Im Oktober wurde der bisherige Inhalt der Website mut23.org in Papierform notariell beglaubigt und per Einschreiben an die verschiedensten Adressen geschickt (u.a. auch an das Bundesgesundheitsministerium und die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung). Es handelt sich um folgendes Schriftstück:
Um die Zeit besser einschätzen zu können, die seitdem vergangen ist, findet sich nun an dieser Stelle ein kleiner Zähler, der die Tage seit dem 24. Oktober zählt.
Das F64.0-Paradoxon ist spätestens bekannt seit...
24/10/2006
1411
Tage sind vergangen
Hier an dieser Stelle werden dann verschiedene Kommentare zur Sachkritik am F64-0-Paradoxon, die von unterschiedlichen offiziellen und nicht-offiziellen Stellen stammen, aufgeführt. Wenn die Angeschriebenen sich melden (und damit ihre Ignoranzschwelle durchbrechen), wird das ebenfalls auf dieser Seite aufgeführt. Solange kann man sich ja am Zählerstand "erfreuen".
Es gibt dazu einen rss-feed zum Ticker, in welchem die aktuellen Meldungen angezeigt werden.
Das F64.0-Paradoxon existiert noch immer. Demnach muss sich eine Frau zum Mann erklären um zur "Frau gemacht" zu werden und ein Mann muss sich zur Frau erklären, um zum "Mann gemacht" zu werden (was ja nicht funktionieren kann, da ein Mensch der "glaubt" im falschen Körper geboren worden zu sein ja nur dann transsexuell sein kann, wenn er dies glaubt bzw. weiss). Unabhängig davon, ob ein Mensch lediglich "glaubt" im "falschen Körper" geboren worden zu sein, oder es sogar weiss (was dann stimmt, wenn man bedenkt, dass das Gehirn des Menschen der Sitz des geschlechtlichen Selbst ist oder zumindest der Ort, an dem das Wissen über sich selbst - also Selbstbewusstsein - entsteht und zusätzlich berücksichtig, dass sogar die Psychologie mittlerweile davon ausgeht, dass die Entwicklung von Gehirn und "Geschlechtsorganen" bereits im Embryonalstadium gegegengeschlechtlich stattfinden kann), ist F64.0 der Ursprung für psychisches Leid, gesellschaftliche Diskriminierung und erklärt - durch seine Festschreibung von Transsexualität zur primär psychischen Störung - damit die Existenz eines Menschen der wirklich "im falschen Körper" geboren wurde zur Erfindung (und verstösst damit gegen Menschenrecht). Nach der bisherigen F64.0-Logik wird ein transsexueller Mensch zum Lügen gezwungen um medizinische Leistungen zu erhalten, seine Existenz wird ihm auf Grund dieser Sichtweise aberkannt.
Nachträglich eingefügter Audiobeitrag 1) Wilhelm F. Preuss, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
02.11.2006
"Die Diagnosestellung F 64 mag für den /die Einzelne/n als kränkend erlebt werden. Sie sind versicherungstechnisch gesehen jedoch die Voraussetzung für eine Krankenbehandlung und Operation."
Bundesverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V
Kommentar:
Die Verantwortlichkeit für F64.0 liegt nicht beim Betroffenen, da mag der Hinweis zwar nett gemeint sein, dass diese Diagnosestellung als "kränkend erlebt" wird, doch hat F64.0 nichts mit dem Erleben einer Kränkung zu tun, die nicht da ist (wie gerne von den F64.0-Verfechtern behauptet wird), sondern die Kränkung ist selbst dann eine, wenn man als betroffener Mensch diese noch nicht einmal so erlebt. Daher ist das Reduzieren auf die "Erlebnisseite" des Patienten ein Versuch von der Verantwortlichkeit abzulenken, die mit der Anwendung eines Paradoxons wie F64.0 verbunden ist. Ein Paradoxon bleibt unabhängig davon, wie man dieses subjektiv erlebt, trotzdem eines. Der Ursprung der Kränkung ist also nicht das Sich-Gekränkt-Fühlen, sondern eine aktive Kränkung (Pathologisierung), die der Logik hinter F64.0 entspringt.
Wikipedia sagt dazu:
"Pathologisierung ist die Deutung von Verhaltensweisen, Empfindungen, Wahrnehmungen, Gedanken, sozialen Verhältnissen oder zwischenmenschlichen Beziehungen als krankhaft."
21.11.2006
Der BDP verwies auf einen Experten in Sachen Transsexualität, Herrn Dipl.-Psych. Bernhard Breuer und schlug eine Kontaktaufnahme vor.
Reaktionen des Bundesministeriums für Gesundheit, der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung, ... blieben bisher aus (an einer unklaren Darstellung des Paradoxons kann es nicht liegen, da "normale" Menschen relativ schnell die Zusammenhänge begreifen - darunter auch Redakteure, Frauenrechtlerinnen,...). Einige Bundestagsmitglieder wissen seit heute auch über das Paradoxon Bescheid, zumindest wenn sie ihren Maileingang durchlesen.
27.11.2006
Antwort des Herrn Breuer:
"Wie TS im ICD klassifiziert wird, obliegt mir nicht, sondern dazu bestimmten Gremien. Ich kann allerdings nicht erkennen, dass eine Frau gezwungen wird, sich zum Mann zu erklären, der eine Störung hat. Das verlangt niemand. Zutreffend ist allerdings, dass beim derzeitigen ICD gem. F64.0 eine Person mit männlichem Körper und weiblicher Identität als transsexuelle Person mit einer Geschlechtsidentitätsstörung betrachtet wird."
Kommentar:
Der DSM-IV ist quasi der Ausgangspunkt für die Formulierung im ICD10 - hier heisst es: eine Geschlechtsidentitätsstörung zeige sich durch 'Ein starkes und andauerndes Zugehörigkeitsgefühl zum anderen Geschlecht'.
Wenn ich mich, als Frau, nun meinem eigenen Geschlecht zugehörig fühle, und lediglich der Körper von meinem angeborenen Geschlecht abweicht, dann kann ich nun nicht eine Geschlechtsidentitätsstörung haben, sondern lediglich eine körperliche Abweichung von meinem Geburtsgeschlecht (nichts anderes sagt der Satz "Ich bin im falschen Körper geboren"). Einzig und alleine wenn der Körper bzw. die sichtbaren Geschlechtsmerkmale geschlechtsbestimmend wären, dann könnte ich mich dem anderen Geschlecht zugehörig empfinden. Nun würde aber auch dies nun nicht funktionieren, da, wäre der Körper nun geschlechtsbestimmend, gar nicht wissen (oder offiziell "fühlen") könnte wie eine Frau.
Damit bliebe nur folgendes:
Wäre der Körper geschlechtsbestimmend, dann funktioniert die Behandlung nicht, weil ich dann ja lediglich eine psychische Störung hätte, die aber nichts mit dem Geschlecht zu tun haben könnte, sondern lediglich von anderer Natur wäre. Ist aber nun davon auszugehen - und ich denke die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte haben dies bereits bewiesen - dass der Körper nun nicht geschlechtsbestimmend ist, dann bin ich in der Tat eine Frau und kein Mann, und kann mich eben nicht dem Gegengeschlecht zugehörig fühlen, sondern nur meinem eigenen.
Es wird zeit, dass die Psychologie erkennt, daß sie hier den selben Logikfehler begeht, wie noch Ende der 60er im Zusammenhang mit Homosexualität, als diese noch "sexuelle Orientierungsstörung" genannt wurde und ebenfalls als psychische Störung im ICD klassifiziert war.
01.12.2006
Ausschnitt einer Mailantwort von Dirk Burczyk (Die Linke)
"Die Fraktion DIE LINKE wird bei den anstehenden Ausschussberatungen zu den Anträgen der FDP und der Grünen daher vor allem darauf hinwirken, dass nun nicht isoliert die Pass- und Personenstandsfragen in den Blick genommen werden, sondern dass es eine umfassende Reform gibt. Diese muss selbstverständlich, und da haben Sie völlig Recht, die Anerkennung der Selbstdefinition als "Mann" oder "Frau" zum Ausgangspunkt nehmen und nicht scheinbar "objektive" psychologische oder medizinische Erkenntnisse, die zudem höchst zweifelhaft sind. Nicht nur bei der Änderung des Personenstandes, sondern schon bei der Frage nach Eingriffen zur Umwandlung der Genitalien muss diese Grundlage gelten."
12.12.2006
Obwohl erst vor kurzem losgeschickt (am 08.12.), gibt's aus Österreich schnellere Antworten als in Deutschland (bei Betrachtung der losgeschickten Mails und dem folgenden Feedback). Vielen Dank an Bettina Stadlbauer (SPÖ). Hier ein Ausschnitt aus der Mail, die ich an sie geschickt hatte:
"Durch die Entscheidergewalt einzelner Personen (in diesem Fall psychologische Gutachter, eingebettet in das TSG) in das Existenzrecht eines Menschen wird nun gegen das Grundgesetz verstossen:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Dieser Abschnitt wird sich ja wohl auf die eigentliche Anerkennung der Existenz und Souveränität eines Menschen beziehen. Durch die Entscheidergewalt der Medizin, die im TSG verflochten ist, und dem betroffenen transsexuellen Menschen nn die Möglichkeit abnimmt, wirklich zu wissen welches Geschlecht er hat, wird dieses Recht beschnitten, sein Selbst wird zur psychischen Störung erklärt!
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Die Verfahren nach F64.0, die "Experten" über das Geschlecht einer betroffenen Personen entscheiden, wird die transsexuelle Person rechtlich entmündigt, was einer Nicht-Gleichbehandlung gegenüber dem Gesetz bedeutet und einer offiziellen Diskriminierung gleichkommt.
Was aber ist nun zu berücksichtigen, wenn wir das rechtliche Geschlecht betrachten? Was ist das Ziel einer Einteilung, die im englischen "gender" genannt wird (also die Geschlechtszuordnung von aussen)?
Hier ist es Aufgabe des Staates eine Regelung zu treffen, dass ein Mensch in seinem "gefühlten" Geschlecht anerkannt leben kann. Diesem wollte ja ursprünglich auch das TSG von 1980 Rechnung tragen, doch wurde durch die Entscheidergewalt der Psychologie über das einzutragende Geschlecht des Menschen das Verfahren in einen rchtsfreien Raum verschoben.
Schauen wir die Praxis an:
Eine transsexuelle Frau (anatomisch Mann) wird nun einem Verfahren ausgesetzt, welches nach bestimmter Standards of Care (welche die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung in Hamburg-Eppendorf in der deutschen Version erstellt hat) sich nun folgendes Dilemmas ausgeliefert zu sein:
Sie fühlt als Frau (und wenn das Gehirn sich geschlechtlich entwickelt ist sie womöglich sogar eine), und wird per Gesetz nun trotzdem als Mann behandelt - ein Mann mit einer "Geschlechtsidetitätsstörung" (nach F64.0). Nach einer Zeit von 3 Jahren hat diese Frau nun die Möglichkeit - nach einer geschlechtsangleichenden OP - als Frau anerkannt zu werden.
Das Problem dabei ist nun folgendes:
Durch diese Schizophrenie, nach dem Outing (der Selbsterkenntnis "Frau zu sein") trotzdem als Mann behandelt zu werden, sind nun sowohl Willkürhandlungen als auch rechtliche Konflikte der beteiligten Mediziner, Richter, Krankenkassenmitarbeiter usw. vorprogrammiert.
Die Entscheidung der Geschlechtszugehörigkeit wird in die Hand von "anderen Menschen" gelegt, ausgehend von einer psychologischen Beurteilung. Diese Beurteilungen sind nicht nur für die beteiligten Psychologen schwierig zu stellen, da sie ja nun "über" das Leben eines transsexuellen Menschen entscheiden müssen (bzw. über die Existenz), sie bergen auch die Gefahr von Fehlentscheidungen (welche tatsächlich vorkommen)
- Mediziner aus dem Bereich, der sich um die geschlechtsangleichenden Massnahmen "kümmert", handeln nun gegen ihre eigene medizinische Ethik, in dem sie rechtlich gesehen, einen "körperlich gesunden Mann" zur Frau umwandeln, anstatt eine Frau zu behandeln.
- Krankenkassenkataloge können nicht vernüftig ausgearbeitet werden, da die medizinischen Leistungen so immer wieder der vernüftigen Grundlage entbehren und bei der Kostenübernahme häufig Schwierigkeiten entstehen - damit wird Betroffenen psychisches Leid zugefügt, da die medizinischen Verfahren bei Nichteinordnung in den Katalog er Krankenkassen immer noch über den MDK laufen, der dann wiederum von Aussen über die Geschechtsidentität entscheidet
- die Psychologie muss nun rechtlich einen Menschen, der "sich als Frau fühlt" als Mann behandeln, was zumindst in der offiziellen Diagnosestellung entwürdigend für die Betroffenen ist, wenn sie mit dem Geschlecht betitelt werden, von dem sie nach dem Outing ja nun wissen, ihm eigentlich nicht anzugehören
Was liegt also näher, als die Verfahrensweise dahingehend zu "entwirren", was in der deutschen Sprache lediglich mit einem einzigen Wort belegt ist, im englischen aber getrennt wird zwischen SEX und GENDER. Der juristischen Geschlechtszugehörigkeit einerseits und dem anatomischen Geschlecht andererseits?
Hier reicht der Blick über die Ländergrenzen aus um neue Überlegungen einfliessen zu lassen. So gibt es seit diesem Jahr nun die Möglichkeit in Spanien, sich seine Geburtsurkunde auch ohne geschlechtsangleichende Operation ändern zu lassen.
Mein Wunsch wäre also nun folgender
Die Trennung zwischen juristischem Geschlecht und anatomischem Geschlecht unter der Berücksichtigung der Geschlechtsidentität eines Menschen. Diese Geschlechtsidentität als natürlich und in der Natur vorkommend anzusehen, und nicht zur psychischen Störung ("Geschlechtsidentitätsstörung") zu erklären ist ein wichtiger Schritt für die Anerkennung der Gleichbehandlung von transsexuellen Menschen vor dem Gesetz.
Damit ist die Einbettung des Gutachterverfahrens (und der Bindung an eine Entscheidung eines Mediziners) im Transsexuellengestz ein Verstoss gegen die Menschenrechte, die im Grundgesetz verankert sind.
Diese Menschenrechtsverletzung zu beseitigen (was sicher im Sinne der Neufassung des TSG ist), könnte z.B. zu folgendem Verfahren führen:
1. juristisches Verfahren
als Bedingung für die Änderung der Geschlechtszugehörigkeit auf dem Papier müsste es vor dem Gesetz ausreichen, wenn ein transsexueller Mensch ein Jahr in psychologischer Behandlung gewesen ist (auch hinsichtlich der Möglichkei, dass evtl. doch psychische Erkankungen vorliegen). Die Entscheidung das Geschlecht "auf dem Papier" zu ändern darf allerdings nicht an eine Entscheidung eines Gutachters gekoppelt sein, da nur der oder die Betroffene ihr eigentliches Geschlecht kennen kann (bzw. "fühlen" oder "glauben" nach ICD 10 oder DSM-IV). Diese Änderung der Geschlechtszugehörigkeit ist auf dem kleinen Weg mit dem Gang zum Standesamt zu erledigen, unter Vorlage des Nachweises einer einjährigen Psychotherapie.
2. medizinisches Verfahren
nach einem Jahr psychologischer Begleitung und nach der juristischen Anerkennung der Geschlechtsänderung auf dem Papier besteht nun die Chance, dass alle Beteiligten z.B. eine Frau (die mie Penis geboren wurde) auf einer ethisch vernüftigen und rechtlich gesichterten Grundlage behandeln können. Hier sind die nötigen Schritte individuell zu klären, inwieweit die körperliche Angleichung an das eigene Geschlecht nun (juristisch ist es ja nun das eigene) zu erfolgen hat. Dies kann durch Psycholoen geschehen, die nach einer neuzufassenden Version des ICD-Katalogs nun ausgehend von den sekundären(!) psychischen Leiden der Betroffenen nun Anträge bei den Krankenkassen stellen können. Transsexualität wäre ausserdem nun eine gesetzliche Kassenleistung, die offiziell in den "Büchern" der Krankenkassen auftaucht."
14.12.2006
Die Grundproblematik im Zusammenhang mit der juristischen Behandlung (und daraus folgend auch der medizinischen) transsexueller Menschen ist nun auch in Form einer Petition beim Deutschen Bundestag angekommen.
03.01.2007
Es gibt eine Zwischennachricht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags. Hier ein Auszug:
"Dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages liegt der Entwurf eines Gesetzes zur umfassenden Reform des Transsexuellengesetzes, Bundestagsdrucksache 16/947, vor. Den Gesetzesentwurf können Sie über www.bundestag.de aufrufen. Entsprechend der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist dieser Ausschuss gebeten worden, zu dem von Ihnen vorgetragenen Anliegen gegenüber dem Petitionsausschuss Stellung zu nehmen. Nach Eingang der Stellungnahme wird der Petitionsausschuss dem Deutschen Bundestag eine Empfehlung zur Beschlussfassung vorlegen; Sie erhalten dann Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag, Wolfgang Dierig"
(Anm.: Der Gesetzgeber hat - laut Bundesverfassungsgerichtsbeschluss vom letzten Jahr - die Aufgabe das TSG bis Ende Juni 2007 zu überarbeiten bzw. neu zu fassen. Siehe: BvL 3/03, 1 BvL 1/04, 1 BvL 12/04)
20.01.2007
Trotz wiederholter Versuche, eine Antwort der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung in Hamburg-Eppendorf auf die Frage zu erhalten, inwieweit das Institut die Menschenrechtsproblematik, die sich sowohl aus TSG als auch aus dem Diagnoseschlüssel F64.0 ergibt, nachvollziehen kann, steht eine Antwort von Vertretern des Institutes immer noch aus.
Nachträglich eingefügter Audiobeitrag 3) Andreas Hill, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
25.01.2007
Zur Zeit laufen die Planungen für ein neues Transsexuellengesetz. Hier eine Antwort einer meiner Mails an den Deutschen Bundestag:
"vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26. November 2006. Sie äußern sich zu der Behandlung Transsexueller in Deutschland.
Leider komme ich erst zum jetzigen Zeitpunkt dazu, Ihre E-Mail zu beantworten. Mittlerweile aber liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Reform des sog. Transsexuellrechts vor. Dieser findet in weiten Teilen auch die Zustimmung der Opposition und wird nunmehr von den zuständigen Fachpolitikern beraten.
Des weiteren kann ich Ihnen mitteilen, dass unter der Federführung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Ende Februar ein Fachgespräch mit Vertretern des Lesben und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD), der beteiligten Bundesministerien sowie renommierten Vertretern der Wissenschaft zu der Gesetzesreform stattfinden wird. Die Ergebnisse dieses Gesprächs werden Eingang in den parlamentarischen Diskurs finden, so dass anschließend eine sinnvolle Regelung gefunden werden kann und wird.
Sobald sich die Reform des Transsexuellenrechts konkretisiert, übersende ich Ihnen gern weitere Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Edathy, MdB
Mitglied des Deutschen Bundestages
Vorsitzender des Innenausschusses"
Da ich es als nachwievor bedenklich halte, ein medizinisches Paradoxon (F64.0, also dem Wunsch einer Frau, die ein Mann sein soll, der glaubt eine Frau zu sein und eine Frau "werden" will, obwohl sie schon eine ist - bzw. umgekehrt) in ein Gesetz einzubetten, habe ich folgende Antwort geschrieben (in Auszügen):
"Hallo Herr Edathy,
Sollte ein neues Transsexuellen oder auch Transgendergesetz weiterhin zum Kern haben, daß es sich bei Transsexualität um eine "Geschlechtsidentitätsstörung" handelt, dann wäre das Kernproblem des neuen Gesetzes dasselbe wie beim alten TSG. Die Ausführungen des LSVD sind mir im Detail bekannt, und genau deswegen habe ich diese Befürchtungen.
Ein neues TSG ist - aus meiner Sicht - nur dann verfassungsrechtlich haltbar, wenn ein transsexueller Mensch selbst die Möglichkeit hat seinen Geburtseintrag auf dem Papier ändern zu lassen. Darüberhinaus ist genau diese Geschlechtsänderung auf dem Papier ernst überhaupt die Grundvoraussetzung dafür, daß alle beteiligten Personen sich nicht (wie bisher) in einer rechtlichen Grauzone befinden. Bisher heisst die medizinische Behandlung "gegengeschlechtlich", wobei ja mittlerweile klar sein dürfte, daß diese "Gegengeschlechtlichkeit" sich ja lediglich auf das Körpergeschlecht beziehen kann, niemals aber auf das eigentliche (psychische, gehirnbestimmte) Geschlecht. Da aber ja nun 1978 das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, daß dies so gegen das GG verstösst (also den Körper als geschlechtsbestimmender anzusehen als die Psyche), ist diese "gegengeschlechtliche Behandlung" ebenfalls ein Verstoss gegen Menschenrecht.
Ein neues TSG muss zwangsläufig, wenn man nicht gegen das GG verstössen will, die Geschlechtszuordnung auf dem Papier als einen der ersten aller Schritte während der Behandlung vorsehen (ohne Entscheidergewalt durch die Medizin bzw. Gutachter), quasi als Grundlage für die Behandlung. Alles andere wäre nun rechtlich nicht haltbar und deswegen auch im Klageverfahren angreifbar.
Ziel muss also folgendes sein:
a) es wird anerkannt, daß das psychische Geschlecht wichtiger ist als das körperliche (was das BVG ja 1978 bereits so ausgeführt hat)
b) es wird nun lediglich noch körperlich gegengeschlechtlich behandelt und der Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung" (wie er jetzt definiert ist unter F64.0) in den Mülleimer der Medizingeschichte befördert..."
27.01.2007
Die Mail an Herrn Edathy ging in Auszügen nun auch an die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (welche sich gegenüber der F64.0-Problematik bisher nicht äussern mochte).
02.02.2007
Es gibt nun einen offiziellen neuen Gesetzesentwurf mit dem Namen "Transgendergesetz", der von den Grünen am 30. Januar 07 in den Bundestag eingebracht wurde (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_028/02.html) . Dieser Entwurf beinhaltet weiterhin die Kernproblematik: Die Entscheidung über das geschlechtliche Selbst wird immer noch in die Hände Dritter gelegt, da wohl am Gutachterverfahren festgehalten werden soll (wahrscheinlich auf Anraten der Sexologen, die ja selbst in Gutachterverfahren tätig sind). Sollte dieses Gesetz so verabschiedet werden, verstösst es genau deswegen wieder gegen die Menschenwürde (und widerspricht dem Verfassungsgerichtsurteil von 1978, das dem psychischen Geschlecht eines Menschen mehr Gewicht gibt, als dem Körper). Es wird Zeit für die Betroffenen endlich aufzuwachen und konsequent für ihre Recht zu kämpfen - und zwar selbstbewusst. Die Zeit der Sklavenhaltung muss ein Ende haben!
Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 -
"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen Funktionen seien."
Ich habe nun den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages darum gebeten, das Petitionsverfahren wieder weiter zu bearbeiten (mit dem Hinweis auf das aktuelle Gesetzgebungsverfahren wurde ich darum gebeten abzuwarten), da dieses TGG genau die selbe Menschenrechtsverletzung beinhaltet wie das "alte" TSG: Die Entscheidergewalt über die (geschlechtliche) Existenz eines Menschen (mit all ihren Fehlentscheidungsmöglichkeiten).
06.02.2007
Nach einem längeren Telefonat mit dem Innenausschuss des Bundestages ist nun eine von mut kommentierte Version des geplanten Gesetzes im email-Eingang der Beteiligten Politmenschen in Berlin. Eine Kopie davon ging an den LSVD, dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland; Inhalt der Mail waren die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einbettung der Entscheidergewalt Dritter über die rechtliche Existent eines Menschen (siehe oben!).
Eine weitere Kontaktaufnahme mit dem Bundesverband der Psychologen und die Bitte nach Überprüfung der ethischen Probleme und der aus dem bisherigen Verfahren resultierenden Menschenrechtsverletzungen führte erneut zu einer ablehnenden Haltung. O-Ton der BDP-Pressesprecherin Christa Schaffmann: "Aus meiner Sicht hat sich Ihre Anfrage damit erledigt". Auf die ursprüngliche Anfrage steht eine Antwort auf die konkrete Problematik immer noch aus... zur Anfrage vom November 2006 gab es damals eine email von Bernhard Breuer, der folgende Zitate zu entnehmen sind: "Ich kann allerdings nicht erkennen, dass eine Frau gezwungen wird, sich zum Mann zu erklären, der eine Störung hat.".
Auf die Eingangsproblematik, die sich aus Anwendung des TSG ergibt - die Knüpfung der Existenzrechte eines transsexuellen Menschen an eine Bedingung und die Verflechtung medizinischer Schritte in ein Gesetz - ist weder Herr Breuer (und damit auch nicht der BDP) eingegangen. Damit bleibt die Frage bis heute unbeantwortet, inwiefern dem BDP heute überhaupt schon aufgefallen ist, daß nicht nur F64.0, sondern auch die Einbettung dieser Sichtweise in das TSG/TGG unlogisch, paradox und menschenrechtsverletzend ist (und eigentlich gegen das verstösst, was das Bundesverfassungsgericht 1978 bereits verkündete: "Ist es hiernach mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar, die Berichtigung des Eintrags der Geschlechtszugehörigkeit Transsexueller in das Geburtenbuch zu verweigern, so kann die daraus sich ergebende Verpflichtung der Gerichte, grundrechtsgemäß zu verfahren, nicht deshalb verneint werden, weil eine gesetzliche Regelung fehlt."
Dieser rechtsfreie Raum besteht noch heute, schliesslich wird z.B. eine transsexuelle Frau während ihres medizinischen Verfahrens rechtlich noch als Mann betrachtet - was nach Auffassung des Verfassungsgerichtes - 1 BvR 16/72 - ja gegen das Grundgesetz verstösst. Somit wird klar, wie man den Satz "Ich kann allerdings nicht erkennen, dass eine Frau gezwungen wird, sich zum Mann zu erklären, der eine Störung hat." zu verstehen hat: Der Knackpunkt liegt auf dem Erkennen!
07.02.2007
So wie es scheint, findet am 28. Februar in Berlin eine öffentliche Anhörung zur Neufassung des TSG statt. Seltsamerweise fand sich da bisher nichts auf der Homepage des Bundestages (fand auch der Mann im Bundestag, mit dem ich gestern telefonierte).
14.02.2007
Heute habe ich folgendes Schreiben des Deutschen Bundestages im Briefkasten gefunden:
Personenstandswesen / Transsexuellenrecht
Eingabe vom 26. November 2006
Die Petentin nimmt in ihrer Eingabe vom 26. November 2006 zu der nach ihrer Ansicht menschenrechtsverletzenden Behandlung Transsexueller in Deutschland Stellung. Sie ist der Ansicht, dass die nach dem Transsexuellengesetz vorgesehenen gutachterlichen Verfahren zur Frage, ob bei einer Person Transsexualismus vorliegt, nicht auf der Grundlage neuerer medizinischer Erkenntnisse basieren. Die Begutachtung sei nach den Regel der Logik entbehrlich, da die Betroffenen sich psychisch bereits Ihrem Wunschgeschlecht als zugehörig fühlen, dies aber in dem gutachterlichen Verfahren als Geschlechtsidentitätsstörung behandelt werde.
Die Ausführungen der Petentin führen letzendlich zu der Frage, inwieweit die selbst erfahrene oder im Laufe des Lebens gewonnene geschlechtliche Identität eines Menschen durch ein staatliches Verfahren überprüft und bestätigt werden kann. Diese Frage wird bei der in Aussicht genommenen Reform des Transsexuellengesetzes zu prüfen sein. Die Bundesregierung wird die Argumentation der Petentin als Material bei der Erarbeitung der Reform des Transsexuellengesetzes verwenden.
Im Auftrag
von Knobloch
Meine Antwort darauf war nun:
Sehr geehrter Herr Dierig,
vielen Dank für die Zusendung der Stellungnahme und die Berücksichtigung meiner Einlage. Trotzdem möchte ich vielleicht noch einmal auf ihren Brief eingehen, da er Formulierungen enthält, die ich gerne noch kommentieren möchte, um Mißverständnisse auszuschliessen (wie es passieren könnte, würde man mein Anliegen so formulieren, wie es hier wohl geschehen ist) bzw. mein eigentliches Anliegen zu verdeutlichen.
Sie schreiben ".. da die Betroffenen sich psychisch bereits ihrem Wunschgeschlecht als zugehörig fühlten...", doch sehe ich es keinesfalls als Wunsch an, transsexuell zu sein, sondern als naturgegeben. Würde man von einem Wunsch sprechen, liesse sich dies derart interpretieren, daß sich ein Mensch sein (psychisches) Geschlecht aussuchen kann, doch denke ich, daß wohl eher das Gegenteil der Fall ist . Die Nicht-Therapierbarkeit von Transsexualität dürfte dies bereits bewiesen haben.
Unabhängig davon ist mitterweile aber bereits folgendes bekannt:
Bundesverfassungsgericht (1978, 1 BvR 16/72):
"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen Funktionen seien."
Das BVG spricht hier von "im stärkeren Maße" und verweist zudem darauf, daß es nicht mit dem GG vereinbar ist, daß ein Mensch gegen seinen Willen dem Geschlecht zugeordnet wird, dem dieser Mensch psychisch nicht angehört.
Sowohl das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1978 - der Anerkennung der Wichtigkeit des psychischen Geschlechts eines Menschen - und die höhere Wahrscheinlichkeit eines unveränderbaren psychischen Geschlechtes lässt damit die rechtliche Problematik deutlich werden: Menschen, deren psychisches Geschlecht z.B. weiblich ist, werden nach bisherigem TSG einem medizinischen Verfahren unterworfen, das sie als Mann behandelt, um nach Ende einer körperlichen(!) Prozedur dann am Ende eventuell das Glück zu haben (Gutachterverfahren), daß man ihnen mit mehrjähriger Verzögerung ihr "rechtliches Geschlecht" zugesteht - auch nach dieser Logik ausgehend vom psychischen Geschlecht, das die Patienten ja schon zu Beginn der Angleichungsprozedur gehabt haben müssen, da das medizinische Verfahren ansonsten nie hätte beginnen können.
Ich hoffe, daß Ihnen mein Anliegen klar wird - es geht hier, meiner Ansicht nach, nicht darum, irgendwelche Wunschgeschlechter zu erfinden, sondern einerseits um die rechtliche Absicherung von Menschen, die einfach nur so sind, wie sie sind, und gerne auch als solches behandelt werden wollen und andererseits um die Schaffung einer sinnvollen Grundlage für die notwendigen medizinischen Maßnahmen. Und so seltsam sich das anhört - die Sicherheit der Behandlung ist erst dann wirklich gewährleistet, wenn das medizinische Verfahren nicht mit der Geschlechtsrollen-Zuteilung (Geburtsurkunde, Pass, u.ä.) verknüpft wird.
Nachtrag:
Wäre es so, daß sich das psychsiche Geschlecht immer mal wieder ändern kann, dann wäre die Frage, ob dies nicht auch nach einer körperlichen Prozedur passieren würde - und dies ist eben nicht so. Die geschlechtliche Identität der transsexuellen Menschen, die eine GaOP durchlaufen haben ist - so zeigen es die Erfahrungen (sie können ja gerne bei den Experten aus dem Bereich der Psychologie nachfragen, die ihnen das bestätigen werden) - in fast allen Fällen stabil. Auch das ist ein Hinweis darauf, daß sich das psychische Geschlecht eines Menschen nicht ändern kann - und ergo, als Umkehrschluß, auch schon vor der Behandlung so gewesen sein muß, wie danach.
19.02.2007
Da Kontaktaufnahmen (trotz Einschreiben) nicht immer gelingen, habe ich nun mit der DGFS in Hamburg telefoniert. Hier gab man mir den Tipp, die Unterlagen vom Oktober 2006 noch einmal zu senden, was ich nun in Form einer Mail getan habe. Folgenden Fragenkatalog habe ich angefügt (in Auszügen):
Warum gibt es ein Gesetz wie das TSG, in welchem ein Gutachterverfahren eingeflochten ist, das gegen ein Verfassungsgerichtsurteil von 1978 verstösst, indem es einen Menschen als das Geschlecht behandelt, dem dieser psychisch (schon vom ersten Tag der Behandlung an) nicht angehört?
Inwieweit ist die DGSF für ein falsches Bild über transsexuelle Menschen in der Öffentlichkeit verantwortlich, wenn sie in der Expertenfunktion gegenüber Medienvertretern äussert, daß Transsexualität im medizinischen Sinne der "Wunsch ist dem Gegengeschlecht anzugehören", anstatt zu verdeutlichen, daß es sich lediglich um den Wunsch handelt, die Geschlechtsorgane des Gegengeschlechtes "loszuwerden"?
Was ist für die DGSF geschlechtsbestimmend?
Wenn es die Psyche ist (und der Körper abweicht): Warum werden transsexuelle Frauen als Männer bezeichnet, die "Frauen werden(!) wollen"?
Wo befindet sich nach Ansicht der DGSF das Organ des Menschen, mit dem er in der Lage ist, sich selbst zu erkennen?
Wenn das Gehirn eines Menschen weiblich ist und die Genitalien "männlich"... welches Geschlecht hat dann dieser Mensch?
Setzt sich die DGSF dafür ein, das Geschlechts-Paradoxon hinter F64.0 derart umzugestalten, daß Frauen endlich die Chance erhalten, als Frauen behandelt zu werden (und Männer als Männer)?
Eine weitere Mail ging - ebenfalls nach einem Telefonat - an die SPD-Bundestagsfraktion, u.a. mit dem Hinweis, wie sich die medizinische Diagnosestellung im Zusammenhang mit der Behandlung transsexueller Menschen ändern liesse, nach einer Neuregelung des Transsexuellengesetzes (zu dem der Gesetzgeber bis Juni 2007 verpflichtet ist), die menschenrechtskonform ist (ausgehend vom BVG-Urteil von 1978, welches besagt, daß die Psyche eines Menschen "wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale" für die Geschlechtseinteilung - Stichwort: Personenstand - bestimmend ist) und ohne Gutachterzwangsverfahren auskommt.
"Der Wunsch, als Angehöriger des eigenen Geschlechtes anerkannt zu leben. Dieser geht meist mit Unbehagen oder dem Gefühl der Nichtzugehörigkeit zum eigenen Geschlecht einher. Es besteht der Wunsch nach chirurgischer und hormoneller Behandlung, um den eigenen Körper dem eigenen Geschlecht soweit wie möglich anzugleichen."
20.02.2007
Heute erhielt ich folgende email-Antwort der DGfS, die zumindest den Verbleib der elektronischen Seite der Anfragen erklären könnte:
"Danke für Ihre erneute Anfrage. Möglicherweise sind ihre e-mail auch in dem Spam-Filter unserer Uniklinik abgefangen worden. Ich habe mir erlaubt, Ihre umfangreichen Fragen an Frau Dr. Sophinette Becker, Institut für Sexualwissenschaft in Frankfurt am Main, weiterzuleiten, die sich seit Jahrzehnten klinisch, gutachterlich, juristisch und theoretisch mit den Fragen und Problemen, die das Phänomen Transsexualität aufwirft, beschäftigt und im Auftrag der DGfS auch die aktuellen Gesetzgebungsinitiativen begleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Hill
Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung"
23.02.2007
Zwar sind erst 3 Tage vergangen, doch habe ich nun selbst nocheinmal Frau Becker angeschrieben, um eine Stellungnahme zu der Menschenrechtsproblematik zu erhalten, die sich aus dem bisherigen Gutachterzwangsverfahren ergibt.
24.02.2007
Heute hat sich jemand von der Johann Wolfgang Goethe-Universitaet Frankfurt mit den Argumenten, die hier auf dieser Seite zusammengefasst sind, beschäftigt, der Universität, an der Sophinette Becker tätig ist.
01.03.2007
Am 28. Februar 2007 fand in Berlin eine öffentliche Anhörung zur Neufassung des Transsexuellengesetzes statt. Als Sachverständige wären Maria Sabine Augstein (Rechtsanwältin, Tutzing), Manfred Bruns (LSVD e.V. Köln), MR Dr. Thomas Meyer (Bundesministerium der Justiz, Berlin), Dr. Konstanze Plett (Universität Bremen), Deborah Reinert (Rechtsanwältin, Erftstadt), Christian Schenk (Berlin), und MR Dr. Herbert Schmitz (Bundesministerium des Innern, Berlin) geladen.
Im Laufe des gut zweistündigen Gespräches waren zwei Haupschwerpunkte herauszuhören: Zum einen die Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsproblematik. Nach bisherigem TSG sind Ehepaare gezwungen, sich scheiden zu lassen um dann eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen zu können - eine rechtlich schwierige Situation, da Ehen nach geltenem Recht nur geschieden werden können, sollte die Ehe gescheitert sein - was so ja nicht der Fall ist. O-Ton Bruns "Die wollen ja zusammenbleiben". Dies sinnvoll zu regeln, war einer der vielen Punkte, in denen das Bundesverfassungsgericht eine Überarbeitung des Transsexuellengesetzes als dringend notwendig erachtete.
Ein zweiter Themenbereich beschäftigte sich mit der Frage, in wie weit die Vornamens- bzw. Personenstandsänderungen zustande kommen sollen. Wo Maria Sabine Augstein und Michael Bruns das ärztliche Gutachterverfahren (wenn auch in reduzierter Form) zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit nicht grundsätzlich in Frage stellten, plädierten vorallem Christian Schenk und Deborah Reinert dafür über andere Modelle nachzudenken, wie z.B. der Nachweis eines Beratungsscheines (Nachweis über die Schritte einer Personenstandsänderung aufgeklärt worden zu sein): "Im Zusammenhang mit der Personenstandsänderung ist in Anbetracht der im Gesetz festgelegten Voraussetzungen eine Begutachtung überflüssig" (Schenk).
Einigkeit bestand bei allen darüber, daß die Personenstandsänderung nicht mehr von körperlichen Maßnahmen (wie einer geschlechtsangleichenden Operation) abhängig gemacht werden soll.
Zusammenfassung und Kommentar:
Obwohl wichtige Bereiche der Transsexuellenproblematik angesprochen wurden, bliebt bisher eines noch völlig aussen vor: Das Urteil des Verfassungsgerichtes vom 1978, welches besagt, daß das rechtliche(!) Geschlecht eines Menschen in stärkerem Maße von der Psyche abhängt, als von seinem Körper. Dieses Urteil ist bis heute nicht umgesetzt worden. Von einer konsequenten Umsetzung dieses Urteilsspruchs hängt aber ab, ob ein zukünftiges TSG auf Sand gebaut ist (und wieder auf dem Klageweg schrittweise für nichtig erklärt werden kann) oder nicht.
Warum ist das so?
Durch die Vermischung von zwei Annahmen, die sich gegenteilig ausschliessen (Körper oder Psyche geschlechtsbestimmend) und der Verquickung von Medizin (körperliche Maßnahmen) und Recht (Anerkennung als Rechtsperson), würde automatisch immer ein Paradoxon dabei herauskommen. Und das führte dann als logische Folge dazu, daß jede Regelung, die auf diesem Paradoxon basiert, angreifbar ist - schließlich ist sie (wie das bisherige Verfahren nach TSG und F64.0) in sich widersprüchlich (Hinweis: Ich bin schon an anderer Stelle auf die TSG-F64.0-Paradoxie eingegangen).
Schauen wir uns an, was dabei herauskommen würde, wenn an der bisherigen Formulierung des ICD-Codes F64.0 und dem Gutachterverfahren festgehalten würde, aber ein Operationszwang zur Personenstandsänderung wegfallen würde:
Beispiel: Eine transsexuelle Frau, die rechtlich bisher als Mann angesehen wird (Personenstand) würde dann auf Grund eines "transsexuellen Wunsches" (der Zwang dem anderen rechtlichen Geschlecht anzugehören) dann die Möglichkeit erhalten, mittels eines Gutachtes, auf welchem ihr(!) bescheinigt wird "transsexuell zu sein", ihren Personenstand ändern zu lassen. Nun würde also der psychologische Gutachter ausgehend von subjektiven Maßstäben prüfen, ob das Innere eines Menschen (die körperlichen Maßstäbe würden dann ja wegfallen) nun weiblich oder männlich ist - eine Entscheidung die ja nun kein Mensch auf dieser Welt treffen kann. Dazu käme, daß diese Entscheidung sich nicht etwa auf somatische Maßnahmen bezöge, sondern lediglich auf das rechtliche Geschlecht eines transsexuellen Menschen.
Nun hat aber das Bundesverfassungsgericht 1978 bereits verkündet, daß ein Mensch nun rechtlich z.B. nicht als Mann behandelt werden kann, wenn das psychische Geschlecht weiblich ist. Dies führt nun zu der Frage: Über welchen Menschen wird denn und überhaupt entschieden? Und vorallem wovon ausgehend?
Hier mal zur Verdeutlichung:
Zeitpunkt 1 (Anfang):
Mensch hat ein weibliches psychisches Geschlecht - nach BVG darf dieser Mensch nun rechtlich nicht als Mann behandelt werden.
Zeitpunkt 2 (später):
Ein Gutachter trifft eine auf Recht bezogene Entscheidung über einen Menschen, der ausgehend vom BVG-Urteil, rechtlich nicht als Mann behandelt werden kann. Trotzdem basiert das Gutachten dann auf der Annahme einen Mann zu behandeln - dies ist ein Paradoxon und ein Verstoss gegen das Urteil des Jahres 1978.
Die Frage ist nun: Welche rechtliche Grundlage sollte so ein Verfahren haben? Wer wird hier zu was? Was ist denn nun eigentlich geschlechtsbestimmend?
In der logischen Folge können also nur zwei Szenarien wirklich zum Ziel führen: Entweder man würde den Körper als geschlechtsbestimmend ansehen (und somit auch gegen das Urteil von 1978 verstossen), was dann zur Folge hätte, daß es überhaupt keine Möglichkeiten mehr geben würde für transsexuelle Menschen (weder rechtlich noch medizinisch) oder - und das scheint ja irgendwie logisch zu sein - man kommt zu einer Lösung, die das Urteil von 1978 berücksichtigt und davon ausgeht, daß die Psyche/das Gehirn geschlechtsbestimmend ist (was ja schon seit über 30 Jahren Stand der Wissenschaft ist).
Das führt nun automatisch dazu, daß - bei konsequenter Umsetzung - nur einzige Möglichkeit übrig bleibt, das Transsexuellengesetz neu zu Regeln: Die rechtliche Anerkennung auf dem Papier (Personenstand) muß zwangsläufig von den medizinischen Schritten getrennt werden - schließlich geht es hier ja auch um zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.
Das hiesse dann:
Ein transsexueller Mensch muß - um überhaupt ein medizinsiches Verfahren beginnen zu können, in welcher Rechtssicherheit für alle Beteiligten herrscht - selbstständig seinen Personenstand ändern lassen können (und zwar unabhängig äusserer Vorgaben - schließlich ist laut BVG 1978 die Psyche geschlechtsbestimmend!).
Diese Position (und ein Vorschlag, wie ein TSG geregelt sein könnte, welches das BVG-Urteil von 1978 berücksichtigt) habe ich in Form mehrer Seiten Papier in Berlin an die oben aufgeführten Sachverständigen übergeben (wie auch an mehrere Bundestagsabgeordnete - u.a. Gabriele Fograscher, SPD).
Ausgehend davon, daß die Kernproblematik immer noch nicht behandelt wurde, habe ich nun den Petitionsausschuß des Bundestages erneut angeschrieben, sich meiner Petition anzunehmen.
Ich habe nun mehrere der Experten, die als Sachverständige zu dem Gespräch am 28. in Berlin geladen waren, per email darum gebeten (Deborah Campbell, Konstanze Plett, Manfred Bruns,...), mir zu beantworten, in wie weit die Mißachtung des 78er-Urteils überhaupt als Mißachtung wahrgenommen wird (eine Mißachtung, die Menschen bis heute zu nicht-existent erklärt) und ob sie als Kernproblematik im Zusammenhang mit dem Transsexuellenrecht erkannt wird.
Außerdem wurde mir ein Brief zugeschickt, der darauf hinweist, daß am 19. Februar beschlossen wurde, die Verfassungsklage, die ich im Dezember beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hatte, aus Gründen der Nichtausschöpfung des Rechtsweges, nicht zur Entscheidung anzunehmen. Beteiligt war:
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, vertreten durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem.
Kommentar: Wie kann ein Mensch, der nicht als Rechtsperson existiert überhaupt einen Rechtsweg einhalten - vorallem dann, wenn sich die Problematik ja genau darum dreht, nämlich die Anerkennung als existente Rechtsperson? Welche offizielle Stelle existiert, um einen deartigen Menschenrechtsverstoß zu ahnden? Wir sehen weiter...
Rechtlosigkeit = im früheren Recht die Rechtsunfähigkeit, begründet durch Sklaverei oder Acht.
Quelle: http://www.wissen.de
In dem Augenblick, wo das Recht ausgesetzt und von der Person "abgezogen" wird, bleibt der bloße Körper zurück. Er ist ein Nichts, eine alphabetisierte Biomasse, die einen Menschen zu nennen die Mühe nicht lohnt.
Quelle: http://zeus.zeit.de
05.03.2007
Heute habe ich eine Antwortmail erhalten, auf eine Anfrage an den Rechtswissenschaftler Michael Grünberger (in Auszügen):
haben Sie vielen Dank für Ihre ausführliche E-Mail. Ich habe mich auf Ihrer Seite umgesehen, damit ich einen besseren Eindruck Ihres Wunsches erhalte. ... Wie Ihnen bekannt ist, darf ich keine Rechtsberatung erteilen. Darüberhinaus sehe ich meine Aufgabe als Rechtswissenschaftler eher darin, über die rechtlichen Probleme des TSG nachzudenken und eine Änderung anzumahnen. Wenn ich nicht irre, liegt Ihr Kampf aber in der fachwissenschaftlichen Definition, an die das Recht möglicherweise anknüpft. Ich glaube auch den Urteilen des BVerfG, vor allem der Entscheidung vom 6.12.2005 entnommen zu haben, dass das Recht von Ihnen gerade nicht verlangt, erst ein Mann sein zu sollen, um dann eine Frau zu werden.
Transsexuelle Frauen sind Frauen, nur weil das von Dritten wahrgenommene Erscheinungsbild auf ein männliches Geschlecht hindeutet, behandelt sie das Recht zunächst als Mann. Vielleicht übersehe ich vieles, aber ich denke, dass das Recht - und damit die Gutachter - von Ihnen nicht verlangen ->und auch nicht verlangen dürfen - sich zu verleugnen.
Meine Antwort (ebenfalls in Auszügen) war nun:
Hallo Herr Grünberger,
danke für die Antwort. Es ging mir, wie sie sich eventuell denken können, nicht um eine Rechtsberatung, sondern in der Tat um eine Anregung bezüglich ihrer Tätigkeit als Rechtswissenschaftler, der sich mit den Problematiken, die sich aus dem TSG ergeben, beschäftigt um evtl. an einer Änderung der bestehenden Verhältnisse mitzuwirken. Meine Formulierung des Selbstverleugnungszwangs durch das Gutachterverfahren erschien ihnen vielleicht als etwas hart dargestellt, doch schreibe ich dies deswegen, weil durch die Vermischung von Recht und Medizin (bzw. rechtlichen, körperlichen und psychischem Geschlecht) sich eine Lücke im System aufmacht, die in-sich unschlüssig und paradox ist.
Ich möchte Ihnen das einmal verdeutlichen:
Störungen der Geschlechtsidentität
1) TSG
"Auf Antrag einer Person, die sich auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen** Geschlecht als zugehörig empfindet"... "Das Gericht darf einem Antrag nach nur stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat..."
**dem anderen RECHTSGeschlecht, als dem im Geburtseintrag angegebenen, welches anhand körperlicher Merkmale bestimmt wurde.
2) Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 - "Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in gleichem, wenn nicht sogar in STÄRKEREM Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter*** bestimmten und weil Gegenstand der auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen Funktionen seien."
Gegen den Willen darf laut BVG 1978 kein Mensch rechtlich als das Geschlecht behandelt werden, dem dieser psychsich nicht angehört (Begründung durch Grundgesetz und Menschenrechte). (Wohl meint das BVG primär die rechtliche Behandlung)
Der Wunsch, als Angehöriger des anderen Geschlechtes**** zu leben und anerkannt zu werden. Dieser geht meist mit Unbehagen oder dem Gefühl der Nichtzugehörigkeit zum eigenen anatomischen Geschlecht einher. Es besteht der Wunsch nach chirurgischer und hormoneller Behandlung, um den eigenen Körper dem bevorzugten Geschlecht soweit wie möglich anzugleichen.
****unklare Formulierung: was für ein Geschlecht ist gemeint? Das "andere" bezogen auf das Rechtsgeschlecht?
3) DSM-IV 302.85 (ICD der WHO Kapitel V - F64.0 Transsexualität), Geschlechtsidentitätsstörungen bei Jugendlichen oder Erwachsenen
Ein starkes und andauerndes Zugehörigkeitsgefühl zum anderen Geschlecht*****. Das heißt
- geäußertes Verlangen, dem anderen Geschlecht anzugehören;
- häufiges Auftreten als Angehöriger des anderen Geschlechts;
- der Wunsch, als ein Angehöriger des anderen Geschlechts zu leben und als solcher behandelt zu werden;
- die Überzeugung, die typischen Gefühle und Reaktionsweisen des anderen Geschlechts aufzuweisen.
Anhaltendes Unbehagen im Geburtsgeschlecht, oder Gefühl der Person, dass die Geschlechtsrolle des eigenen Geschlechts****** für sie nicht die richtige ist (z.B. Eingenommensein von Gedanken darüber, die primären und sekundären Geschlechtsmerkmale loszuwerden, oder der Glaube, im falschen Geschlecht geboren zu sein).
Um von einer Geschlechtsidentitätsstörung zu sprechen, muss ein starkes und andauerndes Zugehörigkeitsgefühl zum anderen Geschlecht vorliegen, d.h. das Verlangen oder auch das Bestehen darauf, dem anderen** Geschlecht anzugehören
Dr, Christiane Eichenberg
** anderes Geschlecht? Rechtsgeschlecht?
Vor dem Hintergrund der nosologischen Entwicklung der aktuellen Nomenklatur (ICD-10; DSM-IV) wird die Epidemiologie, Symptomatologie, Diagnostik und Differenzialdiagnostik der Geschlechtsidentitätsstörungen dargelegt.
Priv.-Doz. Dr. H. A. G. Bosinski
"Das Gericht darf einem Antrag nach nur stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat..."
ABER: Gegen den Willen darf laut BVG 1978 kein Mensch rechtlich als das Geschlecht behandelt werden, dem dieser psychsich nicht angehört (Begründung durch Grundgesetz und Menschenrechte).
Fragen: Warum wird während der mehrjährigen Behandlung ein Transsexueller gegen seinen Willen als das Geschlecht behandelt, dem dieser psychisch NICHT angehört?
Warum entscheidet über den Personenstand ein Gutachter, ausgehend einer Diagnose, die das körperliche Geschlecht zur Grundlage hat, obwohl die Diagnose gerade eben den Körper als geschlechtsbestimmenden Faktor in Frage stellt (wie geht das)?
Ist es nicht paradox A als widerlegt anzusehen und trotzdem A zur Grundlage des Verfahrens zu machen (frei nach dem Motto "das Wort NICHT existiert NICHT")?
Stellt sich damit nicht automatisch das ganze Verfahren in Frage, weil es transsexuelle Menschen zum Lügen zwingt (auch rechtlich), da ja das Diagnoseverfahren in das TSG eingebettet ist, aber derart nun eben nicht funktionieren kann?
Ist es rechtens...
Menschen während des Gutachterverfahrens gegen ihren Willen als das Geschlecht zu behandeln, dem sie psychisch nicht angehören (obwohl vor 30 Jahren bereits gegenteilig geurteilt wurde)?
---- Das bisherige Verfahren IST paradox - nur ist es (aus welchen Gründen auch immer) noch niemandem aufgefallen, daß das TSG mittels Einbindung eines Gutachterverfahrens nach ICD und DSM keinerlei erfüllbare Logik besitzt. Ebensogut könnte das komplette Gesetz so auch ganz weggelassen werden, da der rechtsfreie Raum, der sich durch dieses Paradoxon auftut nun genau die gleiche Unsicherheit bedeutet, wie er es ganz ohne TSG wäre: Die Entscheidung über das Rechtsgeschlecht eines Menschen liegt in der Hand Dritter - und die können (da es ja keinerlei Rechtssicherheit gibt für die "Patienten") dann entscheiden wie es ihnen gefällt (wobei sie es ja nach Urteil von 1978 gar nicht dürften - es wäre lediglich ein JA möglich...womit das ganze Verfahren obsolet ist -, da ja eine gegenteilige Entscheidung zu Lasten des Patienten nun bedeuten würde, daß ein Mensch gegen sein Willen als das Geschlecht behandelt werden würde, dem dieser psychisch NICHT angehört*******). Nach Gutdünken. Absurd? Ja.
******* oder soll das heissen, daß ein Dritter über die Beschaffenheit der Psyche des betroffenen Menschen entscheidet (wie soll das gehen? Kann jemand in den Kopf eines anderen Menschen kriechen?)... wobei das dann ja auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre (Die Menschenwürde ist ein universelles Recht - siehe Urteil 1978)?
Von den am 28. Februar in Berlin anwesenden (und von mir angeschriebenen) Sachverständigen gibt es bisher nur eine Antwort (und die mündlich).
11.03.2007
Hier nun ein Kommentar von Christian Schenk, MdB a.D.:
"Hallo, Respekt für Ihr Engagement! Jedoch interpretieren Sie § 1 TSG falsch. Das dort formulierte Erfordernis des Zugehörigkeitempfindens zum "anderen Geschlecht" bezieht sich keineswegs auf das juristische, sondern auf das Geschlecht im alltagsweltlichen Sinne.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schenk MdB a.D.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit noch darauf hinweisen, dass ich mich im Rahmen meiner Kontakte zu Abgeordneten des Bundestages dafür einsetze, die Vornamensänderung als einfachen Verwaltungsakt (ohne Begutachtung, ohne Gerichtsverfahren) auszugestalten. Es reicht dann eine Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde (i.d.R. Standesamt), dass man künftig den oder die Vornamen XYZ tragen möchte, aus. Die Personenstandsänderung (Änderung des rechtlichen Geschlechts) sollte nach angleichenden Operationen umgehend und in allen übrigen Fällen 1 Jahr nach Änderung des Vornamens erfolgen können (auf Antrag).
Es sollte eine Härtefallklausel geben, nach der die Personenstandsänderung schon vor Ablauf eines Jahres vorgenommen werden kann (z.B. bei Minderjährigen, die sich bereits in hormoneller Behandlung befinden). "
12.03.2007
Und nochmal ein Kommentar, diesmal von Gisela Piltz (FDP). Auch sie war am 28. Februar an dem Sachverständigen-Fachgespräch in Berlin beteiligt:
Herzlichen Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme. Nach den Äußerungen im Rahmen der Anhörung habe ich allerdings wenig Hoffnung, daß das TSG umfassend novelliert wird. Wir als FDP - Bundestagsfraktion werden Ihre Anregungen jedoch gerne im Rahmen unserer Beratungen berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz
Dazu zwei rheotorische Fragen:
Wie wichtig ist die Existenz eines einzelnen Menschen?
Und: Ist Menschenrecht zeitlich verschiebbar?
Nachträglich eingefügter Audiobeitrag 5) Gabriele Fograscher, SPD
15.03.2007
Ich habe Frau Sophinette Becker (Institut für Sexualwissenschaft in Frankfurt am Main) nun nochmal eine kleine Erinnerungsmail geschickt, mit der erneuten Bitte um eine Antwort. Hier der Inhalt der Mail in Auszügen:
Warum gibt es ein Gesetz wie das TSG in dem ein Gutachterverfahren eingeflochten ist, das gegen ein Verfassungsgerichtsurteil von 1978 verstösst, indem es einen Menschen als das Geschlecht behandelt, dem dieser psychisch nicht angehört?
Warum stellte die DGSF vor 30 Jahren fest, daß die Psyche für die Geschlechtsrollen-Einteilung wichtiger ist, als der Körper, und es werden trotzdem transsexuelle Menschen während des kompletten Vefahrens ausgehend von ihrem körperlichen Geschlecht behandelt (F64.0 = z.B. Männer die fühlen wie Frauen)?
Inwieweit ist die DGSF für ein falsches Bild über transsexuelle Menschen in der Öffentlichkeit verantwortllich, wenn sie in der Expertenfunktion gegenüber Medienvertretern äussert, daß Transsexualität im medizinischen Sinne der "Wunsch ist dem Gegengeschlecht anzugehören", anstatt zu verdeutlichen, daß es sich ledglich um den Wunsch handelt, die Geschlechtsorgane des Gegengeschlechts loszuwerden?
Was ist für die DGSF geschlechtsbestimmend?
Wenn es die Psyche ist (und der Körper abweicht): Warum werden transsexuelle Frauen als Männer bezeichnet, die "Frauen werden(!) wollen"?
Wo befindet sich nach Ansicht der DGSF das Organ des Menschen, mit dem er in der Lage ist, sich selbst zu erkennen?
Wenn das Gehirn eines Menschen weiblich ist und die Genitalien "männlich", welches Geschlecht hat dann dieser Mensch?
Durch die Verkoppelung von Medizin und Recht ist keine sinnvolle psychotherapeutische Begleitung möglich. Beispiel: Eine transsexuelle Frau ist zu Beginn der Behandlung rechtlich als männlich angesehen, genauso wird sie es auch nach dem Diagnoseschlüssel F64.0. Am Ende der Behandlung soll ein Gutachter (von Aussen) über den Personenstand entscheiden (offiziell über die "Lebbarkeit der gewünschten Geschlechtsrolle", wie absurd, als ob man sich so etwas wünschen könnte...) - solange wird eine transsexuelle Frau rechtlich als Mann geführt... am Ende hat sie (mit Glück) die Chance als das anerkannt zu werden, was sie ist. Damit steht das ganze Verfahren auf einer menschenrechts-verachtenden Grundlage. Ein Dritter kann nämlich niemals über das Innenleben eines anderen entscheiden!
Zudem wird mit dem Offenlassen der Entscheidungsmöglichkeit eine künstliche Unsicherheit für die Betroffenen erzeugt, da sie ja nun nicht wissen, was am Ende dabei herauskommt, und immer die Angst haben müssen, daß ein negatives Gutachten erstellt wird. Ein Mensch der Hormone verschrieben bekommt und bereits als Frau lebt (wie soll eine Frau sonst leben?) dann noch diesem rechtlichen Druck auszusetzen ist menschenverachtend.
Die Situation hat etwas absurdes: Da geht eine Frau zu einem Psychotherapeuten um durch das Verfahren begleitet zu werden und wird in ihrem Wissen über sich selbst nicht ernstgenommen - d.h. nach bisheriger Praxis ähnelt das F64.0-Verfahren keiner Begleitung (die wirklich wichtig wäre), sondern einen Prüfungsverfahren, geht es doch darum möglichst gestört zu wirken (oder zumindest geschlechtlich "anders orientiert") um eine Korrektur der Fehlbildung der Genitalien zu erhalten. Das kann es ja wohl nicht sein - und ist im übrigen auch äusserst gefährlich, werden hier Menschen, die wirklich eine psychische (anderweitige) Störung haben bis zu einer Operation gebracht, die sie hinterher bitter bereuen.
Selbstbewusste Menschen haben - da sie ja nun nicht gestört wirken, sondern wissen(!), welchem Geschlecht sie angehören - äusserste Schwierigkeiten ohne zu Lügen durch das Verfahren zu kommen.
Durch die Vermischung von Recht und Gesetz werden Menschen zu etwas gemacht, das sie nicht sind. Transsexuelle Frauen, werden als Männer behandelt, die Frauen WERDEN wollen, auf Grund einer psychischen Störung (Geschlechtsidentitätsstörung), obwohl sie bereits als Frau geboren wurden.
19.03.2007
Heute fand sich ein Kommentar von Tanja Krienen ein, der folgendermassen aussieht:
Es gibt natürlich auch Fakten, die nicht zu respektieren, ins Groteske führen. Transsexuelle sind keine Transgender -
http://www.campodecriptana.de/blog/2007/03/07/687.html
Meine Antwort: Deswegen sind es ja auch 2 verschiedene Wörter.
23.03.2007
Ich habe Post vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information erhalten. In dem Schreiben heisst es, daß einer der Hauptansprechpartner in Sachen ICD-Code F64.0 nun (wie vermutet) u.a. die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung in Hamburg-Eppendorf ist, und eine Änderung des ICD mit dem dortigen Insitut abgestimmt werden müsste/sollte/könnte. So habe ich nun erneut die DGfS angeschrieben (per Post und Mail), um eine Antwort zu erhalten (erneut deswegen, weil ich bis heute von den Verantwortlichen noch keine sachliche inhaltsbezogene Antwort erhalten habe). Per Mail ging dieser Brief u.a. auch an Sophinette Becker (die sich ebenfalls bis heute nicht geäussert hat), und für die Neufassung des TSG verantwortliche Bundestagsmitglieder.
Hier der Inhalt:
Änderung des ICD-Codes F64.0 und des TSG
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie sie bereits wissen dürften, wird die Einteilung von Transsexualität unter dem ICD-Code F64.0 und der Beschreibung "Geschlechtsidentitätsstörung" von vielen Betroffenen als diskriminierend abgelehnt. Das "Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information", kurz DIMDI, teilte mir nun folgendes mit:
Wie bereits in unserer Antwort- E-Mail vom 06.04.2006 dargelegt, bitten Wir Sie, Ihr Anliegen mit den zuständigen Fachgesellschaften, z.B. der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS), abzustimmen und uns eine gemeinsame Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen vorzulegen. Dies gewährleistet eine effiziente Problemerfassung und dient der wissenschaftlichen Qualifizierung Ihres Vorschlages.
Nun gehe ich davon aus, daß der Text der DIMDI so zu verstehen ist, daß die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung maßgeblichen Einfluß an den Formulierungen des F64.0 hatte bzw. hat. Auch gehe ich davon aus, daß die DGfS als ein Hauptansprechpartner in Sachen Gesetzgebung zu sehen ist, wurde doch das Transsexuellengesetz von Anfang der 80er genauso von der DGfS mitgestaltet, wie auch zahlreiche Stellungnahmen zu Urteilen des Bundesverfassungsgerichts.
Um Ihnen die Notwendigkeit einer Überarbeitung des ICD aufzuzeigen, hier ein paar Argumente:
1978 entschied das Bundesverfassungsgericht (unter Zurhilfenahme von Expertenkommentaren u.a. der DGfS), daß die Psyche eines Menschen "wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale" für die Geschlechtseinteilung - Stichwort: Personenstand - bestimmend ist. Trotzdem wurde in Zusammenarbeit mit ihrem Institut ein Transsexuellengesetz entwickelt, daß die Geschlechtsbestimmung über den Körper zur Grundlage hat, wird z.B. eine transsexuelle Frau während des kompletten medizinischen Verfahrens als Mann behandelt, der den "transsexuellen Wunsch" äussert, Frau "werden" zu wollen. Dies ist in sich ein Paradoxon, da ja 1978 das Bundesverfassungsgericht ebenso - unter Zurhilfenahme von Argumenten aus ihrem Hause - ausführte, daß ein Mensch nicht gezwungen werden kann, als das Geschlecht behandelt zu werden, dem dieser Mensch ausgehend seiner psychischen Geschlechtlichkeit nicht angehört (begründet wurde dies mit einem Verstoß gegen die Menschenwürde). Trotzdem entwickelte u.a. die DGfS Behandlungskriterien, die genau hier gegen Menschenrecht verstoßen.
Richtig wäre doch nun zu einer Lösung zu kommen, die das Wissen des Jahres 1978 in voller Konsequenz berücksichtigt. Die 30 Jahre alte Erkenntnis muß doch ernstgenommen werden!
a) Die Psyche eines Menschen ist geschlechtsbestimmend
b) Kein Mensch hat das Recht einen anderen Menschen als das Geschlecht zu behandeln, dem dieser psychisch nicht angehört
Konsequent gedacht kann dies also nur folgendes heissen: Um überhaupt ein rechtlich gesichertes medizinisches Verfahren erhalten zu können, bedarf es einer Regelung, die einem transsexuellen Menschen ermöglicht, selbst (und ohne Einfluss Dritter) über die geschlechtliche Rechtexistenz seiner Person zu entscheiden, und dies unabhängig körperlicher Maßnahmen, da ja nun nicht der Körper als geschlechtsbestimmend angesehen werden kann, sondern (ausgehend vom Urteil des Jahres 1978) eben die Psyche.
Da nun die DGfS sowohl Einfluss auf das juristische Verfahren hat (bzw. auf die Gesetzgebung), als auch auf die medizinische Einteilung unter F64.0 bitte ich sie nun darum, mir eine Antwort auf folgende Vorschläge zu geben:
Vorschlag einer Neufassung der psychologischen Diagnosestellung "Transsexualität"
Folgende Codierung wäre weiterhin im Buchstabenbereich F angesiedelt:
"Der Wunsch, als Angehöriger des eigenen Geschlechtes anerkannt zu leben. Dieser geht meist mit Unbehagen oder dem Gefühl der Nichtzugehörigkeit zum eigenen Geschlecht einher***. Es besteht der Wunsch nach chirurgischer und hormoneller Behandlung, um den eigenen Körper dem eigenen Geschlecht soweit wie möglich anzugleichen."
*** geschlechtliche Unsicherheit durch Vorhandensein körperlicher Abweichungen zum Rechtsgeschlecht
Die Codierung der körperlichen Schritte (Hormone, Operationen) erfolgt dann ausgehend von dieser F-Diagnose durch kompetente Psychologen im Bereich Q50-Q56: Angeborene Fehlbildungen der Genitalorgane.
Damit diese Diagnosen überhaupt gestellt werden können, bedarf es der Schaffung eines Transsexuellengesetzes, welches den Urteilsspruch von 1978 berücksichtigt (etwas wozu der Gesetzgeber eigentlich verpflichtet ist) - eben, daß kein Mensch dazu gezwungen werden kann, von einem Dritten (eben auch keinem Mediziner und keiner Krankenkasse) als das Geschlecht behandelt zu werden, dem dieser Mensch psychisch nicht angehört:
Vorschlag für eine Neufassung des TSG (erste zwei Abschnitte)
Es wäre sicher hilfreich, auch im Zusammenhang mit den Problemen, vor die Betroffene immer wieder gestellt werden (Kostenübernahmen, Verfahrensverschleppungen durch den MDK, Abwehrhaltung von Psychologen, Unverständnis bei Hausärzten, Verweigerungshaltung im Personenstandsverfahren,...), wenn hier verantwortungsbewusst mit dem umgegangen würde, was spätestens seit 30 Jahren bekannt sein dürfte - daß es Menschen gibt, die eine körperliche Abweichung von ihrem psychischen Geschlecht aufweisen - eine körperliche Abweichung der Genitalien vom eigentlichen Geschlecht (schliesslich ist die Psyche ja geschlechtsbestimmend, was selbst ihr Institut annehmen dürfte, da es ja ansonsten überhaupt keiner Regelung für körperliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Transsexualität bedürfte!).
Ich möchte hier noch einmal das Schreiben der DIMDI zitieren:
"Die ICD-10 unterliegt einem weltweiten Abstimmungsprozess und ist dementsprechend nur auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und im weltweiten Konsens abänderbar."
Das Wissen darüber, daß die Psyche geschlechtsbestimmender ist als der Körper, gibt es bereits seit mindestens 30 Jahren. Meinen Sie nicht, es wäre da Zeit zu handeln und zu einer Gleichberechtigung transsexueller Menschen zu kommen? Ich meine schon, und wünsche mir nun eine ausführliche Stellungnahme zu meinem Anliegen aus ihrem Hause.
Vielen Dank.
27.03.2007
Frau Becker und Herr Hill haben geantwortet. Die Mail von Herrn Hill (Hamburg) war nicht lesbar, leider hat er mir sie nicht nochmal geschickt, so daß der Inhalt nun für immer unbekannt bleiben wird - außer er schickt sie tatsächlich noch einmal los. Nun denn, hier die Mail von Frau Sophinette Becker in Auszügen (sie hat kurz geantwortet, hat aber auf Grund eines Umzugsnun nicht direkt auf die Vorschläge geantwortet, die ich ihr geschickt hatte):
"Wie Herr Hill Ihnen schon geschrieben hat, ist die DGfS an der (auch von uns für reformbedürftig gehaltenen) ICD (10) bislang nicht beteiligt gewesen. (Der DSM IV differenziert sehr viel mehr als die ICD). Dagegen haben wir uns zur Reform des TSG umfassend geäussert - dieser Text ist publiziert und auch im Internet zugänglich, scheint Ihnen aber nicht bekannt zu sein, weil Sie nirgends darauf eingehen. (Dort wird z.B.die Möglichkeit der Personenstandsänderung ohne Operationen gefordert)
Vielen Ihrer Forderungen stimme ich zu,z.B.dass das rechtliche Verfahren und die medizinischen Behandlungen absolut getrennt werden müssen - das habe ich aber auch immer geschrieben. Manches sehe ich anders als Sie, z.B. den sog. Alltagstest, der natürlich kein Test ist (auf englisch heisst es ja real life testing), sondern ein Ausprobieren des Alltags im Wunsch- bezw. Identitätsgeschlecht, das wichtig für definitive Entscheidungen ist. Ich sehe auch oft PatientInnen, die mit allem (incl. Operationen) "durch" sind und sich beschweren, dass niemand sie auf ihrem Weg konfrontiert, über zu erwartende soziale Schwierigkeiten informiert habe etc."
Kommentar:
Ich habe nun die DIMDI erneut angeschrieben, um nun herauszubekommen, wer nun in Deutschland am ICD-10-Code F64.0 mitgeschrieben hat. Wobei sich mir die Frage stellt: Wenn hier Frau Becker von "Wunschgeschlecht" spricht, ob die DGfS zumindest indirekt an der Logik beteiligt ist, die im F64.0 wiederzufinden ist. Schaut man sich dann den DSM-IV 302.85 an, dann steht da wohl sinngemäß geschrieben "Anhaltendes Unbehagen im Geburtsgeschlecht, oder Gefühl der Person, dass die Geschlechtsrolle des eigenen Geschlechts für sie nicht die richtige ist". Womit die F64.0-Paradoxie ja nun nicht aufgehoben ist, ist sie hier doch sogar noch deutlicher erkennbar.
Und hier noch ein paar Zitate:
Zur Entstehung des Transsexuellengesetzes (1980), von der Webpage der Deutschen Gesellschaft für Sozialwissenschaftliche Sexualforschung (DGSS):
"Das Gesetz war seinerzeit nach einer gemeinsamen Intervention von DGSS und DGfS überhaupt erst zustandegekommen."
Zitat aus den Sogenannte Standards Of Care (Sophinette Becker, 1998), von International Journal Of Transgenderism (im Original stammen die SoC von 1979, nämlich von der Harry Benjamin International Gender Dysphoria Association - heute WPATH, deren Vorsitzender in den 90ern u.a. Friedemann Pfäfflin war, der ursprünglich in Hamburg-Eppendorf tätig war. Womit der Link zur DGfS gegeben wäre.)
"Die Gutachten zur Vornamensänderung und zur Personenstandsänderung müssen nach den Bestimmungen des TSG erstellt werden."
"Transsexualität ist durch die dauerhafte innere Gewißheit, sich dem anderen Geschlecht zugehörig zu fühlen, gekennzeichnet."
"Der mindestens dreijährige "Zwang" bedeutet die Unmöglichkeit, sich mit dem Geburtsgeschlecht zu versöhnen"
Auch hier ist für mich herauslesbar, daß die DGfS bislang den Körper als geschlechtsbestimmend ansieht (siehe "anderen Geschlecht", "Geburtsgeschlecht",...), trotzdem Ende der 70er Jahre dafür kämpfte, daß die Psyche geschlechtsbestimmend ist (worauf hin ja diese Regelungen wie die SoC oder das TSG erst entwickelt wurden, um dieser Erkenntnis Rechnung zu tragen). Beides gleichzeitig? Wie geht das?
"Mir ist eines klar: Transsexuelle fühlen sich nicht als Mann/Frau, sondern sie sind Mann oder Frau. Während der intensiven Auseinandersetzung mit diesem Thema hatte ich folgenden (Alb)traum. Ich erwachte am Morgen "ganz normal" wie auch sonst an jedem Morgen. Die gewohnte Umgebung, das gewohnte Gefühl, ich spürte mein "Selbst", alles war wie immer. Ich wunderte mich im Traum darüber, warum ich diese Sequenz träume. (Ich habe ein gutes Traumbewusstsein). Dann schlug ich die Bettdecke weg und...da war ein männlicher Körper. Ich sah ihn, fühlte "es" aber nicht! Dieses Erkennen wirkte wie ein Schock und ließ mich munter werden. Ich wusste in diesem Moment, so fühlt sich ein transsexueller Mensch. Er ist Mann/Frau und der Körper hat das konträre Geschlecht."
Der Text stammt von einer Diplomarbeit von Marion Hofstätter, geschrieben an der Lehranstalt für Heilpädagogische Berufe in Feldkirchen. Kontakt: aon.913230769(ät)aon.at
30.03.2007
Um herauszufinden, wer denn für die Erstellung des ICD F64.0 verantwortlich ist, bin ich erneut mit dem DIMDI, dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information, welches die ICD-Codes verwaltet, in Kontakt getreten und erhielt folgende Antwort von Frau Dr. Ursula Küppers:
"Ich glaube, es ist nicht sinnvoll, die "Geschichte" des Kodes F64.0 aufarbeiten zu wollen. Außerdem müsste man dann noch viel weiter in die Vergangenheit zurückgehen, denn einen entsprechenden ICD-Kode gab es schon in der ICD-9 (verabschiedet 1975), der Vorgänger-Revision zur ICD-10. In der ICD-9 gab es im Abschnitt "Psychiatrische Krankheiten" den Kode "302.5 Transsexualität" mit der Definition "Eine sexuelle Verhaltensabweichung, die von der fixierten Vorstellung getragen ist, daß die erkennbare Geschlechtszugehörigkeit falsch sei. Das daraus resultierende Verhalten ist entweder auf eine operative Veränderung der Geschlechtsorgane gerichtet oder auf eine völlige Geheimhaltung des eigenen körperlichen Geschlechts durch die Übernahme von Kleidung und Verhalten des anderen Geschlechtes" (Zitat ICD-9).
Ich denke, es ist sinnvoller, in die Zukunft zu blicken und den Versuch zu unternehmen, auf eine Änderung der bisherigen Anschauungen hinzuwirken. Ich habe Ihr Anliegen so verstanden, dass Sie die Zuordnung der Transsexualität zu den psychischen Erkrankungen für falsch halten und diese Zuordnung ändern wollen. Dies kann jedoch nur auf dem Weg über einen internationalen Konsens in den entsprechenden Gremien (hier: in der WHO) versucht werden. Das DIMDI hat daher Ihr Anliegen an die WHO weitergegeben und darum gebeten, die dort zuständigen Gremien zu informieren."
Mal sehen, ob sich die WHO meldet - ich bin gespannt. Meine Antwort auf diese Mail war:
"Herzlichen Dank für ihre Mail und die Weiterleitung an die entsprechenden WHO-Gremien. Wichtig ist allerdings, daß ich nicht nur dafür kämpfe die Definition von Transsexualität als primär psychische Störung aus dem ICD zu bekommen, sondern mich gleichzeitig dafür einsetze, Transsexualität als sekundär psychische Störung für eine Diagnosemöglichkeit zu erhalten. Ein transsexueller Mensch ist aus meiner Sicht (nicht nur aus meiner) ein Mensch, der z.B. eine weibliche Psyche besitzt und "männliche Genitalien". Daß die Geschlechtseinteilung anhand der Psyche mehr wiegt, als die körperlichen Merkmale hat das Bundesverfassungsgericht bereits vor 30 Jahren entschieden.
In der logischen Konsequenz für die Neuschaffung eines geeigneten ICD-Codes hiesse das:
Ein Mensch der transsexuell ist, ist mit gegengeschlechtlichen äusseren "Geschlechtsmerkmalen" geboren und leidet psychisch unter diesem Umstand. Dieser psychische Leidensdruck ist das, was anhand einer neu zu schaffenden Diagnosestellung im ICD Mittelpunkt des Ansatzes sein sollte.
Um dies zu erreichen hiesse das sowohl...
a) die Voraussetzungen dafür zu Schaffen, das medizinische und rechtliche Verfahren zu trennen (eingeschlossen der Möglichkeit für Betroffene unabhängig von medizinischen Maßnahmen oder Gutachten ihren Personenstand ändern zu lassen)
als auch zeitgleich
b) eine Diagnosestellung zu erarbeiten, die es ermöglicht, Menschen, die mit gegengeschlechtlichen "Geschlechtsmerkmalen" geboren wurden, anhand psychischer Merkmale (Ausgehend von Untersuchungen durch erfahrene Psychologen) ein körperliches Angleichungsverfahren zu ermöglichen."
03.04.2007
In Sachen F64.0-Recherche (über die Historie des F64.0), habe ich folgende Mail von Prof. Dr. Hohagen, dem Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein erhalten:
"Ihre Anfrage habe ich an Herrn Prof. Dilling weitergeleitet, der mit der Einführung der ICD-10 in Deutschland befasst war. Sicher wird er Ihnen auf Ihre Fragen Antwort geben können."
Ausgehend von der Mail des DIMDI vom 30.03. sehe ich es tatsächlich als wichtiger an, nach vorne zu blicken, doch denke ich auch, daß der Blick auf die Entstehung medizinscher Sichtweisen wichtig sein kann - zum Beispiel: um im Zusammenhang mit der Verbesserung der Situation für von Transsexualität betroffenen Menschen, besser argumentieren zu können.
14.04.2007
Wieder einmal gab es nun einen Kommentar von Tanja K., der folgendermassen aussieht:
"Selbstverständlich ist Transsexualität eine psychische Störung, siehe auch:
http://www.campodecriptana.de/blog/2007/04/09/726.html"
Antwort:
Daß Transsexualität als psychische Störung nach WHO und ICD-10 bezeichnet wird, ist ja unbestritten - warum diese Einordnungs und Erklärungsversuche, TS zur tatsächlich psychischen Störung zu machen nur dennoch paradox sind, ist hier auf mut23.org ja nun recht ausführlich aufgeführt. Die Effekte der F64.0-Klassifikation sehen nun u.a. wie folgt aus:
a) Menschen, deren TS angeboren ist und die nichts weiter besitzen als z.B. ein weibliches Gehirn/eine weibliche Psyche und "männliche Genitalien" können nicht behandelt werden, ohne daß alle Beteiligten zu einer menschenrechtsverletzenden Lüge gezwüngen sind (da ja dann Frauen als Männer behandelt werden, die "Frauen werden" wollen, obwohl die Psyche laut BVG 1978 geschlechtsbestimmender ist als das "körperliche Geschlecht", und das ja im Prinzip schon zu Beginn der "Transformationsbehandlung" so sein muss, da der Grund ohne diese Annahme für eine solche Behandlung ansonsten gar nicht gegeben wäre).
b) Die Gefahr des bisherigen Verfahrens ist groß, daß durch die Annahme, daß es sich bei TS um eine psychische Störung handelt, Menschen die wirklich von einer ebensolchen betroffen sind (Borderline, schizotype Persönlichkeitsstörung o.ä.), in ein medizinisches "Umwandlungsverfahren" (Hormone, geschlechtsumwandelnde OP) geraten, das nur schwer bzw. nicht rückgängig gemacht werden kann. Nimmt man an, daß das charakteristische an einer psychische Störung ist, wenn ein Mensch auf der Flucht vor seinem Selbst ist (Unterschied zwischen Ich-Betrachtung und eigentlichem Selbst), und weiss, daß dies dem entspricht, was sich im normalfall Lüge nennt, dann verhilft ein Verfahren, daß die Lüge zum Kern enthält (wie das Verfahren nach F64.0), genau diesen Menschen zur Flucht vor dem eigenen Selbst - dies steht im Widerspruch dazu, daß es ja eigentlich Aufgabe der Psychologie sein sollte, Menschen zu einem gesunden Selbst zu verhelfen, anstatt sie durch das Vorhandensein einer medizinischen Diagnosestellung in ihrer Selbstflucht zu stärken. ... Nicht selten kommt nach beendeter "Umwandlung" nämlich das böse Erwachen - eine körperliche Umwandlung ist für die Lösung psychischer Probleme nämlich denkbar ungeeignet, da sie ja nicht das psychische Geschlecht eines Menschen ändert!
Es wird Zeit zu erkennen, daß es im Sinne Betroffener sowie Nichtbetroffener notwendig ist, Transsexualität als partiell körperliche Abweichung zum gehirnbestimmten Geburtsgeschlecht zu begreifen. (Was dann bedeuten würde, die Erkenntnis umzusetzen, die 1978 ja bereits vorhanden war, als das BVG anerkannte, daß die Psyche eines Menschen geschlechtsbestimmender ist, als die "Genitalien").
15.04.2007
Ich habe erneut eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, der Inhalt sieht so aus:
"Der Deutsche Bundestag möge beschließen.....
...ein Transsexuellengesetz zu schaffen, daß im Einklang mit dem Grundgesetz steht (Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.) und das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 - berücksichtigt, welches besagt, daß das psychische Geschlecht eines Menschen "sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten".
Im Jahr 1978 hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, daß kein Mensch gegen seinen Willen als das Geschlecht behandelt werden darf, dem dieser Mensch auf Grund seines psychischen Geschlechtes nicht angehört. Das bisherige Transsexuellgesetz in seiner Form von 1980 verstösst - obwohl eigentlich auf Grund dieses Urteils entstanden - trotzdem gegen diesen Grundsatz, da das medizinische Verfahren bisher von dieser Erkenntnis ausgeklammert wird, indem das TSG die Entscheidungsgewalt Dritter (medizinisch-psychologische Gutachter) über das psychische Geschlecht ermöglicht. Diese Vermischung von Recht und Medizin ist nicht mit der Menschenwürde vereinbar, deren Schutz ja die Aufgabe des Gesetzgebers ist ("Die Menschenwürde ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die wichtigste Wertentscheidung des Grundgesetzes. Sie kann niemandem genommen werden, weil sie nach der Ordnung des Grundgesetzes dem Menschen durch seine bloße Existenz eigen ist.", "Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Menschenwürde beeinträchtigen könnte." und "Der Staat hat also nicht nur selber Eingriffe zu unterlassen, sondern muss z.B. durch Gesetze darauf hinwirken, dass nicht nur die öffentliche Gewalt, sondern auch Dritte die Menschenwürde jedes Einzelnen achten." aus: wikipedia.de). Die Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes und der Aufgabe des Staates diesen zu schützen, kann also nur bedeuten, daß eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, die transsexuellen Menschen ermöglicht (ausgehend vom BVG-Urteil von 1978) ihren Personenstand unabhängig des Einflusses Dritter ändern zu lassen, damit ein betroffener Mensch, die Möglichkeit hat, auch während des medizinischen Verfahrens, als das Geschlecht behandelt zu werden, dem dieser Mensch psychisch angehört."
Außerdem habe ich Frau Sophinette Becker (die Verfasserin der deutschen "Standards of Care") per Mail darum gebeten, sollte sie wieder mehr Zeit zur Verfügung haben, mir eine Antwort auf meine Fragen zu geben, die ich ihr am 15. März erneut zukommen liess.
20.04.2007
Auf die von mir erneut eingereichte Petition im Deutschen Bundestag habe ich nun folgende Antwort erhalten (Auszug):
"Nach Prüfung Ihrer Zuschrift ist die Veröffentlichung Ihrer Petition nicht vorgesehen. Sie haben sich bereits mit einer sachgleichen Eingabe im November 2006 an den Petitionsausschuss gewandt. Die Bearbeitung dieser Petition ist noch nicht abgeschlossen.
Nach Abschluss der parlamentarischen Prüfung werden Sie über die getroffene Entscheidung unterrichtet.
Im Auftrag, Wolfgang Dierig"
24.04.2007
Prof. Dr. med. Horst Dilling, Arzt für Psychiatrie und Neurologie, Psychotherapie von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität zu Lübeck (der mir von dem DIMIDI als Ansprechpartner genannt wurde), schrieb mir nun eine Antwort auf die Anfrage, welchen Ursprung denn nun die Formulierungen im ICD F64.0 hatten. Hier ein Ausschnitt:
"Zu Ihrer mir von Herrn Prof. Hohagen weitergeleiteten Anfrage kann ich folgendes beitragen: Als ich Mitglied der Arbeitsgruppe ICD-10 der WHO in Genf wurde, etwa 1984, stand der detaillierte Entwurf der Klassifikation bereits fest und eine Reihe von nicht offiziell genannten Autoren hatten auch für Transsexualismus bereits einen Entwurf fertig gestellt. Mir ist leider nicht bekannt, von wem der englische Text der Kodierung F 64.0 stammt.
Unsere Lübecker Arbeitsgruppe hat also beim Entwurf nicht aktiv mitgewirkt, sondern die so genannten "Drafts" geprüft und geändert, indem wir uns vor der allgemeinen Einführung in den deutschsprachigen Ländern mit einer Reihe von kooperierenden Kliniken an den internationalen Studien beteiligten.
Mit der Diagnose Transsexualismus hat sich meine Arbeitsgruppe im Zusammen-hang mit der ICD-10 auch im Rahmen dieser wissenschaftlichen Studien nicht beschäftigt, weil wir weder in unserer Poliklinik noch in unserer Klinik solche Personen betreuten, noch mit Sexualität im Zusammenhang stehende Störungen zu den von uns auf Reliabilität und Validität zu prüfenden Abschnitten gehörten."
Meine Antwort auf diese Mail:
"vielen Dank für die Antwort. Ein paar Fragen hätte ich da nun doch noch... sie schreiben "eine Reihe von nicht offiziell genannten Autoren hatten auch für Transsexualismus bereits einen Entwurf fertig gestellt." und "indem wir uns vor der allgemeinen Einführung in den deutschsprachigen Ländern mit einer Reihe von kooperierenden Kliniken an den internationalen Studien beteiligten."
Welche Adressen könnten sie mir nennen, die für eine weitere Recherche geeignet sein könnten? Gibt es eventuell die Möglichkeit von den "kooperierenden Kliniken" mehr zu den Hintergründen des F64.0 zu erfahren? Sicher gibt es ja bei der Überprüfung der internationalen "Drafts" auch Quellen, von denen diese stammen..."
25.04.2007
Zwischendurch vielleicht einmal der Blick über den Ärmel-Kanal nach Groß-Britannien. Seit 2004 existiert dort der sogenannte "Gender Recognition Act", der es transsexuellen Menschen dort nun erlaubt, ihr Geschlecht rechtlich korrigieren zu lassen. Das folgende Zitat stammt von einer Parliamentarierin, die an dieser Gesetzesregelung mitgewirkt hat:
"Wenn ein (transsexuelles) Kind geboren wird, besitzt es das Gehirn des einen Geschlechts, aber die Genitalien des anderen und deswegen wurde sein Geschlecht zur Geburt falsch bestimmt."
Lynne Jones, Mitglied des englischen Parliaments
04.05.2007
Nach einem Telefonat mit dem Bundes-Jusitzministerium habe ich nun wie es mir empfohlen wurde, eine Mail an dasselbige geschickt, und zwar mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf mein heutiges Telefonat mit Frau Dr. Juliane Baer-Henney möchte ich nun mein Anliegen ihnen noch einmal in schriftlicher Form übermitteln. Da ich bereits sowohl mit verschiedenen Instituten (sowohl aus Medizin und Rechtswissenschaften) in Verbindung stand bzw. stehe und bereits auch Kontakt zu mehreren Politikern hatte, erscheint mir nun wichtig darauf hinzuweisen, daß ich nicht an einer Rechtsberatung interessiert bin, sondern lediglich eien Antwort auf die Frage erhalten möchte, wie es sein kann, daß in Deutschland ein Gesetz existiert, das in sich paradox ist und eigentlich - betrachtet man sich die Logik einmal genauer - gar nicht angewendet werden kann. Es handelt sich um das folgende:
Das Transsexuellengesetz
Das TSG wurde Anfang der 80er mit dem Ziel eingeführt, einn rechtliche Möglichkeit zu schaffen, daß MEnschen, die von sich wissen "im falschen Körper" geboren worden zu sein ihren Personenstand ändern lassen können um eine offiziell anerkannte Existenz im Rechtsraum der BUndesrepublik Deutschland zu haben. Der Gesetzgeber folgte dabei einem Bundesverfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 1978 (11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 -), aus dem in der Urteilsbegründung hervorgeht, daß es heute als gesichter angesehen werden kann, daß das psychsiche Geschlecht eines Menschen für die Geschlechtsrolleneinteilung wichtiger wäre, als der Körper (umgekehrt wäre das ja auch ziemlich seltsam - wäre der Körper geschlechtsbestimmend, dann würde es konsequenterweise ja gar keine Transsexualität geben). Hier ein Ausschnitt der Urteilsbegründung:
"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen Funktionen seien."
Ebenfalls führte das Verfassungsgericht mit Hinweis auf die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde aus, daß es nicht mit den Menschenrechten vereinbar wäre, einen Menschen gegen seinen Willen als das Geschlecht zu behandeln, dem dieser psychisch nicht angehört.
...
Kommen wir nun zurück zum TSG in Deutschland und schauen es uns etwas genauer an:
Ist es so, daß dieses Gesetz nun diese Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichts von 1978 (und die Beschlüße des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte) respektiert? Ich behaupte: Nein - und möchte hier einmal begründen, warum das TSG die Menschenrechte nicht respektiert, sondern gegen sie vielmehr sogar noch in gröbster Paradoxie verstößt, und das sogar so, daß es für von Transsexualität betroffene Menschen noch nicht einmal einen gesicherten Rechtweg gibt, um gegen die Menschenrechtsverletzungen vorgehen zu können. Das Transsexuellengesetz erklärt Menschen zu nicht existenten Rechtspersonen mit der Folge, daß sowohl in Recht und Medizin betroffene Menschen der völligen Willkür Dritter ausgeliefert sind. Die Paradoxie im Einzelnen:
Das TSG sagt, daß, wenn ein Mensch sich auf "auf Grund ihrer transsexuellen Prägung nicht mehr dem in ihrem Geburtseintrag angegebenen, sondern dem anderen Geschlecht als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren Vorstellungen entsprechend zu leben,", die Möglichkeit gegeben ist für eine Vornamensänderung. Eine Personenstandsänderung ist dann möglich, wenn ein von Transsexualität betroffener Mensch sowohl unverheiratet, und fortpflanzungsunfähig ist, sowie sich einem die "äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist.".
Die erste Paradoxie besteht nun bereits darauf, daß hier der Personenstand (also die rechtliche Anerkennung) von körperlichen Maßnahmen abhängig gemacht wird und somit davon ausgegangen wird, daß der Körper geschlechtsbestimmend wäre, obwohl ja gerade die Erkenntnis, daß dem nicht so ist einst dazu geführt hatte, daß das Transsexuellengesetz überhaupt erst geschaffen wurde (vergleiche hierzu das BVG-Urteil, welches ja besagte, daß die Psyche "sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten").
Die zweite Paradoxie besteht nun darain, daß nun - basierend auf der ersten - ein von Transsexualität betroffener Mensch tatsächlich nicht schon bereits von Anfang des rechtlichen Verfahrens an, als das Geschlecht behandelt wird, dem dieser psychisch angehört, sondern dieser gegen seinen Willen dem Geschlecht zugeordnet wird, dem dieser psychisch eben nicht angehört - und das über die gesamte Länge des Verfahrens (Vergleiche auch hierzu das BVG-Urteil von 1978, welches ja anmerkte, daß es nicht mit den Menschenrechten vereinbar wäre, einen Menschen gegen seinen Willen dem Geschlecht zuzuordnen, dem dieser psychisch nicht angehört). Daß während des kompletten Verfahrens aber trotzdem gleichzeitig davon ausgegangen wird, daß der betroffene Mensch psychisch z.b. weiblich ist, sieht man in der TSG-Formulierung "mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht" und "mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird"... somit wird das zur Voraussetzung erklärt, was gleichzeitig nun keine rechtliche Relevanz zu haben scheint, wird eine transsexuelle Frau ja nun während des kompletten Verfahrens als Mann behandelt.
Die dritte Paradoxie ergibt sich nun aus dem, was denn nun das Transsexuellengesetz als entscheidend erklärt um eine Personenstandsänderung zu erhalten: Es sind derer zwei Gutachten von Psychologen, die nun - ausgehend davon, daß es sich bei der zu begutachtenden Person psychisch um eine Frau handelt - trotzdem davon ausgehen, daß es sich um einen Mann handelt (und dies nicht nur körperlilch) - basierend auf der Diagnose F64.0, WHO. Wie soll das bitte gehen (unabhängig der Tatsache, daß Menschenrecht ein universelles Recht ist, welches nicht auf Dritte übertragen werden kann)?
Die Folgen sind nun dramatischer, als es nun oberflächlich betrachtet scheint:
So gibt es in Deutschland tatsächlich nur die Möglichkeit für betroffene Frauen sowohl Personenstandsänderung und medizinische Maßnahmen zu erhalten (diese werden in der Praxis der Krankenkassen an das rechtliche Verfahren gekoppelt), wenn sie in der Lage sind, sich zum Mann zu erklären, der glaubt eine Frau zu sein. Das Problem ist nun: Kein Mensch der glaubt (oder soagr weiss) Frau zu sein, kann nun allenerstens in der Lage sein daran zu glauben und trotzdem noch zu sagen ein Mann zu sein - wäre dieser Mensch dazu in der Lage, dann könnte er ja nun nicht transsexuell sein, weil der Glaube dann ja nicht vorhanden wäre. Somit wäre das nun das nächste Paradoxon. In der Praxis führt das dazu, daß betroffene Menschen nun dazu gezwungen sind, ein willkürliches Spiel mitzuspielen, ja sogar vor Gericht zu lügen, um das "werden" zu können, was sie bereits schon immer waren.
Wir erinnern uns: Die Psyche ist geschlechtsbestimmend - sonst gäbe es keine Transsexualität.
Das nächste große Problem besteht aber nun darin, daß nun Menschen, die nicht transsexuell sein können, weil sie z.B. einen männlichen Geburtseintrag haben und mit vollstem Wissen darüber, daß sie Mann sind, aber gerne eine Frau wären(!) nun automatisch in ein medizinisches Verfahren gebracht werden (hier ist ein regelrechtes Durchschleusen durch das Verfahren zu beobachten), daß sie hinterher wohl bitter bereuen, weil sich ihr psychisches Geschlecht am Ende ja nun nicht geändert hat. Im Übrigen dürfte es sich ja auch nicht ändern... wovon ja selbst das Transsexuellengesetz ausgeht (""mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird").
Somit haben wir zweierlei Effekte:
a) Frauen bzw. Männer, die mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen geboren wurden haben KEINE Möglichkeit auf rechtliche Anerkennung und medizinische Maßnahmen
b) Menschen, die nicht mit gegengeschlechtlichen Genitalien geboren wurden - und evtl. nie transsexuell waren - werden bis zur Operation getrieben
Und das, weil sie bisherige Rechtspraxis bzw. das Transsexuellengesetz in sich paradox ist.
Die Gründe liegen an eienr ganz einfachen Sache - in der Nichtbeachtung dessen, was 1978 bereits überhaupt zum TSG geführt hat: Die Erkenntnis, daß die Psyche geschlechtsbestimmend ist. In 98 Prozent aller Fälle entwickeln sich die Genitalien im Einklang mit ihr - in 2 Prozent aller Fälle weichen die Genitalien ab. Man kann nun nicht das eine annehmen und in der Praxis vom Gegenteil ausgehen - was dabei herauskommt ist immer unnsiniger Unfug - in diesem Fall auf Kosten von Menschenrecht und Menschenleben.
Abschließend vielleicht noch einmal zu Erkenntnissen der letzten Jahre (es gibt hier bereits genügend Fachliteratur):
Es darf mittlerweile als gesichert angesehen werden, daß sich das Gehirn eines Menschen bereits im Embyronalstadium geschlechtlich entwickelt (was ja auch irgendwie Sinn macht, da die Genitalien im Normalfall ja auch irgendwie verwendet werden wollen). Die Medizin weiss nun, daß das Gehirn (bzw. das Zentralnervensystem) das wichtigste Organ des Menschen darstellt - schließlich befindet sich in ihm ja auch das menschliche Bewusstsein (und eben auch die Psyche!). Nun beschreibt also Transsexualität den Zustand, daß sich Psyche/Gehirn und Genitalien gegengeschlechtlich entwickeln. Die Frage ist nun: Was weicht nun von wem ab? Da ein Mensch ohne seine Genitalien lebensfähig ist - ohne das Gehirn aber nicht (der Gehirntod ist der Tod des Menschen), weichen logischerweise die genitalien ab - damit ist Transsexualität eine körperliche Störung und eine Form von Hermaphrodismus/Intersexualität. Das blöde ist nun: Obwohl dies international eine wachsende Erkenntnis ist (und z.B: in Großbritannien zum Gender Recognition Act geführt hat), streiten insbesondere deutsche Sexologen und Institute dies immer noch ab. Über die Gründe liesse sich spekulieren - aber immerhin, bedenkt man, daß es nicht viele Experten in Deutschland gibt, die Transsexualität zu ihrem Steckenpferd erkoren haben, lässt sich da ja zur Zeit noch super dran verdienen - kostet ein psychiologisches Gerichtsgutachten doch locker einen Betrag, der leicht ins vierstellige geht.
So, ich hoffe nun, daß ihnen mein Anliegen klar wird. Eine kurze Stellungnahme wäre nun gut. Beantworten sie mir darin doch die Folgende fragen:
Wie kann es sein, daß es seit 30 Jahren ein Gesetz gibt, welches die Menschenrechtsverletzungen in der prä-TSG-Ära nicht abgeschafft, sondern sogar noch verstärkt hat?
Erkennt das Justizministerium Handlunsbedarf die "Rechtsförmlichkeit" des TSG zu überprüfen?
Wird das Bundesjusitzministerium nach Prüfung des TSG die notwendigen Schritte unternehmen eine Rechtspraxis zu etablieren, die im Einklanmg mit den Menschenrechten steht?
Vielen Dank.
05.05.2007
Frau Dr. Ursula Küppers vom DIMDI (zuständig für die Katalogisierung der ICD-Schlüssel in Deutschland) hat mir nun folgendes zugeschickt:
Ihre ergänzenden Ausführungen zum Thema hatte ich ebenfalls an die WHO weitergeleitet mit der Bitte, uns eine Eingangsbestätigung zu senden. Diese Eingangsbestätigung ist jetzt eingetroffen und außerdem noch ein paar wichtige Hinweise, die ich hiermit an Sie weiter gebe:
"Vielen Dank für die Weiterleitung der u.g. Informationen. Wir haben bereits diverse gleichlautende Schreiben erhalten. Ich bestätige hiermit den Eingang des Schreibens, muss aber darauf bestehen, dass Frau Schicklang zuvor Ihren Vorschlag mit den entsprechenden internationalen Verbänden abstimmt und, vor allem, auf Englisch formuliert, bevor ich ihn weiter bearbeiten kann."
Es scheint mir daher ratsam, dass Sie Ihr Anliegen zunächst einmal national abstimmen und dann die von Ihnen gewählte nationale Organisation/Verband die internationale Abstimmung - dann auch in englischer Sprache - in die Wege leitet.
Aus der Eingangsbestätigung geht auch hervor, dass Sie mit Ihrem Anliegen nicht allein stehen.
Nun habe ich eine Mail in englischer Sprache an verschiedene Menschen geschickt (u.a. Milton Diamond). Als Kopie ging diese englischsprachige Mail (auch mit den konrekten Vorschlägen zur Neugestaltung der Diagnosestellung F64.0) auch an die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung in Hamburg.
Eine Mail von der DGfS bleibt bisher aus, ebenso gibt es noch keine Antwort von Frau Becker (wir erinnern uns: Auch da fehlt noch eine konkrete Stellungnahme).
13.05.2007
Das spannendste in dieser Woche war dann doch ein Email-Austausch zwischen mut23.org und dem LSVD, dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland. Manfred Bruns vom LSVD war u.a. einer der Menschen, die im Februar in Berlin Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Neuschaffung eines zeitgemässen Transsexuellengesetzes, für die Politik abgegeben hatten. Da ich ihn damals bereits darauf angesprochen hatte, warum er denn an dem "Gutachterverfahren" festhalten will und einen sehr dünne Antwort erhalten hatte, wolle ich nun noch einmal nachhaken. Herausgekommen ist etwas, das sich schon fast ein kleines Interview nennen kann.
Erkennt der LSVD, daß sich Geschlechtesidentität nicht durch einen Gutachter bestimmen/feststellen lässt? In wieweit sieht der LSVD es als nötig an, den Begirff "Geschlechtsidentitätsstörung" (wie er als Diagnosestellung unter dem ICD-Code F64.0 definiert ist) durch einen Begriff zu ersetzen, der die geschlechtliche Identität eines Menschen respektiert? Ist es dem LSVD klar, daß ein Mensch mit einem Penis nicht unbedingt ein Mann, und ein Mensch mit Gebärmutter nicht unbedingt eine Frau sein muss? Kann der LSVD der Logik folgen, daß es sich - weil das Gehirn das wichtigste Organ des Menschen ist - bei Transsexualität um eine körperliche Störung handelt (die mit starken sekundären psychischen Folgen zu tun haben kann, wenn man sie nicht als solche erkennt)?
Und zu guter letzt: Setzt sich der LSVD dafür ein, daß die Bundesregierung die menschenrechtsverletzende Annahme, daß Transsexualität eine psychische Störung ist, dahingehend ändert, daß...
a) ein neues Transsexuellengesetz betroffenen Menschen das Recht gibt, unabhängig des Einflusses durch Dritte (dazu zählen auch psychologische Gutachter) ihren Geschlechtseintrag/Personenstand ändern zu lassen?
b) die Diagnosestellung F64.0 Geschlechtsidentitätsstörung derart geändert wird, daß aus der Formulierung klar hervorgeht, daß ein transsexueller Mensch deswegen körperliche Maßnahmen benötigt, weil dieser darunter leidet, daß der Körper vom EIGENEN Geschlecht abweicht?
Manfred Bruns, LSVD:
Wir engagieren uns sehr intensiv für die Reform des Transsexuellengesetzes, siehe den Artikel in unserer Mitgliederzeitung "respekt!" http://typo3.lsvd.de/fileadmin/pics/Dokumente/News/respekt0704.pdf und dort Seite 10, sowie http://typo3.lsvd.de/138.0.html#3122 und dort den Abschnitt "Anträge und Gesetzentwürfe:"
Die Stellungnahme des LSVD ist mir ja bekannt, darum hatte ich Ihnen ja konkrete Fragen gestellt. Ich hoffe, daß sie sie mir noch beantworten. Hier wiederhole ich sie gerne einmal:
Setzt sich der LSVD dafür ein, daß die Bundesregierung die menschenrechtsverletzende Annahme, daß Transsexualität eine psychische Störung ist, dahingehend ändert, daß ein neues Transsexuellengesetz betroffenen Menschen das Recht gibt, unabhängig des Einflusses durch Dritte (dazu zählen auch psychologische Gutachter) ihren Geschlechtseintrag/Personenstand ändern zu lassen?
Manfred Bruns: Nach den Gesprächen, die wir geführt haben, ist eine Personenstandsänderung ohne Beteiligung eines Gutachters zur Zeit nicht durchsetzbar.
Machen Sie sich stark dafür, daß die Diagnosestellung F64.0 Geschlechtsidentitätsstörung derart geändert wird, daß aus der Formulierung klar hervorgeht, daß ein transsexueller Mensch deswegen körperliche Maßnahmen benötigt, weil dieser darunter leidet, daß der Körper vom EIGENEN Geschlecht abweicht?
Manfred Bruns:
Nach den sexualwissenschaftlichen Erhebungen benötigen etwa 20 bis 30 % der Transsexuellen solche körperlichen Veränderungen nicht. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Ihnen eine Personenstandsänderung auch ohne geschlechtsangleichende Operation ermöglicht wird.
Warum spricht der LSVD von Mann-zu-Frau-Transsexuellen und Frau-zu-Mann-Transsexuellen, wo es doch - ist das Gehirn geschlechtsbestimmend (eine Annahme die in UK 2004 zum sog. Gender Recognition Act geführt hat) - gar nicht darum geht sein Geschlecht zu wechseln - sondern primär lediglich um das Wechseln der rechtlichen Geschlechtszuordnung, die zum Zeitpunkt der Geburt ja bereits falsch gewesen ist?
Manfred Bruns:
Weil es beim Transsexuellengesetz um den Prozess der rechtlichen Änderung des Vornamens und des Personenstands geht.
Was ist - ich nehme jetzt mal nur ein Beispiel - eine transsexuelle Frau für den LSVD? Ist sie als FRAU auf die Welt gekommen mit 'nem Penis? Ist sie als Mann auf die Welt gekommen, der irgendwann einmal beschloßen hat, Frau zu WERDEN?
Manfred Bruns:
Eine transsexuelle Frau ist für den LSVD eine Frau.
Ist Ihnen bewusst, daß die Gutachterpraxis ja das eigentliche Kernproblem darstellt, da diese ja nur "funktionieren" kann, wenn man davon ausgeht, daß es sich bei transsexuellen Frauen um Männer handelt, die einen geistigen Schaden haben - sprich: F64.0 - Geschlechtsidentitätsstörung..... ?
Manfred Bruns:
Das sehen die Politiker leider anders. Wir bemühen uns sehr darum, dass die Anforderungen an die Gutachten herabgesetzt werden und haben vorgeschlagen, ein Attest genügen zu lassen. Aber schon das wird sich so nur zum Teil durchsetzen lassen.
Warum sollte aber, sowie sie es ja selbst in ihrer letzten Mail geschrieben haben, eine FRAU ein Gutachten erstellen lassen, in welchem sie zum MANN mit psychischer Störung erklärt wird (wie es ja nun einmal nach ICD üblich ist)? (Ich habe erst in den letzten Tagen ein Gutachten einer Betroffenen in den Händen gehalten, wo mir nach dem Lesen regelrecht schlecht geworden ist...)
Manfred Bruns:
Die Politiker sind zur Zeit nicht bereit, bei der Änderung des Personenstands von Transsexuellen auf die Beteiligung eines Gutachters zu verzichten. Das wird auch in naher Zukunft nicht durchsetzbar sein.
Vielen Dank.
Nach diesem Email-Verkehr habe ich nun noch mehr den Eindruck, daß der LSVD das eigentliche Thema nun gar nicht verstanden hat. Vielleicht liegt das daran, daß Homosexualität einmal als "Sexuelle Orientierungsstörung" galt und Transsexualität heute noch als "Geschlechtsidentitätsstörung", zwei doch nicht ganz gleiche Dinge, die nicht verwechselt werden wollen. Dennoch sind die Menschenrechtsverletzungen, die entstehen - wenn man die Kernproblematik ignoriert - in ihrer Auswirkung die selben, nur eben mit einem Zeitversatz, der hier schon ein viertel Jahrhundert überschreitet.
Über 30 Jahre nach dem Stonewall Riot erhoffe ich mir, daß der Lesben und Schwulenverband sich daran erinnert, was die Voraussetzung war, daß Homosexuelle überhaupt die Möglichkeit hatten mit ihrem Kampf um Anerkennung und Gleichberechtigung zu beginnen - es war die Anerkennung dessen, daß Homosexualität keine "sexuelle Orientierungsstörung" ist. Für transsexuelle Menschen bedeutet die aktuelle Situation, das Leugnen, daß es Menschen gibt, deren Geschlechtsorgane von ihrem eigentlichen Geburtsgeschlecht abweichen (wie es im Gutachterverfahren nach F64.0 "Geschelchtsidentitätsstörung" definiert), eine ebensolche Menschenrechtsverletzung wie sie Homosexuellen noch in den 60ern mit einer ähnlichen Einklassifizierung ergangen ist.
Es wäre an der Zeit hier zu Erkennen - auch für Vertreter des LSVD, als wichtiges Organ in Deutschland - daß das Gutachterverfahren im Zusammenhang mit der Behandlung transsexueller Menschen den Kern der Diskriminierung ausmacht.
Es geht hier um die rechtliche Anerkennung von Menschen, die bisher von Medizin und Recht zu nicht-existent erklärt werden, da es in Deutschland nach offizieller Sichtweise keine Frauen gibt, die mit Penis geboren werden und keine Männer mit Gebärmutter. Trotzdem gibt es diese Menschen.
Warum sollte hier weiterhin die Existenz transsexueller Menschen geleugnet werden?
Ich wünsche mir hier ein wenig mehr Einsatz des LSVD. Ich wünsche mir einen wirklichen Einsatz - nicht eine Pseudolösung, weil angeblich irgend etwas nicht durchsetzungsfähig ist. Ich ziehe noch einmal einen Vergleich: Hätten sie Ende der 60er es als "gute" Lösung angesehen, wenn Homosexualität weiterhin als geistige Störung angesehen worden wäre und ein Gutachter darüber entschieden hätte, daß sie nur schwul sein dürfen, wenn sie sich vorher per Gutachten zu geisteskrank erklärt hätten? Wie hätten sie reagiert, wenn irgendeine Organisation ihnen dann gesagt hätte "sieh, ich setze mich dafür ein deine Schwulseins-Erlaubnis derart zu ändern, daß Du nicht mehr 2 Gutachter brauchst, die dich für verrückt erklären, sondern nur noch einen!"? Hätten Sie sich gut vertreten gefühlt? Was hätten sie geantwortet? Hätten sie gesagt "Oh, ist ja toll... da will mir jemand helfen, einfacher für gestört erklärt werden zu können, damit ich Sex haben kann?". Nicht wirklich oder?
Diese Fragen hat mir Herr Bruns dann nicht beantwortet.
Hier noch einmal ein Zitat aus dem Fachgespräch, zu dem Manfred Bruns als einer der Sachverständigen geladen war, und auf den sich das obige Interview bezieht. Aus diesem geht hervor, daß es sehrwohl möglich sein würde, eine menschenrechtskonforme Regelung im Zusammenhang mit der rechtlichen Anerkennung von Menschen, deren Genitalien vom Geburtsgeschlecht abweichen, zu finden.
Aus dem Protokoll der Öffentliche Anhörung zur Thematik „Transsexuellenrecht“ am Mittwoch, 28. Februar 2007 im Paul-Löbe-Haus in Berlin.
Zitat: Gabriele Fograscher (MdB, SPD)
"Wäre es denn nicht ausreichend, eine Form von Beratungsschein zu machen? Man könnte verlangen, dass jemand, der eine Personenstandsänderung oder Namensänderung vorhat, sich beraten lässt, auch im Hinblick auf die Konsequenzen, die Folgen, die dies in seinem Lebensumfeld haben wird. Dieser Beratungsschein ist dann ausreichend; ein medizinisches Gutachten würde nicht mehr gebraucht."
29.05.2007
In den letzten Tagen hatte ich Kontakt zu Professor Dr. Dick F. Swaab, tätig an der holländischen Akademie für Wissenschaften und Neurobiologe der Universtitätsklinik Amsterdam. Zu seinen Arbeiten gehört u.a. die Forschung im Bereich der hormonalen Geschlechtsentwicklung des menschlichen Lebens (bezogen u.a. auf die Entwicklung des menschlichen Gehirns). Swaab ist, neben weiteren Wissenschaftlern und Medizinern aus Schweden, den USA oder China, der Ansicht, daß die eigentliche Geschlechtsbestimmung vom Gehirn ausgeht, was er mir so auch bestätigte:
I fully agree with you: the brain determines the gender. That idea is of course also the basis of the operation (adapting the body to the gender identity of the brain).
Angesprochen auf die rechtliche Situation im Zusammenhang mit der Behandlung von Transsexualität betroffener Menschen stimmte er mir ausserdem zu, daß hier ein Reformbedarf bei der Diagnosestellung und Gesetztgebung bestünde. Ich liess ihm den Vorschlag der Änderung Reihenfolge der Behandlung wie z.B. der Personenstandsänderung als ersten aller Schritte (ohne Diagnose, ohne Gutachten - also der Trennung von Recht und Medizin) und anschliessender Diagnostik zukommen (also Änderung der Gesetzgebung dahingehend, daß eine transsexuelle Frau während des medizinischen Verfahrens tatsächlich als Frau behandelt werden kann und nicht als identitätsgestörter Mann angesehen wird, wie das bisher nach F64.0 und TSG der Fall ist). Dies war seine Antwort:
Yes, you are also right that "if transsexual people would first have the right to choose their legal gender (without diagnosis), they would have the correct legal status".
07.06.2007
Ich erhielt eine Mail von Manfred Bruns, LSVD. Hier mal in Auszügen:
"Die Sache hat sich erledigt, weil die Koalitionsfraktionen das Gesetzgebungsverfahren jetzt ohne größere Änderungen abgeschlossen haben. Der Bundestag hat 24.05.2007 die Novellierung des Passgesetzes verabschiedet einschließlich der Regelung für vornamensgeänderte Personen. Die Koalition hat diesem Gesetz über einen Änderungsantrag im Innenausschuss geräuschlos auch die Umsetzung der Verfassungsgerichtsentscheidung von 2006 zu ausländischen Transsexuellen beigepackt.
Siehe BT- Drs. 16/5445, Beschlussempfehlung Nr. 1.1. und 1.5.,
http://dip.bundestag.de/btd/16/054/1605445.pdf
Plenarprotokoll 16/101, S. 10246, http://dip.bundestag.de/btp/16/16101.pdf
Weitere Änderungen des Transsexuellengesetzes sind nicht mehr beabsichtigt."
Kommentar: Wenn ein Gesetz gegen Menschenrecht verstösst, indem es die Existenz von Menschen leugnet, wird es in einem demokratischen Staat, der die Grundrechte respektiert, im Sinne der Menschenrechte geändert werden - die Frage ist nur: wann? Da ich daran glauben will, daß die Bundesrepublik Deutschland zu den Staaten zählt, die sich an die UN-Menschenrechtskonvention vom 10.12.1948 halten, habe ich noch Hoffnung, daß dies bald geschieht.
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2 (Abs.1)
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.
Artikel 8
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Hier noch ein Ausschnitt eines Schreibens, das ich an die UN geschickt habe. Bisher ohne Antwort...
A women, that was born with this intresex-condition called Transsexuality has neither legal possibilities to live as "legal" woman, nor the chance to get medical care... she'd forced to declare herself male with a psychic disorder before... and then "he" has the chance to become female.
Ebenso nichts neues gibt es von meiner Petition, die ich bereits im Dezember 2006 beim Bundestag eingereicht hatte.
09.06.2007
Eigentlich ist diese Unterseite von mut23 eine, auf der aktuelle Zitate und Vorkommnisse vorkommen sollen, doch bin ich über einen Text von Harry Benjamin (* 12. Januar 1885 in Berlin; † 24. August 1986 in New York, deutsch-amerikanischer Psychologe und Pionier auf dem Forschungsgebiet der Transsexualität), gestolpert, der aus den 60ern des letzten Jahrhunderts stammt. Wenn man jetzt noch weiss, daß es in den USA mal eine Harry Benjamin International Gender Dysphoria Association gab (nach ihm benannt, kurz hbigda), die jetztige "World Professional Association for Transgender Health" (wpath), und dann noch zusätzlich weiss, daß u.a. ein deutscher Psychoanalytiker in den 90er-Jahren deren erster Vorsitzender war, und darüberhinaus weiss, daß dieser mit einigen seiner bekannten und vertrauten Kollegen 1994 dafür gesorgt hat, daß der Begriff "Transsexualität" aus dem DSM (dem Manual der psychsichen Störungen) gestrichen wurde, und durch den Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung" ersetzt wurde (basierend auf dem "Irr"-Glauben, daß es sich bei Transsexualität um eine psychische Störung handelt), und dann auch noch berücksichtigt, daß der Gute ursprünglich in Hamburg-Eppendorf tätig war, und weiss, daß das dortige Institut seit Jahren großen Einfluß auf die Transsexuellengesetzgebung in Deutschland hat, dann sind diese Zitate ja nun wohl doppelt interessant, will ich mal meinen.
„Die Naturgesetze kennen jedoch kein Tabu, und Tatsachen bleiben Tatsachen. Intersexualität besteht im Körper als auch im Geiste.“
„Der dominierende Status der Genitalien für die Geschlechtsbestimmung ist mindestens in der Welt der Wissenschaft in Frage gestellt worden.“
„Die möglichen psychologischen Ursachen des Transsexualismus haben viel mehr Aufmerksamkeit erhalten, als diejenigen, die als "organisch“ bezeichnet werden können.“
„In diesem Land beherrschen Psychologie und Psychoanalyse noch das Gebiet der sexuellen Abweichungen. Viele Psychologen, besonders Analytiker, haben nur wenig biologische Grundkenntnisse. Einige scheinen wirklich biologische Tatsachen zu verachten und übertreiben beharrlich psychologische Daten, so daß oft ein verdrehtes, einseitiges Bild des Problems daraus hervorgeht.“
„Wir verwenden in der Sprache immer noch den Begriff des "Mannes", wenn ein Hoden und ein Penis existiert, und einer "Frau" wenn wir Eierstöcke und eine Scheide vorfinden. Die Genetiker haben uns aber zu Kenntnissen über das "chromosomales Geschlecht" verholfen, welches nicht immer gleich wie das anatomische sein muss. Wie viel Unbekanntes wir noch entdecken werden, kann niemand sagen. Sogar der Begriff "Transsexualismus" kann sich als unpassend erweisen, wenn es sich jemals zeigen sollte, dass ein anatomisch normaler männlicher Transsexueller eine genetische Frau, oder wenigstens nicht ein wirklich genetisch normaler Mann sein kann. In solchem Fall würden wir uns mit einem Transgenital-Wunsch statt einer Transsexualität befassen.“
Quelle: Harry Benjamin, M.D. - The Transsexual Phenomenon (1966)
14.06.2007
Gestern habe ich mit dem DIMDI telefoniert, und im Anschluß an das sehr informative und hilfreiche Gespräch (vielen Dank an Dr. Ursula Küppers), gibt es nun neue Informationen in Sachen ICD, ist doch hier eine neue Version geplant: der ICD11. Zu dieser Revision nun einmal ein Link:
Im Internet existiert eine Seite die sich direktzurkanzelerin.de nennt. Nachdem ja noch so einiges offen und unbeantwortet ist (Sophinette Becker, Petition Bundestag, Anfrage bei UN,...), hab ich heute nun folgenden Text in das Formular an die Kanzlerin gestellt. Mal sehen, was passieren wird:
Sehr geehrte Bundeskanzlerin,
Seit über 30 Jahren ist es in Deutschland per Bundesverfassungsgerichtsbeschluß (11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72) anerkannt, daß "die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche." Das BVG begründet diese Aussage mit den im Grundgesetz verankerten Menschenrechten und weist darauf hin, daß die Psyche "wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale" zu berücksichtigen sei.
Seit über 10 Jahren gibt es nun international anerkannte Untersuchungen und wissenschaftliche Arbeiten aus Humangenetik und Neurowissenschaft (u.a. Prof. Dick Swaab, Amsterdam, Prof Eric Vilain, Los Angeles, Ingrid Reisert, Ulm, u.v.a.), daß sich das menschliche Gehirn bereits vor der Geburt geschlechtlich entwickelt.
Darüberhinaus stellt das Gehirn laut Übereinkunft in der Medizin, das wichtigste Organ des Menschen dar. Es wird offiziell als "Sitz der Persönlichkeit" eines Menschen bezeichnet - mit all seinen Gefühlen, Gedanken und Fähigkeiten.
Wenn dies so ist, dann ist das Gehirn/die Psyche geschlechtsbestimmender als der Körper und Transsexualität demnach eine Geschlechtskörperabweichung vom eigentlichen Geburtsgeschlecht.
Warum wird diese körperliche Störung immer noch per Gesetz als nicht-existierend aufgefasst - obwohl sie seit über 30 Jahren bereits bekannt ist?
Warum wird - berücksichtigt man all dies - trotzdem ein von Transsexualität betroffener Mensch...
a) dazu gewungen, sich per Gesetz (Transsexuellengesetz) von einem psychologischen Gutachter zu dem Geschlecht erklären zu lassen, dem der Betroffene nun ja nicht angehört (da ja das Gehirn/die Psyche im Zweifelsfall geschlechtsbestimmender ist als der Körper), obwohl ja nun eigentlich das medizinische Verfahren von den Grundrechten nun nicht ausgenommen sein kann (Grundrechte, auf die sich bereits 1978 das Bundesverfassungsgericht berufen hat)?
b) durch Verknüpfung von Medizin und Recht Willkürentscheidungen von Dritten (Psychologische Gutachter) ausgeliefert, in dem er über das komplette medizinische Verfahren kein Existenzrecht in dem Geschlecht zuerkannt bekommt, dem er als Betroffener eigentlich angehört? Warum wird eine psychisch gesunde Frau als Mann mit Geschlechtsidentitätstörung behandelt (bzw. umgekehrt) und dies zur Voraussetzung für eine Personenstandsänderung gemacht?
c) nicht in seiner Existenz anerkannt, da er ja nun vor dem Gesetzt dazu gezwungen wird, sich einem Geschlecht zuzuordnen, dem er psychisch (Gehirn) ja nie angehört hat (eine Frau muss sich z.B. zu einem Mann mit einer Geschlechtsidentitätsstörung machen lassen)?
Zusammengefasst: Warum wird offiziell und per Gesetz immer noch geleugnet, daß es Menschen gibt, deren sichtbare Geschlechtsorgane vom eigentlichen gehirnbestimmten Geburtsgeschlecht abweichen (und damit eigentlich gegen die Logik verstossen, die das Bundesverfassungsgericht 1978 bereits angeführt hat)?
Warum hat ein transsexueller Mensch nicht die Möglichkeit, seinen Geburtseintrag vor der medizinischen Behandlung ändern zu lassen, um während der Behandlung durch Mediziner eine Rechtssicherheit erfahren zu können?
Warum existiert (ganz im Gegesatz zu dem Anschein den das sog. Transsexuellengesetz von 1981 erwecken soll) immer noch kein Gesetz, welches transsexuelle Menschen anerkennt?
Warum wird nachwievor gegen medizinischen Sachverstand und den BVG-Beschluß von 1978 verstossen, obwohl es ein einfaches wäre, eine sinnvolle gesetzliche Regelung einzuführen?
Man könnte:
a) Betroffenen die gesetzliche Möglichkeit geben, ihren Personenstand unabhängig medizinischer Gutachten ändern zu lassen (die Gutachten basieren ja bisher auf dem falschen Geschlecht!)
b) In Folge davon, Betroffenen die Möglichkeit geben, ihre Störung individuell und zum Wohle des Patienten abgestimmt, behandeln zu lassen.
Kim Anja Schicklang
17.06.2007
Zu den Vorschlägen den ICD umzuarbeiten und das Transsexuellengesetz menschenrechtskonform zu formulieren, befindet sich nun unter dem folgenden Link eine Umfrage:
Zur Verbesserung des Unterhaltungsprogramms lässt sich (ein Flash-Videoplayer vorausgesetzt) nun ein kleiner Film anschauen, der die Problematik einmal emotional verdeutlicht. Nämlich hier:
Durch die liebe Mithilfe einer Betroffenen aus Berlin ist nun doch der Beitrag "Geschlechtsbestimmung" auf dem Portal "Direkt zur Kanzlerin" aufgenommen worden. Der Link zu dem Beitrag ist nun hier:
In der Mail, die ich heute erhalten habe, heisst es:
"Bitte beachten Sie, dass die am besten bewerteten Beiträge an die Bundeskanzlerin weitergeleitet werden. Ihre Familie und Freunde sowie alle anderen Netzbürger können unter dem genannten Link für Sie abstimmen. Das heißt, je mehr Stimmen Ihr Beitrag erhält um so höher ist die Chance, dass Ihr Anliegen direkt die Bundeskanzlerin erreicht."
Vielen Dank nach Berlin!
17.07.2007
Mit insgesamt 1292 Klicks (was mehr als einem Sechstel der offiziellen Zahl transsexueller Menschen in Deutschland entspricht) und einer Wertung von 3.29 Sternen liegt nun das Anliegen "Geschlechtsbestimmung" auf Platz 1 der letzten Woche. Damit besteht nun die Möglichkeit, eine öffentliche Antwort zu dieser Thematik zu erhalten. Vielen Dank allen Nicht-Betroffenen, die sich hier mitengagiert haben, einen speziellen Dank an eine liebe Person aus Berlin, die dies ermöglicht hat und nicht zuletzt und ganz besonders auch an all diejenigen Betroffenen, die für sich erkannt haben, daß es als eines der wichtigsten Dinge im Leben eines Menschen vorallem die Selbstverantwortung gibt. Eine Verbesserung der Situation im Zusammenhang sowohl mit der medizinischen wie rechtlichen Behandlung, als auch in er öffentlichen Akzeptanz, entsteht ganz automatisch aus dem Wissen um das eigene Selbst, dem Selbstbewusstsein. Hier einmal der Beitrag, wie er nun in Audioform auf der Seite http://www.direktzurkanzlerin.de/ zu finden ist:
Zusätzlich zu dieser Neuigkeit, folgt auch schon die nächste: Das Deutsche Insitut für Medizinische Dokumentation und Information, welches für die ICD-Verwaltung in Deutschland zuständig ist (kurz DIMDI) hat sich nun erneut gemeldet. Frau Dr. Küppers liess mir folgende Nachricht zukommen:
Das DIMDI hatte ja im Frühjahr dieses Jahres die Informationen, die Sie uns zum Thema gesandt hatten, an die WHO weitergegeben. Ende Juni kam nun seitens der WHO die folgende Meldung: >> Frau Schicklang kann ihren Vorschlag hier auf englisch einreichen, sofern noch Interesse besteht. Wir werden ihn dann angemessen berücksichtigen.<<
Es geht weiter.
20.07.2007
Die Antwort aus dem Kanzleramt ist da. Interessanterweise wird hier werder auf das rechtliche Paradoxon eingegangen, noch habe ich den Eindruck, daß die eigentliche Frage überhaupt erkannt wurde. Hier der Text der Bundesregierung:
Sehr geehrte Frau Schicklang,
das Transsexuellengesetz von 1981 regelt rechtliche Fragen, die sich
aus dem von Ihnen angesprochenen Problem ergeben. Das Gesetz erkennt
an, dass die äußeren Geschlechtsmerkmale im Zeitpunkt der Geburt das
Geschlecht eines Menschen nicht uneingeschränkt bestimmen können. Das
Gesetz erkennt weiter an, dass das Streben von Menschen mit
transsexueller Prägung nach Übereinstimmung von Psyche und Physis
Ausdruck der höchstpersönlichen Suche nach der eigenen wahren Identität
ist. Der Gesetzgeber hat daher beschlossen, dass es mit der
Menschenwürde der Betroffenen nicht vereinbar ist, ihnen
entgegenzuhalten, dass das Geschlecht nach naturwissenschaftlichen
Kategorien unwandelbar sei.
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer Gerichte haben die Regelungen des Transsexuellengesetzes konkretisiert.
Nähere Informationen zu den höchstrichterlichen Entscheidungen finden Sie unter:
Schließlich trägt das neue Passgesetz der Bundesregierung der
schwierigen Situation Transsexueller Rechnung. Danach können
Transsexuelle, die mindestens eine Vornamensänderung nach § 1 Abs. 3
Transsexuellengesetz (sog. kleine Lösung) vollzogen haben, einen Pass
erhalten, in den das Geschlecht eingetragen wird, dem sich der
Betroffene zugehörig fühlt.
Den durch den Bundestag bereits beschlossenen, aber noch nicht verkündeten Gesetzestext finden Sie unter:
Insofern wird die besondere Situation von Transsexuellen durch das deutsche Recht anerkannt.
Mit freundlichem Gruß
Damit kam nun zwar eine Antwort, nur leider keine, die sich inhaltlich mit der Problematik auseinandersetzt. Ich hätte mir mehr ernsthaftes Interesse gewünscht. Aber zumindest wird so klar, daß hier die Betroffenen noch deutlicher und selbstbewusster ihre Interessen vertreten müssen um auch vor dem Gesetz in ihrer Existenz anerkannt zu werden... denn, wie soll es eine Verbesserung der Situation geben, wenn den Ansprechpartnern noch nicht einmal das Anliegen klar ist und wenn noch nicht einmal erkannt wird, was denn nun die eigentliche Menschenrechtsproblematik ist, die daraus entsteht, wenn eine Frau während eines medizinischen Verfahrens dazu gezwungen wird, sich als psychisch kranker Mann zu verkaufen (oder ein Mann als psychisch kranke Frau), bloss weil die Genitalien einmal zu einer falschen Geschlechtsbestimmung geführt haben? Die Ignoranz gegenüber der Problematik ist das eigentliche Menschenrechtsverbrechen, sie ist der Auslöser für medizinische Fehlbehandlungen und öffentliche Diskriminierung. Und Menschen, die es nicht geben soll, können, da es sie ja nicht gibt, sich noch nicht einmal auf das Antidiskriminierungsgesetz berufen. Das Glück haben höchstens die, die als rechtsgültige Person existieren.
Hier noch Kommentare zu dem Antworttext:
a) "dass das Geschlecht nach naturwissenschaftlichen
Kategorien unwandelbar sei"
Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist zwar das äussere Geschlecht eines Menschen in gewissem Maße wandelbar, nicht jedoch das gehirnbestimmte Geburtsgeschlecht. Eine transsexuelle Frau besitzt z.B. ein weibliches Gehirn, ist also von Geburt an Frau, wurde aber auf Grund des Vorhandenseins eines "männlichen" Genitals dem männlichen Geschlecht zugeordnet. Damit ist die Aussage der Wandelbarkeit zwar eine, die gerne von Psychoanalytikern vertreten wird, sie ist aber bezogen auf das eigentliche Geschlecht eines Menschen falsch (vergleiche hier auch: Der Fall Reimer) und durch zahlreiche Studien widerlegt (siehe auch hier: klick).
b) "das Geschlecht ..., dem sich der
Betroffene zugehörig fühlt."
In der Tat ist es so, daß hier nicht das Zugehörigkeitsgefühl alleinig entscheidend ist, sondern die Summe aller Gedanken und Gefühle, die den Menschen als Persönlichkeit ausmachen. In der Realität ist es so, daß z.B. eine transsexuelle Frau nicht darunter leidet, sich "weiblich" oder dem "weiblichen Geschlecht" zugehörig zu fühlen (geht es ihr doch wie jeder anderen Frau), sondern unter der Abweichung ihrer Fortpflanzungsorgane zu ihrem Geburtsgeschlecht.
Da nun das Anliegen auf dem Portal direktzurkanzlerin nicht beantwortet wurde, ist es vielleicht einmal Zeit sich daran zu erinnern, was im Dezember 2006 geschah, ging es doch auch damals schon in einem direkten Anliegen um die Forderung nach Änderung des TSG und F64.0. Damals sollte der Weg eine Petition sein (zu finden hier - bitte anklicken ) , zu der es auf einer Internetseite des Bundestages heisst:
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen
schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu
wenden. Das ist eines der verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte
in der Bundesrepublik Deutschland.
Normalerweise erscheinen dann die angenommenen Petitionen online, zum mitzeichnen und diskutieren (ähnlich wie bei der Seite direktzurkanzlerin.de). In diesem Fall ist die Petition nicht online auf der Seite des Bundestages zu finden, obwohl ja bereits über ein halbes Jahr vergangen ist. Deswegen habe ich nun erneut eine mail an den Petitionsausschuss geschickt, mit der Bitte darum, eine Aussage über den Bearbeitungsstatus der Petition zu erfahren.
Im Januar(!) schrieb Wolfgang Dierig vom Petitionsausschuss dazu:
Da die Gesetzesberatungen unter Umständen längere Zeit in Anspruch nehmen, muss ich Sie um Geduld bitten. Auf die Dauer und den Zeitpunkt der Beratungen in den anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages hat der Petitionsausschuss keinen Einfluss.
Und im April dann dies:
Nach Abschluss der parlamentarischen Prüfung werden Sie über die getroffene Entscheidung unterrichtet.
22.07.2007
Nach einem Telefonat mit Rainer Bockstette vom Innenministerium habe ich nun von Prof. Dick Swaab aus Amsterdam - welcher einer der Wissenschaftler ist, die bereits in den 90ern bewiesen haben, daß sich das Gehirn eines Menschen schon vor der Geburt geschlechtlich entwickelt - das okay erhalten, seine Kontaktdaten an das Innenministerium weiterzusenden (Bild: BST). Somit sind die Studien über das Gehirngeschlecht eines Menschen auch der Bundesregierung bekannt (wobei sie eigentlich schon länger bekannt sind). Basierend auf diesem Wissen dürfte die Menschenrechtsproblematik, die sich aus dem TSG und F64.0 ergeben klar sein - eben auch der Bundesregierung - selbst dann, wenn sie, wie aus der Antwort auf direktzurkanzlerin.de zu entnehmen, dies immer noch offiziell abstreitet.
Die Frage ist: wie lange wollen sie es noch abstreiten?
Dick Swaab schrieb (Ausschnitt):
"congratulations with all the good news! You can give them my e-mail address."
Und Herr Bockstette sagte:
23.07.2007
Nach der unbefriedigenden Antwort aus dem Kanzleramt (direktzu), gibt es auch schöne Nachrichten. Zum Beispiel in Form eines Schreibens (in Auszügen) von Prof. Dr. Hans Jörg Sandkühler (Leiter der deutschen Abteilung „Wissenskulturen, Transkulturalität, Menschenrechte“ des UNESCO-Lehrstuhls für Philosophie):
Ich bin sicher, dass sich die gesellschaftliche und rechtliche Lage durch den Kampf, den Sie führen, verändern wird; das Recht kommt immer nach der gesellschaftlichen Durchsetzung von Rechtsansprüchen; so war bzw. ist es beim Kampf um Frauenrechte, so beim Kampf um die Rechte von Lesben und Schwulen.
Mein Fazit: Besser als mit den Grund- und Menschenrechten können Sie diesen Kampf um Ihre Rechte gar nicht begründen und führen.
24.07.2007
Das Bundesinnenministerium hat nun zum einen wissenschaftliche Arbeiten von Prof. Dick Swaab erhalten (er schickte mir noch Anlagen hinterher, die ich nun weitergeleitet habe), ebenso jetzt aber auch die email-Adresse von Dr. Milton Diamond von der Universität Hawaii. Dr. Diamond erlangte u.a. internationale Bekanntheit durch den Fall Reimer, in welchem er die Theorie der Psychoanalyse über die Entwicklung der Geschlechtsidentität widerlegte (die Theorie, die heute noch im TSG und in F64.0 steckt, und bis dato für großes Leid sorgt).
Prof. Diamond schrieb (Ausschnitt):
"You can, however, give my name to the Bundesinnenministerium as a scientist they might want to contact. Good luck, Dr. Milton Diamond"
Nun gibt es zu der Antwort des Kanzleramtes - welche ja eigentlich nun alles andere ist, als eine echte Antwort - die dazugehörige Audiodatei:
Hier noch einmal zur Erinnerung die Kernproblematik in Kurzform. Eine Antwort der Bundesregierung auf dieses Paradoxon (sowie von den einschlägigen Instituten wie z.B. der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung in Hamburg, die ja seit Oktober 2006 bereits mit der Problematik konfrontiert ist) fehlt noch immer:
Aus der Antwort des Kanzleramts:
Das Gesetz erkennt an, dass die äußeren Geschlechtsmerkmale im Zeitpunkt der Geburt das Geschlecht eines Menschen nicht uneingeschränkt bestimmen können.
Aus dem TSG:
Das Gericht darf einem Antrag nach nur § 1 stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind.
Aus dem ICD:
Der Wunsch, als Angehöriger des *anderen Geschlechtes zu leben und anerkannt zu werden.
Aus dem DSM:
Die Überzeugung, die typischen Gefühle und Reaktionsweisen des *anderen Geschlechts aufzuweisen
Frage: Warum wird nun als Grundlage für die Gutachten das körperliche Geschlecht eines Menschen herangezogen, wenn doch anerkannt wird, daß "die äußeren Geschlechtsmerkmale im Zeitpunkt der Geburt das Geschlecht eines Menschen nicht uneingeschränkt bestimmen können"?
Beispiel aus einem Gutachten:
Im Folgenden wird die dem biologischen und dem gegenwärtigen juristischen Geschlecht entsprechende männliche Form der Personalpronomina verwendet.
Warum? Kleiner Tipp: Es lohnt sich, über dieses "warum" einmal nachzudenken. Und danach lohnt es sich ebenso, einmal den letzten Worten der Nicht-Antwort aus dem Kanzleramt zu lauschen... insbesondere dem letzten Satz "Insofern wird die besondere Situation von Transsexuellen durch das deutsche Recht anerkannt." (Hinweis: Wo befindet sich der "menschenrechtsfreie" Raum? Und warum ist der letzte Satz der direktzu-Antwort damit eigentlich eine Farce?)
Es kam nun Post vom European Court of Human Rights, dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte mit der Bestätigung um den Erhalt meines
Schreibens vom 22. Juli 2007 (einschließlich des ausgefüllten
Beschwerdeformulars welches die TSG- und F-Problematik, die hier auf dieser Seite aufgeführt ist, zum Inhalt hat). Wie war das noch? Schau mer mal.
18.08.2007
Auf der youtube-Seite von mut23 befindet sich nun der zweite Film. Er handelt von der Diskriminierung in den Medien durch die falsche Verwendung von Personalpronomen. Wenn das Gehirn für die Geschlechtsbestimmung des Menschen wichtiger ist als die Fortpflanzungsorgane (Das Gehirn ist Sitz der Persönlichkeit eines Menschen und nicht etwa z.B. der Penis) und Transsexualität angeboren ist, dann ist es Teil der Ignoranz gegenüber dem Tatsächlichen bei einer transsexuellen Frau davon zu sprechen, sie wäre als Mann auf die Welt gekommen (bzw. bei einem Mann zu behaupten, er wäre als Frau geboren worden). Ebenso falsch ist damit ausserdem die Formulierung Mann-zu-Frau oder Frau-zu-Mann (Dass Geschlechtsumwandlungen nicht möglich sind, sondern lediglich die Fortpflanzungsorgane zu einem gewissen Grad verändert werden können, ist eine weitere Folge dieser Erkenntnisse) .
Diese Überlegungen hatte einst bereits Harry Benjamin in den 60ern, als er sagte
„Der dominierende Status der Genitalien für die Geschlechtsbestimmung
ist mindestens in der Welt der Wissenschaft in Frage gestellt worden.“. Sie stammt aus "The Transsexual Phenomenon", seinem Werk von 1966.
Heute habe ich Post vom European Court Of Human Rights erhalten, in welchem mir von der Kanzlerin der Sektion der Erhalt meiner Unterlagen (medizinische Unterlagen, Schreiben von Gerichten, Standesamt, usw.) bestätigt wurde, die ich nach dem ersten Schreiben nachgereicht hatte.
08.09.2007
Heute ist der letzte Tag eines internationalen Treffens von Sexologen, die im Zusammenhang mit Transgender und Transsexualität stehen. Dieses WPATH Symposium, also dem Zusammenkommen der Mitglieder der ehemaligen Harry Benjamin Association findet im Embassy Suites Hotel in Chicago statt. Die WPATH ist die Organisation, die bis heute in ihren Standards of Care - welche auch in Deutschland übernommen wurden (in einer Version von Sophinette Becker) - abstreitet, dass echte Transsexualität, also das Vorhandensein gegengeschlechtlicher Fortpflanzungsorgane, bei Menschen vorkommen kann. Nach Sicht der WPATH/ex-HBIGDA handelt es sich bei Transsexualität um eine "Gender Identity Disorder", einer psychischen Störung, die in Deutschland unter dem Namen "Geschlechtsidentitätsstörung" verkauft wird und für viel Leid bei den Betroffenen sorgt, da sie beispielsweise aus transsexuellen Frauen Männer macht, die - auf Grund dieser Störung - lieber Frauen wären, obwohl diese Frauen keine Männer sind, die gerne Frauen wären, sondern bereits von Geburt an Frauen sind.
Hier ein Ausschnitt aus dem Programm und den anwesenden Personen:
WPATH Symposium Chicago
2007 Scientific Committee
Walter Bockting
John Capozuca
Peggy Cohen Kettenis
Domenico De Ceglie
Griet De Cuypere
Jamie Feldman
Luk Gijs
Selma Gonzales
Ira Haraldsen
Takao Harashina
Piet Hoebeke
Loren Schechter
Tom Mazur
Heino Meyer-Bahlburg
Jude Patton
Friedemann Pfaefflin
Anna Ravenna
Oliver Robinow
Robert Rubens
Loren Schechter
Guy T'Sjoen
Christine Wheeler
Stephen Whittle
Kevan Wylie
Ken Zucker
Thursday, September 6
Shifting Paradigms: Making the Case for Moving Gender Identity Disorder
Out of the Diagnostic and Statistical Manual (DSM)
Stone – MS, MR
Friday, September 7
The International Journal of Transgenderism Awards
Dr. Eli Coleman, PhD & Dr. Friedemann Pfäfflin
presented by Dr. Walter O. Bockting, PhD, IJT Editor
Saturday, September 8
Disorders of Sexual Development Symposium -Salons A -D
Moderator: Dr. Heino F.L. Meyer-Bahlburg, Dr. rer. nat
Das Treffen soll wohl nicht-öffentlich sein, 550 Dollar Eintritt kosten, trotzdem sind wohl mehr Menschen anwesend, als die oben auf der Liste, was ein kleiner Telefonanruf im Chicagoer Hotel ergeben hat:
Im Vorfeld zu diesem Treffen gab es einige weltweite Proteste von betroffenen Frauen - ebenso Vorschläge von Betroffenen, wie denn sowohl die rechtliche Situation als auch die Diagnostik im Zusammenhang mit der Fortpflanzungsorgans-Störung Transsexualität reformiert werden könnte (ein Vorschlag ist zum Beispiel eine Reform des DSM, dem Manual der psychischen Störungen z.B. durch gidreform.org - es existieren aber auch Forderungen nach deutlicherer Unterscheidung zwischen Geschlechtsrollen-Wechslern und echter Transsexualität durch Einführung eines neuen Namens wie z.B. HBS/Harry Benjamin Syndrom) . Die Vorschläge von mut23 - nämlich der echten rechtlichen Anerkennung transsexueller Menschen und der Verbesserung der medizinischen Sicherheit - stehen weiter oben auf dieser Seite.
09.09.2007
Im April zeigte der Sender ABC eine Dokumentation mit dem Titel "Born with the wrong body". Leider ist auch hier wieder einmal aus den betroffenen transsexuellen Kindern in der Formulierung das Gegenteil aus ihnen gemacht worden, als was sie geboren wurden. So werden transsexuelle Mädchen als "geboren als Junge" bezeichnet. Dies ist falsch. Seltsamerweise wäre es so einfach, wenn die Filmemacher mal genau hingehört hätten, was die Betroffenen selbst, als auch die Eltern geäussert haben. Es sind wahre Aussagen.
Der Grund warum ich dies poste ist dazu gut, um der erfundenen und paradoxen Definition "Geschlechtsidentitätsstörung" die bis dato von der WPATH und einigen deutschen Sexologen vertreten wird (und auf der das TSG und der ICD F64.0 basiert) etwas entgegenzustellen. Liebe Menschen, hört doch einfach zu! Das kann doch nicht so schwer sein... Warum sollen denn ein Penis wichtiger bzw. geschlechtsbestimmender sein als das Gehirn, wenn sich beides schon vor der Geburt geschlechtlich entwickelt und das Gehirn das wichtigste Organ des Menschen ist?
10.09.2007
Bereis am 20. Juli wurde das Transsexuellengesetz geändert, nämlich im Zusammenhang mit der Vornamensänderung. So gilt die Regelung nun auch für "Ausländer, dessen Heimatrecht keine diesem Gesetz vergleichbare Regelung kennt". Ebenso weggefallen ist die Altersgrenze für die Vornamensänderung, die bisher bei 25 Jahren lag. Gültig soll diese Regelung ab November sein. Das ändert nun nichts an der Grundmenschenrechtsverletzung des TSG, dem Abstreiten der Existenz von Menschen, die mit gegengeschlechtlichen Fortpflanzungsorganen geboren wurden.
11.09.2007
Heino F. L. Meyer-Bahlburg, Dr. rer. nat., einer der Teilnehmer des Chicagoer WPATH-Treffens am Wochenende war sehr nett und hat mir am Telefon ein wenig Auskunft gegeben - auch im Zusammenhang mit Ideen zur Reform des DSM. Hier ging er u.a. anderem auch auf die Untersuchungen von Dick Swaab (veröffentlicht Mitte der 90er-Jahre) ein, die für die WPATH zwar Hinweise sind darauf, dass es sich bei transsexuellen Frauen wirklich um gebürtige Frauen handeln könnte, doch sind für Herrn Meyer-Bahlburg und die WPATH die Ergebnisse noch nicht aussagekräftig genug.
Hier Ausschnitte aus dem Gespräch:
Solangsam wird mir ein neuer Aspekt der Problematik um die Anerkennung transsexueller Menschen bewusst: In den USA gibt es keine derartige gesetzliche Regelung wie das Transsexuellengesetz in Deutschland, die Diagnostik liegt in den Händen der APA und dem DSM. In Deutschland wurde nun die für Amerika entwickelte Logik (und die hier auch für medizinische Leistungen notwendig ist, da ja nun kein einheitliches Gesetz sagen kann, dass es sich bei transsexuellen Frauen wirklich um Frauen handelt und bei transsexuellen Männern um gebürtige Männer... ) übernommen und in das TSG eingebaut. In Deutschland ist das TSG ein Bundesgesetz und gilt überall... und darauf müssen sich hierzulande dann alle berufen, eben Ärzte, Krankenkassen, usw... Das bedeutet: In den USA spielt die offizielle Definition keine so wichtige Rolle, hier geht es eher um konkrete Fälle - in Deutschland ist das genau anders herum: Die offizielle Definition wirkt auf die konkrete Situation. Und die Lösung? Das Streichen des Gutachterverfahrens aus dem TSG und die Trennung von Recht und Medizin.
12.09.2007
Hier nochmal ein Kommentar zum Interview mit Heino F. L. Meyer-Bahlburg. Eine Frage, die sich quasi mit "Beweislastumkehr" beschäftigt...
"wenn sie meinen gibt es Frauen die mit einem Penis geboren wurden, weil sie im Gehirn anders eingerichtet sind, weil sie nicht-männlich eingerichtet sind... dann sieht es so aus, dass es zumindest einiger solcher Individuen gibt"
Wenn es denn so ist, dass es zumindest vermutet werden kann, dass es Frauen gibt, die mit einem Penis geboren wurden, dann stellt sich für mich folgende Frage: Ist es in einer aufgeklären Gesellschaft ethisch vertretbar, diese Menschen, die möglicherweise existieren, aus Mangel an genügend Beweisen, unter Vernachlässigung der zahlreichen Hinweise welche die Annahmen stützen können, in seiner Existenz zu leugnen - insbesondere dann, wenn die Nicht-Existenz ebenso wenig bewiesen ist und hier sogar zusätzlich die Hinweise fehlen, die es im umgekehrten Fall aber zu genüge gibt? Ich denke nicht. Es wird Zeit für die echte Anerkennung transsexueller Menschen.
05.10.2007
Die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) hat nun eine Pressemitteilung herausgegeben, in der Prof. Dr. Günter K. Stalla (Abt. Innere Medizin/Endokrinologie, Max-Planck-Institut für Psychiatrie, München . Herausgeber des "Therapieleitfaden Transsexualität", ein Buch in dem auch Abschnitte von Friedemann Pfäfflin zu finden sind) mit folgendem Satz zu zitieren wäre:
"Der Wunsch, das Geschlecht zu wechseln ist meist sehr stark ausgeprägt"
Ebenso wird in dieser Pressemitteilung erwähnt, dass sich z.B. etwa einer von 12.000 Männern wünschen würden, eine Frau zu sein. Nun wäre zu fragen, inwieweit hier nun die Verwendung der Begriffe "Mann" und "Frau" angebracht sind, wenn man einmal folgendes berücksichtigt:
"Der dominierende Status der Genitalien für die Geschlechtsbestimmung ist mindestens in der Welt der Wissenschaft in Frage gestellt worden."
Harry Benjamin, 1966 (The Transsexual Phenomenon)
"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche."
Bundesverfassungsgericht 1978
"Ich stimme ihnen zu: Das Gehirn bestimmt das Geschlecht. Dies ist auch die Grundlage für die Operation (den Körper an die Identität des Gehirns anzupassen)"
Professor Dr. Dick F. Swaab, Amsterdam
Da ich nun die Verwendung der Begriffe "Frau" (bei einem transsexuellen Mann) und "Mann" (bei einer transsexuellen Frau) in diesem Zusammenhang für unangebracht halte, habe ich der Gesellschaft mal eine email geschickt, die u.a. die Frage enthält, ob sich die Verantwortlichen der Gesellschaft vorstellen können, das genau diese Wortfehlverwendungen zu Diskriminierungen führen können. Eine umgeschriebene Version des Artikels findet sich hier:
Eine Reaktion der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie kam bisher nicht, ein Telefonat mit der Pressestelle half nicht wirklich weiter, ausser, dass die Pressesprecherin die Mail wohl erhalten hat (sie hatte sie wohl an Herrn Stalla weitergeleitet, sagte sie) und diese noch griffbereit war. Wenn ich mir überlege, dass Mails, die nicht von Interesse sind, normalerweise sofort gelöscht werden (vorallem sollte man vermuten, dass eine Pressestelle einer solchen Gesellschaft ja nun unzählige Mails am Tag erhält), würde mich für das schnelle Finden der Grund interessieren. Aber bevor ich hier zu spekulieren anfange, hier einmal was anderes - nämlich das, was ich auf youtube gefunden habe. Es handelt sich um den Tonteil eines Videoblogs von Kibouo , einer jungen Betroffenen, die sich über die Probleme von Geschlechtsdefinitionen über die Genitalien Gedanken macht und ähnlichen Zweifel daran hegt, wie ich (ich bin ja immer noch der Ansicht, dass es keine Transsexualität gäbe, wären die Genitalien geschlechtsbestimmend - leider basieren sowohl das TSG in Deutschland und die bis dato existierende Gutachterpraxis genau auf dieser falschen Grundlage):
So, und damit wieder ein kleiner Schlenker zurück gemacht wird, hier einmal Frau Anna Julia Voormann, die Pressesprecherin der DGE zur Frage, wie denn eine transsexuelle Frau öffentlich zu bezeichnen ist:
Wenn ich das richtig verstehe, scheint sie Mann zu meinen - da sie mir den Hinweis gab, dass der Inhalt und die Formulierungen abgestimmt waren mit der Endokrinologen-Gesellschaft, so frage ich mich: Ist das deren Ernst? Wen behandeln die denn dann? Transsexuelle Frauen? Oder Männer mit einer "Geschlechtsidentitätsstörung"? Ich hab das zwar schon im letzten Post gemacht, aber hier gerne noch einmal: der Benjamin-Text von 1966 "Der dominierende Status der Genitalien für die
Geschlechtsbestimmung ist mindestens in der Welt der Wissenschaft in
Frage gestellt worden."
21.10.2007
Ein Jahr ist nun bereits vergangen, und noch immer gibt es keine offizielle Reaktion auf das notariell beglaubigte Schreiben von vor einem Jahr, welches an die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung geschickt wurde. Wie lässt sich so ein Tag feiern? Lässt er sich überhaupt feiern? Wer feiert mit wem? Und was soll gefeiert werden? Die Nicht-Antworten? Gut. Wird so gemacht. Der Inhalt des 24. Oktobers ist: Ein Tag Urlaub von der Thematik. Für einen Tag so tun, als ob es das ICD-TSG-Paradoxon gar nicht gäbe... 24 Stunden freimachen davon, transsexuell zu sein. Sonne, Palmen, und: Der erste Gender Ignorance Day! Am 24. Oktober wird der erste GID gefeiert - der erste Gender Ignorance Day
(aus Erinnerung an die öffentliche Ignoranz gegenüber dem eigentlichen Geburtsgeschlecht transsexueller Menschen)
Fast 40 Jahre ist es nun her, als in New York der sogenannte "Stonewall-Riot" stattfand, ein Tag, der seitdem einen Meilenstein in der Bürgerrechtsbewegung der Lesben und Schwulen weltweit darstellt.
Das Geschehen in der Christopher Street Day am 28. Juni 1969 ist seitdem ein Synonym für ein homosexuelles Selbstbewusstsein - eines, in dem es darum ging, sich von dem von Aussen aufgedrängten falschen Schuldbewusstsein zu befreien, welches auf einem menschenrechtsverachtenden Weltbild beruhte, das annahm Schwul- oder Lesbischsein wäre widernatürlich und abartig. Gestützt wurde dieses erzkonservative und gegen jede wissenschaftliche Logik gerichtete Weltbild bis dahin unter anderem von Medizinern - insbesondere aus dem Bereich der Psychoanalyse - die das Enstehen von Homosexualität mit falscher Erziehung, Kindheitstraumatas und der Kompensation anderer psychischer Störungen erklären wollten. Die damaligen Theorien, die homosexuellen Menschen ihre Naturgegebenheit absprechen wollten, konnten mittlerweile wiederlegt werden - nicht zuletzt durch das selbstbewusste Auftreten der Schwulen und Lesben nach Junitag des Jahres 1969.
Vier Jahrzehnte später ist es nun an der Zeit, ein ähnliches Selbstbewusstsein zu zeigen - sind dieselben erzkonservativen und nicht-haltbaren Geschlechts-Theorien nämlich woanders weiterhin vorhanden. Diesmal aber sind es die Menschen, die mit gegengeschlechtlichen Organen geboren wurden, deren Existenzrecht bis heute verwehrt wird und die darunter zu leiden haben, dass man Ihnen ihr Menschenrecht nicht anerkennt. Man nennt diese Menschen transsexuell.
Es gibt Mädchen, die mit einem Penis geboren werden und Jungs mit einer Gebärmutter.
Dieses sollte eigentlich spätestens seit den 60er-Jahren bekannt sein, als Harry Benjamin (Pionier auf dem Bereich der Behandlung transsexueller Menschen) in seinem Buch "The Transsexual Phenomenon" (1966) schrieb „Der dominierende Status der Genitalien für die Geschlechtsbestimmung ist mindestens in der Welt der Wissenschaft in Frage gestellt worden.“. Untersuchungen aus der Humangenetik (Eric Vilain, Los Angeles) und der Gehirnforschung (Dick Swaab, Amsterdam), die seit Mitte der 90er-Jahre vorliegen bestätigen diese Aussage Benjamins. Es gibt eine wissenschaftlich höhere Wahrscheinlichkeit, dass Menschen existieren, deren Genitalien bzw. Chromosomen von ihren eigentlichen gehirnbestimmten/psychischen Geburtsgeschlecht abweichen, als dass sie nicht existieren - oder besser: Die Eindeutigkeit der Geschlechtsbestimmung über die Genitalien und Chromosomen ist bereits widerlegt worden.
Trotzdem wird vorallem in Deutschland von konservativen sexualwissenschaftlich arbeitenden Medizinern abgestritten, dass es diese Menschen gibt.
So werden beispielsweise transsexuelle Frauen, die als Mädchen mit Penis geboren wurden, weiterhin von diesen Ewiggestrigen als Jungs bzw. Männer angesehen, die von einer "Geschlechtsidentitätsstörung" betroffen sind - Menschen männlichen Geschlechts, die deswegen gestört sein sollen, weil sich ihre Geschlechtsidentität nicht so entwickelt hat, wie es die Genitalien eigentlich vorgegeben hätten. So spricht u.a. ein bis dato einflussreicher Experte der Sexologie hier von "Männern, die sich als Frauen erleben und Frauen, die sich als Männer erleben", völlig unter Missachtung dessen, was ja spätestens seit 1966 klar sein sollte - dass eben die Genitalien nicht geschlechtsbestimmend sind, genausowenig wie die Chromosomen hier eine Eindeutige Einordnung möglich machen.
Dies Missachtung dessen, dass Menschen mit gegengeschlchtlichen körperlichen Abweichungen geboren sein können, findet sich bis heute im sogenannten "Transsexuellengesetz" wieder.
Zwar basiert das Gesetz von 1980 auf einem vorausgegangenen Urteil (Bundesverfassungsgericht 1978), dass der Körper eben im Zweifelsfall eben nicht geschlechtsbestimmend wäre, trotzdem wird bis heute die geschlechtliche Zuordnung über die körperliche Annäherung an das "Gegengeschlecht" - welches ja eigentlich nie das Gegengeschlecht war - vorgenommen. Die rechtliche Grauzone und Paradoxie, die sich in diesem Verfahren verbirgt ist bis heute Grund dafür, dass einerseits Nichtbetroffene in ein für sie verheerendes medizinisches Verfahren gestürzt werden können, in dem sie sich körperlich zu irreversiblen chirurgischen Massnahmen drängen lassen, und andererseits tatsächlich betroffene transsexuelle Menschen einem russischen Roulette ausgeliefert sind, und hoffen können, dass sie mit Glück überhaupt eine vernünftige medizinische Behandlung erhalten.
Seit einem Jahr ist dem grössten sexualwissenschaftlichen Institut in Deutschland die Paradoxie bekannt, sie wird aber weiterhin verbreitet.
Dass die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Behandlung transsexueller Menschen grösstenteils auf der Paradoxie basieren, mal das eine und mal das andere als geschlechtsbestimmend anzunehmen, ist spätestens seit dem 24. Oktober 2006 bekannt. Ein notariell beglaubigtes schriftliches Werk, das auf die Verantwortung hinweist, medizinische sowie gesetzliche Neuregelungen zu finden, die nicht geltendes Menschenrecht verletzen, wurde der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung an diesem Tag übergeben - eine Antwort oder ein erkennbarer Wille, sich mit der Problematik auseinanderzusetzen, fehlt bis heute - obwohl es zahlreiche tatsächlich Betroffene gibt, die sich für eine Reform der rechtlichen sowie medizinischen Regelungen stark machen. Zirka 95 Prozent einer Umfrage, die von Menschenrecht und Transsexualität durchgeführt wurde, begrüssen eine Reform. Das entspricht in etwa der geschätzend Prozehntzahl der Sexualwissenschaftler, die sich den Vorschlägen, die auch seit einen knappen Jahr vorhanden sind, weiterhin verweigern. Im Kern geht es bei den Vorschlägen um folgendes:
a) Die rechtliche Anerkennung von Menschen, die von der körperlichen Behinderung betroffen sind mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen geboren worden zu sein
b) Eine Verbesserung der medizinischen Betreuung durch Ausbau der körperlichen Korrekturen
c) Eine Änderung des unachtsamen Umgangs mit Personalpronomen in der Öffentlichkeit und gegenüber Medienvertretern
Da es nun Zeit ist für ein transsexuelles Selbstbewusstsein - dem Wissen darum, dass es zur Natur gehören ist, dass auch Mädchen mit einem Penis geboren werden können, und Jungs mit einer Gebärmutter - bietet sich der 24. Oktober 2007 als Termin für ein einjähriges Jubiläum an. Ein Jubiläum das traurig stimmen kann, gleichzeitig aber auch dazu gut sein kann, zu wissen, dass auch andere Betroffene sich darüber im Klaren sind, dass echte Transsexualität keine psychische Störung ist, sondern eine körperliche Abweichung zum Geburtsgeschlecht.
Im Unterschied zum CSD geht es beim nun zum ersten mal staffindenden GID (Gender Ignorance Day) 2007 nicht um das organisierte Feiern auf einer öffentlichen Strasse, sondern um die Besinnung auf das eigentliche geschlechtliche Selbst und der Loslösung vom Etikett "Transe", das in der Öffentlichkeit gerne mit dieser Behinderung in Verbindung gebracht wird. Letztendlich sind transsexuelle Frauen und Männer nämlich auch nur gebürtige Frauen und Männer mit einer körperlichen Abweichung. Für den ersten GID überhaupt ist das Motto daher "Keine Transe für einen Tag" - sozusagen das Vergessen um die Problematik für 24 Stunden, ein selbstbewusstes, individuell gestaltetes: Ich bin, wer ich bin!
23.10.2007
Hier mal nur kurz erwähnt, da ich mich ja langsam auf den ersten Gender Ignorance Day einstellle (Kerzen, schöne Stimmung, Wein,...) und an diesem Tag das Thema Transsexualität ja nun für mich tabu ist... ich habe wieder mal ein paar Menschen angeschrieben, u.a. das Deutsche Institut für Menschenrechte.
Nochmal zur Erinnerung: Der 1. Gender Ignorance Day (kurz G.I.D) steht für das Gedenken an nun die ersten 365 Tage Ignoranz, Machmissbrauch, Verantwortungslosigkeit und Desinteresse der Deutschen Sexologie daran, sich damit zu beschäftigen, dass es tatsächlich Menschen gibt, die mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen geboren wurden - zumindest deutet nichts darauf hin, dass es bisher ein echtes Interesse in den letzten 12 Monaten gegeben hat... vielleicht versteckt, im Geheimen, aber hier zu spekulieren, wäre mutig... Wenn man sich aber einmal ansieht, wie in öffentlichen Medien über die Thematik berichtet wurde (Schlagzeilen wie "Mann wird zur Frau", "Sie ist als Junge geboren", ... liessen sich genügend lesen. Dazu einmal hier eine kleine Übersicht: Link) , und ebenso festzustellen ist, dass hier auch Experten zu Wort gekommen sind, so würde ich im Moment sagen, dass hier, anstatt Menschen, die von einer Geschlechtskörperstörung betroffen sind, zu helfen, wohl eher das Gegenteil passiert sein muss. Für viele scheint es immer noch unverrückbar festzustehen, auch wenn es noch so unsinnig und paradox anmutet, dass es sich bei transsexuellen Frauen um Männer handelt, die Frauen werden wollen - anstatt um gebürtige Frauen, da ihr wichtigstes Geschlechtsorgan weiblich ist, und sie es sogar auf verschiedenste Weise und allumfassend verwenden können - zum Beispiel in dem sie ihren Mund aufmachen und sagen: Ich bin eine Frau. Es muss für manch' Mensch, der nicht-transsexuell ist, wirklich schlimm sein dies zu akzeptieren.
So, und nun einen entspannten G.I.D...
25.10.2007
Ich finde ja, dass es noch genügend Gründe dafür gibt, warum eine transsexuelle Frau sich für ihre eigene Existenzanerkennung einsetzten sollte. Klar, es mag Menschen geben, die kein Problem damit haben, wenn ihnen der Onkel Doktor sagt "Guten Tag Herr Huber", doch wage ich es zu bezweifeln, dass es sich bei der Patientin um eine Frau handelt, und wenn, dann frage ich mich: was ist denn das für ein Mediziner-Patientenverhältnis, bei dem es darum geht, sich gegenseitig etwas vorzulügen? Und schon wieder wären wir bei dem, was ich für das Kernproblem halte: Wenn ein Mensch in seiner geschlechtlichen Existenz geleugnet wird, dann wird sein Selbst geleugnet - ergo in der kompletten Person ignoriert.
Vor Kurzem hatte ich bereits über die Pressemitteilung aus dem Hause Stalla geschrieben, und eigentlich wollte ich ja eine Antwort auf meine Mail erhalten, warum er denn transsexuelle Frauen als Männer bezeichnet bzw. ob das wirklich so aus seinem Geiste stammt, was nun in verschiedensten Zeitungen fast wortwörtlich aus der Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie abgetippt wurde - doch siehe da, nun hat der Bayerische Rundfunk zumindest einmal dafür gesorgt, dass die Zuordnung nun auf Spekulationen verzichten kann. In einem Interview von Veronika Bräse (in der Sendung b2 IQ Wissenschaft und Forschung) wird die Sache nämlich eindeutig, spricht Stalla nämlich hier von Männern, die Frau werden wollen, eben vom Geschlechtsrollenwechsel, weil sich ein Mann eben "fühlt" wie eine Frau und eine Frau wie ein Mann.
Interessanterweise (oder soll ich absurderweise schreiben?) bezieht er sich dabei sogar auf die Untersuchungen von Prof. Dick Swaab aus den 90ern, der mir noch in einer email-Antwort geschrieben hatte:
"I fully agree with you: the brain determines the gender. That idea is of course also the basis of the operation (adapting the body to the gender identity of the brain)."
Langsam weiss ich nicht mehr, wie dann trotzdem etwas zustande kommen kann, wie die Aussagen von Stalla in dieser Woche beim BR:
"Wenn man Mann-zu-Frau Transsexuelle sich anschaut, dann haben die ein Kernareal was halt eher einer Frau entspricht und nicht einem Mann im Gehirn. Das was der erste Hinweis weltweit, dass es irgendwo eine biologische Ursache haben könnte"
Mann-zu-Frau? Es scheint, als wiederholte ich mich, aber nun lässt sich das ja nicht oft genug wiederholen: Das Gehirn ist Sitz des Bewusstseins und der Persönlichkeit eines Menschen - mit all seinen Gefühlen, Gedanken, Emotionen - es ist das wichtigste Organ, und somit - man sollte annehmen Stalla würde die Bedeutung seiner eigenen Untersuchungen richtig zu deuten wissen (was ja hier scheinbar noch nicht der Fall ist) - eben auch das wichtigste geschlechtsbestimmende Organ. Weil zwischen diesem Organ und dem, für was es gut ist ein kleiner Zusammenhang besteht, äussert sich das nun in der Psyche des Menschen. Nicht weil eine transsexuelle Frau etwa ein Mann ist - sondern weil eine transsexuelle Frau eben eine Frau ist. Würde sie auch so behandelt werden (und eben nicht als das Gegenteil von dem, was sie ist), dann würden sich auch nicht psychische Nebenwirkungen wie Depressionen u.ä. bilden, die von dieser Fehlbehandlung ausgelöst werden... es liegt an der echten Existenzanerkennung. Dies ist ein Menschenrecht - wer diese Existenz von Menschen, die mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen geboren wurden, nicht bereit ist anzuerkennen, indem er die Realität leugnet, verletzt dieses Menschenrecht.
Hier mal die Diskriminierungen aus Unwissenheit (ich tippe jetzt mal darauf, der Herr Stalla war bestimmt ganz nett, gell...) der Frau Veronika Bräse zum Nachhören:
"Frauen die Männer sein möchten, fallen nicht so auf - sie tragen Hosen wie andere Frauen auch, vielleicht sind sie in ihrer Art burschikoser als andere - das stellt aber in vielen Fällen kein grösseres Problem dar. Dagegen fallen Männer in Frauenkleidung sehrwohl auf. Gesellschaftlich werden weibliche Männer nicht akzeptiert. Wohl auch deshalb kommen mehr Männer als Frauen zu Professor Günther Stalla vom Max-Planck-Institut für Psychiatrie in München in die Praxis"
"Die neue Studie aus München macht also Hormone für eine transsexuelle Neigung verantwortlich, und zwar genauer gesagt Geschlechtshormone, die im Mutterleib auf die Entwickleung des Babys einwirken. Das betrifft aber nur männliche Transsexuelle"
"Aber auch bei den betroffenen Männern ist noch eines unklar: nämlich warum sie im Mutterleib so wenigen männlichen Geschlechtshormonen ausgesetzt waren"
Weil sie Frauen sind? Wie wär es einmal damit? Ach ja, hier noch die Mailadressen, damit ihr die nicht extra suchen müsst: (Bayerischer Rundfunk, Veronika Bräse) und (Günter Stalla).
27.10.2007
Es haben mittlerweile schon mehr Menschen an der Umfrage zur Behandlung transsexueller Menschen teilgenommen, als ich erst dachte. Es hat nun ein paar Wochen gedauert, aber jetzt sind die Stimmen der Menschen online, die an der Umfrage teilgenommen haben, die Reformvorschläge unterstützen, die sich hier auf dieser Webseite finden lassen und damit einverstanden waren, dass ihre Stimmen auch veröffentlicht werden.
Heute habe ich einen Telefonanruf des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages erhalten. Wenn ich den Namen richtig verstanden habe müsste der Herr am anderen eine der Leitung Andreas Christoph gewesen sein. Er äusserte sich zu der Petition, die ich im letzten Jahr eingereicht hatte:
In dieser Petition war meine Bitte gewesen, die Erkenntnis des Jahres 1978 zu berücksichtigen, die das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil (1 BvR 16/72) aufgeführt hatte, dass die Psyche/Gehirn für die Einteilung der Geschlechter stärker zu berücksichtigen sei, als die körperlichen Merkmale, und dies meiner Ansicht nach auch während des medizinischen Verfahrens gelten muss. In logischer Konsequent hiesse das, dass der Gesetzgeber eigentlich gesetzliche Regelungen finden muss, in denen gewährleistet ist, dass z.B. eine transsexuelle Frau schon zu Beginn des medizinischen Angleichungsverfahrens (Wiederherstellung gegengeschlechtlich ausgebildeter Körpermerkmale durch Hormone und Chirurgie) personenstandsrechtlich als Frau behandelt wird und sie z.B. die Möglichkeit erhält in den Unterlagen der beteiligten Menschen (Krankenkassen, Mediziner, Behörden) als Frau geführt zu werden, um die nötige Sicherheit während der Behandlung zu gewährleisten.
"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen Funktionen seien."
Die bisherigen Regelungen des Transsexuellengesetzes stehen hier im Widerspruch zu der Erkenntnis von 1978, obwohl das Transsexuellengesetz ja berücksichtigen wollte, dass die Psyche/Gehirn im Zweifelsfall als geschlechtsbestimmender anzunehmen ist (dies war ja nun auch der Grund, warum es das TSG überhaupt gibt) - wird eine transsexuelle Frau bis zum Abschluss des Verfahrens personenstandsrechtlich als Mann behandelt. Dies wird damit begründet, dass Transsexualität den Wunsch darstellt "dem Gegengeschlecht" anzugehören. Nun ist, wie schon seit über einem Jahr hier auf dieser Seite aufgeführt, ja genau diese Aussage paradox, da die Psyche/Gehirn ja bereits vom Bundesverfassungsgericht als geschlechtsbestimmender aufgeführt wurde als der Körper und somit transsexuelle Menschen (ausgehend von der Erkenntnis von 1978) nicht dem Gegengeschlecht angehören wollen sondern ihrem (psychischen, geschlechtsbestimmenderen... wörtlich "wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale") eigenen.
In logischer Konsequenz kann also das bisher in das TSG eingebundene psychologische Gutachterverfahren, in welchem ebenfalls fälschlicherweise von der Körperbestimmtheit von Geschlecht ausgegangen wird (Mann der sein Geschlecht wechseln will, "Transsexueller Wunsch", ... usw) ebenso als Verstoss gegen die Urteilsbegründung von 1978 angesehen werden, da hier ja nun Menschen gegen ihren Willen für die Diagnosestellung dem Geschlecht zugeordnet werden, dem sie von ihrer Psyche (ihrem Gehirn) nicht angehören. Deswegen ist als weitere logische Folge in einer Neufassung des Transsexuellengesetzes nur eines möglich, will man ein Gesetz, das sich an Menschenrecht hält: Die Streichung sowohl des psychologischen Gutachterverfahrens, als auch des Zwangs körperlicher Massnahmen, wie sie im TSG bislang gefordert werden. Erst damit wird dem Rechnung getragen, was seit Jahren bekannt ist, bisher aber insbesondere von konservativen Psychoanalytikern abgestritten wird - nämlich, dass es Frauen und Männer gibt, die mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen geboren werden und genau darunter leiden.
Der Gesetzentwurf der Grünen allerdings, um zum eigentlichen Thema dieses Postings zurückzukommen, beinhaltet immer noch ein psychologisches Gutachterverfahren und berücksichtigt damit nicht, dass die Psyche/Gehirn geschlechtsbestimmender sind als die körperlichen Merkmale - was bedeutet, dass dieser Gesetzesantrag ebenso gegen die Erkenntnis von 1978 verstösst. Da nun die Grünen fordern den OP-Zwang zu streichen aber gleichzeitig an dem psychologischen Gutachterverfahren festhalten, wäre die Situation - nach diesen Überlegungen der Grünen - für die Betroffenen noch schlimmer als heute, würden z.B. transsexuelle Frauen im Prozess der medizinischen Behandlung weiterhin als Männer behandelt werden (als Voraussetzung für die Diagnose "Geschlechtsidentitätsstörung"), da aber nun geschlechtsangleichende Massnahmen wie die GaOP nicht mehr notwendig wären, würde hiermit die Kostenübernahmepflicht der Krankenkassen auf der Kippe stehen. Menschen, die davon betroffen sind, dass ihre körperlichen Merkmale stellenweise von ihrem Geburtsgeschlecht abweichen, wären dann nicht nur nicht genausowenig anerkannt wie heute, sondern müssten dann auch noch auf medizinische Massnahmen verzichten, da die Krankenkassen sich aus der Verantwortung stehlen könnten.
Daher war meine Forderung in dieser Petition, dass, um der Erkenntnis Rechnung zu tragen, dass es eben tatsächlich Menschen gibt, deren körperliche Merkmale stellenweise von ihren Geburtsgeschlecht abweichen, ein Gesetz geschaffen wird, in dem diese Menschen in ihrer Existenz anerkannt werden. Und dies geht aus meiner Sicht nur, indem die personenstandsrechtliche Anerkennung vom medizinischen Verfahren getrennt wird - und zwar so konsequent wie möglich, damit hinterher eine transsexuelle Frau auch wirklich und komplett als Frau in den verschiedensten Datensätzen auftaucht (Krankenkassen, Mediziner, Behörden) und nicht als ehemaliger Mann, der sie ja nie gewesen ist. In dieser konsequenten Umsetzung liegt die rechtliche und medizinische Sicherheit. Eine Frau, die einen Penis hat, mag es nämlich geben, aber die wenigsten Frauen, die davon betroffen sind, sind wohl psychisch in der Lage mit dieser Körperbehinderung zu leben. Dass das psychische Leiden hier auch körperliche Massnahmen notwendig machen kann, ist ja wohl seit Jahrzehnten bekannt, so dass die Kostenübernahmen bei einer echten Anerkennung, so wie ich sie mir vorstelle, gewährleistet sind - einer Frau zu sagen "Ja, dann leben sie doch mit ihrem Penis" ist dann als menschenverachtende Aussage geoutet. Heute, nach bisherigem TSG, muss sich eine Frau im Zweifelsfall nicht nur diese Aussage gefallen lassen, sondern sie hat noch nicht einmal das Recht zu sagen, dass sie eine Frau ist, obwohl sie als Frau geboren wurde.
Die Vorschläge , wie sie dem Petitionsausschuss vorliegen, und somit eben auch dem Innenministerium sind hier auf mut23.org aufgeführt. In Kurzform möchte ich sie nocheinmal wiederholen:
a) Streichung des psychologischen Gutachterverfahrens und des Zwangs zu jeglichen körperlichen Massnahmen aus dem TSG
b) Einführung einer neuen Diagnosestellung im ICD, sinngemäss "Leiden unter gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen"
04.11.2007
Ich habe nun Claudia Roth von den Grünen eine Mail geschickt, um zu erfahren inwieweit die rechtliche Anerkennung von Menschen die mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen geboren wurden, von den Grünen als notwendig angesehen wird (insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung einer medizinischen Sicherheit im Zusammenhang mit geschlechtsangleichenden Maßnahmen) und um herauszubekommen, inwieweit die Grünen das Paradoxon, welches durch die Anwendung des bisherigen TSGs entstanden ist (und das noch im Gesetzesentwurf der Grünen vom Januar ebenso enthalten ist), als solches erkennen.
09.11.2007
Eine Mail von den Grünen kam noch nicht, aber zwei andere Mails: Zum einen eine Antwort von Prof. Dick Swaab, auf meine Frage, ob sich denn im Zusammenhang mit der TSG-Reform schon das Innenministerium gemeldet hat (ich hatte im Juli ja nun den Kontakt u.a. von Herrn Swaab an das Innenministerium weitergeleitet, sowie auch ein paar Unterlagen, die er mir damals geschickt hatte). Er schrieb, dass sich das Innenministerium noch nicht gemeldet hat. Nach 4 Monaten?
Die andere Mail ist von Marion Böker vom Deutschen Institut für Menschenrechte, die auf meine Mail positiv und interessiert reagiert hat, und, so wie es aussieht, meine Argumente im Zusammenhang mit der bisherigen Nichtanerkennung z.B. transsexueller Frauen durch die Bundesregierung nachvollziehen kann, indem sie darauf hinwies, dass es nicht überraschend wäre, dass die Bundesregierung im 6. Staatenbericht zu CEDAW (dem UN-Abkommen zur Beseitigung jeglicher Diskriminierung der Frau bzw. Gender) hier nirgends auf die Probleme von Transgender, Intersexualität und sexueller Orientierung eingeht. Das Institut für Menschenrechte arbeitet nun an einer Schattenberichterstattung, d.h. einem Alternativbericht, in welchem die Belange hinsichtlich Gender, Geschlechtsidentität und Intersexualität (und die menschenrechtlich problematische Situation in Deutschland für die Betroffenen) Erwähnung finden werden.
Vielleicht lohnt manchmal ein Blick in die USA, um ins Grübeln zu kommen. Dort wurde nun der Employment Non Discrimination Act (ENDA) verabschiedet, ein Gesetz, das die Rechte von Homosexuellen und Bisexuellen im Berufsleben schützen soll (und beispielsweise gesetzlich gesichert sein soll, dass Menschen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung nicht gekündigt oder sonstwie benachteiligt werden können). Eigentlich eine tolle Sache, doch wurde hier eine Gruppierung aussen vor gelassen, die für dieses Gesetz mitgekämpft hat und deren Rechte man am Schluss geopfert hat: die Menschen, die von Transsexualität betroffen sind. Ursprünglich war geplant hier auch ein Anti-Diskriminierungsverbot auf Grund der Geschlechtsidentität durchzusetzen, doch wurde dieser Bereich nun gestrichen, damit laut der beteiligten Lesben- und Schwulenverbände überhaupt der andere Teil (sexuelle Orientierung) möglich ist.
Die Frage die sich mir stellt: Wie ist das möglich?
Mein kleiner Erklärungsversuch ist nun der folgende: Transsexualität, oder in den USA besser "Transgender", ist nun (genau wie in Deutschland auch) als Wunsch definiert, sein Geschlecht wechseln zu wollen (auch in Deutschland, da hier auch der DSM/ICD gilt). Klar, dass hier - ausgehend von dieser Theorie - die Notwendigkeit nicht erkannt wird, einer Frau, die als transsexuelle Frau geboren wurde (mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen) zu helfen, wenn aus ihr per Aussendefinition ein Mann gemacht wird, oder bestenfalls ein Mensch, der gar kein Geschlecht hat (gemäss der verqueren Logik, es gäbe gar keine angeborene Geschlechtsidentität und Geschlecht wäre lediglich ein Produkt äusserer Sozialisierung - frei nach John Money).
Ich bin gespannt, was sich durch diese Opferung der Rechte transsexueller Menschen in den USA als positive Wirkung entfalten wird - wenn es das Wissen darum ist, hier konsequenter und selbstbewusster zu werden, dann kann dies nur gut sein. Wenn transsexuelle Menschen erkennen, dass zu ihrer Anerkennung auch die Anerkennung ihres Geburtsgeschlechtes gehört, und dass Geschlechtsumwandlungen unmöglich sind (weil ja lediglich die nicht-geschlechtsbestimmenden Merkmale wie z.B. die Genitalien oder die äussere Rolle wechselt, aber nicht das Geburtsgeschlecht/die angeborene Geschlechtsidentität), dann kann das noch ganz interessant werden...
Dass es diese Notwendigkeit der Auseinandersetzung auch hierzulande gibt, mag ich mal an folgendem festmachen: Bislang gibt es sein TSG, das vorsieht, dass z.B. transsexuelle Frauen erst nach der medizinischen Behandlung rechtlich als Mann angesehen werden, basierend auf der Grundlage, es würde sich um Männer handeln, die "Frau werden" (nach ICD 10 "Der Wunsch, als Angehöriger des anderen Geschlechtes zu leben und anerkannt zu werden") wollen, bislang wird noch von einigen konservativen Sexualwissenschaftlern geleugnet, dass es Frauen gibt, die mit einem Penis geboren werden, und bislang wird noch eine unbewiesene Geschlechtstheorie als "wahr" dargestellt (am Ende sogar von den Menschen, die als Vertreter des Jeder-Darf-Wie-Er-Will auftreten) - nämlich die der Geschlechtsbestimmung über körperliche Merkmale wie der Genitalien - wohingegen, diejenigen, die bereits unterschiedlichste wissenschaftliche Hinweise ihrer Existenz auf ihrer Seite haben, den sinngemässen Satz zu hören bekommen "Deine Existenz ist noch nicht bewiesen, und deswegen glaub ich nicht, dass es dich gibt".
Hier ein Beispiel:
"Wenn ich die Entscheidung treffe, im falschen Körper zu sein, warum kann ich die Entscheidung dann nicht mehr abändern?"
Was bitteschön entscheidet eine Frau, die mit gegengeschlechtlichen Merkmalen geboren wurde? Wo gibt es denn hier überhaupt die Möglichkeit zu entscheiden? Dass hier von einer "Entscheidung" gesprochen wird, ist nach meinem Empfinden eine Verhöhnung gegenüber der Existenz transsexueller Menschen. Der Satz stammt von einem Kommentar, der sich auf mut23.org eingefunden hat. Wer den kompletten Text lesen will, der kann dies: hier .
14.11.2007
Folgende email vom 13.11.2007 einmal unkommentiert:
Sehr geehrte Frau Schicklang,
die Arbeiten an der Reform des Transsexuellengesetzes werden voraussichtlich wegen anderer dringender Arbeiten im Zusammenhang mit der Reform des Personenstandsrechts erst in der nächsten Legislaturperiode aufgenommen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Bockstette
Bundesministerium des Innern
25.11.2007
Schon ein paar mal hatte ich ja etwas dazu gechrieben, welche grosse Verantwortung Experten aus dem Bereich der Sexologie haben, wenn es auch um die Medienberichterstattung geht (neben so vielen anderen Bereichen wie Gesetzgebung und Reformen medizinischer Standards), sind sie es doch, auf die sich die Redakteurinnen und Redakteure im Zweifelsfall berufen, wenn sie der Ansicht sind, sich mit dem Thema Transsexualität nicht auszukennen, aber trotzdem darüber berichten wollen. Die Erkenntnis, dass das Gehirn eines Menschen eigentlich von der Medizin als "das wichtigste Organ des Menschen" oder "Sitz der Persönlichkeit" verstanden wird, sollte dabei ja eigentlich eine wichtige Rolle spielen, besonders dann, wenn man weiss, dass die Psyche des Menschen ja auch irgendetwas mit dem Gehirn zu tun haben muss. Es kann also angenommen werden, dass es Menschen gibt, bei denen die körperlichen Merkmale stellenweise vom Geburtsgeschlecht abweichen (hier auf dieser Seite sind ja bereits einige Stimmen von Medizinern, Politikern, sowie Betroffenen und Nicht-Betroffenen aufgeführt, die dies wissen).
Welche Rolle es spielt, diese einfache Erklärung für Transsexualität (ein transsexueller Mann ist ein Mann, deswegen fühlt er auch als Mann - eine transsexuelle Frau ist eine Frau, deswegen fühlt sie auch als Frau) anzumerken, zeigt sich auch in einem aktuellen Beispiel: dem Outing des Sportlers Buschbaum, der sich in dieser Woche als Mann geoutet hat. Auf seiner Homepage schrieb er "Ich fühle mich als Mann und muss mein Leben im Körper einer Frau leben" - eine Aussage, die man ja eigentlich respektieren sollte, doch, so konnte man beobachten, war in den Medien das Wort "sie" und "Frau" überproportional vertreten. Mich hat das einmal interessiert, warum das so ist (und die Stellungnahme damit, so meine ich, konterkariert wird), und habe deswegen einmal bei einer der Zeitungen angerufen:
"Erklären, Welche Gründe das alles hat.", "Tiefenpsychologisch" und "Kein Wissenschaftler" - das ist das, was ich am auffälligsten finde. Also eine Frau, die aus psychologischen Gründen Mann werden will? So mag es der Redakteur sehen - oder gesehen haben, denn nachdem er sich überlegt hatte, dass es ja tatsächlich möglich sein kann, dass Menschen mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren werden, sah die Sache schnell anders aus:
Hier sind nun die Experten gefragt, die Antworten zu geben, so will ich meinen. Dort, wo einfache Antworten möglich sind, ist es doch nur gut, diese zu geben. Ja, man könnte auf Harry Benjamin verweisen, der schon in den 60ern erkannt hat, dass „Der dominierende Status der Genitalien für die Geschlechtsbestimmung" ... "mindestens in der Welt der Wissenschaft in Frage gestellt worden" ist. Man könnte auf die Grundlagen des Transsexuellengesetzes verweisen, einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1978, in welchem vermerkt wurde, dass die Psyche "wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale" bei der Geschlechtseinteilung zu berücksichtigen wäre. Man könnte anmerken, dass selbst Wissenschaften wie Humangenetik, Neurowissenschaft und Endokrinologie mittlerweile davon ausgehen, dass Transsexualität angeboren ist und etwas mit den Hormonen bzw. deren Einfluss auf die Gehirnentwicklung zum Zeitpunkt der Geschlechtsdifferenzierung zu tun hat. Doch von weit grösserer Bedeutung ist, ob diese Erkenntnisse auch vermittelt werden - wenn Experten den Willen zeigen, die rechtlichen sowie medizinischen Probleme (die hier in Deutschland noch zu Hauf vorliegen, da hierzulande die Existenz von Menschen, die mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren werden immer noch geleugnet wird) zu beseitigen, und sich wirklich für die Betroffenen einsetzen. Hier ein Beispiel. Es sind Zitate von Dr. Armin Bader, dem Leiter der Abteilung für psychosomatische Dermatologie im Hautklinikum der Uni Bochum (aus einem Artikel der WAZ Rhein-Ruhr, 22.11.2007, Robert Gerlings):
"Es ist ein doppelter Leidensprozess: Zur nicht gelingenden Identität kommt die Diskriminierung durch die Gesellschaft"
Er äussert unter anderem,
"dass man eine Operation durchführen muss, weil der Mensch in einem falschen Körper steckt."
und beantwortet die Frage, ob man eigentlich "Herr Buschbaum" sagen müsse:
"Psychologisch gesehen hätte man das schon immer sagen müssen, nur ist genau das für die Öffentlichkeit so schwer zu verstehen."
Bitte mehr davon.
30.11.2007
Im Zusammenhang mit der Thematik habe ich in einem aktuellen Artikel
(bbv-net) ein Zitat von Frau Sophinette Becker gefunden, der
hauptsächlich Verantwortlichen der deutschen SoC, die im übrigen immer
noch nicht geantwortet hat. Das Zitat ist das folgende:
"Die Betroffenen haben ein tiefgehendes Unbehagen am eigenen Geschlecht"
Nein, Frau Becker. Sie wollen ihrem eigenen angehören.
Vielleicht ist es völlig normal, dass eine Frau eine Frau sein will und
ein Mann ein Mann? Das wäre doch mal eine Überlegung wert, oder etwa
nicht? Vielleicht sollten sie diesen Gedanken einmal zulassen, damit
transsexuellen Menschen irgenwann einmal wirklich geholfen wird,
anstatt dass hier - auch von ihrer Seite - behauptet wird, dem wäre
schon so. Na, dann erkennen sie endlich einmal die Existenz der
Menschen an, die mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen
geboren wurden, und tun sie nicht immer so, als gäbe es sie nicht.
01.12.2007
In der aktuellen Stern-Ausgabe wurde der Sexaufklärer der 60er, Oswalt Kolle zu Homosexualität und Gesellschaft interviewt. Ein Zitat:
"In der gesamten Nazi-Zeit gab es rund 50000 Verfahren gegen Homosexuelle und in der Adenauer-Ära etwa ebenso viele", so Kolle. "So waren diese 'herrlichen Zeiten' Zum Glück sind sie vorbei."
Warum ist die Zeit für Menschen, die mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren worden noch nicht vorbei? Warum werden transsexuelle Menschen immer noch als etwas bezeichnet, was sie nicht sind, nämlich als "Männer, die Frauen werden" und "Frauen, die Männer werden", obwohl doch bereits spätestens seit den 50er-Jahren klar sein dürfte, dass Psyche/Gehirn geschlechtsbestimmend sind und es eben eigentlich schon damals klar sein konnte, dass es Frauen gibt, die mit einem Penis geboren werden (oder mit nicht-eindeutigen Körpermerkmalen) oder Männer mit Gebärmutter (oder nicht-eindeutigen körperlichen Merkmalen)? Warum werden Betroffene immer noch gedemütigt, indem man sie medizinischen Verfahren ausliefert, in denen selbst sexueller Missbrauch vorkommen kann (z.B. bei der psychologischen Begutachtung - sei es durch entwürdigenden Zwang sich hier zu entkleiden oder z.B. Sexualphantasien des Gutachters über sich ergehen lassen zu müssen)? Warum wird den Betroffenen weiterhin der Rechtsweg verwehrt, indem man ihnen über die komplette Dauer des medizinischen Verfahrens ihre personenstandsrechtliche Anerkennung verweigert? Warum schweigt die Bundesregierung weiterhin, obwohl auch sie weiss, dass hier (auf Grund der TSG-ICD-Paradoxie) täglich Menschenrechtsverletzungen durch Menschen, die sich Mediziner nennen, begangen werden?
Es ist wichtig zu erkennen, dass es in Deutschland immer noch Nischen gibt, in denen sich ein menschenverachtendes Weltbild halten konnte, wie man es tatsächlich eher in den "herrlichen Zeiten" erwarten würde, die Kolle anspricht, und nicht im Jahr 2007 - eines das Menschen entwürdigt, entrechtigt und ihnen zumutet, zum Objekt reduziert zu werden.
Ach ja, der Zählerstand auf dieser Seite ist ja mittlerweile über 400, das heisst: seit über 400 Tagen können sich diejenigen, die für die Rahmenbedingungen mitveranwortlich sind, nicht mehr herausreden, sie hätten von nichts gewusst. Wie ganz oben aufgeführt: Es gibt ein notariell beglaubigtes Schriftstück (der Inhalt dieser Webseite mit dem Stand von damals) und ein Einschreiben, dass die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung in Hamburg definitiv erhalten haben muss. Was, liebe Sexologen, werdet ihr für eine Ausrede haben, wenn das Unrechtssystem als Unrechtssystem entlarvt werden wird? Wie werdet ihr reagieren, wenn euch jemand fragen wird, wie ihr das den Opfern des TSG-ICD-Paradoxons antun konntet? Was werdet ihr für Gründe anführen für euer Verhalten? Was werdet ihr tun um eure Irrtümer wiedergut zu machen? Und wie werdet ihr reagieren, wenn ihr feststellt, dass vieles nicht wieder gutzumachen sein wird?
02.12.2007
Und nochmal ein O-Ton. Es handelt sich um eine Aufnahme der ARD am 22. November und einen O-Ton von Dr . Frank von Dorp, Urologe am Uniklinikum Essen. Ebenso wird auch hier wieder ignoriert, was seit 60 Jahren im Bereich der Wissenschaften eigentlich schon bekannt sein dürfte, nämlich dass Psyche/Gehirn geschlechtsbestimmender sind, als bestimmte körperliche Merkmale.
Dabei handelt es sich wahrscheinlicherweise ja nicht um eine Identitätsstörung sondern um eine gegengeschlechtliche körperliche Entwicklung. Männer, die mit einer Gebärmutter geboren werden und Frauen mit einem Penis "fühlen" sich nicht etwa lediglich "unwohl" in ihrem Körper (etwa auf Grund einer psychischen Störung), sondern ihr Körper hat sich tatsächlich gegengeschlechtlich entwickelt. Da das "normale" Menschen auf der Strasse verstehen, frag ich mich langsam, was Mediziner dazu bringt, dies zu ignorieren? Die Anerkennung von Menschen, die mit gegengeschlechtlichen körperlichen Merkmalen geboren werden ist eine Sache des Menschenrechts - die Nichtanerkennung eine Menschenrechtsverletzung.
10.12.2007
In Berlin fand nun am 6. Dezember ein Treffen im Institut für Menschenrechte statt, dass die Schattenberichterstellung (bzw. Alternativberichterstellung) zum offiziellen Bericht der Bundesregierung im Zusammenhang mit CEDAW (UN-Abkommen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau) zum Thema hatte. Wurden hier die Rechte transsexueller Frauen nicht berücksichtig, gibt es nun die Möglichkeit auf die besondere Situation - vorallem im Zusammenhang mit der Problematik hinsichtlich der TSG-F64-0-Paradoxie - Betroffener hinzuweisen.
Im Vorfeld, nämlich eine Woche vorher, hatte ich schwupps mal eine email-Adresse geschaltet, die dafür da war, dass jeder hier 7 Wünsche einsenden konnte, die ich in Ausschnitten in Berlin in das Gespräch eingebracht habe. Hier ein paar Stimmen, aus den Einsendungen herausgegriffen:
"Ich bin eine Frau und ich möchte diese Anerkennung auch OHNE Vornamensänderung (wenn sie in der jetzigen Form abläuft) von dem Augenblich an, an dem ich öffentlich als Frau lebe."
"Ich wünsche mir, dass die Sexualisierung von TS aufhört."
"Eine Verbesserung der Standarts of Care, dahingehend, was alles erforderlich ist um eine optimale Geschlechtsangleichung zu erreichen"
"weg vom es gibt nur Männer und Frauen denken auch in der Politik"
"Ich wünsche mir für die Situation von Transsexuellen, dass das Thema selbstverständlicher wird und man nicht mehr von einigen wie ein Alien behandelt wird."
"Ich habe den falschen nicht zum Gehirn passenden Körper erhalten. dafür kann ich nichts. Der Körper ist eine Abnormalität, wie ein dritter Arm. Ich habe deshalb das volle Recht auf medizinische Maßnahmen zur Angleichung an mein tatsächliches Geschlecht."
"Ich bin eine Frau (auch ohne amtliche Anerkennung) und ein MENSCH und möchte auch mit dem entsprechenden Respekt behandelt werden"
"Ich wünsche mir für die Transmänner, die es wollen, dass die Forschung voll funktionsfähige Penise entwickelt."
"das Gutachterverfahren in seiner jetzigen Form ist demütigend und nicht mit Menschenrechten vereinbar, auch nicht mit Artikel 1 des Grundgesetzes... Es wird von den Gutachtern missbraucht um uns zu demütigen. Es gehört gestrichen."
"nicht PÄ und VÄ getrennt, sondern nur noch eins und das ohne große Bedingung unter medizinischen Aspekten"
"Unser Bild in der Öffentlichkeit sollte endlich mal unserem tatsächlichen Sein entsprechen."
"keine staatliche Diskriminierung von Trans* mehr"
"Mein größter Wunsch wäre es nach 5 Jahren Testo und BrustOP endlich auch ohne Zwangshysto die PÄ machen zu dürfen"
25.12.2007
Ich habe mir lange überlegt, ob ich das tun soll, denke aber, dass ich nicht drumrumkomme, da es zur Zeit einen Angriff auf die Existenz transsexueller Menschen gibt, die - meines Empfindens nach - das noch steigert, was die Sexologie in den letzten Jahrzehnten an Unwahrheiten über transsexuelle Menschen verbreitet hat. Transsexualität ist aller Logik und unter Berücksichtigung des Wissens, das uns zur Verfügung steht eine körperliche Störung - eine Körperabnormalität, die dadurch beschrieben werden kann, dass ein Mensch geboren wird, dessen als "Geschlechtsmerkmale" titulierten Organe vom Geburtsgeschlecht abweichen. Einfach ausgedrückt eben Mädchen, die mit Penis und Hoden geboren werden und Jungs mit Gebärmutter. Es gibt nun Menschen - vorwiegend welche, die wohl sehr patriarchalen Strukturen verhaftet sein müssen - die die Existenz dieser Menschen nach wievor bekämpfen, ja die sich sogar darüber beklagen, wenn sich diese Menschen in der Öffentlichkeit trauen auf die Fehler der Sexologie hinzuweisen. Scheinbar wäre es diesen Menschen am liebsten, würde weiterhin geschwiegen werden. Nein, das was tagtäglich in Deutschland passiert, dazu mag ich nicht still sein. Mir ist es nicht egal, wenn Frauen psychisch und sexuell missbraucht werden (indem man sie zu Männern erklärt und ihnen jegliche Glaubwürdigkeit raubt, wenn sie sich gegen diesen Missbrauch wehren wollen). Mir ist es nicht egal, wenn Menschen körperlich fehlbehandelt werden - entweder indem man transsexuellen Menschen medizinische Leistungen verwehrt oder aber nichttranssexuelle Menschen körperlich verstümmelt, indem eine Sexologie erzählt, Geschlechtswandlungen wären möglich (und manch labiler Mensch darauf hereinfällt).
Damit dieser psychologische, rechtliche und medizinische Missbrauch aufhört, ist es wichtig die Lügen als Lügen zu entlarven - eine davon ist die Lüge, man könne sein Geschlecht wechseln. Es lassen sich womöglich Fortpflanzungsorgane bis zu einem gewissen Grad wechseln, es lässt sich evtl. ein Rollenklischee wechseln, doch das Geburtsgeschlecht eines Menschen ändert sich nie - weil der Mensch mit einem Gehirn geboren wird, dem eine Kerngeschlechtsidentität innewohnt. Genauso wichtig die Unwahrheiten zu benennen ist es sich gegen diejenigen zur Wehr zu setzen, die diese Unwahrheiten verbreiten.
Hier sind ein paar davon:
- die Behauptung transsexueller Menschen wären mit eindeutigen Genitalien geboren und würden sich mittels körperlicher Massnahmen (Hormone und Operationen) in einen Zustand der Zwittrigkeit versetzen
- die Behauptung, transsexuelle Menschen würden von einem Geschlecht ins andere hinüberwechseln
Es mag zwar stimmen, dass ein transsexueller Mensch mit scheinbar eindeutigen Genitalien geboren wurde, doch was soll diese Eindeutigkeit aussagen? Zwar mag da z.B. ein Penis existieren... doch ist es deswegen ein Junge? Oder kann es sich um ein transsexuelles Mädchen handeln, dessen Genitalien vom Geburtsgeschlecht abweichen? Wenn das Gehirn das wichtigste Organ des Menschen ist, ist dies wohl so. Und nun? Wierum ist das denn jetzt? Es wird klar, dass der obige Satz nicht nur falsch, sondern auch gefährlich ist - nämlich für die Menschen, die nicht transsexuell sind, weil ihnen die Illusion vermittelt wird, dass die Änderung der Körperlichkeit irgendetwas am Kerngeschlecht eines Menschen verändern würde.
- die Behauptung, körperliche Veränderungen wären "hebeigewünscht".
Zwar mag sich ein transsexueller Mensch wünschen, dass er medizinisch Behandelt wird, doch will er dies deswegen, weil er um seine eigentliche körperliche Absonderheit Bescheid weiss. Wenn beispielsweise ein transsexuelles Kind geboren wird, dass transsexuell ist, weiss es, dass sich sein Körper gegengeschlechtlich herausgebildet hat und sich spätestens in der Pubertät sichtbar gegengeschlechtlich verändern wird. Weiss man nun um die Existenz von Menschen, die mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren werden, weiss man eben auch, dass die körperlichen veränderungen nicht "herbeigewünscht werden", sondern dass das Gegenteil der Fall ist: Die körperlichen Veränderungen werden "zurückgewünscht", so dass eine weitgehend körperliche Normalität hergestellt wird (die bislang sowieso nur ansatzweise funktioniert).
Den Namen desjenigen, der diese sehr heftigen (die in meinen Augen schon fast faschistoid bezeichnet werden können) Angriffe auf transsexuelle Menschen gestartet hat, werde ich hier - aus seinem Schutz - nicht nennen, da ich glaube, dass er merken wird, welchem Fehler er aufgessen ist: Einem Weltbild zu glauben, dass in der Zeit des sogenannten "dritten Reiches" besser aufgehoben wäre (u.a. die Annahme die Genitalien eines Menschen wären geschlechtsbestimmend) und leider im Zusammenhang mit der Behandlung transsexueller (aber auch intersexueller) Menschen immer noch seine letzten Ausläufer zeigt.
26.12.2007
Wie schon angedeutet fand am 6. Dezember in Berlin ein Treffen zu CEDAW im Institut für Menschenrechte in Berlin statt, auf der die menschenrechtlich bedenkliche Situation, in denen sich transsexuelle Menschen auch in Deutschland wiederfinden, in Form einer Arbeitsgruppe zur Alternativberichtserstellung der NGOs (Nichtregierungsorganisationen) berücksichtigt wurde. Der Beitrag von mut23 ist nun in einer Vorab-Version hier auf dieser Seite nachzulesen. Die Veröffentlichung dient dazu, auf Anregungen von Aussen eingehen zu können und ihn evtl. noch zu überarbeiten:
Wer also noch Änderungsvorschläge hat, schickt diese bitte an eine der Kontaktadressen , die hier auf der Website angegeben sind. Dankeschön.
01.01.2008
Es gibt nun eine kleine Überarbeitung des CEDAW-Alternativberichts. Eingefügt wurde nun noch folgender Absatz:
Wichtig zu bemerken, wäre nun noch, dass das Gutachterverfahren bei Einführung des Transsexuellengesetzes sicherstellen sollte, dass nur Menschen, die tatsächlich transsexuell sind, nach einem zu begutachtenden körperlichen "Umwandlungsverfahren" eine Personenstandsänderung erhalten können. Somit sollte das Gutachterverfahren indirekt vor irreversiblen den Körper verändernden Folgen schützen. Durch die aktuelle Argumentation der sexualwissenschaftlichen Institute und des Bundesverfassungsgerichtes wäre diese Schutzmassnahme nun hinfällig, sind sie sich doch einig darüber, die personenstandsrechtliche Anerkennung von den körperlichen Massnahmen zu trennen. So veröffentlichte beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung eine Stellungnahme zur Anfrage des Bundesministeriums des Innern (V 5a-133 115-1/1) vom 11. Dezember 2000 zur Revision des Transsexuellengesetzes. In dieser heisst es:
"Vor dem Hintergrund des bisher Gesagten sind die operativen Eingriffe an den äußeren Geschlechtsmerkmalen als Vorraussetzung für die Personenstandsänderung problematisch geworden bzw. aus wissenschaftlicher Sicht nicht mehr haltbar."1
Diese Aussage hat das Bundesverfassungsgericht folgendermassen wiedergegeben:
"Für eine unterschiedliche personenstandsrechtliche Behandlung von Transsexuellen mit und ohne Geschlechtsumwandlung sieht die Fachliteratur deshalb keine haltbaren Gründe mehr" und "Dieser Verfassungsverstoß führt nicht zur Nichtigkeit einzelner Bestimmungen des Transsexuellengesetzes."2
Durch einen zu erwartenden Wegfall des OP-Zwangs für eine personenstandsrechtliche Anerkennung transsexueller Frauen, erübrigt sich somit eigentlich auch das Gutachterverfahren, da hier ja nun der Grund für die Einführung des Gutachterverfahrens im Jahr 1980 selbst wegfallen wird. Bei Betrachtung des Voranschreitens der Gleichstellung von Mann und Frau liesse sich zudem ein Gutachterverfahren, welches von aussen über die zu lebende Geschlechtsrolle eines Menschen entscheiden würde - und ohne objektive Kriterien, welches geschlechtliches Verhalten denn aus Sicht des Gutachters männlich oder weiblich ist - nicht mit den Menschenrechten vereinbaren (Bei Wegfall des OP-Zwangs bezöge sich das Verfahren ja lediglich noch auf die geschlechtliche Rolle).
1 Stellungnahme zur Anfrage des Bundesministeriums des Innern (V 5a-133 115-1/1) vom 11. Dezember 2000 zur Revision des Transsexuellengesetzes (Sophinette Becker, Wolfgang Berner, Martin Dannecker und Hertha Richter-Appelt)
2 BVerfG, 1 BvL 3/03 vom 6.12.2005
Es wäre an der Zeit, dass die Sexologie einmal bedenkt, was aus dem Verschweigen von Realitäten entstehen kann. Zum Beispiel das Phänomen, selbst einen Brief schreiben zu müssen. Ach, was wäre es schön, wenn das nicht nötig wäre... der Empfänger diesesmal: Olli Dittrich.
Sehr geehrter Herr Dittrich,
unter Berücksichtigung dessen, dass Menschen, die mit gegengeschlechtlichen Fortpflanzungsorganen geboren werden, in Deutschland bislang noch nicht als existent anerkannt werden (entgegen jeder wissenschaftlichen Logik), und sie bis dato - auf Grund dieser rechtlichen Nichtanerkennung ihres eigentlichen Geburtsgeschlechtes - der Gefahr aussetzen müssen, nicht zu wissen, ob sie zu den Fällen gehören, die während des medizinischen Verfahrens demütigende und menschenverachtende Behandlungen erleben dürfen... unter Berücksichtigung dessen, dass transsexuelle Menschen in einem Staat leben müssen, der ihnen die Grundrechte - nach einem ähnlichen Argumentationsprinzip wie noch bei homosexuellen Menschen in den 60er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts - bis zum heutigen Tage verwehrt und unter Berücksichtigung dessen, dass diese Nichtanerkennung grosses Leid bei den betroffenen Menschen erzeugt, möchte ich sie etwas fragen.
Sie haben ja neulich ein Interview im Spiegel gegeben. Dort steht:
"und dabei immer weiblich geschmeidig zu bleiben, nicht irgendwann wie eine billige Transe rüberzukommen"
Meine Frage wäre nun: Meinen sie mit "billige Transe" in etwa so etwas wie "billige Schwuchtel" oder "billiger Nigger"?
Lassen sie es mich wissen, wenn sie mögen, damit ich weiss, wie ich das richtig zuordnen kann.
Vielen Dank
06.01.2008
Um mal ein wenig für ein besseres Unterhaltungsprogramm zu sorgen und den TV-Abend etwas informativer zu gestalten befinden sich nun einige Filme (u.a. über David Reimer, Gendertheorien,...) auf der Webpräsenz. Und zwar: hier.
01.02.2008
Mittlerweile liegen die Berichte der CEDAW-Arbeitsgruppen vor. Die Zusammenfassung findet sich: hier.
02.02.2008
Heute hat mich Sabine, eine liebe Freundin und engagierte Frau aus Hamburg angerufen, um mir zu berichten, was sie erlebt hat, als sie gestern Milton Diamond getroffen hat, der diese Woche zu Gast in Hamburg war um u.a. beim "Interdisziplinären Forum zur Intersexualität" zu referieren. Ich hatte ihn im Vorfeld per email einmal gefragt, ob es möglich wäre, dass sie für ein kleines Gespräch mit ihm zusammenkommt, und dies fand eben gestern statt. Ihr Eindruck war ein sehr positiver und hatte den Eindruck auf einen Menschen zu treffen, der einer derjenigen ist, die wissen und spüren, dass es Menschen gibt, die mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren werden. Auf die Frage, ob er denn in Deutschland Mediziner kennt, die nicht zu der Glaubensgemeinschaft der Moneyaner gehört (Moneyaner = Anhänger der These, Geschlecht wäre lediglich ein soziales Konstrukt - ein paradoxes Gedankenexperiment, welches Diamond, u.a. durch Veräffentlichung des Falles David Reimer , widerlegen konnte. Moneyaner streiten bis heute die Existenz von Menschen ab, die mit gegengeschlechtichen Körpermerkmalen geboren werden - die deutschen Anhänger dieser Thesen, vorwiegend Psychoanalytiker, sind in Vergangenheit die Hauptverantwortlichen für Regelungen wie das Transsexuellengesetz, aber auch der deutschen "Standards of Care", gewesen - Regelungen die in der Praxis zu menschenrechtsverletzenden Behandlungen führen können und massives Leid bei Betroffenen und Nichtbetroffenen auslösen können), fiel ihm in Deutschland niemand ein.
So bleibt nur zu hoffen, dass die Mediziner und Psychologen, die sich bislang nicht offiziell im Zusammenhang mit der Thematik Transsexualität als Experten haben verkaufen lassen, aber sehrwohl die eigentlichen Experten sind, da sie tagtäglich mit transsexuellen Frauen und Männern zu tun haben - ich denke da an die vielen fähigen Psychotherapeuten, Endokrinologen, Urologen und Chirurgen - sich bald zu Wort melden werden, um sich hier für eine wirkliche Verbesserung der Situation einzusetzen. Wenn hier ein Generationenwechsel nötig ist, und die Ewiggestrigen (wie z.B. Sophinette Becker, Sexologin aus Frankfurt, die noch im Januar 2008 im ZDF öffentlich verkunden liess, dass es früher mehr Männer gegeben habe, die "Frauen werden wollten" und die Zahlen sich inzwischen in etwa angeglichen hätten - eine Aussage, aus der herauszulesen ist, dass Becker bis heute denkt, transsexuelle Frauen wären als Männer geboren worden und nicht als Frauen mit Penis und Hoden) lieber auf unwissenschaftlichen Thesen beharren wollen, und nicht anders können, als auf ihrem überholten Standpunkt stehen zu bleiben - aus welchem Eigeninteresse auch immer (ein wirkliches Patienteninteresse kann ja nun nicht der Antrieb ihrer Verweigerungshaltung sein) - dann freue ich mich schon auf diejenigen, die der neuen Generation angehören. Durch meine eigene Erfahrung weiss ich: Ja, es gibt sie.
Es sind Ärzte, denen ihr Anliegen, anderen Menschen helfen zu wollen, wichtiger ist, als das Nachbeten unwissenschaftlicher und fast schon religiös anmutender Thesen - wie eben der Genderthese Moneys. Es sind Menschen, welche noch in der Lage sind, zu lieben.
12.02.2008
Nun gibt es zum einen Neuigkeiten zu CEDAW, als auch zu Milton Diamond. Am Montag fand ja ein Treffen des Frauenrates in Berlin statt (im Institut für Menschenrechte), bei dem es um die weitere Koordination der alternativen CEDAW-Berichte ging. Da interessanteste im Zusammenhang mit Intersexualität und Transsexualität ist, dass es hier extra Alternativberichte geben wird, da beide Themen sich schlecht in verkürzter Form darstellen lassen und so die Chance besteht, genauer darzustellen, um was es überhaupt geht, fängt nämlich schon bei dem Begriff "Geschlecht" und der Frage, wie dieser betrachtet werden kann, oftmals die Missverständnisse an, weil hier ausgehend von verschiedenen Standpunkten gerne aneinander vorbeigeredet wird. Daher ist es ganz gut, dass sowohl das Institut für Menschenrechte als auch der Frauenrat, hier dadurch Mut macht, dass sie das Thema Transsexualität als wichtig zu behandelndes sehen. Die Rechte transsexueller Frauen durch einen eigenen CEDAW-Bericht zu stärken und auf Menschenrechtsverletzungen hinweisen zu können, ist hier etwas sehr wichtiges, ist es in Deutschland an vielen Stellen (insbesondere auch im Bereich der Medizin) sehr beliebt, die Anliegen und Kritik der Betroffenen schlichtweg zu ignorieren. Ein eigener CEDAW-Bericht wird hier transsexuellen Frauen helfen, mehr Gehör zu finden.
Ein nächster Wichtiger Termin im Zusammenhang mit CEDAW ist im Juli. Dort wird in New-York die Presession zu CEDAW stattfinden, ein Treffen zu dem die am Montag in Berlin anwesenden Frauen uns ausdrücklich dabei haben wollen.
Interessierte Vereine, Privatpersonen, Transgender oder Transsexuellengruppierungen, sind ganz herzlich dazu aufgerufen, sich einmal die bisherigen Formulierungen des CEDAW-Berichts "transsexuelle Frauen" anzuschauen und ihn zu ergänzen. Er findet sich unter folgendem Link:
Wo wir schon beim Juli waren, als nächsten Termin, ebenso wäre der Sommer eine gute Jahreszeit, um eine Vortragsreihe mit Milton Diamond zum Thema "Transsexualität" auf die Beine zu stellen. Bereits bei einem Treffen mit Sabine Embacher in Hamburg, bestätigte er, hier einmal eine Extra-Tour durch Deutschland zu machen. Er schrieb nun auch in einer email:
"This trip to Germany turned out well in many other ways as well. Unexpectedly I received an award of the German Intersex Society. That was emotional. (You may know that I think that transsexuals are intersexed in their brains).
I would look forward to any meetings that might be set up with transsexual groups in Germany. Please, however, let's make it when the weather is warm".
Nun wäre es hier ja schön, wenn sich Gruppen melden würden, die hier Interesse haben, so eine Tour mitzuorganisieren. Welche Städte wären schön? Kannst Du dir vorstellen, einen Vortrag in deiner Stadt zu organisieren (mit Werbung, Übernachtung, Verpflegung,...)? Dann freuen sich die jetzt schon aktiven Frauen auf eine Mail von Dir. Wo Du hinmailst? Einfach an die schon oben genannte email-Addresse, die sich auch hier finden lässt: Klick!
Nochmal zu den Gesprächen mit Milton Diamond. Er war u.a. auch interessiert an Antworten zu folgenden Fragen:
1. Wie bemerken transsexuelle Menschen, dass die anders sind und eigentlich dem anderen (juristischen) Geschlecht angehören sollten?
2. Gibt es für die Betroffenen irgendwelches "Material" (in den jeweiligen Fällen) welches indizieren könnten, dass es für die jeweilige Person passender wäre im "umgedrehten Geschlecht" zu leben?
21.02.2008
Am 20. Februar ist der Server des Deutschen Bundestages um folgendes Schriftstück bereichert worden:
1) Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, wonach sich die dem Transsexuellengesetz zugrunde liegenden Annahmen über die Transsexualität inzwischen in wesentlichen Punkten als wissenschaftlich nicht mehr haltbar erwiesen haben (Beschluss vom 6. Dezember 2005, 1 BvL 3/03)?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Erkenntnis?
2) Welche konkreten Erkenntnisse erbrachte die Auswertung der 2000 vom Bundesministerium des Inneren erbetenen Stellungnahmen von Betroffenen, Behörden der Länder, Verbänden und Sachverständigen über ihre Erfahrungen mit dem TSG und dem aus ihrer Sicht wünschenswerten Regelungsbedarf?
3) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass das vom TSG vorgegebene Verfahren zu bürokratisch ist und die Betroffenen daher unverhältnismäßig belastet (z. B. Verfahrensdauer, Vornamensänderung, Begutachtung)?
Wenn ja, welche Maßnahmen erscheinen aus Sicht der Bundesregierung als geeignet,um das Verfahren im Hinblick auf die besonderen Lebensumstände der Betroffenen von unnötiger Bürokratie und besonderen Härten zu befreien?
4) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das TSG einer umfassenden Reform bedarf?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Regelungen des TSG hält die Bundesregierung für besonders reformbedürftigund wann wird die Bundesregierungeinen entsprechenden Gesetzentwurf zur Reform des TSG vorlegen?
5) Besteht aus Sicht der Bundesregierung Handlungsbedarf des Gesetzgebers zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (1 BvL 3/03)?
Wenn nein, warum nicht?
6) Wenn ja, welche der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 2005 (1 BvL 3/03) vorgeschlagenen Möglichkeiten zur Neuregelung des verfassungswidrigen Norm präferiert die Bundesregierung?
7) Wie bewertet die Bundesregierung die von dem Bundesverfassungsgericht eröffnete Möglichkeit, homosexuell orientierten Transsexuellen durch eine Ergänzung des Lebenspartnerschaftsgesetzes das Eingehen einer Lebenspartnerschaft zu eröffnen (Beschluss vom 6. Dezember 2005 (1 BvL 3/03))?
8) Wie behandeln die Behörden derzeit die Fälle, in denen ein homosexuell orientierter Transsexueller ohne Geschlechtsumwandlung eine Ehe schließt?
9) Sieht die Bundesregierung Regelungsbedarf in § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG, wonach für die Feststellung der anderen Geschlechtszugehörigkeit verlangt wird, dass die Person nicht verheiratet ist im Hinblick darauf, dass von den Betroffenen die Scheidungder Ehe verlangt wird, obwohl die Partner ihre Lebensgemeinschaft fortführen wollen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, kommt nach Auffassung der Bundesregierung eine Form der Eheauflösung in Betracht, die geeignet ist, Härten für die Partner zu vermeiden und ihrem Wunsch, die Partnerschaft fortzuführen zu entsprechen?
10) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es einen Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG darstellt, wenn § 8 Abs. 1 Nr. 2 TSG für die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit voraussetzt, nicht mehr verheirat zu sein, während eine bestehende Lebenspartnerschaft kein Hindernis darstellt?
Wenn nein, warum nicht?
11) Wie beurteilt die Bundesregierung die im Zusammenhang mit § 8 Abs. 1 Nr. 3 TSG vorgetragene Forderung, auf das Erfordernis der dauernden Fortpflanzungsunfähigkeit zu verzichten?
12) Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen § 8 Abs. 1 Nr. 3 TSG einerseits und der Möglichkeit, dass Lebenspartner aufgrund der Stiefkindadoption gemeinsam elterliche Verantwortung für Kinder tragen können andererseits?
13) Hält die Bundesregierung an ihrer Auffassung fest, wonach die in § 8 Abs. 1 Nr.4 TSG vorausgesetzte geschlechtsanpassende Operation "freiwillig" vorgenommen wird und daher ein Verstoß gegen die Menschenwürde nicht vorliegt (Bundestagsdrucksache 14/9837)?
Wenn ja, warum und bezieht sich die "Freiwilligkeit" auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder auf das Recht auf freie sexuelle Selbstbestimmung?
Wenn nein, warum nicht?
24.02.2008
Wieder einmal ist ein Medienbeitrag zu sehen gewesen (Planetopia SAT1), in denen transsexuelle Frauen als "als Mann geboren" bezeichnet wurden. Da dies zur Diskriminierung transsexueller Frauen gehört - bzw. den Kern der Diskriminierung darstellt - sind solche Beiträge bedenklich und dienen nicht unbedingt dazu, die Thematik verständlich zu machen.
Hier ein paar Beispiele aus dem Beitrag:
"Als Henning Depressionen bekommt, bricht er aus seinem Leben als Mann aus."
Er? Bricht nicht eigentlich sie aus?
"Paul wurde als Ingrid, als Mädchen, geboren"
Wurde er? Oder doch besser und richtiger als Junge?
Es wäre besser, hier einmal logisch nachzudenken - damit die Diskriminierungen als solche sichtbar werden.
28.02.2008
Was für ein putziges Fundstück tat sich auf bei der google-Suche und dem Eintippen einschlägiger Namen . Hier ist es:
Psychoanalytische Arbeit im Spannungsfeld von Abstinenz und Intimität
Frühjahrstagung 2008
Hamburg, 30.04.–03.05.2008
Radisson SAS Hotel/Congress Centrum Hamburg
Einladung zur Frühjahrstagung 2008
„Die analytische Kur muss in der Abstinenz durchgeführt werden … Er (der Psychoanaly-
tiker) (darf) keinen persönlichen Vorteil aus ihr ziehen“ ...
Freitag, 2. Mai:
Forum V
Ständiges Forum zu Fragen der Ethik
15.00–17.00 Uhr
Selbsteinsicht? Oder Täuschungsmaneuver lieber Friedemann?
29.02.2008
Übrigens lohnt sich immer wieder der Blick in den Alternativbericht zu CEDAW (Vorversion).
06.03.2008
Es ist eine Schande, was die Bundesregierung als Antwort auf die Kleine
Anfrage der FDP heute veröffentlicht hat und ein Schlag ins Gesicht
jedes Menschen, der davon betroffen ist, dass er mit abweichenden
körperlichen Merkmalen geboren wurde. Frauen, die als Mädchen mit Penis
und Hoden auf die Welt gekommen sind und Männer, die mit einer
Gebärmutter das Licht der Welt erblickten, werden wiederum in ihrer
Existenz bestritten - es scheint so, als ob die Bundesregierung hier
das eigentliche Menschenrechtsverbrechen, welches an die Gräuel der
Nazizeit erinnert, immer noch nicht als solches erkannt hat. Da nun
auch hier in manchen Abschnitten bestimmte Formulierungen wohl Texten
entnommen wurden, die aus den Reihen der Institute stammen, die hier
selbst an den Menschenrechtsverbrechen beteiligt sind, die es
eigentlich zu beseitigen gilt, lässt die betroffenen Frauen und Männer
wieder ein mal zusehen, wie hier über ihre Köpfe hinweg das zentrale
Thema nicht behandelt wird, und sie weiterhin dem Geburts-Geschlecht
zugeordnet werden, dem sie nie (oder nur auf dem Papier) angehörten. Wo
davon ausgegangen wird, dass der Körper als geschlechtsbestimmend
anzunehmen ist, wie das die Bundesregierung hier tut, wird aber nun
automatisch dagegen verstossen, dass eigentlich Psyche/Gehirn
geschlechtsbestimmend sind. Dies führte das Bundesverfassungsgericht
bereits im Jahr 1978 aus (siehe oben).
Dass die Bundesregierung hier unfähig ist zu erkennen, welche Teufel
hier die Formulierungen geflüstert haben, erschüttert mich zutiefst in
meinem Glauben daran, dass in Deutschland die Grundrechte des Menschen
gelten sollen und bringt mich dazu zu fragen, inwiefern die Deutschen
tatsächlich aus der Geschichte gelernt haben und welche Restfaschismen
hier noch durch die Gänge so manch politischer und medizinischer
Einrichtung spuken. Die Existenz von Menschen abstreiten und sich mit
praktischen Feigenblättern - hier u.a. der deutschen Psychoanalyse
(schöne Grüsse an die Deutsche Sexualforschung) zu schmücken - ist
dasselbe wie die Existenz von Menschen auch ohne Feigenblatt
abzustreiten: Egal wie es geschmückt wird - ein Verbrechen bleibt ein
Verbrechen.
Hier die Antwort (in Auszügen):
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8327
16. Wahlperiode 29. 02. 2008
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten
Gisela Piltz, Jörg van Essen, Dr. Max Stadler, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/8112 –
Reform des Transsexuellengesetzes
Die Bundesregierung teilt die Ansicht, dass sich die wissenschaftlichen
Erkenntnisse zum Transsexualismus seit Erlass des
Transsexuellengesetzes (TSG) weiter entwickelt haben. Es wird deshalb
geprüft, inwieweit das Transsexuellengesetz zu reformieren ist.
Zu den einzelnen Problemfeldern des Transsexuellenrechts lassen sich folgende Aussagen festhalten:
Innerhalb der Wissenschaft gelten die Ursachen der Transsexualität nach
wie vor als nicht geklärt und sind Gegenstand verschiedener
theoretischer Ansätze. Die früher vermuteten biologisch-somatischen
Ursachen sind bislang allesamt nicht verifiziert worden. Es besteht
heute Konsens darüber, dass ein persistierendes transsexuelles
Verlangen das Resultat sequenzieller, in verschiedenen Abschnitten der
psychosexuellen Entwicklung gelegener, eventuell kumulativ wirksam
werdender Einflussfaktoren ist.
Anmerkung: Vergleiche hierzu den Satz "Es besteht heute Konsens darüber, dass ein persistierendes
transsexuelles Verlangen das Resultat sequenzieller, in verschiedenen
Abschnitten der psychosexuellen Entwicklung gelegener, eventuell
kumulativ wirksam werdender Einflussfaktoren ist."
u.a. Sophinette Becker, Hertha Richter-Appelt, Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung, Zeitschrift für
Sexualforschung, Sept. 2001 - Anm. dieser Abschnitt ist nicht Teil der
Antwort der Bundesregierung, sondern dient nur der Verdeutlichung,
welche Institute die Federführung bei dieser Formulierung haben,
Institute, die bis heute a) abstreiten, dass Menschen existieren, die
mit gegengeschlechtlichen Fortpflanzungsmerkmalen geboren werden und b)
unwissenschaftliche Theorien verbreiten, an denen sie bis dato auch
noch ziemlich gut verdienen - auf Kosten der Betroffenen, die weder
eine rechtliche Absicherung bei der medizinischen Behandlung geniessen,
noch dem Geschlecht entsprechend behandelt werden, indem sie ausgehend
von ihrem Gehirn bzw. ihrer angeborenen Kerngeschlechtsidentität
geboren wurden.
Während die Betroffenen mehrheitlich die Bezeichnung
„Transgendergesetz“ präferieren, sind die Sachverständigen der Ansicht,
das Gesetz sollte „Transidentitätsgesetz“ heißen, da es nicht um eine
Frage der Sexualität, sondern um eine Transposition der
Geschlechtsidentität geht. Teilweise sind sowohl Betroffene als auch
Sachverständige allerdings der Ansicht, der Name „Transsexuellengesetz“
solle beibehalten werden, da er sich etabliert habe und dadurch eine
Abgrenzung zur Gruppe der Intersexuellen bereits im Namen offenbar
wird.
Die Zweiteilung des Verfahrens (Vornamensänderung und Feststellung der
Geschlechtszugehörigkeit) hat sich nach überwiegender Ansicht aller
Befragten bewährt und soll beibehalten werden. Dabei sollten die
Verfahren gleichrangig nebeneinander stehen und nicht mehr von
„kleiner“ oder „großer“ Lösung gesprochen werden.
Einvernehmen bei Betroffenen und Sachverständigen besteht in der Frage
der Einbeziehung von Ausländern, die sich rechtmäßig in Deutschland
aufhalten, in die TSG-Verfahren. Sonst liegen die Vorstellungen vor
allem zu den gesetzlichen Voraussetzungen einer Vornamensänderung zum
Teil erheblich auseinander. Während die Betroffenen unter Hinweis auf
ihr Selbstbestimmungsrecht sowohl den geforderten „dreijährigen Zwang“
als auch die Irreversibilität des Zugehörigkeitsempfindens monieren,
halten die Sachverständigen zwar die Begriffe „Prägung“ und „Zwang“ für
fehlerhaft und möchten die hohen prognostischen Forderungen an die
Irreversibilität herabgesetzt sehen, erwarten aber andererseits aus
Gründen der Rechtssicherheit bei der gutachterlichen Bewertung auch
zukünftig gesetzliche Vorgaben zur Vornamensänderung.
Die Frage der Verkürzung des Verfahrens, die von den Betroffenen
mehrheitlich gefordert wird, führt bei den Sachverständigen zu
divergierenden Meinungen und zu einem Interessenskonflikt. Einerseits
unterstützen sie die Forderung nach Verfahrensverkürzung zum Wohle der
Betroffenen, andererseits beharren sie wegen der faktischen
Präjudizierung der Vornamensänderung für die Personenstandsänderung auf
einem langfristigen Prozess der Verlaufsbegleitung.
Anmerkung: Es ist ein Skandal, dass hier weiterhin Sachverständige, die den Namen
nicht verdienen, da die Wortherkunft ja darauf schliessen lassen
müsste, hier Menschen anzutreffen, welche ein Verständnis der Sache
haben, (Vergleiche hier: "Mir ist es offen gesagt, bisher nicht
gelungen, zu einem wirklich
allgemeingültigen psychodynamischen Verständnis der Transsexualität zu
kommen, obwohl ich mich bei jedem einzelnen Patienten intensiv darum
bemühe, sein So-Geworden-Seins und seine individuelle Geschichte zu
verstehen." Wilhelm F. Preuss, Institut für Sexualforschung und
Forensische
Psychiatrie, Zentrum für Psychosoziale Medizin, Universitätskrankenhaus
Hamburg-Eppendorf und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für
Sexualforschung) sich weiterhin als die "lieben Geschlechtsbestimmer"
verkaufen können, die sie in der Realität nun nicht sind (Interessant
ist dazu auch der CEDAW-Alternativbericht. Siehe oben).
Von den Betroffenen wird gefordert, das Verfahren zur
Vornamensänderung künftig durch die Standesämter durchführen zu lassen.
Demgegenüber sind die Sachverständigen und vor allem die
Innenministerien der Länder der Ansicht, es bei der Zuständigkeit der
Amtsgerichte im Rahmen eines der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
unterworfenen Verfahrens zu belassen, weil die damit einhergehende
Zersplitterung des Verfahrens nicht ökonomisch sei.
Die Funktion des Vertreters des öffentlichen Interesses kann nach
einheitlich bestehender Ansicht aller Befragten künftig entfallen.
Während die gleichzeitige Begutachtung und medizinische Behandlung
durch den Gutachter von den Betroffenenverbänden als
Interessenskollision abgelehnt wird, sehen es die Sachverständigen als
erforderlich an, die Begutachtung eines Antragstellers auch zeitlich
über einen ausreichend langen Zeitraum durchzuführen.
Anmerkung: Es ist dreist, wieviel Blendwerk bei der Bundesregierung
Eindruck schinden kann, ist das Gutachterverfahren und die zeitliche
Schere zwischen Inting (und Erstkontakt zu einem medizinischen
Ansprechpartner) und rechtlicher Anerkennung ja genau das Schaffen
eines rechtsfreien Raumes mit der völligen Aberkennung der Bürgerrechte
der betroffenen Menschen bezogen auf ihr Geburtsgeschlecht (ausgehend
vom Gehirn). Nicht umsonst ist es Realität, dass sexueller Missbrauch,
psychische Folter, Verwehren medizinischer Leistungen, Auslösen von
Traumatas genau ursächlich da zu suchen ist, wo die Bundesregierung bis
heute die "Experten" vermutet - und das schlimme: diese Vorkommnisse
sind rechtlich noch nicht einmal angreifbar oder werden von den
Betroffenen als "notwendiges Übel" angesehen, das man über sich
ergehen lassen müsse, um überhaupt irgendwann im anderen
Rechtsgeschlecht anerkannt zu werden. Hier wird seit Jahren der Bock
zum Gärtner gemacht - und er darf sogar noch Gesetze diktieren...
Zur Frage, ob zukünftig nur noch ein Gutachten erforderlich sein
soll, bestehen unterschiedliche Auffassungen. Zunächst steht die
Meinung der befragten Betroffenen, die – soweit sie die Begutachtung
nicht ganz für überflüssig halten – dies einmütig fordern, im Gegensatz
zu entsprechenden wissenschaftlichen Untersuchungen, bei denen sich
etwa die Hälfte der Betroffenen positiv über eine doppelte Begutachtung
äußerten. Auch die befragten Sachverständigen sind hierzu
unterschiedlicher Ansicht. Während die Mehrheit die Auffassung
vertritt, dass zwei Gutachten erforderlich sind, neigen einige
Gutachter dazu, zumindest für die Vornamensänderung lediglich ein
Gutachten einzuholen oder ärztliche Atteste ausreichen zu lassen.
Nach Ansicht der Betroffenen und auch verschiedener Einzelmeinungen von
Sachverständigen sollte das Verfahren zur Vornamensänderung durch eine
Verbesserung des Gutachterwesens – so es denn beibehalten und nicht
durch ärztliche und psychologische Atteste oder eine eidesstattliche
Versicherung des Betroffenen ersetzt wird – gekürzt und gestrafft
werden. Dazu wird angeregt, die Qualifikation der Gutachter wesentlich
zu verbessern und ggf. den Kreis der für TSG-Verfahren zugelassenen
Gutachter festzulegen, die Qualifikation dem Gericht nachzuweisen, eine
Höchstdauer für die Gutachtenerstellung zu bestimmen und die beiden
Gutachten durch das Gericht parallel in Auftrag zu geben.
Anmerkung: Da sich die Böcke ja schon zu den Gärtnern gemacht haben, verlangen
diese nun auch noch, dass nur noch sie als Gärtner anerkannt werden -
natürlich weiterhin ausserhalb des Rechtsraumes. Mir wird schlecht,
wenn ich an den "Experten" denke, der hier transsexuelle Frauen sexuell
missbraucht (ich kenne hier ein paar Fälle persönlich) - und dieser
soll nun also auch noch darüber entscheiden, wer Gutachter werden darf?
Soll nun also der Missbrauch noch besser in das Gesetz eingebaut
werden? Welchen Irrsinn verfolgt die Bundesregierung? Welches Jahr
haben wir? 1937?
Für das Verfahren zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit wird
ebenfalls auf Vereinfachungen bei der Begutachtung gedrängt; hier
könnten ärztliche Atteste oder OP-Berichte als ausreichend angesehen
werden, wenn bereits Gutachten zur Vornamensänderung vorliegen.
Zum Offenbarungsverbot in § 5 TSG sind nach Ansicht der Betroffenen
Verbesserungen erforderlich. Dies betrifft die Einführung von
strafrechtlichen Sanktionen bei Verstößen, den Rechtsanspruch auf
Ausstellung von Originalurkunden mit geänderten Namen und
Geschlechtszugehörigkeit unter Verwendung des Ursprungsdatums der
Urkunde und das Recht auf geschlechtsspezifische Anrede entsprechend
dem Vornamen. Die Innenministerien der Länder regen ebenfalls an, die
gesetzlichen Vorgaben zur Eintragung geänderter Vornamen und
Geschlechtszugehörigkeit in persönlichen Unterlagen und Urkunden der
Betroffenen unter Berücksichtigung des Offenbarungsverbotes klarer zu
fassen.
Die Betroffenen fordern überwiegend die Streichung der Aufhebungsgründe
in§ 7 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 TSG, weil sie hieringleich mehrere
Grundrechtsverstöße sehen. Weder Eheschließung, noch Geburt oder
Zeugung eines Kindes sind nach Ansicht der Betroffenen Beweise dafür,
dass der Betroffene sich wieder seinem Ausgangsgeschlecht zugehörig
fühlt. Die Sachverständigen sehen die Unwirksamkeitsgründe eher als
juristische Thematik und halten diese aus medizinischer Sicht nicht für
erforderlich.
Die Betroffenen fordern überwiegend die Streichung der Voraussetzungen
in § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 TSG, weil sie hierin ebenfalls mehrere
Grundrechtsverstöße sehen. Andererseits gibt es auch unter den
Betroffenen abweichende Meinungen. Bei den Sachverständigen überwiegt
die Ansicht, dass die Voraussetzungen für die Feststellung der
Geschlechtszugehörigkeit sachgerecht sind.
Die Betroffenen äußerten überwiegend die Ansicht, dass die
Voraussetzung der Ehelosigkeit für die Personenstandsänderung nicht
mehr zeitgemäß sei. Die Vorschrift zwinge verheiratete Antragsteller
zur Scheidung und verstoße insoweit gegen Artikel 6 GG. Vor allem im
Zusammenhang mit der Möglichkeit, eine Lebenspartnerschaft einzugehen,
sei dies nicht mehr hinnehmbar. Die Verhinderung gleichgeschlechtlicher
Ehen solle durch einen gleitenden Übergang von Ehe in
Lebenspartnerschaft im Rahmen des TSG-Verfahrens erreicht werden.
Die Voraussetzung dauernder Fortpflanzungsunfähigkeit wird
differenziert beurteilt. Die Betroffenen gehen überwiegend davon aus,
dass die Fortpflanzungsunfähigkeit bereits durch die Hormonbehandlung
erreicht wird und es deshalb einer gesetzlichen Regelung nicht bedarf.
Von den Sachverständigen wird diese Verfahrensvorausetzung überwiegend
als sachgerecht angesehen, weil es nicht begreifbar sei, dass Personen
sich als transsexuell bezeichnen, gleichwohl aber in ihrem biologischen
Geschlecht Kinder zeugenoder gebären wollen. Andererseits gibt es auch
unter den Sachverständigen Stimmen, die operative Eingriffe zur
Unterbindung der Fortpflanzungsfähigkeit als Angriff auf die physische
Integrität des Antragstellers ansehen und sich vehement dagegen
aussprechen.
Die Voraussetzung des geschlechtsangleichenden operativen Eingriffs
wird von den Betroffenen überwiegend als inakzeptabel bewertet, weil
dies einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstelle. Die
Sachverständigen sehen die geschlechtsangleichende Operation zwar überwiegend als
sachgerecht an, auch hierzu bestehen jedoch unterschiedliche Ansichten.
Während die eine Seite davon ausgeht, dass diese Forderung bisher nicht
auf Widerstand der Betroffenen gestoßen sei und sogar dringend von
ihnen gewünscht werde, sieht es die Gegenmeinung als grundsätzlich
problematisch an, den Eingriff zu fordern und hält dieses auch aus
wissenschaftlicher Sicht nicht mehr für haltbar. Die Entscheidung über
operative Maßnahmen soll nach dieser Ansicht deshalb von der
individuellen Entwicklung im Einzelfall abhängig gemacht werden.
Anmerkung: Wenn die Existenz von Menschen, die mit
gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren werden bereits anerkannt
wäre und damit auch berücksichtig würde, dass das Gehirn/Psyche
geschlechtsbestimmender ist, als der Körper, würde klar werden, dass
die Beurteilung nach operativen Massnahmen ganz anders ausfallen würde -
dann nämlich wäre klar, dass Frauen, die mit einem Penis und Hoden
geboren werden (bei Transmännern analog mit Gebärmutter), bereits als
Frauen geboren werden und demnach völlig unerheblich wäre, welche
äusseren Fortpflanzungsorgane sie aufweisen.
Die Möglichkeit der Vorabentscheidung nach § 9 TSG wird von den
Innenministerien der Länder als kaum relevant angesehen. Betroffene und
Sachverständige haben sich hierzu nicht geäußert.
Die Verfahren nach dem TSG stehen im Spannungsfeld zwischen den
Forderungen der Betroffenen nach schneller Verfahrensgestaltung und dem
Anspruch an eine für jeden einzelnen Betroffenen sichere individuelle
Diagnose. Eine Reform des Transsexuellenrechts müsste auch das Ziel
verfolgen, hier einen für die Betroffenen tragbaren Ausgleich zu
schaffen.
Anmerkung: Welchen Sinn macht es hier die medizinische Diagnose für
körperliche Massnahmen mit der personenstandrechtlichen Anerkennung zu
vermischen, wenn doch längst klar ist (seit 1978 spätestens), dass die
Psyche/Gehirn geschlechtsbestimmender ist, als der Körper? Was soll
hier diagnostiziert werden? Ob ein Mensch verkraftet einen anderen
geschlechtlichen Eintrag auf dem Papier zu erhalten? Augenscheinlich
will die Bundesregierung an einem Paradoxon festhalten, das spätestens seit Oktober 2006 der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung
bekannt sein sollte. Warum hier weiterhin unkritisch nirgendwo auf die
Grundlage der Problematik eingegangen wird (nämlich der bis dato
fehlenden Anerkennung von Menschen, die mit gegengeschlechtlichen
Merkmalen geboren werden), ist mir ehrlich gesagt nicht ganz klar.
Die Bundesregierung hält es für erforderlich, das TSG zu reformieren.
Zum Umfang des Reformbedarfs wird auf die Antwort zu Frage 6 der
Kleinen Anfrage der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der
PDS (Drucksache 14/7835) verwiesen. Ein Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Reform des TSG wird voraussichtlich erst inder
nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vorgelegt werden
können.
Eine Anpassung des § 7 TSG aufgrund des Beschlusses des
Bundesverfassungsgerichtes sollte im Rahmen einer Reform des TSG
erfolgen. Bis dahin sind Nachteile für die Betroffenen auch aufgrund
der zwischenzeitlich erfolgten Anpassung der standesamtlichen
Verwaltungsvorschriften nicht zu besorgen.
Der Bundesregierung ist bewusst, dass die gesetzliche Regelung in § 8
TSG im Hinblick auf bestehende Lebenspartnerschaften unvollständig ist.
Dieses Problem wird Gegenstand der Reform des TSG sein.
Die Bundesregierung hält im Grundsatz an ihrer Auffassung fest, dass
ein Verstoß gegen die Menschenwürde nicht vorliegt, wenn eine
geschlechtsanpassende Operationfreiwillig vorgenommen wird. Ob die
Operation weiterhinin jedem Fall Voraussetzung für die
Personenstandsänderung sein soll, ist eine zentrale Frage der Reform
des Transsexuellenrechts.
Anmerkung: Die eigentliche zentrale Frage sollte doch sein - wann werden transsexuelle Menschen eigentlich endlich anerkannt?
07.03.2008
Übrigens: Ich hab da mal eine hypothetische Frage... Welches Recht hat ein Gutachter einer transsexuellen Frau, die sich ja als Frau erlebt (weil sie eine ist - eben nur mit Penis und Hoden geboren) eine männliche Geschlechtsidentität zuzuschreiben (negatives Gutachten)? Und welche Kriterien sollen da gelten?
08.03.2008
Interessante Erklärungen tun sich auf, tippt man einmal bei Wikipedia die Suchbegriffe "Lobbyismus" und "Interessenskonflikt" ein. Da nun eine Bundesregierung hier überprüfbar auf die Anfrage der FDP-Fraktion nicht mit eigenen Worten geantwortet hat (siehe 06.03.) sondern sich hier den Antworttext von einer Psychoanalyse-Lobby hat diktieren lassen (beachte die buchstabengetreue Wiedergabe von teilweise 7 Jahre alten Textfragmenten von Sophinette Becker und Hertha Richter-Appelt), diese Lobby aber nun die meisten der Gerichtsgutachter für die Personenstandänderungen stellt, muss die Frage erlaubt sein: Gibt es hier etwa Interessenskonflikte? Schon, oder?
Dazu nun:
Lobbyismus ist eine Form der Interessenvertretung in der Politik, in der Interessengruppen, die Lobbys, die Exekutive und Legislative oder die öffentliche Meinung über die Medien beeinflussen.
Lobbyismus kann in manchen Fällen bis zur Korruption und damit unerlaubten Einflussnahme führen. Die harmloseste Form sind hier noch von Lobbygruppen organisierte sogenannte „Informationsveranstaltungen“ für Parlamentarier, die mit kostenloser Verköstigung der Eingeladenen verbunden sind.
(aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Lobbyismus)
Ein Interessenkonflikt im engeren Sinn ist eine spezielle Konfliktsituation, in der ein sachlicher Widerspruch nach Vermeidung verlangt. Er kann aus organisatorischen, oder ethischen, meist berufsethischen, Gründen nicht hingenommen werden, da er sich kontraproduktiv im Sinne höher angesehener Werte, Interessen oder Ziele auswirkt.
(aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Interessenkonflikt)
Dass es der DGfS um eine weitere Leugnung von Menschen geht, die mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren werden, zeigt sich hier bereits im letzten Satz:
"Eine derartige Revision (*) des Transsexuellengesetzes würde weiterhin den beliebigen Zugang zur juristischen Anerkennung im anderen Geschlecht verhindern". (*damit meint die DGfS ihre eigenen Vorschläge)
Menschenrecht sieht anders aus.
Immer wieder habe ich mich in der letzten Zeit gefragt: Warum tun die das? Welchen Grund mag es geben, einen Menschen zu nicht-existent zu erklären, wie das beispielsweise Hertha Richter-Appelt und Sophinette Becker machen indem sie z.B. behaupten eine transsexuelle Frau wäre nicht als Frau geboren, sondern ein Mann mit einer psychischen Störung**? Was treibt diese Menschen an? Hass? Bösartigkeit? Dummheit? Was bringt diese Menschen dazu jede Kritik zu ignorieren? Welchen Grund mag es geben, dass sie ein Menschenbild verbreiten, in dem menschliches Leben per Definition zu Nicht-Leben definiert wird, und einem transsexuellen Menschen verwehrt wird als das akzeptiert zu werden, als was er geboren wurde (als Mensch, der mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen auf die Welt kam)? Sehen sie nicht, welch faschistoider Geist sich hinter ihren (bis dato unbewiesenen und wirren) Theorien verbirgt? Merken sie nicht, für wieviel Leid sie verantwortlich sind? Merken sie nicht, wieviel sie an der Schaffung einer Welt voller Angst beteiligt sind? Passieren diese Dinge aus Versehen oder sind sie Absicht? Wenn sie aber aus Absicht geschehen, was mag der Grund dafür sein?
** Sophinette Becker, Anfang 2008 im ZDF
09.03.2008
Ich habe lange nach einem passenden Namen für das Phänomen gesucht, wenn transsexuelle Frauen es sich gefallen lassen, sich eine Vergangenheit als Mann andichten zu lassen - ein Phänomen, welches von Menschen und Interessensgruppen, die nicht anerkennen wollen, dass es Menschen gibt, die mit gegengeschlechtlichen Organen geboren werden, allzugern gesehen und sogar noch unterstützt wird - sei es durch Medien, die hier natürlich gerne schreiben "Sie war mal ein Mann" oder auch durch einsschlägig bekannte Sexinstitute. Der Name der sich, so finde ich, als passend anbietet, ist nun der folgende:
"Tante-Tom-Syndrom", angelehnt an "Onkel Tom"
(Wikipedia: Als Onkel Tom werden abwertend Afro-Amerikaner bezeichnet, die sich freiwillig einer weißen Autoritätsperson unterordnen.)
Tante Toms wären demnach eben transsexuelle Frauen, die zwar wissen schon immer "als Frau gefühlt" zu haben, aber dieses Wissen um ihr eigenes Selbst der äusseren Geschlechtszuordnung unterordnen ("ich war ein Mann"), obwohl sie sich paradoxerweise durch ihr Outing ja bewusst von dieser falschen Aussenzuordnung gelöst hatten. Tante Toms werden gerne als Ansprechpartner von transphob auftretenden Menschen (auch aus Reihen der Medizin und Politik) gesucht, die weiterhin die Existenz transsexueller Menschen verhindern wollen bzw. ihnen nicht die gleichen Menschenrechte zugestehen wollen, wie allen Menschen.
10.03.2008
Wenn Transsexualität angeboren ist und etwas mit der Psyche des Menschen zu tun hat, dann lässt sich davon ableiten, dass das Gehirn das wichtigste geschlechtsbestimmende Organ ist und transsexuelle Menschen z.B. Frauen sind, die als Mädchen mit Penis und Hoden geboren werden. Ein logischer Gedanke, will ich mal meinen - ich wollte ihn nur noch einmal in Kurzform aufführen, damit hier niemand vergisst, um was es auf dieser Seite eigentlich geht. Damit diese Erinnerung ein wenig bunter wird, hier ein kleiner Audioausschnitt aus der Sendereihe "Geist und Gehirn" (br alpha, Folge "Sie sind ihr Gehirn") mit Prof. Dr. Dr. Manfred Spitzer, Neurowissenschaftler an der Universität Ulm:
11.03.2008
Es gibt Tage, an denen Dinge passieren, die scheinbar unabhängig voneinander sind, aber dennoch irgendwie doch etwas miteinander zu tun haben. Das eine ist, dass ich gestern in einen Spiegelartikel hineingelesen habe (Nr. 11/2008 "Die Täter"), der sich mit der Frage bschäftigt, warum es kurz vor der Mitte des letzten Jahrhunderts so viele Deutsche gegeben hat, die scheinbar willenlos das Nazi-System unterstützt haben. So heisst es als Erklärungsansatz:
"(Harald) Welzer (Sozialpsychologe) verweist darauf, dass Menschen in einer konstruierten Welt leben. Sie deuten das Geschehen gemäss eines 'normativen Referenzrahmens', der ihnen hilft, Entscheidungen zu treffen."
Übersetzt hiesse das in etwa: Weil es bestimmte Regeln gibt, halten sich die Menschen daran, diese Regeln zu stützen - egal ob sie objektiv betrachtet falsch und menschenverachtend sind - der "Referenzrahmen" gibt ihnen ja vor, etwas richtiges zu tun. Warum sollte also, so denkt die Spezies Mensch wohl, etwas, was als richtig vorgegeben wird in Frage stellen?
Passend dazu gab es dann die zweite Begebenheit gestern: ein Telefonat mit einer Person, welche die Leiterin einer Selbsthilfegruppe für transsexuelle Menschen ist. Ich hatte sie zuvor angemailt, weil ich sie anregen wollte, sich einmal über die Regelungen des TSG Gedanken zu machen, und ob nicht schon deswegen Reformen nötig wären, da ja in der Realität viele schlimme Dinge im Zusammenhang mit der medizinischen Bhenadlung, aber auch der Begutachtung stattfinden. Ihr zu erklären, warum nun das Gutachterverfahren eines der Kernprobleme darstellt, endete dann damit, dass dieser Mensch immer lauter wurde, mir weismachen wollte, man müsse sich eben an die Regeln und Gesetze halten (ohne sie kritisch zu hinterfragen) und dass es überhaupt keine Probleme gäbe. Das Telefonat endete damit, dass dieser Mensch mich anschrie und ich wüst beschimpft wurde.
Das dritte Erlebnis gestern war dann eines, das dann bei näherer Betrachtung auch wieder dazu passte. Es war ein Eintrag in einem Internetforum, in welchem ein mit Vagina und Gebärmutter geborener Mann über seine Erlebnisse bei einem Gutachter berichtete. Er schrieb:
"Ich hatte heute meinen ersten Gutachtertermin und war geschockt, als er eine körperliche Untersuchung durchführen wollte, bei der es nicht nur um Reflexe und Koordination ging, sondern wo ich auch splitterfasernackt da stand und er alles an mir gemustert hat, inklusive Genital. Ich habe ihn auch noch gefragt, ob es nicht sinniger wäre, diese Art von Untersuchung über meine biologische weiblichkeit dem Frauenarzt zu überlassen, aber nein, er sagte, er müsse dies tun, das würde in dem Procedere so gefordert."
Es ist nicht das erste Mal, dass mir solche Geschichten begegnen und wenn ich alle drei Begebenheiten des gestrigen Tages zusammennehme, dann lässt sich zusammenfassen: Es liegt wohl am "normativen Referenzrahmen". Heftig.
13.03.2008
Da die Bundesregierung mit Veröffentlichung ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Reform des TSG ebenso wieder gezeigt hat, dass sie die ursprüngliche menschenrechtliche Problematik als solche bisher nicht erkennen will (greift sie hier ja sogar auf Texte der Gesellschaft zurück, die mit ihren Theorien eine der Hauptverantwortlichen für die Paradoxie ist, die in der Praxis zu viel Leid bei den Betroffenen führt - eine Praxis die eigentlich ja Gegenstand der Petition war), habe ich nun darum gebeten, eine Petition, die bereits Ende 2006(!) dem Petitionsausschuss vorlag weiterzubearbeiten. Das Verfahren war mit dem Hinweis auf die inhaltliche Berücksichtigung im TSG-Reformverfahren bisher nicht weiter bearbeitet worden. Siehe dazu auch: 01.11.2007
Hier ein Schreiben von heute:
DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss
Pet 1-16-06-211-016752
Betr.: Personenstandswesen
Sehr geehrte Frau Schicklang, die gemaß §109 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom zuständigen Fachausschuss des Innern erbetene Stellungnahme liegt noch nicht vor.
Der Petitionsausschuss kann auf den Zeitpunkt und die Dauer der Beratungen in den anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages keinen Einfluss nehmen. Nach Vorliegen der Stellungnahme erhalten Sie unaufgefordert weiteren Bescheid.
Mit freundlichen Grul3en
Im Auftrag
(Martina Swanson)
14.03.2008
Es kam Post von Frau Piltz von der FDP (MdB). Ich hatte ihr zuvor ein paar Fragen geschickt und freue mich nun die Antworten präsentieren zu können. Hier sind sie:
Sehr geehrte Frau Schicklang,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zum Transsexuellengesetz. Über Ihr Interesse an dem Engagement der FDP-Bundestagsfraktion zum Transsexuellengesetz habe ich mich sehr gefreut. Wir haben dieses Thema bereits seit vielen Jahren politisch besetzt und hierzu verschiedene Initiativen in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Zu Recht weisen Sie in Ihrem Schreiben auf Defizite im Bereich der Begutachtung hin. Das derzeitige Verfahren und die Zugangsvoraussetzungen für Vornamensänderung und Änderung des Personenstandes werden vielfach als unzumutbar angesehen. Das geltende Recht sieht für die Betroffenen zahlreiche Hürden vor, bis sie ihre geschlechtliche Identität auch rechtlich zum Ausdruck bringen können. Es gibt bei den Betroffenen unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der Begutachtung. Teilweise wird die Begutachtung gänzlich für entbehrlich gehalten, andere wollen weiter daran festhalten. Auch bei der Frage, wie viele Gutachten notwendig sind, herrscht kein einheitliches Bild. Übereinstimmung besteht jedoch in der Forderung, das Verfahren insgesamt zu kürzen und zu straffen. Interessante Ergebnisse hat hierzu die Auswertung der im Jahr 2000 vom Bundesministerium des Innern erbetenen Stellungnahmen von Betroffenen gebracht. Danach wird angeregt, die Qualifikation der Gutachter zu verbessern und ggf. den Kreis der für TSG-Verfahren zugelassenen Gutachter festzulegen, die Qualifikation dem Gericht nachzuweisen, eine Höchstdauer für die Gutachtenerstellung zu bestimmen und die beiden Gutachten durch das Gericht parallel in Auftrag zu geben. Diese Vorschläge könnten geeignet sein, das Verfahren insgesamt effektiver auszugestalten und die Belastungen für die Betroffenen deutlich zu reduzieren.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Anregungen zu diesem Thema, die uns für die weitere parlamentarische Diskussion zur Reform des Transsexuellengesetzes eine wertvolle Hilfe sein werden. Die Ankündigung der Bundesregierung, eine Reform des Transsexuellengesetzes voraussichtlich erst in der kommenden Wahlperiode vorzunehmen, versteht die FDP-Bundestagsfraktion als Auftrag, dieses wichtige Thema weiterhin parlamentarisch voranzubringen. Wir werden die Bundesregierung nicht aus ihrer Verantwortung entlassen in der Hoffnung, möglichst bald einen verfassungsrechtlich einwandfreien und praxisgerechten Rechtsrahmen für transsexuelle Menschen zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Piltz MdB
Anmerkung: Leider ist, obwohl die Antwort ja ziemlich nett geschrieben war, und es ja nicht selbstverständlich ist, hier überhaupt eine Antwort zu erhalten, dieses Schreiben doch noch ein wenig lückenhaft formuliert, so dass ich hier nocheinmal eine Mail hinterher geschickt habe, um eventuell zum eigentlichen Kernthema noch eine Antwort zu erhalten: Der bisherigen Nichtanerkennung von Menschen, deren Körper stellenweise von ihrem eigentlichen Geschlecht (Psyche/Gehirn) abweicht.
Sehr geehrte Frau Piltz,
vielen lieben Dank für ihre ausführliche Antwort, ich möchte aber doch gerne einmal noch etwas näher hervorheben. Sie schreiben, dass es unterschiedliche Betrachtungen gibt über die Art und den Umfang der Begutachtungen. Hier lohnt sich einmal genauer zu unterscheiden, was sich denn bislang unter der Begutachtung verstehen lässt. Einerseits besteht ja nun die Möglichkeit das Gutachten rein rechtlich zu betrachten, und in der Tat dreht es sich im bisherigen Transsexuellengesetz auch darum: Einer personenstandsrechtlichen Anerkennung. Das Bundesverfassungsgericht schrieb hier 1978 bereits:
"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen Funktionen seien."
Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 -
Besonders hervorzuheben wäre hier der Satz "zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter", macht er nämlich deutlich, dass ein Staat wie die Bundesregierung Deutschland letzendlich hier lediglich das Interesse einer rechtlichen Einordnung haben kann. Berücksichtigt man ausserdem noch dies hier...
"Die Fachwelt erachtet es mittlerweile auch bei einer weitgehend sicheren Diagnose 'Transsexualität' nicht mehr als richtig, daraus stets die Indikation für geschlechtsumwandelnde Maßnahmen abzuleiten. Vielmehr müsse individuell im Rahmen einer Verlaufsdiagnostik bei jedem einzelnen Betroffenen festgestellt werden, ob eine Geschlechtsumwandlung indiziert sei."
Bundesverfassungsgericht zum Beschluss vom 6. Dezember 2005 - 1 BvL 3/03 -
...wird deutlich, dass für die rechtliche Einordnung eines Menschen vom Bundesverfassungsgericht medizinische Notwendigkeiten als nicht mehr zwingen angesehen werden und es darauf hineist, dass die "geschlechtsumwandelnden Maßnahmen" individuell und im Rahmen einer Diagnostik geklärt werden sollten. Die personenstandsrechtliche Anerkennung ist also das eine - das andere sind die medizinischen Massnahmen.
Ich möchte mich nun auf die Gruppe der Betroffenen beziehen, welche der bisherigen Gutachtenerstellung positiv gegenüber stehen. Meiner Beobachtung nach liegt das nun an folgendem. Ein Gutachten wäre ihrer Ansicht nach deswegen wichtig, weil sonst die Gefahr gross wäre, dass Nichtbetroffene medizinische Massnahmen erhalten. Auch von einigen Vertretern der sexualwissenschaftlichen Institute ist dieses Argument für eine Begutachtung zu hören, weist man darauf hin, dass es ja wichtig wäre hier Experten über die geschlechtsangleichenden Schritte entscheiden zu lassen um eventuell Nichtbetroffene vor irreversiblen körperlichen Veränderungen zu schützen.
Nun handelt es sich, und deswegen ist es wichtig genauer hinzusehen, hier ja um zwei völlig unterschiedliche Dinge: Auf der einen Seite eine rechtliche Anerkennung - andererseits um medizinische Massnahmen. Leider werden diese beiden, sich auf unterschiedlichen Ebenen befindenden Interessenslagen bislang im Transsexuellengesetz vermischt, woraus genau die negativen Folgen entstehen, die ich in meiner letzten Mail angedeutet habe und in der Realität eine Einschränkung der Grundrechte gegenüber den Betroffenen darstellt. Eine betroffene transsexuelle Frau beispielsweise (mit Penis und Hoden geboren) gilt somit zu Beginn der Behandlung als Mann, und wird erst am Ende des medizinischen Verfahrens rechtlich als existent anerkannt.
Die Lösung dieses Dilemmas wäre einfach: Die Trennung von Personenstandsanerkennung und dem Verfahren der medizinisch-körperlichen Veränderungen. Folgende Vorschläge liegen der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung seit 2006 vor:
A) Abschaffung des Gutachterverfahrens zur Personenstandsänderung (um die Betroffenen von Druck und Kosten zu entlasten)
B) Einführung einer Diagnostik, die es ermöglicht individuell und zum Wohle der Patienten individuelle körperliche Massnahmen einzuleiten (eine Begutachtung, damit eben sichergestellt ist, dass nur diejenigen, die wirklich körperliche Massnahmen benötigen, diese auch erhalten bzw. diejenigen geschützt sind, bei denen den Körper verändernde
Massnahmen zu mehr Leid fürhen würden)
Da nun das Bundesverfassungsgericht bereits 2003 richtigerweise darauf hingewiesen hat, dass die körperlichen Massnahmen keine Voraussetzung für eine Personenstandsänderung mehr sein sollten, wäre ein Gutachterverfahren zur Personenstandsänderung nun ja lediglich noch eines, in welchem ein Gutachter über die rechtliche Einordnung eines Menschen entscheidet. Nun ist aber genau dies aus menschenrechtlicher Sicht bedenklich - denn welcher Mensch kann entscheiden, eine transsexuelle Frau (mit Penis geboren) nun den Zugang zur rechtlichen Anerkennung als Frau zu verwehren, und anhand welcher Kriterien, wenn wir uns doch längst in einer Welt vermuten, in denen die Geschlechtsrollenklischees wie Kleidung, Auftreten usw. Schnee von gestern sein sollten?
Welcher Beliebigkeit die Begutachtung auch heute schon unterliegt (obwohl sich die sexualwissenschaftlichen Institute darum bemühen dies anders darzustellen), zeigt sich vielleicht besser, wenn ich hier ein paar (zum Teil beschämende) Beispiele von Gutachtenerstellungen anführe, die aus den letzten 2007 und 2008 stammen:
Einem Mann passiert:
"Zuerst einmal fing es damit an, dass er mich nicht mit männlicher Form anreden wollte, er sagte, das dürfe er nicht." ... "Schließlich kam dann nach knapp 2 Stunden Gespräch die Ankündigung, dass er mich nun körperlich untersuchen müsse. Ich fragte ihn, ob ich mich dabei ganz ausziehen muss und wenn es um die Feststellung geht, dass mein biologischer Körper weiblich ist, ob es da nicht sinnvoller wäre, einen Gynäkologen hinzuzuziehen. Er erwiderte, dass ich das sowieso zusätzlich noch machen müsse, also gynäkologische Untersuchung und Chromosomentest. Er müsse mich auch körperlich untersuchen, das sei so gefordert. Wenn er das nicht machen kann, könne er kein Gutachten schreiben. Also habe ich mich in mein Schicksal ergeben und bin ihm ins Untersuchungszimmer gefolgt. Dann sagte er, dass bei der Untersuchung einer Frau eine weitere Frau im Zimmer sein müsse und holte mit meiner Zustimmung seine Sekretärin in das Untersuchungszimmer."..."Schließlich kam dann der Punkt, wo ich mich ganz ausziehen musste. er betrachtete mich dann in der Frontalansicht" ... "damit er meine Scham frontal ohne Einschränkung sehen konnte. Danach konnte ich mich dann wieder anziehen und das ganze war beendet."
Einer Frau passiert:
"Er empfahl mir mehrere homosexuelle Sexualpraktiken, die er genau beschrieb, während ich mit ihm alleine im Zimmer war. Unter anderem meinte er, ich müsste dringend mal einem Mann einen blasen, um mir meiner Identität bewusst zu werden. Und Analsex wäre ebenfalls sehr wichtig, egal, ob ich darauf stehe oder nicht. Es wäre nur wichtig für mich, das einmal gemacht zu haben."
Ich möchte darauf hinweisen, dass dies keine EInzelfälle sind, sondern als häufig vermutet werden dürfen.
Weitere Beispiele:
"Nach ca 3 Minuten war ich wieder draußen. Stoßverkehr. Vor mir standen 5 andere Transen auf der Liste, für jeden waren 10 Minuten eingeplant. Für was kommt ich da eigentlich noch? Ich hab fürs Haarestylen länger gebraucht als für die Anhörung!"
"Bei meiner Zweitgutachtern war ich auch nur 2,45 Minuten.. Dafür hat das Gutachten mich auch 'nur' über 1000€ gekostet"
Ein geregeltes Gutachtersystem ist hier Fehlanzeige. Der Grund dafür ist so simpel wie logisch: Wie soll ein Mensch, der sich psychologischer Gutachter nennt, darüber entscheiden können, welche rechtliche Einteilung (es geht ja immer noch offiziell im Transsexuellengesetz um den Personenstand) die beste für einen betroffenen Menschen wäre? So liegt das Problem in der Existenz des Gutachterverfahrens an sich und ich bin mir sicher, dass es auch in den nächsten 1000 Jahren nicht möglich sein wird, dass ein Mensch bestimmen kann, welches psychische Geschlecht ein anderer Mensch besitzt. Darüberhinaus wäre die Frage ausserdem: Muss das überhaupt sein? Wenn es hier nur um die "Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter" und um die daraus folgenden Rechtsvorschriften geht: Wen ausser den Betroffenen selbst interessiert denn, was dieser Mensch für einen Personenstand hat? Selbst der Betroffene wird wohl im Grossteil seines Lebens selbst nichts mit dem Personenstand zu tun haben - ausser eben da, wo die Geschlechtlichkeit des Menschen eine Rolle spielt... eben auch und insbesondere bei der medizinischen Behandlung.
Nur ein Abschaffen des Gutachterverfahrens für die Personenstandsänderung (aber nicht für die medizinischen Massnahmen) kann daher die Grundlage für ein Gesetz sein, welches die Grundrechte des Menschen beachtet. In Wikipedia heisst es dazu:
"Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass jeder Mensch von Geburt an mit gleichen Rechten ausgestattet sein soll und diese egalitär begründeten Rechte unveräußerlich und unteilbar sind sowie universell Gültigkeit haben." und "Menschenrechte müssen demnach stets in ihrer Gesamtheit verwirklicht sein."
Memschenrechte sind nicht erwerbbar (oder durch psychologische Gutachten kaufbar), jeder Mensch hat sie von Geburt an. Menschenrechte sind einem Menschen auch nicht nur teilweise zuzugestehen.
Vielen Dank,
Kim Anja Schicklang
Menschenrecht und Transsexualität
18.03.2008
Nun bin ich ja mal gespannt, ob die FDP auf mein Nachhaken eingeht, da das erste Schreiben von Gisela Plitz zwar persönlich unterzeichnet war, aber wortidentisch auch von Jörg Van Essen von der FDP an andere Betroffene verschickt wurde. Vielleicht gab es hier ja so viele Anfragen, dass die FDP hier Standardantworten verfasst, ich bin mir aber nun ehrlich gesagt nicht sicher, ob es möglich ist, mit Standardschreiben konkret auf Anfragen einzugehen. Ich halte dies für schwierig.
Der Bundestag hat derweil heute folgende Meldung veröffentlicht:
Inneres/Antwort
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hält eine Reform des
Transsexuellengesetzes (TSG) für erforderlich. Das geht aus der Antwort
(16/8327) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8112)
hervor. Mit einem darauf abzielenden Gesetzentwurf sei aber erst in der
nächsten Legislaturperiode zu rechnen, heißt es weiter. Auch könnten
derzeit noch keine Aussagen zur Ausgestaltung der Einzelnormen gemacht
werden.
Nach einem kurzen Telefonat im Büro von Frau Piltz liess sich das Geheimnis um die Standardantworten lösen. Frau Weinert erklärte das ziemlich gut:
Wenn ich das nun richtig interpretiere hiesse das nun: so klein kann die Randgruppe der von Transsexualität betroffenen Frauen und Männer wohl dann doch nicht sein. Da mich aber nun interessiert hat, doch noch einmal eine genauere Stellungnahme zu erhalten, habe ich den Vorschlag der Mitarbeiterin von Frau Piltz gerne angenommen und einen anderen Ansprechpartner ankontaktiert: Frank Fischer, zustänsig für die rechtlichen Belange in Sachen TSG-Reform. Die Frage war nun: Setzt sich die FDP-Fraktion dafür ein, das Paradoxon zu lösen, das sich ja immer noch im heutigen Transsexuellengesetz wiederfindet - der gleichzeitigen Annahme, dass einerseits Psyche/Gehirn für die sozialen Funktionen geschlechtsbestimmender wären und andererseits dann doch der Körper (siehe auch: Der Sichtweisentest )?
Sicher mag es bei den unterschiedlichen Aussagen von Betroffenen, Sekundär-Betroffenen (wie Beamte und Mediziner), nicht ganz einfach sein, eine Lösung zu finden, die alle Interessen berücksichtigt, doch mag ich immer noch daran glauben, dass dies möglich sein wird. Ein Vorschlag, der hier auf mut23.org aufgeführt ist, versucht hier durch eine Trennung von rechtlichem Geschlecht und körperlichen Massnahmen, sowohl eine Vereinfachung des Personenstandsanerkennungsverfahrens zu erreichen, als auch einen Ausbau und Verbesserung der köperlich-medizinischen Behandlung.
Die Vorschläge nocheinmal in kurz (auch wenn sie auf der Website bereits mehrfach aufgeführt sind):
Eine Trennung von...
a) rechtlichem Verfahren (durch Abschaffen des Gutachterverfahrens)
b) medizinischer Diagnostik für die körperlichen Schritte
Wenn man neben den hohen Kosten, die manche Betroffene für Gerichtsgutachten zu leisten haben, an die teilweise schlimmen Begebenheiten denkt, die transsexuelle Menschen erfahren müssen, um letztendlich rechtlich anerkannt zu werden (Vornamens- und Personenstandsanerkennung) und ausserdem berücksichtigt, dass so auch endlich einmal Behandlungsrichtlinen, die den Namen verdienen (bisher ist es ja so, dass jeder Betroffene selbst für körperliche Massnahmen kämpfen muss - von gesicherten Standards fehlt bis dato jede Spur), aufgestellt werden können, lässt sich sagen, dass die Trennung von Recht und Medizin zu einem Teil der wirklichen Gleichstellung und öffentlichen Anerkennung von Menschen werden kann, die davon betroffen sind mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren worden zu sein.
Zu den Vorschlägen meinte Frank Fischer:
Mein Traum ist, dass neben der echten Existenzanerkennung ein konsequent durchdachtes reformiertes TSG endlich auch einmal dazu führen kann, dass der Status der Medizin im Bereich der Transsexualität von einer "Hinterhofmedizin", bei der sich heute das meiste im verborgenen abspielt (eine logische Folge der F64.0-Paradoxie), endlich einmal zu einem verändert, in dem es möglich sein wird, dass offizielle Anlaufstellen für Betroffene geschaffen werden. Welche, in denen die Mediziner ein wirkliches Interesse daran haben, zu helfen, anstatt irgendwelchen realitätsfremden Theorien hinterherzuhängen wie der, die behauptet, transsexuelle Menschen wären "geschlechtsidentitätsgestört" und Geschlecht lediglich ein soziales Konstrukt.
09.04.2008
Heute habe ich eine kleine Pressemitteilung verfasst, von der sich gerne jeder angesprochen fühlen kann. Und hier ist sie:
Hilfe für die Rechte transsexueller Frauen
Zum ersten mal in der Geschichte der sogenannten Transsexualität gibt es nun die Chance auf die Interessen von Frauen aufmerksam zu machen, die mit gegengeschlechtlichen Merkmalen geboren werden. Im Juli finden in New-York die ersten Beratungen über die Alternativberichte zu CEDAW 6, dem UN-Frauenrechtsabkommen statt. Bei diesem Treffen sollen auch die Ergebnisse der Überlegungen betroffener Frauen und ihr Alternativbericht zum Thema "Zur Situation transsexueller Frauen in Deutschland" besprochen werden. Der Termin im Juli ist somit eine Chance auf die Problematiken hinzuweisen, die sowohl rechtlich als auch medizinisch bestehen, wenn ideologiebeladene Theorien, wie z.B. die der "Geschlechtsidentitätsstörung", Anwendung finden, so wie dies in Deutschland bislang noch der Fall ist. Beispielsweise werden transsexuelle Frauen, die mit Penis und Hoden geboren wurden, immer noch zu Männern erklärt, die von einer Art Identitätsverwirrung betroffen sein sollen. Gerade im Zusammenhang mit gesellschaftlicher Anerkennung und medizinischer Sicherheit für die betroffenen Frauen ist es aber wichtig, die richtigen Grundlagen zu definieren, um Menschenrechtsverletzungen während des medizinsichen oder rechtlichen Verfahrens zu beseitigen. Der CEDAW-Alternativbericht, der in New York vorgetragen wird, weist darauf hin, wo die Frauenrechte, zu deren Umsetzung sich auch die Bundesrepublik verpflichtet hat, im Falle von Transssexualität von bestehenden Standards (wie zum Beispiel dem Transsexuellengesetz) verletzt werden.
Wer weiss, wieviele Schwierigkeiten bei Kostenübernahmen von medizinischen Leistungen bestehen, wer selbst erlebt, dass Diskriminierungen und öffentliche Nicht-Akzeptanz immer noch staatlich geduldet werden und zudem beobachtet, welches Desinteresse die Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren im Zusammenhang mit der Verbesserung der Gesamtsituation transsexueller Frauen gezeigt hat, der wird genauso wissen, welche grosse Wichtigkeit ein Gespräch bei der UN hat, bei dem der Hinweis auf diese Missstände auf der Tagesordnung steht.
Für die Reise nach New York und die Teilnahme an den UN-Gesprächen wird noch finanzielle Unterstützung gebraucht, denn Flugtickets kosten Geld. Wer nun die für die Rechte von transsexuellen Frauen wichtige Aktion unterstützen will wendet sich nun einfach an folgende email-Adresse: cedaw(ät)mut23.org.
Der CEDAW-Alternativbericht findet sich hier: CEDAW überarbeitet. In den nächsten Tagen wird es dazu auch eine englische Version geben.
13.04.2008
Die englische Übersetzung des alternativen CEDAW-Berichtes ist nun auch fertig. Sie findet sich hier:
Im Juli findet in New-York ja die Presession dazu statt. Daher mag ich noch mal darauf hinweisen, dass finanzielle Unterstützung in Form von Spenden (für die Flugtickets) gerne noch erwünscht ist. Zwar haben wir ein paar Stiftungen angeschrieben, aber da es wohl in Deutschland von vielen Menschen nicht wirklich als Problem angesehen wird, wie transsexuelle Frauen rechtlich und medizinisch behandelt werden, ist jede Form von Unterstützung eine wichtige im Erreichen der Anerkennung von transsexuellen Menschen, als das, was sie sind (Nämlich keine Menschen, die von einer "Geschlechtsidentitätsstörung" betroffen sind, sondern Menschen, deren körperliche Merkmale sich stellenweise schon vor der Geburt gegengeschlechtlich entwickelt haben). Der CEDAW-Alternativ-Bericht ist das erste Dokument in der Geschichte der Transsexualität welches dies berücksichtigt.
24.04.2008
Basierend auf realen Vorkommnissen, die sich am ehesten als grobe Machtmissbräuche bei der bisherigen TSG-Gutachtenpraxis bezeichnen lassen (Zwang zum Entblössen, sexuelle Nötigung durch den Gutachter, u.ä.), hatte ich Mitte März alle deutschen Landesärztekammern angeschrieben um beantwortet zu bekommen, nach welchen Kriterien und Standards die psychiatrischen Gutachter arbeiten und wollte wissen, ob irgendjemand kontrolliert, was denn da hinter verschossenen Türen beim Begutachtungstermin alles abläuft. Nun über einen Monat später, denke ich, ist es Zeit hier einmal aufzulisten, welche Ärztekammer hier wie geantwortet hat. Um es vorweg zu nehmen: Eine wirkliche Antwort gab es von keiner einzigen.
1. Ärztekammer Niedersachen
(eine Weiterleitung einer Mail von Susanne Passow an den Pressesprecher Rolf Heyde, der sich allerdings nie gemeldet hat am 17. März):
"ich kann zu den Fragen aus rechtlicher Sicht nicht Stellung nehmen und würde deshalb nur an die BÄK verweisen. Da es sich hier aber wohl eher um eine "politische" Frage handelt, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie erst einmal einen Blick darauf werfen könnten. Denn ich weiß nicht, inwieweit eine solche Antwort gleich in der Öffentlichkeit 'ausgeschlachtet' wird."
Interessant ist zudem, dass die Bundesärztekammer (BÄK) mich vorher an die Landesärztekammern verwiesen hat. Einen Tag später schreibt Frau Passow:
"Ich bin im Rahmen der Berufsaufsicht tätig und nehme jeweils eine Einzelfallprüfung vor. Ich kann keine rechtlichen Pauschalaussagen treffen, die aus dem Zusammenhang des Einzelfalls gerissen sind. Für die hierfür notwendigen Ermittlungen muss mir der Sachverhalt im Einzelnen geschildert werden..."
Und wenn das Verfahren an sich überprüfenswert wäre? Was dann? Ja, es gibt um die Frage: Wer legt die Standards fest, nach denen begutachtet wird?
2. Sächsische Landesärztekammer
(Knut Köhler in einer Mail vom 18. März)
"zu den von Ihnen aufgeworfenen Problem sind wir nicht der richtige Ansprechpartner. Ich werde mich bemühen, Ihnen noch einen Kontakt zu vermitteln."
Interessant wäre: Bemüht er sich noch immer? Eine weitere Mail kam bisher nämlich nicht - daher auch kein Ansprechpartner.
3. Ärztekammer Nordrhein
(Nadja Rößner in einer Mail vom 18. März)
"wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus Gründen mangelnder Zuständigkeit wie auch der Komplexität Ihre Anfrage nicht schriftlich beantworten können."
Hier gibt es wohl noch Möglichkeiten, zumindest telefonisch. Mal sehen, was da noch kommen mag.
4. Ärztekammer Baden-Württemberg
(Mail vom 25. März, Gaby Wolf)
"bezugnehmend auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 16.03.08 darf ich Ihnen im Auftrag von Frau Hespeler mitteilen, dass wir Ihre Anfrage von hieraus leider nicht beantworten können."
Sie gab mir dann aber immerhin den Tipp mich an die Landespsychotherapeutenkammer zu wenden. Nur was soll das bringen? Aussagen zur freiwilligen Selbstkontrolle? Aber: Später dazu mehr.
5. Ärztekammer Berlin
(am 27. März in einer Mail von Frau Dr. med. Catharina Döring-Wimberg)
"Aufgabe der Ärztekammer Berlin ist es, entsprechend ihres gesetzlichen Auftrages die Einhaltung der beruflichen Pflichten der in Berlin tätigen Ärzte sowie die Einhaltung der Berufsordnung der Ärzte zu überwachen. Sofern Sie sich über einen bestimmten in Berlin tätigen Arzt beschweren möchten, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Vorbringen bei der Ärztekammer Berlin einzureichen. Die Ärztekammer überwacht die Einhaltung der beruflichen Pflichten ihrer Kammermitglieder gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag. Wir gehen entsprechenden Sachverhalten nach und überprüfen im Einzelfall, ob die Einleitung berufsrechtlicher Maßnahmen erforderlich ist."
Wie gut, dass dann in der Mail noch ein Hinweis von ihr kam: Zu Berufsordnung und Kammergesetzen. Auch dazu später mehr.
6. Bayerische Landesärztekammer
(am 1. April von J.-K. Krause)
"Ein direkter Bezug zu Bayern ist für uns nicht erkennbar."
Echt? Was ein tolles Bundesland. Dort, wo glückliche lila Kühe grasen, wer weiss, vielleicht ist da wirklich alles in friedlicher Ordnung? Ich nehm ehrlich gesagt etwas anderes an. Aber man weiss ja nie...
Das wären alle. 6 von 17. Das sind immerhin mehr als ein Drittel, die überhaupt zurückgeschrieben haben - eine wirkliche Antwort gab es bislang bei keiner einzigen. Solle es wirklich keine Standards geben, welche die Frage klären könnten "was darf ein Gutachter und was nicht"?
So und nun zurück zu den Dingen, die ich oben mit "später" vermerkt habe. Der Bundesverband der Psychologen schickte mir ein Rezensionsexemplar des Buches "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" von Berndt Zuschlag. Interessanterweise geht es in diesem Buch aber wiederum nicht um die Frage: Was dürfen Psychologen mit den Begutachteten anstellen, sondern nur um die Beziehung zwischen Gericht und Gutachter. Vom Begutachteten gibt's nix in diesem Buch - scheinbar ein zu vernachlässigender Faktor, was?
Na dann, schauen wir doch einmal die "Ethischen Richtlinien der DGPs und des BDP" an - ein Text, der quasi die Selbstverpflichtung der Psychologen ist zum ethisch-sauber-arbeiten...
"IV.1. Sorgfaltspflicht
Allgemein gilt, dass die Erstellung und Verwendung von Gutachten und Untersuchungsberichten von Psychologen größtmögliche sachliche und wissenschaftliche Fundiertheit, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit erfordert."
So. Aha. Drei weitere Unterpunkte und acht Sätzte später, stellt sich die Frage: Schon wieder keine Antworten auf die eigentliche Frage: Was dürfen die Gutachter mit den Begutachteten anstellen?
Selbst die Berufsordnungen nehmen dazu keine Stellung. Ehrlich gesagt: Wer weiss es? Wo sitzt der, der sagt, was die Gutachter sich alles erlauben können? Bislang gab es dazu keine Antwort. Trotz 17 Mails an die Landesärztekammern und Rücksprache mit dem BDP. Und so drängt sich die nächste Frage auf: Wieviel Interesse haben die Verantwortlichen diese Dinge aufzuklären?
25.04.2008
Ehrlich gesagt, ich bin verwirrt. Die deutsche
Gesellschaft für Sexualforschung wurde von einem ehemaligen
NSDAP-Mitglied gegründet, das im Jahr 1957 noch zusammen mit dem
Nazi-Filmemacher Veit Harlan (u.a. drehte dieser den antisemitischen
Propagandafilm Jud Süß) zusammenarbeitete. Trotzdem war dieses
Ex-NSDAP-Mitglied einer der führenden Mediziner der 50er und 60er, die
sich schon früh dafür stark machten, Homosexualität als Straftatbestand
abzuschaffen. Volkmar Sigusch, der in den 70ern massgeblich das
Transsexuellengesetz mitgestaltete war ein Schüler Gieses. Ich bin
verwirrt - das sind Dinge, die ersteinmal verarbeitet werden wollen.
Dass die DGfS von heute noch daran festhält, Transsexualität als
psychische Störung zu begreifen macht die Sache nicht einfacher. Wie
wird da ein stimmiges Bild daraus?
Hier mal, was ich heute gefunden habe:
Satzungsgemäß hat die DGfS zwei Forschungsstellen in Hamburg und in
Frankfurt. Das Institut für Sexualforschung der Klinik für Psychiatrie
und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf wurde
1959 von Bürger-Prinz institutionalisiert. Das Institut wurde von 1959
bis 1970 von Hans Giese geleitet.
(aus: dgfs.info)
Hans Giese studierte Medizin, Philosophie und Germanistik in
Freiburg im Breisgau. Er schloss es 1943 mit der Promotion zum Dr.
phil. ab (Dissertation Das Polaritätsprinzip in Goethes Dichtung).
(aus: Wikipedia)
Am 1. Januar 1942, gerade eben volljährig, wurde er Mitglied der
NSDAP und hörte die Vorlesungen seines Parteigenossen Martin Heidegger.
Von diesem angeregt, hielt er am 28. Januar 1944 einen Vortrag zum
Thema Untersuchungen zum Wesen der Begegnung, der heute als Markstein
gilt. Einmalig für die damalige Zeit unternahm er hier einen Versuch,
eine systemkonforme, männerbündische Theorie der Homosexualität
(Hergemöller) zu entwerfen.
(aus: cinedat.org)
Es hat zwar nichts direkt damit zu tun, doch auch ein weiteres
Geschichtsfundstück bringt mich zum Grübeln. Wieviele Paralellen gibt
es zwischen dem, was Homosexuellen noch in den 60ern widerfuhr und dem
was transsexuelle Menschen heute noch erleiden müssen?
"Die homoerotische Neigung entsteht nach Ansicht vieler Experten —
bei möglicherweise angeborener Disposition — in früher Kindheit. „Die
Eltern", formuliert Dr. Caprio in seiner Dokumentation, „sind mit
oder ohne Wissen für einen großen Prozentsatz der derzeit vorliegenden
Fälle von Homosexualität verantwortlich." Dann etwa, wenn ein Kind als
Mädchen unerwünscht und deshalb wie ein Knabe erzogen wird; auch wenn
der Vater ein Trinker oder Schürzenjäger, die Mutter besonders
herrschsüchtig oder teilnahmslos ist, können homoerotische Neigungen
des Mädchens geweckt werden. Lesbische Liebe keimt in kriselnden Ehen,
wo oft das Verhältnis des Kindes zur Mutter besonders innig und die
Haltung gegenüber dem Vater ablehnend ist."
(aus: Die Zeit, 06.10.1967 Nr. 40)
"Es besteht heute Konsens darüber, dass ein persistierendes
transsexuelles Verlangen das Resultat sequenzieller, in verschiedenen
Abschnitten der psychosexuellen Entwicklung gelegener, eventuell
kumulativ wirksam werdender Einflussfaktoren ist."
(aus: Stellungnahme zur Anfrage des Bundesministeriums des Innern V
5a-133 115-1/1 vom 11. Dezember 2000 zur Revision des
Transsexuellengesetzes Sophinette Becker, Wolfgang Berner, Martin
Dannecker und Hertha Richter-Appelt)
Die Stellungnahme vom 11. Dezember 2000 wurde stellenweise wörtlich
kopiert vom Deutschen Bundestag (Drucksache 16/8327 16. Wahlperiode 29.
02. 2008). Siehe: hier.
Genau vor einer Woche, am 20. April, hat sich der Verein "ATME - Aktion Transsexualität und Menschenrecht" gegründet. Ziele sind laut Satzung nun die folgenden:
"...der Einsatz für die Rechte von Menschen, deren körperliche Merkmale wie Gonaden bzw. Chromosomensatz vom eigentlichen, angeborenen Kernidentitätsgeschlecht (oder auch 'Gehirngeschlecht') abweichen und wegen ihrer körperlichen oder seelischen Besonderheiten auf Hilfe angewiesen sind..."
Der Zusammenschluss aktiver transsexueller Frauen und Männer, sowie Freunden, ist deutschlandweit organisiert und dient der gegenseitigen Hilfe für verschiedene regionale Aktionen, sowie internationale Menschenrechtsarbeit (wie z.B. der Arbeit an Texten für die Vereinten Nationen).
Mehr Informationen zum Verein gibt es unter folgenden Email-Adresse: christina.schieferdecker(ät)mut23.de
Zu diesem Netzwerk gibt es auch einen verbindenden Knotenpunkt in skype und einwöchige Treffen. Wer hier an der genauen Adresse interessiert ist, wendet sich auch ersteinmal an die genannte email-Adresse.
01.05.2008
Ausgehend von einer Pressemitteilung, die im Zusammenhang mit der 32. Jahrestagung der Akademie für Sexualmedizin veröffentlicht wurde (findet zur Zeit in Leipzig statt), gab es wiedereinmal einen Grund einem Psychoanalytiker einen Brief zu schreiben. Es wurde in der Pressemitteilung nämlich wieder behauptet, es gäbe Geschlechtsumwandlungen bzw. "Geschlechtsidentitätsstörungen".
Hier der Brief an Prof. Dr. med. Dr. phil. Klaus M. Beier, dem Direktor des Instituts für Sexualmedizin an der Berliner Charité:
Hallo Herr Beier,
interessanterweise und gleich vorweg wundert es mich nicht, dass sie Psychoanalytiker sind - es ist nämlich auffällig, dass gerade Vertreter der Psychoanalyse hier wie bis in die 70er im Zusammenhang mit Homosexualität (die ja damals von der Psychoanalyse noch "sexuelle Orientierungsstörung" genannt wurde), bei Transsexualität die selben Fehler machen: Sie erfinden eine psychische Störung, hier: Geschlechtsidentitätsstörung, die zwar vielleicht in die psychoanalytische Gedankenwelt passen mag und den Ideologien Sigmund Freuds gerecht werden kann, aber mit der Realität wenig gemein hat. Ich würde mir wünschen, hier ein wenig mehr Realitätsverhaftung im Zusammenhang mit Transsexualität zu beobachten, muss aber leider feststellen, dass sich einige Vertreter der Sexualwissenschaften immer noch Paradoxien hingeben, die sich bei genauer Betrachtung als das eigentliche Dilemma bei der Behandlung transsexueller Menschen entpuppen: Die Nichtakzeptanz der Tatsache, dass das Gehirn das wichtigste Organ des Menschen ist und Transsexualität - ebenso wie Homosexualität - nichts ist, was ein Mensch sich aneignen kann, sondern angeboren ist.
Genausowenig wie beispielsweise ein Mann, der in seiner sexuellen Orientierung auf "Männer gepolt" ist, sich nun zu einem Frauenliebhaber umerziehen lässt, genauso wenig ist es möglich, dass ein transsexuelles Mädchen, welches mit Penis und Hoden geboren wurde und immer Mädchen war, weil ihr Gehirn nun mal weiblich ist, sich zum Jungen umerziehen lassen kann. Leider wird aber nun genau dieses Mädchen von der Psychoanalyse als Junge bezeichnet, der eine "Geschlechtsidentitätsstörung" haben soll - die Aussage des Mädchens "ich bin im falschen Körper geboren" wird von der Psychoanalyse zur Lüge erklärt. Aber warum?
Wenn sie transsexuellen Menschen wirklich helfen wollen, anstatt sie weiterhin in ihrer geschlechtlichen gebürtigen Existenz zu leugnen, würde ich mich über einen ernstzunehmenden Dialog mit ihnen freuen.
Vielen Dank,
Kim Anja Schicklang
Menschenrecht und Transsexualität
Warum sind es ausgerechnet immer wieder die Psychoanalytiker, welche die Existenz von transsexuellen Menschen leugnen? Nochmal vielleicht als Hinweis: Psychoanalyse ist die Lehre Sigmund Freuds und ist nicht gleichzusetzen mit "Psychologie". Kritisiert wird die Psychoanalyse auch von vielen Psychologen, da die Thesen und Ideen von Freund sich bislang nicht wissenschaftlich überprüfen liessen, ihre Annahmen werden aber trotzdem gerne als "Wahrheit" verkauft. Wer genau hinschaut, wird bemerken können, dass die Psychoanalytiker bislang aber die Standards im Zusammenhang mit der Behandlung transsexueller Menschen diktiert haben - zum Leidwesen der Betroffenen, die noch heute unter einem menschenverachtenden medizinischen und rechtlichen Verfahren zu leiden haben, bei dem sie entgegen des Geschlechts behandelt werden, in dem sie sich selbst verstehen. Viele Negativerlebnisse von betroffenen Frauen und Männern rühren genau da her: in der Leugnung ihres eigenen geschlechtlichen Selbst. Wer z.B. Mädchen als Jungen mit "Identitätsstörung" behandelt, der wird medizinisch notwendige Massnahmen wie Hormoneinnahmen, chirurigische Eingriffe wohl eher als verhinderungswürdig betrachten, anstatt zu verstehen, worum es nun genau geht.
03.05.2008
In den Medien lässt sich in letzter Zeit vieles
lesen und hören zu Transsexualiät - leider aber wurde bislang in den Artikeln,
Radio- oder Fernsebeiträgen eines ausgespart: Die Beschäftigung mit der
Frage, ob transsexuelle Menschen tatsächlich identitätsgestört sind, so
wie es einige Psychoanalytiker heute immer noch behaupten. Basieren
die deutschen Standards zur Behandlung transexueller Menschen auf einer
Fehlannahme? Wo ist der Respekt vor dem geschlechtlichen Selbst
transsexueller Menschen in der medizinischen und rechtlichen Praxis?
Folgender Radiobeitrag beschäftigt sich mit der Geschichte der
Transsexualität und zeigt, dass geschlechtliche Fehlzuordnungen im Jahr
2008 in Deutschland immer noch Alltag sind. Dazu wird deutlich gemacht,
wie weit sich die Sichtweise gegenüber transsexuellen Menschen in den letzten 100 Jahren geändert hat: Nämlich so gut wie gar nicht.
Der Beitrag wird ausserdem am 14. Mai im Freien Radio Stuttgart zu hören sein und beginnt dann dort um 18 Uhr.
Links: Freies Radio Stuttgart (website) und der Stream.
12.05.2008
In den letzten Tagen wurde von der American
Psychiatrists Association eine Liste bekanntgegeben, auf denen zu
erkennen ist, wer die Mitglieder der Gruppe sein werden, die für die
Reform des Abschnittes "Geschlechtsidentitätsstörungen" im DSM V
verantwortlich sein sollen. Das DSM ist das Manual der psychischen
Störungen, welches indirekt auch auf die medizinische Behandlung in
Deutschland Einfluss hat, da sich viele Behandlungsmethoden und
Sichtweisen des DSM schon seit jeher in den Deutschen Standards zur Behandlung transsexueller Menschen
wiederfinden lassen. Dies verwundert kaum, da die Vernetzung der
deutschen psychoanalytischen Sexologie mit der APA vorhanden ist.
Welche Zusammenhänge es gibt, lässt sich u.a. daran erkennen, dass der
deutsche Psycholanalytiker Friedemann Pfäfflin
- nicht zufällig ein Bekannter von Sopinette Becker, welche die
deutschen Standards of Care verfasste - in den 90er-Jahren
mitverantwortlich dafür war, dass der Begriff "Transsexualität" im DSM
IV nicht mehr vorkommt, dafür aber einzig und alleine nur noch von
einer "Geschlechtsidentitätsstörung" gesprochen wird. Wenn man bedenkt,
dass bislang die Psychoanalyse dem deutschen Gesetzgeber Texte und
Gesetze diktiert hat, dann ist es bedenklich, wen sich die APA in
seiner Revision um den DSM zur fünften Version, die im Jahr 2012
erscheinen soll, für die Leitung der Gruppe ausgedacht hat. Es handelt
sich um Kenneth J. Zucker aus Kanada.
Ken Zucker wird vorallem dafür kritisiert, dass er behauptet, eine
Therapiemethode entwickelt zu haben, die zum einen verspricht
Homosexuelle vom Schwulsein heilen zu können, aber eben auch, und das
ist für die Behandlung transsexueller Menschen von nicht minderer
Informationswichtigkeit, glaubt, transsexuelle Kinder davon heilen zu
können, dem "Gegengeschlecht angehören zu wollen". Das was die meisten
Psychoanalytiker in Deutschland bestreiten, dass es Menschen gibt, die
mit ihrem vom Geburtsgeschlecht abweichenden Genitalien geboren werden,
wird also noch um einen Schritt erweitert: Es wird nicht nur behauptet,
dass es "Geschlechtsidentitätsstörungen" gibt (eine Erfindung der
Psychoanalyse), es wird von Ken Zucker sogar noch gesagt, man könne
diese Störung heilen. Der Mann nennt dann sowas: Reparative Therapie.
Zur Verdeutlichung:
Die Psychoanalytiker (auch die in Deutschland - hierauf basiert ja das
Transsexuellengesetz) nennen Mädchen, die mit Penis und Hoden geboren
werden "Jungs mit Geschlechtsidentitätsstörung", weil sie sich ihrer
Ansicht nach wie Mädchen verhalten und sogar noch behaupten sie seien
Mädchen. Wäre das nicht schon unglaublich genug, so gehört Ken Zucker
zu denen, die jetzt behaupten, dass diese Mädchen sich, wenn sie sich
in eine reparative Therapie begeben, anfangen würden sich mit ihrem
Penis zu identifizieren und eine männliche Identität enwtickeln. John
Money lässt grüssen (Siehe: Fall David Reimer ).
Zur reparativen Therapie, die Zucker erfunden hat, gehört nun, dass man
transsexuellen Mädchen, die mit Penis und Hoden geboren wurden, zum
einen verbietet, mit typisch weiblichen Spielsachen zu spielen und zum
anderen unterbindet, dass sie mit anderen Mädchen spielen können (er
geht ja davon aus, dass der Körper geschlechtsbestimmend ist und, weil
ein Penis vorhanden ist, dieses Mädchen ein gebürtiger Junge sein
müsse). Dass Zucker hier mit seinen Umerziehungsversuchen schwere
psychische Störungen überhaupt erst hervorruft, verdrängt er bewusst.
Eltern eines transsexuellen Mädchens, die ihren "Jungen" nun so
erziehen sollten, berichten folgendes über ihre Tochter:
"Er wollte mit nichts mehr spielen und begann damit Bilder zu malen.
Ich dachte er ist wirklich verloren, alle Spiele die er vorher spielte
waren ja nun aus dem Haus verbannt, und nun malte er den ganzen Tag
lang. Seine Bilder zeigten nun aber die Aktivitäten, Spiele und
Gegenstände, zu denen er keinen Zugang mehr hatte - Prinzessinen mit
langem Haar, Elfen, rosa Regenbogen."
Wenn es nach Zucker ginge, hätten die Eltern dies auch noch unterbinden
müssen um ihren "Sohn" therapieren zu können. Da es sich aber um ein
gebürtiges Mädchen handelt, eines, dass trotz Penis und Hoden ein
Mädchen ist, wäre es höchste Zeit, wenn Eltern die eigentliche
Scharlatanerie erkennen würden, um ihre Kinder vor denen zu schützen,
die Geschlechtstheorien aufrecht erhalten wollen, die das Geschlecht
eines Menschen an seinen Genitalien festmachen. Dass diese Theorien
auch in Deutschland die zur Zeit noch gültige psychoanalytische
Sichtweise ausmachen, soll hier nur nebenbei erwähnt werden. Es lohnt
sich hier einmal kritisch zu hinterfragen, was z.B. Psychoanalytiker
meinen, wenn sie von folgendem sprechen:
"Dem Wunsch, dem Gegengeschlecht angehören zu wollen"
oder wie Sophinette Becker noch Anfang 2008 in einer ZDF-Sendung
meinte, dass es wichtig wäre zu überprüfen ob die "Frauen als Männer
leben können" oder "die Männer als Frauen". Was ist für die
Psychoanalytiker geschlechtsbestimmend? Der Penis eines Menschen? Dass
Sigmund Freud phalluszentriert war, ist ja kein Geheimnis, dass aber
Menschen, welche ihm in seiner Penisanbetung zu folgen scheinen, hier
die Standards of Care zur Behandlung transsexueller Menschen und die
Gesetzgebung so massiv in ihrem Sinne beinflusst haben, ist ein
Skandal. Um diesen Skandal als solchen zu erkennen, ist ein wacher
Geist notwendig; ebenso wie das Erkennen internationaler
Verflechtungen, die mehr Macht, Geld und Ruhm in ihrer Motivation
haben, als tatsächlich transsexuellen Menschen helfen zu wollen.
Da lohnt sich doch der Blick auf folgendes: Eine Petition, die ins
Leben gerufen wurde, um Ken Zucker als Leiter des DSM V-Komitees zu
verhindern. Innerhalb von drei Tagen gab es bereits über 1300 Stimmen.
Was aber nun wirklich interessant ist, sind die Kommentare derer, die
abgestimmt haben. Sie zeigen, dass fast alle Beteiligten den Begriff
"Geschlechtsidentitätsstörung" für eine Lüge halten. Warum hier in
Deutschland, einem Land, in dem einige Psychoanalytiker genau diese
Theorien in ein Gesetz haben einfliessen lassen - nämlich dem
Transsexuellengesetz von 1980 - der Protest noch so klein ist,
verwundert. Vielleicht liegt das daran, dass in einem Land wie
Deutschland, in dem die Existenz von Menschen, die mit
gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren werden, per Gesetz
geleugnet wird, und diese Menschen leider daher noch zu wenig Gehör
finden. Da aber nun ein Klick im Internet schnell geht, und sowas
manchmal sehr wichtig ist...
Die Liste der APA-Gruppen zum DSM V findet sich hier (pdf-datei der APA-Version): Klick.
13.05.2008
Am 21. Juli gibt es nun die Chance in New York bei der UN den
Alternativbericht zu CEDAW im Zusammenhang mit der Situation
transsexueller Frauen in Deutschland in einem Gespräch näher zu
erläutern. Der Bericht ist in schriftlicher Form bereits bei der
zuständigen pre-session-group. Die Finanzierung für die Rechte
transsexueller Frauen wichtigen Angelegenheit ist dank Unterstützung
durch die GLS, der Gesellschaft für Leihen und Schenken und der
Heinrich-Böll-Stifung nun möglich.
Hier nocheinmal der Link zum Alternativbericht: CEDAW deutsch
Es wird in Kürze noch ein genauerer Bericht über diesen Termin folgen.
17.05.2008
Neulich gab es eine Diskussion im Fernsehen zum
Titel "Pille, Viagra, Designbabys: Kommt die nächste Sexrevolution?".
Sandra Maischberger unterhielt sich mit ihren Gästen über einiges, aber
das was wirklich interessant ist, auch über Transsexualität. Unter
anderem zu Gast waren der Erfinder der Anti-Baby-Pille Carl Djerassi und
die konservative Frauenärztin Gabriele Marx. Zwar standen sich beide in
ihrer Meinung über die Antibabypille gegenüber, doch einig zeigte man
sich in der Definition des Geschlechts über körperliche Merkmale.
Angesprochen auf Thomas Beatie, der in den amerikanischen Medien als
schwangerer Mann u.a. zu Gast war bei Oprah Winfrey, behauptete
Djerassi, dass ein Mann nicht schwanger werden könne und lieferte damit
die Vorlage für Frau Marx, deren Aussage deutlich machte, wie
respektlos und transphobisch sich Menschen zu Menschen äussern können,
die mit Körpermerkmalen geboren werden/wurden, die dem eigentlichen
Geburtsgeschlecht gegenüber stehen:
Audioausschnitt "Menschen bei Maischberger" vom 13.05.2008
"Ich denke, sie ist eine Frau. Denn sie hat empfangen und sie hat ein
Kind bekommen, bekommt ein Kind. Und sie wollte auch ein Kind. Und sie
hat diese geschlechtliche Identifikation, da hat sie Probleme.
Letzendlich erlebt man immer wieder bei diesen Umoperationen, dass das
ganz schwierig ist für diese Menschen, insofern weil es eine
Verstümmelung ist und weil man am Ende nach so einer Operation nicht
mehr richtig Frau und nicht mehr richtig Mann ist."
Wieder einmal wird ein Mann als "sie" bezeichnet (so wie es andersherum
allzu oft vorkommt, dass eine transsexuelle Frau als "er" bezeichnet
wird"). Warum? Vielleicht, so vermute ich einmal, liegt das daran, dass
es einerseits zwar einige Menschen gibt, die das Gehirn als das
wichtigste Organ des Menschen ansehen (und somit wissen müssen, dass
Mädchen auch mit Penis und Hoden geboren werden können und Jungs eben
auch mit einer Gebärmutter), andererseits aber andere Menschen für sich
das Gehirn nicht als das wichtigste Organ definieren. Irgendwie merkt
man das dann an den Aussagen dieser Menschen. Wie zum Beispiel eben an
der Antwort von Frau Marx. Hier noch einmal eine Aussage von Thomas
Beatie, die verdeutlicht, welche geschlechtliche Identität hier von
Marx und Djerassi ignoriert wird:
Audioausschnitt "Oprah" April 2008
"Ich habe eine sehr stabile männliche Geschlechtsidentität, ich sehe
eine Schwangerschaft als einen Prozess - ich fühle, dass es kein
männliches oder weibliches Verlangen ist, ein Kind haben zu wollen, es
ist ein menschliches Verlangen."
Nachdem mangelnder Respekt vor dem eigentlichen Geschlecht
transsexueller Menschen auch in einigen Medienbeiträgen wiederzufinden
ist (siehe: hier
), hatte ich der Redaktion von Maischberger eine Mail geschrieben und
war überrascht, als dann folgende Antwort im mut-email-postfach landete:
"Sehr geehrte Frau Schicklang,
im Namen der gesamten Redaktion und auch im Namen von Sandra
Maischberger bedanken wir uns für Ihre kritischen Zeilen. Ihre Meinung
ist uns wichtig. Erst dadurch sind wir in der Lage unsere Sendung auf
die Wünsche unserer Zuschauer abzustimmen.
Ihre Kritik wird in der nächsten Redaktionsbesprechung zur Diskussion gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Redaktion Menschen bei Maischberger"
Ich hatte nicht mit einer Antwort gerechnet und frage mich deswegen
also nun: Ändert sich langsam etwas? Werden die Interessen und Anliegen
transsexueller Menschen langsam ernster genommen? Wird die Kritik an
bislang unhinterfragten Sichtweisen wie z.B. der deutschen Sexologie,
die sich Transsexualität immer noch als psychische Störung und den
"Wunsch dem Gegengeschlecht anzugehören" vorstellt, langsam als
glaubwürdiger und beachtbarer angesehen? Kommt die Problematik langsam
an? Ich bin noch skeptisch, aber da in dieser Woche gleich eine zweite
ähnliche Reaktion auf eine Mail auftauchte, macht mir das langsam
Hoffnung. In einem Vorwort zu einer Tagung des transgender-netzwerks
Berlin, welche vor kurzem stattfand, sprach die Berliner Senatorin
Frau Dr. Knake-Werner von:
"Die Möglichkeit für Transsexuelle, ihre vom Geburtsgeschlecht abweichende Identität rechtlich anerkennen zu lassen, ...."
Und nun folgt die Reaktion auf die Kritik, dass es sich damit ja um
eine Aussage handelt, die Geschlecht an den körperlichen Merkmalen
festmacht, weil hier gesagt wurde, die "Identität" weiche vom
"Geburtsgeschlecht" ab. Bitteschön:
"Sehr geehrte Frau Schicklang,
die Senatorin Frau Dr. Knake-Werner hat Ihr eMail-Schreiben vom 7. Mai
erhalten und mich gebeten, Ihnen in ihrem Namen zu antworten. Sie haben
recht, dass die von Ihnen kritisierte Formulierung (Die Möglichkeit für
Transsexuelle, ihre vom Geburtsgeschlecht abweichende Identität
rechtlich anerkennen zu lassen, ....) in dem Grußwort nicht korrekt
war.
Richtig müsste es heißen: "Die Möglichkeit für Transsexuelle, ihre
Identität, die von dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweicht,
rechtlich anerkennen zu lassen, .......".
Die Senatorin bedauert diesen Fehler und wird sich in künftigen Stellungnahmen korrekt ausdrücken.
Mit freundlichem Gruß
im Auftrag
Lela Lähnemann
Fachbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen"
Diese zwei Mails in dieser Woche sind doch ein Grund noch ein bisschen
mutiger der Zukunft entgegenzublicken. Sollte es schon bald möglich
sein, dass die Thesen über die Psychoanalyse-Erfindung
"Geschlechtsidentitätsstörung" öffentlich diskutiert und kritisch
beleuchtet werden? Ich wünsche es mir, und ein bisschen sieht es ja
schon danach aus...
30.05.2008
Gestern haben einige Zeitungen und Radioredaktion von Menschenrecht und
Transsexualität eine Pressemitteilung erhalten, welche die jüngste
Mogelpackung in Sachen TSG-Reform zum Inhalt hat. Ebenso wie die
Grünen, hat nun die FDP ein Reformvorschlag zum Transsexuellengesetz
veröffentlicht, der weiterhin an der eigentlichen
Menschenrechtsverletzung festhalten will.
Pressemitteilung
Welcher Etikettenschwindel verbirgt sich hinter dem jüngsten Gesetzesvorschlag der FDP zum Transsexuellengesetz?
Nachdem die Grünen im letzten Jahr ja bereits einen ähnlichen
Gesetzesentwurf vorgelegt hatten, schiesst die FDP nach und hat nun
Ende Mai ihren Entwurf zur Reform des Transsexuellengesetzes
veröffentlicht. Erstaunlich ist nun, dass die FDP ebenso wie die Grünen
nicht den bisherigen Kern der Diskriminierungen transsexueller Menschen
erkennen will: Das psychologische Gutachterverfahren für die
Personenstandsänderung.
Weiterhin wird hier Lobbyarbeit für die psychoanalytisch orientierte
Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung geleistet, deren Theorien
auch im ursprünglichen Transsexuellengesetz ungeprüft übernommen
wurden, anstatt die Interessen transsexueller Menschen zu vertreten.
So heisst es in dem nun vorgelegten Entwurf:
"Es ist zu prüfen, ob für die Änderung des Geschlechtseintrages die
Anforderungen an die Begutachtung abgesenkt werden können. Insbesondere
ist daran zu denken, für das Verfahren gemäß § 9 TSG die Begutachtung
durch nur einen Sachverständigen vorzusehen."
Dass das Gutachterverfahren das eigentliche Problem ist, will die FDP
ebenso wenig erkennen, wie die Grünen in ihrem Reformvorschlag aus dem
Jahr 2007. Somit würde weiterhin die Geschlechtsbestimmung in die Hände
von Gutachtern gelegt werden, die bislang immer noch der
psychoanalytischen Ansicht sind, dass...
Transsexuelle Frauen Männer sind, die von einer Geschlechtsidentitätsstörung betroffen sind
und
Transsexuelle Männer Frauen sind, welche ebenso eine "Phantasie haben, dem Gegengeschlecht anzugehören"
Dies widerspricht dem aktuellen Wissensstand über Transsexualität und
der wissenschaftlichen Erkenntnis um die Angeborenheit von
Geschlechtsidentität und Gehirngeschlecht.
Wie der Vorschlag der Grünen will der FDP-Entwurf nun diese
Diskriminierung nicht ändern, obwohl sie in ihrem Text selbst folgendes
erwähnt:
"Das Bundesverfassungsgericht hat weiter ausgeführt, die
Geschlechtszugehörigkeit könne nicht allein nach den physischen
Geschlechtsmerkmalen bestimmt werden."
Damit bezieht sich die FDP auf eine Aussage des
Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1978; die richtigen Schlüsse
werden hier aber wieder einmal nicht daraus gezogen: Dass die
Psyche/Gehirn geschlechtsbestimmender sind, als der Körper und somit
jegliche rechtliche und medizinische Behandlung dies eigentlich
berücksichtigen müsste, um diesem 30 Jahre alten Gerichtsspruch gerecht
zu werden.
Ein Begutachtungsverfahren, wie es nun die FDP weiterhin vorschlägt,
würde zur Fortsetzung des Missbrauchs transsexueller Menschen durch die
deutsche Psychoanalyse aufrufen, die aus Menschen etwas macht, was sie
nicht sind und niemals waren. Eine transsexuelle Frau beispielsweise,
welche mit Penis und Hoden geboren wurde, kann niemals Mann gewesen
sein, wenn man das Gehirn des Menschen als geschlechtsbestimmender
annimmt, als die körperlichen Merkmale und zudem weiss, dass
Transsexualität angeboren ist.
Dass das Bundesverfassungsgericht bereits vor drei Jahrzehnten
anerkannt hat, die Psyche als geschlechtsbestimmender anzusehen, als
den Körper, wurde, obwohl die Einführung eines Transsexuellengesetzes
im Jahr 1980 erst anderes vermuten lässt, bislang tapfer ignoriert. Und
ein Gesetzesvorschlag, der so aussieht, wie der nun hier vorgelegte,
gibt wenig Hoffnung, dass sich daran etwas ändert, wenn man ihn mit dem
Vorschlag der Grünen aus dem Jahr 2007 vergleicht. Beide Vorschläge
respektieren die Geschlechtsidentität transsexueller Menschen ebenso
wenig, wie die Tatsache, dass diese angeboren ist.
Ein psychologisches Gutachterverfahren, dessen Diagnose
(Geschlechtsidentitätsstörung), darauf basiert, den Körper als
geschlechtsbestimmend anzunehmen, respektiert nicht die eigentliche,
vom Gehirn bestimmte Geschlechtlichkeit. Ist das Gehirn/Psyche
geschlechtsbestimmend, dann eben nicht der Körper. Wer beides
gleichzeitig annimmt, bastelt sich ein Paradoxon.
Da hier weiterhin mittels eines Gutachtens der Körper als
geschlechtsbestimmend besiegelt würde (genau hierauf basiert ja die
Annahme der Psychoanalyse, dass transsexuelle Menschen dem
"Gegengeschlecht" angehören wollen), würden transsexuelle Menschen
weiterhin als geistesgestört bezeichnet werden.
Ein Gesetz das zum Inhalt haben sollte, lediglich die rechtlichen
Einordnungen zu regeln, aber durch den Einbau einer
unwissenschaftlichen Begutachtungspraxis dazu führt, dass Menschen zu
Verrückten erklärt werden, weil ihr Geist vom Körper abweicht, verletzt
die Würde des Menschen. Jedem ernstzunehmendem Mediziner dürfte zudem
klar sein, dass das Gehirn das wichtigste Organ des Menschen ist und
nicht etwa ein Penis oder eine Vagina. Untersuchungen aus den Bereichen
Hirnforschung, Genetik und Endokrinologie haben zudem die Angeborenheit
von Geschlechtsidentität mittlerweile bestätigt. Dies wird von den
Psychoanalytikern rund um die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung
bis heute geleugnet.
Die Überschrift des Gesetzesvorschlages der FDP "Reform des
Transsexuellengesetzes für ein freies und selbstbestimmtes Leben" ist
somit ein Etikettenschwindel. In der Packung ist dann das Gegenteil von
dem, was das Etikett verspricht: Nämlich die Weiterführung einer in
einem Gesetz verankerten Diskriminierung transsexueller Menschen und
die Leugnung ihrer eigentlichen Geschlechtlichkeit. Wem das Gesetz so
wirklich hilft, ist die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung.
In der vergangenen Woche hat mut23.org der Pressesprecherin des LSVD Deutschland, Renate Rampf, eine Mail geschickt. Diese Mail hatte zum Ziel, Klarheit über die Position des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland zum Vorschlag der FDP zur Reform des Transsexuellengesetzes (der Ende Mai veröffentlicht wurde), zu erhalten. Wie bereits erwähnt beinhaltet der FDP-Vorschlag , ähnlich dem der Grünen von 2007, weiterhin das sogenannte Gutachterverfahren zur Anerkennung des Personenstandes transsexueller Menschen - ein menschenverachtendes Rechtsverfahren, welches den Kern der Diskriminierungen transsexueller Menschen darstellt.
Hier nocheinmal, warum das so ist:
a) das Gutachterverfahren respektiert nicht die geschlechtliche Identität eines transsexuellen Menschen, sondern erklärt diese zur "Identitätsstörung" (weil es den Körper als geschlechtsbestimmender definiert, von dem die Psyche abweiche)
b) das Gutachterverfahren steht gegen die Selbstbestimmung. Die geschlechtliche Rolle eines Menschen wird fremdbestimmt.
c) Das Gutachterverfahren hat keinerlei wissenschaftliche Grundlage, sondern beruft sich lediglich auf Vermutungen und Theorien aus der Psychoanalyse, die bisher nicht falsifiziert wurden
d) Das Gutachterverfahren setzt die Betroffenen einer unverhältnismässigen Nicht-Gleichbehandlung gegenüber Nicht-Betroffenen aus
Diese Liste liesse sich noch um einige Punkte verlängern. Da bisher keine Partei in der Lage war, sich einmal mit der Frage zu beschäftigen, inwiefern das Gutachterverfahren ein Verstoss gegen die Menschenrechte darstellt, erkennt man daran, dass Anfragen zu dieser Problematik, die von mut23 ausgingen (seit 2006), bislang nicht beantwortet wurden bzw. Antworten eingingen, die nicht viel mehr waren als "heisse Luft ".
Interessant war nun, herauszubekommen, wie der LSVD, der im Februar in der Person von Manfred Bruns in Berlin anwesend war, um an einem Expertengespräch zur Reform des TSG teilzunehmen, den Gesetzesvorschlag der FDP bewertet. Im Jahr 2007 hatte der LSVD nämlich nicht im Fokus, sich dafür stark zu machen, den eigentlichen diskriminierenden Kern des TSG - eben das Gutachterverfahren - grundsätzlich in Frage zu stellen (wie der LSVD die Sache vor einem Jahr bewertet hat, ist hier auf mut23.org nachzulesen). Die Frage ist nun: Erkennt der LSVD überhaupt, dass das Gutachterverfahren die Kerndiskriminierung des TSG darstellt?
Folgende Mail von Frau Rampf ist nun eingegangen:
"Sehr geehrte Frau Schicklang,
jeder Mensch sollte selbst entscheiden können, ob er oder sie sich als Mann oder Frau versteht. Deshalb plädieren wir dafür, es den Betroffenen so leicht wie möglich zu machen.
Wie ich höre, haben Sie in dieser Frage auch schon ausführlich mit unseren Justitiar und Bundesvorstandsmitglied Manfred Bruns gesprochen. Wir unterstützen den FDP-Vorschlag.
Herzliche Grüße
Renate Heike Rampf"
Das interessante ist hierbei, dass die Pressesprecherin des LSVD hier zum einen von einer "Entscheidung" spricht, obwohl doch klar sein dürfte, dass transsexuelle Menschen sich nicht freiwillig entscheiden, mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren zu werden und zum anderen die Unterstützung des FDP-Vorschlages und der Beibehaltung des Gutachterverfahrens auf Basis einer Geschlechtsdefinition über den Körper und gleichzeitiger Annahme, es würde sich bei Transsexualität um eine Abweichung zum körperbestimmten Geburtsgeschlecht handeln. Dass aber der Körper nicht geschlechtsbestimmend ist, sondern Psyche/Gehirn hat sich beim LSVD anscheinend ebenso wenig herumgesprochen, wie bei der FDP oder der Lobby, der das Gutachterverfahren bis heute nutzt: Der psychoanalytisch geprägten Sexologie .
Jetzt aber wird es noch ein bisschen Spannender. Obwohl der LSVD hier für ein Gutachterverfahren ist bzw. mit diesem kein Problem zu haben scheint, da der FDP-Entwurf ja unterstützt wird (siehe Mailantwort oben), ist der LSVD Partner der sogenannten "Yogyakarta-Prinzipien".
Bereits im März 2007 haben mehrere internationale Menschenrechtsexperten einen globalen Standard für die Sicherung der Rechte u.a. auch für transsexuelle Menschen veröffentlicht, die seit 2008 auch in der deutschen Version vorliegen und bei der Hirschfeld-Eddy-Stiftung erhältlich sind, einer Stiftung, die quasi aus dem LSVD geboren wurde.
Was nun nicht zusammenpasst ist folgendes: Zum einen stellt sich der LSVD hinter einen FDP-Gesetzesvorschlag, welcher die geschlechtliche Selbstbestimmung nicht respektiert, sondern eine Fremdbestimmung durch einen Gutachter vorzieht, zum anderen unterstützt der LSVD Prinzipien, die genau das Gegenteil sagen.
In Prinzip 3 der Yogyakarta-Prinzipien heisst es zum Beispiel:
Das Recht auf Anerkennung vor dem Gesetz
Jeder Mensch hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. Menschen mit unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität müssen in allen Lebensbereichen in den Genuss der Rechtsfähigkeit kommen. Die selbstbestimmte sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität jedes Menschen ist fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und eines der grundlegenden Elemente von Selbstbestimmung, Würde und Freiheit.
Ein Gutachterverfahren, in welchem über die geschlechtlich Rolle eines Menschen und seine rechtliche Anerkennung fremdbestimmt wird, steht hierzu im Widerspruch.
Weiter heisst es:
DIE STAATEN MÜSSEN
B)
alle erforderlichen gesetzgeberischen, administrativen und sonstigen Maßnahmen ergreifen, damit die selbstbestimmte geschlechtliche Identität jedes Menschen in vollem Umfang geachtet und rechtlich anerkannt wird;
Ein Verfahren, welches die geschlechtliche Identität eines transsexuellen Menschen leugnet, in dem es den Körper als geschlechtsbestimmende Basis nimmt, um hinterher eine "Geschlechtsidentitätsstörung zu bescheinigen, steht auch hierzu im Widerspruch. Ebenso dieses hier:
C)
alle erforderlichen gesetzgeberischen, administrativen und sonstigen Maßnahmen ergreifen, um dafür zu sorgen, dass es Verfahren gibt, durch die auf allen vom Staat ausgegebenen persönlichen Dokumenten, in denen das Geschlecht (gender/sex) eines Menschen angegeben wird - z.B. Geburtsurkunden, Reisepässe, Wählerverzeichnisse usw. - die von der betroffenen Person selbst bestimmte geschlechtliche Identität genannt wird;
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, wer das Gelesene anwenden kann, noch mehr. Auch an dieser Stelle steht: selbstbestimmt, nicht fremdbestimmt. Es gibt noch eine Menge anderer Punkte, die diesen internationalen Prinzipien entnommen werden können - wer sich diese "Yogyakarta"-Prinzipien betrachtet, wird feststellen, dass weite Teile in Deutschland weiter munter ignoriert werden. Da mutet es doch seltsam an, wenn die Bundesregierung Dinge schreibt wie:
"Die Bundesregierung, die nach eigener Aussage auf internationaler Ebene seit Jahren konsequent gegen Diskriminierung sexueller Minderheiten eintritt, betrachtet die Yogyakarta-Prinzipien als einen wichtigen Beitrag der Zivilgesellschaft."
hib-Meldung 020/2008 Datum: 23.01.2008
Welch Zynismus. Man könnte auch fragen: Scheint hier mehr, als wirklich ist? Und: was mag der Grund dafür sein, dass ein Mensch nicht bereit ist die Menschenrechtsverbrechen zu erkennen, die sich aus dem im TSG eingebetten Gutachterverfahren ergeben? Die dunkle Seite der Macht? Erklär' mir das mal einer.
Wie transsexuelle Kinder auch durch Medien lächerlich gemacht werden, macht ein Beitrag deutlich, der am 9. Juni bei RTL Extra gezeigt wurde. Berichtet wurde über ein 7-jähriges transsexuelles Mädchen aus Holland, welches mit Penis und Hoden geboren wurde. Dass es sich um ein Mädchen handelt, war den Redakteuren von RTL wohl nicht ganz klar, sonst hätten sie kaum konsequent und durchgehend davon gesprochen, dass dieses Mädchen ein Junge ist. So äusserte die Moderatorin (oder soll ich der Moderator sagen?) Birgit Schrowange in ihrer Anmoderation:
"Schon mit 3 wollte Joey lieber Kleidchen tragen, lieber mit Puppen spielen und auf gar keinen Fall ein Junge sein. Heute ist er 7 und sein grosser Bruder nennt ihn ganz selbstverständlich "meine kleine Schwester". Für die Eltern ist er eine Tochter. Wissenschaftler nennen ihn medizinische Sensation, weil er im Kindergarten schon sicher wusste, dass er eigentlich Jodey ist."
Hätte die Fehlzuordnung von Menschen, die nicht in der Lage sind zu akzeptieren, dass es Mädchen gibt, die mit Penis und Hoden geboren werden nicht so schlimme Auswirkungen (in Deutschland sind diese Mädchen dazu per Gesetz gezwungen, sich zum Jungen mit Identitätsstörung zu erklären), könnte man ins Schmunzeln kommen, warum denn hier von einem "er" gesprochen wird, wenn es den Eltern klar ist, dass sie eine Tochter haben und dem Jungen, dass er eine Schwester hat. Aber der nachfolgende Off-Text macht gleich lustig weiter im Ignorieren der Existenz des transsexuellen Mädchens:
"Wenn er sich schminkt fühlt er sich ein bisschen so wie ein richtiges Mädchen. und nichts wünscht sich Joey mehr als das. Joey ist ein Junge, der aber viel lieber ein Mädchen sein will. Seit 5 Jahren schon lebt der kleine Junge aus Holland wie ein Mädchen. Er kleidet sich als Mädchen, spielt wie ein Mädchen und gibt sich den Mädchennamen Jodey."
Junge? Er? Wie ein Mädchen? Interessant, dass eigentlich seit Jahrzehnten bekannt sein dürfte, dass die Genitalien eines Menschen nicht zur hundertprozentigen Geschlechtsbestimmung taugt, dies aber immer noch nicht in den Köpfen derer angekommen zu sein scheint, die über transsexuelle Menschen berichten. Dabei würde zuhören manchmal Sinn machen. Hier, was die Mutter gesagt hat:
"Warum willst du denn ein Mädchen sein? Ja, sagte sie, ich fühle mich anders und bin nicht glücklich mit meinem Penis. Und dann sagte ich: Ah, du bist vielleicht in einen Jungen verliebt und denkst, dass das nicht geht. Nein, ich fühle mich wirklich wie ein Mädchen, ich bin kein Junge."
Dass RTL hier die Aussage des Mädchens als unwahr darstellt, ist das eigentlich schlimme. Da hier aber auch in anderen beiträgen über transsexuelle Menschen (meist sind es Beiträge über transsexuelle Frauen) der selbe Fehler gemacht wird und die Geschlechtsidentität eines Menschen nicht respektiert wird, haben wir uns entschlossen eine Beschwerde bei der zuständigen Landesmedienanstalt einzureichen. Ob der Verstoss gegen die Würde des Menschen als solche bei den Aufsichtsgremien erkannt wird, ist zwar nicht sicher - genausowenig, ob überhaupt eine Reaktion folgen wird - doch ein Versuch ist es Wert.
Hier der Inhalt der Beschwerde:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerade in letzter Zeit erfreut sich das Thema Transsexualität in den Medien grosser Beliebtheit. Leider wird aber hier nicht immer alles so in den Beiträgen dargestellt, dass transsexuelle Menschen hinterher ein Grund zur Freude haben. Besonders ärgerlich ist es, wenn durch eine Medienberichterstattung, welche auf den ersten Blick gut recherchiert oder verständnisvoll wirken soll, dennoch diskriminierende Inhalte oder Fehlinformationen verbreitet werden. Im Kern der Diskriminierungen steht meist die Nichtachtung der geschlechtlichen Identität transsexueller Menschen. So auch in dem Fall, bei dem wir uns entschlossen haben, eine Beschwerde an die zuständige Medienanstalt zu senden.
Es dreht sich um folgende Sendung:
Magazin
Extra - Das RTL-Magazin
09.06.2008
Beitrag: Transsexuelle Kinder - Wenn kleine Jungen schon Mädchen sein wollen
Moderatorin: Birgit Schrowange
Im Ankündigungstext der RTl-Homepage heisst es:
"Leid im falschen Körper
Schon von klein auf fühlen sie sich unwohl in ihrem Körper: Ob Ex-DSDS Kandidat Lorenzo oder der kleine Joey - sie wollen nicht mehr Mann sein, sondern ein Leben als Frau. Wenn kleine Jungen Mädchen sein wollen. EXTRA zeigt, welches Leid es für die Betroffenen bedeutet, wenn sie im 'falschen Körper' geboren wurden."
Die eigentliche Diskriminierung transsexueller Menschen versteckt sich im Satz "Wenn kleine Jungen Mädchen sein wollen" und zieht sich durch den kompletten Beitrag, wird hier doch über ein transsexuelles Mädchen berichtet, welches mit gegengeschlechtlichen Körpermerkmalen geboren wurde, und nicht über einen Jungen. Zwar mag dieses Mädchen mit Penis und Hoden geboren sein, es ist, da transsexuell, aber dennoch als Mädchen geboren wurden. Wären die Filmemacher ein wenig aufmerksamer gewesen, dann hätte ihnen auffallen müssen, dass sowohl Eltern, Geschwister und Freunde ganz klar das im Beitrag gezeigte Mädchen als Mädchen identifizieren. Trotzdem wird hier konsequent das männliche Personalpronomen "er" verwendet und permanent von "Junge" gesprochen.
Warum die Bezeichnung "er" für ein Mädchen so schwerwiegend ist, welches von Transsexualität betroffen ist, und warum diese Berichterstattung auch anderen Kinder in ähnlicher Situation schwer trifft, wird klar, wenn man bedenkt, dass transsexuelle Menschen damit als "verrückt" dargestellt werden, weil angeblich ihre Identität von ihrem Geburtsgeschlecht abweiche. Dass aber körperliche Merkmale nicht geschlechtsbestimmend sein können, sondern die Psyche als geschlechtsbestimmender anzunehmen, urteilte bereits das Bundesverfassungsgericht 1978:
"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen Funktionen seien."
Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 -
Berücksichtigt man, dass in den letzten Jahren zahlreiche Untersuchungen aus den Bereichen Humangenetik, Neurowissenschaft und Endokrinologie zu den Ergebnissen gelangt sind, dass Transsexualität angeboren und zudem etwas mit dem Gehirn des Menschen zu tun haben muss, dann ist äusserst seltsam, dass bis heute noch deutsche Mediziner zu finden sind, welche weiterhin leugnen, dass daraus nur eine logische Schlussfolgerung zu ziehen ist: Es gibt Mädchen, die mit Penis und Hoden geboren werden. Zu den Aufgaben von Redakteuren gehört nun aber, dass genau hier, wo einem Ungereimtheiten auffallen könnten, kritisch beleuchtet und hingesehen wird. Ein Redakteur hat die Aufgabe zu hinterfragen und etwäige Widersprüchlichkeiten nicht unkommentiert zu lassen. Im Pressecodex des Deutschen Journalisten-Verbandes heisst es dazu:
Ziffer 2:
"Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen."
Die Vermutungen über eine bislang nicht falsifizierte Erfindung namens "Geschlechtsidentitätsstörung", die von dem Experten Herrn Meyenburg geäussert wurden, wurden von RTL nicht als Vermutungen gekennzeichnet, sondern als wahr präsentiert.
Ziffer 9:
"Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen."
Ein Mädchen als "er" zu bezeichnen hilft vielleicht der Lobbyarbeit von Herren wie dem im Film gezeigten, ist aber in der Tat eine Ehrverletzung - vorallem dann, wenn man weiss, dass genau die geschlechtliche Identität des im Film gezeigten Kindes nicht respektiert wird. RTL lässt das Mädchen als unglaubwürdig erscheinen, obwohl es weiss, welchem Geschlecht es angehört.
Wir wenden uns an sie, da die Erfahrung zeigt, dass die Belange transsexueller Menschen bislang von den Medien tapfer ignoriert werden. So blieb bisher auch von RTL eine Reaktion der verantwortlichen Redaktion aus, obwohl unsere Initiative schriftlich auf die groben Mängel in der Berichterstattung hingewiesen hat. Da dies (leider) immer noch ein übliches Gebahren zu sein scheint, wenn sich von Transsexualität betroffene Menschen zu Wort melden, möchten wir sie bitten, dieser Beschwerde nachzugehen. Wenn man bedenkt, dass dieser RTL Extra Beitrag kein Einzelfall ist, sondern eher die Regel im Umgang mit transsexuellen Menschen darstellt, wäre eine Auseinandersetzung mit diesem Thema durch die Landesmedienanstalten eine wichtige Angelegenheit, die helfen kann, endlich einmal zu erreichen, dass in der Berichterstattung über transsexuelle Menschen irgendwann einmal das Menschenrecht respektiert würde.
Vielen Dank.
Es wäre einmal an der Zeit die Aussagen transsexueller Kinder als Aussagen zu begreifen, die genau so gemeint sind, wie sie geäussert wurden. Wenn ein transsexuelles Mädchen sagt "Ich bin ein Mädchen", ist es nämlich sehr gut möglich, dass es eines ist.
17.06.2008
Mal zwischendurch keine Neuigkeiten, sondern ein paar Ausschnitte aus Wikipedia:
Wikipedia zu Hilfe:
"Hilfe
ist besonders dann eine gewollte Kooperation, wenn sie das Fortbestehen
eines Systems fördert. Diese als Symbiose bekannte Kooperation
(Koexistenz) gleicht durch Wechselwirkung einen 'allein nicht
überwindbaren' Mangel aus, ohne dabei direkt Bedingungen an dieses Tun
zu knüpfen."
Wer Hilfe damit verbindet, dass sich eine Frau zu einem verrückten Mann erklären muss, ist demnach keine Hilfe.
Wikipedia zu Heuchelei:
"Heuchelei
dient der Manipulation anderer Menschen oder dem Aufrechterhalten eines
positiven Selbstbildes bei anderen oder sich selbst."... "Das Vertreten
eines Anspruchs an das Verhalten Anderer, wenn man selbst diesem
Anspruch nicht gerecht wird. Dies wird häufig mit dem bildhaften
Ausspruch illustriert: 'Wasser predigen, aber selbst Wein trinken.'
Heuchelei in diesem Sinn wird auch als Scheinheiligkeit oder
Doppelmoral bezeichnet; sie steht im Gegensatz zur persönlichen
Integrität, da ein Widerspruch zwischen geäußerten und gelebten Werten
besteht."
Wer sagt, die Geschlechtsidentität eines Menschen
ist wichtiger als die körperlichen Merkmale eines Menschen und
gleichzeitig für eine Diagnosestellung "Geschlechtsidentitätsstörung"
den Körper als geschlechtsbestimmend erklärt, handelt also nicht
integer.
Wikpedia zu Integrität:
"Der Begriff findet
Verwendung vor allem dann, wenn darauf hingewiesen
werden soll, dass die Persönlichkeit eines Menschen, seine Ganzheit und
Unversehrtheit ein zerbrechliches Gut ist und gegen Angriffe von außen
geschützt werden muss. Neben dieser Verwendung gibt es eine zweite
Bedeutungsrichtung. Die Aussage über einzelne Menschen, sie seien
'integer', meint, dass diese Personen 'unbestechlich' sind und über
'feste, tief verankerte, positive Werte' verfügen, zu denen sie stehen
und von denen sie sich nicht abbringen lassen."
Wikiepdia zu Korruption:
"Korruption
(lat corruptus – bestochen) im juristischen Sinn ist der Missbrauch
einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz,
Wirtschaft, Politik, oder auch nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder
Organisation, z. B. auch Stiftungen, um einen materiellen oder
immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter
Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit,
Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Im politischen Sinn ist
Korruption nach einer Definition des Politikwissenschaftlers Harold
Dwight Lasswell die Verletzung eines allgemeinen Interesses zu Gunsten
eines speziellen Vorteils."
Wo verletzt das im TSG eingebundene Gutachterverfahren das allgemeine Interesse? Nur mal so zum drüber nachdenken.
18.06.2008
Die Beschwerde über den RTL-Beitrag "Transsexuelle
Kinder - Wenn kleine Jungen schon Mädchen sein wollen" ist nun der
richtigen Landesmedienanstalt weitergeleitet worden. Vielen Dank
ersteinmal dafür an die LfM (Landesanstalt für Medien
Nordrhein-Westfalen).
Sehr geehrte Frau Schicklang,
herzlichen Dank für die Übersendung Ihrer sehr detaillierten
Beschwerde, die der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und
Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten als für überregionale
Programmfragen zuständige Institution weitergeleitete wurde.
Da die niedersächsischen Kollegen der NLM für die Aufsicht über den
Veranstalter zuständig sind, haben wir Ihre Beschwerde an die
zuständige Programm-Referentin weitergeleitet, die den Fall nun prüfen
wird. In Absprache mit der NLM wird die GSPWM anschließend die Sachlage
erörtern und das weitere Vorgehen abstimmen.
Sollten sich von unserer Seite aus Rückfragen ergeben, werden wir uns erneut mit Ihnen in Verbindung setzen.
Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Thomas Fritz
Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz
Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Da nun in dem gesendeten Fernsehbeitrag auch ein Interview mit Dr.
Bernd Meyenburg von der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt
(Anm.: Man beachte den Ort und beachte, wer sich ebenso an dieser
Universität befindet. Kleiner Tipp: strg+f drücken und dann auf
mut23.org nach passenden Begriffen suchen) vorkam, ist es doch einmal
interessant hier mehr zu hören. Nachfragen von mut23.org ergaben nun
folgendes...
1. Herr Meyenburg, was soll eine Geschlechtsidentitätsstörung sein?
2. Was ist denn ihrer Ansicht nach geschlechtsbestimmend? Nehmen wir
mal den Fall des Kindes in der gezeigten RTL-Dokumentation...
3. Was soll man diesem Kind denn sagen, wenn es äussert "ich bin ein Mädchen"?
4. Inwiefern soll die geschlechtliche Identität eines transsexuellen Kindes respektiert werden?
Fassen wir zusammen: Dr. Bernd Meyenburg hält körperliche Merkmale wie
einen Penis für geschlechtsbestimmend, nennt ein Kind, welches im
vollsten Wissen über sein Selbst äussert "Ich bin ein Mädchen" trotzdem
Junge, schliesslich sei es mit einem Penis geboren worden. Ausserdem
ist er dafür, dass dieses transsexuelle Mädchen nur in geschlossenen
Räumen seine eigene Geschlechtsidentität leben darf.
Aber: Ist es nicht spätestenst seit 1978, dem Jahr in dem das
Bundesverfassungsgericht anerkannt hat, dass die Psyche "wenn nicht
sogar in stärkerem Maße als die körperlichen Geschlechtsmerkmale" als
geschlechtsbestimmend anzunehmend ist, bekannt, dass ein Penis zwar
einen guten Hinweis auf das Geschlecht eines Menschen geben kann, dies
aber im Zweifelsfall auch anders sein kann?
Warum leugnen diejenigen, welche transsexuelle Menschen behandeln, dass
das Gehirn des Menschen das wichtigste Organ ist, und deswegen auch
Mädchen mit Penis und Hoden geboren werden können und Jungs mit
Gebärmutter?
Dabei ist es doch so simpel, man muss nur ideologiefrei das bekannte
Wissen richtig anwenden können. Folgende Aussage von Prof. Dr. Michael
Hörner, Neurowissenschaftler der Georg-August-Universität Göttingen,
könnte dabei helfen. Nocheinmal gefragt: Was ist das wichtigste Organ
des Menschen?
Ach ja, strg+f gedrückt (oder den Hinweis überlesen)? Dann klärt sich nämlich auch, wer Anfang 2008 folgendes äusserte:
19.06.2008
Hier die Antwort der Niedersächsischen
Landesmedienanstalt, NLM zu der Beschwerde gegen den TV-Sender RTL, der
in der Sendung RTL Extra am 09. Juni einen Beitrag gezeigt hat, in dem
ein transsexuelles Mädchen durchweg als Junge bezeichnet wurde. Gründe
für die Beschwerde waren einerseits der fehlende Respekt vor der
geschlechtlichen Identität des Mädchens und anderseits die
Nichtkennzeichnung der Aussagen des im Film gezeigten Sexologen als
Meinung. Da die deutsche Sexologie weitgehend bisland die Existenz von
Menschen leugnet, die mit Geschlechtsmerkmalen geboren werden, die
ihrem Geburtsgeschlecht entgegenstehen, ist die Antwort der NLM beim
zweiten Hinsehen, auch wenn dieser konkrete Fall nicht weiter verfolgt
wird, doch durchaus positiv zu bewerten.
Die Antwort:
Sehr geehrte Frau Schicklang,
in Ihrem Schreiben vom 16.06.08 hatten Sie sich über den Beitrag über
„Transsexualität“ in der o.g. Sendung beschwert. Die NLM hat den
Veranstalter RTL lizenziert und ist daher auch für die Kontrolle des
bundesweit ausgestrahlten Programms von RTL zuständig. Die NLM hat den
Beitrag eingehend daraufhin geprüft, ob durch dessen Ausstrahlung ein
Verstoß gegen bestehende rundfunkrechtliche Vorgaben vorliegt. Als
Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass durch die Ausstrahlung
dieses Beitrages kein Verstoß gegen den RStV (Rundfunkstaatsvertrag)
und das NMedienG (Niedersächsisches Mediengesetz) vorliegt.
Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, dass die Rundfunkveranstalter
gemäß ihrer in Art 5 GG garantierten Rundfunkfreiheit hinreichende
Spielräume bei der Gestaltung von Beiträgen genießen, wobei die
Vorgaben zum Jugendschutz, Werberecht sowie der allgemeinen
Programmgrundsätze Beachtung finden müssen.
Der von Ihnen kritisierte Sachverhalt der Bezeichnung des Kindes als
Jungen durch die Moderation stellt keinen Verstoß gegen die
Programmgrundsätze dar. Vielmehr wird durch den sachlichen Bericht die
Gesamtproblematik verständlich und beispielhaft dargestellt, dass es
Mädchen gibt, die mit männlichen Geschlechtteilen geboren werden. Es
werden sowohl die Eltern als auch Fachärzte zu Rate gezogen. Insgesamt
ist keine Diskriminierung des betroffenen Kindes erkennbar, vielmehr
spricht das Kind selbst frei über seine Situation und erläutert diese.
Es wird berichtet, welche Optionen für die zukünftige Entwicklung des
Kindes bestehen.
Auf Grund der mehrfachen Elterninterviews ist außerdem davon
auszugehen, dass die Erziehungsberechtigten ihre Einwilligung zu diesem
Bericht gegeben haben.
Sollten die Darstellungen für die abgebildeten Personen eine
Diskriminierung darstellen, so gilt der Grundsatz, dass die Personen,
die meinen, dass ihre Persönlichkeitsrechte verletzt worden seien,
diese Rechte grundsätzlich selbst gegen den Rundfunkveranstalter
geltend machen müssen (u.a. mit Unterlassungs-, Beseitigungs-,
Schadensersatzklagen). Es handelt sich um
höchstpersönliche/individuelle Ansprüche, die grundsätzlich nicht von
anderen, nicht geschädigten, Personen im allgemeinen Interesse geltend
gemacht werden können.
Abschließend möchte ich unterstreichen, dass kritische Zuschauer wie
Sie, Frau Schicklang, die Arbeit der Landesmedienanstalten
unterstützen, wenn auch im Ergebnis nicht in jedem Fall nach einer
Zuschauerprogrammbeschwerde ein förmlicher Rechtsverstoß festgestellt
werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Martin Wolff
- Programmreferent -
Besonder hervorzuheben wäre hier folgender Satz:
"Vielmehr wird durch den sachlichen Bericht die Gesamtproblematik
verständlich und beispielhaft dargestellt, dass es Mädchen gibt, die
mit männlichen Geschlechtteilen geboren werden."
29.06.2008
Die Woche vom 21. bis 28. Juli wird eine Woche, in
denen wir dank der Unterstützung der Gesellschaft für Leihen und
Schenken (GLS) und der Böll-Stiftung, die Chance haben, in New York zum
einen unseren CEDAW-Alternativbericht zur Situation transsexueller
Frauen in Deutschland der UN vorzutragen und zum anderen uns mit
dortigen Organisationen zu treffen, die sich für die Rechte
transsexueller Menschen einsetzen. Hier einmal ein kurzer Überblick,
über das, was wir so geplant haben:
a) Erste Station - UN-presession zu CEDAW
CEDAW ist ein UN-Abkommen, das übersetzt "Das Übereinkommen zur
Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" bedeutet. Dieses
Übereinkommen wurde am 18. Dezember 1979 verfasst und trat am 3.
September 1980 in Kraft. Unterzeichnet wurde es u.a. von Deutschland,
was soviel bedeutet wie: Die deutsche Politik muss immer wieder einmal
Rechenschaftsberichte abliefern, wie sie denn das Abkommen mittels
Gesetzen und Regelungen umgesetzt hat. Da nun die Erklärungen eines
Staates aber nun auch schöngefärbt sein können, ziehen die UN-Vertreter
zu jedem Bericht eines Staates auch Alternativberichte von
Nichtregierungsorganisationen hinzu.
Neu ist nun, dass dank Hilfe des Deutschen Institutes für
Menschenrechte nun erstmals auch ein CEDAW-Alternativbericht zu der
Situation transsexueller Frauen in Deutschland entstanden ist. Dass
dieser Bericht längst nötig war, lässt sich daran ablesen, dass
Deutschland bislang nicht in der Lage war, sich ernsthaft mit den
Menschenrechtsverbrechen auseinanderzusetzen, die das sogenannte
"Transsexuellengesetz" erst erzeugt. Kernproblematik dabei ist die
Nichtachtung dessen, dass es Frauen geben kann, die als Mädchen mit
Penis und Hoden und "männlichem" Chromosomensatz geboren werden. Oder
andersherum ausgedrückt: In Deutschland existiert mit dem TSG ein
Gesetz, welches zwar deswegen eingeführt wurde, weil das
Bundesverfassungsgericht 1978 erkannt hat, dass die Psyche als
geschlechtsbestimmender anzusehen sei, als der Körper, aber in der
Umsetzung des TSG ein Gesetz dabei herauskam, welches in seiner
Anwendung genau dieses Wissen auf den Kopf stellt. Das
Transsexuellengesetz schafft durch die Einbettung eines
Gutachterverfahrens Zustände, in denen die Geschlechtsidentität eines
Menschen durch das komplette rechtliche Verfahren ignoriert wird. Ein
Paradoxon mit schlimmen Auswirkungen für die Betroffenen im Alltag, wie
Probleme bei Krankenkassen und Ärzten bis hin zu echten Missbräuchen
durch die Gutachter.
Da nun diese Kernproblematik, deren Grund in der Paradoxie des
Verfahrens zu finden ist, bislang von den Vertretern der
sexualwissenschaftlichen Institute (wie zum Beispiel der Deutschen
Gesellschaft für Sexualforschung) ebenso geleugnet wird, wie von der
Bundesregierung oder Parteien, die sich an der Reform des TSG versuchen
(Grüne in 2007 und FDP im Mai 2008 ), kann internationaler Druck wichtig
sein, um etwäige Lobbyisten-Klüngelei als solche zu outen.
Hier einmal ein Beispiel zur Verdeutlichung:
In den seit letztem Jahr existierenden sogenannten
Yogyakarta-Prinzipien heisst es in Prinzip 3 "Das Recht auf Anerkennung
vor dem Gesetz" und dem Unterpunkt 3b)
Die Staaten müssen...
...alle erforderlichen gesetzgeberischen, administrativen und sonstigen
Maßnahmen ergreifen, damit die selbstbestimmte geschlechtliche
Identität jedes Menschen in vollem Umfang geachtet und rechtlich
anerkannt wird.
Ein Gesetz wie das Transsexuellengesetz verstösst nun gerade durch die
Einbindung eines Gutachterverfahrens gegen die geschlechtliche
Selbstbestimmtheit, da ein Gutachter über das gelebte Geschlecht eines
Menschen von aussen bestimmen soll - das TSG ist ein Regelwerk, welches
also die Fremdbestimmtheit zum Kern hat und nicht die
Selbstbestimmtheit. Die Yogyakarta-Prinzipien hatte ich nun deswegen
aufgeführt, da sie von internationalen Menschenrechtsexperten und
einigen UN-Mitgliedern verfasst wurden und dies darauf hindeuten
könnte, dass Deutschland hier wirklich im internationalen Vergleich der
Menschenrechte ein kleines Problem zu haben scheint. Es wird so getan
als ob transsexuelle Menschen Rechte haben in Deutschland, in
Wirklichkeit ist durch das Transsexuellengesetz genau das Gegenteil der
Fall.
Die Vorstellung des CEDAW-Berichtes bei der UN in New York ist der eigentliche Grund für den Flug in die USA.
b) Zweite Station - Sylvia Rivera Law Project
Der CSD geht zurück auf Ereignisse, die sich 1969 in und um die Bar mit
Namen Stonewall Inn in der Christopher Street in New York ereigneten.
In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni wehrten sich die Gäste des
Stonewall Inn gegen unangebrachte Schikane und Übergriffe durch die New
Yorker Polizei. Sylvia Rivera war eine davon. Als Gründungsmitglied der
Gay Liberation Front und der Gay Activists Alliance kämpfte sie mutig
u.a. für die Rechte transsexueller Menschen und Transgender. Enttäuscht
wurde sie dadurch, dass die Homosexuellenorganisationen, die sie half
mit aufzubauen, im Laufe der Zeit die Rechte transsexueller Menschen
opferten, um in der Politik mehr Chancen in der rechtlichen Anerkennung
für Schwule und Lesben zu erhalten. Dass die Organisationen sich dem
Mainstream anbiederten und die Transgender-Leute auf der Strecke zu
bleiben schienen, brachte sie 1995 zu folgendem Statement:
"Als die Dinge begannen, immer mehr zum Mainstream zu werden, war es wie als ob sie sagten 'wir brauchen euch nun nicht mehr'"
Nach ihrem Tod im Jahr 2002 gründete sich in New York das Sylvia Rivera
Law Project. Ziele dieses Vereins sind unter anderem der Kampf um die
Anerkennung eines selbstbestimmten Geschlechtsaudrucks (der Respekt vor
der Geschlechtsidentität eines Menschen) und die Beseitigung von
Diskriminierung und Gewalt.
Auch in Deutschland ist medizinische Gewalt gegenüber transsexuellen
Menschen heute noch Alltag - sie ist durch das Transsexuellengesetz
sogar rechtlich verankert. Ein guter Grund dafür, sich einmal mit dem
SRLP zu verknüpfen.
c) Dritte Station - Transgender Legal Defense & Education Fund
Zu den Zielen dieser Organisation gehören der Einsatz um den Abbau von
Diskriminierungen transsexueller Menschen im Gesundheitssystem und im
Arbeitsleben. Ausserdem macht sich der T-LDEF für transsexuelle
Studenten stark, steht ihnen bei Schwierigkeiten zur Seite und bietet
rechtliche Hilfe.
Ausserdem haben wir weitere Treffen mit betroffenen transsexuellen
New-Yorkern geplant, die uns bestimmt viel interessantes berichten
können. Besonders gespannt bin ich bereits auf die Sichtweise zur
DSM-Reformgruppe um den Kanadier Ken Zucker, der in diesem
Psychologen-Manual die Sichtweise etablieren will, dass Transsexualität
heilbar ist und man transsexuellen Mädchen, die mit Penis und Hoden
geboren wurden, nur lange genug einreden braucht, dass sie eigentlich
Jungs sind (weil sie ja einen Penis haben) und somit das Problem aus
der Welt wäre. Da in Deutschland die meisten Psychoanalytiker unter den
Sexologen hier ebenso nicht verstehen wollen, dass Menschen tatsächlich
mit Körpermerkmalen geboren sein können, die dem eigentlichen
Geburtsgeschlecht gegenüberstehen und diese Analytiker natürlich auch
den DSM anwenden (und zum Teil auch die jetzige 4. Version mitgestaltet
haben), ist es auch für die Situation in Deutschland wichtig, sich
einmal mit dieser Reformgruppe zum DSM-V zu beschäftigen und zudem
herauszubekommen, wer hier wie aktiv ist und welche Menschen hier für
welche Sache stehen.
09.07.2008
Bis vor kurzem hätte man noch folgenden Abschnitt genau so stehen lassen können...
Interessanterweise gab es in den Medien bisher wohl keinen Bericht, der
einmal Transsexualität in einem anderen Licht darstellt, als das so in
den letzten 30 Jahren üblich war - meist wird die Geschichte eines
betroffenen Menschen porträtiert und neben bei dürfen dann Sexologen
etwas von "Geschlechtsidentitätsstörungen" erzählen. Alles wie gehabt:
transsexuelle Menschen sind ein bisschen gaga, aber das darf man dann
natürlich so auch nicht offen zeigen und formuliert dann schön
betroffen. Einmal kritisch zu hinterfragen, ob es
"Geschlechtsidentitätsstörungen" überhaupt geben kann, wäre zwar mal
eine Sache, ist aber bislang ebensowenig vorgekommen, wie die Paradoxien und Menschenrechtsverletzungen
aufzuzeigen, denen transsexuelle Frauen und Männer per Gesetz und
medizinischer Praxis bis heute ausgeliefert sind. Dass die Betroffenen
sich oft gezwungen sehen, sich auf entwürdigende Behandlungen
einzulassen - weil immer noch von einigen Damen und Herren
Psychoanalytikern abgestritten wird, dass es Mädchen gibt, die mit
Penis und Hoden geboren werden können und Jungs, die mit Gebärmutter
auf die Welt kommen - macht die Sache nicht besser.
...doch moment, es ändert sich was. Einige Betroffene werden mutiger.
Der US-Amerikaner Thomas Beatie zum Beispiel, der nun sein erstes Kind
auf die Welt gebracht hat. Ein Mann und Kinder kriegen? Das geht doch
gar nicht, denkt sich wohl der deutsche Redakteur, vorallem wenn man
bedenkt, dass die deutsche Medienzunft bisher mit Ansichten der
Sexologie indoktriniert wurde, die so einen Mann nicht als Mann
ansieht, sondern als Frau mit Identitätsstörung. So erschien neulich in
der TAZ folgender Absatz in einem Artikel von Arno Frank.
"Es ist schon erstaunlich, wofür 'die Gesellschaft' immer mal wieder
'bereit' sein muss, als hätte sie keine anderen Probleme, aber bitte:
Die Preise für das entsprechende Beweisfoto - Mann mit Bärtchen hält
sich versonnen das Babybäuchlein - sind inzwischen so horrend, dass
diese kleine Zeitung dankend auf den Abdruck verzichtet hat. Was nur
zeigt, wie stark gerade bei nicht eben als tolerant bekannten Gülle-
und Gossenblättern die Nachfrage nach dem 'schwangeren Mann' ist -
bisher gabs dergleichen nur in Komödien, mit Arnold Schwarzenegger oder
Mike Krüger als werdenden Vätern."
"Tatsächlich steht und fällt der Nachrichtenwert dieser Geschichte
mit der Bereitschaft, diesen Menschen, der sich Thomas Beatie nennt,
überhaupt als Mann anzuerkennen. Es mag ja sein, dass er sich das
wünscht, viel Geld für Operationen ausgegeben und noch mehr Schmerzen
erduldet hat. Ebenso gut hätte er sich aber auch statt der Brüste die
Beine amputieren, sich Flossen annähen und ein Atemloch in den Rücken
stanzen lassen können - um zu behaupten, er wäre fürderhin ein Delfin.
Der Kaiser trägt in diesem Fall nicht neue Kleider, sondern ein
neues Geschlecht. Das mag ihm glauben, wer will, und derzeit glauben
viele Menschen solchen Quatsch sehr gerne - was vor allem an den
bizarren Auswüchsen der Genderstudies liegt, deren Ziel es ist, der
Gesellschaft einzutrichtern, das Geschlecht sei nichts weiter als ein
soziales Konstrukt, das prinzipiell zur Disposition steht und damit
unseren Vorlieben sowie der Geschicklichkeit teurer Chirurgen
unterworfen ist. Gebärmutter bleibt Gebärmutter, in wessen Bauch auch
immer sie steckt.
Thomas Beatie ist kein Mann, sondern eine schrecklich verstümmelte Frau
- und gottlob nicht verstümmelt genug, um keine Kinder gebären zu
können. Wünschen wir also allen Beteiligten das Beste."
Quelle: Mutter oder Vater? - TAZ online 02. Juli 2008
Etwas transphobisch würde ich sagen. Schockreaktion? Oder doch nur die
Unfähigkeit oder der Unwillen die Realität als solche zu akzeptieren?
Ja, Herr Frank, sie haben Geschlechtsgenossen, die Kinder gebären
können. Und es gibt sogar Menschen, die das wissen (ausser
möglicherweise die Mehrzahl der deutschen Psychoanalytiker, die - wie
schon oben erwähnt - sagen würden, dass es sich um Frauen mit
"Geschlechtsidentitätsstörung" handeln würde). Und zudem gibt es sogar
Menschen, die sich wehren. Zum Beispiel in Form von Kommentaren, von
denen zwar von der TAZ nicht alle veröffentlicht wurden (meiner zum
Beispiel), aber die, welche es durch die Zensur geschafft haben, die
sprechen trotzdem eine deutliche Sprache. Mal ein paar Beispiele:
"Medien werden u.a. zur Meinungsbildung benutzt. Hier wird eine
Meinung gebildet, die jemandem das Existenzrecht entzieht. Die
Vergangenheit hat gezeigt, dass es immer wieder Menschen gibt, die
meinen, das dann auch in Selbstjustiz durchzuführen. Darin liegt die
Gefahr! Nicht in Thomas Beatie." (Jen)
"Ich bin entsetzt über diesen transphobischen Artikel in der TAZ!" (E.J.)
"In der Pressedarstellung und den Kommentaren dazu wird Geschlecht
wieder mal nur auf das äußere und innere Genital reduziert, wohl weil
eine Urangst besteht Geschlecht könnte mehr sein und man müsste sich
mal selbst Gedanken darüber machen." (Helma Katrin Alter)
"Natürlich gehört mehr dazu, aus einer Frau einen Mann zu machen als
plastische Chirurgie. Aber es gehört plastische Chirurgie dazu, einem
Mann, der mit weiblichem Körper geboren wurde, die Möglichkeit zu
geben, sein Geschlecht zu leben." (K. Siebers)
Scheinbar gibt es nun auch einige Beschwerden, die an den deutschen
Presserat geschickt wurden, was ich wirklich prima finde... wenn sich
dadurch die Einstellung und der Respekt gegenüber transsexuellen
Menschen ändert, ist das ja zu begrüssen. Andererseits wird es wohl
trotzdem noch nötig sein, Beschwerde hin oder her, genauer
hinzuschauen, durch wen oder was die Diskriminierungen ihre öffentliche Legitimation erhalten
. Solange es möglich ist, dass ein Gesetz wie das Transsexuellengesetz
existiert, in welchem die geschlechtliche Fremdzuordnung durch
Gutachter und die Erfindung "Geschlechtsidentitätsstörung" den Kern des
Verfahrens ausmachen, werden Menschen wie Herr Frank sich in Sicherheit
wiegen können, weil sie ein System hinter sich haben, dass immer noch
das Geschlecht eines Menschen auf Penis und Gebärmutter reduziert,
obwohl eigentlich längst bewiesen ist, dass es andere geschlechtsbestimmende Faktoren geben muss.
Dazu passend füge ich hier mal ein Ausschnitt aus einem Text an, der
sich zwar auf Thomas Beatie bezog, aber einem email-Verkehr mit einer
anderen Zeitung entstammt:
"Haben sie sich einmal überlegt, ob es nicht paradox ist, einerseits
zu behaupten die Geschlechtsidentität eines Menschen zu respektieren
(wie es die Bundesregierung und die psychoanalytisch geprägte
Sexologenszene tut), andererseits aber z.B. transsexuelle Männer als
Frauen mit Geschlechtsidentitätsstörung zu bezeichnen, wie das heute
noch gemacht wird? Wo ist denn da der Respekt vor der eigentlichen
geschlechtlichen Identität eines transsexuellen Menschen, wenn zur
Voraussetzung für eine Behandlung und rechtliche Anerkennung
dazugehören soll, das sich Menschen entgegen ihrer Geschlechtsidentität
behandeln lassen sollen, damit überhaupt die Erfindung
"Geschlechtsidentitätsstörung" möglich wird? Es wäre doch einmal schön,
sich über diese Paradoxien einmal Gedanken zu machen. Meinen sie nicht?
Vielleicht würden dann hinterher die eigentlichen Diskriminierungen
deutlich werden, die transsexuelle Menschen in Deutschland rechtlich
und medizinisch auf sich nehmen müssen... vielleicht würde dann auch
klar werden, warum 30 Jahre nach Einführung des TSG die
menschenrechtliche Anerkennung transsexueller Menschen in Deutschland
immer noch auf sich warten lässt...
Gerade Medien könnten hier helfen, zu verstehen, dass körperliche
Merkmale wie Penis und Hoden oder ein bestimmter Chromosomen Satz nicht
zur hundertprozentigen Geschlechtsbestimmung taugen und es hier eben
Abweichungen geben kann. Solange aber Medien hier lieber die Ansichten
der deutschen Psychoanalyse weitertragen, die immer noch glaubt, dass
transsexuelle Menschen eine Geschlechtsidentitätsstörung hätten, weil
sie sich nicht ihrem Körpergeschlecht entsprechend verhalten, wird es
schwierig werden, hier eine echte Anerkennung transsexueller Menschen
in der Gesellschaft zu erreichen. Ich finde, da lässt sich doch von den
Medien mehr erwarten. Finden sie nicht?"
18.07.2008
Zur Abwechslung einmal ein paar Kurznews. Erstes
Thema: Die Yogyakarta-Prinzipen. In den letzten Tagen kamen
Mailantworten einiger der Personen, die an den Prinzipien mitgearbeitet
haben. So wie es aussieht, ist es nicht ganz falsch zu sagen, dass -
obwohl die Bundesregierung diese Prinzipen, die ja u.a. auch von
UN-Mitarbeitern erstellt wurden, begrüsst (siehe dazu auch eine hib-Meldung vom 23.01.2008) - das bestehende Transsexuellengesetz in einigen Punkten gegen diese
Prinzipen massiv verstösst (womit sich die hip-Meldung dann doch stark
relativiert, und sie damit mehr den Anschein eines Werbestextes
erzeugt, der mit der Realität wenig gemein hat). Herauszunehmen wäre
hier Prinzip 3b vs. §4(3)TSG
TSG:
"Das Gericht darf einem Antrag nach § 1 nur stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen
eingeholt hat, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen
Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend
vertraut sind."
Prinzip 3b, Yoyakarta-Prinzipien:
"Die Staaten müssen alle erforderlichen gesetzgeberischen, administrativen und sonstigen Maßnahmen ergreifen, damit die selbstbestimmte geschlechtliche Identität jedes Menschen in vollem Umfang geachtet und rechtlich anerkannt wird"
Da im TSG nun Gutachter darüber entscheiden dürfen, in welcher
geschlechtlichen Rolle Menschen zu leben haben, kann hier nicht von
einer "selbstbestimmten geschlechtlichen Identität" gesprochen werden.
Zweites Thema: Gibt es Geschlechtsidentitätsstörungen? Wenn man davon
ausgeht, dass die Psyche/Gehirn eines Menschen als
geschlechtsbestimmender anzunehmen sind, als körperliche Merkmale, kann
es keine Störung geben, bei der ein Mensch sich geschlechtlich
abweichend zu seinem Körpergeschlecht verhält. Hier nocheinmal ein fast
schon liebgewonnenes Zitat des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr
1978:
"Es müsse aber heute als gesicherte medizinische Erkenntnis
angesehen werden, daß die Geschlechtlichkeit eines Menschen nicht
allein durch die Beschaffenheit der Geschlechtsorgane und -merkmale
bestimmt werde, sondern auch durch die Psyche. Die Rechtsordnung dürfe
diese Gegebenheiten nicht unberücksichtigt lassen, weil sie in
gleichem, wenn nicht sogar in stärkerem Maße als die körperlichen
Geschlechtsmerkmale die Fähigkeiten des Menschen zur Einordnung in die
sozialen Funktionen der Geschlechter bestimmten und weil Gegenstand der
auf das Geschlecht abstellenden Rechtsnormen eben diese sozialen
Funktionen seien."
Bundesverfassungsgericht am 11. Oktober 1978 - 1 BvR 16/72 -
Wenn also die Psyche im stärkeren Masse als die körperlichen Merkmale
zu berücksichtigen ist, muss ein Gesetz dies berücksichtigen. Im TSG
ist dies bisher nicht der Fall, da es den Körper zur
geschlechtsbestimmenden Basis nimmt.
Drittes Thema: USA. Mit dem CEDAW-Alternativ-Bericht zur Situation
transsexueller Frauen in Deutschland und der Presession in New York
sind erstmalig die Interessen transsexueller Frauen bei der UN
vertreten. In einem Alternativbericht wird u.a. auch auf die
Problematiken eingegangen, welche sich aus der
Transsexuellengesetz-Paradoxie, die seit Anfang der 80er besteht (die
u.a. hier näher beschrieben ist), ergeben. Ausserdem werden anhang
konkreter Beispiele negative Folgen des bisherigen Gesetzes aufgeführt
und deutlich gemacht, dass die individuellen Schwierigkeiten, die im
Zusammenhang mit der medizinischen und rechtlichen Behandlung
transsexueller Frauen, auftauchen können nicht Schuld der Betroffenen
sind, sondern Folgen des unlogischen Rechtskonstruktes des TSG.
Viertes Thema: Transphobie in den deutschen Medien. Leider rühmt sich
die deutsche Medienlandschaft nicht damit Berichte zu senden, welche
die Geschlechtsidentität transsexueller Menschen respektieren würde. Wo
aus gebürtigen Mädchen, die mit Penis und Hoden auf die Welt gekommen
sind, mittels des Wortes "er" unterschwellig transportiert wird, dass
es sich bei dem gebürtigen Mädchen nicht um ein solches handelt, darf
man getrost unterschwellige "Transphobie" dazu sagen. Man tut so, als
ob man es nett meint, erzeugt aber ein anderes Bild. Eines, das von der
deutschen Psychoanalyse so gewünscht ist? Nicht wirklich, oder? Ihr
werdet doch nicht den selben Fehler nocheinmal begehen wollen, den ihr
schon im Zusammenhang mit "Homosexualität" begangen habt, als ihr das
bis in die 70er noch "Sexuelle Orientierungsstörung" genannt habt. Ich
bin dafür Märchen besser als Märchen zu kennzeichnen. Und dann kleben
wir das Etikett gemeinsam auf die - bisher unüberprüfte und nicht
falsifizierte - Erfindung "Geschlechtsidentitätsstörung".
Hier mal noch schnell, was wikipedia zu "Falsifizieren" sagt:
"Eine Falsifizierung besteht aus dem Nachweis immanenter Inkonsistenzen
bzw. Widersprüche oder der Unvereinbarkeit mit als wahr akzeptierten
Instanzen oder aus der Aufdeckung eines Irrtums."
Gleichzeitig die Psyche als geschlechtsbestimmender anzunehmen, als
körperliche Merkmale um dann hinterher eine
"Geschlechtsidentitätsstörung" zu erfinden, bei welcher der Körper als
geschlechtsbestimmender angesehen wird als die Psyche, damit überhaupt
von einer Identitätsstörung gesprochen werden kann, ist in der Tat
widersprüchlich.
Ach ja, besonders hier lohnt sich auch einmal nach DSM V (DSM5) zu
googeln. Das ist nämlich auch für Deutschland nicht uninteressant, was
es da zu lesen gibt.
23.07.2008
Es scheint fast so, als löst sich das
Transsexuellengesetz nach und nach immer mehr auf. Nun hat das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass ein
transsexueller Mensch, der verheiratet ist, sich nicht scheiden lassen
muss, wenn sein Geschlechtseintrag korrigiert wurde. Eine transsexuelle
Frau, die beispielsweise mit männlichen Papieren durch ihr Leben
gegangen ist, und in dieser Zeit eine andere Frau geheiratet hat kann
nun mit dieser Frau verheiratet bleiben. Der Gesetzgeber hat nun die
Aufgabe sich zu überlegen, wie er denn diesen
Bundesverfassungsgerichtsbeschluss in rechtliche Regelungen umsetzen
wird. Ob hier nun das Rechtskonstrukt Ehe reformiert wird, oder hier
das Lebenspartnerschaftsgesetz so geändert wird, dass es der Ehe
gleichgestellt ist, bleibt nun der Politik überlassen.
Man könnte sagen, dass das Bundesverfassungsgerichtsurteil ein grosser
und wichtiger Schritt ist, um die Probleme, die sich aus bürokratischem
Unsinn wie dem Transsexuellengesetz ergeben, abzuschaffen. Trotzdem
bleibt die Grundparadoxie leider immer noch enthalten: Anzunehmen, es
handele sich um eine tatsächliche Geschlechtsumwandlung, wenn eine
transsexuelle Frau mittels TSG auch rechtlich als Frau anerkannt werden
will. In Wirklichkeit handelt es sich vielmehr um eine Umtragung des
rechtlich anerkannten Geschlechtes - sprich: das, was im englischen
"gender" genannt wird. Berücksichtigt man nun, dass es bereits
Bundesverfassungsgerichtsurteile zur Voraussetzung operativer Massnamen
für diese Umtragung des Geschlechts gegeben hat, und dass entschieden
wurde, dass der Gesetzgeber hier die Anerkennung des Geschlechtes nicht
von solchen Massnahmen abhängig machen kann, besteht nun die Frage:
Wann entscheidet wer, welches rechtliches Geschlecht ein Mensch haben
darf? Bislang sind dies in Deutschland diejenigen, die mittels
Gutachten entscheiden können, eine transsexuelle Frau zum
"geschlechtsidentitätsgestörten Mann" zu erklären, um ihr dann mittels
"positivem" Gutachten die Möglichkeit zu geben, als Frau anerkannt zu
werden. Dass aus solch widersinniger Logik keine funktionierende
Rechtspraxis entstehen kann, müsste eigentlich zu verstehen sein.
Der intelligente Mensch erkennt schnell, solange die Grundparadoxie
existiert, gleichzeitig anzuerkennen, dass Psyche/Gehirn
geschlechtsbestimmender sind, als körperliche Organe und deswegen
überhaupt rechtliche Möglichkeiten für transsexuelle Menschen - eben
das TSG - eingeführt wurden, und andererseits die Entscheidung über die
rechtliche Anerkennung auf eine Logik aufzubauen, die annimmt der
Körper wäre geschlechtsbestimmend (wie das nötig ist, wenn man meint,
ein Abweichendes Verhalten zu den körperlichen Organen als
"Geschlechtsidentitätsstörung" bezeichnen zu müssen, wie das im
Gutachterverfahren im TSG getan wird), solange werden weiterhin neue
Paradoxien entstehen, die wieder zu neuen Verfassungsgerichtsurteilen
führen.
Was länge also näher, als das Transsexuellengesetz grundlegend zu
reformieren. Chance bestünde, da dass Bundesverfassungsgericht auch
diesmal eine Reform bis Sommer 2009 angemahnt hat. Eine grundlegende
Reform des Transsexuellengesetzes hiesse aber auch, die
Geschlechtsidentität transsexueller Menschen auch bereits während des
Verfahrens zu berücksichtigen.
Als ein weiterer kleiner Schritt in die richtige Richtung ist nun das
aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sicher anzusehen, doch
erst mit einer sinnvollen Reform des Transsexuellengesetzes (mit
Streichung des bisherigen für die personenstandsrechtliche Ankennung
verlangte Gutachter- bzw. Fremdgeschlechtsbestimmungsverfahren) kann
einmal davon gesprochen werden, dass transsexuelle Menschen, als das
anerkannt werden, was sie sind: Im falschen Körper, d.h. mit
Körpermerkmalen geboren, die dem eigentlichen Geburtsgeschlecht
gegenüber stehen.
Und ein Zitat des Urteils:
„Die Zugehörigkeit zu einem Geschlecht richtet sich zwar rechtlich
zunächst nach den äußeren Geschlechtsmerkmalen im Zeitpunkt der Geburt.
Allein danach kann sie jedoch nicht bestimmt werden. Sie hängt
wesentlich auch von der psychischen Konstitution eines Menschen und
seiner nachhaltig selbst empfundenen Geschlechtlichkeit ab (vgl.BVerfGE
115, 1 <15>).“
„Das Geschlecht eines Menschen kann sich ändern.“
Kommentar von mut23:
Nein, das eigentliche Geschlecht kann sich nicht ändern. Hier begeht
das Bundesverfassungsgericht den selben Fehler wie die Deutsche
Gesellschaft für Sexualforschung (was nicht verwundert, wenn man
bedenkt, dass die DGfS hier ein sehr starkes Gewicht hat), in dem es
ebenso nicht erkennen mag, dass die eigentliche Geschlechtlichkeit
eines Menschen, die vom Gehirn/Psyche bestimmt sind, aller
Wahrscheinlichkeit nach angeboren ist. Ein Mensch wird ebensowenig
transsexuell wie ein Schwuler schwul wird. Ein transsexueller Mensch
ist, was er ist. Er wird es nicht erst. Wo nun die Paradoxien des TSG
herkommen, ist nun sehr leicht zu lokalisieren...
24.07.2008
Diesen Montag fand im UN-Gebäude in New York die
erste Anhörung zu CEDAW, dem Frauenrechtsabkommen statt. Bei diesem
Termin konnte die Initiative Menschenrecht und Transsexualität auch
ihren Alternativbericht zur Situation transsexueller Frauen in
Deutschland vorbringen. Der Bericht, der sich mit den
menschenrechtlichen Problematiken beschäftigt, die sich aus dem
deutschen Transsexuellengesetz ergeben (wie zum Beispiel die Tatsache,
dass eine transsexuelle Frau, die mit Penis und Hoden geboren wurde und
trotzdem immer Frau bzw. Mädchen war, sich während des Verfahrens als
Mann behandeln lassen muss, damit überhaupt eine Diagnose
„Geschlechtsidentitätsstörung“ möglich wird), war einer neben insgesamt
dreien, die dem Komitee vorgetragen wurden. Die weiteren Berichte waren
ein gemeinsamer Bericht einer „Frauenallianz“ der
Frauenrechtsorganisationen in Deutschland und ein Beitrag der
intersexuellen Menschen in Deutschland.
Wichtigste Aussage des UN-Komitees war, dass auch Intersexualität und
Transsexualität wichtige Themen sind, und in Sachen Frauenrechten auch
die beiden anderen Gruppen stark berücksichtig werden müssen. Es hiess
„es ist unsere Aufgabe um die Rechte aller Frauen zu kümmern“.
Der Alternativbericht von Menschenrecht und Transsexualität befindet sich hier:
Weitere Treffen in New York gab es im Anschluss mit Frau Dr. Sonja
Kreibich von der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland
bei der UN, welche zuständig für Menschenrechtsfragen ist. In diesem
Gespräch bekundete auch sie Interesse, daran mitzuarbeiten, die
menschenrechtlich problematische Situation transsexueller Frauen –
basierend auf Nichtberücksichtigung der Geschlechtsidentität bzw. dem
eigentlichen Geburtsgeschlecht durch deutsche Gesetze wie dem TSG – zu
verbessern.
Im Rahmen der internationalen Vernetzung fanden ausserdem am 23. Juli
Gespräche mit in New York ansässigen Transgender-Organisationen statt.
Dass das im Transsexuellengesetz verankerte
Gutachterverfahren gegen Menschenrechte verstösst, ist nun auch im
Rahmen der CEDAW-Alternativberichterstellung bei der UN in New York zum
Thema geworden. CEDAW ist das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form
von Diskriminierung der Frau, das auch von der Bundesrepublik
Deutschland unterschrieben wurde. Vor einem Teil eines Komitees,
welchem insgesamt 23 unabhängige internationale Expertinnen angehören,
konnte auf die Problematiken hingewiesen werden, die sich aus der Logik
rund um den paradoxen und zur Diskriminierung einladenden Begriff
"Geschlechtsidentitätsstörung" hingewiesen werden, insbesondere dann,
wenn dieser im Rahmen einer rechtlichen Anerkennung transsexueller
Menschen indirekt Teil eines Gesetzes - in Deutschland eben dem
Transsexuellengesetz - ist.
Der Alternativbericht kann auch auf der Seite des OHCHR, Office of the
United Nations High Commissioner for Human Rights abgerufen werden.
Aus dem Bericht ergibt sich eine konkrete Forderung an den deutschen
Gesetzgeber: Dem Respektieren der geschlechtlichen Identität
transsexueller Menschen bereits während des medizinischen Verfahrens
und einer Abschaffung des sogenannten "Gutachterverfahrens" für die
personenstandsrechtliche Anerkennung transsexueller Menschen. Die
bisherige Rechtspraxis das rechtliche Geschlecht eines Menschen (durch
Gutachter) fremd zu bestimmen, widerspricht laut Alternativbericht dem
Abkommen CEDAW.
Die Hauptforderung der transsexuellen Frauen, die sich in New York an
den Gesprächen beteiligt haben, ist, eine rechtliche Lösung zu finden,
in welcher transsexuelle Menschen die Möglichkeit haben, durch einen
einfachen Verwaltungsakt ihren Personenstand ändern zu lassen um so
nicht auf die Probleme zu stossen, die in dem Alternativbericht
angesprochen werden. Dazu gehören rechtliche Unklarheiten im
beruflichen Umfeld, Unsicherheiten im Konktakt mit Staatsbeamten,
Schwierigkeiten im Umgang mit Beteiligten aus dem Gesundheitswesen
(Ärzte und Krankenkassen) und die aus der Nichtanerkennung folgende
Diskriminierung in Medien und Gesellschaft.
Zusätzliche Kritik richtet sich zudem an den Theorien der deutschen
Psychoanalyse (u.a. Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung), die bis
dato nicht bereit war, diese Problematiken im Sinne der betroffenen
transsexuellen Menschen zu lösen und meint es gäbe so etwas wie eine
"Geschlechtsidentitätsstörung", basierend auf der Annahme ein
transsexueller Mensch wäre dann identitätsgestört, wenn er sich nicht
so verhalte und nicht so fühle wie seine körperlich sichtbaren Merkmale
wie etwa Penis oder Vagina. Dass die Erfindung
"Geschlechtsidentitätsstörung", die bislang noch nicht einmal in ihrer
Existenz überprüft wurde, in sich so paradox ist, wie
menschenverachtend, wird ebenso in dem nun bei der UN vorgestellten
Alternativbericht angesprochen. Damit wird klar gegen die deutsche
Psychoanalyse Stellung bezogen.
Deutsche Parteien wurden bereits über den CEDAW-Alternativbericht in
Kenntnis gesetzt. Folgende Mitglieder des Bundestages haben den Bericht
per Mail erhalten und wurden um eine Stellungnahme zum Thema gebeten:
Es gibt viele Märchen und Mythen um das
Transsexuellengesetz von denen nicht ganz klar ist, woher sie kommen
und wie sie entstehen konnten. So lässt sich desöfteren hören, das TSG
wäre deswegen so gut, weil es den Betroffenen Sicherheit geben würde,
sowohl medizinische, als auch rechtliche. Auffällig ist aber, dass
andererseits, schaut man einmal genau hin, kaum ein betroffener
transsexueller Mensch in der Praxis diese medizinische und rechtliche
Sicherheit geniesst, sondern vielmehr Probleme mit Gerichten und
Krankenkassen zum Alltag gehören. Grund genug diese Differenz zwischen
Anspruch und Wirklichkeit einmal etwas näher zu beleuchten:
1978, vor der Einführung des TSG zwei Jahre später, hat das
Bundesverfassungsgericht sinngemäss ausgeführt, dass es nicht mit dem
Grundgesetz vereinbar wäre, wenn einem transsexuellen Menschen verwehrt
würde, seinen Personenstand an sein gelebtes Geschlecht anpassen zu
lassen. Dies war die Grundlage für die Einführung des TSG.
Das Bundesverfassungsgericht bezog sich in seinem Urteil auf folgenden Abschnitt des Grundgesetzes:
"Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die
verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
In Wikipedia heisst es:
"Selbstbestimmung ist ein zentraler Grundsatz der Menschenrechte:
Menschen sollen ihre eigenen Ideen und Wünsche frei verwirklichen
können, ohne von außen unterdrückt oder bedrängt zu werden."
"Die Staaten müssen... alle erforderlichen gesetzgeberischen,
administrativen und sonstigen Maßnahmen ergreifen, damit die
selbstbestimmte geschlechtliche Identität jedes Menschen in vollem
Umfang geachtet und rechtlich anerkannt wird"
Wie sieht es aber mit der Selbstbestimmung im TSG aus?
"Das Gericht darf einem Antrag ... nur... stattgeben, nachdem es die
Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat, die auf Grund ihrer
Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen
des Transsexualismus ausreichend vertraut sind."
Das heisst nun: Obwohl hier die geschlechtliche Selbstbestimmung gelten
sollte, liegt die Geschlechtszuordnungsgewalt nun im Prinzip bei zwei
Gutachtern, die von aussen eine geschlechtliche Fremdzuordnung
vollziehen - mit der theoretischen Möglichkeit einer transsexuellen
Frau, die in weiblicher Rolle lebt, eine Anerkennung als Frau verwehren
zu können. Von einer rechtlichen Sicherheit kann also nun keine Rede
sein.
Und was ist nun mit der medizinischen Sicherheit für körperliche Massnahmen?
Schauen wir einmal, wo das TSG überhaupt Bezug darauf nimmt. Das
spannende: Es gibt hier nur einen einzigen Punkt... nämlich in §8 (4)
hier heisst es
"... sich einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden
operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Annäherung
an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist."
Es steht nirgends etwas davon, dass eine Krankenkasse diesen Eingriff
zu zahlen hätte - es wird lediglich dieser Eingriff verlangt (bis heute
noch, diese Anforderung des TSG wurde aber in den jüngsten Entscheiden
des Bundesverfassungsgerichtes zum TSG bereits angemahnt). Ist eine
Anforderung aber bereits eine Sicherheit? Sicher nicht. Die gewisse
medizinische Sicherheit, die wir in Deutschland haben, stammt also
nicht vom TSG. In Wirklichkeit stammt die Pflicht der Krankenkassen für
die Kostenübernahmen aus Urteilen wie dem des Bundessozialgerichtes von
1987 (3 RK 15/86), in dem auf den Krankheitswert hingewiesen wurde, den
Transsexualität hätte.
"Unter Berücksichtigung und Würdigung der unterschiedlichen Beurteilung
der auch in der Literatur umstrittenen Frage des generellen
Krankheitswerts der Transsexualität sei das Gericht der Auffassung, daß
in jedem Einzelfall zu prüfen sei, ob aufgrund der besonderen Umstände
des Falles durch die Transsexualität ein so starker Leidensdruck
hervorgerufen werde, daß sie Krankheitscharakter habe und zur Linderung
ärztlicher Maßnahmen bedürfe. Das sei im vorliegenden Fall zu bejahen."
Damit gibt es zwar ein wenig Sicherheit, letzendlich sind die
Entscheidungen der Krankenkassen über medizinische Massnahmen aber bis
heute Einzelfallentscheidungen.
Was haben wir also nun?
a) Ein TSG, bei dem ein Betroffener nicht sicher sein kann, als sein
gelebtes Geschlecht anerkannt zu werden (weil hier Gutachter das
Geschlecht fremdbestimmen, Gutachten die dem Betroffenen Geld kosten)
b) Ein TSG das keinerlei medizinische Sicherheit gewährleistet
Nur soviel einmal zu den Märchen, die über das Transsexuellengesetz existieren. Wie lassen sich die Unsicherheiten also nun in Sicherheiten verwandeln? Wie muss das TSG geändert werden?
Aufgabe 1: Die Geschlechtsfremdbestimmung abschaffen. Wenn das
Gutachterverfahren im Transsexuellengesetz gegen das
Selbstbestimmungsgebot verstösst, welches zu den Grundmenschenrechten
gehört, bleibt als konsequente Folge nur übrig, das Gutachterverfahren
im TSG abzuschaffen.
Aufgabe 2: Die medizinische Sicherheit zu verbessern. Nur wenn
die Geschlechtsidentität eines transsexuellen Menschen von Anfang des
Verfahrens an respektiert wird, kann es eine medizinische Sicherheit
geben. Die Folge davon ist die Erarbeitung neuer
menschenrechtskonformer Behandlungsstandards.
Genau diese zwei Forderungen sind seit 2006 Forderungen von
Menschenrecht und Transsexualität. Spätestens seit dieser zeit, sind
sie den zuständigen Politikern und Medizinern bekannt. Sinnvolle
Antworten blieben bis heute aus. Stellungnahmen zu unserem Alternativbericht zur menschenrechtlichen Situation transsexueller Frauen , der im Juli in New York bei der UN vorgestellt wurde, fehlen bis heute ebenso. Woran kann es liegen?
08.09.2008
Es gibt wieder etwas positives zu vermelden: Auch
unter Mitwirkung von Menschenrecht und Transsexualität hat sich nunmehr
ein Zusammenschluss verschiedener betroffener transsexueller Menschen
und Initiativen gegründet, der sich als Verein wie folgt nennt:
ATME - Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V.
Sinn des Vereins ist die Arbeit an der menschenrechtlichen Situation
transsexueller Menschen (mit dem Ziel sie zu verbessern) und der
besseren Vernetzung der Personen, die hier ebenso das Ziel haben,
einmal eine rechtliche Gleichstellung transsexueller Menschen in
Deutschland zu erreichen. Wer dem Verein beitreten will - gerne... der
Verein ist bundesweit organisiert und der Mitgliedsbeitrag ist
freiwillig.
Wer hierzu mehr Fragen hat, schreibt einfach eine Mail an:
christina.schieferdecker(ät)mut23.de
Weitere NGO-Berichte zu Abkommen hat der Verein ATME e.V. bereits in
Arbeit oder schon der UN zukommen lassen. Dazu gehört u.a. auch ein
allgemeines Menschenrechtsabkommen (hier wird darauf verwiesen, wie
die Existenz des TSG-Gutachterverfahrens gegen die allgemeinen
Menschenrechte verstösst), wie Überlegungen zum Folterabkommen.
Link zum UPR-Bericht: "Zur menschenrechtlichen Situation transsexueller Menschen in Deutschland"
Neben dieser wichtigen NGO-Arbeit gibt es nun auch neue Stimmen, die
von der Umfrage stammen, die sich hier auf der mut23-Seite befindet.
Unter anderem wird ja gefragt, wie der Umfrageteilnehmer die
Reformvorschläge findet, einerseits das Gutachterverfahren des TSG
abzuschaffen und andererseits die medizinische Sicherheit dadurch zu
verbessern. Das hier sind Stimmen derer, die sich hier positiv zu
diesem Vorschlag äusserten und einverstanden waren, sich auch
öffentlich dazu zu bekennen:
"Ich bin selbst als transsexueller Mensch auf die Welt gekommen. Ich
hatte leider nie eine Wahl zu entscheiden. Inzwischen bemühe ich mich
endlich zu werden was ich bin. Ich weiß seit Geburt, dass ich eine Frau
bin. Kein Mann."
...
"Es sollte uns insgesamt einfach leichter gemacht werden, in dieser
Welt anerkannt und akzeptiert zu werden so wie wir sind. Damit wäre uns
sehr geholfen."
(Frau aus Bad Säckingen)
"Mit dem Begriff ‚Geschlechtsidentitätsstörung' haben die Leute
gleichzeitig eine psychische Störung im Sinn und auch durch die
ICD-Bestimmung wird der Transsexuelle an sich als ‚krank' abgestempelt.
Besonders krank fühle ich mich eigentlich nicht; finde es schlicht
normal, meinem Wunsch nach der für mich passenden Identität nachzugehen
und alles dafür zu tun. Aufgrund vieler Wege, die mich zum Ziel bringen
und viel Bürokratie wird schon sehr viel Energie gebraucht, für die
aber auch schon viele Transsexuelle keine Kraft aufbringen können, nach
jahrelangem Leiden und Grübeln über die Identität. Auch nicht wenige
haben Depressionen oder andere psychische Erkrankungen, aufgrund der
eigenen Unterdrückung ihrer Gefühle und ihrer Rolle. So wird es nicht
unbedingt einfacher gemacht, sich mehr mit seiner Identität und seiner
Rolle zu beschäftigen."
(Tom Marlon)
"Ich finde das Wort ‚transsexuell' fast ebenso problematisch wie
‚Geschlechtsidentitätsstörung'. Ansonsten denke ich, dass sehr viele
Reformen im Hinblick auf den Umgang mit transidenten Menschen nötig
sind (medizinisch als auch sozial), die Lage ist weltweit beschissen.
Ich habe das am eigenen Leib und an der eigenen Seele erfahren."
(ZaraPaz)
"Als ich mich meiner Schwester anvertraut habe, und sie es sehr gut
aufnahm, sagte sie bei einem Besuch zu mir: Jetzt endlich sehe ich,
dass du ehrliche Augen hast, du kamst mir immer falsch vor. Nun sehe
ich einem ehrlichen Menschen in die Augen und muß sagen, du bist mir
als Schwester willkommen. So mag und akzeptier ich dich. Und es gab das
erste mal eine Umarmung mit meiner Schwester. Das tat echt gut."
(Jasmin Nerlich)
"Weil bei diesem Reformvorschlag endlich berücksichtigt, dass die Psyche geschlechtsbestimmender ist als der Körper"
(Jürgen Zöpf)
"A) Ich denke, es sollte verhindert werden, dass sich Menschen ‚aus
einer Laune heraus' oder aufgrund von erhofften sozialen/beruflichen
Vorteilen umtragen lassen. Daher sollte man vor der Umtragung zumindest
ein Gespräch mit einem Psychologen führen, der feststellt, welche
Motivation die Person hat. Selbstverständlich müssten hierzu neue
standardisierte Fragebögen/Tests entwickelt werden, damit die
Beurteilung des Psychologen durch ein objektives Verfahren gestützt
wird. B) Ich bin auf jeden Fall dafür, dass sowohl die Klassifikation
der ‚Geschlechtsidentitätsstörung' bzw. der ‚gender identity disorder'
sowie Transsexualität im ICD-11 und DSM-V nicht mehr vorkommen. Für
mich stellen diese Klassifikationen inakzeptablen einen Ersatz für die
als Störung gestrichene Homosexualität dar."
(Jasmin Kizilirmak)
Dass dies wirklich so ist, zeigen die zeitlichen Zusammenhänge .
Grob und vereinfacht: Als Homosexualität in den 70ern aus dem DSM
verschwand wurde Transsexualität hinzugenommen - ebenso gibt es noch
heute Menschen, die behaupten aus einer "Geschlechtsidentitätsstörung"
(deren Existenz bis heute niemals bewiesen wurde) im Kindesalter könne
sowohl eine Homosexualität, als auch eine Transsexualität entstehen. So
schreibt zum Beispiel Frau Sophinette Becker, Psychoanalytikerin und
TSG-Gutachterin (eine der Schlüsselfiguren der "Sexologen-Lobby"):
"Anders als früher wird heute die frühe Manifestation der GIS und
die sexuelle Orientierung auf Männer als zusammengehörend gesehen."
"Dies macht Sinn angesichts der Tatsache, dass die Mehrheit der
Jungen mit manifester GIS in der Kindheit später homosexuell und nur
eine Minderheit transsexuell wird (Green 1987 a und b, Money und Russo
1979, Zucker und Bradley 1995)."
"Unter denen, die zunächst ein homosexuelles Coming out hatten, finden
sich auch Patienten, die (ohne schwere Konflikte mit ihrer
Homosexualität) eine langsame, aber stabile Entwicklung von homosexuell
zu transsexuell durchmachen und später als Frau sozial gut integriert
mit einem heterosexuellen Partner leben."
"Auch die konflikthafte Homosexualität hat ihre frühere Bedeutung als
wichtigste Differentialdiagnose verloren: Zum einen gibt es fließende
Übergänge zwischen Homosexualität und GIS (besonders zwischen FM-TS und
männlich identifizierten lesbischen Frauen, aber auch bei manchen MF-TS
der Gruppe 1). Zum anderen hat die deutlich gewachsene
gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber der Homosexualität offenbar dazu
geführt, dass sich das Problem in der klinischen Praxis inzwischen
deutlich seltener stellt."
"Meyenburg (1992) berichtet über eine mehrjährige Psychotherapie mit
einem/r MF-TS: Die mit Hormonen behandelte Patientin stabilisierte sich
langfristig im sozialen Geschlechtswechsel, gab jedoch den Wunsch nach
genitalkorrigierenden Operationen auf."
Die Logik, die dahintersteckt macht nur dann Sinn, wenn ein Mensch der
Ideologie anhängt, der Penis eines Menschen wäre wichtiger als das
Gehirn. Und tatsächlich... Die Psychoanalyse sagt bis heute: Ist da ein
Penis, dann musst du dich verhalten wie ein Mann (sexuelle
Orientierung) und du musst ein Mann sein (Geschlechtsidentität). Wer
aber den Penis zur Basis seines Denkens heranzieht, der wird auch
leugnen, dass es Mädchen gibt, die mit Penis und Hoden geboren werden.
Ebendies geschieht in Deutschland bis heute. (Was im übrigen eine GIS
im Kindesalter so aussagt über die Frage, ob Homosexualität wirklich
nicht mehr von der Sexologie als Identitätsstörung gesehen wird,
darüber lohnt sich übrigens mal extra nachzudenken... mal so als Tipp
für die Schwulen und Lesben unter uns)
Um nochmal oben anzuknüpfen:
Sinn des Vereins ATME e.V. ist die Arbeit an der menschenrechtlichen
Situation transsexueller Menschen (mit dem Ziel sie zu verbessern) und
der besseren Vernetzung der Personen, die hier ebenso das Ziel haben,
einmal eine rechtliche Gleichstellung transsexueller Menschen in
Deutschland zu erreichen.
19.09.2008
Es ist ja schon fast als kafkaesk zu bezeichnen,
wie Menschen aus der Politik damit umgehen, wenn man sie damit
konfrontiert, dass das Gutachterverfahren, welches im TSG steckt, auf
Grund seiner Paradoxie bereits menschenrechtlich bedenklich ist. Dass
das Gutachterverfahren auf Grund der Anwendung subjektiver Kriterien
durch die Gutachter und eines stereotypen Geschlechterbildes auch gegen
internationale Abkommen verstösst, hat die Initiative Menschenrecht und
Transsexualität bereits öfters angeprangert und ja bereits Ende Juli
2008 im Rahmen des CEDAW-Frauenrechtsabkommens in New York einem
UN-Frauenrechtskomitee in Form eines NGO-Berichtes vermittelt. Dieser
Bericht ist seit Ende Juli 2008 auf der Seite des OHCHR abrufbar.
In diesem Bericht wird auf die Probleme hingewiesen, welche sich daraus
ergeben, dass das Verfahren zur personenstandsrechtlichen Anerkennung
transsexueller Menschen auf einem Ja-Nein-Verfahren basieren, in
welchem selbst nach mehrjähriger medizinischer Behandlung völlig offen
ist, ob die betroffenen Menschen überhaupt personenstandsrechtlich
anerkannt werden, oder nicht. Aus Sicht von Menschenrecht und
Transsexualität muss dieses entmündigende Entscheiderverfahren in einer
echten Reform des Transsexuellengesetzes dahingehend geändert werden,
dass eine transsexuelle Person selbstbestimmt auf Antrag seinen
Personenstand ändern lassen kann, eine Forderung nach selbstbestimmter
geschlechtlicher Identität, die so u.a. auch in den sogenannten
Yogyakarta-Prinzipen erwähnt wird, welche von internationalen
Menschenrechtsexperten bereits 2007 der Öffentlichkeit vorgestellt
wurden (Prinzip 3b). Die Forderungen von Menschenrecht und
Transsexualität sind hier nicht neu, haben doch bereits in
Vergangenheit einige Gruppen transsexueller Menschen ähnliche
Reformvorschläge erarbeitet.
Zu dem CEDAW-Termin Ende Juli in New York und dem NGO-Bericht hat
Menschenrecht und Transsexualität nun alle am TSG-Reformverfahren
beteiligten Parteien und Politiker die Bitte gerichtet hierzu einmal
konkret Stellung zu beziehen. Interessanterweise ist bis heute keine
sinnvolle Stellungnahme bei Menschenrecht und Transsexualität
eingegangen - auch nach wiederholter telefonischer Aufforderung nicht.
Bei der SPD /Gabriele Fograscher) hiess es, der Bericht wäre nicht
angekommen, die CDU (Helmut Brandt) schweigt beharrlich und das Büro
der Grünen (Frau Irmingard Schwewe-Gerigk) sieht sich bis heute nicht
in der Lage einen Telefontermin zu organisieren. Zwei Rückmeldungen gab
es dennoch, nämlich von den Linken und der FDP. Die Linken haben sich
telefonisch gemeldet um mitzuteilen, dass noch eine Antwort zu dem
CEDAW-Bericht an Menschenrecht und Transsexualität geschrieben wird.
Das spannende ist aber welche Antwort die FDP (Frau Gisela Piltz) uns
hat zukommen lassen. Hier mal ein Ausschnitt aus dem Schreiben von Frau
Piltz vom 18. September:
"Ebenso wie der Bericht, fordert auch die FDP-Bundestagsfraktion
eine Reform des Gutachterwesens. Insbesondere ist zu prüfen, ob für die
Änderung des Geschlechtseintrages die Anforderungen an die Begutachtung
abgesenkt werden können."
Da fragt sich doch der aufmerksame Zeitgenosse, ob sich die FDP einmal
mit der Problematik des Gutachterverfahrens auseinandergesetzt hat und
erkannt hat, dass die Existenz eines gutachterlichen Verfahrens an sich
bereits eine Menschenrechtsverletzung darstellt, da hier ja gegen die
geschlechtliche Selbstbestimmung verstossen wird - schliesslich
entscheidet hier immer noch ein Gutachter über die rechtliche
Anerkennung, so dass z.B. einer transsexuell geborenen Frau immer noch
die rechtliche Existenz verwehrt werden kann, selbst dann, wenn sie
bereits seit Jahren in der weiblichen Rolle lebt oder z.B. medizinische
Massnahmen wie eine genitalangleichende Operation bereits hinter sich
hat.
Spannend ist auch, dass die FDP bereits im Frühjahr 2008 einen
Gesetzesentwurf erstellt hat, der ebenso wie in der Aussage vom 18.
September zu entnehmen, immer noch am Gutachterverfahren festhalten
will. In dem Entwurf heisst es:
"Abweichend von § 4 Abs. 3 TSG reicht künftig für die
Vornamensänderung das Gutachten eines Sachverständigen aus. Das
Verfahren zur Begutachtung ist oft der Grund, warum sich die Verfahren
insgesamt in die Länge ziehen. Sollte das Gericht im konkreten
Verfahren zur Entscheidung über den Antrag nach § 1 TSG weitere
Informationen benötigen, ist es ihm aufgrund des
Amtsermittlungsgrundsatzes im Verfahren der Freiwilligen
Gerichtsbarkeit unbenommen, ein weiteres Gutachten anzufordern."
und
"Es ist zu prüfen, ob für die Änderung des Geschlechtseintrages die
Anforderungen an die Begutachtung abgesenkt werden können. Insbesondere
ist daran zu denken, für das Verfahren gemäß § 9 TSG die Begutachtung
durch nur einen Sachverständigen vorzusehen"
Da nun in dem CEDAW-NGO-Bericht, welcher der UN in New York im Juli
vorgelegt wurde, eindeutig und unmissverständlich darauf hingewiesen
wurde, dass ein Gutachterverfahren - egal wie es ausgestaltet ist -
menschenrechtlich bedenklich ist und zudem laut Ansicht der
Aktivistinnen, die den NGO-Bericht erarbeitet haben, gegen mehrere
internationale Vereinbarungen (im speziellen eben das CEDAW-Abkommen zu
deren Umsetzung sich per Unterschrift ja auch die Bundesrepublik
Deutschland verpflichtet hat) verstösst, andererseits aber nun die FDP
ja nun ihren eigenen Gesetzentwurf nicht selbst wieder in Frage stellen
kann, ist es zwar verständlich, dass die FDP hier nicht auf den
CEDAW-Bericht eingegangen ist, sondern lediglich ihre alten Vorschläge
wiederholt, ärgerlich ist es aber trotzdem hier indirekt gesagt zu
bekommen: Mit der eigentlichen Problematik des Gutachterverfahrens, der
geschlechtlichen Fremdzuordnung und der damit verbundenen Entmündigung
der Betroffenen, beschäftigen wir uns nicht. Eine Haltung die auch vom
LSVD so vertreten wird, die den Vorschlag der FDP unterstützen (nur um
es nochmal zu erwähnen, wer hier welches Interesse verfolgt).
Gespannt sein kann man schon einmal darauf, was die Linke zum
CEDAW-Bericht schreiben wird. Andreas Günther von den Linken hat ja
eine Antwort versprochen. Mal sehen, was das werden wird.
Anhang:
Auch spannend ist es, wenn man sich einmal anschaut, wer das
Gutachterverfahren befürwortet und wer erkennt, dass es den
Menschenrechten widerspricht. Bereits im Oktober 2000 hat das BMI
(damals SPD) einerseits mehrere TS-Gruppen, andererseits auch die
Gutachter selbst befragt(Deutscher Bundestag Drucksache
14/7835). Dass hier die Gutachter (u.a. Deutsche Gesellschaft für
Sexualforschung) natürlich nicht gegen ihre eigene Abschaffung waren
ist klar - interessant ist aber, dass im Zusammenhang mit einer
TSG-Reform die meisten Vorschläge von Gruppen transsexueller Menschen
eine Abschaffung des Gutachterverfahrens fordern. Damit stellen sich
die Parteien, die eine Aufrechterhaltung des Gutachterverfahrens
vorschlagen (hier: Grüne 2007, FDP 2008) auf die Seite der
Gutacher-Lobby und eben nicht auf die Seite der Betroffenen. Man mag
sich fragen warum... wie lässt sich Lobbyismus der Psychoanalyse mit
den Menschenrechten vereinbaren? In dem sich die Betroffenen klar
positionieren.
Hier mal ein paar Zitate von Ideen verschiedener TS-Gruppen, die sich für eine Abschaffung des Gutachterverfahrens aussprechen:
Transmann e.V. zur Vornamensänderung nach TSG:
"Wir schlagen, auch im Hinblick auf die Schwierigkeit, die
Nicht-Transgendern bei Vornamensänderungen haben, vor, dass die
Namensänderung ein reiner Verwaltungsakt wird, bei dem auf Wunsch die
Vornahmen geändert werden. Zur Not eben mit einem Attest, dass die
Wichtigkeit der Namensänderung bestätigt, wenn es politisch nicht
durchsetzbar ist, dass es allein auf Antrag geschieht."
und zu den Gutachten:
"In der Praxis führt es zu reinen Willkürentscheidungen über das
Leben eines anderen Menschen. Und um die zu vermeiden, informieren sich
Transgender eben über die Macken der Gutachter und erzählen diesen, was
sie hören wollen. Womit allerdings der Sinn der Gutachten völlig
verloren geht, weil dann nicht mehr die Transsexualität des Menschen
begutachtet wird, sondern seine Schauspielkunst."
Nina Scholz, Arbeitskreis Transsexualität in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf - Ausschussdrucksache 16(4)173:
"Auf Antrag sind die Vornamen einer Person entsprechend ihrem Zugehörigkeitsempfinden zu ändern."
und zur Personenstandsänderung:
"Es werden verschiedene Wege zur Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit geboten:
1. Möglichkeit bei Antrag und ärztlichem Attest über die Operation
Personenstandsänderung innerhalb von maximal 3 Wochen Bearbeitungsfrist;
2. im Übrigen auf Antrag, wenn die Vornamensänderung mindestens 2 Jahre zurückliegt."
SHG-Transidentität für Berlin & Brandenburg, Klein-Ziescht - Ausschussdrucksache 16(4)173 A:
"Problembehaftete Schwerpunkte bei der Umsetzung des TSG sind an
erster Stelle ganz klar die Gutachter zu nennen. Menschen mit
Transidentität sind immer wieder auf das Wohlwollen dieser Gutachter
angewiesen."
"Für den Fall, dass eine gerichtliche Zuständigkeit bestehen bleibt, schlagen wir vor:
· Gutachten jeglicher Art müssen entfallen
· Das Drei-Jahres-Kriterium soll ersatzlos gestrichen werden
· Eine Vornamensänderung erfolgt unbürokratisch bei Antragstellung / Anhörung
· Grundlage wäre z.B. eine Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers denkbar
· Kosten maximal eine Gebühr von 50.- EUR"
Transgender-Netzwerk Berlin (TGNB), Eckpunktepapier - Ausschussdrucksache 16(4)173 C:
"Der Personenstand einer Person, die sich nicht mehr dem in ihrer
Geburtsurkunde angegebenen Geschlecht zugehörig fühlt, ist auf ihren
Antrag vom zuständigen Standesamt zu ändern, wenn sie entweder
i) durch Vorlage eines Beratungsscheins die Inanspruchnahme einer
psychosozialen Beratung zu diesem Schritt und seinen möglichen Folgen
nachweisen kann,
ii) oder seit einer Namensänderung mehr als ein Jahr vergangen ist,
iii)oder wenn medizinische geschlechtsangleichende Maßnahmen durchgeführt wurden."
Der Vorschlag von Menschenrecht und Transsexualität sieht im
übrigen überhaupt keine Anforderung an eine Personenstandsänderung
gegeben, da ein transsexuelle Mensch schon zum Beginn einer
medizinischen Behandlung - zum Zeitpunkt seiner Wahl - eine rechtliche
Sicherheit bedarf, die nur mit einer Anerkennung der eigenen
geschlechtlichen Existenz gegeben ist, die eben durch den Personenstand
ausgedrückt wird. Trotzdem ist erkennbar, dass alle hier aufgeführten
Gruppen sich klar gegen das Gutachterverfahren positionieren.
30.09.2008
Der Verein Aktion Transsexualität und
Menschenrecht (ATME) e.v., an dessen Gründung auch mut23 mitbeteiligt
war, hat nun einen 7-Punkte-Forderungskatalog für eine echte TSG-Reform
veröffentlicht, der sich an den demokratischen Grundsätzen und den
internationalen Menschenrechten orientiert. Da das Transsexuellengesetz
und die medizinischen Standards zur Behandlung transsexueller Menschen
in vielen Fällen gegen Menschenrecht verstossen
, ist die Veröffentlichung der 7 Punkte eine Reaktion auf das bisherige
Desinteresses der Politik (es gibt beispielsweise immer noch keine
Stellungnahmen der politischen Parteien zur Frage inwieweit das
TSG-Gutachterverfahren überhaupt mit den Grundwerten einer
demokratischen Gesellschaft im Einklang stehen kann), die verheerenden
Zustände in Deutschland tatsächlich zu beenden. Ziel ist, dass die
Grundrechte, die im Grundgesetz verankert sind, auch für Menschen, die
transsexuell geboren werden gelten und bei der Gesetzgebung
berücksichtigt wird, dass Gesetze in erster Linie zu den Menschen
passen sollen, und die Menschen nicht dazu da sind, sich Gesetzen
anzupassen, die auf unwissenschaftlichen Ideologien basieren,
wie das TSG. Oder einfach ausgedrückt: Gesetze haben die Realitäten zu
berücksichtigen und nicht die Aufgabe unbewiesene Glaubenssätzen wie
z.B. den Peniskult der Psychoanalyse, der die Genitalien als
geschlechtsbestimmender ansieht als das Gehirn des Menschen, die
Möglichkeit zur unkontrolliertem, sich fernab der gesetzlichen
Kontrolle befindlichem Machtmissbrauch über andere Menschen zu
geben.
Hier einmal die Punkte:
Das eigene Geschlecht ist ein Menschenrecht
"Alle Menschen sind frei und gleich an Rechten und Würde geboren"
Zur Würde eines Menschen gehört auch das eigene Geschlecht. Respekt vor
dem, was ein Mensch ist, schließt auch den Respekt vor seinem
eigentlichen Geschlecht mit ein. In Deutschland bis heute nicht. Es
existieren mit dem Transsexuellengesetz und den so genannten "Standards
of Care" Verfahren, in welchen Menschen sich zu identitätsgestörten
Menschen erklären müssen, wenn sie ein anderes Geschlecht besitzen, als
ihre Genitalien. Da diese Verfahren die Geschlechtsidentität
transsexueller Menschen nicht umfassend respektieren, verstoßen sie in
der Folge gegen internationales Menschenrecht.
Daher fordern wir:
1. TSG-Gutachterverfahren weg
Anhand unwissenschaftlicher, subjektiver Kriterien über die rechtliche
Existenz eines Menschen zu entscheiden ist ein Widerspruch zum
Selbstbestimmungsrecht. Daher plädieren wir für eine Abschaffung des TSG-Gutachterverfahrens
und sind für ein Antragsverfahren, bei dem jeder Mensch zum Zeitpunkt
seiner Wahl selbstbestimmt über seinen Geschlechtseintrag entscheiden
kann.
2. Anerkennung des Geschlechts ab Outing
Wir fordern eine Respektierung der Würde des Menschen - und damit die
Respektierung der geschlechtlichen Identität eines jeden Menschen
während und nach den medizinischen und rechtlichen Verfahren. Wir
setzen und für ein echte und vollständige Anerkennung der
geschlechtlichen Identität als Teil der Menschenwürde von Anfang an ein.
3. Wissenschaft statt Ideologien
Gerade in Deutschland sollten Ideologien nicht schwerer wiegen, als die Menschenwürde. Kein körperliches Merkmal ist zu 100% geschlechtsbestimmend ,
sondern kann nur Hinweis sein, auf das eigentliches Geschlecht eines
Menschen. Wir fordern eine Anerkennung dieser wissenschaftlichen
Tatsachen: Transsexuelle als Geistesgestörte (F64.0 und GIS) ab zu
stempeln und damit viel Geld zu verdienen ist unwissenschaftlich und
verstößt gegen die Menschenwürde
4. Recht auf notwendige Medizin
Transsexuelle Menschen müssen ein Recht auf sämtliche medizinische
Leistungen haben, die nötig sind, ihnen ein Leben in Würde zu
ermöglichen. Ein Leben in Würde ist in Deutschland nur möglich, wenn
transsexuelle Menschen nicht mehr als solche erkannt werden können.
Zu einem Recht auf Würde gehört auch, dass von den Krankenkassen und
-versicherungen bessere Operationsmethoden bezahlt werden, auch
außerhalb Deutschlands. Es ist Zeit für ein Ende des Klüngels zwischen
Kassen und Politik und Krankenhäusern und DGfS, die transsexuellen
Menschen immer noch vorspielen, die Methoden in Deutschland wären gut.
5. Schutz vor Diskriminierung
Reform des Antidiskriminierungsgesetztes, das die geschlechtliche
Identität eines jeden Menschen schützen sollte. Transsexuelle Menschen
benötigen einen Kündigungsschutz (AGG ausbauen,
Kündigungsschutzgesetze, etc.) und besondere Förderungen durch
Arbeitsämter. Transsexuelle Menschen auf Grund ihrer Transsexuelalität
als "nicht vermittelbar" ein zu stufen, ist eine Verletzung von
Menschenrechten und Aberkennung der Würde und Intelligenz
transsexueller Menschen.
6. Mehr Mitsprache bei Medien
Transphobe Berichte
sind Menschenrechtsverletzungen. Sie sind beleidigend und müssen
geahndet werden können. In Rundfunk- und Medienräten sollten auch
transsexuelle Menschen beteiligt sein, um ihre Interessen zu schützen.
7. Bessere Vernetzung der Initiativen
Mehr Zusammenarbeit durch Einigung auf die wichtigsten Gemeinsamkeiten.
Zur Zeit können Initiativen von anderen Interessengruppen (Politik,
DGfS, etc.) gegeneinander ausgespielt werden. So wurde vom
Innenministerium behauptet, die Transsexuellen wären sich in ihren
Forderungen untereinander uneins, obwohl es in den Kernforderungen
viele Gemeinsamkeiten gibt.
Die 7 Forderungen können auch auf der Website von ATME e.v. angesehen werden. Der Link hierzu:
Der Tag der Deutschen Einheit war der erste Tag des insgesamt bis Sonntag andauernden Transgender-Treffens in Berlin, welches in diesem Jahr wieder von dem Verein TrIQ e.V. veranstaltet wurde. Neben Workshops gab es auch Vorträge zum Thema Transsexuellengesetz und dessen Reformbestrebungen. Und auch wenn die Tagung insgesamt als positives Treffen zu werten ist, so zeigte sich hier, dass die Anliegen von Menschenrecht und Transsexualität (oder nun auch dem Verein ATME e.V.) für einen sinnvollen TSG-Reformprozess wichtig sind. Gerade auch in Vorträgen zum Transsexuellengesetz von Christian Schenk (Ex-MdB) oder der Rechtsanwältin Deborah Campbell offenbarten sich die Paradoxien, die entstehen, wenn man unterschiedliche Geschlechterebenen vermischt, anstatt sie klar zu unterscheiden. So wird im TSG einerseits ein juristischer Akt der Vornamens- oder Personenstandsänderung vollzogen, der sogenannte "Wunsch dem anderen Geschlecht anzugehören", trotzdem wird diese juristische Änderung mit einer medizinischen Definition verknüpft, die sich im sogenannten Gutachterverfahren wiederfindet - eine Vermischung, die das eigentliche Problem des Gesetzes darstellt, da hier letztendlich bei genauerer Betrachtung Geschlechtsdefinitionen aufrecht erhalten werden, die sich an überholten und wissenschaftlich längst überholten Theorien orientieren, wie der (Fehl-)Vermutung Geschlecht liesse sich immer an den Genitalien des Menschen ablesen.
So wies Deborah Campbell in ihrem Vortrag auf die sogenannten Standards Of Care hin, die in der deutschen Version von Sophinette Becker , Psychoanalytikerin aus Frankfurt erstellt wurden. In diesen SoC dreht es sich um den Begriff "Geschlechtsidentitätsstörung", der die Aussage hat, dass ein Mensch dann identitätsgestört wäre, wenn er sich anders fühlt wie seine Genitalien und nimmt somit die körperlich sichtbaren Merkmale als geschlechtsbestimmend an, ohne zu berücksichtigen, dass es z.B. möglich ist, dass ein transsexueller Mensch tatsächlich auch biologisch das Geschlecht besitzt, von dem er selber sagt, dass er ihm angehört. Mädchen, die mit Penis und Hoden geboren werden und Jungs, die mit Gebärmutter und Vagina auf die Welt kommen, werden nach dieser Sichtweise geleugnet, die Betroffenen zu Menschen erklärt, die etwas anderes werden wollen, anstatt zu erkennen, dass sie lediglich in dem Geschlecht anerkannt werden wollen, dem sie sowieso seit ihrer Geburt bereits angehören.
Schade ist, dass sowohl Christian Schenk und Deborah Campbell, die ansonsten wichtige Positionen vertreten und sich z.B. beide eine Abschaffung des Gutachterverfahrens vorstellen können - wie hier auf der Seite aufgeführt, die einzige Lösung einer Menschenrecht beachtenden Lösung für ein Gesetz, welches die Änderung des Vornamens- und Personenstands regeln kann - diese Position auf der Tagung nicht auch offiziell vertreten haben. Die Fragen die hier erlaubt sein müssen: Hat nicht die Politik die Realität zu akzeptieren und Regelungen zu schaffen, welche auf Tatsächlichkeiten basieren, anstatt weiterhin an Ideologien festzuhalten, welche auf unwissenschaftlichen Theorien basieren, wie sie z.B. von der "Geschlechtsidentitätsstörungs"-gläubigen deutschen Sexologie vertreten wird?
Wenn Menschen existieren, deren körperliche Merkmale von ihrem eigentlichen Geburtsgeschlecht abweichen - und wer auf der Tagung in Berlin gewesen ist, wird daran keinen Zweifel mehr haben (auch, dass Geschlecht primär weder mit der gelebten Geschlechtsrolle noch mit körperlichen Merkmalen zu tun hat) - dann ist es eine Aufgabe derjenigen, die in der Verantwortung stehen, Regelungen zum Wohl der Menschen zu erlassen, die tatsächlich existieren - eben auch transsexuelle Menschen. Transsexuelle Menschen wollen vielleicht ihre Rolle (und in diesem Zusammenhang eben auch ihre Papiere) ändern, oder aber auch eine körperliche Veränderung, was sie aber im eigentlichen wollen ist, dass sie in ihrem eigentlichen Geburtsgeschlecht anerkannt werden. Gesetze wie das jetzige TSG machen genau das Gegenteil.
Vertreterinnen des Vereins Aktion Transsexualität und Menschenrecht haben aus diesem Grund in Berlin ein 7-Punkte-Papier verteilt, welches im Grossen und Ganzen auf positive Resonanz gestossen ist. Kern dieses Papiers ist die Forderung nach Abschaffung des TSG-Gutachterverfahrens, dessen Existenz bereits gegen internationales Menschenrecht verstösst. Genauere Ausführungen hierzu finden sich unter anderem in verschiedenen NGO-Berichten, die bereits von der UN positiv kommentiert wurden. Die 7 Punkte wurden u.a. auch in einer symbolischen Aktion an den Berliner Reichstag geklebt.
Deborah Campbell zur Abschaffung des Gutachterverfahrens
10.10.2008
Um die Kommentare ein wenig zeitlich besser einzuordnen, hier einmal zwei der letzten Tage, die ganz gut zum Thema Gutachten passen.
1. MDK auf die Finger schauen
Geschrieben von Paul Fischer am 2008-09-22 17:57:43
"Da müsste man dem MDk mehr auf die Finger schauen, denn die legen die Hürden so hoch und wollen immer mehr Richtlinien als Gesetz sehen. Die SoC gelten für den MDK mehr als das Gesetz. Und die Ärzte im MDK in einer mittelfränkischen Stadt spielen sich als Götter in weiß auf und treiben Willkür mit den Betroffenen, obwohl jeder Betroffene weiss, was er ist und wie er leben will."
2. Meinen Glückwunsch
Geschrieben von Rebecca am 2008-10-05 02:33:29
Auszug aus einem der letzten mir bekannt gewordenen Gutachten des MDK Niedersachsen:
"Nur sehr plakativ ist die Rede davon, dass auch die „sexuelle Rolle einer Frau“ gelebt würde; hier müsste der Therapeut ergänzend Stellung nehmen, wie das denn aussieht. Ja, das hätten fast alle gerne! Meinen ersten Besuch bei meinem Gutachter in Göttingen habe ich noch in bester Erinnerung:
Ich mußte nackt durch das Zimmer laufen und wurde dabei auf Video aufgenommen. Dies sei unumgänglich, er könne sonst kein Gutachten erstellen. Beim zweiten Gutachten wurde mein Penis geknetet und ich gefragt, ob er denn noch hart würde. Beim dritten Gutachten wurde ich gefragt, ob er die Vorhaut einige male hin und her bewegen dürfe.
Jaja, ich habe alles durch: 3malige Namensänderung weil ich das Pech hatte ein Kind zu bekommen, geschieden wurde und anschließend wieder geheiratet habe! Wird Zeit das diesen Spannern und Perverslingen die Macht entzogen wird - es gipfelt ja auch vermehrt in Selbstmorden!
Allerdings sagt Frau Sophinette Becker schon selber folgendes:
'In der Praxis leiden die Transsexuellen nicht unter den Standards of Care, sondern unter dem MDK.'"
16.10.2008
Eigentlich wollte ich bereits gestern die News
updaten und hätte dabei dann zum Beispiel angesprochen, wie Vertreter
der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung immer noch durch die
Lande ziehen, um den Leuten Theorien über die sogenannten
"Geschlechtsidentitätsstörungen" anzudrehen.
In einer Ankündigung zu einem Vortrag der Psychoanalytikerin Sophinette
Becker, der Erstellerin der deutschen Standards of Care auf einem
Kongress der DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie,
Psychotherapie und Nervenheilkunde), der vom 26. November bis zu, 29.
November in Berlin stattfinden wird, heisst es beispielsweise unter dem
Titel "Diagnostik und Behandlung von Geschlechtsidentitätsstörungen
(GIS) im Kindes- und Jugendalter und Transsexualismus im
Erwachsenenalter" immer noch:
"Transsexualität ist keine Krankheitsentität sondern die gemeinsame
Endstrecke ganz unterschiedlicher psychischer bzw. psychopathologischer
Entwicklungen."
Was soviel heissen soll: Mädchen, die mit Penis und Hoden geboren
werden und Jungs, die mit einer Gebärmutter und Vagina auf die Welt
kommen, soll es nicht geben.
Ein weiteres Thema wäre gewesen, dass die Apotheken-Umschau einen
Artikel über Transsexualität verfasst hat, in welchem ein Münchner
Psychiater zitiert wird:
"Für die Diagnose ist es wichtig, zu sehen, wie der Patient die
angestrebte Rolle lebt und ob es sich wirklich um eine konstante
Identitätsstörung handelt".
Dass es ziemlich heftig ist, z.B. einem Mädchen, das mit Penis und
Hoden geboren wurde zu sagen, dass es ein Junge ist, der lediglich
"glaubt" dem "Gegengeschlecht" anzugehören ist ziemlich heftig. Und was
soll andauernd die klischeehafte Reduzierung von Geschlecht auf
irgendwelche wahrzunehmenden Rollen? Rock=Frau und Hose=Mann? Kann ja nicht sein...
Und schon wären wir bei dem Grund, warum ich die News noch einmal
überarbeitet habe: Einem Interview. Am Montag in dieser Woche gab eine
transsexuelle Frau im bayerischen Rundfunk ein Interview. Nicht, dass
die Sendung nicht interessant gewesen wäre... aber, was mich sehr
irritiert hat: die Interviewte fand es nicht weiter störend, dass der
Moderator sie sinngemäss "als Mann, der zur Frau wurde" angesehen hat.
Im Ankündigungstext hiess es:
"Schon als kleiner Junge wollte er sich im Fasching am liebsten als Rotkäppchen verkleiden aber sein Vater hat es verboten!"
Junge? Sein? Für die Interviewte schien das kein Problem zu sein, so dargestellt zu werden...
O-Ton zum speichern
Liebe Interviewte, ich möchte Ihnen ein paar Fragen stellen...
1. Wenn sie sagen, sie waren früher ein Mann, warum wollten sie dann "eine Frau werden"?
2. was sagen sie denjenigen Frauen, die wie sie auf Grund der
medizinischen Sichtweise als "Männer mit Identitätsstörung" behandelt
werden, wenn sie wegen dieser Sichtweise psychische Probleme bekommen,
die sie vorher nicht hatten?
3. was sagen sie kleinen Mädchen, die mit Penis und Hoden geboren wurden und äussern "ich bin ein Mädchen"? Etwa Junge?
4. was sagen sie dazu, dass vielen dieser Mädchen heute immer noch
angeraten wird, "erstmal als Junge" zu leben, obwohl sie sich weder
jemals verhalten hätten, noch so aussahen wie Jungs?
5. was sagen sie den transsexuellen Frauen, die auf Grund eines männlicheren Aussehens unterstellt wird, sie wären Männer?
6. was sagen sie dazu, dass heute noch transsexuelle Frauen vor Gericht
einem Gutachten zustimmen müssen, welches sie zu "identitätsgestörten
Männern" erklärt?
Oder zusammengenommen: Welche Verantwortung glauben sie zu haben, für das Schicksal anderer transsexueller Frauen und Mädchen?
Manchmal habe ich den Eindruck, dass diejenigen die von Transsexualität
betroffen sind, oftmals die hartnäckigsten Gegner ihrer eigenen
Anerkennung sind. Muss das sein? Sich freiwillig falsch einordnen
lassen? Nein. Manchmal ist es nämlich auch für das eigene Selbst
wichtig, an das Schicksal anderer zu denken und seine eigene
Verantwortung zu erkennen. Ein gesundes Selbstvertrauen ist da
wichtiger, als eine mehr oder weniger gelungene Selbstdarstellung. Wie
gut, dass es hier Menschen gibt, bei denen beides zusammenpasst... und
diese Menschen sind wirklich klasse. Es sind die, welche an einere
bessere Welt glauben. Und gut zu wissen, dass die sich nicht billig
verkaufen lassen, sondern sich einsetzen für den Respekt für die
Geschlechtsidentität transsexueller Menschen. Weil sie sind, wer sie
sind.
23.10.2008
Nun ist es mittlerweile 2 Jahre her, als in
Hamburg bei Vertretern der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung
ein Paket mit Unterlagen einging, verbunden mit einem Bündel Fragen zu
der Erfindung "Geschlechtsidentitätsstörung". Seit dem 24. Oktober 2006
wird nun hier auf mut23 dokumentiert, ob zu den kritischen Fragen
Antworten eingingen oder nicht. Kern des Fragenpaketes, war die
Überlegung, wie denn ein g