind somit rechtens. Die Frage, die das
Bundesverfassungsgericht zu entscheiden hatte, ist folgende: Darf der
Staat Eheleute gegen ihren Willen zur Scheidung zwingen, wenn nach der
Personenstandsänderung beide dem gleichen Geschlecht zugeordnet sind?
Wir müssen in diesem Punkt dem Bundesverfassungsgericht zustimmen und
dem Willen der Eheleute folgen. Täten wir das nicht, gerieten wir bei
Beibehaltung des jetzigen Rechts wider Willen in die Gefahr, die
Institution Ehe zu schwächen, nämlich dann, wenn wir dem Staat dieses
Recht auf erzwungene Scheidung beließen. Man stelle sich einmal vor,
der Staat würde sich anmaßen, eine völlig normale Ehe gegen den Willen
der Beteiligten scheiden zu wollen.
Natürlich muss aber auch gleichzeitig gewährleistet sein, dass die
Personenstandsänderung ein Scheidungsgrund für beide Partner sein kann.
Ich kann nämlich auch jene Betroffenen verstehen, die die
Personenstandsänderungen als so schwerwiegende Veränderung werten, dass
sie der Ansicht sind, dass die Ehe nicht fortgeführt werden kann.
Deshalb ist es unabdingbar, dass beide Partner sowohl bei der Namens-
als auch bei der Personenstandsänderung beteiligt sind und bleiben. Das
Recht auf persönliche Selbstbestimmung des Antragstellers darf nicht
bedeuten, dass der unmittelbar betroffene Partner nicht einbezogen
werden darf; im Gegenteil.
Nun einige Ausführungen zum Zustandekommen dieser Gesetzesänderung.
Seit einigen Jahren beschäftige ich mich als zuständiger
Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Innenausschuss des Deutschen
Bundestages mit Änderungsvorschlägen zum Transsexuellengesetz. Es
ergibt sich meiner Ansicht nach noch weiterer Änderungsbedarf, der zum
jetzigen Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Tatsächlich
hat uns das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil auferlegt, die in
diesem Änderungsgesetz vorgenommenen Modifizierungen noch vor dem 1.
August 2009 vorzunehmen. So war es nicht möglich, innerhalb eines
Jahres legitime prozedurale Erleichterungen für die Transsexuellen
sowohl bei der Vornamensänderung, der sogenannten kleinen Lösung, als
auch bei der Personenstandsänderung, also der "großen Lösung",
umzusetzen. Diese müssen auf die nächste Legislaturperiode vertagt
werden.
Lassen Sie mich Ihnen einige dieser potenziellen zukünftigen Änderungen
kurz vorstellen. Da das ursprüngliche Gesetz aus dem Jahre 1980 stammt,
berücksichtigt es nicht aktuellste medizinische Erkenntnisse zur
Transsexualität. So wird im Transsexuellengesetz in § 1 Abs. 1 und 3
Nr. 2 die "Unumkehrbarkeit der inneren Überzeugung" in Bezug auf die
Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht zum Kriterium für eine
Namensänderung gemacht, die ihrerseits eine Vorstufe zur
Personenstandsänderung ist.
Heutzutage gehen Psychologen jedoch davon aus, dass von einer völligen
"Unumkehrbarkeit" in Fragen der sexuellen Zugehörigkeit und Neigung im
Allgemeinen nicht die Rede sein dürfe, da diese Unumkehrbarkeit nie mit
völliger Sicherheit festgestellt werden könne. Somit könnten sich Ärzte
um des Selbstschutzes willen weigern, ein solches Zeugnis auszustellen.
Vielmehr sollte das ärztliche Attest feststellen, dass "eine
fortdauernde innere Überzeugung" bezüglich der sexuellen Identität
vorliege. Dieser Frage wird sich der 17. Deutsche Bundestag annehmen
müssen.
Im Übrigen erschiene es mir sinnvoll, zugunsten eines ärztlichen auf
ein explizit "fach"ärztliches Zeugnis zu verzichten. Somit stünde den
Antragstellern frei, sich an den Arzt ihres Vertrauens zu wenden, der
sie seit Jahren betreut.
Andere strittigere Punkte bedürfen noch der intensiven Prüfung. All das
wird der nächste Bundestag zu beurteilen und gegebenenfalls umzusetzen
haben.
Wichtig ist heute, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen, denn er
geht in die richtige Richtung. Zum einen bringt er das
Transsexuellengesetz mit dem Grundgesetz in Einklang und trägt zum
anderen den legitimen Wünschen von betroffenen Personen Rechnung.
Die CDU/CSU-Fraktion stimmt diesem Gesetzentwurf folglich zu.
Gabriele Fograscher (SPD):
Wir beraten heute drei Vorlagen zur Änderung des
Transsexuellengesetzes. Anlass für notwendige Änderungen sind
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die einige Teile des
Transsexuellenrechts als verfassungswidrig erklärt haben.
Der Gesetzgeber hat die Auflage, den verfassungswidrigen Zustand des §
8 Abs. 1 Nr. 2 TSG - Gebot der Ehelosigkeit bei
Personenstandsänderungen - bis zum 1. August 2009 zu beseitigen. Dieser
Auflage des Bundesverfassungsgerichts kommen wir mit dem von den
Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf nach, der die Streichung
des § 8 Abs. 1 Nr. 2 vorsieht. Damit wird es Transsexuellen ermöglicht,
eine rechtliche Anerkennung der neuen Geschlechtsidentität zu bekommen,
ohne sich scheiden lassen zu müssen. Es handelt sich hierbei um eine
geringe Zahl von Transsexuellen, die erst während der Ehe ihre
Transsexualität entdeckt oder offenbart haben und deren Ehe an dieser
tiefgreifenden Veränderung der Paarbeziehung nicht zerbrochen ist,
sondern nach dem Willen beider Ehegatten fortgesetzt werden soll. Diese
Änderung begrüßen wir.
Für meine Fraktion kann ich sagen: Wir hätten uns mehr gewünscht. Das
Transsexuellengesetz ist fast 30 Jahre alt und entspricht weder dem
Stand der Wissenschaft noch der Lebenswirklichkeit. Eine umfassende
Novellierung ist notwendig.
Im Einzelnen: Die Vornamensänderung sollte erleichtert werden. Das
wurde auch in dem öffentlichen Fachgespräch mit Betroffenen und
Sachverständigen des Innenausschusses im Februar 2007 deutlich. Bisher
muss der Antragsteller mindestens seit drei Jahren in dem anderen
Geschlecht, dem er sich zugehörig fühlt, leben, und es muss mit hoher
Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass sich das
Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändert.
Zudem ist ein Vertreter des öffentlichen Interesses beim Verfahren vor
dem Amtsgericht anwesend, und Gutachten von zwei Sachverständigen, die
sich mit Transsexualismus auskennen, sind einzuholen. Diese hohen
Hürden sind eine große psychische und finanzielle Belastung für die
Antragsteller und führen dazu, dass sich die Verfahren bis zu zwei
Jahre hinziehen können. Wir könnten uns vorstellen, auf den Vertreter
des öffentlichen Interesses und auf die Gutachten zu verzichten, und
sehen es stattdessen als ausreichend an, ein ärztliches Zeugnis
vorzulegen. Eine Antragstellung auf Vornamensänderung beim Standesamt
wäre für uns denkbar. Damit könnten die Kosten, auch für den Staat, und
die Dauer der Verfahren wesentlich gesenkt werden.
Voraussetzung für die Personenstandsänderung ist die Vornamensänderung.
Das halte ich auch weiterhin für richtig. Das Gebot der Ehelosigkeit
wird durch den heute vorliegenden Gesetzentwurf bereits aufgehoben. Als
problematisch sehe ich aber die Forderung nach einer dauerhaften
Fortpflanzungsunfähigkeit und den zwingenden operativen Eingriff zur
Angleichung der äußeren Geschlechtsmerkmale. Nach heutigem Stand der
Wissenschaft kann aus der weitgehend sicheren Diagnose
"Transsexualität" keine Indikation für geschlechtsumwandelnde Maßnahmen
abgeleitet werden.
Zwischen 20 Prozent und 30 Prozent der Transsexuellen wollen laut
Deutscher Gesellschaft für Sexualforschung keine Geschlechtsumwandlung.
Deshalb entspricht die Annahme, jeder Transsexuelle strebe mit allen
Mitteln die Veränderung seiner Geschlechtsmerkmale an, nicht mehr der
Lebenswirklichkeit. Man kann die Zeit zwischen "kleiner Lösung" -
Vornamensänderung - und "großer Lösung" - Personenstandsänderung -
nicht mehr als Durchgangsstadium ansehen. Die Deutsche Gesellschaft für
Sexualforschung stellt dazu fest, dass die Tatsache, dass ein
Antragsteller für eine Vornamensänderung keine
geschlechtstransformierenden operativen Eingriffe anstrebe, keinen
Zweifel an der Diagnose "Transsexualität" zulasse. Zudem muss die Frage
gestellt werden, ob irreversible chirurgische oder medizinische
Eingriffe für eine Fortpflanzungsunfähigkeit und Geschlechtsumwandlung
zur Änderung des Personenstandes nach § 8 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 TSG
vereinbar sind mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Ich
halte diese Forderung des § 8 TSG für einen unangemessenen Eingriff des
Staates in die Grundrechte von Menschen. Auch führt diese Regelung zu
einer Ungleichbehandlung von Transsexuellen: Anerkannte Transsexuelle
mit Geschlechtsangleichung können ihren Personenstand ändern;
anerkannte Transsexuelle, die, aus welchen Gründen auch immer, keine
Operation vornehmen lassen, können den Personenstand nicht ändern.
Meiner Meinung nach sollte diese Ungleichbehandlung aufgehoben werden.
Darum werden wir uns dann in der nächsten Legislaturperiode kümmern
müssen.
Nun zu den weiteren vorliegenden Initiativen. Der Gesetzentwurf von
Bündnis 90/Die Grünen will das Transsexuellengesetz durch ein Gesetz
über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der
Geschlechtszugehörigkeit ersetzen. Anlass für diesen Gesetzentwurf ist
die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht in mehreren
Entscheidungen einzelne Vorschriften des Transsexuellengesetzes als
verfassungswidrig und somit nicht mehr anwendbar erklärt hat. Die
Grünen wollen sowohl die Vornamensänderung als auch die
Personenstandsänderung von den nach Landesrecht für das
Personenstandswesen zuständigen Behörden vornehmen lassen. Für die
Änderung des Vornamens habe ich bei einer solchen Regelung keine
Bedenken. Bei der Änderung des Personenstandes würde ich weiterhin die
Entscheidung des zuständigen Gerichts befürworten, da es sich hierbei
um einen weitreichenden Akt mit größeren Rechtsfolgen handelt.
Die Linken fordern unter anderem in ihrem Antrag, dass mehrere Vornamen
verschiedenen Geschlechts möglich sein sollten und dass neben den
personenstandsrechtlichen Geschlechtern "männlich" und "weiblich" auch
die Einträge "intersexuell" und "transgender" zugelassen werden sollen.
Dies schafft meines Erachtens mehr Verwirrung und Probleme für
Transsexuelle, als dass es zu tatsächlichen Erleichterungen im Alltag
kommt.
Ich sehe Handlungsbedarf über die jetzt vorgelegte Änderung hinaus und
hoffe, dass der nächste Deutsche Bundestag in neuer Konstellation zu
Regelungen kommt, die das Leben und den Alltag der Betroffenen
erleichtern.
Gisela Piltz (FDP):
Ich muss schon sagen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von Union
und SPD, dass mich der heute von Ihnen hier vorgelegte Gesetzentwurf
sehr verwundert. Das Hü und Hott Ihrer Gesetzgebung ist schon ein
Trauerspiel. Ich finde es unerträglich, wie Sie mit den Betroffenen
umgehen. Erst passiert gar nichts, dann wird ein Referentenentwurf
erarbeitet, dann wird er wieder zurückgezogen, dann landet ein ganz
anderer hier im Plenum. Für diejenigen Menschen, die endlich
Rechtssicherheit haben wollen, die endlich ein verfassungsgemäßes und
vor allem zeitgemäßes Transsexuellengesetz erwarten - und das völlig zu
Recht -, ist das schon Umgang, der von grober Missachtung zeugt.
Als ich den heute hier vorliegenden Gesetzentwurf gelesen habe, musste
ich mir erst einmal verwundert die Augen reiben: Jetzt doch nur die
Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils? Gerade noch rechtzeitig vor
Fristablauf? Das entspricht nicht dem, was als große Reform angekündigt
war - und nicht nur angekündigt, sondern vor allem sehnlich erwartet.
Seit vielen Jahren warten die Betroffenen auf eine Regelung, die ihre
Rechte und
insbesondere ihre Würde achtet und sich dabei an aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Die Bundesregierung hat
diese berechtigten Erwartungen stets ignoriert und ist untätig
geblieben. Sie hat sich mitnichten um die Betroffenen gekümmert,
sondern es immer wieder darauf ankommen lassen, dass das
Bundesverfassungsgericht ihr die Entscheidung abnimmt. Das ist kein
verantwortungsvoller Umgang mit der Verantwortung. Das ist
unerträgliche Ignoranz.
Noch im April hat die Bundesregierung dann ein Gesetz vorbereitet, das
angeblich dieser großen Reform dienen sollte. Allerdings hat sie dabei
erneut alle schon längst bekannten notwendigen und von den betroffenen
Verbänden mit großer Sachkunde vorgetragenen Lösungsvorschläge
schlichtweg ignoriert. Im Hauruckverfahren wurde ohne vorherige
Beteiligung des hohen Sachverstands der Verbände ein Referentenentwurf
vorgelegt, von dem man allerdings nur sagen kann, dass es ein Glück
ist, dass er nicht das Licht dieses Hauses erblickt hat. Immerhin. Denn
es wäre ja auch nichts Neues, dass die Bundesregierung völlig
untaugliche Gesetzentwürfe wider besseres Wissen hier im Bundestag mit
ihrer Koalitionsmehrheit durchpeitscht - ohne Rücksicht auf Verluste.
Wenigstens das bleibt uns hier erspart. Insofern ist es tatsächlich
sogar besser, heute nur die Minimallösung vorzunehmen, um wenigstens
endlich der Vorgabe des Verfassungsgerichts nachzukommen. Denn das, was
die Bundesregierung unter einer großen Reform versteht, wäre für die
Betroffenen keine Verbesserung gewesen, sondern nur ein großer Murks.
Daher bin ich im Grunde sogar froh, dass dieser verwunderlich schmale
Gesetzentwurf heute hier vorliegt. Damit werden zwar immer noch nicht
die zahlreichen Probleme gelöst, damit wird zwar immer noch die schon
lange erforderliche umfassende Neuregelung vertagt; aber wenigstens
werden nicht die bisher bekannten völlig unzureichenden und sogar
falschen Vorschläge der Bundesregierung Gesetz.
Die jetzt vorgelegte Änderung ist auch aus Sicht der FDP-Fraktion
zwingend geboten, aber sie darf nicht das Ende des Themas sein. Im
Gegenteil: Die eigentliche Arbeit einer umfassenden Reform muss jetzt
endlich unter Einbeziehung der Verbände beginnen. Genau hier aber gibt
es keinerlei Anzeichen, dass die Bundesregierung das Problem auch nur
angehen will. Mit keinem Wort wird in der Gesetzesbegründung erwähnt,
dass hier erst ein winziger Anfang gemacht wird, dass auf jeden Fall
noch mehr folgen wird, ja folgen muss.
Aus unserer Sicht aber muss das Thema unbedingt auf der Agenda bleiben:
Eine umfassende Reform des Transsexuellengesetzes, die
Verfahrenserleichterungen und Entbürokratisierungsmaßnahmen vorsieht
und die insbesondere endlich das Erfordernis der dauernden
Fortpflanzungsunfähigkeit aufgibt, bleibt dringend notwendig. Seit dem
letzten Jahr liegt dem Bundestag ein Antrag der FDP-Fraktion vor, in
dem wir umfassende Vorschläge machen, die bei einer Reform des Gesetzes
zwingend beachtet werden sollten. Ich kann hier nur an die
Bundesregierung appellieren: Schauen Sie sich doch noch einmal unsere
Vorschläge genau an. Dann hätten Sie sich und den Betroffenen im April
einen unsäglichen Referentenentwurf erspart und könnten schon längst
viel weiter sein. Im Gegensatz zu Ihrem untauglichen Versuch vom
letzten Monat haben die Vorschläge der FDP-Fraktion vom letzten Jahr
von den betroffenen Fachverbänden Zustimmung erfahren.
Zur Lösung der Probleme müssen sich endlich auch Union und SPD
bekennen, damit in der nächsten Legislaturperiode ohne Hast und mit der
gebotenen Sorgfalt endlich ein guter Gesetzentwurf vorgelegt und auch
verabschiedet werden kann. Die Betroffenen haben jetzt lange genug
darauf gewartet.
Dr. Barbara Höll (DIE LINKE):
Als am 1. Januar 1981 das Transsexuellengesetz in Kraft trat, war dies
ein großer Vorteil für die Betroffenen. Zum ersten Mal wurden
Transsexuelle vom Gesetzgeber anerkannt. Die Bundesrepublik hatte damit
eine Vorreiterrolle übernommen.
Menschen, die sich im falschen Körper fühlen und ihren Körper ihrem für
sich beanspruchten Geschlecht angleichen wollten, wurde vom Gesetzgeber
eine Möglichkeit geboten in ihrem Geschlecht auch anerkannt zu werden.
Transsexuelle können einen anderen geschlechtsbezogenen Vornamen
annehmen. Dies wird als kleine Lösung bezeichnet. Und Transsexuelle
können ihren Personenstand ändern, also ihren standesamtlichen
Geschlechtseintrag. Also, Herr statt Frau, oder umgekehrt. - Dies ist
die sogenannte große Lösung.
Die Vornamens- und Personenstandsänderung ist für Transsexuelle sehr
wichtig; denn nur so können sie auch sicher sein, dass sie sich nicht
bei einem Brief vom Amt, der Wahlbenachrichtigung oder Ähnlichem zu
ihrem vorherigen Geschlecht offenbaren müssen, es also zu einem
ungewollten Outing kommt.
Doch insbesondere die große Lösung ist mit erheblichen Hürden
verbunden. Hier sind im Besonderen zu nennen: ein kompliziertes
Gutachtersystem mit Anwartszeiten und erheblichen Kosten und die
Notwendigkeit zur Fortpflanzungsunfähigkeit. Die Betroffenen empfinden
die Begutachtung als entwürdigend. Der Zwang zur
Fortpflanzungsunfähigkeit ist besonders kritikwürdig. Das
Bundesverfassungsgericht erklärte 2005 in einer Urteilsbegründung -
BverfG, BvL 3/03 vom 6. Dezember 2005 -:
"Für eine unterschiedliche
personenstandsrechtliche Behandlung von Transsexuellen mit und ohne
Geschlechtsumwandlung sieht die Fachliteratur deshalb keine haltbaren
Gründe mehr."
Im Februar setzte auch das österreichische Verwaltungsgericht ein
Signal, als es urteilte, dass schwerwiegende operative Eingriffe keine
Voraussetzung für die rechtliche Änderung des Geschlechtseintrags sein
dürfen.
Meine Damen und Herren der Regierungskoalition, Sie stehen unter
Handlungsdruck. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Mai 2008 über
die Pflicht zur Scheidung beim Personenstandswechsel eines
Transsexuellen nach der Geschlechtsangleichung. Es entschied, dass dies
nicht mit Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes - dem besonderen Schutz von
Ehe und Familie durch den Staat - vereinbar sei. Das
Bundesverfassungsgericht verpflichtete den Gesetzgeber zu einer
Änderung bis zum August 2009.
Und nun legen Sie uns auf den letzten Drücker einen Gesetzentwurf vor.
Dabei beschränken Sie sich nur auf die Ihnen auferlegte Neuregelung und
dies wollten sie in erster Lesung nicht einmal debattieren.
Aber eine Reform des Transsexuellengesetzes tut insgesamt not. Aber den
Bedürfnissen der Betroffenen wird dies nicht gerecht. Denn unangetastet
bleiben das entwürdigende und langwierige Begutachtungssystem und die
Pflicht zur Fortpflanzungsunfähigkeit beim Wechsel des Personenstandes.
Sie hätten zum 60. Jahrestag des Grundgesetzes die Chance zu einer
Reform des Transsexuellengesetzes, die die Würde der Betroffenen
achtet. Diese Chance haben Sie verpasst. Wenigstens haben Sie Abstand
genommen von dem zuvor in Ihrem Hause kursierenden Entwurf, den Sie
hier klammheimlich und in aller Eile zunächst durchpeitschen wollten.
Die Linke sagt: Wir brauchen keine Sondergesetze für geschlechtliche
und sexuelle Minderheiten. Wir brauchen endlich eine Liberalisierung
der bestehenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften, die die
Betroffenen in ihrer Würde achtet.
Wir haben einen Antrag eingebracht, der das Vornamens- und
Personenstandsrecht liberalisieren würde. Dies würde auch Transgendern
und Intersexuellen zugutekommen. Die Änderung des Vornamens sowie des
Personenstandes soll damit allen Menschen offenstehen. Ich bin froh,
dass sich auch die Grünen unseren Forderungen angeschlossen haben und
hier einen Gesetzentwurf vorlegen, der sich unseren
Liberalisierungsbemühungen anschließt. Die Regierungskoalition hat die
Möglichkeit in dieser Legislaturperiode verpasst. Sie müssen sich jetzt
vor den Betroffenen rechtfertigen.
Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Das geltende Transsexuellengesetz ist fast 30 Jahre alt und entspricht
nicht dem Stand der Wissenschaft. Es stellt für die Änderung der
Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit unbegründete
Hürden auf, die die Würde und die Selbstbestimmung von transsexuellen
Menschen beeinträchtigen. Bereits fünfmal hat das
Bundesverfassungsgericht einzelne Vorschriften des Gesetzes für
verfassungswidrig erklärt Auch weitere Vorschriften des TSG sind
verfassungsrechtlich in der Kritik.
Im Februar dieses Jahres kam aus dem Bundesinnenministerium der Entwurf
für ein Transsexuellenrechtsreformgesetz. In der Begründung hieß es:
"Das Transsexuellengesetz ist seit
seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1981 nicht reformiert worden. Viele
Regelungen entsprechen nicht mehr dem heutigen Kenntnisstand. Auch
verschiedene Eingaben an den Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages in den vergangenen Jahren zeigen, dass ein großes Bedürfnis
für eine Reform des Transsexuellengesetzes besteht. Aufbauend auf den
Anregungen der politischen Parteien im Deutschen Bundestag,
Veröffentlichungen zu diesem Thema und vorliegenden Beschlüssen des
Bundesverfassungsgerichts sieht der Gesetzwurf eine umfassende Reform
des Transsexuellenrechts vor."
Leider hat der Entwurf nicht gehalten, was er versprochen hat.
Angesichts der massiven Kritik der Interessenverbände sowie von
Expertinnen und Experten wurde dieser völlig verfehlte Reformversuch
zurückgezogen. Anstatt aber die Kritik positiv aufzugreifen und den
Entwurf anzureichern, legt die Große Koalition nun nur ein kleines
Änderungsgesetz vor, das lediglich der Vorgabe des
Bundesverfassungsgerichts, nach der das Erfordernis der Ehelosigkeit
nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG mit den Grundrechten unvereinbar ist,
Rechnung trägt. Sie brauchten also ein ganzes Jahr, um eine einzige
Vorschrift vom TSG zu streichen. Weitere Reformschritte werden hingegen
auf die nächste Legislaturperiode verschoben. Wieder wird eine Chance
vergeben, das Transsexuellengesetz insgesamt zu novellieren.
Nur am Rande möchte ich betonen, dass dieser Vorschlag in der Realität
nichts ändert. Der § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG wird schon aufgrund des Urteils
des Bundesverfassungsgerichts nicht angewandt. Dies zeigt jedoch, wie
viel Ignoranz in der Großen Koalition steckt, wie wenig die Belange und
das Selbstbestimmungsrecht der transsexuellen Menschen für sie
bedeuten, und schließlich, wie wenig reformfähig die beiden
Regierungsparteien in den Fragen der Gesellschaftspolitik sind.
Deshalb hat sich die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen dafür
entschieden, den Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Vornamen
und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit, ÄVFGG, in den
Deutschen Bundestag einzubringen. Damit sollen die Grundrechte
Transsexueller in vollem Umfang verwirklicht werden, indem die
tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert wird, anstatt
transsexuelle Menschen in vorgegebene Raster zu pressen und ihnen das
Leben damit zu erschweren.
Deshalb wollen wir das Verfahren für die Änderung der Vornamen deutlich
vereinfachen und nur vom Geschlechtsempfinden des Antragstellers
abhängig machen. Es wird nunmehr auf die bisher geforderte mindestens
dreijährige Dauer des Zwangs des Zugehörigkeitsempfindens zum anderen
Geschlecht sowie auf den irreversiblen Charakter dieses Empfindens
verzichtet. Die Transsexualität kann nicht diagnostiziert werden;
lediglich der Antragsteller selbst kann letztlich über seine
geschlechtliche Identität Auskunft geben. Außerdem tastet eine
Überprüfung des Ergebnisses des Sich-selbst-Begreifens von Staats wegen
den Sexualbereich des Menschen an, den das Grundgesetz als Teil der
Privatsphäre unter den verfassungsrechtlichen Schutz stellt.
Es wird weiter auf die Anrufung eines Gerichts verzichtet. Der Antrag
ist bei den nach jeweiligem Landesrecht für das Personenstandswesen
zuständigen Behörden zu stellen, sodass die Vornamensänderung im Rahmen
eines Verwaltungsaktes erfolgt.
Auch das Verfahren zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit soll
vereinfacht und beschleunigt werden. Es wird auf die
verfassungsrechtlich unhaltbare Voraussetzung einer dauernden
Fortpflanzungsunfähigkeit verzichtet. Ebenso wird die
Personenstandsänderung nicht mehr von der deutlichen operativen
Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts abhängig
gemacht. Diese Kategorie ist nicht zeitgemäß und lässt sich in einer
individualistischen Gesellschaft mit pluralistischen Lebensformen nicht
definieren. Damit sind das subjektive, mit den bisherigen Angaben nicht
übereinstimmende Geschlechtsempfinden des Antragstellers sowie die auch
heute geltenden statusrechtlichen Zugangsvoraussetzungen einzige
Bedingungen für eine Personenstandänderung.
Der Deutsche Bundestag hat vor 30 Jahren ein Gesetz vorbereitet, mit
dem das Bundesverfassungsgericht sich schon mehrmals befassen musste.
Lassen Sie uns deshalb diesmal ein Gesetz verabschieden, das die
Grundrechte der transsexuellen Menschen respektiert und keine
Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer weiteren
verfassungsrechtlichen Überprüfung gibt.
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Interfraktionell wird die Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen
16/13157, 16/12893 und 16/13154 an die in der Tagesordnung aufgeführten
Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der
Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.
Meine Kurzbeurteilung:
CDU: Glaubt, dass z.B. eine transsexuelle Frau vor Umtragung des
Geschlechts ein "Mann" ist (bzw ein Transmann eine Frau) und macht das
Geschlecht des Menschen weiterhin an den Genitalien fest, obwohl es
längst wissenschaftliche Erkenntnisse gibt, die eindeutig belegen, dass
das biologische Geschlecht sich nicht immer 100-Prozent-männlich oder
100-Prozent-weiblich entwickelt und Abweichungen der
Geschlechtsentwicklung Teil der Natur sind.
SPD: Hält transsexuelle Menschen auch noch für Menschen, die ihr
"Geschlecht umwandeln". Personenstandsänderungen sollen weiterhin an
den Gerichten gemacht werden.
FDP: Verweist auf ihren Gesetzesentwurf vom letzten Jahr - die FDP
drückt sich hier ungenügend klar aus, scheint aber - trotz aller
Vereinfachungen, die gefordert werden - ebenso noch an
"Geschlechtsidentitätsstörungen" festzuhalten, da der FDP-Entwurf
weiterhin Gutachten zur Vornamens- und Personenstandsänderung vorsieht,
auch wenn hier "eines" ausreichen soll. Für mich vertritt die FDP damit
die Linie der DGfS (Deutsche Gesellschaft für Sexualforschzung), welche
Transsexualität für eine psychische Störung hält.
Linke: Hält Geschlecht für ein soziales Konstrukt und meint,
transsexuelle Menschen "fühlen" sich in ihrem Körper nicht zu Hause -
tritt aber für eine grosse Reform des TSG und starke Vereinfachungen des Verfahrens ein.
Grüne: Die einzige Fraktion, die sich hier klar und deutlich dafür
ausgesprochen hat einerseits das Gutachterverfahren zur Names- und
Personenstandsänderung komplett abzuschaffen und das Verfahren als
Verwaltungsakt an den Standesämter anzusiedeln. Damit sind die Grünen
für mich die einzige Partei, die internationales Menschenrecht
(Yogyakartaprinzipien, Stellungnahmen der Europäischen Union und
internationale Abkommen beachtet).
16.06.2009
Einer der grössten Missverständnisse über
Transsexualität rühren wohl daher, dass Menschen glauben, es gebe so
etwas wie "Geschlechtsumwandlungen". Ich möchte hier noch einmal ganz
klar betonen, dass ich nicht an "Geschlechtsumwandlungen" glaube,
sondern mich dafür stark mache, dass folgendes klar wird: Jeder Mensch
hat von Geburt an ein Geschlecht. Eine transsexuelle Frau ist z.B. als
Mädchen geboren, wenn auch mit Penis und Hoden. Warum? Würde man z.B.
äusserlich sichtbare Organe als geschlechtsbestimmend annehmen, so
müsste man sich fragen, wie das dann mit transsexuellen Menschen
zusammenpasst, für welche die Genitalien ja alles andere als
geschlechtsbestimmend sind. Alleine die Existenz transsexueller
Menschen beweist also: Die Genitalien - also das Vorhandensein eines
Penis oder das Fehlen des gleichen - können nicht geschlechtsbestimmend
sein (was durch das Wissen über die vorgeburtliche geschlechtliche
Differenzierung ja bestätigt wird). Deswegen gibt es auch keine
Geschlechtsumwandlungen. Dies nocheinmal klar zu machen, ist aktuellen
Pressemeldungen zu verdanken.
Viele Zeitungen berichteten diese Tage über den Sohn der Sängerin Cher.
Er hat sich nun als Transmann geoutet und betont, dass er schon immer
wusste, dem männlichen Geschlecht zuzugehören. Keine deutsche Zeitung
(selbst die deutsche Ärztezeitung nicht) hat es allerdings geschafft,
hier aber die Geschlechtsientität des Sohns von Cher zu respektieren -
alle haben es hier vorgezogen, lieber von "Geschlechtsumwandlung" zu
schreiben, oder dass die Tochter (!) von Cher nun "ein Mann werden"
würde.
Der Verein Aktion Transsexualität und Menschenrecht
hat nun in einem Schreiben an den Presserat Deutschlands darauf
hingewiesen, dass dieser mangelnde Respekt vor der Geschlechtsidentität
transsexueller Menschen nicht nur ein Verstoss z.B. gegen die
internationalen Yogyakarta-Prinzipien
wäre, sondern auch gegen den Deutschen Pressekodex verstösst. Zudem
wurde der Presserat dazu aufgefordert, die in Deutschland
vorherrschende Transphobie endlich einmal aktiver zu bekämpfen, als das
bisher der Fall gewesen wäre. Wer die Geschlechtsidentität
transsexueller Menschen respektiere, wüsste, welche geschlechtlichen
Zuordnungen (zum Beispiel durch die Verwendung von passenden
Personalpronomen) angebracht wären. Aktiv gegen mediale Transphobie
vorzugehen, sollte auch zu den Aufgaben des Deutschen Presserates
gehören.
Nun noch etwas anderes...
Hier ein kleiner Hinweis, was nun am Freitag im Bundestag stattfinden wird:
Tagesordnung der 228. Sitzung, Freitag, 19.06.2009, 09.00 - ca. 18.25 Uhr
Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit
(ÄVFGG)
- Drs 16/13154 , 16/.... -
- Zweite und dritte Beratung B90/DIE GRÜNEN
Reform des Gesetzes über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen
(Transsexuellengesetz - TSG)
- Drs 16/4148 , 16/.... -
63.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (4.A)
zum Antrag B90/DIE GRÜNEN
Selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglichen - Transsexuellenrecht umfassend reformieren
zum Antrag DIE LINKE.
Transsexuellengesetz aufheben - Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten für Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle schaffen
- Drs 16/947 , 16/12893 , 16/.... -
63.c) Beratung Antrag FDP
Reform des Transsexuellengesetz für ein freies uns selbstbestimmtes Leben
(Transsexuellengesetz - TSG)
- Drs 16/9335 -
(TOP 63a-c, 00:30 Stunden)
24.06.2009
Wir leben in einem Land, in welchem die Menschen an das Märchen von der Geschlechtsumwandlung glauben. Wer mit einem Penis zum Arzt rennt und hinterher eine Vagina in seinem Körper trägt, da ein Chirurg Hand angelegt hat, soll von einem "Mann zur Frau" geworden sein. Dass diese Genitalfixierung der deutschen Gesellschaft nicht nur zu wildesten Theorien über vermeintliche psychische Störungen der "Transsexuellen" geführt hat - ein (genitaler) "Mann" soll ja angeblich eine "Frau werden" wollen - sondern zudem immer noch eine absurde und menschenverachtende Gesetzgebung am leben hält (wie dem deutschen Transsexuellengesetz) wird einfach mal so locker flockig ignoriert. Deutschland braucht eben seine Freaks - und selbst, wenn sie keine sind, dann definiert man eben Geschlecht einfach über den Penis und schon hat man seine "geschlechtsidentitätsgestörten" bzw. Männer, die "Frau werden". Das äusserst brutale an dieser Ignoranz ist, dass man denen, die man als "Männer" bezeichnet, ihr eigentliches Geburtsgeschlecht weiterhin verwehren möchte - da sie mit einem Genital geboren wurden, welches nicht dem Geburtsgeschlecht entspricht.
Eine lange Einleitung für eine Meldung aus dem Deutschen Parlament. Nun denn...
Hinweis: Geschlechtsumwandlungen gibt es nicht. Transsexuelle Frauen sind als Frauen geboren worden. Transphobie ist es, diese Tatsache abzustreiten.
Und hier die Meldung:
Helmut Stoltenberg - Neues Recht für Transsexuelle
INNERES
Transsexuelle sollen eine schon bestehende Ehe auch nach einer Geschlechtsumwandlung fortführen können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalition (16/13157) vor, den der Bundestag am 19. Juni mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet hat. Damit soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 10/05) umgesetzt werden.
Danach ist die Regelung des Transsexuellengesetzes, der zufolge ein Antragsteller für die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit unverheiratet sein muss, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Grund ist laut Vorlage, dass die Vorschrift "einem verheirateten Transsexuellen, der sich geschlechtsändernden Operationen unterzogen hat, die Möglichkeit zur personenstandsrechtlichen Anerkennung seiner neuen Geschlechtszugehörigkeit nur einräumt, wenn seine Ehe zuvor geschieden wird". Daher soll nunmehr die Ehelosigkeit als Voraussetzung für die Feststellung der Zugehörigkeit zum anderen Geschlecht gestrichen werden. Wie es in der Gesetzesbegründung heißt, wird dabei in Kauf genommen, dass "für eine sehr geringe Zahl von Fällen Ehen mit zwei Partnern gleichen Geschlechts entstehen". sto
Die CDU hatte hierzu ausgeführt, dass die Ehe ja vorher zwischen Mann und Frau geschlossen wurde. Dass in Wirklichkeit eine transsexuelle Frau, dadurch, dass sie transsexuell ist, die Möglichkeit hatte, eine andere Frau zu heiraten - auf Grund des Genitals - wird hier wieder bewusst ignoriert.
Wann wird die Transphobie in Deutschland endlich beendet? Wann werden auch Parteien wie die CDU anerkennen, dass es auch Mädchen gibt, die mit Penis und Hoden geboren werden? Vielleicht sollten die Betroffenen endlich einmal anfangen auf die Strassen zu gehen und für ihre Rechte zu kämpfen. Es wäre besser, als immer wieder unselbstbewusste Selbsthilfegruppenbesucher zu erleben, die den Unsinn mit der "Geschlechtsumwandlung" bzw. der "Geschlechtsidentitätsstörung" auch noch mitmachen.
Ach ja, der Vorschlag der Grünen, endlich einmal eine grosse Reform des TSG zu wagen und das Gutachterverfahren im Transsexuellengesetz abzuschaffen, ebenso wie das Papier-Änderungsverfahren (Vornamen und Personenstand) an den Standesämtern anzusiedeln, wurde abgelehnt. Das liest sich dann im Plenarprotokoll vom 19. Juni so:
Wir sind noch immer beim Tagesordnungspunkt 63 a: Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit. Unter Nr. 2 seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/13410 empfiehlt der Innenausschuss die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 16/13154 . Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen, und der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt.
29.06.2009
Hier wieder einmal ein paar Kommentare, die hier
ihren Platz finden dürfen. Der eine dreht sich um das
Transsexuellengesetz und die Stellungnahmen der einzelnen
Organisationen (u.a. Maria Sabine Augstein, die auch für den LSVD aktiv
ist), der andere Kommentar berichtet über die fortschreitende
Pathologisierung von Transsexualität als "psychische Störung".
Kommentar 1:
Zum "Transsexuellengesetz"
Die Stellungnahme des LSVD ist wirklich nicht hilfreich. Und Augstein
hat ja bekanntlich keine Probleme damit, zusammen mit
Menschenrechtsverletzern wie Pfäfflin, Kockott, Becker oder anderen zu
publizieren.
Zu in einigen Stellungnahmen auftauchenden Elementen der Selbstentmündigung:
DGTI
Beratung:
Wer ist kompetent und darf so eine Beratung durchführen? Wer bezahlt
diese? Und welchen Aufwand sollen Leute aus der Provinz, sagen wir mal
Altmark, betreiben, um einer solchen Beratungspflicht genügen zu können?
Ärztliches Attest oder Zeugnis:
Die Bringepflicht liegt hier nun nicht mehr beim Gutachter oder
Attestierer, sondern beim Antragsteller. Viel Spaß! Der gewöhnliche
Hausarzt sagt: Ich kann keine Atteste ausstellen, denn ich bin doch da
gar kein Fachmann und kann das nicht beurteilen. Folglich landen die
Attestsuchenden bei Leuten die vorgeben, es zu können, also Typen wie Pfäfflin .
Da Pfäfflin nun im Gegensatz zu vom Gericht angeforderten Gutachten
nicht mehr bringepflichtig ist für eine solche medizinische
Stellungnahme, kann er deren Erstellung beliebig hinauszögern und dann
letztlich ganz verweigern, z.B. weil er die Sache im konkreten Fall
nicht beurteilen kann. Erstklassiges Eigentor.
Geschlechtseid:
Muss den auch die übrige Bevölkerung schwören?
Es wäre mal sehr informativ, wer den Vertretern einiger Organisationen
suggeriert hat, es sei politisch nicht durchsetzbar, wenn auf derartige
Elemente der Selbstentmündigung verzichtet würde? Ein paar Verdächtige:
Kurt Seikowski, Friedemann Pfäfflin, MS Augstein, ... Ich bitte um
Rückinfo.
Die sogenannte Normalbevölkerung erwartet von uns, dass wir zu uns stehen. Mit Selbstentmündigung machen wir uns keine Freunde.
Wie nun aus der Stellungnahme der DGTI zu entnehmen ist, stammt die
Idee eines sogenannten Transgendergesetzes von der DGfS. Das erklärt
einiges. In diesem Gesetz, lange Zeit von der DGTI ins Netz gestellt,
wird eben jenes vom Antragsteller beizubringende Attest eingeführt.
Darüber hinaus sollte mir diesem Gesetz noch die Genitalverstümmelung
an Kindern mit intersexuellem Genital gesetzlich abgesichert werden.
Dieser Gesetzentwurf sah nämlich eine Unterlassung dieser Eingriffe an
Kindern nur dann vor, wenn sie das Ziel der Herstellung
geschlechtlicher Eindeutigkeit verfolgten. Damit war einer
Argumentation der Weg geöffnet, dass diese Eingriffe ausdrücklich nur
für diesen Fall untersagt sind, nicht aber, wenn diese Eingriffe
notwendig sind, um dem Kind eine "gesunde" psychische Entwicklung zu
ermöglichen.
Transgender: Es scheint den Fans des Begriffes "Transgender" auch noch
nicht so richtig aufgefallen zu sein, mit welcher Begeisterung sich
verfassungsfeindliche, Menschenrechtsverletzung propagierende und
betreibende Organisationen wie die DGfS oder die HBIGDA auf den
TransgenderZug gesetzt haben.
"Transgender" suggeriert, es handele sich um Lust und Laune und sei
nichts echtes, also etwas psychisches, etwas, was sich psychisch
manipulieren lässt, auf Deutsch psychiatrisch behandelbar,
wegtherapierbar ist. Angeblich geht es ja um Gender, also das soziale
Geschlecht, und nicht um das (psychische) Geschlecht, was man schon
immer hat, unabhängig davon, wie sehr männlich oder weiblich oder
dazwischen es genau verortet ist.
Man könnte provokatorisch sagen: Transgender ist, wenn man seine
Existenzberechtigung einfordert und die Theorie die selbige in Frage
stellt gleich mitliefert. DGfS, HBIGDA/WPATH und Co. freuen sich zu
Recht.
Etwas mehr Selbstvertrauen Bitte. Und viele Grüße von einer Giftzicke
(Sabrina Schwanczar)
Mit großem Interesse habe ich Ihre langen Ausführungen gelesen. Ich
möchte Sie auf eine Angelegenheit hinweisen, die Ihnen vielleicht
bereits bekannt ist. Michael First ist Professor an der Columbia
University und zentraler Bearbeiter des DSM. Er versucht derzeit eine
neue Krankheit zu erfinden, die sich Body Integrity Identity Disorder
(BIID) nennt. Dabei geht es um eine angebliche Lust, sich ein Bein
abzuschneiden.
In einem Artikel aus dem Jahre 2005 versucht er sowohl eine
wissenschafliche Analagogie zu der angeblich existierenden Krankheit
GID herzustellen. Anhand weniger Personen leiet er aber auch einen
direkten Zusammenang ab. Auch in Deutschland versuchen Psychiater die
neue Krankheit BIID im Zusammenspiel mit der angeblichen Krankheit GID
"hoffähig" zu machen. Dabei spielt ein Professor an der Universität
Lübeck (auch da gibt es eine Universität) namens Kasten eine besondere
Rolle. Er ist in einem Verein im Vorstand, der sich zur Aufgabe gemacht
hat, den Arbeitsbereich seiner Zunft der Psychologen zu erweitern. Nun
versucht er unter dem Deckmantel BIID sei so wie GID die
Diskriminierung von Transsexuellen mit der neuen angeblichen Erkrankung
BIID wieder neu aufleben zu lassen.
Ich möchte Sie außerdem darauf hinweisen, dass für den Fall, dass die
WHO Transsexualität aus den ICD 11 streicht, sie mit BIID wieder
drinstehen wird. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Entwicklungen, die
u.a. von Blanchard vorangetrieben werden, im Auge behalten würden.
(Alexander Weman)
Also bisher soll das nach Ansicht der "Experten" also noch so aussehen:
Wenn ein Mädchen (welches transsexuell ist) sagt "Ich bin ein Mädchen"
soll es ein Junge mit einer "Geschlechtsidentitätsstörung" sein, da
dieses Mädchen mit einem Penis geboren wurde. Dieses Mädchen soll also
ein Junge sein, der sich wünscht, dass sein Penis amputiert wird
(Analogie zu BIID)? Es wird immer unglaublicher. Kann diesen
Schwachsinn endlich mal jemand aufhalten?
Ich erinnere noch einmal daran (es passt ja nun ganz gut), dass seit
2006 die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung zu einem
konstruktiven Dialog eingeladen wurde, um Wege zu finden, die
medizinische Situation transsexueller Menschen zu verbessern (Siehe im Ticker
ganz oben). Forderungen nach vollständiger Anerkennung der
Geschlechtsidentität, die der Verein Aktion Transsexualität und
Menschenrecht e.V. vor Monaten erneut so an die DGfS gerichtet hatte
blieben bislang unbeantwortet. Wann erkennt ihr, liebe "Experten"
eigentlich, dass es ein Menschenrechtsverbrechen ist, wenn man einem
Menschen seine geschlechtliche Existenz aberkennt? Nie?
Es gibt da so ein Wort, das sich im englischen "gay-pride" nennt- ein
Wort, das ziemlich gut beschreibt, warum die Homosexuellenbewegung sich
in den letzten Jahrzehnten vom Status der Unterdrückten weitgehend
gelöst hat. "gay-pride" steht synonym dafür, das eigene Selbst nicht zu
verleugnen, sondern sogar stolz darauf zu sein. Ein Mensch ist, was er
ist. So schafften es die Schwulen- und Lesben gesellschaftlich
klarzustellen, dass ein Mensch nicht homosexuell wird, sondern homosexuell ist. Sich als homosexuell zu outen, heisst sich selbst zu akzeptieren.
Vergleicht mensch das einmal mit dem, wie transsexuelle oder
transgender-Menschen sich selbst verkaufen, dann lässt sich hier nur
wenig Selbstakzeptanz finden. Wie muss das sein, wenn ein Mensch weiss,
dass er eigentlich eine Frau ist und sogar fest davon überzeugt ist,
eine Frau zu sein und er sich trotzdem selbst als "biologischer Mann"
bezeichnet, obwohl er weiss, dass die Biologie in Sachen Geschlecht
weitaus komplexer ist als die Anwesenheit oder Abwesenheit eines Penis?
Warum haben transsexuelle Menschen hier Schwierigkeiten ihr So-Sein als
echt und Teil der biologischen Vielfalt
zu begreifen? Müsste nicht ihre blosse Existenz Hinweis genug sein,
dass die Behauptung eine transsexuelle Frau wäre ein "biolgischer Mann
mit Geschlechtsidentitätsstörung" so nicht ganz richtig sein kann? Wie
können Betroffene immer noch behaupten sie wären "Frau geworden" (bzw.
Mann)? Wäre der Begriff "gay-pride" gerechtfertigt, wenn hier
Homosexuelle genauso behaupten würden, ihre sexuelle Orientierung hätte
sich geändert oder sei wechselbar?
Und vorallem: Warum sind es gerade diejenigen, welche meinen die Stimme
für alle transsexuellen Menschen erheben zu können, die sich hier am
allerbesten selbst verleugnen?
So schrieben beispielsweise Deborah Reinert und Annette Güldenring, an
sich beides aktive Menschen, zusammen mit denen, die heute noch an
"Geschlechtsidentitätsstörungen" glauben (wie beispielsweise Sophinette Becker
, Psychoanaltikerin und "Expertin" für die DGfS), Artikel für die
Zeitschrift "Sexuelle Identitäten", die Anfang 2009 im Thieme Verlag
erschienen ist. Schlimm ist nicht nur, dass hiermit so nun betroffene
transsexuelle Menschen weiterhin prima als Alibi-Identitätsgestörte für
diejenigen dienen können, die z.B. transsexuelle Frauen als "biologische Männer mit Geschlechtsidentitätsstörung"
ansehen wollen, sondern es ist im Konkreten sogar schlimmer, welche
Folgen derartige Selbstverleugnung auf alle transsexuelle Menschen
haben können.
Hier ein paar Beispiele. Hier schreibt Annette Güldenring:
"Transsexuelle Kinder machen sich früh mit ihrem eigenen Empfinden
vertraut und ihre Identität entwickelt sich als eine, in der das
Transsexuelle immer präsent ist, fest zum Bestandteil der
Persönlichkeit dazu gehört und alle zukünftigen Entwicklungsphasen
begleitet und beeinflusst. Nicht selten wird in dieser Phase schon
beschlossen, irgendwann später das Geschlecht zu wechseln."
Ein transsexuelles Mädchen wird von ihr in diesem Text ebenso als
"biologischer Junge" bezeichnet, wie sie selbst von sich behauptet ihr
"Geschlecht gewechselt" zu haben. Schade. Und weiter ist zu lesen...
"Die Auseinandersetzung mit dem neuen Geschlecht hat Gefühle der Erleichterung etc. zur Folge. Der depressive Druck lässt nach."
Und wie war das alte Geschlecht? Welch Selbstbewusstsein ist es, hier
gleichzeitig z.B. behaupten zu können "Ich bin eine Frau" (nach dem
irrigen DSM sogar Diagnosekriterium..."Ein starkes und andauerndes
Zugehörigkeitsgefühl zum anderen Geschlecht") und trotzdem davon
überzeugt zu sein ein "biologischer Mann" zu sein. Aha. Und nachdem
dann ein Chirurg Hand angelegt hat und an den Genitalien herumgedoktort
hat ist man(n) im neuen Geschlecht angekommen? Jetzt etwa auch
biologisch, oder doch nicht? Ein biologischer Mann, der aussieht wie
eine Frau? Ein xy-Chromosomenträger mit Neovagina? Ein Neo-Zwitter
sozusagen, da ja nun Genitalien und Chromosomensatz differieren? Oder
doch eine Frau? Wenn ja, Wann fängt das an, das Frau sein...? Ich hatte
ja schon desöfteren geschrieben, dass ich den Gedanken fatal finde,
hier von "Geschlechtsumwandlungen" oder von "Mann-zu-Frau" oder
"Frau-zu-Mann" zu sprechen - insbesondere wenn auf ein scheinbar
"biologisches Geschlecht" verwiesen wird, dann aber doch nur erst
einmal das genitale Geschlecht gemeint ist und mitnichten das
"biologische", wie Deborah Reinert in der psychoanalytisch geprägten
Zeitschrift "Sexuelle Identitäten" selbst anmerkt:
"Das Geschlecht eines Kindes wird in der Regel zum Zeitpunkt seiner
Geburt entsprechend seinen äußeren körperlichen Geschlechtsmerkmalen
bestimmt."
Dort aber, wo eine starke Kritik an der Gleichsetzung von genitalem mit
dem angeblich "biologischen" Geschlecht nötig wäre, verweist sie ein
paar Sätze später lediglich auf eine "später gefühlte Identität" ohne
hier die Genitalfixierung der deutschen Medizin an sich zu kritisieren.
So sieht kein "trans-pride" aus. Denn zu einem gesunden und starken
Selbstbewusstsein müsste ja gehören, dass die selbst von
Transsexualität betroffenen Protagonisten hier ihr "gefühltes
Geschlecht" als Wissen über das eigene Selbst ernster nehmen, als sie
es bisher vielleicht von sich behaupten.
Warum ich das so wichtig finde? Es sind die Folgen, die sich aus einem
Fehlen eines kollektiven Selbstbewusstseins ergeben. Jeder Mensch trägt
Verantwortung für den anderen. Hierzu ein schöner und deutlicher
Artikel von Sarah :
Worte, die töten.
Es kommt nicht selten vor, dass wenn über transsexuelle Personen
gesprochen wird, solche Worte fallen wie: "Sie wurde als Michael
geboren." "... als ich noch ein Mann war...".
Nun ist es leicht, die Terminologie zu übernehmen, wenn man in einer
cisnormativen Welt aufgewachsen und deren Sprache aufgesogen hat. Nur
vermitteln diese Worte ein völlig falsches Bild. Nur weil wir versucht
haben, der Rolle, die uns unser äusseres Aufgezwängt hat, waren wir
doch letztlich immer die selbe Person, wechseln wir das Äussere und
diese Rolle, mag das von aussen ja nach einem Geschlechtswechsel
aussehen - tatsächlich ist es aber nur eine Korrektur dieser beiden
Punkte. Das jetzt zu Tage tretende Ich ist das wahre Ich und wer die
Transition einer transsexuellen Person hautnah miterlebt hat, wird dies
bestätigen können.
Aber diese Sprache hält die Leute in dem Glauben Transfrauen seien
Männer (und Transmänner Frauen) die so tun, als ob sie etwas anderes
wären. Und diese Sichtweise tötet Menschen.
Insbesondere, wenn es zu sexuellem Kontakt kommt, und die andere Partei
findet danach heraus, dass die Person eine transsexuelle Vergangenheit
hat, kommt es genau Aufgrund dieser Einstellung zu gewalttaten. In den
Kommentaren zu der Berichterstattung über den Prozess von Angie Zapatas
Mörder wurde Angie sogar immer wieder als Vergewaltigerin bezeichnet -
weil sie angeblich dem Mörder einen Geblasen hat, ohne ihren PreOp
Status zu verraten: Es heist, Frauen wie sie verführen Männer zu
Homosexuellen Handlungen, in einer homophoben Kultur ein grosses
Verbrechen.
Und immer wieder kommen Männer, die Frauen ermorden und dann
Argumentieren sie hätten sie nicht darüber aufgeklärt, dass sie in
Wahrheit Männer seien, vor Geschworenengerichten davon. Wie zum
Beispiel beim Mord an Gwen Aujuro - sie wurde von einer Gruppe
jugendlicher zu Tode gefoltert und da die Geschworenen sich nicht
einigen konnten, ob ein Mord oder Totschlag vorliegt, da die armen
Jungs ja getäuscht wurden, kamen sie Frei.
Das Problem ist nicht nur auf transsexuelle Frauen begrenzt, dank der
Verfilmung der Leidensgeschichte von Brandon Teena (Boys don't cry) ist
auch der Fall eines Mannes recht bekannt, der Vergewaltigt und
Totgeprügelt wurde.
Aber es muss noch nicht einmal die Gefahr sein, die von betrunkenen,
männlichen Gruppen von Jugendlichen ausgeht - wo die Gruppendynamik
freien Lauf hat. Selbst eine Person, die mehrere Jahre mit einer
anderen zusammengelebt hat, kann Gewalt bis hin zum Tod erfahren - von
dem ach so geliebten Menschen, der nun glaubt, die ganzen Jahre einer
Täuschung aufgesessen zu sein.
Nachdem zwei Polizisten in Australien Vertrauensbruch begangen und die
transsexuelle Vergangenheit seiner Freundin einem Verdächtigen
verrieten, um diesen zu verhöhnen "Hey, du fickst einen Kerl" ging
dieser Schnurstracks nach Hause, wo er seine Freundin Brigitte Fell
derart verprügelte, dass sie eine Lippe verlor. Was sagt ein Vertreter
der christlichen, demokratischen Partei Australiens dazu? "Mr Jacobson
was deliberately deceived into believing that Mr Fell was a woman" Mr.
Jacoobsen wurde vorsätzlich betrogen, zu glauben Mr. Fell sei eine
Frau."
Und gerade kürzlich verstarb wieder eine Frau an ihrem Freund. Er
machte ihr einen Heiratsantrag, sie lehnte ab, und er spionierte
Eifersüchtig in ihrem Emailpostfach, weil er dachte, es müsse einen
anderen geben. Auf diese Art erfuhr er von ihrer medizinischen
Geschichte. Auch er fühlte sich getäuscht und Betrogen, so sehr, dass
er sich die Pulsadern aufschnitt - nachdem er Melissa mit einem
Kopfschuss ermordet hatte. Er hat überlebt, aber dennoch einen
Abschiedsbrief hinterlassen, in dem er ihr die Schuld zuweist, und das
sie ihn getäuscht hat. Getäuscht? Die einzigen Leute, die sich hier
getäuscht haben, sind die Täter und nicht darin, dass sie über das
Geschlecht ihres Opfers getäuscht wurden, sondern dahingehend, dass
ihre Opfer eigentlich etwas anderes sind, als sie von ihnen glaubten,
zu sein - nämlich das, was sie kannten.
Ein tödlicher Irrtum, der mit jeder Erwähnung von "Ich wurde geboren
als...", "Als ich noch ein Mann war...", "... früher als Frau hätte
ich..." aufs neue ins Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit gehämmert
wird.
Vielen Dank für den Text, Sarah. Ich wünsche mir endlich einmal mehr "trans-pride". Es wäre das beste um weitere Verbrechen zu verhindern.
Info zur Zeitschrift "Sexuelle Identitäten":
von: Strauß; Senf
Psychotherapie im Dialog - Sexuelle Identitäten
Zeitschrift für Psychoanalyse, Systemische Therapie, Verhaltenstherapie, Humanistische Therapien
Thieme Verlag, 2009, 98 S. - ISBN: 978-3-13-146421-7 - Artikelnr.: 160710
Was mir gerade noch so einfällt. Es ist irgendwie ein seltsamer Zufall, dass diese Zeitschrift Anfang 2009 erschienen ist - just in dem Zeitraum, nachdem der Verein ATME e.V. den Alternativbericht zur "Situation transsexueller Frauen in Deutschland" einem UN-Frauenrechtskomitee übermittelt hat (Anfang 2009 wurde in Genf auf die menschenrechtlich problematische Situation transsexueller Menschen und die Menschenrechtsbrüche des deutschen Transsexuellengesetzes eingegangen). Es riecht schon etwas seltsam, wenn man weiss, dass in diesem Alternativbericht die Theorien rund um den Begriff "Geschlechtsidentitätsstörungen" ebenso stark kritisiert wurden, wie die Vertreter aus der Medizin (hier vorallem: Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung), welche heute noch behaupten, es gäbe "Geschlechtsumwandlungen" und genau diese Menschen eine Zeitschrift herausbringen der den Grundtenor "nein, wir doch nicht - wir sind doch ganz lieb und unschuldig" beinhaltet. Doch kein Zufall? Und warum ausgerechnet Deborah Reinert und Annette Güldenring hier mitgeschrieben haben...? Ach wäre die
Welt nicht hintenrum...
Hertha-Richter-Appelt von der DGfS war übrigens permanent über das
CEDAW-Vorgehen informiert - als Mitglied des Mailverteilers und
Mitleserin der Informationen der Frauengruppen, die Alternativberichte
zu CEDAW verfasst hatten.
26.07.2009
Als kleines Sommerprogramm für zwischendurch habe ich hier einmal zwei
Tipps: Lesen und Video anschauen. Beide Tipps sind gut geeignet, seinen
Horizont bezüglich dem, was eigentlich das biologische Geschlecht des Menschen
ist, ein wenig zu erweitern. Gerade im Zusammenhang mit
geschlechtlichen Uneindeutigkeiten, zu denen auch Transsexualität
gehört, könnte ein offener Blick auf die Vielfältigkeit der Natur
helfen zu verstehen, dass viele Vorurteile gegenüber transsexuellen
Menschen ideologischer Natur
sind, und im Gegensatz zu wissenschaftlichen Realitäten stehen. Dazu
gehört die diskriminierende Behauptung, transsexuelle Menschen würden
ihr Geschlecht wechseln genauso, wie die Paradoxie, welche hinter dem
transphoben Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung
" steht - ein Begriff der heute noch von ewig-gestrigen Sexologen in
Deutschland gebraucht wird, wenn sie behaupten, dass z.B. eine
transsexuelle Frau ein "Mann wäre, der sich wie eine Frau fühlt", ohne
diese Frau als echt, wahrhaft und Teil der Biologie anzuerkennen.
Hertha-Richter Appelt:
"Unter Transsexualität versteht man ein Phänomen, dass Menschen einen
biologisch völlig unauffälligen Körper haben, aber von sich aus das
Gefühl haben im falschen Körper zu leben. Und ein biologischer Mann
sagt, ich bin eine Frau und eine biologische Frau sagt, ich bin
eigentlich ein Mann."
(O-Ton Deutschlandfunk, Juli 2008)
Psychoanalytikerin aus Hamburg
In einem Buch von Udo Rauchfleisch:"denn nach wie vor ist spürbar, dass der Trans-Mann kein »wirklicher« Mann und die Trans-Frau keine »wirkliche« Frau ist"
(Transsexualität - Transidentität. Begutachtung, Begleitung, Therapie 2006)
Psychoanalytiker aus der Schweiz
Sophinette Becker:"Früher hat es mehr Männer gegeben, die Frauen werden wollten..."
(Anfang 2008, ZDF)
Psychoanalytikerin aus Frankfurt
Bernd Meyenburg:"Sie sehen doch, das Kind hat einen Penis, also ist es kein Mädchen"
(Interview 2008)
Behandler von transsexuellen Jugendlichen aus Frankfurt
Ein Film, der sehr gut aufführt, dass die Vorstellung über die
Geschlechtseinteilung in xx und xy bzw. Penis=vorhanden oder
Penis=nicht vorhanden, nichts mit der biologischen Realität gemein hat.
In Wirklichkeit ist die geschlechtliche Vielfalt weit grösser, als oft
behauptet (siehe Zitate oben).
b) Buch: "Between XX and XY - Intersexuality and the Myth of the two Sexes" von Gerald N. Callahan
"Combining passion with current scientific information, Callahan, an
immunologist/pathologist at Colorado State University, explains why our
conception of two sexes is more a social than a biological construct.
He argues that there are no simple, foolproof ways to determine sex."
Callahan zeigt in dem Buch sehr deutlich, dass es schwer ist, das
Geschlecht eines Menschen mittels bestimmter Merkmale eindeutig in ein
schwarz-weiss-Schema zu pressen und macht deutlich, dass Geschlecht
weitaus komplexer ist, als viele Menschen immer noch behaupten. Ich
finde das Buch deswegen so lesenswert, da es klar macht, dass die
Behauptung eine transsexuelle Frau wäre "ein biologischer Mann" eben
erst einmal nicht mehr ist, als eine Behauptung, die auf den typischen
Stereotypen basiert, wie denn nun das "biologische Geschlecht"
auszusehen hätte und mit der Realität (weil Behauptung) nichts gemein
hat.
EU-Menschenrechtskommissar Thomas Hammarberg kritisiert Zwangssterilisationen
Gesetzliche Regelungen, die transsexuelle Menschen dazu zwingen, sich
zwangssterilisieren zu lassen, um per Gesetz rechtlich anerkannt zu
werden, sind ein klarer Verstoss gegen die von der EU geforderte
körperliche Unversehrtheit einer Person. Dies machte Thomas Hammarberg,
Menschenrechtskommissar des Europarates in einer Stellungnahme vom 29.
Juli 2009 klar. Damit verstösst das von CDU und SPD jüngst einer
Minimalreform unterzogene Transsexuellengesetz gegen europäisches Recht.
"Es ist besorgniserregend, dass transsexuelle Menschen die einzige
Gruppe in Europa zu sein scheint, die sich einer gesetzlich
vorgeschriebenen, vom Staat erzwungenen Sterlisationspraxis unterziehen
muss."
Staaten, die körperliche Massnahmen für die rechtliche Anerkennung des
Geschlechtes verlangen, würden laut Hammarberg zudem transsexuellen
Menschen das Recht auf Gründung einer Familie verwehren. Transsexuelle
Menschen seien auf Grund der zum Teil langwierigen Prozeduren von
Vornamens- und Personenstandsänderung zudem davon betroffen, dass sie
für einen langen Zeitraum in ihrem Leben von einer gleichwertigen und
vollen Anteilnahme am kulturellen Leben, schulischer Ausbildung oder
vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wären. Sogar nach einer Änderung der
Papiere gebe es in vielen Staaten Probleme bei der Anerkennung ihres
Geschlechtes, wie z.B. bei Behandlungen durch die Polizei oder im Medizinwesen .
Hammarberg nimmt in seiner Stellungnahme zudem Kritik vieler
Transsexuellen- und Transgenderorganisationen auf, welche die
medizinische Klassifikation von Transsexualität als "psychische
Störung" als Kernproblem und Grundlage für weitere Transphobie sehen.
"Solche Klassifikationen können ein Hindernis sein, wenn es um die
Anerkennung von Menschenrechten für Transgender Personen geht,
insbesondere im Zusammenhang mit der vollständigen Rechtsfähigkeit oder
medizinischer Behandlung."
Gesetzliche oder medizinische Regelungen, die bestimmte
Behandlungsschritte für eine geschlechtliche Anerkennung voraussetzen,
wie psychologische Gutachten über Kindheitserfahrungen, sexuelle
Orientierung oder Kleidungsgeschmack seien höchst fragwürdig.
Damit teilt Thomas Hammarberg eine grosse Rüge an die
Transsexuellenrechts-Politik der grossen Koalition aus, die bisher
notwendige Reformen der rechtlichen und medizinischen
Behandlungssituation in den letzten Jahren nicht umgesetzt hat. Heute
wissen wir: Deutsche Regelungen wie das Transsexuellengesetz verstossen
ebenso gegen europäische Menschenrechtsgrundsätze, wie so manch
medizinische Behandlung. Danke Herr Hammarberg, dass sie die
Forderungen von ATME e.V. so gut auf den Punkt bringen.
Der vollständige Respekt vor der geschlechtlichen Identität
transsexueller Menschen ist die Kernforderung des Vereins Aktion
Transsexualität und Menschenrecht e.V. Hmmmm.... und was heisst das?
Das, was sich auch als Aussage auf einem aktuellen Flyer wiederfindet:
Transsexuelle Menschen haben ein Wissen über ihr eigentliches Geschlecht. Dieses Wissen ist Ausdruck der biologischen Vielfalt der Geschlechter. Transsexuelle Frauen sind Frauen. Transsexuelle Männer sind Männer. Sie waren nie etwas anderes.
Vielleicht hat das manche Menschen, die den Flyer beim Stuttgarter CSD
überreicht bekommen haben (neben der CDU u.a. die Landesvorsitzende der
SPD Ute Vogt oder auch Cem Özdemir, Bundesvorsitzender der Grünen) zum
Nachdenken gebracht: "Ist das Geschlecht eines Menschen immer an den
Genitalien abzulesen?" wäre so eine Frage. "Was wenn nicht"? wäre dann
eine gute weitere Frage. Und am Ende könnte das dann dahin führen, was
die Intention des Flyers ist - dass Menschen die "geschlechtliche Echtheit"
transsexueller Menschen wahrnehmen und ihnen damit nicht weiter
unterstellen, "eigentlich einem anderen Geschlecht anzugehören". Wir
sind, wer wird sind. Wenn wir erkennbar sind, dann ist das um so
schöner.
Hier einmal der Flyer (bzw. die zwei - es sind nämlich insgesamt 3 Seiten) als Download:
Und hier noch die passende Unterlegmusik für das Durchlesen: Klick (was ein alter Schinken, aber naja... er passt immer noch)
18.08.2009
Nachdem der Verein ATME e.V. schon auf dem CSD
kräftig Flyers verteilt hatte, gibt es nun bereits erste Vorkomnisse,
die dem Verteilen folgen. Anfang September, also noch rechtzeitig vor
der Bundestagswahl werden wir kritisch diskutieren und die Parteien
befragen. Hier einmal dazu ein kleiner Veranstaltungstipp:
Transsexualität und Menschenrechte Podiumsdiskussion mit Vertretern aller Parteien
Der Menschenrechtskommissar des Europarates Thomas Hammarberg hat am
29. Juli u.a. Deutschland für seinen Umgang mit transsexuellen Menschen
kritisiert. Zwangssterlisationen und die Definition von Transsexualität
als "Identitätsstörung" stünden nicht im Einklang mit der europäischen
Menschenrechtspolitik. Eine ähnliche Meinung vertrat auch der
CEDAW-Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen.
Dennoch, trotz internationaler Menschenrechtsabkommen, gelten diese
gesetzlichen und medizinischen Regelungen in Deutschland weiterhin.
Welchen Handlungsbedarf sehen die Parteien? Welche Wirkung haben
internationale Menschenrechts-Abkommen, wie der UN-Sozialpakt, auf die
bundesdeutsche Gesetzgebung? Wie wird sich die deutsche Politik für die
Menschenrechte transsexueller Menschen einsetzen?
Wir unterhalten uns u.a. mit: Ute Vogt (SPD), Biggi Bender (Die
Grünen), Michael Marquardt (FDP), Stefan Kaufmann (CDU), Marta
Aparicio (Die Linke)
Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. http://atme-ev.de Transphobie bekämpfen - Jetzt!
Den Flyer zum Download gibt es hier (Links zum Downloaden anwählen): a) grösser und b) etwas kleiner . Natürlich freut er sich, wenn er in der Welt ein wenig herumkommt.
04.09.2009
Na, das war doch dann gar nicht so schlecht. Um
ehrlich zu sein, war es sogar ziemlich gut, was wir am 2. September in
Stuttgart erleben konnten. Hier mal die Pressemitteilung des Vereins
ATME e.V.:
"Ihr hättet noch länger machen können" oder "das war hoch
interessant" waren Reaktionen aus dem gut gefüllten Lauras Cafe in
Stuttgart und der Podiumsdiskussion "Transsexualität und
Menschenrechte" am 2. September 2009 - und das, obwohl die
Veranstaltung bereits schon 40 Minuten länger dauerte, als geplant. Das
Thema "Transsexualität" scheint wohl so langsam die muffigen
Hinterzimmer zu verlassen, wie sich zeigte, und traf nun in der
Öffentlichkeit auf offene Ohren. Verblüffung bei all den
nicht-transsexuellen Menschen im Publikum machte sich breit darüber,
welche Menschenrecht verletzenden juristischen und medizinische
Regelungen noch heute existieren, denen transsexuelle Menschen in
Deutschland ausgesetzt werden, wie zum Beispiel Zwangssterilisationen
oder die bisher geltende Definition von Transsexualität als psychische
Störung. Zu Gast waren Vertreter der Parteien - Stefan Kaufmann (CDU),
Biggi Bender (Grüne), Ute Vogt (SPD), Marta Aparicio (Linke) und
Michael Marquardt (FDP). Moderiert wurde die Diskussion von Christina
Schieferdecker und Kim Schicklang vom Verein Aktion Transsexualität und
Menschenrecht e.V.
Man kann es schon als kleinen Meilenstein in der Emanzipation
transsexueller Menschen sehen, wie bestürzt die fünf Parteienvertreter
waren, als sie mit den Problematiken transsexueller Menschen
konfrontiert wurden. Die bisher im sogenannten Transsexuellengesetz
geregelte Praxis, dass sich transsexuelle Menschen zwangssterlisieren
lassen müssen, um ihre Papiere ändern zu können, konnte keiner der
anwesenden Politiker und Gäste nachvollziehen. Selbst Stefan Kaufmann
von der CDU bezeichnete diese gesetzlichen Regelungen als
"menschenverachtend".
Alle Politiker waren sich, trotz ihrer Parteizugehörigkeit einig darin,
dass transsexuelle Menschen heute da stehen, wo sich die
Homosexuellenbewegung noch vor einigen Jahren befand und bekräftigten,
dass Veranstaltungen wie die Podiumsdiskussion in Lauras Café einen
wichtiger Beitrag für einen gesellschaftlichen Wandel darstellen und
machten den Anwesenden Mut, sich noch engagierter in der Öffentlichkeit
mit ihren Diskriminierungserfahrungen zu präsentieren.
So wies die Bundestagsabgeordnete Biggi Bender noch einmal auf den
Gesetzentwurf der Grünen hin, welcher eine Umfassende Reform des
Transsexuellenrechts vorsieht. Zwangssterilisationen und die
Begutachtung transsexueller Menschen als "psychisch krank" sollen aus
dem Transsexuellengesetz gestrichen werden - ein Gesetzentwurf der
ähnliche Forderungen enthält, wie die Vorstellungen der Linken. Marta
Aparicio bekräftigte, dass auch die Fraktion der Linken nach der Wahl
erneut Anträge einbringen wird, diese menschenverachtenden Regelungen,
die bisher für die Änderung der Papiere gelten, zu kippen.
Wer weiss, dass die medizinischen Fehldefinitionen von transsexuellen
Menschen als "psychisch krank" (aus denen dann z.B. in Deutschland bis
heute Zwangssterilisationspraktiken hervorgehen, die selbst der
Menschenrechtskommissar des Europarates jüngst aufs schärfste
verurteilt hatte) ebenso menschenverachtend sind, wie einst bei
Homosexualität der Paragraph 175, da hier ebenso Menschen existentielle
Rechte verwehrt werden, bemerkte, dass das, was die Vertreter der
Parteien geäussert haben und wie sie sich dem Thema öffneten, als ein
Beginn eines fast schon revolutionären gesellschaftlichen Wechsels
bezeichnet werden kann. Einige Menschen aus dem Publikum waren sich
dann in ihrer Gefühlsäusserung über den Abend einig: "Das war ganz
gross".
(http://atme-ev.de)
Wer sich die Podiumsdiskussion anhören möchte... hier ist sie:
Mitschnitt der Podiumsdiskussion als audio-Datei: Klick
(etwas geschnitten und ohne die gezeigten zwei Filme)
Wenn transsexuelle Menschen selbstbewusst auftreten, dann können wir
auch etwas verändern. Vielleicht ändert sich die Einstellung ja nun von
einem "es geht sowieso nicht" in ein "wir können". Weil wir sind, wer
wir sind.
26.09.2009
Kurz vor der Bundestagswahl eine kleine Analyse
der Parteien. Wer ist für transsexuelle Menschen wählbar? Hier eine
kleine Übersicht:
Drei (bzw. vier, wenn man die nachgereichte Aussage von Gabriele
Fograscher an ATME e.V., SPD mitzählt) von den Fraktionen äussern
öffentlicn, Zwangssterilisationen von transsexuellen Menschen
abschaffen zu wollen: Die Grünen, Die Linke und die FDP. Gegen die FDP
spricht, dass sie mit der CDU koalieren will, da die CDU offiziell an
den Zwangssterilisationen festhält ("Gleichwohl kann auf die
grundsätzliche Bedingung dauernder Fortpflanzungsunfähigkeit nicht
verzichtet werden." BMI/CDU, April 2009). Nur zwei von den Fraktionen
äussern zudem explizit, dass sie Transsexualität bzw. Transgender nicht
für eine Geisteskrankheit halten (im Gegensatz zu der FDP - siehe: Bundestagsdrucksache 16/9335) - es sind die Grünen und die Fraktion Die Linke.
Unter diesem Link finden sich auch die jeweiligen Ausschnitte aus den
Parteiprogrammen und Antworten zu Fragen von LSVD und ATME e.V.
27.09.2009
So, jetzt reichts. Genug mit Aufregen im stillen Kämmerlein, jetzt
wird's aber mal langsam Zeit, endlich ein wenig lauter zu werden. Wer
nach der Bundestagswahl und bei einer kommenden schwarz-gelben
Koalition noch an eine schnelle Beseitigung der
Menschenrechtsverletzungen an transsexuellen Menschen glaubt, ist....
nun ja: unrealistisch? Gut, wir werden ja nicht klein bei geben können.
Menschen die existieren, haben den grossen Vorteil, dass sie
existieren. Sie existieren sogar dann, wenn Psychoanalytiker und
ewiggestrige Gendertheoretiker der Öffentlichkeit immer noch etwas
anderes weis machen wollen. Transsexuelle Frauen SIND Frauen. Sie sind
keine "Männer mit Identitätsstörung". Vielleicht ist es doch nötig,
Transparente zu malen und die "Lehr"(?)-Veranstaltungen zu besuchen, in
denen Ignoranten mit Professorentitel immer noch Märchen von
"Geschlechtsidentitätsstörungen" faseln. Leute, traut euch endlich an
die Öffentlichkeit! Tomatenwerfen kann auch ganz effektiv sein. Da
könnt ihr einem 80er-Kind glauben ;-)
Naja, hier etwas weniger emotional, eine kleine Wahlanalyse und Zukunftsprognose von mir: Klick
Was wenigstens positiv ist: Immerhin haben es ein paar Menschen
kapiert, dass Menschenrechte wichtig sind und auch die Parteien
unterstützt (Linke/Grünen), die explizit die bisherigen Zustände im
Zusammenhang mit Transsexuellenrechten als menschenverachtend erkannt
haben. Danke dafür.
02.10.2009
Vielleicht mal für Zwischendurch ein kleiner
Veranstaltungstipp für den 17. Oktober bzw. der Hinweis auf eine
Aktion. Sie nennt sich "Stop Trans Pathologization 2012" und ist unter
folgendem Link zu finden:
"Unter 'Psychiatrisierung' verstehen wir die Praktik, die
Transsexualität unter dem Status psychischer Krankheit zu definieren
und zu behandeln."
und...
"Derzeitig wird die Transsexualität als
„Geschlechtsidentitätsstörung“ angesehen, als psychische Pathologie,
die im ICD-10 (Internationale Klassifikation von Krankheiten und
anderer Gesundheitsprobleme der Weltgesundheitsorganisation) und im
DSM-IV-R (diagnostisches und statistisches Handbuch psychischer
Störungen der American Psychiatric Association) aufgeführt wird. Diese
Klassifikationen weisen den Psychiater_innen der ganzen Welt den Weg
bei der Erstellung von Diagnosen. In diesen Handbüchern wird ein nicht
ganz zufälliger Fehler begangen: die Verwechslung der Effekte der
Transphobie mit denen der Transsexualität. Dabei wird die soziale
Gewalt unsichtbar gemacht, die über diejenigen ausgeübt wird, die sich
nicht an die Geschlechtsnormen anpassen. Auf diese Weise wird bewusst
übersehen, dass das Problem nicht die Geschlechtsidentität, sondern die
Transphobie ist.
Die Überarbeitung des DSM-IV-R stellt einen Prozess dar, der vor zwei
Jahren begann, mit dem Ziel, die Veränderungen in der Liste der
Krankheiten zu bestimmen. In den letzen Monaten wurden die Namen der
Psychiater veröffentlicht, welche die Zukunft der
Geschlechtsidentitätsstörungen (GIS) bestimmen.
Die Arbeitsgruppe über den GIS wird von Dr. Zucker geleitet, zusammen
mit Dr. Blanchard, u.a. Diese Psychiater, die bekannt dafür sind,
Konversionstherapien zur Behandlung von Homosexuellen und
Transsexuellen durchzuführen und die in Verbindung mit Kliniken zur
Behandlung intersexueller Personen stehen, schlagen nicht nur nicht
vor, den Begriff des GIS zu streichen, sondern fordern seine Anwendung
auf Kinder auszuweiten, die nicht-normatives Geschlechtsverhalten
zeigen, und an ihnen Konversionstherapien in Richtung der bei der
Geburt zugeschriebenen Geschlechtsrolle anzuwenden. Aus diesem Grunde
hat die nordamerikanische Trans*-Bewegung dazu aufgerufen, diese
Psychiater von der Überarbeitung des DSM auszuschlieβen. Das
Internationale Netzwerk für die Entpathologisierung von Trans* schlieβt
sich ohne Vorbehalte dem genannten Aufruf an."
Ergänzend zu erwähnen ist, dass auch deutsche Psychoanalytiker zu der DSM-Reform-Gruppe gehören, wie z.B. der Ulmer Friedemann Pfäfflin ,
welcher ebenso weiterhin Ideen und Vorstellungen über
"Geschlechtsidentitätsstörungen" in seinen Büchern propagiert, die auf
den Ideologien von John Money basieren: Der Idee, dass sich die
Geschlechtsidentität eines Menschen erst im Laufe der Kindheit
entwickele und daher z.B. genitale Zwangszuordnungen an intersexuellen
Kindern möglich wären. John Money hatte damit einerseits den Grundstein
gelegt für genitale Verstümmelungen an intersexuellen Kindern aber eben
gleichzeitig auch die Einordnung von Transsexualität als
Identitätsstörung.
Die sogenannten Konversionstherapien oder auch reaparativen Therapien
an Kindern mit "Geschlechtsidentitätsstörung", eine erfundene
Geistesstörung, welche laut These der Moneyschen Jünger die Vorstufe
von Homo- wie Transsexualität darstelle, werden in Deutschland noch
offiziell und weitgehend unbehelligt durchgeführt, z.B. neben Frankurt
(bei Bernd Meyenburg) in der Berliner Charite am Institut für
Sexualwissenschaft und Sexualmedizin unter der Leitung von Klaus M.
Beier. Er schreibt zusammen mit Hartmut A. G. Bosinski und Kurt Loewit
in seinem Buch "Sexualmedizin" noch folgendes:
"Wenn die geforderten diagnostischen Kriterien erfüllt sind, sollte
die Geschlechtsidentitätsstörung im Kindesalter möglichst früh
behandelt werden. Dabei kann es nicht darum gehen, dem Kind
rollenatypisches Verhalten oder den Wunsch nach Zugehörigkeit zum
anderen Geschlecht zu 'verleiden', sondern darum, sein
Zugehörigkeitsgefühl zum Geburtsgeschlecht zu bestärken"
und weiter:
"Ein Therapeut gleichen Geschlechts, der zugleich
Rollenmodellcharakter bekommt, sollteeingesetzt werden. Die Therapie
bezieht sich auf gemeinsame Spiel- (Zeichen Gesprächs-)aktivität, wobei
geschlechtskonforme Verhaltensangebote gemacht und adäquate
Verhaltensweisen belohnt werden (z.B. durch modifizierte token
economy). Geschlechtssatypische Verhaltensweisen werden nicht beachtet
bzw. - beiläufig - unterbunden (jedoch nicht sanktioniert)"
Interessant ist, dass die Öffentlichkeit von solchen Praktiken bislang
noch wenig Notitz genommen hat und die deutschen Medien lieber die
Ideologien der Pathologen übernehmen, indem sie beispielsweise
transsexuelle Frauen als "Männer mit Identitätsstörung" bzw. "Männer,
die Frauen werden wollen" bezeichnen um so möglicherweise die
Einschaltquoten zu erhöhen, anstatt kritisch hinzuschauen und
tatsächlich darüber aufzuklären, welche menschenverachtenden Praktiken
noch heute in Deutschland Standard sind.
Daher eben nun folgender Veranstaltungstipp von "Stop Trans Pathologization 2012". Es heisst...
"Die nächste Aktion wird am 17. Oktober 2009 in mehr als 20 Städten gleichzeitig stattfinden."
Am 17. Oktober fand ein weiterer Aktionstag der Initiative "Stop Trans* Pathologization 2012" (die ihren Ursprung in Barcelona hat) statt. Berliner Gruppen hatten zu einem Flashmob aufgerufen, an dem einige Menschen teilgenommen haben. In einem Indymedia-Artikel hierzu heisst es:
"Im Rahmen des Internationalem Aktionstag 'Stopp Trans Pathologisierung 2012' haben am 17. Oktober 2009 nachmittags in Berlin beim S-Bahnhof Hackescher Markt etwa 60 Trans***-Menschen, Intersexuelle, Queers & Freund_innen ihren Protest gegen die Psychiatrisierung & Pathologisierung von Trans-Identitäten zum Ausdruck gebracht.
Mit OP-Masken im Gesicht und 'Stop STP 2012'-Schildern in den Händen liefen sie auf ein Signal hin gemeinsam über den belebten Markt. Anschliessend machten sie sich an der Weltzeituhr auf dem Alexanderplatz und in einem S-Bahn-Zugang mit einem kurzen Flash-Mob bemerkbar.
Mit einigen Flugis und auf Schildern wurden die Zusammenhänge der 'Stopp Trans Pathologisierung 2012' – Kampagne erklärt:
TRANS*** IST KEINE KRANKHEIT, SONDERN EIN MENSCHENRECHT
PSYCHIATER HABEN GESCHLECHTSIDENTITÄTSSTÖRUNGEN! WIR NICHT!
ZWEIGESCHLECHTLICHKEIT MACHT KRANK
INTERSEXEN GEGEN GESCHLECHTSZUWEISUNGEN"
Mehr zu der Aktion in Berlin, die u.a. von Abqueer, Gender-Wiki e.V., Transinterqueer e.v.- TriQ, Transgender Network Berlin TGNB und dem LSVD unterstützt wurde:
So wie es aussieht, scheint nun das letzte
Puzzlestückchen gefunden zu sein, um zu beweisen, dass die Aussage der
"Geschlechtsidentitätsstörungs"-Psychoanalytiker, nämlich, dass eine
transsexuelle Frau ein "biologischer Mann" wäre, der sich "fühlt wie"
eine Frau falsch ist. Diese Aussage als Lüge zu entlarven und
diejenigen zu outen, die als Schreibtischtäter transsexuellen Menschen
die Grundrechte verwehren wollten, indem sie eine psychische Störung
erfanden, die bis heute nicht nur nicht wissenschaftlich bewiesen,
sondern nun sogar widerlegt werden kann, ist und war Ziel dieser
Website.
"Geschlechtsidentitätsstörungen" gibt es genauso wenig wie
"Geschlechtsumwandlungen". Transsexuelle Frauen sind (biologische)
Frauen, wenn auch mit Penis und Hoden geboren. Transsexuelle Männer
sind (biologische) Männer, wenn auch mit Vagina und Gebärmutter geboren.
Nun zum Beweis, der die Rede vom angeblichen "biologischen Geschlecht,
mit dem sich transsexuelle Menschen nicht versöhnen wollen" zur Farce
erklärt. Dass die Genitalien nicht zum Ablesen des Geburtsgeschlechtes
eines Menschen geeignet sind, wurde hier ja schon früher geäussert.
Menschen wie z.B. xy-Frauen zeigen recht gut, dass der Versuch, das
Geschlecht eines Menschen auf die Genitalien zu reduzieren nicht
gelingen kann. Ebensowenig allerdings taugen aber auch xx- bzw-
xy-Chromosomen zur eindeutigen Geschlechtsbestimmung. In
wissenschaftlichen Berichten wird dargestellt, dass auch
xy-chromosomale Menschen bereits schwanger gewesen sind.
Hier eine Übersicht der wissenschaftlichen Berichte:
1) Frydman, R. et. al. (1988) Pregnancy in a 46 XY patient. Fertil. Steril., 50:813-814.
2) Sauer, M.V., et. al. (1989) Successful twin pregnancy after embryo
donation to a patient with XY gonadal dysgenesis. Amer. J. Obstet.
Gynecol., 161:380-381.
Die Schlussfolgerung daraus ist nun die folgende: Das biologische
Geschlecht eines Menschen ist vielfältiger als die Genitalien und/oder
Chromosomen. Die Behauptung es gäbe "Geschlechtsidentitätsstörungen"
ist nichts weiter als eine Behauptung - diese Existenz dieser
angeblichen psychischen Störungen wurde bis heute nicht
wissenschaftlich nachgewiesen. Diejenigen die behaupten, es gäbe
"Geschlechtsidentitätstörungen" sind damit Menschen, die Theorien als
"Wahrheit" verkaufen und sich damit den Vorwurf der Scharlatanerie
gefallen lassen müssen.
Die Politiker, welche basierend auf diesen haltlosen Theorien Gesetze
erlassen haben, die heute noch Zwangssterilisationen und die
Begutachtung zu "geschlechtsidentitätsgestört" von transsexuellen
Menschen fordern, um rechtlich anerkannt zu werden, haben Gesetze
erlassen, die gegen internationales Menschenrecht verstossen.
Und die wichtigste Schlussfolgerung: Wenn eine transsexuelle Frau weiss
"ich bin eine Frau", dann ist sie eine. Sie kennt ihr biologisches
Geburtsgeschlecht.
Wann werden sich diejenigen vor Gericht verantworten müssen, die
weiterhin behaupten, transsexuelle Frauen wären eigentlich "biologische
Männer mit Identitätsstörung"? Die Zeit ist reif.
Die Deklaration über die Rechte von trans-Menschen kann hier im Original angesehen werden: Link
Interessant ist hier u.a. folgender Abschnitt:
"We, the participants of the European Trans Rights Conference, yearn
for a Europe free from all discrimination, where all people are valued
equally irrespective of their gender identity and gender expression. We
envision a Europe where people of all gender identities and gender
expressions are fully respected and can live freely without any
violations to their human rights and institutions' interferences in
their private lives, in accordance with the Yogyakarta Principles. We
want a Europe where health insurance funded adequate hormonal and
surgical medical assistance is available in a non-pathologizing manner
to all those trans people who seek it, and where no trans person is
required to undergo any compulsory medical treatment (such as
sterilization or gender reassignment surgeries) or a mental disorder
diagnosis in order to change legal gender and/or name."
In dem Papier wird u.a. gefordert den ICD-Code F64.0
abzuschaffen (wie auch seit 2006 von mut23 gefordert) und
"Transsexualität" in einen anderen Bereich des ICD zu verschieben um
damit aufzuhören transsexuelle Menschen als "psychisch krank"
("Geschlechtsidentitätsstörungen") zu diagnostizieren und
Transsexualität damit die Chance zu geben, als in der Natur vorkommende
geschlechtliche Variante anzuerkennen.
Zudem wird ebenso gefordert, die gesetzlichen Regelungen zu Vornamens-
und Personenstandsänderung so zu ändern, dass jeder Mensch frei und
ohne menschenverachtende Vorbedingungen, wie z.B. in Deutschland die
Bedingung sich psychiatrisch begutachten zu lassen und sich vorher
medizinischen Eingriffen (wie Zwangssterilisationen) unterzogen haben
zu müssen, seine Papiere ändern lassen kann. Bislang gab es nur zwei
Parteien in Deutschland, nämlich die Grünen und die Linke, die den im
Malta-Papier aufgeführten yogyakarta-Prinzipien und den Forderungen von Menschenrechtlern aus Europa (wie dem Menschenrechtskomissar des Europarates Thomas Hammarberg ) und der UN (wie dem CEDAW-Frauenrechts-Ausschuss) gefolgt sind - somit ist diese Deklaration ein wirklich wichtiges Werk zur Gleichstellung von trans-Menschen.
Was leider noch fehlt in diesem Papier ist das Thema "reparative"
Therapien (bzw. Umpolungstherapien), die bei transsexuellen und
homosexuellen Menschen in Deutschland immer noch durchgeführt werden.
Zwar behaupten diejenigen, welche diese Therapien in Deutschland
propagieren keine solche Therapien durchzuführen, allerdings scheint
diese Aussage eher eine Art "Trick" darzustellen, da man einfach
behauptet: Menschen werden "transsexuell" und könnten, bevor sie "so"
werden noch therapiert werden. Somit werden in Deutschland offiziell
keine Umpolungsversuche an "transsexuellen" Menschen vorgenommen,
sondern man versucht quasi vorher schon zu therapieren, solange Kinder
noch nicht "transsexuell" wären. Dies nennt sich dann
"Geschlechtsidentitätsstörungen im Kindes- und Jugendalter".
"Wenn die geforderten diagnostischen Kriterien erfüllt sind, sollte
die Geschlechtsidentitätsstörung im Kindesalter möglichst früh
behandelt werden. Dabei kann es nicht darum gehen, dem Kind
rollenatypisches Verhalten oder den Wunsch nach Zugehörigkeit zum
anderen Geschlecht zu 'verleiden', sondern darum, sein
Zugehörigkeitsgefühl zum Geburtsgeschlecht zu bestärken".
Dass das Geschlecht eines Menschen sich nicht auf die Genitalien bzw. Chromsomen reduziert
werden kann wird hier ebenso wenig beachtet, als die durch Studien
belegte hohe Wahrscheinlichkeit der Angeborenheit von
"Transsexualität". Die Folgen von Umpolungstherapien sind für die
betroffenen Kinder dann häufig schwerwiegend und oft sind diese
Menschen noch im späteren Leben stark traumatisiert und
selbstmordgefährdet.
In zukünftigen Deklarationen und Menschenrechtsberichten wäre daher
mein Wunsch, die Forderungen noch zu erweitern, damit diejenigen,
welche transsexuellen Kindern noch heute massivem psychischen Druck
aussetzen, sich dafür dann auch irgendwann einmal zu verantworten haben.
Trotzdem: Die Malta-Deklaration ist ein weiterer wichtiger Baustein in
der Anerkennung der Rechte von trans-Menschen. Er spiegelt ziemlich gut
die Forderungen wieder, die hier seit 2006 auf mut23.org zu finden sind.
Heute am 13. 11. ging eine Meldung über den Ticker der Zeitungen, der
oberflächlich betrachtet so aussieht, als ob jetzt endlich der
Durchbruch für transsexuelle Menschen erreicht wäre und sich endlich
einer mal des überalteten Transsexuellengesetzes annehmen will, um
durch eine Reform endlich menschenrechtskonforme Regelungen für
transsexuelle Menschen in Sachen Vornamens- und Personenstandsrecht zu
erreichen. Es handelt sich um eine Meldung die z.B. bei rp-online
folgende Sätze beinhaltet, die ich dann gleich kommentieren möchte:
"Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat
eine Reform des Transsexuellen-Rechts angekündigt. 'Es geht
beispielsweise um Verfahrensfragen bei der Anerkennung als Transsexueller, die von den Betroffenen oft als diskriminierend empfunden werden', sagte die Ministerin."
Ich könnte mich ziemlich aufregen bei so was... ich bin eine
transsexuelle Frau und will nicht als "Transsexueller" anerkannt
werden, sondern in meinem Geburtsgeschlecht als Frau.
Wenn die FDP nicht erkennt, dass in den letzten Jahren gegen
Menschenrecht verstossen wurde, in dem man Menschen ihr Recht auf
Anerkennung ihres eigentlichen Geschlechtes verwehrt hat (zu dem
transsexuelle Menschen eigentlich bereits seit 1978 das Recht haben
sollten), indem man ihnen eine "psychische Störung" angedichtet hat
(was in der Realität eine psychiatrische Begutachtung mit sich bringt,
an der die FDP vor der Wahl noch festhalten wollte) wird die offizielle
von Gesetz "angeordnete" Transphobie nicht beendet werden.
Und weiter heisst es:
"Aber es gehe auch darum, ob zwei Gutachten für die Anerkennung
erforderlich seien oder unter welchen Voraussetzungen man seinen
Vornamen ändern könne, erklärte sie gegenüber der 'Berliner Zeitung'
weiter."
Ärgerlich auch diese Formulierung, wenn man sie mit dem kombiniert, was
die FDP vor der Wahl noch an Ideen zur TSG-Reform mitgebracht hat.
Schauen wir doch einfach einmal nach - und zwar in ein Papier vom 28.
Mai 2009, der Bundestagsdrucksache 16/9335 . Hier heisst es:
"abweichend von § 4 Abs. 3 TSG reicht künftig für die Vornamensänderung das Gutachten eines Sachverständigen aus."
Es handelt sich hier zwar lediglich um einen Antrag zur Reform des
Transsexuellengesetzes als die FDP noch Oppositionspartei war, dennoch
lässt sich hier einiges herauslesen, wenn mensch sich das Interview mit
der Berliner Zeitung eben etwas genauer ansieht und hinter den blumigen
Versprechen die inhaltlichen Aussagen versucht hinauszuhören.
Schauen wir noch mal in die Bundestagsdrucksache vom Mail 2009:
"es ist zu prüfen, ob für die Änderung des Geschlechtseintrages die
Anforderungen an die Begutachtung abgesenkt werden können. Insbesondere
ist daran zu denken, für das Verfahren gemäß § 9 TSG die Begutachtung
durch nur einen Sachverständigen vorzusehen;"
Damit hiesse das: Nach Vorstellung der FDP soll nun trotzdem noch zweimal begutachtet werden - einmal für die Vornamensänderung und einmal für die Personenstandsänderung.
Ich möchte noch einmal in Erinnerung rufen, was die Sache mit der "Begutachtung" bedeutet:
Eine transsexuelle Frau wird nach den Richtlinien der Begutachtung transsexueller Menschen als "Mann mit Identitätsstörung" begutachtet bzw. als "Mann der Frau werden will" (nach DSM, dem manual der psychischen Störungen und ICD der Weltgesundheitsorganisation).
"Ziel der Begutachtung ist es, die Entwicklung der
Geschlechtsidentität und ihrer Störung im psychosozialen Umfeld ...
nachzuzeichnen. ... Das Vorliegen der Voraussetzungen zur
Vornamensänderung muss aus der Beurteilung schlüssig hervorgehen"
(In "Sexualmedizin", 2005 von K.M.Beier, H.Bosinski und K.Loewit mit einem Zitat von Sophinette Becker et al. 1997: 136-137)
Es spielt ja nun keine Rolle ob nun, einer oder zwei Gutachtenr einen
transsexuellen Menschen für "geschlechtsidentitätsgestört" erklären,
oder? Unabhängig davon bedeuten die Ideen der FDP ja weiterhin, dass
transsexuelle Menschen keine Selbstbestimmung über ihr Geschlecht
besitzen, wie es ja eigentlich 1978 von Bundesverfassungsgericht
bereits gefordert war (siehe: Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober
1978 - 1 BvR 16/72 -), da die Entscheidergewalt über die Vornamen und
den Personenstand ja weiterhin in den Händen Dritter liegen würde.
Im Jahr 1978 hiess es:
"Art. 1 Abs. 1 GG schützt die Würde des Menschen, wie er sich in
seiner Individualität selbst begreift und seiner selbst bewußt wird.
Hierzu gehört, daß der Mensch über sich selbst verfügen und sein
Schicksal eigenverantwortlich gestalten kann."
So, und nun zurück zu den Aussagen von Frau Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Sie fordert also nun Verbesserungen
hinsichtlich der "Anerkennung als Transsexueller". Interessant, nicht
wahr? Soll das heissen, dass die Pläne der FDP vom Mai 2009, nachdem
weiterhin psychiatrisch begutachtet werden soll also noch Stand der
Dinge sind und sich seitdem nichts bei den Liberalen geändert hat?
Weiter spricht sie von der Frage, ob "zwei Gutachten für die
Anerkennung erforderlich seien". Ich finde das sind deutliche Worte.
Ärgerlich, dass die Medien hier wieder einmal solche Äusserungen
unkritisiert übernehmen und stattdessen hinausposaunen, der FDP wäre es
ernst in Sachen Transsexuellenrechten. Selbst der LSVD (der ja u.a.
auch Sabine Maria Augstein angehört) hielt sich nicht zurück, hier die
FDP zu loben, obwohl bislang nichts dafür spricht, dass die FDP die
Forderungen internationaler Menschenrechtler (z.B. der Forderungen des
CEDAW-Ausschusses der UN Anfang des Jahres in Genf, bei dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, die psychiatrische Begutachtungspraxis abzuschaffen)
ernst nimmt - was sich durch dieses Interview mit Frau
Leutheusser-Schnarrenberger in der Berliner Zeitung ja sogar noch zu
bestätigen scheint.
Zitat LSVD: "Die FDP hat ihre Wahlversprechungen gehalten! Wir
sind mit dem Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP
nicht unzufrieden. ... Manfred Bruns, Lesben- und Schwulenverband in
Deutschland (LSVD)"
(http://www.lsvd.de/1242.0.html )
Der LSVD zitiert hier den Koalitionsvertrag im Zusammenhang mit Transsexualität so:
"Das geltende Transsexuellengesetz ist in seinen wesentlichen
Grundzügen inzwischen fast dreißig Jahre alt. Es entspricht nicht mehr
in jeder Hinsicht aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen
Erkenntnissen. Wir werden das Transsexuellengesetz deshalb unter
Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf
eine neue zeitgemäße Grundlage stellen, um den betroffenen Menschen ein
freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen."
Soso. Blablabla. Wer weiterhin an einer psychiatrischen Begutachtung
festhält, dem kann es in Wirklichkeit nicht darum gehen, transsexuellen
Menschen ein "freies und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen". Auch
wenn er es noch so oft behauptet, wie die FDP. Ich hoffe nur, dass
dieses bisherige Blendwerk der Liberalen auch als solches wahrgenommen
wird.
19.11.2009
Manchmal schreibe ich ja lange Anmoderationen,
doch heute möchte ich darauf verzichten. Nur vielleicht ein kleiner
Hinweis, auf was sich der folgende Leserbrief bezieht - nämlich auf
einen Artikel im Tagesspiegel bzw. ein Interview mit der Soziologin
Sabine Hark.
Es gibt dennoch bei Vertretern der "gender theory" oft einen
Denkfehler. Wer sagt, dass Geschlecht konstruiert sei, trotzdem aber
noch den Rückgriff auf ein angebliches "Biologisches Geschlecht" macht
um z.B. zu sagen, eine transsexuelle Frau wäre ein "biologischer Mann"
bzw. ein "biologischer Mann gewesen" verkennt, dass selbst die
Definitionen, was ein "biologisches Geschlecht" sein soll ja selbst
lediglich gesellschaftlich definiert sind - in unseren Breitengraden
z.B. dadurch in dem mensch z.B. sagt Gonaden und Chromosomensatz wären
"das biologische Geschlecht".
Die Paradoxien die durch diese
Inkonsequenz entstehen können, sieht man in der medizinischen wie
rechtlichen Behandlung transsexueller Menschen, denen man einerseits
zugestehen will, dass sowohl medizinische als auch rechtliche Vefahren
ihnen helfen sollen, in ihrem "eigentlichen" (von Betroffenen oft
"gefühltem" genannten) Geschlecht anerkannt zu werden, trotzdem aber
gleichzeitig wieder einen Rückgriff auf ein angebliches "biologisches"
Geschlecht tätigt um z.B. medizinische Plichtmassnahmen (wie z.B. Zwangssterilisationen) für die
Personenstandsänderung im TSG zu rechtfertigen oder aber meint von
"Geschlechtsidentitätsstörungen" sprechen zu müssen (die ja selbst
wieder aus einem angeblichen "biologischen Geschlecht" abgeleitet
werden).
Viele Betroffene geben sich diesen Paradoxien bis heute
hin, da sie ja bislang von diesen Regelungen abhängig sind, anstatt
konsequent zu sagen: Ich bin eine Frau (und eben kein Mann oder
"ehemaliger Mann"). Transsexuelle Frauen konsequent aus der
gender-theory heraus zu betrachten müsste, wenn mensch in der Lage ist
Geschlechtsrollenklischees kritisch zu hinterfragen, zum selben
Ergebnis führen: Transsexuelle Frauen sind und waren niemals Männer
(und Transmänner niemals Frauen).
Insofern ist es die
Inkosequenz im Denken vieler Gender-Theoretiker, die im Ansatz das
richtige meinen, aber sich dennoch nicht von Ideologien lösen können,
in denen dann doch wieder entweder auf Gender-Klischees
(Rollenstereotype) als Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung von
nicht-transsexuellen und transsexuellen menschen zurück gegriffen wird,
oder aber dann indirekt dann doch wieder vom "biologischen Geschlecht"
gesprochen wird - obwohl hier dann bei näherer Betrachtung dann doch
lediglich Genitalien und Chromosomensatz gemeint sind, anstatt den
Menschen umfassend und in all seinen Geschlechtsfacetten zu betrachten
- mitverantwortlich für die Menschenrechtsverletzungen, denen heute
noch transsexuelle Menschen ausgesetzt sind.
Ein wenig mehr
Konsequenz und Selbstbewusstsein im Denken könnte hier hilfreich sein -
ich bin da aber ehrlich gesagt, ziemlich skeptisch, wenn ich mir
ansehe, wie oft selbst z.B. Frauen, die sich "transgender"nennen, dann
doch wieder behaupten, sie wären als "biologische Männer" geboren
worden und würden nun ihr "Geschlecht wechseln". So einfach scheint es
dann doch nicht zu sein, wenn man behauptet, Geschlecht sei lediglich
"konstruiert" - oft fehlt da nämlich der letzte Schritt im Denken und
die Konsequenz auch das zu Glauben, was man meint glauben zu müssen.
Dass
es die "gender theory" gar nicht braucht und sie sich am Ende in ihrer
Logik selbst überflüssig macht, wäre das Ergebnis einer konsequenten
Anwendung dieser Theorie. Wer Menschen als das akzeptiert, was sie
sind... z.B. transsexuelle Frauen als Frauen - braucht/Kann ja nicht
sagen, dass es sich "eigentlich" um einen "biologischen Mann" handelt.
Und damit würde sich der Kreis wieder zur Biologie schliessen, die
manche Menschen aus ideologischer Verblendung heraus nicht bereit sind
zu gehen: Anzuerkennen, dass das wichtigste Geschlechtsorgan das
menschliche Gehirn ist (Dass es das wichtigste Organ ist, darüber
streitet seltsamerweise heute in der Wissenschaft niemand mehr).
Transsexualität und Transgender ist demnach kein Widerspruch, sondern
erscheint nur solange als einer, solange nicht konsequent zu Ende
gedacht wird.
Wer einen Mensch in seinem Selbst akzeptiert und
damit seine Selbtdefinition (die aus seinem Innersten entspringt)
bereit ist, ohne Einschränkungen anzuerkennen, begeht den selben
Schritt, wie derjenige der in der Lage ist, das Gehirn des Menschen als
wichtigstes (Geschlechts-)Organ anzuerkennen. Eigentlich ist es ganz
einfach: Transsexuelle Frauen sind Frauen, weil sie wissen, dass sie
Frauen sind. Transsexuelle Männer sind Männer, weil sie wissen, dass
sie Männer sind. Es ist keine Sache des "fühlens wie", sondern des
Wissens über sich Selbst.
Daher: Ein Artikel, der zwar nett
geschrieben ist, dennoch bei mir Skepsis hervorruft, was die konkrete
Hilfestellung in der Realität in Sachen Abbau von
Menschenrechtsverletzungen angeht. Wer so denkt, hat in meinen Augen
auch die Verpflichtung laut zu sagen, dass es nicht nur eine "gefühlte
Menschenrechtsverletzung" ist, wenn es rechtliche Regelungen wie das
Transsexuellengesetz (indem Dritte über das Geschlecht eines Menschen
verfügen) oder medizinische Definitionen wie
"Geschlechtsidentitätsstörungen" (mit dem die Geschlechtsidentität
eines Menschen als "gestört" bezeichnet wird) gibt, sondern dass es
sich tatsächlich um eine handelt. Und da fehlt mir ehrlich gesagt noch
der laute Aufschrei in der Gesellschaft und der Wille mancher
Betroffener sich hier engagiert für eine Emanzipation einzusetzen.
Solange
es weitaus mehr "in" ist, dass trans-Menschen andere trans-Menschen als
"verrückt" bezeichnen können, die sich für die Gleichberechtigung von
trans-Menschen einsetzen - solange es weitaus "schicker" zu sein
scheint, sich dem Motto hinzugeben "Wes Brot ich ess, des Lied ich
sing" (was ja bei dem Abhängigkeitsverhältnis in Sachen medizinischer
Leistungsübernahmen nicht verwundert, aber trotzdem ärgert), solange
sind Artikel wie der im Tagesspiegel zwar schönes Gerede, doch vermisse
ich die Taten.
Wie war das noch? "An ihren Taten sollt ihr sie
erkennen!"... Bei 30 Jahre Untätigkeit in Sachen "Transsexuellenrechte"
wäre es ja mal Zeit damit anzufangen.
So ein bisschen Hintergrundinformation ist
manchmal wichtig, um die Zusammenhänge der Pathologisierung
transsexueller Menschen besser verstehen zu können. Hier einmal eine
Übersicht, wann wie "Transsexualität" im Buch der psychischen Störungen
auftauchte:
DSM-II: Download Ausschnitt 1968 gab es die Diagnose "Transsexualität" als psychische Störung noch nicht, dafür "Homosexualität".
DSM-III: Download Ausschnitt 1980 hat unter Einfluss von John Money "Transsexualität" als
Unterform einer "Geschlechtsidentitätsstörung" Einzug in das DSM
erhalten.
DSM-IV: Download Ausschnitt 1994 wurde GID u.a. von Kenneth Zucker überarbeitet und "Transsexualität" als Wort gestrichen. Dafür gibt es nur noch "GID".
Der DSM wird auch in Deutschland von Psychotherapeuten und Psychiatern
verwendet, auch wenn die Diagnose nach dem ICD der WHO verschlüsselt
wird. Im Jahr 2012 soll der DSM V erscheinen.
Vorsitzender des GID-Komittees der APA ist: Kenneth Zucker, deutsche Beteiligung kommt von Friedemann Pfäfflin.
Gegen den Vorsitz von Zucker gab es bereits weltweit Proteste (u.a.
weil er Umpolungstherpien an Kindern mit
"Geschlechtsidentitätsstörungen" durchführt).
Eine der Aktionen, die mit dem DSM-V in Zusammenhang stehen, ist diese hier:
Stop Trans* Pathologization 2012
(Eine weitere Aktion, ist diese Website hier selbst. Seit 2006
setzt sich mut23 für die Abschaffung der "Geschlechtsidentitätsstörung"
ebenso ein, wie für die menschenrechtliche Gleichstellung
transsexueller Menschen. 2006 wurden von mut23 Forderungen an die
Bundesregierung gestellt, aber auch an Vertreter der Sexologie, nämlich
in Form der "Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung". Diese Forderungen nach rechtlicher Gleichstellung wurden auch heute, 3 Jahre später von der DGfS nicht beantwortet.)
In Deutschland sind die Hintergründe von SPT2012 bislang (Stand
Nov2009) wenig bekannt, ebenso wenig wie die Zusammenhänge zwischen dem
DSM und der Pathologisierung transsexueller Menschen.
Was bislang auch kaum jemals in Deutschland kritisch hinterfragt wurde:
Gibt es transsexuelle Menschen, die in diesem Pathologisierungs-Spiel
mitspielen? Wenn ja, wer spielt hier welches Spiel? Was hat es zu
bedeuten, dass z.B. Sabine Maria Augstein mit Friedemann Pfäfflin befreundet ist? Warum forderte sie in einer Stellungnahme an die Bundesregierung (16.02.2007)
keine Abschaffung der psychiatrischen Gutachten für die Änderung der
Papiere nach TSG? Warum schreibt sie bei der körperlichen Änderung der
Genitalien von "Geschlechtsumwandlung"? Was wären z.B. Frauen,
welche diese genitale Operation nicht durchführen lassen dann vorher?
Männer? Warum deckt sich diese Ansicht mit der Ansicht Friedemann
Pfäfflins, der transsexuelle Frauen vor medizinischen Massnahmen auch
für Männer hält, und sie auch so bezeichnet (Transsexuelles Begehren, Friedemann Pfäfflin in: Sexualitäten, Psychosozial-Verlag 2008)?
Welche Zusammenhänge gibt es zwischen den Tätigkeiten von Frau Augstein
im LSVD und den politischen Ideen der FDP? Warum war auf dem Server des
LSVD im Mai 2008 ein FDP-Antrag zum Transsexuellengesetz zu finden, der
keine Geschäftsnummer besitzt (Klick)? Warum schreibt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverband in Deutschland am 24.10.2009 in einer Pressemitteilung
"Die FDP hat ihre Wahlversprechungen gehalten!"? Warum spricht sich bis
heute auch die FDP nicht für eine Abschaffung des psychiatrischen
Gutachterverfahrens aus, sondern will es bisher sogar beibehalten (Bundestags-Drucksache 16/9339)?
Warum werden transsexuelle Menschen bis heute nicht an einem offenen
und transparenten Verfahren zur Reform des Transsexuellengesetzes
beteiligt, obwohl es um ihre Interessen geht? Und warum gibt es
weltweit massive Proteste gegen die Pathologisierung transsexueller
Menschen als "geschlechtsidentitätsgestört" (Diagnose nach DSM), in
Deutschland aber kaum?
Es ist gut, mal nachgefragt zu haben. (Obwohl es noch viele, viele andere Fragen gibt...)
05.12.2009
Am 10. Dezember ist "Internationaler Tag der Menschenrechte" - er ist Gedenktag zur "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" , die am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden ist.
Artikel 1:
"Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie
sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der
Brüderlichkeit begegnen."
Dass es in Deutschland Menschenrechtsvebrechen gibt, die sowohl bislang
von Politik, Medizin und Psychologie geduldet, ja sogar begangen
werden, ist vielen immer noch nicht bekannt. Gerade Menschen mit
geschlechtlichen Abweichungen werden in Deutschland immer noch wenig
wahrgenommen, obwohl konkrete Menschenrechtsverletzungen benennbar
sind. Dazu gehören:
Bei intersexuellen Menschen:
Genitalverstümmelungen, die durchgeführt werden, um angeblich das
"Geschlecht" eines Menschen, der mit uneindeutigen Genitalien geboren
wird zu vereindeutigen. Dass ein uneindeutiges Genital, dass per
Chirurgenhand entweder zu einem Penis oder einer Vagina umgeformt wird,
nicht das Geschlecht des Menschen verändert, sondern höchstens die
Genitalien, wird in Deutschland sowohl von vielen Medizinern, als auch
von vielen Politikern abgestritten. Würden diese "Geschlechtsangleichungen"
wirklich das Geschlecht angleichen, gäbe es mittlerweile nicht so viele
Proteste intersexueller Menschen, die sich gegen diese
Verstümmelungspraktiken zur Wehr setzen. Trotzdem gibt es immer noch
täglich solche Operationen, die meist gegen den Willen der betroffenen
Menschen stattfinden.
Bei transsexuellen Menschen:
Die Behauptung, transsexuelle Frauen, wären "biologische Männer" bzw.
transsexuelle Frauen wären "biologische Frauen" und die
Schlussfolgerung, mit einer genitalen Operation ("Geschlechtsumwandlung")
oder mit der Wahl anderer Kleidung (Genderstereotype) könne man das
Geschlecht eines Menschen wandeln. So werden transsexuelle Frauen
beispielsweise noch heute von Politik (Transsexuellengesetz) und
Medizin (vorallem Abhandlungen aus der psychoanalytischen
"Sexualwissenschaft") als "geschlechtsidentitätsgestörte Männer"
bezeichnet und diese Pathologiserung als "geisteskranK" ebenso zur
Voraussetzung für eine personenstandsrechtliche Anerkennung gemacht wie
Zwangssterilisationen (Operationen, die auf der selben Irr-Logik
basieren, wie bei intersexuellen Menschen, dass die Genitalien eines
Menschen gleichzusetzen wären mit dem Geschlecht eines Menschen und
"Geschlechtsumwandlungen" möglich wären).
Würden sich die Menschen in Deutschland an die Menschenrechtserklärung halten, würde das zu folgendem führen:
- Sofortiger Stopp genitaler Zwangsverstümmelungen bei intersexuellen Menschen
- Sofortiger Stopp der Pathologisierung transsexueller Menschen als "geschlechtsidentitätsgestört"
- Stopp der Behauptung (z.B. in Medien), man könne das Geschlecht eines Menschen "wandeln" bzw. "angleichen"
- Aufklärung der Verbrechen, die Chirurgen und Psychologen (vorallem Psychoanalytiker) begangen haben
Geschlechtsumwandlungen gibt es nicht.
Hier mal passend zum Thema (oder als Lesestoff für den Tag der
Menschenrechte) ein kleiner Einkaufstipp. Wer sich für das Thema
"FrauenMenschenrechte " interessiert, findet hier ein Buch, indem u.a.
auch über Menschenrechte intersexueller sowie transsexueller Menschen
berichtet wird:
FrauenMenschenrechte
kartoniert
Zum Thema Intersexualität:
Ich hatte mir lange überlegt, ob ich sowas einmal machen werde, oder
nicht. Nun habe ich mich dazu entschieden, dass Dinge die ungesagt
bleiben, genauso grossen Schaden anrichten können, wie Gesagtes. Und
manchmal ist Gesagtes sogar weniger schlimm, da ein Gedanke
ausgesprochen wird, und eben nicht verheimlicht. Gut, ich mag
beginnen...
Es gibt in Deutschland einen Verein Namens DGTI. Eigentlich ein toller
Verein, wenn man sich mal überlegt, dass er lange Zeit den Anspruch
erhoben hat, allen trans-Menschen eine Anlaufstelle zu sein, die
Probleme mit ihrer Transsexualität haben. In der DGTI-Satzung steht
folgendes:
"Die dgti hat sich zum Ziel gesetzt, die Akzeptanz von Transidenten
innerhalb der Gesellschaft zu fördern und deren Stigmatisierung
entgegenzuwirken."
und weiter:
"Sie tritt für mehr Offenheit der eigenen Identität gegenüber ein und trägt der Vielfalt menschlichen Daseins Rechnung."
Vielfalt Rechnung zu tragen ist manchmal leichter gesagt, als offensiv
für Vielfalt zu kämpfen. Dass es bitter nötig ist, auf diese Diskrepanz
hinzuweisen, zeigt ein Blick ins Innere des Geschehens. Wie gehen die
DGTI-Verantwortlichen mit Vielfalt um? Wie wird gegen diejenigen
vorgegangen, die sich offen gegen Vielfalt aussprechen? Und wie
behandelt man diejenigen, die zur Achtung mahnen, wenn Menschen sich
offen im Umfeld der DGTI gegen Vielfalt aussprechen?
Internetforen sind ja nicht die Realität - doch manchmal bildet sich
dort die Realität ziemlich gut ab. Hier zwei Ausschnitte aus einer
Forendiskussion:
"Leider darf man seit dem Ausrutscher von vor 70 Jahren in diesem
Land niemanden mehr zur Arbeit zwingen, aber damit würde ich anfangen."
Oder weiter:
"Zecken der Gesellschaft gegen die man leider nichts machen darf..."
Sätze, bei dem es einem Angst und Bange werden kann. Vorallem dann,
wenn niemand laut sagt, was das Problem mit solchen Ansichten ist. Es
gab da mal so eine Aussage, die hiess "wehret den Anfängen", und dazu
gehört es nun einmal nicht nur zuzusehen, sondern eben, ganz der
Grundidee der DGTI, aktiv für Vielfalt und Akzeptanz in der
Gesellschaft einzutreten. Und das heisst auch, Menschen zum Nachdenken
zu bringen - vorallem, wenn ein Gesprächsklima aus ähnlichen
Satzbausteinen wie den obigen besteht.
Sich mit den Mechanismen von Ausgrenzung, Hass und Diskriminierung
auseinander zu setzen, ist das mindeste was ich von einem Verein wie
der DGTI erwarte, der dem Anspruch gerecht werden will, das Sprachrohr
für trans-Menschen in Deutschland zu sein. Wenn aber Menschen, die
genau diese Auseinandersetzung verlangen, selbst Ausgrenzung, Hass und
Diskriminierung erfahren, dann stimmt da etwas nicht - und genau diese
Erfahrung habe ich bei der DGTI machen müssen.
Wenn Menschen aus Diskussionen ausgeschlossen werden (z.B. durch
Forensperren), welche auf Ausgrenzungsmechanismen hinweisen, und diese
Hinweise dann auch noch als "Provokation" bezeichnet werden, dann frage
ich mich:
Wie ernst ist es der DGTI wirklich mit ihrem eigenen Anspruch?
Ich möchte hier einmal einen Text zitieren:
"Die Nazis gaben sich einst in Stuttgart wenig Mühe, ihren
Terrorapparat GEHEIM ZU HALTEN. Wenn die Autos vorfuhren und Gefangene
ausluden, oft sichtbar misshandelt, schauten Passanten zu.
Abends nach 20 Uhr konnten die Nachbarn schon mal die SCHMERZENSSCHREIE
DER GEFOLTERTEN hören. Wenn Gefesselte von der Polizeidirektion in der
Büchsenstraße zu den Verhören in die Gestapozentrale geschleppt wurden,
gefesselt, erkannten Passanten die Opfer.
Es gab BESCHWERDEN der Umwohner. Aber nur wegen der Lärmbelästigung
durch die Schreie, denn man wollte nichts hören. Der Rest war vielen
egal: die Haltung von BIEDERMÄNNERN."
(Quelle: shoa.de - Zukunft braucht Erinnerung)
"Ja, die Nazikeule" werden manche vielleicht argumentieren wollen um
damit davor abzulenken, dass Ausgrenzungsmechanismen nicht ein Phänomen
einer bestimmten Zeit waren, sondern immer wieder aufs neue
angesprochen werden müssen. Und die Abläufe von Ausgrenzung und
Diskriminierung sind meist sehr ähnlich.
Zu Vorurteilen:
Mit dem Vorurteil macht man die anderen nun zu Sündenböcken. Selbst
das, was man als Leistungen anerkennen müßte, zu denen man nicht
gleichermaßen fähig wäre, weckt Neid und Feindschaft. Erst in der
Abwehr der anderen mithilfe des Vorurteils gewinnen die Eigenschaften
der eigenen Gruppe ihren besonderen Wert. Solche Vorurteile gegen
vermeintliche Feindgruppen lassen sich nicht einzig durch Aufklärung
abbauen
Zudem bieten Vorurteile eine Möglichkeit, Aggressionen, die nicht gegen
die tatsächlichen Ursachen von Frustration gerichtet werden können, auf
ein wehrloses Objekt zu verschieben. Das ist in der Entstehung der
autoritären Persönlichkeit der Fall.
Über Autorität:
Autoritär nannten der Soziologe Theodor W. Adorno und seine
Mitarbeiter einen Persönlichkeitstyp, der nur ein schwaches
Selbstbewußtsein oder Ich entwickelt hat und deshalb eine Autorität
sucht, nach der er sich richten kann, und von der er sich Schutz
verspricht. Solange er einem Führer und dessen Gesetzen folgt, sieht er
seine eigenen Fehler nicht als Schuld. Er erwartet, daß die Macht, der
er sich unterstellt hat, seine eigenen Verfehlungen an anderen straft,
die nicht zur gleichen Gefolgschaft gehören. Für seine eigene
Unterordnung entschädigt er sich, indem er Macht über Schwächere
ausübt. Er folgt also dem »Radfahrer-Prinzip«: nach oben buckeln, nach
unten treten. Er will, daß die Autorität, an die er sich gebunden hat,
unter allen Umständen unbefragt bleibt. Das Konzept der autoritären
Persönlichkeit entstand auf Grund der unmittelbaren Erfahrungen mit dem
Faschismus und dem Hitlerregime.
(http://www.psychology48.com)
Und zu Ausgrenzung:
Ausgrenzung ist ein Prozess des Ausschlusses eines Individuums oder
einer Gruppe. Zur Ausgrenzung gehören die (Des-)Integration bzw.
Vorstellungen von dem, was normal ist, innen und außen, akzeptiert oder
nicht akzeptiert. Nebst Merkmalen und Eigenschaften, die zur
Ausgrenzung führen, geht es um Zuschreibungen. Wer ausgegrenzt ist,
gehört nicht (mehr) dazu, wird stigmatisiert. ... Die Ausgrenzung
stützt sich auf Pauschalisierung.
(http://www.socialinfo.ch )
Ich bin nun sehr traurig darüber, dass ich die DGTI als Verein, der
offiziell gegen Ausgrenzung von Minderheiten ist, mit Minderheiten
selbst ein Problem zu haben scheint und anstatt sich mit den
Ausgrenzungsmachanismen, von denen ja eben auch trans-Menschen
betroffen sind - sind es doch immer wieder sie selben Mechanismen,
auseinander zu setzen, lieber Forenmitglieder ausschliesst, welchen es
ein Anliegen ist, genau diese Abläufe näher zu betrachten. Diese
Auseinandersetzung ist für mich oberstes Gebot, wenn ich mich für die
Rechte von trans-Menschen einsetzen will. Derjenige der sich nicht
damit auseinandersetzt und sich z.B. nicht mit Begriffen wie
"Autorität" kritisch auseinandersetzt, hat für mich jede
Glaubwürdigkeit verspielt, unterstützt er doch dann
Ausgrenzungsmechanismen, anstatt sie zu bekämpfen. Er spricht auch
nicht meine Sprache - was so viel bedeutet, dass ich mich in meinen
Rechten als transsexuelle Frau (vorallem wenn es z.B. auch um konkrete
Forderungen in Sachen Transsexuellengesetz oder dem Abbau der
Pathologisierung transsexueller Menschen durch Begriffe wie dem der
"Geschlechtsidentitätstörung") von so jemandem nicht vertreten sehe.
"Du wurdest auf diesem Board gesperrt."
Wer so etwas schon einmal gelesen hat, sollte seinen Kopf nicht hängen
lassen und sich aktiv umsehen - es gibt immer noch Anlaufstellen und
Organisationen, die Ausgrenzung nicht dulden.
Zusatz:
Es ist in der Psychologie längst bekannt, dass
derjenige, der sich gegen Diskriminierungen und Ausgrenzungen engagiert
und Missstände thematisiert, oft selbst Diskriminierungen und
Ausgrenzungen ausgesetzt wird. Hier ein Text dazu:
"Mobbing allgemein entsteht, wenn Menschen in
Gruppen zusammenkommen und anstehende Probleme nicht angesprochen und
angemessen gelöst werden. Anstatt nun die Problematik als solche
anzugehen, hält die Gruppe nach einzelnen Mitgliedern Ausschau, an
denen diese Problematik fest gemacht werden kann, denn jedem erscheint
eine Lösung als zu schwierig wenn nicht gar unmöglich. Außerdem möchte
sich kein Gruppenmitglied mit einer eventuell unangenehmen
Auseinandersetzung bei den anderen unbeliebt machen und 'in die Nesseln
setzen'. Dieser Prozess kann sich über Jahre hinziehen.
Hat sich schließlich ein Gruppenmitglied
als vermeintliches Problem herauskristallisiert, wird dieses
Gruppenmitglied paradoxerweise nicht nur für das Problem verantwortlich
gemacht, sondern zum Problem an sich erklärt!
Anstatt nun zu versuchen, dieses 'problematische' Gruppenmitglied mit seiner 'Eigenart' zu integrieren,
wird es zunehmend ausgegrenzt. In der Regel handelt es sich um das
engagierteste Mitglied mit den größten sozialen Kompetenzen. Es macht
nämlich genau das, was alle anderen vermeiden. Er/Sie legt, meist
unbewusst, den Finger auf die Wunde/zeigt auf das Problem und 'setzt
sich damit in die Nesseln' und ergo der Kritik aus."
Ich möchte hier an dieser Stelle all denjenigen danken, die so mutig sind, Probleme und Missstände
offen zu thematisieren. All diese Menschen haben eigentlich einen Preis
verdient, und nicht diejenigen, die Aufklärung und eine inhaltliche
Auseinandersetzung mit den Problemen transsexueller Menschen verhindern. No Gods, No Masters.
15.12.2009
Wie manche Vereine, die für sich den Anspruch erklärt haben, das
Sprachrohr für die Belange transsexueller Menschen zu sein, gegen die
Interessen transsexueller Menschen handeln, zeigt sich auch an dem
Beispiel, wie sich manch Vereinsvertreter von Interessen einer Lobby
kaufen lässt, die weiterhin behauptet, transsexuelle Frauen wären
"Männer mit Identitätsstörung" und transsexuelle Männer wären "Frauen
mit Identitätsstörung" (eine Lobby, die damit massiv gegen
internationales Menschenrecht
verstösst, in dem sie nicht willig ist, die Geschlechtsidentität eines
Menschen als bestimmendes geschlechtliches Merkmal anzuerkennen, obwohl
dies von Menschenrechtsorganisationen und sogar den Vereinten Nationen
längst gefordert wird)
Die konkreten Auswirkungen dieser Anbandelung mit einer
"Geschlechtsidentitätsstörungs"-Lobby können im konkreten negativen
Auswirkungen haben. Ein Beispiel:
Hormone:
Transsexuelle Frauen werden weiterhin als "Männer mit
Identitätsstörung" behandelt, da ihnen bisher weiterhin durch das
Transsexuellengesetz verwehrt wird, ihren Geschlechteintrag rechtzeitig
und selbstbestimmt ändern zu lassen. Die Hormonbehandlung eines
"Mannes" (der ja in Wirklichkeit eine transsexuelle Frau ist) wird von
den MKS und Krankenkassen noch mehr erschwert - denn wozu bräuchte ein
"Mann" (mit Identitätsstörung) z.B. Östrogene?
Was ist zu tun?
Eine transsexuelle Frau ist eine Frau - eine Hormonbehandlung ist hier
keine Hormonbehandlung eines "identitätsgestörten Mannes", sondern die
Behandlung einer Frau. Damit diese Frau nun auch als Frau behandelt
werden kann, braucht diese Frau richtige Papiere, die ihr Geschlecht
ausweisen. Damit sie diese Papiere erhalten kann, muss diese Frau die
Möglichkeit haben, ohne medizinische Bedingungen oder anderer
Voraussetzungen ihren Geschlechtseintrag auf dem Standesamt ändern zu
lassen, damit sie während der medizinischen Behandlung auch als Frau
respektiert wird, die sie nun mal ist (lediglich die Grünen und die
Linken hatten in der letzten Legislaturperiode genau dies gefordert.
Der Gesetzesvorschlag der Grünen ist hier zu finden: Klick)
Interessant ist, dass bei einem Fachgespräch in Berlin (in dem es u.a.
um neue Richtlinien der Krankenkassen ging) am 17.11.2009 scheinbar
auch Vertreter von Vereinen anwesend waren, die bis heute kein oder nur
wenig Interesse zeigten, dass transsexuelle Frauen nicht mehr als
"geschlechtsidentitätsgestörte Männer" bezeichnet werden und
transsexuelle Männer nicht mehr als "geschlechtsidentitätsgestörte
Frauen" (Daneben waren u.a. auch Vertreter des Institutes für
Sexualmedizin der Charité anwesend, ein Intitut, das bis heute
Umpolungstherapien an "geschlechtsidentitätsgestörten Kindern"
anbietet. Wie u.a. im Buch "Sexualmedizin" von Klaus Beier, dem Leiter
des Institutes auf Seite 411 nachzulesen ist).
Es ist schlimm, welche negativen Auswirkungen seit den 90er-Jahren, als
der Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung" bzw. "gender identity
disorder" erst so richtig von Multiplikatoren weiterverbreitet wurde,
immer stärker zu spüren sind - eben auch auf dem medizinischen Bereich
- das obige Beispiel sollte dies verdeutlichen.
Wer sich nicht weiter gefallen lassen will als transsexuelle Frau als
"Mann mit Identitätsstörung" bezeichnen zu lassen (und als
transsexueller Mann als "Frau mit Identitätsstörung") um dann hinterher
genau DESWEGEN auch noch Schwierigkeiten bei der Übernahme wichtiger
medizinischer Leistungen zu haben, dem sei ans Herz gelegt, sich genau
zu überlegen, wo die Anerkennung eines transsexuellen Menschen anfängt
und welche Verantwortung jeder einzelne hat, dass die Pathologisierung
transsexueller Menschen als "psychisch krank" endlich beendet wird und
transsexuelle Menschen ein Recht darauf haben, die medizinischen
Leistungen zu erhalten, die sie benötigen.
Transsexuelle Frauen sind Frauen, transsexuelle Männer sind Männer.
Etwas, das mensch nicht oft genug wiederholen kann. Vielleicht kommt
das ja auch irgendwann einmal bei den Vereinen in Deutschland an, die
dies bislang noch abstreiten (und so irrwitzig das auch ist, dafür
bisher immer noch Applaus erhalten).
Auch etwas, was nicht oft genug widerholt werden kann: Wer an "Geschlechtsidentitätsstörung" glaubt, oder die Theorien der Lobby
weiterverbreitet, die diesen Begriff erfunden hat, gefährdet die
Übernahme medizinischer Leistungen für transsexuelle Menschen. Darum
ist es wichtig, sich der "Geschlechtsidentitätsstörungs"-Lobby mutig
entgegen zu stellen und sie an die Menschenrechte zu erinnern, gegen
die mit diesem Begriff und der Idee dahinter immer noch verstossen wird.
Hier noch einmal die Forderungen von Interessensverbänden, die eine
menschenrechtskonforme Behandlung transsexueller Menschen einfordern:
Es ist fast überflüssig zu erwähnen, dass auch die Deutsche
Gesellschaft für Sexualforschung, (Hauptverbreitungsorgan der Thesen um
die sogenannten "Geschlechtsidentitätsstlörungen") diese 8 Forderungen
bisher nicht kommentiert hat, ebensowenig wie die DGfS sich bislang
überhaupt einmal Gedanken darüber gemacht hat, wie ihre Thesen in der
Praxis zu Verstössen gegen internationales Menschenrecht geführt haben.
Dass sie mit den Negativauswirkungen noch nie konfrontiert wurden,
können sie zumindest seit mehreren Jahren nicht mehr behaupten (Siehe
z.B.: Hier und dann ganz nach oben scrollen).
18.12.2009
Es ist immer so eine Sache mit der
Meinungsvielfalt. Man sollte meinen, dass Menschen, die in Deutschland
leben, sie für ein hohes Gut halten, vorallem dann, wenn man sich mit
dem beschäftigt, was z.B. im Grundgesetz verankert ist:
In Artikel 5 GG, Absatz 1 heisst es:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei
zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine
Zensur findet nicht statt."
Und in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der
Vereinten Nationen, die am 10. Dezember 1948 verkündet wurde, steht
folgendes:
"Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie
Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen
ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht
auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und
zu verbreiten."
Sich an das Grundgesetz und die Menschenrechte zu halten, ist etwas,
was mit Verantwortung zu tun hat. Ebenso gehört es, meiner Meinung
nach, zur Verantwortung eines jeden Menschen, sich mit den Mechanismen
von Diskriminierung und Ausgrenzung zu beschäftigen, wenn man
Diskriminierungen und Ausgrenzungen abbauen möchte (vorallem dann, wenn
es um die Diskriminierungen und Ausgrenzungen geht, von denen
transsexuelle Menschen heute noch ganz besonders betroffen sind).
Ein vorangegangener Tagebucheintrag beschäftigte sich mit der Frage,
inwieweit es wichtig ist, Ausgrenzungsmechanismen schon im Kleinen zu
erkennen, damit diese sich nicht erst im Grossen etablieren können.
Wichtig dafür ist es, Kritik zu üben, wenn mensch den Eindruck hat,
dass Menschen Opfer von Ausgrenzungsmechanismen werden und sie zu
thematisieren, anstatt sie blind geschehen zu lassen. So gibt es, wenn
wir als transsexuelle Menschen ehrlich zu uns selbst sind, auch
Ausgrenzungsmechanismen im, ich nenne es einmal "System
Transsexualität", welches u.a. auch von Vereinen und Institutionen mit
getragen wird.
Man mag als Nestbeschmutzer gelten, wenn man als transsexueller Mensch
an anderen transsexuellen Menschen Kritik übt, nichts desto trotz ist
diese Kritik wichtig und richtig um Gedanken anzuregen, auf Paradoxien
hinzuweisen und um am Ende eine echte Weiterentwicklung der Rechte
transsexueller Menschen zu erreichen. Die richtigen Fragen zu stellen
ist wichtig, um gemeinsam gute Antworten zu finden, tragen wir doch
alle, auch als Betroffene Verantwortung für andere transsexuelle
Menschen. Jeder Mensch trägt durch sein Handeln auch die Verantwortung
für andere Menschen.
Seine Meinung zu äussern - mit Respekt gegenüber dem anderen Menschen - ist etwas, was mit Verantwortung zu tun hat.
Warum schreibe ich das alles?
Der Grund ist der folgende: Es gibt einen Verein mit dem Kürzel DGTI,
den ich neulich kritisiert hatte. Meine Kritik äusserte sich u.a. in
folgendem Satz und einer Meinungsäusserung meinerseits:
"Ich bin nun sehr traurig darüber, dass ich die DGTI als Verein, der
offiziell gegen Ausgrenzung von Minderheiten ist, mit Minderheiten
selbst ein Problem zu haben scheint und anstatt sich mit den
Ausgrenzungsmechanismen, von denen ja eben auch trans-Menschen
betroffen sind - sind es doch immer wieder sie selben Mechanismen,
auseinander zu setzen, lieber Forenmitglieder ausschliesst, welchen es
ein Anliegen ist, genau diese Abläufe näher zu betrachten."
Die Antwort, die ich auf die Kritik erhielt, war die folgende:
"Ich fordere Dich hiermit auf, Deinen Blogeintrag zu löschen oder
uns auf Deiner Seite die Möglichkeit einer Gegendarstellung zu geben."
(Andrea F. Ottmer, Vorsitzende der dgti)
Nun liegt es mir fern, der DGTI nicht das Recht einzuräumen, den
Tagebucheintrag zu kommentieren, auf den sich diese Mail bezog, und
schrieb dies hier zurück:
"Ihr könnt ja gerne einen Kommentar schreiben. Schickt ihn mir, und ich schau mal, ob und wie ich ihn in den Blog einbaue."
Die Antwort kam umgehend (aber bis heute kein Kommentar):
"Ich fordere Dich noch einmal auf uns die Möglichkeit einer
Gegendarstellung in Deinem Blog einzuräumen. Mit dem Angebot einen
Kommentar zu schreiben und Dir dann frei zustellen ob und wie Du diesen
in Deinen Blog einbaust, können wir uns keinesfalls zufrieden geben."
Was dann zu folgender Antwort von mir führte:
"Liebe Andrea, was willst du denn 'gegendarstellen'? Etwa meine
Meinung? Das wäre in der Tat sehr vermessen, findest du nicht? Ich
biete dir herzlichst das an, was ich dir in der letzten Mail angeboten
habe und das ist mehr, als ich tun müsste."
Meinungen können nicht gegendargestellt werden, da sie, wie der Name
schon sagt, Meinungen sind. Zu Gegendarstellungen schreibt Wikipedia
folgendes:
"Danach kann jede Person und jede Stelle (also z. B. auch eine AG,
ein Verein oder eine Behörde), die von einer in den Medien verbreiteten
Tatsachenbehauptung betroffen ist, ihre eigene abweichende Darstellung
des Sachverhalts im selben Medium kostenlos artikulieren. Allerdings
darf die Gegendarstellung wiederum nur Tatsachenbehauptungen (keine
Meinungsäußerungen) enthalten."
Nun erhielt ich heute erneut eine Mail, in der sich nach Hinweis auf
die Löschung meines Zugangsaccounts zum DGTI-Forum folgender Satz
befand:
"Mit diesem Schritt verzichten wir jedoch keinesfalls auf unser
Recht einer Gegendarstellung und behalten uns ausdrücklich rechtliche
Schritte zur Durchsetzung dieses Rechtsanspruchs vor."
Ich muss sagen, dass ich jetzt noch enttäuschter bin als ich es sowieso schon war, als ich am 12. Dezember meinen Tagebucheintrag
niederschrieb, da diese Vorkommnisse mir bestätigen, was ich in dieser
Deutlichkeit vor ein paar Tagen noch nicht so vor Augen hatte.
Drohungen sind nicht so meine Art und ich frage mich gerade, ob der
Inhalt der ursprünglichen Kritik bei den DGTI-Verantwortlichen
überhaupt angekommen sein mag. Mag das etwa die Bestätigung meiner
Kritik sein? Ach, was wäre die Welt schöner, wenn Menschen respektvoll
miteinander umgehen würden und Kritik als Chance wahrgenommen würde,
anstatt zu solchen Reaktionen zu führen, die in mir das Gefühl
hervorrufen, dass der Hinweis auf Ausgrenzungs- und
Diskriminierungsmechanismen doch nicht ganz aus der Luft gegriffen
gewesen sein mag.
Da wir kurz vor Weihnachten haben, möchte ich noch einen Wunsch los
werden: Ich wünsche mir, dass transsexuelle Menschen gemeinsam um ihre
Rechte kämpfen, und die Auseinandersetzung mit Inhalten nicht scheuen.
Und wenn Kritik geäussert wird, dann setzt euch mit den Inhalten der
Kritik auseinander, anstatt Drohungen auszusprechen. Denn vielleicht
will derjenige, der die Kritik äussert, nur zu einem besseren Gelingen
der Durchsetzung von Rechten transsexueller Menschen beitragen.
Warum habe ich diesen Text hier geschrieben?
Vielleicht mag der Eindruck beim Lesen der obigen Zeilen entstanden
sein, dass es hier um eine persönliche Meinungsdifferenz geht. Es geht
aber um etwas ganz anderers: Um die Rechte jedes einzelnen. Also auch
um deine. Menschenrechte sind für alle da.
19.12.2009
Nachdem immer wieder viele Tatsachenbehauptungen umherschwirren, die
transsexuellen Menschen Schwierigkeiten bereiten können, wenn es um die
Akzeptanz ihres eigentlichen geschlechtlichen Seins in der
"Gesellschaft" geht, ist es manchmal auch schön, sich derartige
(transphobe) Tatsachenbehauptungen, einmal näher anzusehen.
Möglicherweise kommen wir der Ursache für Transphobie so ein Stückchen
näher... daher heute mal der erste Teil des Versuchs, vermeintliche
Tatsachen als "falsche Tatsachenbehauptungen" zu entlarven.
"Transsexuelle sind biologisch Mann oder Frau - ihr Erbgut und ihre Hormone sind eindeutig."
(Stern, 13. Dezember 2009, Autorin: Gabi Haas)
Beweisdefinition:
"Der induktive Beweis wird anhand von Beobachtungen und Erfahrungen
geführt und kann daher grundsätzlich keine absolute Gewissheit über den
Wahrheitsgehalt einer Aussage über eine unbestimmte oder unendlich
große Menge verschaffen."
(aus: Wikipedia)
Oder anschaulich:
"Für endliche Mengen ist unter bestimmten Umständen eine
Untersuchung jedes einzelnen Elements möglich. So ist zum Beispiel für
die Aussage "Die drei Schwäne im Zoo sind weiß" ein einfaches Nachsehen
ausreichend. Lange Zeit wurde auch die Aussage "Alle Schwäne sind weiß"
durch Beobachtung ausnahmslos bestätigt, konnte also als bewiesen
gelten. Infolge der Entdeckung Australiens wurde diese Aussage jedoch
widerlegt - dort fand man schwarze Schwäne (Trauerschwan)."
Damit gilt:
Der Satz "Transsexuelle Frauen sind eindeutig biologische Männer" ist
bereits dann widerlegt, wenn es es eine transsexuelle Frau auf dieser
Welt gibt, die nicht eindeutig ein "biologischer Mann" ist (wobei zudem
die Frage ist: Was ist ein "biologischer Mann"?... und selbst die These
damit nicht eindeutig formuliert wurde. Bereits dies ist
unwissenschaftlich).
Fakten:
Es sind bereits zahlreiche Studien und Untersuchungen durchgeführt
wurden, die aufzeigen können, dass transsexuelle Frauen nicht so
"eindeutig" sind, wie gerne behauptet (wie z.B. die BSTc-Studie von
Zhou, Swaab, Gooren & Hofman, veröfentlicht in 1995).
Damit wäre also die Behauptung "Transsexuelle Frauen sind eindeutig
biologische Männer", bereits widerlegt. Ob es sich überhaupt um
"Männer" handelt, ist ebenso fraglich, da in der These "Transsexuelle
Frauen sind eindeutig biologische Männer" Männer und Frauen nicht
eindeutig formuliert wurden. Dass die Frage was ist ein "Biologischer
Mann", was eine "Biologische Frau" in der Realität bereits durch die Existenz intersexueller Phänomene nicht genau zu fassen ist, führt nun dazu, dass die These...
"Transsexuelle Frauen sind eindeutig biologische Männer"
...keine Tatsache darstellt, also eine falsche Tatsachenbehauptung ist.
Weitere Fragen wären:
Warum gibt es Menschen, die diese falsche Tatsachenbehauptung verbreiten?
Wer hat ein Interesse daran, transsexuelle Frauen als "biologische Männer" anzusehen?
Was spielen diese Behauptungen für eine Rolle, wenn es darum geht,
transsexuelle Frauen als "Männer mit Geschlechtsidentitätsstörung"
definieren zu wollen?
Wer profitiert von solchen Definitionen?
Und zum konkreten Beispiel von oben:
Wer hat die Stern-Autorin beraten?
Welche Hinweise dazu finden sich in dem Artikel?
Gestern bin ich über einen wirklich Mut machenden
Text und ein Video gestolpert. Mit dem Einrichten der Seite mut23 im
Herbst 2006 ging es mir darum aufzuzeigen, dass da eine transsexuelle
Frau ist, die sich einerseits nicht damit beschrieben fühlt, sie wäre
"mal ein Mann gewesen" und andererseits auch anderen, denen es ähnlich
geht, zu zeigen, dass sie nicht alleine sind, wenn sie ein Wissen über
sich Selbst besitzen. Viele Webseiten (und einige gibt es heute noch)
beschrieben damals transsexuelle Menschen als Menschen, die ihr
"Geschlecht wandeln" würden, oder arrangierten sich mit Ideologien die
sich hinter Begriffen wie "Geschlechtsidentitätsstörungen" befinden.
Diese
Webseiten schrecken mich ab, da sie auf mich nicht den Eindruck
erweckten, mutig und konsequent auszusprechen, dass Menschen, die
transsexuell sind, sehr wohl wissen, welchem Geschlecht sie zugehören
und dies rein gar nichts mit irgendwelchen Identitätsstörungen
zu tun hat, sondern vielmehr mit ihrer angeborenen geschlechtlichen
Besonderheit. Webseiten und Vereine von transsexuellen Menschen, die
"Geschlechtsidentitätsstörungen" oder "Geschlechtsumwandlungstheorien"
verbreiten (unabhängig davon, ob damit die Umwandlung der Genitalien
oder der Geschlechtsrollen gemeint war/ist) lösten und lösen in mir
immer ein ungutes Gefühl aus, da sie ja damit mehr transphobe Ideologien unterstützen, als sich für das einzusetzen, was transsexuelle Menschen von sich aus sowieso bereits wissen:
Transsexuelle Frauen sind Frauen - Transsexuelle Männer sind Männer...
...nicht
weil sie sich das wünschen würden, sondern weil sie so sind, wie sie
sind. Und weil Geschlecht eben mehr ist, als die Genitalien oder das
Erfüllen irgendwelcher Geschlechtsrollenstereotype.
Doch nun zu den aktuellen Webfundstücken... erst einmal ein Text einer transsexuellen Frau und Aktivistin aus den Phlippinen:
"We
are commonly called 'bakla/bading' in my country. This marks us as a
male-variant (though as not 'real men') rather than as a
female-variant, or as girls/women. The word bakla, and its other
permutations as bayot, is commonly understood to be the equivalent of
'homosexual man/gay man". Hence, for us to be called bakla is to be
denied of our gender identity. We are not men wanting to become women.
We are women who were assigned as male at birth".
Ich könnte
die Verfasserin des Textes umgehend umarmen dafür. Auch wenn es immer
noch traurig ist, dass transsexuelle Menschen weltweit wegen ihrer
biologischen Andersartigkeit geächtet werden und transphobe Ideologien
und Theorien entwickelt wurden, die transsexuellen Menschen das Recht
auf Anerkennung ihres eigenen Selbst rauben wollen und weltweit zu
Gesetzen geführt haben, in denen sich dieses Gedankengut widerspiegelt
(wie das deutsche Transsexuellengesetz, das - ähnlich der obigen
Beschreibung aus den Philippinen - immer noch transsexuelle Frauen als
"geschlechtsidentitätsgestörte Männer" begreift, die "Frauen werden
wollen"). Die Welt ist wohl ein Dorf, und die Probleme, die
transsexuelle Menschen erfahren, sind auf der ganzen Welt ähnlich.
Um
so erfreulicher, dass es eben weltweit Menschenrechtsaktivisten gibt,
die sich für die Rechte transsexueller Menschen einsetzen. Der obige
Text stammt übrigens von folgender Webseite:
Diese
Seite ist die Internetpräsenz der Society of Transsexual Women of The
Philippines (kurz: STRAP). Eine Frau, die hier aktiv ist, ist Ms Sass
Rogando Sasot - und das führt dann eben zu dem anderen Fundstück (mit
dem ich eigentlich erst auf STRAP richtig aufmerksam geworden bin): Ein
Video.
Es stammt vom 10. Dezember 2009 und wurde im Hauptquartier der Vereinten Nationen aufgenommen.
Mein Vorsatz für 2010: Ich werde keine Frauen und Männer mehr
unterstützen, die an Geschlechtsumwandlungen glauben, selbst wenn sie
von sich behaupten, transsexuell zu sein. Menschen, welche an
Geschlechterideologien glauben, die im Widerspruch zu der biologische Vielfalt des Menschen stehen, sind es Wert, sich deutlich von ihnen zu distanzieren - trägt jeder einzelne Mensch doch eine Mitverantwortung für Menschenrechtsverbrechen, die auf diesen Ideologien basieren, wenn er die Ideologien dahinter mitträgt.
"Hurra, es ist ein Mädchen", wie oft hört man so einen Satz selbst in
Transsexuellenkreisen - meist von Frauen - und nicht, dass damit
gemeint wäre, einen Menschen in seiner Geschlechtsidentität zu
akzeptieren, sondern dieser Satz fällt allzuoft (und erst) nach einer
genitalen Operation, bei der beispielsweise aus einem Penis eine Vagina
geformt wird. Andererseits, und das lässt sich dann ebenso beobachten,
gibt es auch die anderen Zeitgenossen, welche meinen, Kleidung, Styling
und Rollenverhalten würden das Geschlecht des Menschen ausmachen und
würde man nun sein Erscheinungsbild ändern, dann hätte man sein
Geschlecht gewechselt.
Nein. Ich mach da nicht mit. Wer meint, man könne Geschlecht konstruieren,
egal ob durch Operationen oder durch stereotypes
Geschlechtsrollenverhalten wird von mir keine Unterstützung mehr
erhalten (und Vereine, die sowas behaupten, sollten eher als
Verbrechersyndikate angesehen werden, als als Hilfsorganisationen). Wer
Ideologien unterstützt, die noch heute Menschen Leid zufügt, weil sie
nicht diesen Ideologien entsprechen, macht sich mitschuldig an
Menschenrechtsverbrechen. Wer an Geschlechtsumwandlungen glaubt,
unterstützt eine Ideologie, die heute noch Zwangsverstümmelungen intersexueller Menschen ermöglicht. Wer an Geschlechtsumwandlungen glaubt, unterstützt eine Ideologie, die heute noch transsexuelle Frauen als geisteskranke Männer
ansieht, die erst dann als Frauen anerkannt werden, wenn sie sich wie
Frauen verhalten (Rolle) oder sich ihre Genitalien haben operieren
lassen.
Da ich weder Geschlechtssteroytpe mag, noch zu denen gehöre, die
körperliche Operationen für “geschlechtwandelnd” erachten, hängt für
mich eine Unterstützung transsexueller Menschen ab, ob diese nun
einerseits entweder an Geschlechtsumwandlungen glauben oder ob sie
andererseits in der Lage sind ihr angeborenes Geschlecht als Teil der
Vielfalt der Natur zu begreifen. Wer das nicht kann oder will hat für
mich jede Glaubwürdigkeit verspielt - so jemandem geht es nicht um
Akzeptanz, sondern um Show - und damit letztendlich mehr um sein
eigenes Erscheinungsbild (Ego), als um echte Liebe.
Ich habe gerade einen wunderschönen Text gefunden, der super zu dem Tagebucheintrag vom 18. Dezember passt (klick):
"Menschen müssen von dem reden, was sie tief bewegt. Je stärker sie
ein Unrecht empfinden, desto stärker ist der innere Druck, darüber zu
sprechen, anzuklagen, Abhilfe zu suchen. Desto stärker wird aber auch
der Druck durch die Nutznießer des Unrechts, alles im Dunkeln zu lassen.
Wo die Meinungsfreiheit unterdrückt wird, soll Unrecht verdeckt werden.
Wahrscheinlich gilt sogar: je stärker die Unterdrückung der
Meinungsfreiheit, desto stärker die Unterdrückung der Menschen.
Die Meinungsfreiheit ist ein politisches Menschenrecht. Denn anders als
bei der Glaubens- und Gewissensfreiheit, die den individuellen Kern des
Menschen schützt, geht es bei ihr um die Beteiligung an Entscheidungen,
die alle betreffen. Dadurch ist sie Grundlage der Demokratie."
Dieser Text stammt aus dem "Amnesty Journal" und ist in der Januarausgabe 2010 zu finden. Ach, und irgendwie passt der Eintrag doch auch zum ersten Thema von heute - viele Geschlechtsumwandlungsgläubige bleiben ja gerne unter sich, nicht wahr? Tjaja, es ist schon so eine Sache, was sich hinter Vorhängen alles finden lässt...
07.01.2010
Interessant, wie es die deutschen Medien mit den
Menschenrechten halten. Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über
Transsexualität könnte man, trotz Lippenbekenntnissen Anfang 2009
sagen: So gut wie gar nicht. So antwortet der Deutsche Presserat, der
ein Organ der Selbstkontrolle der deutschen Presse sein soll (und
hierfür auch Steuergelder erhält), auf mehrere Beschwerden des Vereins
Aktion Transsexualität und Menschenrecht, in denen transsexuelle Frauen
als Männer dargestellt wurden folgenermassen:
"Hierzu möchte ich Ihnen zu bedenken geben, dass es für Redaktionen
einfach schwierig ist, über den Kampf eines Transsexuellen um eine
Brust-OP vor Gericht zu schreiben oder über Misswahlen für Transvestiten und transsexuelle Männer und dabei das passende Personalpronomen zu verwenden."
Deutlicher könnte steuerfinanzierte Transphobie kaum sein, und dafür
müssten transsexuelle Menschen eigentlich dankbar sein, hier einmal
klar Worte zu hören: Die Deutsche Presse hält transsexuelle Frauen für
Männer und wenn dann transsexuelle Frauen an Misswahlen teilnehmen sind
sie entweder Transvestiten oder transsexuelle Männer. Und obwohl das
eigentlich bereits genügen würde, um damit die Missachtung gegenüber
der Geschlechtsidentität transsexueller Menschen (vorallem
transsexueller Frauen) zum Ausdruck zu bringen, setzt der Presserat
noch folgendes dahinter:
"In allen hier vorliegenden Fällen konnte jedoch keine diskriminierende Darstellung erkannt werden."
Wenn der Deutsche Presserat nicht verstehen will und kann, dass die
Nichtrespektierung der Geschlechtsidentität eines Menschen ein Verstoss
gegen Menschenrechte ist, und dies bereits sowohl auf EU- als auch auf UN-Ebene
bereits als Problem erkannt wurde, warum stellt sich der Deutsche
Presserat hier dumm? Warum findet der Presserat in seiner Erklärung
sogar, man müsse Außenstehende sogar noch extra Fehlinformieren
zukommen lassen, wie in folgendem Satz deutlich wird?
"In der Öffentlichkeit werden Begriffe wie Geschlechtsumwandlung,
[...] Umoperieren etc. nicht negativ konnotiert, sonder umschreiben
jeweils etwas, das für Außenstehende, nicht transsexuelle Menschen,
erklärt werden muss."
(Deutscher Presserat, Jan 2010)
Es ist beschämend, welche transphobe Haltung der Deutsche Presserat
hier zeigt (Transphobie meint hier im Kern die Nichtrespektierung der
Geschlechtsidentität eines Menschen) und selbst zum Ergebnis kommt, das
wäre nicht so - frei nach dem Motto: "Wieso soll es diskriminierend
sein eine transsexuelle Frau als Mann zu bezeichnen?". Kann man ja mal
behaupten, das wäre nicht so und alles wäre in feinster Ordnung...
"Nein, nein, wir doch nicht"... wie soll mensch so eine Haltung nennen?
Transphobes Gedankengut nicht nur abzusegnen, sondern sogar noch in der
Begründung dafür selbst transphobe Ansichten zeigen und dann behaupten,
man wäre doch nicht diskriminierend. Kann doch nicht sein, oder? Wie
dämlich ist das denn? Ich bin so baff darüber, wie stark das Niveau der
Deutschen Presse bereits gesunken ist, und wie Menschen, die sich
bereits im Keller befinden, noch meinen können, dort ein Gipfelkreuz
aufstellen zu müssen.
Im Augenblick frage ich mich, wohin sich Menschen, die durch den
Deutschen Presserat diskriminiert werden, wenden können... mal sehen,
zu irgendwas mag der Brief des Presserates noch gut sein.
(Hmmm... vielleicht nur am Rande noch: Aber irgendwie nervt es auch,
sowas wie den obigen Text des Deutschen Presserates lesen zu müssen,
und sich dann daran zu erinnern, welche Vertreter von Vereinen in
Deutschland, die sich angeblich für die Rechte transsexueller Menschen
einsetzen, kein Interesse daran hatten, eine gemeinsame Erklärung gegen
Transphobie in den Deutschen Medien zu unterstützen. Danke dafür. Wer
mit den Folgen leben kann, wenn transsexuelle Frauen als "Männer"
bezeichnet werden... schon erbärmlich, oder nicht?)
Nachtrag:
Hier ein Link zu einem transphoben Artikel des Stern vom 21. November 2009:
Es ging bei den Beschwerden von ATME e.V. u.a. um diesen Artikel. Kann
jemand verstehen, dass mich das oben beschriebene traurig und wütend
zugleich macht? Selbst auf Gräber von Menschen spucken sie schon. Und
manche deutsche Vereinstransen zucken nur mit den Achseln...
10.01.2010
Es gibt ja immer noch Menschen, die an
"Geschlechtsumwandlungen" glauben. Dass diese Menschen damit
Genitalverstümmelungen an intersexuellen Menschen genauso unterstützen,
wie die Pathologisierung transsexueller Menschen als
"geschlechtsidentitätsgestört", scheint sie bislang nicht gestört zu
haben.
Hier ein paar Beispiele, für Menschen, die an "Geschlechtsumwandlungen" glauben:
1. Medien
"Zwölfjähriger will Geschlechtsumwandlung - Lehrer unterstützen ihn"
(Shortnews.de, 18. September 2009)
"Erst Geschlechtsumwandlung , dann die große Liebe! Lorielle London ist bis über beide Ohren verliebt."
(Viva, 11. Januar 2010)
"Thomas Beatie wurde als Frau geboren und hatte sich vor gut zehn Jahren zu einer teilweisen Geschlechtsumwandlung entschlossen. "
(DPA-Meldung 2009)
"Das hat das Kölner Oberlandesgericht (OLG) am Freitag im Fall einer
Frau 'Brigitte' entschieden, die als Junge 'Bernd zur Welt gekommen
war, ihr Geschlecht aber 1997 operativ umwandeln ließ."
(Focus, 11. Dezember 2009)
2. Deutscher Presserat
"Die Umschreibung in der Umgangssprache, dass aus einem Mann eine Frau wird [...] kann kaum anders beschrieben werden."
(Deutscher Presserat in einer Antwort an ATME e.V. vom 6. Januar 2010)
3. Medziner und Institutionen
"Das Buch gibt einen umfassenden Überblick über Langzeitergebnisse nach operativer Geschlechtsumwandlung und analysiert dazu die internationale Fachliteratur aus den letzten dreißig Jahren."
(Friedemann Pfäfflin; Astrid Junge in Geschlechtsumwandlung, Abhandlungen zur Transsexualität 1992 Schattauer Verlag Stuttgart)
"Sie können bis zum Wunsch zu einer gegengeschlechtlichen hormonellen Behandlung und nach einer operativen Geschlechtsumwandlung führen."
(Bernd Meyenburg, Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt)
"Nicht selten verlangen Eltern bereits bei Kindern im
Grundschulalter – und später die Jugendlichen selbst – möglichst rasch
körperverändernde Maßnahmen, d.h. eine hormonelle und/oder operative Geschlechtsumwandlung, vorzunehmen."
(Deutsche Liga für das Kind, Februar 2007)
"Ferner scheinen der Machbarkeitsgedanke, die Vorstellung, dass im Rahmen heutiger medizinischer Möglichkeiten eine Geschlechtsumwandlung
problemlos durchgeführt werden kann, sowie die Tendenz, die Wahl des
Geschlechts als eine Art 'Grundrecht' anzusehen, für die Zunahme von
Umwandlungsbegehren bei Minderjährigen von Bedeutung zu sein."
(Deutsches Ärzteblatt, Goecker und Beier, Charite Berlin 2008)
"Merkblatt zu Transsexualität und Geschlechtsumwandlung [...] Die geschlechtsumwandelnde Operation kann frühestens nach 6 – 9monatiger Hormoneinnahme geplant werden."
(Klinik für Psychotherapie und Psychosomatik, Prof. Dr. W. Senf, Rheinische Kliniken Essen)
3. Transsexuelle Menschen
"Hurra, es ist ein Mädchen"
(aus einem Internetforum als "Gratulation" für die genitalverändernde Operation)
"Früher, als ich noch ein Mann war..."
(aus einem Gespräch über eine genitalverändernde Operation)
4. Intersexuelle Menschen
"Diese 'Richtlinien bei Geschlechtsumwandlung ' sind jedoch (wie schon ihr Name sagt) in erster Linie auf Transsexuelle zugeschnitten."
(Pressemitteilung von zwischengenschlecht.org)
"Ich landete dann [...] auf dem OP-Tisch und wurde geschlechtsumgewandelt"
(Aus einem Leidensbericht)
5. Homosexuelle Menschen
"Er hat [...] transsexuellen Frauen das Recht auf Änderung ihres Personenstands und auf Versicherungsschutz für eine operative Geschlechtsumwandlung garantiert"
(Dr. Wolfgang Kreutzberger, Mitglied im LSVD in einem Vortrag in Hannover am 30.10.2008)
Vielleicht sollte mensch noch lauter sagen, dass es keine
Geschlechtsumwandlungen gibt, und Menschen, die daran glauben, dass man
das Geschlecht eines Menschen ändern könnte z.B. durch eine genitale
Operation im geistigen Mittelalter leben und anscheinend nicht
begriffen haben, dass das biologische Geschlecht eines Menschen nicht
nur aus den Genitalien besteht. Gerade dieser Irrglaube, man könne per
chirurgischem oder sonst wie körperlichem Eingriff das Geschlecht eines
Menschen "wandeln" ist ja genau der Denkfehler,
auf dem sowohl die Pathologisierung z.B. transsexueller Frauen als
"geisteskranke Männer" oder aber Genitalverstümmelungen an
intersexuellen Menschen basieren. Wer an diesen Praktiken etwas ändern
will, sollte sich selbst aufgefordert sehen, einmal seinen beschränkten
Horizont zu hinterfragen. Aufklärung darüber, dass das biologische
Geschlecht bei keinem Menschen in die Schublade 100-Prozent-Mann oder
100-Prozent-Frau passt, sondern die unterschiedlichsten
geschlechtlichen Faktoren eines Menschen (sei es Hormone, Genitalien,
innere Organe, Chromosomen) sogar unabhängig voneinander die
unterschiedlichsten Werte aufweisen können, wäre nötig um klar zu
machen: Egal was körperlich verändert wird, das Geschlecht eines
Menschen ändert sich nie. Ein Mensch, der mit uneindeutigen Genitalien
geboren wird und sich selbst als Mann, Frau oder Zwitter sieht, wird
nach einer Genitalverstümmelung keine Geschlechtsveränderung erlebt
haben, sondern ist dann hinterher immer noch Mann, Frau oder Zwitter -
der Unterschied zu vorher ist: Hinterher handelt es sich um einen
verstümmelten Mann, eine verstümmelte Frau oder einen verstümmelten
Zwitter.
Wer um die Unwandelbarkeit von Geschlecht weiss, kommt im übrigen auch
zu der Erkenntnis, dass transsexuelle Frauen auch tatsächlich Frauen
sind bzw. als Mädchen mit Penis und Hoden geboren sein müssen. Davon zu
sprechen, diese Frauen seien einmal "Männer gewesen" und hätten sich
ihr Geschlecht umwandeln lassen, dient lediglich einer Ideologie, die
annimmt, man könne Geschlecht umwandeln, also auch per chirurgischem
Eingriff "anpassen" - fördert also Zwangsoperationen intersexueller
Menschen. Wer also behauptet, es gäbe "Geschlechtsumwandlungen", stützt
also gleichzeitig menschenverachtende Eingriffe bei intersexuellen
Menschen genauso wie die Pathologisierung von transsexuellen Frauen als
"geschlechtsidentitätsgestörte Männer" oder von transsexuellen Männern als "geschlechtsidentitätsgestörte Frauen".
Es gibt keine Geschlechtsumwandlungen - ein Mensch ist, was er ist.
Jede Zwangszuordnung, die durch Recht und Medizin versucht wird, ist
ein Verbrechen. Und jeder, der behauptet, man könne das Geschlecht
eines Menschen wandeln, macht sich daran mitschuldig.
Hier noch etwas sinnvolles:
"Als ich mich damit näher beschäftigt habe und entdeckt habe, dass
die Biochemie und die Gene die im Fötus für die geschlechtliche
Entwicklung zuständig sind sehr komplexe Prozesse darstellen, und mich
ernsthaft fragte wie man sich vorstellen kann, dass diese sich nur in
zwei Weisen ausbilden können, kam ich zum Schluss, dass das nicht
wirklich gut durchdacht ist. Ich denke, die Prozesse der
geschlechtlichen Entwicklung bei Menschen sind in etwa genauso komplex
wie die Prozesse, die unterschiedliche Fingerabdrücke hervorbringen.
Jeder von uns hat eine einzigartige Fingerabdrücke und ich begann zu
realisieren, dass die Vorstellung, dass das geht wie bei einem
Ein-Aus-Schalter eines Radios nicht die richtige Art und Weise ist,
darüber zu denken, es ist eher wie mit einem Bass- oder Höhenregler.
Wenn man sich die Geschlechtsentwicklung ansieht, ist es ein sehr
komplizierter, vielschichtiger Prozess an dem viele unterschiedliche
Faktoren beteiligt sind – und es ist nicht so dass diese entweder
vorhanden oder nicht vorhanden sind, sondern die Art und Weise wie
Biologie funktioniert ist, dass du entweder wenig, viel oder irgendwas
mittendrin vorfindest – so ist dieser gesamte Prozess genauso wie alle
anderen Entwicklungsprozesse beim Menschen. Und wir würden niemals
denken, dass es bei Haarfarbe, Fingerlänge, Grösse, Gewicht oder
ähnlichem nur zwei Möglichkeiten geben würde wie sich das entwickelt."
(Professor Gerald N. Callahan, Autor des Buches 'Between XX and XY" in CBC Radio, Oktober 2009)
"Die Natur liebt die Vielfalt, die Gesellschaft hasst sie" (Professor Milton Diamond)
Ich hoffe, dass sich das ändern wird, lieber Milton Diamond und
Menschen auch die Vielfalt lieben lernen werden - sie zu akzeptieren,
heisst einen Menschen wahrnehmen. Und ich glaube, dass es eigentlich
der Wunsch eines jeden Menschen ist, als "wahr" genommen zu werden,
weil jeder Mensch geliebt werden will.
Zusatz:
Das Märchen von der "Geschlechtsumwandlung" ist bis heute die Grundlage
dafür, transsexuellen Frauen abzuerkennen Frauen zu sein (und
transsexuellen Männern abzuerkennen Männer zu sein) und ihnen zu
unterstellen, sie würden über ihre "Geschlechtszugehörigkeit" lügen.
Fast ausnahmslos basieren die Hassverbrechen an transsexuellen Menschen
genau auf so einer Unterstellung.
Hier ein Beispiel:
Angie Zapata, eine transsexuelle Frau wurde im Juli 2008 ermordert, da
ihr Mörder meinte betrogen worden zu sein. Zapata wurde von ihm
gefragt: "Bist du ein Mann oder eine Frau?" woraufhin sie antwortete
"Ich bin eine Frau". Er befummelte sie, spürte einen Penis. Später vor
Gericht gab er an, ihn hätte das wütend gemacht. Er griff zu einem
Feuerlöscher, schlug Zapata damit zu Boden und erklärte den
polizelichen Ermittlern später, dass er nun dachte er "hätte es nun
getötet".
Die Motive der Hassverbrechen sind immer genau dieselben: Es handelt
sich um die "Entrüstung" darüber, angeblich entdeckt zu haben, dass ein
Mensch nicht das Geschlecht habe, wie vorher angenommen - mittels
Entdeckung der Genitalien. Dass die Genitalien herzlich wenig über das
biologische Geschlecht aussagen müssen, hat diesen Mördern wohl noch
niemand erzählt. Wenn dann auch noch Medien, Ärzte und Mediziner,
sogenannte Sexologen und sogar betroffene Menschen denselben Fehler
begehen und öffentlich von "Geschlechtsumwandlungen" erzählen, dann
frage ich mich: Sind sich solche Menschen bewusst, welche Verantwortung
sie tragen?
26.01.2009
Ich hatte neulich eine interessante Diskussion, die zu einem Text
führt, der sich mit der Frage beschäftigt, in wie weit
psychoanalytische Geschlechterideologien nicht dazu taugen,
geschlechtliche Abweichungen richtig zu erfassen und die Jünger Sigmund
Freuds eine massive Schuld an Ausgrenzung, Hass und Diskriminierungen homosexueller, transsexueller und intersexueller Menschen tragen.
Psychoanalyse kann also auch ein Verbrechen sein (Ein Verbrechen, das
leider von einigen sich selbst-ausgrenzenden transMenschen immer noch
mitgetragen wird).
Ich möchte Sie [...] darauf aufmerksam machen, daß Ihre Technik, Ihre
Schüler wie Ihre Patienten zu behandeln, ein Mißgriff ist. Damit
erzeugen Sie sklavische Söhne oder freche Schlingel [...]. Ich bin
objektiv genug, um Ihren Trick zu durchschauen. Sie weisen rund um sich
herum alle Symptomhandlungen nach, und damit setzen Sie die ganze
Umgebung auf das Niveau des Sohnes und der Tochter herunter, die mit
Erröten die Existenz fehlerhafter Tendenzen zugeben. Unterdessen
bleiben sie immer schön oben als Vater. Vor lauter Untertänigkeit kommt
keiner dazu, den Propheten am Barte zu zupfen..."
Kritik von C.G. Jung an Sigmund Freud am 18. Dezember 1912.
"Untertan bezeichnet [...] einen obrigkeitshörigen Menschen, siehe: Autoritärer Charakter und Autoritäre Persönlichkeit"
(wikipedia.de)
Theorie nach Erich Fromm:
"Fromm sieht im Streben nach Freiheit und nach Gerechtigkeit
fundamentale Wesenszüge aller Menschen. Viele Menschen seien dieser
Freiheit jedoch nicht gewachsen, bzw. haben durch Erziehung einen
Sozialcharakter erworben, der an Macht und Gehorsam orientiert sei.
[...] Der geistige Konformismus verträgt keine Andersdenkenden und
keine pluralistische Welt. Als typische Züge des autoritären Charakters
nannte Erich Fromm die Unterwürfigkeit gegenüber Autoritätspersonen,
außerdem Destruktivität (Zerstörungslust), Selbsterhöhung und starre
Konformität: Diese Menschen bewundern die Autorität und streben danach,
sich ihr zu unterwerfen; gleichzeitig wollen sie selbst Autorität sein
und andere sich gefügig machen. Zu dieser durchgehenden Orientierung an
Macht und Stärke gehört eine Denkweise, die an Konventionen hängt,
zugleich abergläubische und stereotype Züge hat [...]"
(wikipedia.de)
Der Glaube an "Geschlechtsumwandlungen" und
"Geschlechtsidentitätsstörungen" ist ein solcher Aberglaube. Sollten
Menschen, die siesem Aberglauben anhängen (z.B. psychanalytischer
Sexologen der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung und deren
Umfeld) dafür auch noch bewundert werden? Nein. Auch wenn manch trans-Vereins-Vertreter in Deutschland immer noch am winseln
ist und gerne an Herrchens Tisch mit dem Schanz wendelt, um ein wenig
beachtet zu werden: Wer sich von Verbrechern füttern lässt, bekommt von
mir 0 Punkte. Solche Menschen können vielleicht Stöckchen apportieren,
interessieren sich aber bei genauer Betrachtung (obwohl sie anderes
behaupten) nicht darum, Menschen, denen das System Trans übel
mitgespielt hat, zu helfen, geschweige denn haben sie ein Interesse
daran, die medizinischen und rechtlichen Regelungen ernsthaft so zu
ändern, dass transsexuellen Menschen ein Leben in Freiheit und Würde
ermöglicht wird.
Nachtrag:
Wie SternTV unliebsame Kommentare löscht, anstatt sich mit Themen auseinanderzusetzen:
Der Stern hat um Weihnachten 2009 herum auf seiner Internetpräsens ein
Dossier zum Thema "Transsexualität" veröffentlicht, in dem wieder
einmal behauptet wird, dass transsexuelle Frauen
geschlechtsumgewandelte Männer wären. Dies wurde vom Verein Aktion
Transsexualität und Menschenrecht kritisiert, geändert hatte sich
nichts, ausser dem Hinweis aus der Stern-Redaktion, dass
Transsexualität "nüchtern und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen
erklärt" werde. Aha. Die Behauptung, man hätte das Geschlecht eines
Menschen geändert, wenn man aus einem Penis eine Vagina formt, nennt
der Stern also wissenschaftlich. Soso. (Und diejenigen, die sich nicht
operieren lassen, wären dann "biologisch" noch Männer... was eine
kindlich-naive Vorstellung...)
Nun findet sich dieses Dossier auch zu einer SternTV-Sendung, in der
Kim Petras zu Gast ist. Dieses Dossier wurde mit einem Kommentar von
mir versehen (und einer email an die SternTV-Redaktion), in dem ich
darauf hingewiesen habe, was an der Behauptung es gebe
Geschlechtsumwandlungen kritisierbar ist, und was die Auswirkungen der
Verbreitung von unwissenschaftlichen Geschlechterideologien ist: Hass,
Ausgrenzungen und Diskriminierungen transsexueller Menschen.
Um 14.14 wurde der Artikel geändert und der Kommenter von SternTV gelöscht (zensiert?).
Als Dokumentation, dass der Kommentar tatsächlich bis dahin zu sehen
war, hier ein Ausdruck der Seite, wie sie vor 14:14 ausgesehen hat (der
urspüngliche Beitrag war von 26. Januar 2010, 13:09 Uhr):
Es scheint, als reihte sich SternTV in die Medienunternehmen ein, die
lieber verschweigen, anstatt hinzusehen. Wenn aber Medien nicht in der
Lage sind, objektiv und umfassend über ein Thema zu berichten und sich
den unterschiedlichsten Standpunkten zu einem Thema zu stellen, wenn
Medien lieber vorgefertigte Geschlechterideologien übernehmen und sogar
behaupten, wenn man aus einem Penis eine Vagina formt, hätte man das
Geschlecht eines Menschen geändert, dann hat das wenig mit
redaktioneller Auseinandersetzung zu tun.
Solche Berichterstattung darf sich dann den Vorwurf der Einseitigkeit
und Unausgewogenheit gefallen lassen, die ein bestimmtes Bild zeichnen
will, anstatt sich einem Thema objektiv und unvoreingenommen zu
stellen. Für mich alles andere als ein verantwortungsvoller Umgang mit
Themen. Tja, so läuft es eben im Geschlechtsumwandlungs-Märchenland
Deutschland.
28.01.2010
Ach, was war das gestern doch für ein wunderschönes Beispiel dafür, wie
Verblendet mit transsexuellen Menschen in Deutschland umgegangen wird.
So war Kim Petras wieder einmal zu Gast bei Stern.TV. Dass hier
natürlich wieder einmal von "Geschlechtsumwandlungen" gesprochen wurde,
nur am Rande, da ich ja schon desöfteren darauf hingewiesen habe, dass
die Annahme ein transsexueller Mensch hätte sein Geschlecht gewechselt,
der Kern der Transphobie und der medizinischen und rechtlichen
Fehlbehandlung transsexueller Menschen ist. Ich hatte mir ürsprünglich
erst überlegt, ob ich einen etwas längeren Text zu dem transphoben
Meisterstück gestern Abend bei RTL schreiben möchte, um genau
aufzuzeigen, wo die Unwahrheiten deutlich zu erkennen waren, die über
transsexuelle Menschen erzählt werden, doch ich halte mich kurz.
Der Hinweis darauf, dass Transphobie immer etwas "hintenrum" ist und
vordergründig ersteinmal so gar nicht erscheint, genügt mir an dieser
Stelle. Dass freundlich wirkende Menschen aber dennoch oft gerade transphobe Ideologien mittragen,
gehört ebenso zum Phänomen "Transsexualität in Deutschland", wie etwas,
was wohl alle transsexuellen Menschen immer noch (ich hoffe ja immer
noch, dass unsere Gesellschaft lernfähig ist und sich das mal ändert) gemeinsam haben:
Sie äussern, wer sie sind (und sagen damit die Wahrheit über sich) -
doch zugehört wird ihnen nicht. Damit dienen sie als wunderbare
Interpretationsfläche für Märchen, Phantasien, Ideologien und ziehen
somit geistig schwache Personen (wie z.B. Psychoanalytiker und sonstige religiöse Fanatiker)
nahezu magisch an. Doch ich wolle mich kurz halten... daher hier der
Kern der Diskriminierung transsexueller Menschen in Kurzform und zum
selber darübernachdenken:
O-Ton 1, Kim Petras im Interview (download: Klick):
Ich wusste einfach von Anfang an, dass ich ein Mädchen war. Also ich hab das schon immer gespürt. Und ich wusste einfach dass ich nicht glücklich sein kann in der Form
in der ich war. Also es war ein Teil an mir, der nicht gepasst hat und
mit dem Rest war ich ja immer eigentlich zu frieden und ich war ein
relativ glückliches Kind nur das hat eben wirklich gefehlt.